Herr Lötsch teilt mit, er und die anderen Mitglieder des Bauausschusses (BA) haben heute im Vorfeld zur Sitzung ein Schreiben eines Rechtsanwaltes in Sache B-Plan 22.55.08 bekommen und erkundigt sich, ob der Verwaltung dieses Schreiben ebenfalls vorliegt.
Herr Schröder merkt an, dass ihm kein entsprechendes Schreiben von heute vorliege, die inhaltlichen Belange des Klienten, sofern es keine Neuerungen gibt, der Verwaltung jedoch bekannt seien und in die Prüfung im Rahmen des weiteren Verfahrens einfließen.
Herr Senator Boden merkt dazu ergänzend an, dass es heute lediglich um die Offenlage gehe und dass etwaige neue Aspekte aus dem Schreiben des RA bis zum Satzungsbeschluss aufgenommen und dem BA vorgelegt würden.
Auf Nachfrage von Herrn Freitag sagt Herr Schröder zu, das erbetene Gutachten dem Protokoll beizufügen (s. Anhang).
Weiterhin merkt Herr Freitag zu Anlage 5, S. 2, Pkt. 2.3/ 2.4 an, dass dort stehe, die Gebäudehöhe dürfe um 4,5 bzw. 7 m überschritten werden. Dies sei s. E. eine zu starke Überschreitung der Vorgaben.
Herr Schröder teilt dazu mit, dass es sich dabei lediglich um techn. Aufbauten und nicht um ein zusätzliches Geschoss handele. Er werde dem Protokoll eine entsprechende Erläuterung beifügen. (Wie in der Begründung auf S. 23 dargelegt, wird die zulässige Gebäudehöhe für das Parkhaus im Teilgebiet 2 bereits im Bestand um 7 ,0 m überschritten. Die zulässige Überschreitung der Höhe für technische Aufbauten im Teilgebiet 1 (Einkaufszentrum) ist mit 4,50 m sachgerecht.)
Herr Pluschkell verweist noch einmal auf das Schreiben des RA. Demnach sei die Abgrenzung des Plangebietes angeblich nicht sachgerecht. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob solch formale Fehler vorliegen könnten.
Herr Lötsch erkundigt sich nach einer Zeitschiene für das weitere Verfahren.
Herr Schröder teilt dazu mit, dass die Auslegung von Mitte Juni bis Mitte Juli andauere und dass, wenn keine Neuerungen eintreten, die Bürgerschaft im September erreicht werden solle. In jedem Fall sei das Ziel, den Satzungsbeschluss noch in diesem Jahr zu erreichen.
Herr Lötsch merkt an, er hätte gerne eine Stellungnahme der Verwaltung zu dem Schreiben des RA.
Herr Senator Boden merkt dazu an, dass es sich hierbei um sieben Seiten handele und diese im weiteren Verfahren verfolgt würden und dem BA im Rahmen des nächsten Beschlusses vorgelegt werden. Man könne nicht zu jedem Einwand eine separate Prüfung vollziehen.
Herr Schröder merkt ergänzend an, dass es sich wahrscheinlich um keine neuen Belange handeln werde und der entsprechende Klient bereits beteiligt wurde.
Herr Quirder merkt an Herrn Lötsch gerichtet an, dass der BA einzelne Einwänder nicht auf diese Art und Weise bevorzugen könne.
Herr Prieur teilt mit, dass der Klient s. E. sein Gebiet ebenfalls überplant haben möchte und fragt nach, ob dies später noch aufgenommen werden könne.
Herr Senator Boden teilt dazu mit, der Klient besitze ein Gewerbegrundstück, während es sich hier um ein Sondergebiet für den Einzelhandel handele. Wenn er nun eine geänderte Planung haben möchte, so müsse er dies zunächst begründen. Das Ergebnis der Prüfung des Anliegens würde dem BA z. K. vorgelegt werden.
Herr Goldschmidt merkt an, die Verwaltung habe zugesagt die entsprechenden Aspekte in die Prüfung des weiteren Verfahrens aufzunehmen und dass dies s. E. reichen müsse.
Herr Howe pflichtet Herrn Goldschmidt bzw. der Verwaltung bei und merkt an, es müsse so laufen wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
Eine Verständnisfrage von Frau Bade zur Zuständigkeit bei der Abnahme barrierefreier Gebäude wird von Herrn Senator Boden entsprechend beantwortet.