Auszug - Baumfälllisten, Baumfällungen bei Bauvorhaben bzw. in Kleingartenanlagen  

36. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013
TOP: Ö 4.3.2
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleine Börse
Ort: Rathaus, 23539 Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Anfragen siehe Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Nr

Anfragen siehe Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Nr. 35 Wahlperiode 2008 2013 am 15.01.2013 TOP 8.4.

 

Herr Möller berichtet, dass Baumfällungen im Bereich Werner-Kock-Str. parallel durch die LPA und KWL GmbH durchgeführt worden seien. Die KWL GmbH habe Aufräumarbeiten auf dem ehem. Großmarktgelände beauftragt. Unter anderem gehöre zur Leistung der Rückbau des alten Maschendrahtzauns. Dabei seien in den Zaun hineingewachsene Büsche und kleinere Bäume entfernt worden. Im beräumten Bereich siehe der altewie neueB- Plan eine öffentliche Wegeverbindung vor. Die LPA sei für die Verkehrssicherheit von Bäumen an den Gewässern II. Ordnung und der Wakenitz zuständig. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit würden entsprechend aufgearbeitet an den Bereich Naturschutz zur Kenntnis weitergeleitet. Die LPA führe in diesem Rahmen ausschließlich Verkehrssicherungsarbeiten zur unmittelbaren Gefahrenabwehr durch. Diese Vorgehensweise sei mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und vertraglich festgehalten. Fällungen von Bäumen die unter die Baumschutzsatzung fallen und die für Baumaßnahmen an den Uferbauwerken notwendig seien, würden rechzeitig an den Naturschutz gemeldet und entsprechend den Vorgaben des Bereiches ausgeführt und ausgeglichen.

 

Eine Auflistung von Fällungen im Zuge von Bauvorhaben sei mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich, zumal in vielen Fällen eine Beteiligung des Bereiches 390 sehr kurzfristig oder gar nicht erfolge und viele Bäume (bei ansonsten zulässigen Bauvorhaben) nicht unter den Schutz der Baumschutzsatzung fielen. Im Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz werde eine Liste geführt, die aktuelle Bauvorhaben erfasse, aus der sich u.a. das jeweilige Bauvorhaben, das betroffene Grundstück und die Sachbearbeiter im Naturschutz ergeben würden. In dieser Liste werde nicht festgehalten, wie viele Bäume von der Maßnahme betroffen, welche gefällt worden bzw. noch zu fällen seien. Eine Dokumentation würde voraussetzen, dass bei jedem Bauvorhaben, bei dem Bäume betroffen sind, eine Beteiligung des Bereiches Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz durch die Bauordnung zu erfolgen habe.

 

Des Weiteren könnten mitunter auch Bäume von Baumaßnahmen betroffen sein, die aufgrund ihres Stammumfanges und/oder Standortes nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt seien. Ebenfalls sei es so, dass die Baumfällungen in engem zeitlichen Zusammenhang zum Baugenehmigungsverfahren stehen.

 

Abschließend teilt Herr Möller mit, dass die Baumschutzsatzung in Kleingärten keine Anwendung finde (vgl. § 3 Abs. 2 Ziff. 3 Baumschutzsatzung).


 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.