Auszug - BM Ragnar Lüttke - GEZ-Abgabe Anfrage gemäß §16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anfrage:
Gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft richte ich folgende Anfrage
an den Herrn Bürgermeister:
Zur Einführung der neuen Regelung der GEZ-Abgabe kommt auf die Verwaltung neue Arbeit hinzu, um die Haushalte zu ermitteln.
Laut Presse betragen die nicht von der GEZ getragen Kosten rund 50 Tausend Euro.
- Wie hoch sind die GesamtkostenŽ?
- Wie teilen sich die Kosten auf
Es ist nicht unbedenklich, dass bestimmte Daten herausgegebnen werden.
- Welche Angaben werden von der GEZ abgefordert?
- Sind seitens der Verwaltung Bedenken geäußert worden?
- Ist geprüft worden, ob die Herausgabe verweigert werden kann?
Mit freundlichen Grüßen,
Ragnar Lüttke