Auszug - Anfrage Herr Müller - Online-Arten-Erfassung - Zutritt auf Privatflächen  

38. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013
TOP: Ö 4.3.1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Siehe Niederschrift Nr

Siehe Niederschrift Nr. 37 TOP 4.3.2 über die Sitzung des Ausschusses vom 19.03.2013

 

Frau Hartmann teilt mit, dass gem. § 49 Landesnaturschutzgesetz Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Vermessungen, Bestandserhebungen, Bodenuntersuchungen und ähnliche Arbeiten vornehmen dürften. Die Ankündigung könne durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Dies sei im vorliegenden Fall mit Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 29.01.2013 erfolgt. Von den Kartierungsarbeiten seien überwiegend unbebaute Grundstücke betroffen, aber auch bebaute Grundstücke sofern vom Kartierungsgebiet umfasst, dürften demnach zur Bestandserhebung betreten werden.

 

In welchem Zeitraum die Artenerfassung durchgeführt werde, fragt Herr Müller nach. Eine Artenerfassung werde ca. alle 5 Jahre durchgeführt, antwortet Frau Hartmann.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.