Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Herrn Dr. Schley als sachkundigen Bürger, welches der Ausschuss einstimmig beschließt.
Herr Schley berichtet, dass im Lübecker Gebiet mit einem Schienenverkehr von ca. 100 Zügen täglich zu rechnen sei. Außerdem habe er an einem Workshop in Oldenburg zum Thema FBQ teilgenommen, wo die Vor- und Nachteile der FBQ behandelt worden seien. Mit einer Steigerung des generellen Verkehrsaufkommens werde nach dortigen Aussagen nicht gerechnet, da die Masse der Fahrzeuge über Fähren abgewickelt werde. Andere Meinungen gehen von einer Steigerung aus, da mit einer Zunahme des „Alkoholtourismus“ zu rechnen sei. Insgesamt sei der Kosten-Nutzungs-Faktor durch eine FBQ nicht erwiesen. Abschließend bemängelt er, dass keine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt sei, obwohl deren Belange, z.B. Schulwege/Bahnübergänge im Bereich Teerhofsinsel, berührt würden.
Fehlerhafte Verkehrsprognosen kenne man schon von der A 20 und dem Herrentunnel. Dort seien die Verkehrsaufkommen weit geringer als vorher angenommen. An diesem Punkt könne die HL ansetzen und auf nicht zutreffende Prognosen hinweisen. Des Weiteren werde mit einer Zunahme des Schienenverkehrslärms von über 10 dB (tags und nachts) gerechnet. Subjektiv sei die Wahrnehmung aber viel höher, merkt Frau Duske an. Herr Hamdorf erläutert näher, dass eine Steigerung der Lautstärke um 3 dB eine Verdopplung der Schallintensität bedeute.
Für Herrn Müller stelle sich die Frage, weshalb man jetzt darüber berate und wie der grundsätzliche Zeitplan aussehe. Frau Dr. Koop führt aus, das es sich hierbei um eine Stellungnahme handle, welche die Landesplanungsbehörde des Landes S-H von der HL angefordert habe. Diese sei nun den Ausschüssen zur Kenntnis gegeben worden. Zur Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen müsse sich an den FB 4 gewandt werden.
Im Mai 2010 habe die Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig Holstein entschieden,
dass sie für die Schienenhinterlandanbindung der FBQ ein Raumordnungsverfahren (ROV)
durchführen werde, um die raumverträglichste Trassenführung zu ermitteln und die Belange der Bevölkerung frühzeitig in das Verfahren einzubinden, erklärt Frau Duske. In der Stellungnahme von Herrn Fechtel (FB 5) werde darauf hingewiesen, dass sich die Schließzeiten an einigen Bahnübergängen deutlich verschlechtern werden. Davon seien auch Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg betroffen; eine Beteiligung habe dementsprechend zu erfolgen, führt sie weiter aus. Abschließend merkt sie an, dass der Lärmschutz momentan nur begrenzt dargestellt werde. Der Bericht sei ein Anfang, es solle das gesamte Verfahren langsam vorangebracht werden.
Dass die HL mit einigen Stellungnahmen erst spät komme, sei schon im Bauausschuss bemängelt worden, berichtet Herr Schubert. Offiziell hieße es, dass die HL in der 1. Phase im Zuge der Schienenhinterlandanbindung FBQ nicht berührt werde und die HL erst eine Beteiligung abwarte. Andere Kreise und Städte würden von sich aus reagieren und Stellungnahmen ohne Aufforderung abgeben, führt er weiter aus.
Herr Hamdorf fragt nach, wie es generell um den Lärmschutz bei den bestehenden Trassen bestellt sei. Herr Möller verweist auf eine Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn (DB) zum allgemeinen Lärmschutz im März dieses Jahres. Hauptsächlich seien dort Lärmschutzwände thematisiert worden. Im Zuge der FBQ werde der Lärmschutz, auch für den bestehenden Verkehr, im weiteren ROV behandelt. Laut der DB sei die HL aber nicht vom weiteren ROV betroffen.
Die HL sei redlich bemüht, mit der DB ins Gespräch zu kommen, habe aber keine Möglichkeit auf die DB Einfluss zu nehmen, merkt Herr Müller an.
Herr Macziey möchte wissen, was überhaupt auf der FBQ befördert werden solle. Diese Frage sei oft gestellt, aber nie beantwortet worden, so Herr Schley.
Am Ende der Diskussion weist Herr Stolz darauf hin, dass es zur FBQ einen Staatsvertrag zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland gebe und man als HL das Beste daraus machen sollte.