Auszug - Neue Anfragen und Verschiedenes  

46. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 9
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:11 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hr

 

Herr Martens habe gehört, dass die EBL die Sammelgruben auf der Herreninsel nur noch bis zum Jahr 2016 abfahren werde. Er möchte wissen, ob dies so richtig sei. Herr Dr. Verwey

weist darauf hin, dass es auf der Herreninsel nach heutigen Maßstäben keine dem Stand der Technik entsprechende Entwässerung gebe. Dort würden noch die althergebrachten Sammelgruben existieren. Eine Prüfung dieser Entsorgung sei von der Unteren Abwasserbehörde und dem Bereich Recht vorgenommen worden. Alle Grundstücke seien bei dauerhafter Wohnnutzung an die zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. Ein Termin stehe hierfür noch nicht fest. Die Satzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen würden nur geringe Spielräume vorgeben, maximal 4 Jahre. Die EBL könne diesen Fall nicht beeinflussen. Über die weitere Nutzung müsse entschieden werden. Herr Senator Möller fügt hinzu, dass der letzten Bürgerschaftssitzung zu diesem Thema ein Bericht mit einer Stellungnahme von den EBL vorgelegt worden sei.

 

Herr Kreft verweist auf die Neueinführung des Ratsinformationssystems ALLRIS und bittet um entsprechende Vor-Ort-Unterstützung, um das Handling einfacher zu gestalten. Er fragt nach einem WLAN-Zugang im Sitzungszimmer bzw. Netzwerkverbindung. Weiterhin bittet er um einen Internetkalender für die Abfuhrtermine. Dies stehe ab dem II. Quartal 2013 auf der Homepage der EBL zur Verfügung, so Herr Dr. Verwey.

 

Frau Stadthaus-Panissié  fragt nach dem Zeitplan der Großbaustelle An der Untertrave, ob dieser eingehalten werde und wann damit zu rechnen sei, dass die Beeinträchtigungen behoben werden. Herr Bröcker hofft auf einen ersten Baustellenabbau im Gebiet zwischen Fischstraße und Alfstraße am 11.01.2013 und erklärt einen planmäßigen Abschluss der Bauarbeiten nach dem I. Quartal dieses Jahres, sofern witterungsbedingt keine Hinderungsgründe auftreten.