Auszug - Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 ? Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 ? Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 19.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00735 Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 ? Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 ? Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Gust, Horst-Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lötsch merkt eingangs an, dass die entsprechende Satzung (B-Plan) nachträglich als Tischvorlage umverteilt wurde

Herr Lötsch merkt eingangs an, dass die entsprechende Satzung (B-Plan) nachträglich als Tischvorlage umverteilt wurde.

 

Herr Stolzenberg merkt an, dass er im Auftrag der Stadt die Planung für den vorliegenden B-Plan übernommen habe und verlässt daher aufgrund Befangenheit den Sitzungssaal für die Dauer der Beratung zu TOP 2.1. Er stehe jedoch im Anschluss an die Beratung für inhaltliche Fragen zum Bebauungsplan zur Verfügung.

 

Herr Freitag erkundigt sich nach der Anlage 1 (finanzielle Auswirkungen). Weiterhin fragt er nach, wie die Stellplatzsituation im Rahmen der Planung geregelt sei. Frau Bade fragt an Herrn Freitag gerichtet nach, auf welche Art von Stellplätzen seine Nachfrage sich beziehe (Fahrrad, Auto usw.). Herr Freitag merkt dazu an, dass er mit seiner Nachfrage grds. alle Stellplätze eingeschlossen habe.

Frau Belchhaus teilt mit, dass die entsprechende Anlage nur dann beigefügt sei, wenn das entsprechende Feld auf dem Vorlagendeckel ein Kreuz enthalte.

Herr Howe merkt herzu an, dass keine Kosten anfallen würden, an, dass auf Seite 25 der Begründung mehrere Kostenpunkte aufgelistet sind. Er erkundigt sich vor diesem Hintergrund erneut nach der Anlage über die finanziellen Auswirkungen der Bebauungsplanung.

Herr Howe fragt nach, warum für das Grundstück an der Brücke keine Grundflächenzahl festgesetzt ist.

Herr Howe merkt zu S. 23 der Begründung (6.1.4 Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen; Versorgungstechnik) an, dort stehe geschrieben, dass der Text, Teil B, keine Festsetzungen enthalte, weil sich die Verwaltung darauf berufe, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in jedem Fall einzuhalten seien. Jedoch habe man seitens der Politik in der Vergangenheit durchaus Festsetzungen (Bsp.: Blockheizkraftwerke) veranlasst. Wenn man sich nun einfach darauf berufe, dass die gesetzlichen Vorgaben ausreichen, müssten seitens der Politik wieder entsprechende Festsetzungen eingefordert werden.

Herr Lötsch beantragt die Vertagung der Vorlage und bittet um Beantwortung der entsprechenden Fragestellungen.

 

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

3.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt einstimmig Vertagung der Vorlage unter Maßgabe der Beantwortung der vorgebrachten Fragestellungen zur nächsten Sitzung.