Auszug - Bebauungsplan 03.02.00 - Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich I - Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Quirder merkt an, aus Seite 15 der Vorlage gehe hervor, dass die Sichtachsen betreffend eine Bauhöhenveränderung (Verkleinerung) erfolgen musste/ müsste. Jedoch seien die neuen Maße in der Voralge nicht ersichtlich.
Herr Weber verweist dazu auf die Planzeichnung auf S. 27.
Herr Quirder bittet abschließend darum entsprechende Zahlenwerte zukünftig auch in den Textteil aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gem. Beschlussvorschlag.