Auszug - Bebauungsplan 10.03.00 - Blankensee/ Gewerbepark Flughafen - Teilungsbeschluss Bebauungsplan 10.03.00 - Blankensee/ Gewerbepark Flughafen, TB I - Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 13.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00508 Bebauungsplan 10.03.00 - Blankensee/ Gewerbepark Flughafen - Teilungsbeschluss
Bebauungsplan 10.03.00 - Blankensee/ Gewerbepark Flughafen, TB I - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schubert verweist auf seinen vorab umverteilten Antrag und führt die verschiedenen Antragspunkte näher aus

Herr Schubert verweist auf seinen vorab umverteilten Antrag und führt die verschiedenen Antragspunkte näher aus. Durch die Teilung des B-Plans seien insbesondere die Punkte 4- 6 von Bedeutung. Er bittet in diesem Rahmen um neue Stellungnahmen (s. Pkt. 4), eine gesonderte Darstellung von Bindungswirkungen (s. Pkt. 6) sowie darum, dass die Studien ‚Lutz 2013a’ und ‚Lutz 2013b’ dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

 

Antrag zu Vorlage VO/2013/00508 (TOP 2.1)

B-Plan 10.03.00 – Blankensee / Gewerbepark Flughafen

 

Es wird beantragt, der B-Plan 10.03.00 wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

1.

Die B-Planung Blankensee / Gewerbepark Flughafen wird aus dem geltenden Flächennutzungsplan – bzw. nach einer Neuaufstellung des F-Plans – aus dem nächsten geltenden F-Plan abgeleitet.

 

2.

Im vorhandenen Wasserschongebiet erfolgt im Interesse der Grundwasserneubildung keine Bodenversiegelung über den gegenwärtigen Stand der Versiegelung hinaus.

 

3.

Der B-Plan wird dahin gehend abgeändert, dass eine Beeinträchtigung des Naturschutz- und FFH-Gebietes Grönauer Heide nicht erfolgt. (Die Aussage auf Seite 8 der B-Plan-Begründung, die Schutzgebiete werden durch diesen Bebauungsplan nicht beeinträchtigt’, ist falsch).

 

4.

Vor einem Beschluss über die vorgelegte Neuplanung 10.03.00 werden aktuelle Stellungnahmen von UNB, Luftfahrtbehörde, Deutsche Flugsicherung und ggf. weiteren thematisch befassten Behörden eingeholt.

 

5.

Vor einem Beschluss werden den Gremienmitgliedern die Studien ‚Lutz 2013a’ und ‚Lutz 2013b’ (zumindest in elektronischer Form) rechtzeitig zu Kenntnisnahme und Meinungsbildung vorgelegt.

             

6.

Aus dem Planfeststellungsbeschluss zur Flughafen-Erweiterung ggf. ausgehende Bindungswirkungen auf die B-Planung 10.03.00 werden in einem gesonderten Abschnitt zusammengestellt.

 

7.

Die neue Absicht einer Industrieansiedlung im Gewerbepark möge durch eine Darstellung der beabsichtigten Produktionsprozesse, Bedarfsbegründung, Auflagen und Alternativen erläutert werden.

 

Herr Schröder teilt mit, dass bereits Abstimmungen mit der Luftaufsichtsbehörde erfolgt sind und eine Beteiligung im weiteren Verfahren erfolgen werde. Er plädiert dafür die Vorlage nicht zu vertagen, da die im Antrag ausgeführten Punkte größtenteils noch im weiteren Verfahren bearbeitet werden können. Weiterhin erklärt Herr Schröder, dass man den B-Plan aufgrund des Zeitdrucks zur geplanten Errichtung der Glasfaserfabrik geteilt habe und sich der Teilbereich I in Übereinstimmung mit dem FNP befinde.

Herr Senator Boden führt auf eine Nachfrage von Herrn Schubert ergänzend aus, dass alle Anregungen und Bedenken im weiteren Verfahren gesammelt und analysiert werden. Ggf. würden dann entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Weiterhin sagt er zu, dass die Punkte von Herrn Schubert im weiteren Verfahren bedacht würden.

Herr Lötsch führt aus, es sei wichtig, dass heute ein Beschluss gefasst würde. Er schlägt vor den Antrag seitens Herrn Schubert lediglich als Fragenkatalog aufzunehmen, da alles andere eine Wertung des Bauausschusses bedeuten würde und er dies nicht mittragen könne.

Herr Schubert merkt an, die Punkte 2 und 3 würden beinhalten, dass keine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung erfolge und er diese als Antrag aufnehmen wolle.

Herr Senator Boden merkt dazu an, entweder gehe die Liste vollständig als Fragenkatalog oder als Antrag mit einer Abstimmung des Bauausschusses ein.

Herr Pluschkell teilt dazu mit, dass es sich s. E. um eine angemessene Vorlage handele und er keinen Grund sehe das Verfahren durch etwaige Anträge zu blockieren.

Herr Goldschmidt merkt außerdem an, dass er seine Zustimmung nicht geben könne, wenn die Punkte 2 und 3 als Festlegungspunkte aufgenommen werden.

Herr Dr. Brock merkt ergänzend an, dass niemand eine Interesse an einer Bodenversiegelung habe und es s. E. ausreichend sei, die Liste von Herrn Schubert als Anregung aufzunehmen.

Nach kurzer Absprache teilt Herr Schubert mit, dass er bei Zusage einer präzisen Abarbeitung der aufgelisteten Punkte damit einverstanden sei, dass die Liste als Fragenkatalog bzw. als Anregung aufgenommen wird.

Herr Howe bittet darum die Einrichtung von Gründächern als zusätzlichen Prüfpunkt aufzunehmen.

Herr Senator Boden sagt dies zu.

Frau Dowidat bittet um Rederecht, welches ihr von den Mitgliedern des Bauausschusses gewährt wird.

Frau Dowidat merkt an, dass Sie die Höhenangaben irritierend finde, da an dem Standort bereits Bäume, die nicht so hoch waren, aus Luftsicherungsgründen gekappt wurden. Weiterhin fragt sie nach, was es mit der Teilung des B-Plans auf sich habe.

Herr Schröder erläutert die Teilung des B-Plans und merkt an, dass damit die Grundlage für eine beschleunigte Abwicklung des B-Planverfahren (ohne FNP-Änderung) ermöglicht werde.

Herr Goldschmidt merkt zu einer weiteren Nachfrage von Frau Dowidat an, dass die Unterlagen im Internet runtergeladen werden können, da es sich um eine öffentliche Vorlage handele.

Herr Schubert fragt nach, warum die Vorlage nicht in den Umweltausschuss gehe, woraufhin Herr Senator Boden mitteilt, dass der Bauausschuss die rechtliche Zuständigkeit bezüglich der Entscheidung über die Offenlage inne habe. Nach Auswertung der Anregungen vor dem Satzungsbeschluss werde der Umweltausschuss wie üblich beteiligt.

Herr Lötsch bittet abschließend, die von Herrn Schubert eingebrachten Prüfpunkte beschlussfrei als Anregungen der Grünen-Fraktion ins Verfahren zu geben.

Der Bauausschuss stimmt diesem Verfahren zu.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 10.03.00 Blankensee / Gewerbepark Flughafen - wird entsprechend dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) in zwei Teil­be­reiche mit eigenständigen Bebauungsplänen geteilt. Für den westlichen Teilbereich wird das bisherige Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung Bebauungsplan 10.03.00  Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I fortgesetzt; für den östlichen Teilbereich wird das Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung Bebauungsplan 10.05.00  Ge­wer­be­park Flughafen, Teilbereich II  weitergeführt.

2.      Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 10.03.00 Gewerbepark Flug­hafen, Teilbereich I erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.

3.      Der Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I - und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 4) gebilligt.

4.      Der Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I - und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

5.      Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung gem. Beschlussvorschlag.