Auszug - Bebauungsplan 22.01.03 ? Korvettenstraße/Stadteilzentrum ? Satzungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00416 Bebauungsplan 22.01.03 ? Korvettenstraße/Stadteilzentrum ? Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Gust, Horst-Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lötsch merkt zu S

Herr Lötsch merkt zu S.11/ Pkt. 7 (Finanzielle Auswirkungen) an, dort stehe zum einen, dass mit keinen Kosten gerechnet werde und zum anderen, dass ggf. anfallende Kosten über die „Soziale Stadt Buntekuh“ abgerechnet würden. Unter TOP 3.1 werde weiterhin eine Vorlage über die Beendigung des Projektes behandelt, weswegen der Punkt 7 s. E. korrigiert werden müsse.

Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass hinsichtlich der Aufstellung des B-Plans auch tatsächlich keine Kosten anfallen, jedoch würden Kosten für den Umbau der Korvettenstraße anfallen, welche mit Hilfe der Restmittel aus dem Projekt „Soziale Stadt Buntekuh“ finanziert würden.

Herr Lötsch merkt außerdem an, dass der Wochenmarkt eigtl. auf den Parkplatz des Einkaufzentrums verlegt werden sollte. Dies sei gem. Vorlage jedoch noch offen und es wird in Aussicht gestellt, dass der Markt möglicherweise auch vor die KITA verlegt werde. Er fragt nach, wer die Einrichtung der Infrastruktur für den geänderten Wochenmarkt zahle.

Herr Weber merkt dazu an, dass der B-Plan lediglich die Möglichkeit ergeben solle, den Marktplatz vor die KITA zu verlegen. Jedoch sei aktuell noch immer die Verlegung auf den Parkplatz des Einkaufszentrums angestrebt. Der Betreiber des Familienzentrums habe zugesagt die Kosten für die Einrichtung der Infrastruktur zu tragen.

Herr Lötsch merkt an, dass diese Zusage s. E. schriftlich dokumentiert werden sollte, damit die Kosten im Endeffekt nicht bei der HL liegen. Diese Gefahr sehe er auch, wenn der Markt vor der KITA unterhalten werde. Herr Weber merkt an, dass es eine mündliche Zusage seitens des KITA-Betreibers gebe, die Kosten zu tragen.

Auf Bitten von Herrn Lötsch wird vereinbart bis zur Bürgerschaftssitzung am Donnerstag eine schriftliche Erklärung zur Kostenübernahme seitens des KITA-Betreibers nachzureichen (s. Anlage).

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 22.01.03 – Korvettenstraße / Stadtteilzentrum – gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) Teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 28.11.2012, erhalten am 01.02.2013, Einwender Nr. 3, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2013, Einwender Nr. 4, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2013, Einwender Nr. 5, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2013, Einwender Nr. 6, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2013, Einwender Nr.  7, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2013, Einwender Nr. 9, vorgebracht mit Schreiben vom 11.02.2013, Einwender Nr. 11, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2013, Einwender Nr. 15, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2013, Einwender Nr. 24, vorgebracht mit Schreiben vom 15.02.2013, Einwender Nr. 29, vorgebracht mit Schreiben vom 15.02.2013, Einwender Nr. 30, vorgebracht mit Schreiben vom 15.02.2013, Einwender Nr. 31, vorgebracht mit Schreiben vom 15.02.2013, Einwender Nr. 32, vorgebracht mit Schreiben vom 15.02.2013, Einwender Nr. 34, vorgebracht mit Schreiben vom 17.02.2013, Einwender Nr. 37, vorgebracht mit Schreiben vom 16.02.2013, Einwender Nr. 47, vorgebracht mit Schreiben vom 20.02.2013, Einwender Nr. 52, vorgebracht mit Schreiben vom 25.02.2013, Einwender Nr. 58, vorgebracht mit Schreiben vom 27.02.2013, Einwender Nr. 59, vorgebracht mit Schreiben vom 21.02.2013, Einwender Nr. 62, vorgebracht mit Schreiben vom 25.02.2013, Einwender Nr. 64, vorgebracht mit Schreiben vom 28.02.2013 und Einwender Nr. 66, vorgebracht mit Schreiben vom 26.02.2013

 

b) Nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 2, vorgebracht mit Schreiben vom 19.01.2013, Einwender Nr. 8, vorgebracht mit Schreiben vom 11.02.2013, Einwender Nr. 10, vorgebracht mit Schreiben vom 05.02.2013, Einwender Nr. 12, vorgebracht mit Schreiben vom 11.02.2013, Einwender Nr. 13, vorgebracht mit Schreiben vom 11.02.2013, Einwender Nr. 14, vorgebracht mit Schreiben vom 11.02.2013, Einwender Nr. 16, vorgebracht mit Schreiben vom 12.02.2013, Einwender Nr. 17, vorgebracht mit Schreiben vom 12.02.2013, Einwender Nr. 18, vorgebracht mit Schreiben vom 12.02.2013, Einwender Nr. 19, vorgebracht mit Schreiben vom 12.02.2013, Einwender Nr. 20, vorgebracht mit Schreiben vom 12.02.2013, Einwender Nr. 21, vorgebracht mit Schreiben vom 14.02.2013, Einwender Nr. 22, vorgebracht mit schreiben vom 15.02.2013, Einwender Nr. 23, vorgebracht mit Schreiben vom 15.02.2013, Einwender Nr. 25, vorgebracht mit Schreiben vom 18.02.2013, Einwender Nr. 26, vorgebracht mit Schreiben vom 05.02.2013, Einwender Nr. 27, vorgebracht mit Schreiben vom 12.02.2013, Einwender Nr. 28, vorgebracht mit Schreiben vom 12.02.2013, Einwender Nr. 33, vorgebracht mit Schreiben vom 16.02.2013, Einwender Nr. 36, vorgebracht mit Schreiben vom 16.02.2013, Einwender Nr. 38, vorgebracht mit Schreiben vom 18.02.2013, Einwender Nr. 39, vorgebracht mit Schreiben vom 18.02.2013, Einwender Nr. 40, vorgebracht mit Schreiben vom 19.02.2013, Einwender Nr. 41, vorgebracht mit Schreiben vom 19.02.2013, Einwender Nr. 42, vorgebracht mit Schreiben vom 19.02.2013, Einwender Nr. 43, vorgebracht mit Schreiben vom 19.02.2013, Einwender Nr. 44, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2012, Einwender Nr. 45, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2013, Einwender Nr. 46, vorgebracht mit Schreiben vom 10.02.2013, Einwender Nr. 49, vorgebracht mit Schreiben vom 24.02.2013, Einwender Nr. 50, vorgebracht mit Schreiben vom 24.02.2013, Einwender Nr. 51, vorgebracht mit Schreiben vom 25.02.2013, Einwender Nr. 53, vorgebracht mit Schreiben vom 25.02.2013, Einwender Nr. 54, vorgebracht mit schreiben vom 23.02.2013, Einwender Nr. 55, vorgebracht mit Schreiben vom 25.02.2013, Einwender Nr. 56, vorgebracht mit Schreiben vom 25.02.2013, Einwender Nr. 60, vorgebracht mit Schreiben vom 28.02.2013, Einwender Nr. 61, vorgebracht mit einem Schreiben und 192 Unterschriften vom  25.02.2013, Einwender Nr. 63, vorgebracht mit Schreiben, Einwender Nr. 64, vorgebracht mit Schreiben vom 28.02.2013, Einwender Nr. 65, vorgebracht mit Schreiben vom 26.02.2013 und Einwender Nr. 66, vorgebracht mit Schreiben vom 26.02.2013

 

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1.    Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 22.01.03 – Korvettenstraße / Stadtteilzentrum – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

  1.    Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

  1.    Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu TOP 2.4_Bestätigung-Kostenübernahme-Sprungtuch (32 KB)