Herr Schubert teilt mit, dass er nach der Besichtigung der Lagerhaus Lübeck Dr. Pleines GmbH & Co KG am 16.04.2013 noch weitere Besuche in der Umgebung durchgeführt und mit den Anwohnern gesprochen habe. Aus den sich daraus ergebenen Aspekten habe er die folgenden Fragestellungen formuliert:
1. Um welche „gefährlichen Stoffe“ handelt es sich, die im Abfallannahmekatalog der Lagerhaus-Lübeck Dr. Pleines GmbH & Co KG in den Stoffen mit folgenden Abfallschlüssel-Nummern enthalten sind:
100213; 150110; 170106; 170503; 170505; 170903; 170306; 191003; 191005; 191206; 191211; 1911301; 1911303; 1911305
2. Wurde vor dem Umschlag von asbesthaltigen Stoffen am Kai der Lagerhaus Lübeck GmbH der Nachweis erbracht (und wie ist er ggf. dokumentiert), dass eine Abtrennung von Fasern nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar war?
3. Gibt es Hafenanlagen in S-H und M-V, die für den Umschlag von Schadstoffen evtl. geeigneter sind als die Kaianlagen der Lagerhaus Lübeck GmbH innerhalb des Lübecker Stadtgebietes, insbesondere der Zulieferung der Deponie Ihlenberg?
4. Liegen der Verwaltung Hinweise von AnwohnerInnen auf (evtl.) Staubentwicklungen bei Umschlagvorgängen der Lagerhaus Lübeck GmbH vor?
5. Mit welchen Auflagen sind die Genehmigungen für die Lagerung und insbesondere für „nicht eingehausten“ Umschlag von Schadstoffen bei der Lagerhaus Lübeck GmbH versehen?
Für Frau Duske sei der Standort der Firma generell bedenklich. Gegenüber befinde sich eine Lebensmittelfirma und der Hafen sei auch für Touristen ein Anlaufpunkt; vom angrenzenden Wohngebiet ganz zu schweigen.
Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Bussat als sachkundige Bürgerin, welches der Ausschuss einstimmig beschließt.
Frau Bussat habe von der Feuerwehr einen Lageplan vom Betriebsgelände erhalten, dort sei aufgezeichnet, wo und welche Stoffe gelagert werden. Vernachlässigt werde ihres Erachtens auch die Explosionsgefahr, diese solle ebenfalls ernst genommen werden.
Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Herrn Dr. Tetzlaff-Gahrmann als sachkundigen Bürger, welches der Ausschuss einstimmig beschließt.
Eine Aufgabe des Ausschusses sei auch das Thema „Umweltauswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung“. Es müsse eine regelmäßige betriebsärztliche Untersuchung der Mitarbeiter der Lagerhaus Lübeck GmbH durchgeführt werden. Sollte bei den Untersuchungen etwas festgestellt werden, so wäre dies ein einzuverlässiger Indikator für evtl. Belastungen. Man könne über die für die Lagerhaus Lübeck GmbH zuständige Betriebsgenossenschaft herausfinden, ob eine Gefährdung für die umliegende Bevölkerung bestehe.
Herr Möller erläutert, dass gemäß Definition dieses Gebiet „Hafengebiet“ und kein „Wohngebiet“ sei. Laut Herrn Piechottka-Zölitz vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) werde der technologische Standard eingehalten und der Umschlag einwandfrei durchgeführt. Des Weiteren sei der Bürgerschaft 2012 ein Bericht vorgelegt worden, in dem die Genehmigungslage und die Stellungnahme vom LLUR veranschaulicht wurden. Man könne aber die Fragen von Herrn Schubert gern ans LLUR weiterleiten. Die im Vorwege der Sitzung von Herrn Schubert gestellten Fragen seien schon vom LLUR beantwortet worden und werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.[1]
Frau Duske schlägt vor, einen Fragenkatalog zu erarbeiten und das ortsansässige Regionaldezernat Südost vom LLUR zu einer der nächsten Sitzungen zur Beantwortung einzuladen. Herr Stolz unterstützt den Vorschlag.
Herr Schubert beantragt im Sinne von Frau Duske und Herrn Stolz zu verfahren.