Auszug - "Lagerhaus-Lübeck" - Nachbereitung Besichtigung  

38. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013
TOP: Ö 4.1.1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Schubert teilt mit, dass noch offengebliebene Fragen während der Besichtigung gesammelt und an Herrn Rohde übermittelt werden könnten

Herr Schubert teilt mit, dass noch offengebliebene Fragen während der Besichtigung gesammelt und an Herrn Rohde übermittelt werden könnten.

 

Dass die Vorschriften eingehalten und auf dem Betriebsgelände alles in Ordnung gewesen sei, stellt Herr Hamdorf für sich fest.

 

In der Halle könne auch Sondermüll gelagert werden, auch wenn dies die derzeitige Nutzung nicht vorsehe, führt Frau Duske aus. Frau Scheel entgegnet, dass laut Herrn Rohde die Halle langfristig an eine Firma vermietet worden sei und keine Lagerung von Sondermüll, auch nicht für die Zukunft, vorgesehen sei.

 

Er sei sehr oft im Lagerhaus Lübeck und es werde nur mineralischer Dünger für die Landwirtschaft, Getreide und Kalk gelagert bzw. umgeschlagen. Natürlich bestehe gem. der Genehmigungslage die Möglichkeit des Umschlags von anderen Stoffen, z.B. asbesthaltige Abfälle, dies sei aber die absolute Ausnahme, berichtet Herr Röttger.

 

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Bussard als sachkundige Bürgerin, welches der Ausschuss einstimmig beschließt.

 

Im „Kataster der Abfallentsorgungsanlagen“ des Landes Schleswig-Holstein[1] seien viel mehr Stoffe aufgeführt, die im Lagerhaus-Lübeck gelagert und umgeschlagen werden dürfen. Es sei fraglich, ob man wirklich bloß Dünger und Getreide, wie eben dargestellt, lagern würde, erklärt Frau Bussard.

 

Ob es sich hierbei um die tatsächliche Lagerung oder die Möglichkeit der Lagerung gem. Genehmigungsstatus handle, fragt Herr Wegner nach. Laut Frau Bussard handle es sich hierbei um die tatsächliche Lagerung.

 

Den Fragestellungen zur Sicherheit auf dem Transportweg und der Eignung der Deponie Ihlenberg zur Endlagerung von asbesthaltigen Stoffen könne noch nachgegangen werden, äußert sich Herr Schubert. So sei durchaus eine Abtrennung von Fasern durch mechanische Einwirkungen während des Transports möglich. Ein Transport und die Einlagerung gefährlicher Stoffe auf einer Deponie würden nicht ohne vorherige Genehmigung und den dementsprechenden Vorschriften/Auflagen erfolgen, antwortet Frau Hartmann.

 

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Herrn Dr. Tetzlaff-Gahrmann als sachkundigen Bürger, welches der Ausschuss einstimmig beschließt.

 

Die im Lagerhaus-Lübeck gezeigten doppelwandigen Säcke seien nicht ganz wasserdicht, evtl. könnten dadurch Asbestfasern in die Umgebung gelangen, merkt Herr Dr. Tetzlaff-Gahrmann an. Auch sei seine Frage nach dem zuständigen Betriebsarzt und der Häufigkeit der betriebsärztlichen Untersuchungen nicht beantwortet worden.

 


[1] http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/awis/akabfallannahme.php?pAS_ID=1547&;pAN_ID=3825&pTN_ID=0&sAN_S_BEZ=Umschlag+und+Lagerung+von+Abf%E4llen

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.