Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: MARITIM Travemünde
Ort: Strandhotel-MARITIM
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

5

5.1.1              Verkehrssicherheit in der Ladenzeile Hansering weiter erhöhen (TOP 6.2.1, 19.12.2012) (Herr Pluschkell)

Die Ladenzeile Hansering wurde im Rahmen des Projekts "Soziale Stadt" grundlegend umgestaltet, u. a. mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung und größeren Verkehrssicherheit.

Hierzu hatte es bereits im Vorfeld Unterschriftensammlungen durch den SPD-Ortsverein Holstentor Süd gegeben mit dem Ziel der Einführung von "Tempo 30", dem Wegfall von Vorfahrtberechtigungen und der baulichen Veränderung (Einengung) der Fahrbahn. Trotz der zwischenzeitlich getroffenen Maßnahmen fühlen sich aber noch immer viele - zumeist ältere - Besucher und Besucherinnen beim Queren der Fahrbahn in der Ladenzeile Hansering unsicher. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen. Diese Lage hat sich mit Eröffnung von zwei großen Einzelhandelsgeschäften in der Ladenzeile erheblich verschärft. Dieses vorausgeschickt, fragt Herr Pluschkell wie folgt:

Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Hansestadt Lübeck zur Erhöhung der

Verkehrssicherheit in der Ladenzeile Hansering durchzuführen?

Bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?"

 

Antwort:

Dieses Thema ist aufgrund eines Antrags ähnlichen Inhalts vom 24.08.2012 im AkV am 25.09.2012 erörtert worden. Es ist hierzu festgestellt worden, dass durch die Lage

innerhalb einer Tempo-30-Zone die Anordnung eines Fußgängerüberweges nur in begrenzten Ausnahmefällen in Frage kommt. Zusätzlich sind Rahmenbedingungen unter Anderem hinsichtlich des Verkehrsaufkommens zu erfüllen: mindestens 100 Fußgängerquerungen in der Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens bei gleichzeitig mindestens 450 durchfahrenden Kfz. Diese Werte werden nach den hier vorliegenden

Erhebungen an der Kreuzung Stettiner/Dornestraße/Hansering bei Weitem               nicht erreicht. So sind im Hansering im Querschnitt ca. 2300 Kfz in 10 Stunden festgestellt worden. Die Fußgängerquerungen erfolgen linienhaft zwischen der Stettiner und Königsberger Straße zwischen den Geschäften der Ladenzeilen. Eine Bündelung auf die Querung an der Stettiner Straße wird nicht möglich sein. Auch wenn hier die erforderlichen Mindestquerungen festgestellt werden könnten, sprechen das Kfz-Aufkommen wie auch die Lage in einer Tempo-30-Zone dagegen. Der AkV kann die Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges in der Tempo-30-Zone nicht erkennen, zumal die erforderlichen Verkehrswerte nicht erreicht werden dürften.

 

Ergänzende Anfrage:

Herr Pluschkell bemängelt die zu seiner Anfrage getroffene Antwort. Es werde lediglich erwähnt was nicht gehe, aber es werde kein Gegenvorschlag präsentiert, um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen. Herr Pluschkell bittet daher um Prüfung, folgender Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit:

 

1.               Ausweisung der Straße Hansering zwischen Einmündung Stettiner Straße/ Dornestraße und Einmündung Königsberger Straße als "Verkehrsberuhigte Zone" (Fahrzeuge und Fußgänger sind gleichberechtigt) ohne großen baulichen Aufwand;

2.               Durchführung eines Modellversuchs "Shared Space" (ähnlich wie "Verkehrsberuhigte Zone") im vorgenannten Bereich;

3.               Anordnung von Tempo 10 anstelle 30 km/h im Verlauf der Ladenzeile.

             

              Weiterhin bittet er um mögliche weitere Vorschläge seitens der Verwaltung.

 

              Antwort:

Der Arbeitskreis für Verkehrsfragen hat sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2012 mit der ergänzenden Anfrage befasst. Es ist festgestellt worden, dass wegen der baulichen Gegeben­heiten sowohl eine Ausweisung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ als auch die Durchführung eines Modellversuches nach dem Prinzip „Shared Space“ ohne größere Umbaumaßnahmen nicht möglich ist. Die baulich angelegten Parkplätze und Gehwege sprechen dagegen. Zudem ist der Abschnitt des Hanserings jüngst vor dem Hintergrund seiner Lage in einer Tempo-30-Zone aufwändig umgebaut worden.

Für die Ausweisung als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ mit einer zulässigen Höchstge­schwindigkeit von 10 km/h muss nach § 45 StVO Abs. 1d eine vorwiegende Aufenthaltsfunktion vorhanden sein. Diese wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei nicht erkannt, so dass eine entsprechende Anordnung nicht vorgenommen werden kann.

Da weder Unfälle oder etwaige Gefährdungssituationen festgestellt worden sind, besteht nach Auffassung des Arbeitskreises derzeit auch keine Notwendigkeit, weitere als die bislang getroffenen Maßnahmen zu ergreifen.

 

Herr Pluschkell äußert seine Unzufriedenheit über die Antwort und die Vorschläge der Verwaltung zu seiner Anfrage und verweist auf eine Klärung in der nächsten Sitzung.

 

              Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Ausbau Moislinger Allee (Herr Rosenbohm)

              Herr Rosenbohm bittet um Mitteilung über den aktuellen Planungsstand des o. g. Vorhabens sowie eine Information über den für die Planung erforderlichen Grunderwerb.

 

Antwort:

              Herr Dr. Klotz teilt dazu mit, dass derzeit noch drei nicht abgeschlossene Grunderwerbsverhandlungen liefen, die am 30./31. Januar mit der Enteignungsbehörde geklärt würden. Danach wäre dann der Grunderwerb als Thema abgeschlossen.

 

Ergänzende Anfrage:

Herr Rosenbohm merkt an, es sei ursprünglich einmal ein 4-spuriger Ausbau vorgesehen gewesen, während dies nun auf einen 3-spurigen Ausbau reduziert wurde und fragt in diesem Zusammenhang nach, ob die Enteignungsverfahren sich auf den 4- oder 3-spurigen Ausbau bezögen.

 

Antwort:

Herr Dr. Klotz merkt an, dass diese Planung bereits im Jahre 2005 diskutiert worden wäre und dass seines Wissens nach immer von einem 3-spurigen Ausbau ausgegangen wurde.

 

Ergänzende Anfrage:

Herr Pluschkell teilt dazu mit, dass ihn die Aussage seitens Herrn Dr. Klotz irritiere, da im Haushalt Planungsmittel für einen 4-spurigen Ausbau eingestellt seien.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Dr. Klotz sagt eine entsprechende Klärung zu.

 

              Antwort:

Nach einer internen Klärung des zugrundeliegenden Sachverhaltes ist dem Bauausschuss mitzuteilen, dass, wie von Herrn Rosenbohm und Herrn Pluschkell nachgefragt wurde, ein 4-spuriger Ausbau der Moislinger Allee, unter Voraussetzung des Erwerbs privater Vorgartenflächen, geplant ist.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.