Auszug - Freie Wähler - zu VO/2013/00294 Ortsbeirat in Travemünde einrichten   

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 40 / 2008 - 2013
TOP: Ö 5.30.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 28.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:36 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00350 zu VO/2013/00294 Ortsbeirat in Travemünde einrichten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Freien Wähler Bearbeiter/-in: Voht, Gregor
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag wurde nicht beraten und wird der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung erneut entgegen gebracht

Der Antrag wurde nicht beraten und wird der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung erneut entgegen gebracht.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Bürgermeister ist aufgefordert der Bürgerschaft unter dem Titel „Dezentrales bürgernahes Demokratiestrukturprojekt ‚Stadtteilbeiräte 2022‘ “ bis zur Beratung des Haushalts 2015 zu berichten:

 

1. Wie eine schrittweise Einführung von Ortsbeiräten, gemäß § 47 b Gemeindeordnung für jeden Lübecker Stadtteil bis 2022 realisiert werden kann. Dazu sind auch folgende Aspekte auf Umsetzbarkeit zu prüfen:

a. Im Sinne der Anpassung an die in Lübeck gängigen Begrifflichkeiten wird in Ersatz zu „Ortsbeirat“ die Bezeichnung „Stadtteilbeirat“ gemäß §47 b Abs. 1 Satz 2 GO verwendet.

b. Die Mitgliederzahl eines Stadtteilbeirats gemäß § 47 b Abs. 2 GO soll der eines Fachausschusses entsprechen.

 

2. Welche Maßnahmen erforderlich sind, damit der Zuschnitt der Wahlkreise und Wahlbezirke für die Bürgerschaftswahl 2018 so erfolgen kann, dass Wahlbezirke so abgegrenzt sind, dass die Wahlergebnise für die Zusammensetzung der Stadtteilbeiräte gemäß § 47 b Abs. 3 GO verwendet werden können.

 

3. Welche Kosten durch das „Dezentrale bürgernahe Demokratiestrukturprojekt ‚Stadtteilbeiräte 2022‘ “ zu erwarten wären. Hier ist zum einen darzustellen, welche einmaligen Kosten für die Einführung dieser Strukturen entstehen würden. Es ist aber auch darzustellen, welche Kosten ein laufender Betrieb haben wird. Insbesondere ist der Personalmehraufwand für eine zentral vorzusehende Geschäftsführung durch das Büro der Bürgerschaft darzulegen. Zur Geringhaltung der Kosten sollen als Sitzungsräume der Stadtteilbeiräte vorzugsweise städtische Gebäude (Museen, Schulen etc.) angenommen werden.

 

4. Welche Entscheidungen die Bürgerschaft gemäß § 47 c Abs. 2 an die Stadtteilbeiräte übertragen könnte. Hierzu ist eine Begleitkommission bestehend aus je einem Vertreter pro Bürgerschaftsfraktion und einem Vertreter des Büros der Bürgerschaft zu bilden, die einen Vorschlag in dieser Sache parallel zum Bericht erarbeitet.