
-Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock Herr Dr. Eymer Frau Siebdrat – Vertreterin-Herr Freitag Herr Hiller Herr Hovestädt –Vertreter-Herr Lötsch Herr Michaelis Herr Pluschkell Herr Quirder Herr Gatzke – Vertreter-Herr Rosenbohm Herr Schubert Herr Stüttgen Herr Klüssendorf
Herr Boden -Senator
Nicht anwesend:
Frau Mewes, Herr Rathcke, Frau Förster
Ferner nehmen an der Sitzung teil:

A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 20.08.2012, öffentlicher Teil ??•
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Einziehung: öffentliche Freifläche in der Kaiserstraße neben HsNr. 3-5 (660) ?• vertagt am 06.08.2012 TOP 2.2 und 20.08.2012 TOP 2.4
2.2 Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg/Heidenkoppel einschl. Berichtigung des FNP (115. Ä) -Aufstellungsbeschluss-(610) ??•
2.3 Bebauungsplan 32.01.04 – Travemünde Strandpromenade – Maritim (ehem. Aqua Top) -Aufstellungsbeschluss-(610) ??•
2.4 Bebauungsplan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel/Spielbank/Hotel -Auslegungsbeschluss-(610) ??•
2.5
2.6
2.7 Fischereirecht – Änderung der Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang ??(691)
3.0 Über-und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Integration der "Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck (GHL)" in das GMHL zum 01.01.2013"
(651) ?•
4.2 Finanzierung der Stadtumlandverkehre ab 2013 (610) ?•
4.3 Neustrukturierung der Region Lübeck (610) ?•
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Mdl. Bericht: Lichtleitplan für die Lübecker Innenstadt: (Vorstellung durch die Planer) (610)

5.2.2 Mdl. Zwischenbericht: "Tempo30 Zonenkonzept Gesamtstadt -Aufzeigen von Handlungsbedarfen" (Grundlage: Bürgerschaftsprüfauftrag vom 24.Nov. 2012) (610) •
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
5.4.1 Eilentscheidung des Bgm. –Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 05.33.02 – Schwartauer Landstraße/Havelstraße (610)
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.3 Anträge
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Bauausschusses voraussichtlich nicht öffentlich beraten.
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 20.08.2012, nichtöffentlicher Teil ??•
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
8.0 Vergaben von 10.000,-EUR bis 175.000,-EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage •
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.-EUR (VOB/VOL)
9.1 Lübeck-Travemünde Skandinavienkai, Umbau Anleger 7, Los 2.2 – Fährbrücken (691) ?•
9.2 Bauvorhaben Energetische Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule, Wendische Str. 55, 23568 Lübeck, 2. Bauabschnitt Gewerk: Fassadenbauarbeiten mit Gerüstgestellung (651) ?•
9.3 Energetische Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule, Wendische Str. 55, 23568 Lübeck, 2. Bauabschnitt Gewerk: Dachdecker-und Klempnerarbeiten (651) ?•
9.4 Nachtragsauftrag Umbau und Erweiterung Schule Tremser Teich, Am Behnckenhof 37, Lübeck (651) ?•
9.5 Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung um eine U3-Gruppe an der Kita Hallandhaus, Triftstr. 115 a, 23554 Lübeck Gewerk: Zimmerarbeiten (651) ?•
9.6 Sanierung und Restaurierung der Salzspeicher, Wallstr. 1-3, 23560 Lübeck Gewerk: Dachdecker und Klempnerarbeiten (651) ?•
10.0 Aufträge von 5.000,-EUR bis 25.000,-EUR (VOF, HOAI)
Keine Vorlage
11.0 Aufträge über 25.000,-EUR (VOF, HOAI)
11.1 Beginn der Ausschreibung für die Statischen Nachrechnungen der Schwerlasttransporte in Lübeck für die Jahre 2012 – 2015 an Ingenieurbüros (660) ?•
11.2 Energetische Sanierung der Sporthalle der Grundschule Am Koggenweg inkl. Erweiterung um eine Halleneinheit 15 x 27 m (651) ?•
11.3 Vergabe einer Machbarkeitsstudie „Ertüchtigung und Gestaltung der Promenade des Passathafens“ auf dem Priwall in Lübeck-Travemünde (610) ?•
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
15.1 Pilotprojekt „Energetische Stadtsanierung“ Lübeck-Moisling (610) ?•
15.2 Pilotprojekt „Energetische Stadtsanierung“ Lübeck-Altstadt (610) ?•
15.3 Projekt „Soziale Stadt“ Lübeck-Moisling (610) ?•
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest und nimmt die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten gem. § 46 Abs. 6 GO vor und führt folgende Mitgliedervertreter in ihr Amt ein: Herrn Gatzke
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonaufzeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung bittet um Aufnahme der nachfolgenden TOP:
2.8 Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbe reich des Bebauungsplanes 04.44.00 -Katharinenstraße/Roddenkoppel –
(610) ?•
3.1 "Überplanmäßige Bewilligung von Mitteln zur Deckung von Mehrauszahlungen Investitionsmaßnahme 533 -Skandinavienkai, Umbau Anleger 7"
(691) ?•
6.1.1 Mdl. Antwort: „Ruhe in Ganghäusern“ (610) •
9.7 Energetische Sanierung der Heinrich-Mann-Schule, 2. BA, Brüder-Grimm-Ring 6-8, 23560 Lübeck (Erteilung eines Nachtragsauftrags) -Gewerk Fassadenbauarbeiten-(651) •
9.8 Lübeck-Travemünde Skandinavienkai, Umbau Anleger 7, Los 1 – Wasserbau (691) •
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen und Berichte sowie die nicht öffentliche Behandlung der hierfür vorgesehenen TOP -wie von der Verwaltung vorgeschlagen einstimmig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 20.08.2012, öffentlicher Teil ??•
Herr Jaacks teilt mit, dass es seitens der Vervielfältigungsstelle zu einem Fehler gekommen sei, in dessen Folge der Anhang für die o.g. Niederschrift nicht vorläge. Herr Jaacks sagt zu, die entsprechenden Anlagen nachträglich umzuverteilen.
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift unter Berücksichtigung der nachträglichen Verschickung einstimmig.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Einziehung: öffentliche Freifläche in der Kaiserstraße neben HsNr. 3-5 (660) ?• vertagt am 06.08.2012 TOP 2.2 und 20.08.2012 TOP 2.4
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des §8 Abs. 1, Satz 1 StrWG für Schleswig-Holstein wird folgende Einziehung gemäß anl. Plan beschlossen:
Gemarkung Innere Stadt, Flur 2, Flurstück 91/11 tlw. – öffentliche Freifläche in der Kaiserstraße neben HsNr. 3-5.
Herr Ernst berichtet über die von ihm geplante Einrichtung einer Geothermieanlage auf der o.g. öffentlichen Freifläche. Er macht dabei deutlich, dass es ihm lediglich um die Geothermieanlage und nicht um das Grundstück an sich gehe. Ursprünglich hätte Herr Ernst ein anderes Grundstück für seine Zwecke erwerben wollen, jedoch wäre ihm dies aus verschiedenen Gründen versagt worden. Der Bereich Liegenschaften hätte ihm dann im Gegenzug das jetzige Grundstück zum Erwerb in Aussicht gestellt. Herr Ernst kommt außerdem auf die geplante Einfriedung der Fläche zu sprechen und teilt mit, dass er vorhabe eine begrünend wirkende Einfriedung vorzunehmen, die sich in das optische Erscheinungsbild einfüge.
Herr Howe fragt nach, ob bei dem geplanten Vorhaben auch ein Geologe eingebunden sei. Herr Ernst bestätigt dies und verweist zusätzlich auf das Genehmigungsverfahren der unteren Wasserbehörde und der Umweltbehörde. Herr Lötsch erkundigt sich, warum ein Erwerb der Fläche gewollt sei, wenn man nur die Geothermieanlage einrichten wolle. Herr Ernst teilt dazu mit, dass es ihm nur um die Geothermie gehe und das er bereit wäre, der Hansestadt Lübeck ein Nutzungsrecht für die Fläche in das Grundbuch eintragen zu lassen. Frau Grau erläutert im Anschluss noch einmal die Beweggründe des Bereiches Liegenschaften zum Verkauf der Fläche.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
2.2 Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg/Heidenkoppel einschl. Berichtigung des FNP
(115. Ä) -Aufstellungsbeschluss-(610) ??•
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan 07.43.00 Heiweg/ Heidenkoppel aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Die ehemalige Kindertagesstätte im Plangebiet am Heiweg ist geschlossen und das Gebäude abgerissen worden. Das Grundstück soll wieder einer Nutzung zugeführt werden, damit es nicht auf Dauer brach fällt bzw. sich nicht als Brachfläche verfestigt. Es ist für die Zukunft eine Wohnnutzung vorgesehen.
1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
2.3 Bebauungsplan 32.01.04 – Travemünde Strandpromenade – Maritim (ehem. Aqua Top) -Aufstellungsbeschluss-(610) ??•
Beschlussvorschlag:
1. Für den in Anlage 1 (Übersichtsplan) und Anlage 2 (Begründung) dargestellten Gel tungsbereich wird der Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde – Strandpromenade-Maritim – ehem. Aqua Top aufgestellt. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung von zwei Hotels mit Schwimmbad und Wellnessbereich auf dem ehemaligen Aqua –Top – Gelände.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Für die Erarbeitung des Planentwurfes, sowie den erforderlichen Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.
Herr Pluschkell fragt nach wie sich die Erschließung der Tiefgaragenebene darstellen werde. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Maritim-Fall und bittet die Bauverwaltung, in dem weiteren Verfahren darauf zu achten, dass wirklich eine Tiefgarage und keine „Warftlösung“ gebaut wird. Herr Senator Boden nimmt den Hinweis von Herrn Pluschkell auf und merkt in diesem Zusammenhang an, dass wohl niemand Interesse an einer zweiten Maritimgarage habe. Außerdem macht Herr Senator Boden noch den Vorschlag, dass ergänzend zum letzten Satz der Be-
gründung auf Seite 2, aus Gründen der Problemorientierung, folgender Satz mit aufgenommen wird: „Für das Maritimgrundstück ist die Erweiterung der Hotelappartements gem. Wohnungseigentumsgesetz im weiteren Verfahren zu klären.“ Herr Howe lässt über die nunmehr geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig in geänderter Fassung.
2.4 Bebauungsplan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel/Spielbank/Hotel -Auslegungsbeschluss-(610) ??•
Beschlussvorschlag:
I. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
II. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
III. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
2.5 –
2.6 –
2.7 Fischereirecht – Änderung der Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang

(691)
Beschlussvorschlag:
Die geänderte „Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang“ gemäß Anlage 2 wird mit Wirkung zum 01.01.2013 beschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
2.8 Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.44.00 – Katharinenstraße/ Roddenkoppel –
(610) ?•
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.40.00 – Katharinenstraße/Roddenkoppel – in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
3.0 Über-und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
3.1 „Überplanmäßige Bewilligung von Mitteln zur Deckung von Mehrauszahlungen Investitionsmaßnahme 533 – Skandinavienkai, Umbau Anleger 7“
(691) ?•
Beschlussvorschlag:
Bei dem Produktsachkonto 552001.533 7852000 – Wasser und Hafen, Skandinavienkai, Umbau Anleger 7, Tiefbaumaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2012 1.500.000,00 EUR zur Deckung eines Mehrbedarfes überplanmäßig bewilligt.
Deckung: Eine Deckung erfolgt aus der Einzahlung von Mitteln für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der LHG (Put-Option) beim Produktsachkonto 552001.999 6841000 – Wasser und Hafen, Wasser und Hafen, EZ Veräußerung Finanzanlagen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Integration der „Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck (GHL)“ in das GMHL zum 01.01.2013“ (651) ?•
Beschlussvorschlag:
1) Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GHL wird gem. §5 Abs. 1 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein aufgelöst.
2) Die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Hansestadt Lübeck zur Aufhebung der Betriebssatzung der Gebäudereinigung der Hansestadt Lübeck (GHL) wird beschlossen.
3) Der kommissarische Werkleiter wird zum 31.12.2012 abberufen. 4) Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass die GHL (5.107) zum 01.01.2013 in den Bereich 5.651 – Gebäudemanagement eingegliedert wird.
Herr Quirder verweist auf Seite 3 des Begründungstextes und fragt nach, wie man die Wahrnehmung der Belange der Reinigungskräfte im Personalrat FB 5 sicherstellen wolle. Herr Bunk teilt dazu mit, dass dies mit den Personalräten von der GHL und vom FB 5 abgestimmt worden sei. Man werde für die Zeit, in der neue Personalratswahlen stattfinden, sogenannte Sachverständige in den Personalrat einberufen. Das heiße, die Damen die derzeit als Personalratsvertreterinnen in der GHL tätig sind, würden in der Zukunft als Sachverständige weiterhin Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen aus dem Reinigungsdienst bleiben und als eine Art Bindeglied zwischen dem Personalrat und den Reinigungskräften auftreten. Auf Nachfrage von Herrn Quirder wird herausgestellt, dass die vorab beschriebene Situation noch fortlaufend für 2,5 Jahre bestünde. Die SPD-Fraktion bittet über Herrn Quirder um eine Beratungspause.
Der Ausschussvorsitzende Herr Howe sagt der Beratungspause zu.
Herr Quirder teilt nach der Beratungspause mit, dass den der SPD-Fraktion zu Grunde liegenden Informationen nach, die Personalräte der Gebäudereinigung mit der bisherigen Lösung nicht so einverstanden wären, wie dargestellt. Außerdem ergebe sich aus der Vorlage eine Einsparung von jährlich 43.700 EUR, die zu knapp zwei Dritteln von dem Personalrat zu tragen sei. Die Einsparung entspringe also zu großen Teilen einer Schlechterstellung der Mitbestimmung seitens der Mitarbeiter. Die SPD-Fraktion könne dies nicht mittragen und beantragt daher eine Weiterleitung ohne Votum in den Hauptausschuss.
Der Bauausschuss leitet ohne Votum weiter.
4.2 Finanzierung der Stadtumlandverkehre ab 2013 (610) ?•
Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Umlandkreisen „Segeberg“, „Stormarn“ und „Herzogtum Lauenburg“ Vereinbarungen zur anteiligen Finanzierung eines Defizitausgleichs für die ein-und ausbrechenden Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr für das Jahr 2013 abzuschließen.
2. Die Höhe der von der Hansestadt Lübeck als Defizitausgleich für Leistungen im Stadtgebiet zu zahlenden Anteile darf einen Betrag von insgesamt 394 TEUR nicht übersteigen.
3. Die Mittel zur Finanzierung der von der Hansestadt Lübeck zu tragenden Kosten, werden im Vorgriff auf den Haushalt 2013 bereit gestellt.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
4.3 Neustrukturierung der Region Lübeck (610) ?•
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1.1: Der räumliche Umgriff Region Lübeck soll auf den Ordnungsraum Lübeck verkleinert und zu einem Stadt-Umland-Bereich umgewandelt werden.
Beschlussvorschlag 1.2: In einer Regionalkonferenz aller bisher beteiligten Kommunen wird die räumliche Neustrukturierung zur Abstimmung vorgelegt.
Beschlussvorschlag 1.3: In der Regionalkonferenz wird die Zusammenfassung des Regionalbeirates und der „Regionalkonferenz der Region Lübeck“ zu einem Entscheidungsgremium zur Abstimmung vorgelegt.
Beschlussvorschlag 2.: Die neu zusammengesetzte Arbeitsgruppe (AG) Region Lübeck erarbeitet eine neue Geschäfts-und Zuständigkeitsordnung.
Beschlussvorschlag 3: Für den neu entstandenen Stadt-Umland-Bereich ist das Entwicklungskonzept Region Lübeck (ERL) fortzuschreiben.
Der Bauausschuss vertagt einstimmig auf die nächste Sitzung.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Howe teilt mit, dass er den Lübecker Nachrichten entnehmen konnte, dass es in der Krähenstraße zu einem verkehrlichen Zwischenfall gekommen sei und dass dort entsprechende Maßnahmen geplant werden sollen. Herr Howe befragt den Bauausschuss, ob darüber diskutiert werden solle oder ob man diese Thematik in der nächsten Bauausschusssitzung als Tagesordnungspunkt aufnehmen wolle. Herr Schünemann berichtet dazu, dass es derzeit noch ein laufendes Verfahren gebe und der Unfallhergang noch nicht geklärt sei. Seines Erachtens wäre es sinnvoll abzuwarten bis die Polizei das Verfahren abgeschlossen hat und dann entsprechend zu reagieren, falls es Regelungsbedarf gebe. Sicher sei jedoch, dass weder die Beleuchtung ausgefallen ist noch sei die Straße in nicht verkehrsicherem Zustand gewesen. Der Unfall sei ohne Frage tragisch, jedoch gäbe es bisher keinen Anhaltspunkt, um entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Nächste Woche würde der AKV tagen und die Polizei würde dort, wenn der Unfallhergang bis dahin geklärt ist, berichten. Die entsprechenden Informationen würden dann auch dem Bauausschuss zugetragen werden. Bisher könne man jedoch keine verkehrlichen Maßnahmen veranlassen, da die Unfallursache unbekannt sei.
Herr Hiller drückt sein Verständnis aus, weist jedoch darauf hin, dass es Vermutungen gebe, welche auf eine bestehende Gefährdung an besagtem Standort hinweisen. Diese mögen bitte bei den Untersuchungen berücksichtigt werden. Herr Schubert fragt, außerhalb der Verschuldensfrage, an Herrn Schünemann gerichtet nach, ob der Standort möglicherweise grundsätzlich unfallträchtig gestaltet sei. Herr Schünemann verweist auf die fehlenden Informationen und stellt noch einmal klar, dass derzeit keine Aussage dazu getroffen werden könne. Man wäre sofort bereit entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, jedoch sollte abgewartet werden, bis entsprechende Fakten vorlägen. Herr Howe fasst noch einmal zusammen, dass der Bauausschuss informiert wird sobald das Verfahren abgeschlossen ist und dass dann, wenn nötig, entsprechende Lösungsansätze zur Problembehebung seitens der Verwaltung vorgestellt würden. Herr Senator Boden teilt abschließend mit, dass die Verwaltung Maßnahmenvorschläge zur Erhöhung der Sicherheit am Unfallort machen werde, wenn sich aus der Analyse der Polizei ergeben sollte, dass die Straßenraumgestaltung in irgendeiner Weise zu dem Unfall beigetragen hat.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2 Sonstige Mitteilungen
Schule Krümmling/ Schlutup
Herr Bunk berichtet über Durchfeuchtungsprobleme an o.g. Schule. Das Dach wäre unsauber mit sogenanntem Bitumen verschlossen worden, weswegen es zu einem Feuchtigkeitsdurchlass gekommen war. Es sei jedoch zu keinen Folgeschäden gekommen und das Dach ist jetzt entsprechend ausgebessert worden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Albert-Schweizer-Schule
Herr Bunk berichtet über den desolaten Zustand des Dachwerks der AlberSchweizer-Schule. Es werden Fotos aufgelegt, welche die Verformungen und Brüche im Dachwerk aufzeigen. Herr Bunk teilt dazu mit, dass die Dachtragebalken zumindest teilweise komplett erneuert werden müssen. In dieser Konsequenz müsse man sich noch dieses Jahr überlegen, wie man das Dach verstärken könne, da nicht genug Geld für die Bauunterhaltung bereit stehe, um eine entsprechende Sanierung zu finanzieren.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Einladung Schulausschuss
Herr Bunk berichtet eine Einladung zum Schulausschuss erhalten zu haben, um dort am kommenden Donnerstag, den 20.09.2012, über zwei Themenpunkte zu referieren. Der erste Themenpunkt ist der Sachstand der AugustHermann-Franke-Schule in der Schildstraße. Diese sei gesperrt worden, weil die Decken durchhängen würden. Dort würden zwei Decken komplett erneuert und der Rest verstärkt werden müssen. Es handele sich dabei um ein Gesamtinvestitionsvolumen von 1,3 – 1,8 Mio. Euro. Der zweite Punkt sei die allgemeine Gefährdung des Schulbetriebes aufgrund fehlender Bauunterhaltungsmittel. Nach derzeitigem Stand wisse man schon jetzt, dass auch für nächstes Jahr eine Unterdeckung der Bauunterhaltungskosten in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro vorläge. Herr Bunk gibt in diesem Zusammenhang noch einen kurzen Überblick über weitere Schulen, an denen Baumaßnahmen getroffen werden müssten und weist darauf hin, dass es in Folge der sanierungsbedürftigen Gebäude zu Sperrungen bzw. Teilsperrungen von Gebäuden kommen werde.
Herr Quirder merkt an, dass die Sporthalle Krümmling in der letzten Woche zeitweise gesperrt gewesen wäre und ob eine erneute Sperrung anfallen könnte. Herr Bunk teilt dazu mit, dass die Sporthalle in der Zukunft noch einmal für fünf Tage gesperrt werden müsse, dann aber ab dem 25.09. die Metalldachabdeckung käme und der Sportbetrieb von da an problemlos durchgeführt werden könne. Frau Bade teilt mit, sie habe einen Anruf von der Dorothea-Schlözer-Schule bekommen, dass dort schwergängige Türen vorhanden wären, welche weder von den Schülern noch von den Lehrkräften geöffnet werden können. Daraufhin habe sie sich an das GMHL gewendet, wo man ihr mitgeteilt hätte, dass die Hansestadt Lübeck nicht für die vom Land beschäftigten Lehrer zuständig sei. Weiterhin hätte der Schuldirektor ein entsprechendes Schreiben bekommen, in welchem stehe, dass um Mittelbeschaffung durch die Schule selbst gebeten werde. Herr Bunk weist darauf hin, dass die Hansestadt Lübeck sehr wohl zuständig für das gesamte Gebäude sei, unabhängig von den Dienstverhältnissen der Lehrer, er jedoch persönlich nichts von diesem Fall gehört habe. Herr Bunk sagt Frau Bade zu, dass er diese Information aufnimmt und der Sache nachgeht. Herr Lötsch weist darauf hin, dass der Bauzaun an der Sporthalle Krümmling auf der Vorderkante vom Fußweg stehe, so dass die Kinder auf die Straße ausweichen müssen. Er bittet um Verschiebung des Bauzaunes nach hinten. Herr Bunk sagt dies zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Email von Herrn Raeder
Herr Dr. Klotz informiert darüber, dass er die umfangreiche Mail von Herrn Raeder, in welcher Nachfragen zu verschiedenen Themen (z.B.: Puppenbrücke) aufgeführt waren, mithilfe verschiedener Dienststellen für den federführenden Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr nunmehr beantworten konnte und verteilt ein entsprechendes Infoblatt um. Im Nachgang zur heutigen Kenntnisnahme durch den Bauausschuss werde er Herrn Raeder auf digitalem Wege informieren und auch den großen Mail-Verteiler einbeziehen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Mdl. Bericht: Lichtleitplan für die Lübecker Innenstadt: (Vorstellung durch die Planer) (610) •
Frau Bartels-Fließ teilt einleitend mit, dass Ende des letzten Jahres sowohl der Bauausschuss als auch der FiPa der Vergabe zur Erstellung eines Lichtleitplanes zugestimmt hätten. Es wären dann noch zum Ende des Jahres die anhand eines Qualifizierungsprogrammes ausgewählten Planer, Planungsbüro Derrer, Vehovar & Jauslin, mit der Erstellung des angesprochenen Lichtleitplanes beauftragt worden. Die Herren Derrer und Jauslin würden nachfolgend über die Inhalte sowie den Stand der Planung des Lichtleitplanes berichten. Herr Jauslin bedankt sich bei dem Bauausschuss für die Möglichkeit zur Berichterstattung und stellt vorweg klar, dass es sich bei dem Bericht lediglich um eine Zwischenstandsmitteilung handele und dass kein abgeschlossener Lichtleitplan präsentiert werde. Herr Jauslin teilt mit, dass die Bedeutung des Nachtbildes einer Stadt immer wichtiger werde. Ein Lichtleitplan habe dabei die Funktion eben dieses Nachtbild einer Stadt über einen strategischen Ansatz zu steuern. Der Lichtleitplan behandele dabei nicht nur die öffentliche Beleuchtung, sondern vielmehr jede Beleuchtung, die sich in den öffentlichen Raum hinein erstreckt. So seien auch Schaufenster oder Privatfassaden von dem Lichtleitplan betroffen. Heute gehe es insbesondere um die funktionale Betrachtung der Beleuchtung, in dessen Folge man behaupten könne, dass Lübeck im Vergleich mit anderen Städten dunkel sei. Herr Jauslin definiert beispielhaft die Ziele des Lichtleitplanes. Diese seien u.a.:
1.) qualitätsvolles Licht
2.) Lesbarkeit des Stadtgefüges bei Nacht
3.) Erhaltung von Flusslandschaften, Parkanlagen, Grünflächen usw. als Dunkel-/
Ruhezonen.
4.) Behebung von Beleuchtungsmissständen
5.) Vermeidung von Lichtverschmutzung usw.. Ein weiteres wichtiges Faktum im Rahmen des Lichtleitplanes wäre die gleichmäßige Hervorhebung einzelner Orientierungspunkte. Man müsse mit dem Lichtleitplan auf den Stadtkörper Lübecks eingehen, was durch einen sogenannten Schichtenplan erreicht/ gefördert werde. Hinsichtlich der Orientierungspunkte müsse man in Lübeck u.a. abstellen auf:
1.) Stadttore bzw. Eingangssituationen (nicht nur Tore im Sinne das Gebäudes)
2.) Querungen/ Brücken
3.) Gänge und Höfe
4.) Grünräume
5.) Plätze
6.) Flussraum
7.) Travepromenade Ein weiterer Aspekt der zu beachten ist, sei der historische Gebäudebestand der Hansestadt Lübeck. So müsse man vorsichtig sein, dass die Details der Gebäudefassaden nicht in einer Masse aus Licht verschwimmen, sondern vielmehr dezent betont und hervorgehoben werden. Es gehe im Endeffekt nicht darum Lübeck so hell wie möglich zu gestalten, sondern das Licht so zu nutzen, dass ein optisch ansprechendes Nachtbild entstehe. Weiterhin gehe es natürlich nicht nur um den optischen Eindruck, sondern auch um die Schaffung einer sicheren Stadt bei Nacht. Hinsichtlich des Zeitrahmens teilt Herr Jauslin mit, dass der Lichtleitplan Ende des Jahres abgeschlossen werde. Die Umsetzung des Lichtleitplanes sei jedoch ein langfristig angelegtes Unterfangen. Ein Lichtleitplan besitz eine Gültigkeit von bis zu 25 Jahren. Zum Thema, an wen sich der Lichtleitplan richte, teilt Herr Jauslin mit, dass dieser sich an die ganze Bevölkerung wie auch an die Verwaltung richte. Weiterhin diene der Lichtleitplan aber auch beiden Parteien. So diene er der Bevölkerung schon allein durch die Attraktivitätserhöhung des Standortes aber auch durch die Schaffung erhöhter Sicherheit. Der Verwaltung diene der Lichtleitplan zum einen dadurch, dass er ein gewisses Regelwerk darstelle, an dem man sich orientieren könne, und zum anderen könne man leichter auf Förderungsangebote reagieren um Fördergelder zu beziehen.
Herr Howe fragt nach, ob es auch für die Stadt Zürich einen Lichtleitplan gebe und ob dieser dann auch eine Energieeinsparung beinhalte. Herr Jauslin und Herr Derrer bestätigen dies. Auf Lübeck bezogen müsse man sagen, dass die Einrichtung einer 2000 Watt-Gesellschaft, ausschließlich auf den Altstadtbereich bezogen, unmöglich sei. Bezöge man sich jedoch auf die gesamte Fläche, wäre diese Umsetzung im Bereich des Möglichen. Herr Stüttgen fragt nach, ob man das Farbspektrum von Gaslaternen durch LEDs imitieren könne. Herr Derrer teilt dazu mit, dass dies inzwischen möglich sei. Herr Dr. Eymer fragt an Herrn Boden gerichtet nach, wie es um die Umsetzbarkeit des Lichtleitplanes stehe. Einerseits würden die Schulen in Lübeck auseinander fallen, weil kein Geld vorhanden ist und andererseits mache man sich Gedanken über die Beleuchtung der Innenstadt. Dies sei nach Herrn Dr. Eymers Erachten eine Frage der falschen Prioritätensetzung. Herr Senator Boden teilt mit, dass er dem so nicht zustimmen könne. Seit vielen Jahren sei nicht genug Geld für Schulen und Straßen vorhanden und dennoch kümmere man sich um das UNESCO-Weltkulturerbe und besorge Fördermittel. Das eine schließe das andere nicht aus. Dennoch gebe er Herrn Dr. Eymer Recht, würde man die Umsetzung des Lichtleitplanes allein aus Mittel des städtischen Haushaltes finanzieren, so würde diese sehr lange dauern. Jedoch wäre man auch in der Situation, dass sowohl Straßenbeleuchtungen als auch die Beleuchtungsanlagen im Bereich der Altstadt zum Teil saniert werden müssten. Im Bereich Klingenberg („Mitten in Lübeck“) würde man am Rathaus sehen können, dass dort schon Teile des Lichtleitplanes im Rahmen der Illumination und der neuen Beleuchtung in der Breiten Straße umgesetzt worden seien. Herr Pluschkell teilt ebenfalls dazu mit, dass in Lübeck seit Jahrzehnten nicht genug Geld in der Bauunterhaltung wäre. Dies sei seines Erachtens jedoch kein Grund zu sagen, dass man nichts anderes mehr machen könne. Wenn man die Beleuchtung teilweise ansehe, dann müsse ein Regelwerk geschaffen werden, sowohl zur Sicherheit als auch für ein positives Erscheinungsbild. Man müsse dem Titel des Weltkulturerbes gerecht werden. In diesem Zusammenhang fragt Herr Pluschkell außerdem nach, welchen rechtlichen Stellenwert der Lichtleitplan habe. Herr Senator Boden teilt mit, dass dieser keinen Satzungscharakter habe, vielmehr entspreche er der rechtlichen Bindungswirkung eines F-Planes. Er sei für die Verwaltung verbindlich, für Private müsse man die Vorgaben in andere Rechtsinstrumente, wie zum Beispiel die Werbesatzung, übernehmen. Herr Hiller fragt nach, ob schon Fakten vorhanden wären bzw. Entscheidungen getroffen worden wären seitens der Verwaltung, um auf diesem Gebiet entsprechende Schritte voranzugehen. Gibt es schon Punkte die sich auch im Haushalt wiederfinden lassen. Herr Senator Boden teilt mit, dass für den Lichtleitplan selbst Haushaltsmittel vorhanden wären, die ja auch seitens des Bauausschusses bereit gestellt worden wären. Darüber hinaus gäbe es keine besondere Anmeldung, die spezielle Wünsche oder Forderungen enthält. Es gebe hier lediglich die normalen Haushaltsansätze für die Stadtbeleuchtung. Es hätte aber auch schon im Vorfelde des Lichtleitplanes Aussagen von Stiftungen gegeben, dass man hinsichtlich der Umsetzung des Lichtleitplanes auf diese zu kommen solle. Herr Dr. Eymer fragt nach, welche zusätzlichen Belastungen für die Gewerbetreibenden entstehen würden, wenn die Werbesatzung an den Lichtleitplan angepasst werden würde. Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass keine zusätzlichen Belastungen entstehen würden.
Herr Stüttgen fragt nach, ob der Lichtleitplan auch außerhalb der Altstadt in den Stadtteilen berücksichtigt werde. Herr Senator Boden teilt mit, dass dies allein aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar sei. Frau Schmittner fragt nach, inwieweit schon konkretere Aussagen zur Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheitsförderung und der Beteiligung der Bevölkerung gemacht werden können. Herr Jauslin teilt dazu mit, dass die Sicherheit ein großer Aspekt im bereits erwähnten Pflichtteil des Lichtleitplanes sei. Hinsichtlich der Frage zur Beteiligung teilt Frau Bartels-Fließ mit, dass dies bereits der zweite gemeinsame Termin sei und das ein weiterer Termin Ende November bzw. Anfang Dezember geplant sei. Nach Fertigstellung des Lichtleitplanes zum Ende des Jahres, solle Anfang des nächsten Jahres dann eine Bürgerveranstaltung stattfinden. Frau Bade fragt nach, ob die Bürger Vorschläge hinsichtlich der Beleuchtung einzelner Straßenabschnitte machen dürfen. Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass die Bürger selbstverständlich auch Vorschläge machen dürfen, da der Verwaltung die Beteiligung der Bevölkerung wichtig sei. Herr Howe bedankt sich abschließend bei den Herren Jauslin und Derrer für den Bericht und fragt nach, ob die Präsentation für das Sitzungsprotokoll zur Verfügung gestellt werden würde. Herr Senator Boden sagt dem Bericht zu.
(s. Anlage)
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.2 Mdl. Zwischenbericht: "Tempo30 Zonenkonzept Gesamtstadt -Aufzeigen von Handlungsbedarfen" (Grundlage: Bürgerschaftsprüfauftrag vom 24.Nov. 2012)
(610) •
Herr Schünemann teilt einleitend mit, dass man Mitte der 80er Jahre angefangen habe Tempo-30-Zonen einzurichten und inzwischen 106 entsprechende Zonen in Lübeck vorhanden wären. Ca. 50% Lübecker Straßen lägen in Tempo-30-Zonen. Im Weiteren übermittelt er das Ergebnis des AKV hinsichtlich der Verbesserung der verkehrlichen Situation in der Reiferstraße. Herr Schünemann erläutert die verschiedenen Lösungsansätze und verweist darauf, dass der AKV vorschlägt die Lösungsvariante A einzuführen. Hinsichtlich der abgebauten Bodenschwelle teilt Herr Schünemann außerdem mit, dass diese abgebaut hätte werden müssen, da es durch Lkws und Pkws zu starken Beschädigungen gekommen wäre. Jedoch werde eine neue Schwelle aufgebaut werden, wobei in der nächsten Bauausschusssitzung vorgestellt werde, wie diese ausgestaltet sein wird. Herr Schünemann sagt zu, die Präsentation zur Aufnahme ins Protokoll zur Verfügung zu stellen. (s. Anlage) Nach verschiedenen Nachfragen zu der Verkehrsbelastung einzelner Straßen(-abschnitte) durch die Neuregelung, teilt Herr Schünemann mit, dass man nicht jeden Anwohner und Pkw-Fahrer einzeln berücksichtigen könne und dass man es nicht jedem einzelnen Recht machen könne. Ferner sei die Lösungsvariante A mit den Anliegern der Reiferstraße abgestimmt und von deren Seite aus befürwortet worden. Herr Schünemann merkt in diesem Zusammenhang noch an, in der Zone würden ca. 5000 Menschen leben und die Straßen innerhalb der Zone betrügen eine Gesamtlänge von 8 km. Herr Dr. Brock drückt sein Unverständnis darüber aus, dass die Verwaltung sich derartig intensiv mit einer Straße beschäftigen und sich dann vor dem Bauausschuss für entsprechende Entscheidungen/ Ergebnisse rechtfertigen muss. Er befürwortet, dass man seitens der Verwaltung das Ergebnis präsen-tiert und im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäftes als abgeschlossen betrachtet.
Nach positiver Abstimmung durch den Vorsitzenden Herrn Howe hinsichtlich der Worterteilung Herrn Molls (Bürger der Hansestadt Lübeck), merkt dieser als persönlich selbst Betroffener an, dass in der Friedenstraße viele Pkws mit erhöhter Geschwindigkeit fahren und bittet um Einrichtung einer verkehrsberuhigenden Anlage. Die Verwaltung sagt einer Prüfung zu. Herr Schünemann stellt abschließend eine weitere Lösung in Form einer Diagonalsperre in der Geverdesstraße vor und verweist noch einmal auf die Freigabe der Präsentation für das Protokoll. Die im Bauauschuss getroffenen Aussagen werden nochmals im AKV beraten; es sollen Maßnahmen entwickelt werden, die möglichst wenig Betroffenheiten bei den BewohnerInnen bewirken. In der nächsten Bauausschusssitzung wird hierzu nachrichtlich eine Mitteilung gegeben.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Keine Berichte
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
5.4.1 Eilentscheidung des Bgm. –Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 05.33.02 – Schwartauer Landstraße/Havelstraße (610) •
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Mdl. Antwort: „Ruhe in Ganghäusern“ (610)
Herr Weber teilt mit, dass bis dato lediglich ein Zwischenbericht geliefert werden könne, da die Antwort auf diese Anfrage eigentlich in Kooperation mit der Fachhochschule Lübeck erarbeitet werden sollte, dies jedoch u.a. aufgrund eines Personalwechsels an der Fachhochschule noch nicht abgeschlossen werden konnte. Man habe sich dann bemüht die als Ferienwohnung genutzten in alleiniger Zuständigkeit flächendeckend zu erfassen und habe auch entsprechende Zahlen gesammelt. Im Frühjahr habe die Zahl der Wohnungen, die in Ferienwohnungen umgenutzt wurden, bei ca. 50 gelegen. Diese Nutzung habe Folgen für die Ruhe in den Ganghäusern, insbesondere weil sich Touristen in der Regel nicht so ruhig verhalten wie gewöhnliche Mieter, und der häufige Bewohnerwechsel nicht förderlich für eine ruhige störungsfreie Nachbarschaft sei. Folglich stellt die Umnutzung von Wohnungen für Dauerwohnen in Ferienwohnungen eine Nutzungsform dar, welche in der vorliegenden Form der Bebauung abzulehnen sei.
Im Hinblick auf den planungsrechtlichen Hintergrund sei mitzuteilen, dass für keinen der Gänge in Lübeck ein Bebauungsplan vorliege, weswegen man sich an dem ortsüblichen baulichen Charakter orientieren müsse (§ 34 BauGB, Gebot des Einfügens). In den Gängen ist die bauliche Nutzung auf Dauerwohnen beschränkt, weswegen eine Beherbergungsnutzung so nicht zulässig sei. Folglich seien als Ferienwohnungen genutzte Wohnungen in den Ganghäusern ohne Genehmigung rechtswidrig, sie bedürften aber einer, die aus den genannten Gründen nicht erteilt würde. Weiterhin teilt Herr Weber mit, dass seitens der Verwaltung eine langfristige Sicherung der reinen Wohnnutzung in den Ganghäusern gewollt sei und keine Etablierung von Ferienwohnungen. Herr Michaelis stellt einen Vergleich zu Travemünde her, wo seines Erachtens fast jede fünfte Wohnung als Feriennutzung genutzt würde und fragt nach, ob sich das Verbot auch auf Travemünde erstrecke. Herr Weber teilt dazu mit, dass diese beiden Fälle nicht vergleichbar wären, da es sich in Travemünde nicht um Gänge mit reiner Wohnnutzung handele. Herr Dr. Brock merkt an, dass es in den Gängen seines Erachtens auch gewerbliche Nutzung gebe und fragt nach ob es sich dann tatsächlich um reine Wohnnutzung handele. Herr Weber teilt mit, dass auch diese einer Genehmigung bedürfen und diese vermutlich auch erteilt worden wäre. Dies sei möglich wenn keine offenkundige Störung der Nachbarschaft vorliege. Es gebe auch Gewerbe, das im Rahmen eines reinen Wohngebiets betrieben werden könne.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Absturzgefährdetes Gebäude „Hermannshöhe“ in Niendorf/ Ostsee (06.08.2012; TOP 6.2.11)
Herr Howe berichtet von einem absturzgefährdetem Gebäude an o.a. Standort und fragt nach, ob dort nicht seitens der Bauordnung gehandelt werden müsse. Außerdem fragt Herr Howe nach, wer bei einem Einsturz o.ä. die Kosten zu tragen hätte und ob dann Maßnahmen seitens der Bauordnung ergriffen werden müssten.
Antwort (schriftl. zu Protokoll) :
Herr Lauenroth berichtet, dass die Bauaufsicht bereits in diesem Fall tätig geworden ist. Der Eigentümer wird ermittelt und zum Zwecke der Nutzungsuntersagung ein Verfahren eingeleitet. Etwaige Kosten wären vom Eigentümer zu tragen. Nur in zweiter Linie kann die Bauaufsicht im Notfall Ersatzmaßnahmen ergreifen. Als geeignete Maßnahme kommen hier Absperrungen in Frage.
Herr Pluschkell teilt mit, dass er ein Verständnisproblem mit dem Satz „ Etwaige Kosten wären vom Eigentümer zu tragen“ habe und fragt in diesem Zusammenhang nach, was für Kosten gemeint wären. Herr Senator Boden teilt mit, dass zum einen die Nutzungsuntersagung, welche einen Verwaltungsakt darstellt, eine zu entrichtende Verwaltungsgebühr mit sich bringt und zum anderen wären gegebenenfalls besondere Schutzmaßnahmen vom Eigentümer zu zahlen. Herr Pluschkell fragt nach, ob die Verwaltung das Gebäude nicht abreißen lassen könne bzw. ob dies nicht sinnvoll wäre, insbesondere da das Brotener Ufer die Besonderheit besäße abzustürzen. Herr Senator Boden teilt mit, dass zunächst das Verfahren zur Nutzungsuntersagung eingeleitet worden wäre und der Eigentümer sich entsprechend melden könne. Im zweiten Schritt würde dann geprüft werden, ob eine Absturzgefahr besteht und erst dann könnte gegebenenfalls ein Abbruch verfügt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Bearbeitungsverfahren des B-Planes 10.04.00 Blankensee/ Alter Dorfkern (06.08.2012; TOP 6.2.7)
Herr Lötsch bittet um Sachstandsmitteilung zu dem Baugebiet Blankensee.
Antwort:
Der aktuelle Sachstand zum o.a. Bearbeitungsverfahren des BP 10.04.00 Blankensee/ Alter Dorfkern ist folgender: In den nächsten 14 Tagen laufen die letzten Untersuchungen zum Umweltbericht. Sobald diese abgeschlossen sind, erfolgt die Abstimmung des Umweltberichtes mit dem Bereich Naturschutz, FB 3 und werden dann mit dem Bereich Stadtplanung abgestimmt, um das noch laufende BP-Verfahren weiterzuführen.
Herr Lötsch teilt mit, er habe gehört, dass inzwischen einige Bauplätze genehmigt worden wären, während andere wieder abgelehnt worden wären und bittet um Erläuterung dieses Sachstandes bis zur nächsten Sitzung. Herr Senator Boden sagt dies zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.4 Wanderweg zwischen Moislinger Allee und Stadtgraben (20.08.2012; TOP 6.2.3)
Es wurde an Herrn Schubert herangetragen, dass auf dem Grundstück zwischen Moislinger Allee und Stadtgraben, auf welchem zur Verbreiterung ein Wanderweg geplant war, in den letzten Tagen entsprechende Bauarbeiten in Gange waren, diese jedoch angeblich von der Abteilung Umwelt und der Polizeidirektion zwischenzeitlich untersagt worden sind u jetzt wieder aufgenommen wurden. Herr Schubert bittet um Aufklärung.
Antwort:
Bei der Überarbeitung des vorhandenen Wanderweges kam es entgegen unserer Absprachen und durchgeführter Ortstermine mit dem Investor und der Ausführungsfirma zu einem Bodenabtrag in der Böschung unmittelbar im Bereich von schützenswerten Bäumen. Eine aufmerksame Bürgerin rief darauf hin die Umweltpolizei an und machte eine Anzeige. Zur Schadensfeststellung wurde der Bereich Umwelt-, Naturund Verbraucherschutz eingeschaltet, die einen externen Gutachter entsandte. Dazu wurde die Weiterarbeit untersagt. Nach Feststellung des Schadens, der in die unmittelbare Fällung eines Baumes zur Verkehrssicherung mündete, wurde ein Weiterbau genehmigt, der dann von einem Mitarbeiter des Bereiches Stadtgrün und Verkehr der vorweg gegangenen Absprache entsprechend korrigiert wurde.
Inzwischen ist dieser Wegeabschnitt fertig gestellt und abgenommen. Zur Kompensation des Baumverlustes wurde vom Bereich Stadtgrün und Verkehr eine mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Pflanzliste übergeben, die Bäume und Sträucher sind in der kommenden Vegetationsruhe neu zu pflanzen.
Die weiteren Abschnitte des Wanderweges bis zur Puppenbrücke werden zurzeit in der Deckschicht überarbeitet, der Weg dann in ganzer Länge wieder freigegeben.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.5 Eingeschränktes Halteverbot in der „Mühlenstraße“ (06.08.2012; TOP 6.2.2)
Herr Pluschkell bittet um Prüfung, ob das eingeschränkte Halteverbot (ganztägig) auf dem Parkstreifen in der Mühlenstraße zeitlich verkürzt werden kann.
Antwort:
Herr Schünemann teilt mit, dass seitens des AKV empfohlen wurde das nächtliche Parken von 18 Uhr – 08 Uhr zu genehmigen, wenn die gewerblichen Anlieger dies bzgl. der Lieferung für akzeptabel halten. Diese Akzeptanz sei in einer Unterschriftenaktion bestätigt worden. Eine Umsetzung solle bis Ende September 2012 erfolgen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Kinder-und Jugendbeteiligung i .B. a die Vorlage „Soziale Stadt“ Moisling
Herr Quirder bittet um eine ausführliche Erläuterung darüber, wie die Kinder-und Jugendbeteiligung in o.a. Fall erfolgt ist.
6.2.2 Flächenvergabe Breite Straße
Herr Freitag fragt nach, wie die Verwaltung in o.a. Fall verfahre. Welche Flächen werden überhaupt noch für Veranstaltungen vergeben und welche müssen komplett freigehalten werden und aus welchem Grund?
Herr Senator Boden sagt eine entsprechende Bearbeitung der Anfrage zur nächsten Sitzung zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.3 Travemünde Teilstück Rose zwischen Vogteistraße und Kurgartenstraße
Herr Lötsch bittet um Information darüber, was die Stadt an o.a. Standort plant.
Antwort:
Herr Schünemann teilt mit, dass es dort einen Ortstermin gegeben habe, um diesen Fall abschließend zu klären. Dabei sei die Lösung gefunden worden, dass auf Fahrbahnseite der Post auf der gesamten Länge das Parken zugelassen werden sollte. Dieser Abschnitt der Rose soll für Kfz eine Einrichtungsverkehrsführung erhalten, von der Vogteistraße zur Kurgartenstraße mit Radverkehr in beiden Richtungen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.4 Sachstand Bahnübergang Gneversdorfer Weg, Bahnübergang Teutendorfer Weg
Herr Lötsch bittet um Mitteilung darüber, wie genau die Verkehrsführung an den Bahnübergängen Gneversdorfer Weg und Teutendorfer Weg angedacht ist.
6.2.5 Betonpoller Torstraße
Herr Lötsch teilt mit, dass in der Torstraße einige Poller abgebaut worden sind und fragt nach, ob dort alle Poller abgebaut werden sollen. Seines Erachtens sollte ursprünglich nur eine Seite als Versuch abgebaut werden. Herr Lötsch bittet um Mitteilung eines entsprechenden Ergebnisses.
6.2.6 Vermessungsarbeiten Lachswehrinsel
Herr Pluschkell fragt zu einer bereits getätigten Anfrage genauer nach, gibt es in der Stadtverwaltung Kenntnis darüber, ob auf der Lachswehrinsel in den letzten zwei bis drei Jahren Vermessungsarbeiten durchgeführt wurden und wenn ja, zu welchem Zweck.
Zwischenantwort:
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass dem Bereich Stadtgrün und Verkehr keine Vermessungsarbeiten seitens Dritter bekannt seien. Möglicherweise seien solche Arbeiten im Bereich Stadtplanung bekannt, weil dort eher Kontakt zu möglichen Investoren bestehe, die derartige Arbeiten für Bebauungszwecke ja öfter durchführen müssten. Eine gesonderte Antwort müsse aber von der Stadtplanung selbst ergehen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.7 Mischentwässerung Fehlingstraße
Herr Howe teilt mit, dass in der Fehlingstraße in Travemünde von Mischentwässerung auf Trennsystem umgestellt werde. Auf den Bürgerversammlung sei immer gesagt worden, dass auf die Eigentümer keine Belastungen zu kommen. Jetzt soll jedoch ein Anwohner seitens des Bereiches Verkehr Bescheid bekommen haben, dass Kosten auftreten werden, weil auch die Fußgängerbereiche erneuert werden. Herr Howe bittet um Benachrichtigung der Eigentümer hinsichtlich der aufkommenden Kosten.
Antwort:
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass die EBL dort eigentlich alleine tätig werden sollten, dies auch so mitgeteilt haben und dass dann auch keine Kosten für die Bürger entstanden wären. Jedoch sei nun der Bereich Verkehr im Rahmen der Gehwegsanierung dazu gestoßen und es liege durchaus im Bereich des Wahrscheinlichen, das dort im Rahmen der Gehwegsanierung Beiträge erhoben werden, allerdings wüsste Herr Dr. Klotz bisher nichts davon, sagt aber eine entsprechende Klärung zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.3 Anträge
Ende des öffentlichen Teils: 18:50 Uhr Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 19:05 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19:40 Uhr Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19:40 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.
Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil: Er beendet die Sitzung um 19:40 Uhr.


Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
22.10.2012 um 16:00 Uhr im Foyer der Bauverwaltung
statt.
