Auszug - Importierte Niederschrift  

Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

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Niederschrift über die Sitzung des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschusses am Mittwoch, 21. November 2012, um 15.00 Uhr, Roter Saal des Rathauses Nr. 51/2008 -2013

Nr. 51 – öffentlicher Teil

Herr Schmitz, RPA Herr Strätz, Wirtschaft und Liegenschaften Frau Schwarz, Soziale Sicherung Herr Krabbenhöft, Stiftungsverwaltung Herr Bössow, FBC FB 5 Herr Wiese, LPA Herr Schellenberger, GMHL Herr Gatzke, FDP-Fraktionsbüro Herr Duwe, Bürgermeisterkanzlei, Protokollführer

VertreterInnen der Personalräte, der Presse und Zuhörerinnen und Zuhörer

Tagesordnung

Niederschrift

I. Öffentlicher Teil der Sitzung

1. Eröffnung

a)               Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Aus­schusses fest.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis.

b)               Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmit­glieder

Der Vorsitzende stellt fest, dass keine Verpflichtungen vorzunehmen sind.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis.

c)               Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende weist auf die umgeteilten Unterlagen hin:

Zu TOP 1 -Ausschussergebnisse

(neu) Zu TOP 6.18 -Dringlichkeitsvorlage betr. Zusätzliche Bau­unterhaltungsmittel 2012

Der Vorsitzende teilt mit, dass zwei Dringlichkeitsvorlagen eingereicht wor­den sind, die unter TOP 6.17 und 6.18 zu behandeln sind.

Es ist vorgesehen, die TO im Wege der Dringlichkeit um diese Punkte zu erweitern.

Des Weiteren schlägt der Vorsitzende vor, die TOP 4.5 und 14.6 abzusetzen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss

Nr. 51 – öffentlicher Teil

ist einstimmig mit der Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Punkte 6.17 und

6.18 einverstanden.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss ist einstimmig damit einverstanden, die TOP 4.5 und 14.6 von der Tagesordnung abzusetzen.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass aufgrund der Änderung der Gemein­deordnung (§ 35) noch ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss ist einstimmig mit der Zuordnung der Tagesordnungspunkte in den nichtöffentlichen Teil einverstanden.

2. Niederschrift

Niederschrift über die Sitzung des Finanz-und Personalausschusses am 7.11.2012, Nr. 50/2008-2013

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Niederschrift Nr. 50 zur Kenntnis..

3. Anfragen und Mitteilungen

3.1               Anfragen von Ausschussmitgliedern und Antworten

3.1.1               Antwort/Bericht betr. Finanzrisiko durch Kassenkredite (Anfrage von Herrn Aslanidis am 22.08.12)

Herr Aslanidis dankt der Verwaltung für den aufschlussreichen Bericht. Eine Nachfrage zur Differenz zwischen der Tabelle in der Antwort zu Frage 1 und der als Anlage 1 beigefügten Tabelle beantwortet Herr Szymczak.

In diesem Zusammenhang kritisiert Herr Aslanidis insbesondere den in der Antwort zu Frage 4 gegebenen Hinweis, dass ein konkreter Handlungsplan nicht existiere.

Seite 11 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012, Nr. 51 – öffentlicher Teil Herr Bürgermeister Saxe spricht Basel III an berichtet, dass sich die Wege zur Beschaffung von Fremdkapital für die Kommunen deutlich ändern werden. Die Banken werden sich aus der Kommunalfinanzierung zurückziehen. In Abspra­che mit dem Innenministerium werden neue Instrumente für die Aufnahme von Kassenkrediten und die Ablösung durch langfristige Kredite geprüft. Ein kon­kreter Handlungsplan – wie von Herrn Aslanidis gefordert – macht nach seiner Ansicht jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn.

Herr Rottloff weist auf die für 2014 zu erwartende hohe Zinsphase hin und fragt nach der Vereinbarkeit mit dem Kondifonds. Er schließt sich den Ausführungen nach einer Umwandlung der Kassenkredite in langfristige Darlehen an und fragt nach dem günstigsten Zeitpunkt zum Umsteuern. Nach Angaben von Herrn Bürgermeister Saxe liegt dieser Zeitpunkt noch nicht vor. Es sollte eine günstigere Marktsituation abgewartet werden.

Zum vorliegende Bericht und der Tabelle in der Anlage 1 gibt Herr Bürgermeis­ter Saxe den erläuternden Hinweis, dass die Kassenkredite jährlich um die Summe des Haushaltsdefizits wachsen würden.

Hieraus ergibt sich eine ausführliche Diskussion über die Gesamtverschuldung der Stadt, die Haushaltssituation und die noch verbleibenden Handlungsspiel­räume. An der Diskussion beteiligen sich (zum Teil mehrfach) Herr Rottloff, Herr bfgm Saxe, Herr Hiller, Herr Rathcke, Herr Stabe, der Vorsitzende, Herr Aslanidis, Herr Rieckmann, Herr Nevermann und Herr Szymczak.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

3.2 Mitteilungen des Vorsitzenden

3.2.1 Prüfauftrag zur Opferhilfe/Straffälligenhilfe

Der Vorsitzende informiert darüber, dass der im FiPA beschlossene Prüfauftrag irrtümlicherweise dem FB 3 / Ausschuss für Sicherheit und Ordnung zugewie­sen worden war. Die Zuständigkeit liege jedoch beim FB 2 und dem Ausschuss für Soziales. Er schlägt vor, die Zuordnung entsprechend zu ändern und beide Ausschüsse über das Prüfergebnis zu informieren.

Es sprechen weiter Herr Senator Schindler und Frau Schwarz, die über das Ergebnis der beauftragten Prüfung berichtet. Der Landeszuschuss wird über den FB 2 direkt an die Vorwerker Diakonie weitergeleitet. Die Stadt selbst habe keinen Einfluss auf die Höhe und die Verwendung.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis und ändert die Zuordnung des Prüfauftrages im vorgenannten Sinne.

Nr. 51 – öffentlicher Teil

3.3               Mitteilungen des Bürgermeisters

3.3.1               Gespräch mit dem Innenministerium über das städt. Haushaltskonsolidie­rungskonzept

Herr Bürgermeister Saxe berichtet, dass – wie angekündigt – vor der Behand­lung in der Bürgerschaft ein vorheriges abklärendes Gespräch mit dem Innen­ministerium über das Haushaltskonsolidierungskonzept stattgefunden habe. Als Ergebnis bleibe im Wesentlichen festzuhalten, dass sich die Kommunalauf­sicht mit dem Ergebnis zufrieden zeigte, dass noch weitere Konkretisierungen erforderlich sind und dass bei politischer Änderung in der Liste entsprechende Ersatzmaßnahmen in gleicher Größenordnung benannt werden müssen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis.

Vorschläge des Rechnungsprüfungsamtes zur Haushaltskonsolidierung 2012 (Bereich RPA )

dazu: Erläuterungen des RPA zu den vor­gelegten Vorschlägen (Stand 13.06.12)

-zurückgestellt in der Sitzung des FIPA am 07.11.12 zu TOP 4.2 -

Der Vorsitzende stellt fest, dass die angekündigte Stellungnahme der Verwal­tung noch nicht vorliege. Er spricht sich daher für eine Vertagung aus.

Herr Rathcke kritisiert, dass die Verwaltung noch nicht in der Lage war, zu den bereits seit längerem vorliegenden Vorschlägen Stellung zu nehmen. Herr Bürgermeister Saxe führt hierzu aus, dass es schwierig sei, zu Vorschlägen des RPA Stellung zu nehmen, wenn sie wenig konkret sind und beispielsweise die Anforderungen des Innenministers nach Konkretisierung einer Sparmaß­nahme nicht erfüllen würden.

Auf Nachfrage von Herrn Voht teilt Herr Manke mit, dass die Stellungnahme der Verwaltung voraussichtlich erst zur Januar-Sitzung vorgelegt werden kön­ne.

Nr. 51 – öffentlicher Teil Abschließend gibt Herr Baltz den Hinweis, dass die Vorschlagsliste des RPA bereits seit dem 13.6.2012 der Verwaltung vorliege.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss stellt die weitere Beratung des Tagesordnungspunktes bis Januar 2013 zurück.

Es liegt der Bericht betr. Niederschlagung von Steuerforderungen im Haushaltsjahr 2012 vor. (Bereich Steuern)

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

4.3               Es liegt der Bericht betr. Studentenwohnraum vor. (Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften)

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

4.4               Es liegt der Bericht betr. Zusammenlegung der Nachbarschaftsbüros mit Familienzentren bzw. Schließung der Nachbarschaftsbüros vor. (Bereich Jugendarbeit-Jugendamt)

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss

Seite 14 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012, Nr. 51 – öffentlicher Teil

nimmt den Bericht zur Kenntnis.

4.5               Bericht betr. Sanierung Schultoiletten (Bereich Gebäudemanagement)

Vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig abgesetzt.

4.6               Es liegt der Bericht betr. Anpassung der Parkgebührenverordnung / Er­höhung der Gebühren in ausgesuchten Zonen vor. (Fachbereichscontrolling FB 5)

Herr Reinhardt spricht die Gebühren für das Tagesticket an und fragt nach den Gründen für die in Travemünde günstigeren Parkgebühren.

Nach Darstellung von Herrn Senator Boden ist in Absprache mit der KWL be­rücksichtigt worden, dass die in Travemünde parkenden Besucher in der Regel eine höhere Gesamtgebührenbelastung haben.

Herr Reinhardt hält eine unterschiedliche Behandlung für nicht gerechtfertigt. Hierzu gibt Herr Bössow den Hinweis, dass die %uale Erhöhung in etwa gleich hoch ausgefallen sei. Er erläutert weiter, dass die Ausschüttung der KWL an den städt. Haushalt bei sonst stabilen Kosten der KWL durch die Parkgebüh­renerhöhung entsprechend höher ausfalle. Hierzu diskutieren Herr Rottloff und Herr Stabe.

Herr Voht fragt nach den Vergleichswerten aus anderen Ostseebädern. Hierzu sprechen Herr Senator Boden und der Vorsitzende, der vorschlägt diesem Hinweis im weiteren Verfahren nachzugehen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

5. Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 GO

Es liegt der Bericht betr. Eilentscheidung; hier: Überplanmäßige Bewilligung für die Sanierung von Teildachflächen der Albert-Schweitzer-Schule vor.

Seite 15 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012, Nr. 51 – öffentlicher Teil

(Bereich Gebäudemanagement)

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

6. Vorlagen des Bürgermeisters

Vorlage betr. Haushaltssatzung 2013 mit Stellenplanänderungen 2013 (Bereich Haushalt und Steuerung)

dazu: Stellungnahme des RPA vom 28.09.12 zu Punkt 1.12 der Konsolidie­rungsliste; hier: Einsparung von zwei Stellen

-zurückgestellt in der Sitzung des FIPA am 7.11.12 zu TOP 6.1 -

Folgende Unterlagen liegen bei Bedarf zur Einsichtnahme in den Fraktionsbü­ros bereit:

• ?               Zusammenfassender Bericht Finanz-plan/Investitionstätigkeiten 2013 ­2016 – Aufstellung des Rohentwurfs

• ?               Rohentwurf Zusammenstellung der Mittelanmeldungen der Fachberei­che 1 – 5 für den Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2013 – 2016

 

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

1. Der Produkthaushaltsplan besteht je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergeb­nisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen und wird mit den Veränderun­gen lt. An­lage 1 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 (blau) Anlage 2 -Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions-und Finanzierungstätigkeiten-Spalte 10 -(gelb) beschlossen.

1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauf­tragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2013 vorgesehenen kassenwirksamen Auszahlungskürzungen und Einzahlungssteigerungen zu realisieren. (rot)

1b. Die in der Anlage 6 beigefügten Monitoring-Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

(grün)

 

1.                  Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. (grün)

2.                  Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlas­sen:

 

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 597.444.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 680.861.700 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 83.417.100 EUR

2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-588.605.000 EUR waltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-646.822.700 EUR

waltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-75.410.200 EUR tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions­tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 109.221.900 EUR

festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2013 incl. Anlage 1 und 2)

§2 Es werden festgesetzt:

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-42.871.000 EUR förderungsmaßnahmen

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 46.475.700 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 550.000.000 EUR

 

Stand:

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3.185,50

11/2012

§3

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.                  Grundsteuer a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500%

2.                  Gewerbesteuer 430 %

 

§4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über-und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt

100.000 EUR unmittelbar. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Bei Beträgen von 100.000,01 EUR bis 250.000 EUR muss der Bürgermeister das Votum des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss einholen, ausgenommen davon ist die Verwendung bzw. Weiterleitung von zweckgebundenen Drittmitteln. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bür­

Seite 17 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012,

Nr. 51 – öffentlicher Teil gerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über-und außerplanmäßigen Ausgaben und die über-und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beab­sichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachaus­schuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordi­nierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

2013/ EUR

1.                  im Erfolgsplan die Erträge auf 23.281.600 die Aufwendungen auf 24.198.200 der Jahresverlust auf 916.600

2.                  im Vermögensplan die Einnahmen auf 220.000 die Ausgaben auf 220.000

3.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Inves-0 titionsförderungsmaßnahmen

4.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0

5.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.800.000

 

§6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2013 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

§7 Kassenkredite dürfen mit einer über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Laufzeit maximal bis zum Ende des Planungszeitraumes der mittelfristigen Ergebnisplanung aufgenommen werden.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende Satzungstext)

4.Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2012 (2.957, 32 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2013 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich dar­aus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzt (3.185,50 Planstellen).

4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. er­folgter Bewertung werden im Stellenplan 2013 festgeschrieben.

5. Gewährung von Konsolidierungshilfen

 

5.1 Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zum 05.12.2012 eine nach Ziffer 5.2 der Richtlinien über die Gewährung von Konsolidierungshilfen erforderliche Erklärung zum Abschluss eines öf­fentlich -rechtlichen Vertrages abzugeben.

5.2 Die in der Anlage 9 (Teil A und B) beigefügten Konsolidierungsvorschläge werden als Konsoli­dierungskonzept für die Jahre 2012 -2015 beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Konzept mit den erforderlichen Anlagen bis zum 17.12.2012 beim Innenminister vorzulegen.

5.3 Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen (Teil A) einzuleiten, um die ab 2013 jeweils ausgewiesenen Haus­haltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist regelmäßig zu be­

Seite 18 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012,

Nr. 51 – öffentlicher Teil richten. Die weiteren Konsolidierungsmaßnahmen (Teil B) sind zur Erreichung des Konsolidierungszieles für die Jahre 2012 -2015 vom Bürgermeister zu prüfen und zu vervollständigen. Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bürgerschaft zur weitergehenden Beschlussfassung erneut vorzulegen.

Herr Freitag und Herr Reinhardt beantragen, die Vorlage ohne Votum des Ausschusses an die Bürgerschaft weiterzuleiten.

Herr Voht hebt lobend hervor, dass die Konsolidierungsliste des Bürgermeis­ters zwischenzeitlich weiter konkretisiert worden ist.

Herr Rathcke stellt Fragen zu folgenden Themen:

-Einsparung in der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates -Grundstücksverkauf Kurhausbetriebe -Verwaltungskostenbeitrag Kleingärten -Angebotsüberprüfung Stadtteilbüros -Zuschüsse Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer -Anpassung Straßenausbausatzung auf 85 % Beitragsanteil -Entgelte für Führungen in Grünanlagen -Hafenbahn – Betrieb und Instandhaltung mit eigenem Personal -Gebühren für Auskünfte aus der Verkehrsdatenbank

Die Fragen werden von Herrn Bürgermeister Saxe, Herrn Senator Boden, Herrn Senator Möller und Herrn Wiese, LPA, beantwortet.

Herr Martens stellt Fragen zur Einnahmesituation bei der Übernachtungssteuer und zum Einbau von Druckminderern zur Durchflussreduzierung. Hierzu ant­worten Herr Bürgermeister Saxe und Herr Senator Boden.

Weitere Fragen von Herrn Nevermann erfolgen zu folgenden Punkten:

-Erwerb von beweglichem Vermögen in Höhe von 1 Mio € im Bereich IT -Kosten Finanzsoftware Doppik / Zukauf von Modulen -Sanierung eines Gebäudes Passathafen (1 Mio €) -Förderzuschüsse Sanierung Innenstadt -Kosten dynamische Fahrgastinformation -Ermittlung von Renditen bei Energieeinsparmaßnahmen

Die Fragen zu den vorgenannten Punkten werden von Herrn Manke, dem Vor­sitzenden und Herrn Senator Boden beantwortet.

Sodann lässt der Vorsitzende über den eingangs gestellten Antrag abstimmen:

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum weiter an die Bürgerschaft.

6.2 Vorlage betr. Betrauung der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH zur Sicherstellung der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Ver­pflichtung der Vermarktung und Durchführung aller touristischen Servi­ceangebote und des Stadtmarketings im Stadtgebiet Lübeck und im Ge­biet des Ostseeheilbades Travemünde zum 01.01.2013 (Bereiche Beteiligungscontrolling / Recht und Fachbereichscontrolling FB 2)

-zurückgestellt in der Sitzung des FIPA am 07.11.12 zu TOP 6.2 ­

dazu: Austauschblatt

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

1.1Die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) wird gemäß Anlage 2 mit der Erbringung folgender Leistungen betraut:

o a) Vermarktung und Durchführung aller touristischer Serviceangebote

o b) Durchführung des Stadtmarketing

o c) Touristeninformation

o d) Zentrales Flächenmanagement

o e) Kongressmarketing

o f) Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen

o g) Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

 

1.2. Die Betrauung mit den unter 1.1 genannten Leistungen erfolgt für das Ge­biet der Hansestadt Lübeck inklusive Travemünde.

1.3. Die Dauer der Betrauung ist auf 10 Jahre beschränkt. Sie tritt am 01.01.2013 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2022.

1.4 Die jährlichen Ausgleichsleistungen der HL erfolgen nach Maßgabe und entsprechend der jeweils durch die Gesellschaftsgremien beschlossenen Wirtschaftspläne. Ein Zahlungsanspruch erwächst der LTM aus der Betrau­ung nicht.

1.5 Die hierfür erforderlichen Verfahren insb. zur Ausgleichszahlung und zur Vermeidung von Überkompensation sind im Abs. IV. der Betrauung verbind­lich definiert und unterliegen einer gesonderten Prüfung im Rahmen des je­weiligen Jahresabschlusses.

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag in der Fassung des Austauschblattes zu entscheiden.

6.3 Vorlage betr. Betrauung der Wirtschafts-förderung Lübeck GmbH zur Si­cherstellung der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflich­tung der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Hansestadt Lü­beck (Bereiche Beteiligungscontrolling / Recht und Fachbereichscontrol­ling FB 2)

-zurückgestellt in der Sitzung des FIPA am 07.11.12 zu TOP 6.3 ­

dazu: Austauschblatt

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

1.2Die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH (WiFö) wird gemäß Anlage 2 mit der Erbringung folgender Leistungen betraut:

o a) Maklertätigkeit bezogen auf Gewerbegrundstücke im Sinne der Ansiedelungspolitik der Hansestadt Lübeck

o b) Betreuung und Begleitung ansiedelungswilliger Unternehmen

o c) Unterstützung ansässiger Unternehmen

o d) Konzeptionelle Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung

o e) Mitwirkung bei der Gewerbeflächenentwicklungsplanung

o f) Standortentwicklung

o g) Standortmarketing

 

1.2. Die Betrauung mit den unter 1.1 genannten Leistungen erfolgt für das Ge­biet der Hansestadt Lübeck inklusive Travemünde.

1.3. Die Dauer der Betrauung ist auf 10 Jahre beschränkt. Sie tritt am 01.01.2013 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2022.

1.4 Die jährlichen Ausgleichsleistungen der HL erfolgen nach Maßgabe und entsprechend der jeweils durch die Gesellschaftsgremien beschlossenen Wirtschaftspläne. Ein Zahlungsanspruch erwächst der WiFö aus der Betrau­ung nicht.

1.5 Die hierfür erforderlichen Verfahren insb. zur Ausgleichszahlung und zur Vermeidung von Überkompensation sind im Abs. IV. der Betrauung ver­bindlich definiert und unterliegen einer gesonderten Prüfung im Rahmen des

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag in der Fassung des Austauschblattes zu entscheiden.

6.4 Vorlage betr. I. Nachtragshaushaltssatzung 2012 (Bereich Haushalt und Steuerung)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Bürger­schaft vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

I. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2012

§1–7

Unverändert

§8

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf

295.000.000 EUR festgesetzt.

Es spricht Herr Aslanidis.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.5 Vorlage betr. Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Hanse­stadt Lübeck (Bereich RPA)

Seite 22 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012, Nr. 51 – öffentlicher Teil Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die anliegende Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Hansestadt Lübeck wird rückwirkend ab 20. April 2012 beschlossen.

Eine Nachfrage von Herrn Nevermann zu den Sitzungsterminen des Rech­nungsprüfungsausschusses beantwortert der Vorsitzende.

Der Vorsitzende, Herr Baltz und Herr Reinhardt diskutieren die Prüfung von Jahresabschlüssen der städt. Beteiligungsgesellschaften durch das RPA.

Herr Reinhardt beantragt, diese doppelte Prüfungspflicht durch folgende Er­gänzung aus der Rechnungsprüfungsordnung herauszunehmen:

Die RPO ist durch folgende Tz. 2.4 zu ergänzen:

Die Prüfung von Abschlüssen etc. der Beteiligungsgesellschaften durch das RPA erfolgt nur, wenn

-für die Gesellschaft kein Wirtschaftsprüfer bestellt ist oder

-die Bürgerschaft im Einzelfall durch Beschluss eine Prüfung beauftragt.

Eine Nachfrage von Herrn Nevermann zur Weisungsunabhängigkeit des RPA beantwortet Herr Bürgermeister Saxe mit Hinweis auf die Unterschiede bei Dienst-und Fachaufsicht.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Reinhardt abstimmen:

Der vorgenannte Antrag zur Ergänzung der RPO um die neue Tz. 2.4 wird einstimmig angenommen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag in geänderter Fassung zu entscheiden.

6.6 Vorlage betr. Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2013 (Bereich Wirtschaft und Liegenschaften)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne

für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

1. für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.105.800 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.105.800 EUR einen Jahresüberschuss von 0 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 952.200 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 800.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 9.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 46.800 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

4.                  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stelle

 

2. für die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 279.000 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 279.000 EUR einen Jahresüberschuss von 0 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 278.800 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 278.600 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 100 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.700 EUR

Nr. 51 – öffentlicher Teil

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

4.                  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stelle

 

3. für die Westerauer Stiftung

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 23.600 EUR einen Jahresüberschuss von 0 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 8.500 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 23.500 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

 

4. für die Stiftung Kriegsopferdank

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 537.100 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 535.700 EUR einen Jahresüberschuss von 1.400 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 536.700 EUR

 

Nr. 51 – öffentlicher Teil einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 437.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 54.600 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

 

5. für die Stiftung Lübecker Wohnstifte

I.

1.                  im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 630.800 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 457.900 EUR einen Jahresüberschuss von 172.900 EUR einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2.                  im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 630.800 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 349.700 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 21.200 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 133.500 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

 

6. für die Stiftung Vereinigte Testamente

I.

1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.995.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.995.900 EUR einen Jahresüberschuss von 0 EUR

Seite 26 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012, Nr. 51 – öffentlicher Teil einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR

2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver­waltungstätigkeit auf 1.815.700 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver­

waltungstätigkeit auf 1.657.300 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 14.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä­tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 265.600 EUR

II.

1.                  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen 0 EUR

2.                  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

3.                  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

 

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.7 Vorlage betr. Interessenbekundungsverfahren Grünstrand (Bereich Wirtschaft und Liegenschaften)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, das als Anlage 3 beigefügte Bau-und Nut­zungskonzept für den Grünstrand der Investorengemeinschaft imetas + PRI-MUS aus Hamburg der EinwohnerInnenversammlung am 12.1.2013 zur Abga­be eines Votums vorzustellen.

Herr Aslanidis stellt für seine Fraktion klar, dass sie nicht gegen die Bürgerbe­teiligung und das festgelegte Verfahren sei. Er kritisiere jedoch, dass die Bür­gerbeteiligung durchgeführt werde ohne dass Gutachten und Informationen zu den Strömungsverhältnissen und der Wirtschaftlichkeit der geplanten Marina vorliegen würden.

Nach Darstellung von Herrn Voht haben die Grünen dieses Verfahren gefor­dert. Er kritisiert, dass die nun vorgetragenen Bedenken nicht schon früher

Seite 27 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012, Nr. 51 – öffentlicher Teil eingebracht worden sind. Des Weiteren kritisiert er, dass die Grünen-Vertreter in den Fachausschüssen unterschiedliche Voten abgegeben haben. Es diskutieren hierzu Herr Nevermann, der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Saxe, Herr Aslanidis und Herr Reinhardt.

Herr Reinhardt und Herr Senator Schindler erläutern, dass der Investor die von Herrn Aslanidis angemahnten Unterlagen im weiteren Verfahren einbringen werde. Nach Darstellung von Herrn Senator Schindler sei es dem Investor nicht zuzumuten, 220 T€ für Gutachten auszugeben, bevor eine Bürgerbeteili­gung ein positives Votum zur Bebauung des Grünstrandes abgegeben habe.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit (6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung von Herrn Aslanidis), gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.8 Vorlage betr. Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012 (Investiti­onstätigkeiten) für die Sanierungs-und Restaurierungs-maßnahmen im Burgkloster im Rahmen des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten

(Fachbereichscontrolling FB 4)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Der bei dem Produktsachkonto 111023001.7851000 Leitung, Controlling, Dienste FB 4, Burgkloster/UNESCO, Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2012 bestehende Sperrvermerk wird gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.9 Vorlage betr. Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Träger­schaft der Hansestadt Lübeck (Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die 7. Änderung der Entgeltordnung vom 28.2.05 in der Fassung des 6. Nach­trags vom 5.10.2011 wird für das Kindergartenjahr 2013/2014 gemäß der An­lage 2 beschlossen.

Herr Rathcke spricht die Presseveröffentlichungen über die Aussenstände bei den Kita-Entgelten an und fragt nach dem Sachstand. Frau Senatorin Borns erläutert die Vorgehensweise des Bereiches und macht dabei deutlich, dass die Verwaltung es auf den Einzelfall abstelle und dass dabei stets das Kind im Vordergrund stehe.

Es sprechen weiter die Herren Reinhardt und Voht.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig (bei 1 Enthaltung), gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.10 Vorlage betr. Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2013 (Bereich Archäologie und Denkmalpflege)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen: Keine Wortmeldungen.

Seite 29 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012, Nr. 51 – öffentlicher Teil

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.11 Vorlage betr. Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2013 (Bereich Lübecker Museen)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der

im Ergebnisplan mit

• ?                einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.742.000,--€

• ?                einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.742.000,--€

• ?                einem Jahresüberschuss von 0,--€

• ?                einem Jahresfehlbetrag von 0,--€

 

im Finanzplan mit

• ?                einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.680.100,--

• ?                einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.592.000,--

• ?                einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 400,--

• ?                einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 6.600,--

• ?                einem Finanzmittelüberschuss von 6.200,--€

 

Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haus­haltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.12 Vorlage betr. Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haus­haltsjahr 2013 (Bereich Jugendarbeit-Jugendamt)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Nr. 51 – öffentlicher Teil

Seite 31 des Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschussprotokolls vom 21.11.2012,

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.13 Vorlage betr. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95d Abs. 1 GO für das Produkt Tagespflege (Bereich Familienhilfen -Jugendamt)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.14 Vorlage betr. Änderung der „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ (Bereich LPA)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die geänderte „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ gemäß Anlage 2 wird mit Wirkung vom 1.1.2013 beschlossen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert Herr Wiese, LPA, die Form der Be­teiligung von Kindern und Jugendlichen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.15 Vorlage betr. Änderung der „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen(Bereich LPA)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Die als Anlage 2 beigefügte „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ wird beschlossen.

Der Vorsitzende nimmt die Vorlage zum Anlass, nach dem Sachstand Prüfauf­trag zur Zusammenlegung der Verwaltung der Sportboothäfen zu fragen. Herr Wiese berichtet über den derzeitigen Bearbeitungsstand und die mit der Bear­beitung verbundenen Schwierigkeiten. Nach seiner Darstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 2013 mit einem Ergeb­nis zu rechnen.

Der Vorsitzende schlägt vor, die Thematik im April / Mai 2013 wieder aufzuru­fen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

6.16 Vorlage betr. Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 95 d (1) der Gemein­deordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Bildung einer Rückstel­lung beim Produkt 552001 -Wasser und Hafen des Bereiches 5.691 -Lü­beck Port Authority (Bereich LPA)

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Nr. 51 – öffentlicher Teil

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig (bei 4 Enthaltungen), gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

Neu Vorlage betr. Annahme einer Spende über 300.000 Euro für die neue

6.17

Dorfmitte in Groß Steinrade

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Spende der Possehlstiftung in Höhe von 300.000 Euro für die Gestaltung der Außenanlagen an der Kita Groß Steinrade und dem Schulhof der Grundschule Groß Steinrade anzunehmen und zweckentsprechend zu verwenden.

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

Neu Vorlage betr. Zusätzliche Bauunterhaltungsmittel 2012 für die Dachsanie­

6.18 rung des Zeughauses, Großer Bauhof 14, 23552 Lübeck im Zusam­menhang mit der haushalterischen Ordnung der Investitions-maßnahme „Schule an der Wakenitz“

Der Bürgermeister beantragt, der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungs­ausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, wie folgt zu beschließen:

Bei dem Produktsachkonto 111029.000.5211001 Gebäude-management / Un­terhaltung der Hochbauten werden für das Haushaltsjahr 2012 1.000.000,-EUR für die Dachsanierung des Zeughauses, Großer Bauhof 14, 23552 Lü­beck überplanmäßig gem. 95 d GO bewilligt. Deckung: Minderaufwendungen bei den Produktsachkonten:

-552001.000.5221001 Wasser und Hafen / Unterhaltung Hafenbahn 280 TEUR -612001.000.5517000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Zinsaufwen­

dungen Kreditinstitute 360 TEUR Mehrerträge bei dem Produktsachkonto: -552001.000.4691000 Wasser und Hafen / Sonstige Finanzerträge 360

TEUR

Keine Wortmeldungen.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

Es liegt nichts vor.

8. Anträge von Ausschussmitgliedern

8.1 Antrag von Herrn Aslanidis betr. Finanzierungsrisiko durch Kassenkredite

Herr Aslanidis nimmt Bezug auf die Beratung des Berichtes zu TOP 3.1.1 und stellt folgenden Antrag, um nach seiner Ansicht für den Fall des Falles ange­messen auf die Situation reagieren zu können:

Der Bürgermeister möge einen Handlungsplan mit dem Land Schleswig-Holstein bis zum 31. März 2013 abstimmen und dem Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss vorlegen.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Nr. 51 – öffentlicher Teil

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss lehnt den Antrag von Herrn Aslanidis mit Mehrheit (1 Ja-Stimme, 6 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen) ab.

9. Verschiedenes

Es liegt nichts vor.

Ende des öffentlichen Teils: 18.18 Uhr

Beginn des nichtöffentlichen Teils: 18.20 Uhr

Nr. 51 – öffentlicher Teil

18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Vorlagen und Berichte des Bürgermeisters behandelt worden sind.

Der Finanz-, Personal-und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ende der Sitzung: 18.22 Uhr

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