Auszug - Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Hartz IV - und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger - Antrag des AM Klinkel vom 22.04.2013   

38. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2008 - 2013
TOP: Ö 11.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:02 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/00522 Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Hartz IV - und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger
- Antrag des AM Klinkel vom 22.04.2013

   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane - alt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Voht fragt, ob der Antrag nicht bereits im Ausschuss gewesen sei

Herr Voht fragt, ob der Antrag nicht bereits im Ausschuss gewesen sei.

 

Herr Klinkel erklärt, dass der Antrag bereits in der Bürgerschaft vorgestellt und dort abgelehnt wurde. Herr Klinkel begründet seinen Antrag ausführlich.

 

Frau Siebdrat erklärt, dass es einfacher sei, Anträge dieser Art direkt an die Abgeordneten weiterzugeben.

 

Herr Voht bittet, über den Antrag punktweise abstimmen zu lassen.

 

Es sprechen Frau Sasse und Herr Klinkel.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr punktweise über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Das Ausschussmitglied Rolf Klinkel beantragt:

 

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

Der Sozialausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bittet:

 

1.      Die Bundesregierung, die Bundestagsfraktionen, die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und die Lübecker Bundestagsabgeordnete sich dafür einzusetzen, dass Empfängerinnen und  Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII die Kosten für Verhütungsmittel nicht mehr selbst bezahlen müssen.

 

2.      Die Schleswig-Holsteinischen Landtagsfraktionen und die Lübecker Landtagsabgeordneten, sich bei der Landesregierung für die Einrichtung eines Fonds einzusetzen, der die Kosten für Verhütungsmittel für Schleswig-Holsteinische Einwohnerinnen und Einwohner mit geringen  Einkommen (Hartz IV, Sozialhilfe- und Wohngeldleistungen) übernimmt.

 

3.      Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Kosten für ärztlich verordnete Empfängnisverhütungsmittel wieder von den  Krankenkassen übernommen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zu Punkt 1.

Ja-Stimmen:              3             

Nein-Stimmen:              11

Enthaltungen:              0

 

Zu Punkt 2.

Ja-Stimmen:              4             

Nein-Stimmen:              10

Enthaltungen:              0

 

Zu Punkt 3.

Ja-Stimmen:              3             

Nein-Stimmen:              11

Enthaltungen:              0

 

Der Antrag ist abgelehnt