Auszug - Importierte Niederschrift  

Hauptausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

02ani121127

 

Beginn der Sitzung: 16.30 Uhr

 

Anwesend:

a) stimmberechtigte Ausschussmitglieder

Herr Henri Abler, Vorsitzender Frau Sigrid Boeckmann Herr Rüdiger Hinrichs Frau Antje Jansen Frau Roswitha Kaske Herr Klaus Petersen Herr Thomas Rathcke Herr Peter Reinhardt Frau Barbara Scheel Frau Lieselotte von Holt Herr Andreas Zander

b) nicht stimmberechtigte Ausschussmitglieder

Herr Bruno Böhm Herr Oliver Dedow Herr Volker Krause Herr Dieter Müller Herr Jens-Olaf Teschke (Vertreter)

Es fehlt:

 

 

Ferner sind anwesend:

Herr Klaus Voigt

Frau Stadtpräsidentin Schopenhauer BM Herr Klinkel BM Frau Knoll BM Herr Schubert BM Frau Stadthaus-Panissié Herr Bürgermeister Bernd Saxe Herr Senator Schindler, FB 2 Wirtschaft und Soziales Herr Senator Möller, FB 3, Umwelt, Sicherheit und Ordnung Frau Senatorin Borns, FB 4, Kultur und Bildung Herr Senator Boden, FB 5 Planen und Bauen Frau Voskuhl, Recht Herr Rojahn, Recht (zu TOP 3.1.1) Frau Aewerdieck-Zorom, BdB Herr Blank, Beteiligungscontrolling Herr Barteck, Beteiligungscontrolling Herr Kurt, Haushalt und Steuerung Herr Manke, Haushalt und Steuerung Frau Memler, Stabsstelle Haushaltskonsolidierung Herr Uhlig, Projekt Doppik/NKF Herr Langentepe, Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Frau Schmittner, Frauenbüro Herr Kuschmierz, FBC 2 Frau Grau, Flughafenkoordinatorin Frau Klemm, Wirtschaft und Liegenschaften Frau Kähler, Wirtschaft und Liegenschaften Herr Kaminski, SIE Herr Dr. Verwey, EBL Herr Bössow, FBC 5 Herr Rogge, LPA Herr Gatzke, FDP-Fraktionsbüro Herr Duwe, Bürgermeisterkanzlei, Protokollführer

Herr Oldenburg, Seniorenbeirat Vertreter des Personalrates Zuhörerinnen und Zuhörer, VertreterInnen der Presse

Tagesordnung

 

Niederschrift

I. Öffentlicher Teil der Sitzung

1. Eröffnung

a) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

b) Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende weist auf folgende umgeteilte Unterlagen hin:

Zu TOP 1 -Ausschussergebnisse

Zu TOP 6.1 -div. Austauschseiten zur Haushaltssatzung 2013

Zu TOP 6.3 -Ergänzungsblatt über die Empfehlung des FiPA zur Neufassung der RPO

Der Vorsitzende weist auf die zu TOP 14.5 vorliegende Dringlichkeitsvorlage hin und kündigt an, die Erweiterung der TO im Wege der Dringlichkeit um die­sen Punkt zu Beginn des nichtöffentlichen Teil zu klären

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und ist mit dieser Verfahrensweise einstimmig einverstanden.

Herr Zander bittet, TOP 6.20 entsprechend der Beratung im Bauausschuss zurückzustellen.

Derr Hauptausschuss ist einstimmig mit der Vertagung einverstanden.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung (§ 35) nunmehr ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungs­punkten erforderlich ist. Er lässt darüber en bloc abstimmen.

Der Hauptausschuss ist mit Mehrheit (1 Gegenstimme) mit der vorgeschlagenen Zuordnung von Tagesordnungspunkten in den nichtöffentlichen Teil einverstanden.

3.1.3               Antwort betr. Sachstand Kabelnetzausbau/Breitbandkabel (Anfrage von Herrn Rathcke am 13.11.12)

Herr Senator Boden berichtet über die derzeit im Bau befindlichen Kabelanla­gen der drei Betreiber von Breitbandkabelanlagen.

Er sagt zu, nähere Informationen dem Protokoll beizufügen.

(Anmerkung des Protokolls: Der Niederschrift liegt als Anlage 1 ein Vermerk des Bereichs Stadtgrün und Verkehr vom 21.11.2012 bei.)

Der Hauptausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

3.1.4               Anfrage von Herrn Zander betr. Klage der Stadt Bad Schwartau gegen den B-Plan IKEA

Herr Zander nimmt Bezug auf die bisherigen Beratungen im Hauptausschuss und fragt, ob nach Beschlussfassung der Stadtvertretung Bad Schwartaus, Klage gegen den B-Plan IKEA zu erheben, weitere Gespräche mit dem Ziel einer Einigung geführt worden sind und ob noch Chancen gesehen werden, die Klage abzuwenden.

Herr Bürgermeister Saxe führt aus, dass auch nach dem Beschluss der Stadtvertretung Gespräche am Rande von Veranstaltungen geführt worden sind. Die Stadt Bad Schwartau ist grundsätzlich einigungsbereit. Dieses Ein­vernehmen muss jedoch nicht mit der Stadt Lübeck erzielt werden, sondern vielmehr zwischen dem Investor und der Stadt Bad Schwartau.

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

3.1.5               Anfrage von Herrn Zander betr. Haftung des Ehrenamtes im Zusammen­hang mit der Planung der neuen Feuerwache 3

Herr Zander nimmt Bezug auf die bereits im Hauptausschuss diskutierten Problematik und fragt ergänzend, ob zwischenzeitlich in dieser Frage eine einheitliche Verwaltungsmeinung hergestellt werden konnte. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass seinerzeit im Hauptausschuss unter­schiedliche Auffassungen der Verwaltungsspitze offenkundig geworden sind.

Nach Darstellung von Herrn Bürgermeister Saxe liegt in dieser Angelegenheit eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht vor. Eine Antwort wird für morgen erwartet, so dass zur Sitzung der Bürgerschaft am 29.11.2012 in dieser Frage Klarheit hergestellt werden könne.

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

3.1.6               Anfrage von Herrn Zander betr. Finanzierung des geplanten Koggentref­fens im Zusammenhang mit dem Hansetag 2014

Herr Zander fragt nach der Finanzierung des für die Hansetage 2014 geplan­ten Koggentreffens. Nach seinen Informationen stehen der LTM für diesen Programmpunkt 15 T€ zur Verfügung, benötigt würden jedoch ca. 45 T€.

Herr Bürgermeister Saxe sagt eine Beantwortung zur nächsten Sitzung am 29.1.2013 zu.

Der Hauptausschuss stellt die Beantwortung der Anfrage bis zum 29.1.2013 zurück.

3.1.7               Anfrage von Herrn Rathcke betr. Beantwortung div. Anfragen von Herrn Zander im Hauptausschuss am 30.10.2012

Herr Rathcke bittet darum, dass ihm die hierzu vorliegenden Antworten noch einmal zur Verfügung gestellt werden.

Herr Bürgermeister Saxe sagt dies zu.

(Anmerkung des Protokolls: Die Angelegenheit ist zwischen der Bürgermeisterkanzlei und der FDP-Fraktionsgeschäftsstelle abschließend geklärt worden.)

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

3.1.8               Anfrage von Herrn Rathcke betr. Realisierung des Investitionsvorhabens auf dem Gelände des ehem. Schlachthofes

Auf Nachfrage von Herrn Rathcke berichtet Herr Boden über das Investitons­vorhaben, die Haltung der Verwaltung und die Obergrenzen für den großflä­chigen Einzelhandel. Diese Obergrenzen aus dem Einzelhandelsentwick­lungskonzept haben sich nicht geändert und waren dem Investor von vorn­herein bekannt.

Herr Rathcke stellt weitere Fragen zur Finanzierung der div. Eingeholten Gut­achten. Nach Angaben von Herrn Senator Boden sind diese Gutachten nicht von der Stadt bezahlt worden. Er werde dies jedoch noch genauer prüfen und dem Hauptausschuss zum 29.1.2013 einen kurzen schriftlichen Bericht vorle­gen.

Der Hauptausschuss stellt die Beratung der Angelegenheit bis zum 29.1.2013 zurück.

3.2               Mitteilungen des Vorsitzenden Es liegt nichts vor.

3.3               Mitteilungen des Bürgermeisters

Es liegt nichts vor.


.

1.      Mitteilungen der Stadtpräsidentin Es liegt nichts vor.

2.      Berichte

 

Es liegt ein Bericht betr. Niederschlagung von Steuerforderungen im Haushaltsjahr 2012 vor. (Bereich Steuern)

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Es liegt ein Bericht betr. Keine Wildtiervorführung in Lübeck vor. (Bereich Wirtschaft und Liegenschaften)

Keine Wortmeldungen.


Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

4.3               Es liegt ein Bericht betr. Studentenwohnraum vor. (Bereich Wirtschaft und Liegenschaften)

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

4.4               Es liegt ein Bericht betr. Liniennetzoptimierung vor. (Fachbereichscontrolling FB 2)

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

4.5               Es liegt der Bericht betr. Lübecker Energiewende vor. (Fachbereichscontrolling FB 2)

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

4.6               Es liegt ein Bericht betr. Stand der Planung eine sich ggfls. abzeichnen­de Realisierung einer Bebauung des „Werftstraßen-Areals“vor. (Bereich Stadtplanung)

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Es liegt der Bericht betr. Anpassung der Parkgebührenverordnung / Er­höhung der Gebühren in ausgesuchten Zonen vor. (Fachbereichscontrolling FB 5)

dazu: Ergänzungsblatt

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

5. Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 GO

Es liegt nichts vor.

6. Vorlagen des Bürgermeisters

 

Vorlage betr. Haushaltssatzung 2013 mit Stellenplanänderungen 2013 (Bereich Haushalt und Steuerung)

Folgende Unterlagen liegen bei Bedarf zur Einsichtnahme in den Frakti­onsbüros bereit:

• ?               Zusammenfassender Bericht Finanz-plan/Investitionstätigkeiten 2013 -2016 – Aufstellung des Rohentwurfs

• ?               Rohentwurf Zusammenstellung der Mittelanmeldungen der Fach­bereiche 1 – 5 für den Finanzplan/Investitions tätigkeiten 2013 ­2016

 

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

1. Der Produkthaushaltsplan besteht je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Er­gebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen und wird mit den Ver­änderungen lt. Anlage 1 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlun­gen zum Ergebnisplan– Spalte 11 (blau) Anlage 2 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlun­gen zum Finanzplan/Investitions-und Finanzierungstätigkeiten-Spalte 10 -(gelb) beschlossen.

1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmen­listen der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2013 vorgesehenen kassenwirksamen Auszahlungskürzungen und Einzahlungssteigerungen zu realisieren. (rot)

1b. Die in der Anlage 6 beigefügten Monitoring-Maßnahmen werden zur Kenntnis genom­men. (grün)

1.                  Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

2.                  Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssat­zung erlassen:

 

§1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 598.240.200 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 683.034.400 EUR

einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 84.794.200 EUR

2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-589.400.600 EUR waltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-648.652.900 EUR

waltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-75.600.200 EUR tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions­tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 109.411.900 EUR

festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2013 incl. Anlage 1 und 2)

§2 Es werden festgesetzt:

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-42.871.000 EUR förderungsmaßnahmen

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 44.035.700 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 550.000.000 EUR

 

Stand:

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3.185,50

§3 §3

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.                  Grundsteuer a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500%

2.                  Gewerbesteuer 430 %

 

§4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über-und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah­lungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeis­ter seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100.000 EUR unmittelbar. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Bei Beträgen von 100.000,01 EUR bis 250.000 EUR muss der Bürgermeister das Vo­tum des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss einholen, ausgenommen davon ist die Verwendung bzw. Weiterleitung von zweckgebundenen Drittmitteln. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über-und außer­planmäßigen Ausgaben und die über-und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständig­keitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgeben­den Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachaus­schüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

2013/ EUR

1.                  im Erfolgsplan die Erträge auf 23.281.600 die Aufwendungen auf 24.198.200 der Jahresverlust auf 916.600

2.                  im Vermögensplan die Einnahmen auf 220.000 die Ausgaben auf 220.000

3.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Inves-0 titionsförderungsmaßnahmen

4.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0

5.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.800.000

 

§6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2013 auf 50 Mio.

EUR festgesetzt.

§7 Kassenkredite dürfen mit einer über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Laufzeit maximal bis zum Ende des Planungszeitraumes der mittelfristigen Ergebnisplanung aufgenommen werden.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende Satzungstext)

4.Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2012 (2.957, 32 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2013 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzt (3.185,50 Planstellen).

4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2013 festgeschrieben.

5. Gewährung von Konsolidierungshilfen

 

5.1 Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zum 05.12.2012 eine nach Ziffer 5.2 der Richtlinien über die Gewährung von Konsolidierungshilfen erforderliche Erklärung zum Abschluss eines öffentlich -rechtlichen Vertrages abzugeben.

5.2 Die in der Anlage 9 (Teil A und B) beigefügten Konsolidierungsvorschläge werden als Kon­solidierungskonzept für die Jahre 2012 -2015 beschlossen. Der Bürgermeister wird beauf­tragt, das Konzept mit den erforderlichen Anlagen bis zum 17.12.2012 beim Innenminister vorzulegen.

5.3 Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der struktu­rellen Konsolidierungsmaßnahmen (Teil A) einzuleiten, um die ab 2013 jeweils ausgewiese­nen Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist re­gelmäßig zu berichten. Die weiteren Konsolidierungsmaßnahmen (Teil B) sind zur Erreichung des Konsolidierungs­zieles für die Jahre 2012 -2015 vom Bürgermeister zu prüfen und zu vervollständigen. Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bürgerschaft zur weitergehenden Beschlussfassung erneut vorzulegen.

Eine Nachfrage von Herrn Rathcke zur Veranschlagung von Planungsmitteln für die Umgestaltung des Brolingplatzes beantwortet Herr Senator Boden. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 entsprechende Gelder in den Haushalt eingestellt werden müssten.

Herr Zander beantragt, die Vorlage ohne Votum weiterzuleiten.

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.

6.2 Vorlage betr. I. Nachtragshaushaltssatzung 2012 (Bereich Haushalt und Steuerung)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Bürger­schaft vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

I. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2012

§1–7

Unverändert

§8

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 295.000.000 EUR festgesetzt.

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.3 Vorlage betr. Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Hanse­stadt Lübeck (Bereich RPA)

dazu: Ergänzungsblatt mit der Empfehlung des FiPA vom 21.11.2012

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die anliegende Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Hansestadt Lübeck wird rückwirkend ab 20. April 2012 beschlossen.

Der Vorsitzende schlägt vor, in der Fassung der Empfehlung des FiPA zu entscheiden.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag in der Fassung der Empfehlung des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschusses (gem. vorliegendem Ergänzungsblatt) zu entscheiden.

6.4 Vorlage betr. Interessenbekundungsverfahren Grünstrand (Bereich Wirtschaft und Liegenschaften)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, das als Anlage 3 beigefügte Bau-und Nutzungskonzept für den Grünstrand der Investorengemeinschaft imetas + PRIMUS aus Hamburg der EinwohnerInnenversammlung am 12.1.2013 zur Abgabe eines Votums vorzustellen.

Es spricht Frau von Holt.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit (6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen), gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.5 Vorlage betr. Hauhaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2013 (Bereich Wirtschaft und Liegenschaften)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 952.200 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 800.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 9.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 46.800 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

4.                  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stelle

 

2. für die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 279.000 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 279.000 EUR einen Jahresüberschuss von 0 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 278.800 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 278.600 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 100 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.700 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

4.                  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stelle

 

3. für die Westerauer Stiftung

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 23.600 EUR einen Jahresüberschuss von 0 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 8.500 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 23.500 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

4.                  für die Stiftung Kriegsopferdank

 

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 537.100 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 535.700 EUR einen Jahresüberschuss von 1.400 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 536.700 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 437.400 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 54.600 EUR

II.

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­

förderungsmaßnahmen 0 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

 

5. für die Stiftung Lübecker Wohnstifte

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 630.800 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 457.900 EUR einen Jahresüberschuss von 172.900 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 630.800 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 349.700 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 21.200 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 133.500 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

 

6. für die Stiftung Vereinigte Testamente

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.995.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.995.900 EUR einen Jahresüberschuss von 0 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 1.815.700 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 1.657.300 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 14.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 265.600 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

 

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.6 Vorlage betr. Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnen-Einrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2011 (Bereich SeniorInnenEinrichtungen)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

1.                  Der Jahresabschluss der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Geschäftsjahr 2011 wird mit einer Bilanzsumme von € 3.355.791,22 und einem Jahresfehlbetrag von € 1.302.382,26 festgestellt.

2.                  Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.7 Vorlage betr. Wirtschaftsplan 2013 der städt. SeniorInnenEinrichtungen (Bereich SeniorInnenEinrichtungen)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Herr Krause fragt, wann bei den städt. Einrichtungen eine Kostendeckung erreicht werden kann. Nach seiner Auffassung machen private Einrichtungen keine Verluste.

Herr Senator Schindler berichtet über die Bemühungen, im Bereich der SIE zu einer Kostenoptimierung zu kommen. Es wurde hierzu eine Stabsstelle eingerichtet. Weitere Verbesserungen werden für die kommenden Jahre an­gestrebt. Er stellt Herrn Krause anheim, an den Sitzungen des Sozialaus­schusses teilzunehmen. Im Fachausschuss wird regelmäßig jeden Monat über die zur Kostenoptimierung getroffenen Maßnahmen und den Stand dser Sanierung der SIE berichtet.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig (bei 1 Enthaltung), gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

Vorlage betr. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Han­sestadt Lübeck 2012-2016 (Bereich Entsorgungsbetriebe Lübeck

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Hansestadt Lübeck 2012 – 2016 (Anlage) wird beschlossen.

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

Vorlage betr. Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trä­gerschaft der Hansestadt Lübeck (Bereich städt. Kindertageseinrichtungen)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die 7. Änderung der Entgeltordnung vom 28.2.05 in der Fassung des 6. Nachtrags vom 5.10.2011 wird für das Kindergartenjahr 2013/2014 gemäß der Anlage 2 beschlossen.

Auf Nachfrage von Herrn Rathcke bestätigt Frau Senatorin Borns, dass die Beitragserhebung in der Regel durch Einzugsermächtigung der Eltern erfolge.

Herr Rathcke kritisiert, dass die Stadt auf Grund der offenen Beitragszahlun­gen im Gegensatz zu anderen Trägern offenbar nicht rigoros mit der Durch­setzung ihrer Forderungen umgehe. Frau Senatorin Borns führt hierzu aus, dass

-die Aussenstände von ca. 600 T€ stichtagsbezogen und ständig in Bewe gung sind,

-eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen wird, -durchaus Mahnungen und Vollstreckungen erfolgen und -das Kindeswohl bei der Beurteilung des Einzelfalls immer im Vordergrund

stehe.

Herr Rathcke spricht sich dafür aus, die Vorlage zur Erhöhung der Beitrags­entgelt abzulehnen. Er fordert, dass vorrangig die säumigen Eltern zur Zah­lung der Kindergartenentgelte herangezogen werden, bevor eine allgemeine Beitragserhöhung ins Verfahren gegeben werden.

Frau Jansen lehnt ebenfalls eine Erhöhung der Entgelte ab. Nach ihrer An­sicht sind die Entgelte in Lübeck zu hoch. Sie spricht sich für eine kostenfreie Kita-Betreuung aus.

Herr Reinhardt weist die Kritik von Herrn Rathcke zurück. Er verweist auf die Äußerungen von Frau Senatorin Borns und auf die von ihr vorgetragene Ein­zelfallprüfung zum Wohle des Kindes. Es diskutieren weiter Herr Zander, Frau Senatorin Borns, Herr Rathcke und Herr Reinhardt.

Abschließend beantwortet Frau Senatorin Borns eine Sachstandsnachfrage von Frau Jansen zur landesweiten Sozialstaffel.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit (2 Gegenstimmen), gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.10 Vorlage betr. Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2013 (Bereich Kulturstiftung HL)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

im Ergebnisplan mit

• ?                einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.742.000,--€

• ?                einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.742.000,--€

• ?                einem Jahresüberschuss von 0,--€

• ?                einem Jahresfehlbetrag von 0,--€

 

im Finanzplan mit

• ?                einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.680.100,--

• ?                einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.592.000,--

• ?                einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 400,--

• ?                einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 6.600,--

• ?                einem Finanzmittelüberschuss von 6.200,--€

 

Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haus­haltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.11 Vorlage betr. Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2013 (Bereich Archäologie und Denkmalpflege)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.12 Vorlage betr. Haushaltsplan der Stiftung „Haus der Jugend“ für das Haushaltsjahr 2013 (Bereich Jugendarbeit-Jugendamt)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.13 Vorlage betr. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung für das Produkt Tagespflege (Bereich Familienhilfen -Jugendamt)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Frau Jansen plädiert dafür, zur Verfügung stehende Haushaltsmittel vorrangig in den Krippenausbau und nicht in die Tagespflege zu investieren.

Hierzu erläutert Frau Senatorin Borns das Verhältnis von Krippenausbau und Tagespflege. In diesem Zusammenhang weist sie auf einige Hindernisse hin, die einen kurzfristigen Krippenausbau zumindest hemmen würden. Dabei gibt es häufig Probleme hinsichtlich folgender Punkte:

-Grundstücksverfügbarkeit, -naturschutzrechtliche Belange, -Baugenehmigung und -B-Planverfahren.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.14 Vorlage betr. Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012 (Investi­tionstätigkeiten) für die Sanierungs-und Restaurierungsmaßnahmen im Burgkloster im Rahmen des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten

(Fachbereichscontrolling FB 4)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Der bei dem Produktsachkonto 111023001.7851000 Leitung, Controlling, Dienste FB 4, Burgkloster/UNESCO, Auszahlungen aus Hochbaumaßnah­men aus dem Haushaltsjahr 2012 bestehende Sperrvermerk wird gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik aufgehoben. Die Haushaltsmit­tel in Höhe von 500.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.15 Vorlage betr. Änderung der „Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hanse-stadt Lübeck“ (Bereich LPA)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die als Anlage 2 beigefügten „Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck“ werden beschlos­sen.

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.16 Vorlage betr. Änderung der „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ (Bereich LPA)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die geänderte „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ gemäß Anlage 2 wird mit Wirkung vom 1.1.2013 beschlossen.

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.17 Vorlage betr. Änderung der „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ (Bereich LPA)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die als Anlage 2 beigefügte „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ wird beschlossen.

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.18 Vorlage betr. Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 95 d (1) der Ge­meindeordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Bildung einer Rückstellung beim Produkt 552001 -Wasser und Hafen des Bereiches

5.691 -Lübeck Port Authority (Bereich LPA)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.19 Vorlage betr. B-Plan 03.59.01 – Hanse-straße / Märkische Straße -Satzungsbeschluss ­(Bereich Stadtplanung)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Seite 35 des Hauptausschussprotokolls vom 27.11.2012, Nr. 67

Seite 36 des Hauptausschussprotokolls vom 27.11.2012, Nr. 67

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.20 Vorlage betr. B-Plan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz/ZOB/Teilbereich II/Schützenstraße -Satzungsbeschluss ­(Bereich Stadtplanung)

Vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig vertagt bis zur Behandlung im Bauausschuss.

6.21 Vorlage betr. 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbe­reich Niendorfer Hauptstraße im Stadtteil Niendorf-Moorgarten – Ergän­zung der Begründung -abschließender Beschluss ­(Bereich Stadtplanung)

Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Keine Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

7. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft

Es liegt nichts vor.

8. Anträge von Ausschussmitgliedern

Es liegt nichts vor.

9. Verschiedenes

Es liegt nichts vor.

Ende des öffentlichen Teils: 17.17 Uhr Beginn des nichtöffentlichen Teils: 17.20 Uhr

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil Berichte behandelt und Beschlüsse gefasst worden sind.

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

Ende der Sitzung: 17.31 Uhr

????? ?? ??? ???????????????????????? ??? ??????? ??? ??? ?? ?

????? ?? ??? ???????????????????????? ??? ??????? ??? ??? ?? ?