N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
am Donnerstag, 26.05.2011, im Bürgerschaftssaal des Rathauses
Wahlperiode 2008 - 2013
Nr. 26
Beginn der Sitzung : 16:03 Uhr
Anwesend: Stadtpräsidentin Schopenhauer (SPD)
BM Reinhardt F. (DIE LINKE)
BM Schatz (CDU)
BM Kanuschin (CDU)
- Vorsitzende
- Beisitzer
- Beisitzerin (von Beginn bis 18:56 h/TOP 8.5)
- Bürgerschaftsmitglied (von 19:24h/TOP 8.3)
sowie weitere 53 Bürgerschaftsmitglieder :
Abler (SPD)
Boeckmann (SPD)
Böhning (SPD)
Böhm (Bürger für Lübeck)
Dedow (Bürger für Lübeck)
BM Drozella
Dr. Eymer (CDU) (TOP 8.5, 18:56 h)
Freitag (CDU)
Gaulin (SPD)
Hiller (SPD)
Hinrichs (CDU)
von Holt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hundertmark (SPD)
Jansen (DIE LINKE) (TOP 8.3, 19:24 h)
Kaske (CDU)
Klinkel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Knoll (SPD)
Dr. Koß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Krause (Bürger für Lübeck)
Kusch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lindenau (SPD)
Link (DIE LINKE)
Lötsch (CDU)
Lüttke (DIE LINKE)
Martens (DIE LINKE)
Mauritz (CDU)
Mentz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Mildner (Bürger für Lübeck)
Näpflein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Petersen (CDU)
Pluschkell (SPD)
Puhle (SPD)
Puschaddel (CDU)
Quirder (SPD)
Rathcke (FDP)
Reinhardt, P. (SPD)
Rotermund (FDP)
Röttger (CDU)
Rottloff (CDU)
Sanders (FDP)
Scheel (SPD)
Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Siebdrat (SPD)
Stabe (CDU)
Stadthaus-Panissié (Bürger für Lübeck)
Dr. Stamm (fraktionslos)
Stolz (SPD)
Sünnenwold (CDU)
Teschke (FUL)
Thom (DIE LINKE)
Voigt (FUL)
Zahn (SPD)
Zander (CDU)
Es fehlen: BM Bockholdt (Bürger für Lübeck), BM Hoffmann (SPD), BM Lange (FDP)
Ferner
sind
anwesend:
Bürgermeister Saxe, Senatorin Borns, Senator Möller, Senator Schindler
VertreterInnen der Einzelpersonalräte, des Seniorenbeirates, der Presse und der
Verwaltung, die Gleichstellungsbeauftragte, der Vorsitzende des
Gesamtpersonalrates, Frau Voskuhl, Leiterin des Bereichs Recht, Herr Baltz,
Rechnungsprüfungsamt sowie die Leiterin des Büros der Bürgerschaft Frau
Kasimir, die Protokollführerin Frau Aewerdieck-Zorom und
Herr Domprobst, 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
fest.
Die Vorsitzende teilt mit, dass BM Bockholt und BM Lange
aus krankheitsbedingten Gründen
nicht an der Bürgerschaftssitzung teilnehmen . Ferner teilt die Vorsitzende mit, dass
BM Hoffmann aus berufsbedingten Gründen nicht an der Sitzung teil nehmen kann. Des Weiteren
teilt die Vorsitzende mit, dass Senator Boden nicht an der Sitzung teilnimmt.
Ferner teilt die Vorsitzende mit, dass BM Dr. Eymer ab 19 Uhr nicht an der Sitzung teilnehmen
kann und BM Jansen erst nach Abendbrotpause an der Sitzung teilnehmen kann.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung fristgerecht einberufen wurde und die Tagesordnung
gemeinsam mit der schriftlichen Ladung allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugegangen ist.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
Die Vorsitzende teilt mit, dass Frau Susanne Hilbrecht (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit
Wirkung vom 25.05.2011 und Herr Rudolf Mildenberger (SPD-Fraktion) mit Wirkung vom
20.05.2011 ihre Mandate als Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft niedergelegt haben.
Herr Bürgermeister Saxe hat als Gemeindewahlleiter mit Wirkung vom 24.05.2011 Frau Susanne
Knoll (SPD-Fraktion) und mit Wirkung vom 26.05.2011 Herrn Dr. Volker Koß
(Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als nachrückende Bürgerschaftsmitglieder festgestellt.
Die Vorsitzende bittet alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben und bittet Frau Knoll
und Herrn Dr. Koß zu sich.
Sie verpflichtet Frau Knoll und Herrn Dr.- Koß zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben
und zur Verschwiegenheit im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft mit
Handschlag.
Die Vorsitzende beglückwünscht Frau Knoll und Herrn Dr. Koß zu ihren neuen Ämtern und
bedankt sich bei den Anwesenden, sich von ihren Plätzen erhoben zu haben.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
3
Die Vorsitzende teilt mit, dass sich am 01.05.2011 die „Fraktion Freie Unabhängige Lübecker,
FUL “ bestehend aus den ehemals fraktionslosen Mitgliedern Herrn Teschke und Herrn Voigt
gegründet hat.
Weiter teilt sie mit, dass die Fraktion FUL am 25.05.2011 schriftlich das Verlangen nach
Neuauszählung aller Ausschüsse nach § 46 Abs. 10 GO gestellt hatte. Die Fraktion FUL hat heute
nunmehr das Verlangen nach Neuauszählung zurückgezogen. Damit sind keine Neuwahlen
erforderlich.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
Die Vorsitzende teilt mit, dass über die Sitzung wie immer eine Sprachaufzeichnung erfolgen wird.
Diese Aufzeichnung dient zur Erstellung des Protokolls und wird den Fraktionen und dem
Bürgermeister gem. § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Verfügung gestellt.
Der Weitergabe der Sprachaufzeichnung an die
Fraktionen und dem Bürgermeister wird
einstimmig zugestimmt.
Weiter gibt die Vorsitzende bekannt, dass der Offene Kanal Lübeck die heutige
Bürgerschaftssitzung wieder live im Radio übertragen wird.
Der Live-Übertragung des Offenen Kanals wird
einstimmig zugestimmt.
Die Vorsitzende teilt mit, dass für die heutige Sitzung erneut der W-Lan-Anschluss angeboten
werden kann, mit dem allen Bürgerschaftsmitgliedern und Pressevertretern ein kabelloser Zugriff
auf das Internet ermöglicht wird.
Hinsichtlich der Nutzungsbedingungen dieses Anschlusses wird auf die den Fraktionen
zugegangenen Informationen verwiesen.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
4
Weiterhin macht die Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise
befangen sein könnten, verpflichtet sind, ihr dies mitzuteilen. Ob jemand befangen ist, entscheidet
im Zweifel die Bürgerschaft.
Frau Stadthaus-Panissié hat ihre Befangenheit zu TO-Punkt 4.17, BM Dr. Mildner seine
Befangenheit zu TO-Punkt 16.1 und BM Freitag seine Befangenheit zu TO-Punkt 13.10 erklärt.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
Die Vorsitzende weist auf die umverteilten Anmerkungen zur Tagesordnung hin, die auch in der
Sitzung des Ältestenrates beraten worden sind.
Zur Tagesordnung gibt es folgende Veränderungen:
1. Erweiterung der Tagesordnung
1.1 Dringlichkeitsanträge der Fraktionen
TOP 4.20, Drs. Nr. 88
FDP – Resolution Denkmalschutzgesetz
Der Ältestenrat empfiehlt nicht die Dringlichkeit bei 7 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen und
damit nicht die Erweiterung um den TO-Punkt 4.20.
Der Erweiterung der Tagesordnung um den
TO-Punkt 4.20 wird aufgrund des
Nichterreichens der qualifizierten 2/3-Mehrheit
bei 34 Ja- und 22 Nein-Stimmen nicht
zugestimmt.
5
TOP 10.12, Drs. Nr. 163
DIE LINKE – Benennung eines stimmberechtigten Vertreters in den Ausschuss für Bildung
und Soziales des Städteverbands Schleswig-Holstein
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Dringlichkeit und damit die Erweiterung um den
TO-Punkt 10.12.
Der Erweiterung der Tagesordnung um
den TO-Punkt 10.12 wird unter Bejahung
der Dringlichkeit und bei Erreichen der
qualifizierten 2/3-Mehrheit mehrheitlich bei
54 Ja- und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.
TOP 4.21, Drs. Nr. 167
FUL – Feuertreppe Schule am Stadtpark
Der Ältestenrat empfiehlt nicht die Dringlichkeit bei 11 Nein-Stimmen und
1 Enthaltung und damit nicht die Erweiterung um den TO-Punkt 4.21.
Der Erweiterung der Tagesordnung um den
TO-Punkt 4.21 wird aufgrund des
Nichterreichens der qualifizierten 2/3-Mehrheit
bei 2 Ja- und 54 Nein-Stimmen nicht
zugestimmt.
6
TOP 4.22, Drs. Nr. 175
SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE – Resolution, Entscheidung zur
Wahlkreisneuschneidung durch den Landeswahlausschuss
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Dringlichkeit und damit die Erweiterung um den
TO-Punkt 4.22
Der Erweiterung der Tagesordnung um
den TO-Punkt 4.22 wird unter Bejahung
der Dringlichkeit und bei Erreichen der
qualifizierten 2/3-Mehrheit mehrheitlich bei
50 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und
2 Enthaltungen zugestimmt
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1.2 Dringlichkeitsanträge und -berichte des Hauptausschusses,
der Fachausschüsse und der Beiräte
Es liegt nichts vor.
1.3 Dringlichkeitsvorlagen und -berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
TOP 13.10, Drs. Nr. 160
Zukunftssicherung Lübecker Volks- und Erinnerungsfest
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Dringlichkeit und damit die Erweiterung um den
TO-Punkt 13.10.
Der Erweiterung der Tagesordnung um
den TO-Punkt 4.22 wird unter Bejahung
der Dringlichkeit und bei Erreichen der
qualifizierten 2/3-Mehrheit einstimmig
zugestimmt.
2. Veränderung der Tagesordnung (z.B. Vorziehen/Vertagen/Zurückziehen von
TO-Punkten)
TOP 15.5, Drs. Nr. 115
Ankauf eines Grundstücks an der Raabrede
und
TOP 16.7, Drs. Nr. 132
Beendigung des Vertragswerks zwischen dem Zweckverband Ostholstein und der
Hansestadt Lübeck zum Betrieb eines Kompostwerkes
Senator Möller bittet aus gesundheitlichen Gründen, die TO-Punkte 15.5 und 16.7 zu
Beginn des nichtöffentlichen Teils der Sitzung zu beraten, um anschließend der
Bürgerschaftssitzung fernbleiben zu können.
Der Vorziehung der
TO-Punkte 15.5 und 16.7 zu Beginn der
nichtöffentlichen Sitzung wird einstimmig
zugestimmt.
8
TOP 4.8, Drs. Nr. 135
Eintragung der Gedenktafel zu Ehren der vier von den Nazis hingerichteten Lübecker
Geistlichen in das Denkmalbuch
Die Fraktion Bürger für Lübeck hat mitgeteilt, dass sich die CDU-Fraktion dem Antrag
anschließt
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
BM ‚Reinhardt beantragt für die SPD-Fraktion die Vertagung des TO-Punktes 4.8.
Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung bei
36 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und
2 Enthaltungen zu.
TOP 13.1, 61 AT
Die Eckpunkte des Lübecker „Public Corporate Governance Kodex“
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 24.05.2011 vertagt.
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Vertagung des TO-Punktes 13.1.
Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung
des TO-Punktes 13.1 einstimmig zu.
TOP 16.3, Drs. Nr. 117
Niederschlagung von Gewerbesteuern, Nachfolgezinsen und Nebenforderungszinsen und
Nebenforderungen aus den Jahren 2005 und 2006
Die Vorlage in der Drs. Nr. 117 wurde vom Bürgermeister zurückgezogen.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
9
3. Gemeinsame Beratung von TO-Punkten
Es wird die gemeinsame Beratung folgender TO-Punkte vorgeschlagen:
4.4, 4.12 und 8.8
8.2 und 8.5
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die gemeinsame Beratung wie vorgeschlagen.
Die Bürgerschaft ist mit der gemeinsamen
Beratung einverstanden.
Die Wahlen unter TO-Punkt 10 können „en bloc“ erfolgen.
Es wird vorgeschlagen, die TO-Punkte 10.1 bis 10.9 und 10.11 „en bloc“ zu beraten.
Der Ältestenrat hat einstimmig empfohlen, die Wahlen zu 10.1 bis 10.9 und 10.11 wie
vorgeschlagen vorzunehmen.
Die Bürgerschaft ist mit dem Vorschlag des
Ältestenrates einverstanden.
Damit werden die TO-Punkte 10.10 und 10.12 getrennt beraten.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
4. Zuordnung der TO-Punkte zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung
Gemäß § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft gliedert sich die Sitzung in
einen öffentlichen, einen nichtöffentlichen und danach nochmals in einen öffentlichen Teil.
Die TO-Punkte 14 bis 18 werden aus Gründen des öffentlichen Wohls und zum Schutz
berechtigter Interessen Einzelner im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Die Öffentlichkeit ist bei allen TO-Punkten allgemein nach § 10 Abs. 5 GeschO
ausgeschlossen.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
10
5. Beratungsergebnisse der Ausschüsse
Die Vorsitzende verweist auf die umverteilte Übersicht, aus der sich die Beratungsergebnisse der Ausschüsse wie folgt ergeben:
TOP
Gegenstand/Thema
Bereich
Beraten im
Datum
Ergebnis
TOP Gegenstand/Thema Bereich
Beraten im Datum Ergebnis
8.1 Umweltbericht zur Deponie Niemark 3.700 Werkausschuss der EBL
Umweltausschuss
11.11.2010
16.11.2010
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
8.2 Frauen in Lübeck 2010 Daten und Fakten 1.160 Hauptausschuss 22.02.2011 Kenntnisnahme 8.3 Folgen einer festen Fehmarnbelt-Querung
(FBQ) für die Hansestadt Lübeck
5.610.4 Umweltausschuss
Hauptausschuss
17.05.2022
24.05.2011
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
8.4 Straßenbeleuchtung mit LED-Technik 5.661 Bauausschuss
Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
21.03.2011
04.05.2011
10.05.2011
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
8.5 Bericht des Frauenbüros: Tätigkeitsbericht
2009/2010
1.160 Hauptausschuss 10.05.2011 Kenntnisnahme 8.6 Sparpaket des Landes 1.201 Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
04.05.2011
10.05.2010
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
8.7 Erfahrungsbericht über internationale
Aktivitäten
1.101 Hauptausschuss 10.05.2011 Kenntnisnahme 8.8 Verbesserung des Radparkens in der Lübecker
Altstadt
5.610.4 Bauausschuss 04.04.2011 Kenntnisnahme 8.9 Geplante Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung
5.691 Bausschuss
Hauptausschuss
16.052011
24.05.2011
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
8.11 Fahrgastbeförderung mit Taxen - Änderung der
Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für
den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der
Hansestadt Lübeck
3.327 Ausschuss für Sicherheit und
Ordnung
Hauptausschuss
02.05.2011
12.05.2011
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme 13.1 Die Eckpunkte des Lübecker „Public Corporate
Governance Kodex“ AT
(am 25.11.2010 TOP 13.1)
1.203 Hauptausschuss 24.05.2011 Vor Eintritt in die TO bis Juni 2011 vertagt 13.2 Haushaltspläne der Stiftungen für das
Haushaltsjahr 2011
2.280 Wirtschaftsausschuss
Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
09.05.2011
18.052011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
11
13.3 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen
gem. § 8 Abs.1 Satz 2 StrWG - Teilfläche der
Straße An der Mauer vor HsNr. 13-17 (vor dem
ehem. Aalhofbunker)
5.661 Bauausschuss 02.05.2011 Einstimmige Empfehlung 13.4 Organisatorische Verbindung der Strakerjahn-
Schule und der
Hans-Christian-Andersen-Schule
4.401 Schul- und Sportausschuss
Hauptausschuss
19.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung bei 1 Enthaltung
Einstimmige Empfehlung
13.5 Organisatorische Verbindung der Kahlhorst-
Schule mit der
Schule Niederbüssau
4.401 Schul- und Sportausschuss
Hauptausschuss
19.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
13.6 Ergebnisse der befristet eingerichteten
Unterausschüsse der Fachauschüsse und des
Hauptausschusses zur Erarbeitung von
Maßnahmen zur mittelfristigen
Haushaltskonsolidierung
1.201 Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
18.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
13.7 Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan
33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanlage
Priwall, Teilbereich III – Dorf 5 – in Lübeck
Travemünde-Änderungsbeschluss-
5.610 Bauausschuss
Hauptausschuss
16.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung bei
2 Enthaltungen
Einstimmige Empfehlung bei 1 Enthaltung
13.9 Öffentlich - rechtliche Vereinbarung zur
Übertragung der öffentlichen Aufgabe der
Abwasserbeseitigung für das Grundstück
Lübeck, Kleinensee 10-12a (Wasserwerk
Kleinensee)
3.700 Werkausschuss der
Entsorgungsbetriebe
12.05.2011 Einstimmige Empfehlung 13.10 Zukunftssicherung Lübecker Volks- und
Erinnerungsfest (sofern Dringlichkeit erhalten)
2.280.4 Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
18.05.2011
24.05.2011
Ohne Votum
Einstimmige Empfehlung bei
5 Enthaltungen
15.1 Stiftung Kriegsopferdank – Verkauf eines
bebauten Grundstückes Forstmeisterweg
2.280 Wirtschaftsausschuss
Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
09.05.2011
18.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
15.2 Ankauf eines bebauten Grundstücks in der
Mengstraße
2.280 Wirtschaftsausschuss
Ausschuss für Kultur und
Denkmalpflege
Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
09.05.2011
09.05.2011
18.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
12
15.3 Verkauf eines mit einem Erbbaurecht
belasteten Grundstücks
2.280 Wirtschaftsausschuss
Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
09.05.2011
18.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
15.4 Verkauf eines Grundstücks in der
Damaschkestraße
5.670
2.280
Wirtschaftssausschuss
Bauausschuss
Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
09.05.2011
16.05.2011
18.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung bei 1 Enthaltung
Einstimmige Empfehlung
15.5 Ankauf eines Grundstücks an der Straße
Raabrede
2.280 Wirtschaftsausschuss
Werkausschuss
Entsorgungsbetriebe
Finanz- und Personalausschuss
Hauptausschuss
09.05.2011
12.05.2011
18.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung bei 1 Enthaltung
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
16.1 Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an der
Wissenschafts- und Technologiepark Lübeck
GmbH
1.203 Hauptausschuss 24.05.2011 Einstimmige Empfehlung
16.2 Vergleichsweiser Abschluss eines
Rechtsstreits der Hansestadt Lübeck mit dem
Insolvenzverwalter einer Baufirma aus dem
Bauvorhaben Erweiterung Skandinavienkai,
Erd- und Gleisbauarbeiten zur Verlegung der
DB-Strecke
5.691 Bauausschuss
Hauptausschuss
16.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung bei 1 Enthaltung
Einstimmige Empfehlung
16.4 Befristete Niederschlagung von
Gewerbesteuer, Nachforderungszinsen und
Nebenforderungen aus den Jahren 1999 bis
2008
1.220 Finanz- und Personalausschuss
18.05.2011 Einstimmige Empfehlung
16.5 Unbefristete Niederschlagung von
Gewerbesteuer und Nachforderungszinsen aus
den Jahren 2001 und 2002
1.220 Finanz- und Personalausschuss
18.05.2011 Einstimmige Empfehlung
16.6 Auswahl und Bestellung eines Leiters des
Rechnungsprüfungsamtes
1.110 Hauptausschuss 24.05.2011 Ohne Votum 16.7 Beendigung des Vertragswerks zwischen dem
Zweckverband Ostholstein und der Hansestadt
Lübeck zum Betrieb eines Kompostwerkes
3.700 Werkausschuss
Entsorgungsbetriebe
Hauptausschuss
12.05.2011
24.05.2011
Einstimmige Empfehlung
Einstimmige Empfehlung
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
13
6. Anfragen der Bürgerschaftsmitglieder gem. § 16 GeschO
Es liegen keine Anfragen vor.
7. Ablauf der Sitzung
- Abendpause von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
- Die Behandlung der Verwaltungsvorlagen erfolgt spätestens ab 20:00 Uhr
- Der nichtöffentliche Teil wird spätestens ab 22.00 Uhr behandelt
- Ende der Sitzung 22.30 Uhr
Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig den Ablauf.
Die Bürgerschaft ist einverstanden.
8. Sonstiges (z.B. Anhörung/Rederecht/Unterschriftenübergabe
TOP 4.5, Drs. Nr. 130
FDP – Bericht Gutachten und Beratungsverträge der Hansestadt Lübeck
BM Rathcke beantragt für die die FDP-Fraktion die Vertagung des TO-Punktes 4.5.
Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung des
TO-Punktes 4.5 einstimmig zu.
TOP 4.14, Drs. Nr. 147
SPD/DIE LINKE – Einrichtung eines Altlastenkatasters/Begrenzung der Ausschreibung
BM Lindenau beantragt für die SPD-Fraktion die Vertagung des TO-Punktes 4.14.
Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung des
TO-Punktes 4.14 einstimmig zu.
TOP 4.13, Drs. Nr. 141
DIE LINKE – Neues Konzept des Stadtverkehrs
BM beantrag tfür die Fraktion DIE LINKE die Vertagung des TO-Punktes 4.13 auf die
Septembersitzung.
14
Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung des
TO-Punktes 4.13 auf September 2011
einstimmig zu.
Weitere Änderungen zur Tagesordnung liegen nicht vor.
Die Vorsitzende teilt ferner mit, dass die aktuelle Tagesordnung verteilt wurde; diese hat
den Stand heute „vor Ältestenrat“.
15
Die Tagesordnung umfasst nunmehr folgende Punkte:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Seite
1. Einwohnerfragestunde
25
2. Niederschrift über die Sitzung am 31.03.2011
Nr. 25 / 2008-2013
26
3. Mitteilungen der Stadtpräsidentin 27
4. Anträge der Fraktionen
4.1 CDU – Berufsfeuerwehr vertagt 28
4.2 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Sachstand des
Gefährdungspotenzials der Altlast Gärtnergasse/Brunnengräber
29
4.3 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – Verbleib von Baggergut 30
4.4 DIE LINKE - Fahrradabstellflächen auf der Altstadtinsel zurückgezogen 31-33
4.5 FDP – Berichtsauftrag Gutachten und Beratungsverträge der
Hansestadt Lübeck
vertagt 34
4.6 FDP – Kurbetrieb Travemünde - Gutachten und
Beratungsverträge
erledigt 35
4.7 Bürger für Lübeck – Nachfolgenutzung für die Schule Moisling
(Moislinger Berg)
36-37
4.8 Bürger für Lübeck – Eintragung der Gedenktafel zu Ehren der
vier von den Nazis hingerichteten Lübecker Geistlichen in das
Denkmalbuch
vertagt 38
4.9 Bürger für Lübeck – Dial4Light Einsatz prüfen 39-40
4.10 CDU – Aufhebung Beschluss vom 24.02.2011
(Kurbetrieb Travemünde)
41
4.11 DIE LINKE – Ehrung der Brüder Bringmann 42
4.12 DIE LINKE – Fahradgarage(n) 31-33
4.13 DIE LINKE – Neues Konzept des Stadtverkehrs vertagt 43
4.14 SPD/DIE LINKE – Einrichtung eines
Altlastenkatasters/Begrenzung der Ausschreibung
vertagt 43
4.15 SPD/DIE LINKE – Abholung von Blauer Tonne 44
4.16 SPD/DIE LINKE – Gesellschaftsvertrag Stadtverkehr 45
4.17 SPD/CDU/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE/Bürger für
Lübeck/FDP – Änderung der Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen und Sachleistungen an die Fraktionen der
Bürgerschaft
46-53
4.18 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – Erweiterung der Deponie
Schönberg / Ihlenberg (NABU-Unterstützung)
54
4.19 FUL - Zusammensetzung des Ältestenrates 55
4.20 FDP – Resolution Denkmalschutzgesetz Keine
Dringlichkeit
4.21 FUL – Feuertreppe Schule am Stadtpark Keine
Dringlichkeit
4.22 SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE – Resolution-
Entscheidung zur Wahlkreisneuschneidung durch den
Landeswahlausschuss
56
5. Anträge des Hauptausschusses 57
16
6. Anträge und Berichte der Fachausschüsse und Beiräte
6.1 Organspendeausweise 58
7. Anfragen von Bürgerschaftsmitgliedern
7.1 Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 Abs. 1
Geschäftsordnung für die Bürgerschaft
59
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.1 Umweltbericht zur Deponie Niemark 60
8.2 Frauen in Lübeck 2010 Daten und Fakten 61-64
8.3 Folgen einer festen Fehmarnbelt-Querung (FBQ) für die
Hansestadt Lübeck
65
8.4 Straßenbeleuchtung mit LED-Technik 66
8.5 Bericht des Frauenbüros: Tätigkeitsbericht 2009/2010 61-64
8.6 Sparpaket des Landes 68
8.7 Erfahrungsbericht über internationale Aktivitäten 69
8.8 Verbesserung des Radparkens in der Lübecker Altstadt 31-33
8.9 Geplante Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung 71
8.10 Bericht zur Gründung der Fraktion „Freie Unabhängige
Lübecker“
72-73
8.11 Fahrgastbeförderung mit Taxen - Änderung der Stadtverordnung
über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit
Taxen in der Hansestadt Lübeck
74
9. Eilentscheidungen des Bürgermeisters 75
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.1 Wahlen in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege 76-84
10.2 Wahlen in den Ausschuss für Soziales 77-84
10.3 Wahlen in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe 78-84
10.4 Wahl in den Schul- und Sportausschuss 79-84
10.5 Wahl in den Umweltausschuss 80-84
10.6 Wahl in den Schulleiterwahlausschuss 81-84
10.7 Wahl in den Jugendhilfeausschuss 82-84
10.8 Wahl in den Wirtschaftsausschuss 83-84
10.9 Wahl in den Wahlprüfungsausschuss 84
10.10 Abberufung und Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates der
Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH (LMuK)
86
10.11 Wahl in den Ältestenrat 85
10.12 Benennung eines stimmberechtigten Vertreters in den
Ausschuss für Bildung und Soziales des Städteverbandes
Schleswig-Holstein
87
11. Über- und außerplanmäßige Bewilligung von
Hh.-Mitteln
88
12. Satzungen, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne 88
17
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.1 Die Eckpunkte des Lübecker „Public Corporate Governance
Kodex“
vertagt 89
13.2 Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011 90-94
13.3 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen
gem. § 8 Abs.1 Satz 2 StrWG - Teilfläche der Straße An der
Mauer vor HsNr. 13-17 (vor dem ehem. Aalhofbunker)
95
13.4 Organisatorische Verbindung der Strakerjahn-Schule und der
Hans-Christian-Andersen-Schule
96
13.5 Organisatorische Verbindung der Kahlhorst-Schule mit der
Schule Niederbüssau
97
13.6 Ergebnisse der befristet eingerichteten Unterausschüsse der
Fachauschüsse und des Hauptausschusses zur Erarbeitung von
Maßnahmen zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung
98
13.7 Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 33.04.00 –
Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich III – Dorf 5 –
in Lübeck Travemünde-Änderungsbeschluss-
99
13.9 Öffentlich - rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der
öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung für das
Grundstück Lübeck, Kleinensee 10-12a (Wasserwerk
Kleinensee)
100
13.10 Zukunftssicherung Lübecker Volks- und Erinnerungsfest 101
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
14. Anträge der Fraktionen 108
15. Grundstücksangelegenheiten
15.1 Stiftung Kriegsopferdank – Verkauf eines bebauten
Grundstückes Forstmeisterweg
111
15.2 Ankauf eines bebauten Grundstücks in der Mengstraße 112
15.3 Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks 113
15.4 Verkauf eines Grundstücks in der Damaschkestraße 114
15.5 Ankauf eines Grundstücks an der Straße Raabrede 109
16. Anträge und Berichte des Bürgermeisters und
der Stadtpräsidentin
16.1 Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an der
Wissenschafts- und Technologiepark Lübeck GmbH
116
16.2 Vergleichsweiser Abschluss eines Rechtsstreits der Hansestadt
Lübeck mit dem Insolvenzverwalter einer Baufirma aus dem
Bauvorhaben Erweiterung Skandinavienkai, Erd- und
Gleisbauarbeiten zur Verlegung der DB-Strecke
117
16.3 Niederschlagung von Gewerbesteuern, Nachforderungszinsen
und Nebenforderungen aus den Jahren 2005 und 2006
118
16.4 Befristete Niederschlagung von Gewerbesteuer,
Nachforderungszinsen und Nebenforderungen aus den Jahren
1999 bis 2008
119
16.5 Unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuer und
Nachforderungszinsen aus den Jahren 2001 und 2002
120
18
16.6 Auswahl und Bestellung eines Leiters des
Rechnungsprüfungsamtes
121
16.7 Beendigung des Vertragswerks zwischen dem Zweckverband
Ostholstein und der Hansestadt Lübeck zum Betrieb eines
Kompostwerkes
110
17. Anfragen von Bürgerschaftsmitgliedern
17.1 Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 Abs. 1
Geschäftsordnung für die Bürgerschaft
124
18. Eilentscheidungen des Bürgermeisters 124
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
19. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
gefassten Beschlüsse
19
Anlage
Lübeck,12.05.2011
Aufgrund eines Beschlusses des Ältestenrates vom 19.10.2000 werden TO-Punkte nicht auf die Tagesordnung genommen, wenn ein Bericht oder
eine Vorlage nicht bis zur Sitzung vorgelegt werden kann und der entsprechende TO-Punkt somit vertagt werden müsste.
Nachfolgend sind die TO-Punkte aufgeführt, deren Behandlung aufgrund einer Fristsetzung der Bürgerschaft in der Sitzung am 26.05.2011 hätte
erfolgen müssen.
Des Weiteren sind auch die TO-Punkte aufgeführt, bei denen gegenüber der Bürgerschaft über die Gründe der Nichterledigung hätte berichtet
werden müssen. Denn gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 25.01.2001, TOP 4.2, Drs. Nr. 833, ist bei nicht erledigten Berichtsaufträgen
a) bei gesetzten Fristen bis spätestens zu der Frist der nachfolgenden Sitzung
b) bei nicht befristeten Berichtsaufträgen spätestens nach 18 Monaten
zu berichten, was der Erledigung im Wege steht und wann mit einer Vorlage des Berichtes gerechnet wird.
Nr.
Datum
TOP
Drs.Nr.
Antragsteller
Gegenstand
Grund der Terminverschiebung
Voraussichtliche Vorlage zur Bürgerschafts- sitzung im/am
1 26.05.1994
10.3 55 Senat Städtebauliche Neuordnung des
Altstadtrandes von Travemünde
Der Investor will die Gesprache mit der
Verwaltung im Mai/Juni 2011 wieder
aufnehmen.
Juni 2011
2 04.07.2002
11.12
7 SPD Erschließung der nördlichen
Wallhalbinsel
Das Gutachten zur äußeren
Erschließung wurde am 27.04.2011
vorgelegt. Am
29.04.2011 findet ein Gespräch betr.
Förderungsmöglichkeiten der
Straßenbaumaßnahme mit der
zuständigen Landesbehörde statt. Eine
Berichterstattung ist zur
Septembersitzung der Bürgerschaft
2011
vorgesehen.
September 2011
3 30.11.2006
4.8 361 SPD Rahmenplan für Roddenkoppel und
Umfeld
Die Entwicklung des Schlachthofareals
ist weiter offen, die
Konzeptentwicklung hierfür ist bis zur
November 2011
20
November-Bürgerschaftssitzung zu
erwarten. Für die Roddenkoppel soll
ebenfalls bis zur Novembersitzung ein
Entwicklungskonzept
erstellt werden.
4 17.07.2008
4.37 181 SPD/Bü 90/BfL Planungsstop "Umgestaltung
Lindenplatz"
Das erarbeitete Konzept befindet sich
in der
Endabstimmung; eine
Berichterstattung ist erst zur
Septembersitzung
der Bürgerschaft 2011 möglich.
September 2011
5 25.09.2008
4.21 164 FDP Künftige Nutzung des Grundstücks
Falkenstraße 37/39 in Lübeck
Es gibt einen abgestimmten Standort
für die Verlagerung. Die Vereine
prüfen noch zwei Alternativstandorte.
Vorlage ist für Bü Februar 2012
vorgesehen.
Februar 2011
6 27.11.2008
12.1 461 SPD, Bü90/Die
Grünen
Friedhofssatzung und
Friedhofsgebührensatzung
Die Arbeiten dauern noch an;
Berichterstattung voraussichtlich erst
zum Jahresende möglich.
November 2011
7 29.01.2009
8.5 554 CDU Europabezogene Aktivitäten Kein neuer Sachstand Keine Angabe
8 26.02.2009
4.6 559 SPD Ausgleichsfläche Leuchtenfeld Die Umgestaltung des Leuchtenfeldes
ist abhängig von der Möglichkeit die
dort befindlichen öffentlichen
Parkplätze in die zwei im Masterplan
„Zentrales Kurgebiet“ vorgeschlagenen
Parkpaletten a.) Am Lotsenberg und
b.) auf dem Godewindparkplatz zu
verlagern. Kein neuer Sachstand
Mai 2012
9 Pkt. 13 Der Bericht wird der Bürgerschaft im
Juni vorgelegt.
Juni 2011
11
26.03.2009
4.16 664 CDU DSL auf Lübecker Plätzen Aufgrund geänderten Arbeitsprioritäten
zum Haushalt 2011/
Jahresabschluss 2010 wird dieses
Thema zurückgestellt. Eine
November 2011
21
Berichterstattung erfolgt
voraussichtlich im November 2011.
12
16.07.2009
4.3 841 CDU Barrierefreiheit auch für Lübecker
Touristen
Der Fachbereich steht in Gesprächen
mit dem neu etablierten
Behindertenbeauftragten, der sich des
Themas angenommen hat.
Gemeinsam mit ihm wurde der
Aufgabeninhalt abgestimmt. Im
Rahmen von Begehungen wird
anschließend ein Maßnahmenplan mit
den betroffenen Fachbereichen
entwickelt. Der Bürgerschaft wird nach
der Sommerpause ein Zwischenbericht
entgegen gebracht.
September 2011
13
28.01.2010
6.4 186 Grüne Sozialticket In der Bü am 24.02.11 wurde ein
Konzept für ein Einstiegsmodell zur
Einführung eines Bus-Sozialtickets
beschlossen. Der Auftrag wird
zusammen abgearbeitet.
November 2011
14
01.07.2010
4.31 601 SPD Attraktivitätssteigerung Lübecker
Altstadt
Die Zwischenberichterstattung muss
bis zur Septembersitzung der
Bürgerschaft verschoben werden.
September 2011
15
01.07.2010
6.2 538 Jugendhilfeaussc
huss gem. § 71
KJHG
Neuorganisation des Bereiches städt.
Kindertageseinrichtungen
Der Auftrag befindet sich in der
Bearbeitung
16
25.11.2010
4.24 874 Grüne Maßnahmenplan zur Sicherstellung
der Wasserversorgung in Lübeck und
den von den Stadtwerken versorgten
Umlandgemeinden
Es finden noch Abstimmungen mit
dem FB 3 statt. Angestrebt ist die Bü
im September.
September 2011
17
27.01.2011
4.11 929 SPD, Grüne,
Linke
Wanderausstellung zur
Wehrmachtsjustiz
Der Bericht zum BÜ-Auftrag wird dem
Kultur-A im Mai 2011 vorgelegt.
18
24.02.2011
4.12 17 Linke Asylbewerber in Lübeck Der bericht wird in der Bürgerschaft
Juni 2011 vorgelegt
Juni 2011
22
19
24.02.2011
12.3 29 SPD/Grüne/Linke Prüfaufträge
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
und ihrer Umsetzung
Modelprojekt Verhütung für Bedürftige
Konzept wir nach der Sommerpause
vorliegen.
September 2011
20
24.02.2011
12.3 28 SPD/Grüne/Linke Haushaltssatzung 2011/ Stellenplan/
Haushaltsbegleitbeschluss
(Zusammenlegung
Rechnungsprüfungsausschuss und
Finanz- und Personalausschuss)
Die Vorlage wurde erstellt. Derzeit
finden noch Abstimmungsgespräche in
der Politik statt. Ein genauer Termin
steht noch nicht fest.
Kein genauer
Termin
21
24.02.2011
12.3 28 SPD/Grüne/Linke Haushaltssatzung 2011/ Stellenplan/
Haushaltsbegleitbeschluss (Verkauf
des Gebäudes des
Fortbildungszentrums der Hansestadt
Lübeck)
Nach gemeinsamen
Abstimmungsgesprächen kann ein
Bericht frühestens zur Sept-BÜ
vorgelegt werden.
September 2011
22
24.02.2011
12.3 28 SPD/Grüne/Linke Haushaltssatzung 2011/ Stellenplan/
Haushaltsbegleitbeschluss
(ISNM International School of New
Media GmbH)
Die nächste
Gesellschafterversammlung ist noch
nicht geplant.
Keine Angabe
23
24.02.2011
12.3 28 SPD/Grüne/Linke Haushaltssatzung 2011/ Stellenplan/
Haushaltsbegleitbeschluss
(Ausschluss von Gesellschaftern ohne
Verlustbeteiligung)
Gespräche mit den Mitgesellschaftern
der Lübeck und Travemünde
Marketing GmbH (LTM) und der
Theater Lübeck gGmbH laufen. Nach
Abschluss der Gespräche wird je nach
Ergebnis ein Bericht oder eine Vorlage
erarbeitet. (Voraussichtlich zur
November-Bürgerschaft)
November 2011
24
30.09.2010
4.12 710 CDU Solarkataster für Lübeck Kein neuer Sachstand Keine genaue
Angabe
25
30.09.2010
4.9 706 FDP, BfL, CDU,
SPD, Linke
Ergänzung auf dem Ortsschild er Bericht ist derzeit in der Bearbeitung
und wird dem Bauausschuss als
zuständigen Fachausschuss so schnell
wie möglich entgegengebracht.
Keine genaue
Angabe
26
25.06.2009
4.23 868 DIE LINKE Radwege auf der Marienbrücke Das Gutachten zur äußeren
Erschließung wurde am 27.04.2011
vorgelegt. Am 29.04.2011 findet ein
Gespräch betr.
Förderungsmöglichkeiten der
September 2011
23
Straßenbaumaßnahme
mit der zuständigen Landesbehörde
statt. Eine Berichterstattung ist zur
Septembersitzung der Bürgerschaft
2011 vorgesehen.
27
25.06.2009
4.3 762 Grüne Straßenräumliches Handlungskonzept u TOP 1.) Die Liniennetzoptimierung
Bussystem ist noch nicht
abgeschlossen; eine Berichterstattung
zum VEP kann erst im 4.Quartal 2011
erfolgen. Zu TOP 2.) Die Markierung
der Radfahrstreifen ist für den
Zeitraum der Sommerschulferien
(Juli/August 2011) vorgesehen. Zu
TOP 3.) Der Bericht
soll im September 2011 der
Bürgerschaft vorgelegt werden.
September 2011
28
31.03.2011
4.2 52 CDU Wehrpflichtaussetzung und
Katastrophenschutz
Eine Behandlung des Beschlusses ist
im Ausschuss für Sicherheit und
Ordnung in der Sitzung am 02.05.
vorgesehen.
Juni 2011
29
24.09.2009
4.39 30 SPD Schulwegsicherung im
Hochschulstadtteil und im Bornkamp
Der Bericht wird der Bürgerschaft im
Juni 2011 vorgelegt.
Juni 2011
30
06.04.2009
4.2 674 Die Linke Straßenbeleuchtung mit LED-Technik Der Bericht ist im Verfahren und wird
vermutlich der Bürgerschaft
im Juni 2011 entgegengebracht.
Juni 2011
31
26.11.2009
8.28 180 Grüne Kinderunfälle im Straßenverkehr Die Bearbeitung verzögert sich wegen
anderer Prioritäten. Eine
Berichterstattung wird nach der
Sommerpause 2011 angestrebt.
September 2011
32
01.07.2010
4.32 602 SPD, Grüne,
Linke
Fortschreibung des Lübecker
Suchthilfeplanes
Der Bericht muss noch überarbeitet
werden
33
01.07.2010
13.6 818 SPD Projekt Priwall Waterfront in Lübeck-
Travemünde
Die Gespräche mit dem SVH haben
kein einvernehmliches Ergebnis
gebracht. Die Verwaltung wird eine
Vorlage zur Ausübung des
Heimfallrechtes erarbeiten und der
Juni 2011
24
Bürgerschaft zur Juni-Sitzung zur
Entscheidung vorlegen.
34
27.01.2011
4.4 913 Linke Europäische Mobilitätswoche und
europaweiter Autofreier Tag 2011
Kein neuer Sachstand Keine genaue
Angabe
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Die Vorsitzende teilt mit, dass zu der heutigen Sitzung eine Einwohnerfrage zum
Thema „Stele der Familie Bringmann auf dem Vorwerker Friedhof“ fristgerecht eingereicht
wurde.
Ferner bittet die Vorsitzende die Fragestellerin im Sinne der Richtlinien nur seine jeweilige
Frage vorzulesen, da alle Bürgerschaftsmitglieder die Einwohnerfrage erhalten haben und
deshalb nähere Erläuterungen und Begründungen entbehrlich sind.
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Einwohnerfrage zum Thema
„Stele der Familie Bringmann“ von Frau Petra Schütt eingereicht worden ist.
Sodann bittet die Vorsitzende Frau Schütt die Einwohnerfrage zu verlesen, die
Bürgermeister Saxe beantworten wird.
Frau Schütt verliest die Fragen, die von Bürgermeister Saxe beantwortet wird.
26
2. Niederschrift über die Sitzung am 31.03.2011, Nr. 25 / 2008-2013
Die Vorsitzende teilt mit, dass gegen die Niederschrift Nr. 25/ 2008-2013 der Bürgerschaft
vom 31.03.2011 keine Einwände erhoben worden sind.
Die Niederschrift ist damit festgestellt.
27
3. Mitteilungen der Stadtpräsidentin
Die Vorsitzende teilt mit, dass der Bürgerschaft die Broschüre
Bevölkerungsschutz-Geoinformationen umverteilt wurde.
Ferner teilt die Vorsitzende mit, dass die beiden fraktionslosen Bürgerschaftsmitglieder
Herr Teschke und Herr Voigt sich zu einer Fraktion „Bürger für Lübeck“
zusammengeschlossen haben.
Weiter teilt die Vorsitzende mit, dass die Hansetage in Kaunas/Litauen sehr erfolgreich
stattgefunden haben. Bei der Lübecker Delegation waren auch einige
Bürgerschaftsmitglieder erstmalig dabei. Die nächsten Hansetage richtet die Stadt
Lüneburg aus. Die Vorsitzende regt mit Blick auf die Hansetage 2014 in Lübeck an, allen
Bürgerschaftsmitgliedern die Gelegenheit zu geben, sich an einem Tag einen persönlichen
Einblick dort zu verschaffen.
28
4. Anträge der Fraktionen
4.1 CDU -Berufsfeuerwehr
Drucksachen Nr. 94
Die CDU-Fraktion beantragt in der Drs. Nr. 924 die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Bürgerschaftssitzung im Mai 2011 eine Vorlage ins
Verfahren zu bringen, damit die Berufsfeuerwehr ihren Aufgaben laut
Feuerwehrbedarfsplan gerecht werden kann.
BM Hinrichs gibt für die CDU-Fraktion folgende Änderung zu Protokoll, dass es zur
Bürgerschaftssitzung im Juni 2011 heißen muss.
Es sprechen BM Klinkel, BM Zahn. Es spricht Senator Möller.
Ferner spricht Herr Oldenburg vom Seniorenbeirat.
Weiter sprechen BM; Hinrichs, BM Rathcke.
BM Dedow beantragt für die Fraktion Bürger für Lübeck die Vertagung des TO-Punktes 4.1
auf die Juni Sitzung.
Beschluss über den Vertagungsantrag zu
TOP 4.1, Drs. Nr. 94:
Mehrheitliche Annahme bei 34 Ja-Stimmen,
18 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
29
4. Anträge der Fraktionen
4.2 Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Sachstand des Gefährdungspotenzials der
Altlast Gärtnergasse/Brunnengräber
Drucksache Nr. 923
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen :
Der Bürgermeister wird beauftragt, über den Sachstand des Gefährdungspotenzials der
Altlast Gärtnergasse/Brunnengräber sowie der Sicherungsmaßnahmen einen Bericht
vorzulegen .
Hierzu liegt in der Drs. Nr. 104 das Ergebnis des Umweltausschusses vom 15.03.2011 vor.
Beschluss über TOP 4.2, Drs. Nr. 923:
Einstimmige Annahme
Der Protokollauszug in der Drs. Nr. 104 wird zur
Kenntnis genommen.
30
4. Anträge der Fraktionen
4.3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Verbleib von Baggergut
Drucksache Nr. 925
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, die Bürgerschaft möge
beschließen:
Der Bürgermeister möge berichten, wie gegenwärtig der Verbleib von Baggergut praktiziert
wird, welche Mengen anfallen und wo genau sie abgelagert bzw. auf See „verklappt“
werden. In dem Bericht sollen auch die Möglichkeiten künftiger Baggergutdeponierungen
an Land aufgezeigt werden.
Hierzu liegt in der Drs. Nr. 105 das Ergebnis des Umweltausschusses vom 15.03.2011 vor.
BM Schubert weist darauf hin, dass kein umfangreicher Bericht gemeint sei, sondern es
vorerst ausreichen würde, in den Bericht die durchschnittlichen Mengen pro Jahr und die
Orte aufzulisten, an denen das Baggergut verbleibt.
Beschluss über TOP 4.3, Drs. Nr. 925
Einstimmige Annahme
Der Protokollauszug in der Drs. Nr. 105 wird zur
Kenntnis genommen.
31
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame Beratung der
TO-Punkte 4.4, 4.12 und 8.8 beschlossen.
4. Anträge der Fraktionen
4.4 DIE LINKE- Fahrradabstellflächen auf der Altstadtlinsel
Drucksache Nr. 526
Die Fraktion DIE LINKE beantragt in der Drs. Nr. 526;
die Bürgerschaft möge beschließen, der Bürgermeister wird aufgefordert:
Es ist sicher zu stellen, dass die Abstellflächen für Fahrräder auf der Altstadtinsel um
hundert Prozent erhöht werden.
4.12 DIE LINKE – Fahrradgarage(n)
Drucksache Nr. 139
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert:
Einen Bericht über die Möglichkeiten zur Errichtung einer oder mehrerer Parkgarage(n) für
Fahrräder im Zentrum der Lübecker Innenstadt (Altstadtinsel) zu erstellen.
In diesem Zusammenhang ist unter anderem auch zu prüfen,
ob das Gefälle im unteren Schrangen (an der Königstraße über dem Tiefgeschoß
des ortsansässigen Warenhauses) für eine eingeschossige, von der Königstraße
her ebenerdig erreichbare Fahrradgarage genutzt werden kann. Die dort geplante
Bühne könnte die Decke der Garage bilden.
ob kleinere, dafür mehrere Häuschen an verschiedenen Standorten, z.B. in Form
von Designerhäuschen realisierbar sind. Deren Gestaltung sollte sich in das
Lübecker Stadtbild fügen und als Designwettbewerb ausgeschrieben werden.
Außerdem sollen dort Möglichkeiten zum Abschließen vorhanden sein, ähnlich zu
Schließfächern an Bahnhöfen.
ob der Innenhof des ehemaligen Paketpostamtes am Schüsselbuden für das
Abstellen von Fahrrädern genutzt werden kann.
ob die Möglichkeit besteht, in vorhandenen Autoparkhäusern einzelne Geschosse
für Fahrradparken um zu nutzen.
32
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.8 Verbesserung des Radparkens in der Lübecker Altstadt
Drucksache Nr. 102
Die Fraktion Bürger für Lübeck legt zu TO-Punkt 8.8 einen eigenständigen Antrag in der
Drs. Nr. 164 vor.
Die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten, die auf Seite 14 des vorliegenden Berichtes definierten
Handlungsempfehlungen des „Runden Tisches Fahrradverkehr“ zur Verbesserung des
Radparkens in der Lübecker Altstadt bei künftigen Planungen zu berücksichtigen die
Punkte 1-7 umzusetzen. Der Bürgerschaft ist hierüber regelmäßig zu berichten.
Ferner legen die Fraktionen DIE LINKE/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/SPD zu TO-Punkt 8.8
einen eigenständigen Antrag in der Drs. Nr. 173 vor:
Die Fraktionen DIE LINKE/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD beantragen,
die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die im Abschnitt 6 des Berichts (Resümee) genannten
Handlungsmöglichkeiten zu realisieren.
BM Lüttke zieht für die Fraktion DIE LINKE den Antrag zu
TO-Punkt 4.4, Drs. Nr. 526 zurück.
Es spricht BM Schubert.
BM Dedow gibt für die Fraktion Bürger für Lübeck folgende Änderung zu TO-Punkt 8.8,
Drs. Nr. 164 zu Protokoll:
Nach „zu berücksichtigen“ soll es zusätzlich heißen „und zu versuchen, die Punkte ….“.
BM Freitag beantragt für die CDU-Fraktion, die Drs. Nr. 164 und Drs. Nr. 139 in den
Bauausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen.
Beschluss über den Überweisungsantrag
zur abschließenden Beratung zu
TOP 4.12, Drs. Nr. 139 :
Einstimmige Annahme
33
Beschluss über den Überweisungsantrag
zur abschließenden Beratung zu
TOP 8.8,
Drs. Nr. 164 :
Mehrheitliche Annahme bei 51 Ja- und 5 Nein-
Stimmen
Beschluss über TO-Punkt 8.8, Drs. Nr. 173:
Einstimmige Annahme
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
(Der Bericht ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
34
4. Anträge der Fraktionen
4.5 FDP – Berichtsauftrag Gutachten und Beratungsverträge der Hansestadt
Lübeck
Drucksache Nr. 130
Der TO-Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
35
4. Anträge der Fraktionen
4.6 FDP – Kurbetrieb Travemünde - Gutachten und Beratungsverträge
Drucksache Nr. 131
Die FDP-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister möge bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung berichten, welche
Gutachten- bzw. Beratungsverträge sind von der Verwaltung im Zusammenhang mit der
Reduzierung bzw. Auflösung des Kurbetriebes Travemünde nach dem
Bürgerschaftsbeschluss vom 24.2.2011 vergeben worden und welche Höhe haben diese?
Es spricht BM Rathcke.
Es spricht Seantor Schindler.
BM Rathcke gibt zu Protokoll, dass sich der Antrag erledigt hat.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis
36
4. Anträge der Fraktionen
4.7 Bürger für Lübeck – Nachfolgenutzung für die Schule Moisling
(Moislinger Berg)
Drucksache Nr. 134
Die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten, im Hinblick auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 30.
September 2010 zur Abwicklung der Grund- und Hauptschule Moisling Gespräche mit
privaten Bildungsunternehmen und entsprechenden Interessengemeinschaften zu führen
mit dem Ziel, im Anschluss an die Abwicklung der derzeitigen Schule das Gebäude für eine
privat betriebene Schule zu nutzen.
Die Fraktionen von SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE legen in der
Drs. Nr. 171 einen eigenständigen Antrag vor.
Die Fraktionen von SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragen, die
Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten, Alternativen zur weiteren Nutzung des Gebäudes der
Altern Schule Moisling zu entwickeln und zu prüfen, welche inhaltlichen und
wirtschaftlichen Auswirkungen die jeweiligen Nutzungsalternativen für den Stadtteil und die
gesamte Stadt voraussichtlich haben werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, Vereine Initiativen, Kinder und Jugendliche sind in geeigneter
Form zu beteiligen.
Es sprechen BM Stadthaus-Panissié und BM Röttger.
Es spricht Senatorin Borns.
Weiter sprechen BM Puhle, BM Link und erneut BM Stadthaus-Panissié und BM Röttger.
Es sprechen BM Lütke und BM Näpflein.
BM Voigt ist nicht im Bürgerschaftssaal anwesend.
Beschluss über TOP 4.7, Drs. Nr. 134:
Mehrheitliche Ablehnung bei 25 Ja- und
30 Nein-Stimmen
37
BM Voigt ist wieder im Bürgerschaftssaal anwesend.
Beschluss über TOP 4.7, Drs. Nr. 171:
Mehrheitliche Annahme bei 30 Ja-Stimmen,
10 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen
38
4. Anträge der Fraktionen
4.8 Bürger für Lübeck/CDU – Eintragung der Gedenktafel zu Ehren der vier
von den Nazis hingerichteten Lübecker Geistlichen in das Denkmalbuch
Drucksache Nr. 135 Austauschblatt
Der TO-Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
39
4. Anträge der Fraktionen
4.9 Bürger für Lübeck – Dial4Light Einsatz prüfen
Drucksache Nr. 136
Die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft zu berichten inwieweit ein „Dial4Light-
Systems“ - wie es in der Stadt Lemgo eingeführt wurde - auch in Lübeck praktikabel ist, um
eine zu beziffernde Kostenersparnis zu erreichen und einen Beitrag zur
Energieverbrauchsreduzierung im Sinne des Klimaschutzes zu leisten. Ebenso ist zu
berücksichtigen, ob durch ein „Dial4Light-System“ Beleuchtungen auch in wenig
frequentierten Bereichen erhalten werden können, die auf Grund des Einspardruckes
anderenfalls nicht bestehen bleiben würden.
Der Bürgerschaft ist im Falle einer positiven Prüfung eine konkrete Beschlussvorlage nach
Beratung in den zuständigen Fachausschüssen entgegenzubringen
Die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/SPD und DIE LINKE legen in der
Drs. Nr. 172 einen eigenständigen Antrag vor.
Die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/SPD und DIE LINKE beantragen, die
Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister möge prüfen, wie auf schwach frequentierten Straßen, Wegen, Plätzen
etc. Die Leuchtzeiten der öffentlichen Beleuchtung ohne Einbußen an Sicherheit durch
flexible Steuerungstechniken auf sozial verträgliche Weise reduziert werden können. Dabei
sind neben den zuständigen Ausschüssen u. a. das Frauenbüro, der Seniorenbeirat und
Kinder und Jugendliche zu beteiligen.
Es sprechen BM Böhm, BM Martens, BM Scheel, BM Lötsch.
Ferner sprechen BM Schubert, BM Voigt.
Des Weiteren spricht Herr Oldenburg vom Seniorenbeirat.
Weiter sprechen BM Stadthaus-Panissié und erneut BM Lötsch und BM Voigt.
BM Dedow beantragt für die Fraktion Bürger für Lübeck die abschließende Überweisung
der Drs. Nrn. 136 und 172 in den Bauauschuss.
Beschluss über den Überweisungsantrag
zur abschließenden Beratung zu
TOP 4.9, Drs. Nrn. 136 und 172
Mehrheitliche Ablehnung bei 21 Ja- und
35 Nein-Stimmen
40
Beschluss über TOP 4.9, Drs. Nr. 136:
Mehrheitliche Annahme bei 41 Ja- und
15 Nein-Stimmen
Beschluss über TOP 4.9, Drs. Nr. 172:
Mehrheitliche Annahme bei 41 Ja- und
15 Nein-Stimmen
41
4. Anträge der Fraktionen
4.10 CDU – Aufhebung Beschluss vom 24.02.2011 (Kurbetrieb Travemünde)
Drucksache Nr. 137
Die CDU-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.02.2011 zu TOP 12.3 Drs. Nr. 28 Pkt. 2
Aufgabenreduzierung des Kurbetriebs Travemündewird aufgehoben.
Es sprechen BM Petersen, BM Hundertmark, BM Link.
BM Puhle ist nicht im Bürgerschaftssaal anwesend.
Beschluss über TOP 4.10, Drs. Nr. 137:
Mehrheitliche Ablehnung bei 26 Ja- und
29 Nein-Stimmen
42
BM Puhle ist wieder im Bürgerschaftssaal anwesend.
4. Anträge der Fraktionen
4.11 DIE LINKE – Ehrung der Brüder Bringmann
Drucksache Nr. 138 Austauschblatt
Die Fraktionen DIE LINKEBÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD beantragen, die
Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Lübecker Brüder Bringmann in die Liste der
Straßenvergabenamen aufgenommen werden. Die Straßen, bzw. Platzname soll lauten
„Bringmann Straße, bzw. Platz“.
Die Brüder Bringmann haben gegen das nationalsozialistischem Verbrechersystem
Widerstand geleistet. Besonders hat sich Fritz Bringmann im Widerstand engagiert. 1935
wurde er das erste Mal von der Gestapo verhaftet und gefoltert, weil er mit seinem Bruder
auf ein Dach die Parole Nieder mit Hitler gemalt hatte. Im September 1936 wurde Fritz
Bringmann zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Danach war er ab Anfang September 1936
zunächst im KZ Sachsenhausen und ab Ende September 1940 im KZ Neuengamme
inhaftiert. Bringmann, dem es im Frühjahr 1944 gelang, aus dem KZ zu fliehen, wurde nach
sieben Wochen aufgegriffen und wieder nach Neuengamme verbracht. Zuletzt war er im
Zuchthaus in Bremen-Oslebshausen inhaftiert. Nach der Befreiung vom
Nationalsozialismus kehrte er im Juni 1945 nach Lübeck zurück. 1970 wurde er
Generalsekretär der Amicale Internationale Neuengamme. Als Würdigung seiner Tätigkeit
in der Amicale Internationale Neuengamme, deren Ehrenpräsident er bis zu seinen Tode
war, ist Fritz Bringmann am 26. Januar 2000 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen
worden. Am 31. März 2011 ist Fritz Bringmann verstorben .
(Quelle: Auszug Wikipedia)
Es spricht BM Lötsch und beantragt für die CDU-Fraktion die Überweisung in den
Bauausschuss zur abschließenden Beratung.
Es sprechen BM Lüttke und BM Quirder.
Beschluss über den Überweisungsantrag
zur abschließenden Beratung zu
TOP 4.11, Drs. Nr. 138 in ausgetauschter
Fassung:
Mehrheitliche Ablehnung bei 26 Ja- und
30 Nein-Stimmen
Beschluss über TOP 4.11, Drs. Nr. 138
in ausgetauschter Fassung:
Einstimmige Annahme bei 4 Enthaltungen
43
4. Anträge der Fraktionen
4.12 DIE LINKE – Fahrradgarage(n)
Drucksache Nr. 139
Der TO-Punkt wurde bereits vorgezogen mit TO-Punkt 4.4 beraten.
4. Anträge der Fraktionen
4.13 DIE LINKE – Neues Konzept des Straßenverkehrs
Drucksache Nr. 141
Der TO-Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
4. Anträge der Fraktionen
4.14 SPD/DIE LINKE – Einrichtung eines Altlastenkatasters/Begrenzung der
Ausschreibung
Drucksache Nr. 147
Der TO-Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
44
4. Anträge der Fraktionen
4.15 SPD/DIE LINKE – Abholung von Blauer Tonne
Drucksache Nr. 148
Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, darüber zu berichten wie die Blaue Tonne (Altpapier)
bei der Bereitstellung zur Abfuhr gleich behandelt werden kann wie die Braune Tonne
(Biomüll) und die Graue Tonne (Restmüll) und welche Auswirkungen dies für die
Entsorgungsbetriebe Lübeck und die Bürgerinnen und Bürger hätte (Kosten,
Gebühren, Arbeitsplätze).
Es spricht BM Martens.
Ferner spricht BM Hinrichs und beantragt für die CDU-Fraktion die Überweisung in den
Werkausschuss zur abschließenden Beratung.
Beschluss über den Überweisungsantrag
zur abschließenden Beratung zu
TOP 4.15, Drs. Nr. 148:
Mehrheitliche Ablehnung bei 26 Ja- und
30 Nein-Stimmen
Beschluss über TOP 4.15, Drs. Nr. 148
Einstimmige Annahme bei 52 Ja-Stimmen und
4 Enthaltungen
45
4. Anträge der Fraktionen
4.16 SPD/DIE LINKE – Gesellschaftsvertrag Stadtverkehr
Drucksache Nr. 149
Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtverkehr Lübeck GmbH wird in § 10 (6) ergänzt
um den Satz "Beschlüsse des Aufsichtsrats über seine Geschäftsordnung bedürfen
einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen."
2. Der Bürgermeister als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die Geschäftsführung
der SWL-H als Gesellschaftervertreter in der Stadtverkehr Lübeck GmbH zu
ermächtigen, die vorgenannte Änderung des Gesellschaftsvertrags der
Stadtverkehr Lübeck GmbH zu beschließen.
BM Dr. Mildner beantragt vom Platz aus die abschließende Überweisung in den
Hauptausschuss.
Es spricht BM Pluschkell.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die abschließende Überweisung in den
Hauptausschuss nicht möglich ist, da es sich um vorbehaltene Aufgaben der Bürgerschaft
handelt.
Beschluss über TOP 4.16, Drs. Nr. 149:
Mehrheitliche Annahme bei 29 Ja-Stimmen,
21 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen
46
4. Anträge der Fraktionen
4.17 SPD/DIE LINKE/ BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/CDU/Bürger für Lübeck –
Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und
Sachleistungen an die Fraktionen der Bürgerschaft
Drucksache Nr. 150 Austauschblatt
Die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und Bürger für
Lübeck beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die
Fraktionen der Bürgerschaft werden rückwirkend ab dem 01.01.2011 wie folgt geändert:
1. Allgemeines: Fraktionen haben als Teil und Gliederung der Bürgerschaft die
Aufgabe, die Willensbildung in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen
vorzubereiten. In Erfüllung dieser Aufgabe haben die Fraktionen ihre Mitglieder in
die Problematik der in den kommunalen Gremien anstehenden Entscheidungen
einzuführen und die Willensbildung zu unterstützen. Das geschieht durch
Beratungen in den Fraktionssitzungen, durch Tagungen und Klausuren, durch
Informationsveranstaltungen mit Bürgerinitiativen und anderen Vereinigungen und
durch Anhörung von Sachverständigen. Aufgabe der Fraktionen ist weiterhin die
Beschaffung der für die Willensbildung erforderlichen Unterlagen und
Informationen. Zu den Aufgaben zählt der Erfahrungsaustausch und Kontakt zu den
Fraktionen anderer Kommunen, kommunalpolitischen Vereinigungen, fachkundigen
Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Institutionen.
1.1 Im Rahmen dieser Aufgabenstellung werden die Fraktionen zum Bestreiten ihres
sachlichen und personellen Aufwandes aus öffentlichen Mitteln unterstützt.
Zuwendungen an die Fraktionen dürfen nicht der direkten oder indirekten
Finanzierung der Parteien oder Wählergemeinschaften dienen.
1.2 Zuwendungsfähig sind der personelle und sachliche Verwaltungs- und
Betriebsaufwand sowie haushaltsrechtlich dem konsumtiven Haushalt
zuzuordnende Beschaffungen innerhalb der Aufgabenstellung. Die Entscheidung
über die zu treffenden Ausgaben im Rahmen der Aufgabenstellung liegt im
Ermessen der Fraktion.
1.3 Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten (§ 75 GO).
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen Personal- und Sachkosten ist
haushaltsmäßig bestimmt. Die gewährten Mittel dürfen die tatsächlichen
Aufwendungen der Fraktionen für ihre Geschäftsführung nicht überschreiten. Die
Zuwendung darf nicht Ersatz für Aufwendungen sein, die Mitgliedern der
Bürgerschaft entstehen und deshalb bereits im Rahmen der
Entschädigungsverordnung abgegolten sind.
1.4 Über die ordnungsgemäße Verwendung von Fraktionszuschüssen ist im Interesse
einer effektiven Finanzkontrolle ein Verwendungsnachweis zu führen, mit dem die
zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse sichergestellt wird. Nach dem
Kommunalverfassungsrecht entscheidet die Bürgerschaft mit diesen Richtlinien, ob
47
und wie die Fraktionen die gewährten Zuwendungen zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben einsetzen.
2. Bemessung und Verwendung
2.1 Die Gesamthöhe der Zuwendungen an die Fraktionen ergibt sich aus den im
Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln.
2.2 Die Zuwendung an die einzelne Fraktion, soweit der Aufwand der Fraktion nicht
direkt aus einzelnen Haushaltstiteln getragen wird, ist entsprechend der
Mitgliederstärke der Fraktion zu bemessen.
Es wird zwischen großen, mittleren und kleinen Fraktionen unterschieden:
- Als große Fraktionen gelten solche mit mindestens 11,
- als mittlere Fraktionen diejenigen mit mindestens 4 und bis zu 10,
- als kleine Fraktionen diejenigen mit bis zu 3
Bürgerschaftsmitgliedern.
2.3 Um jeder Fraktion den für ihre Aufgabenstellung notwendigen Gesamtbedarf zu
gewährleisten, wird ein Sockelbetrag gewährt. Dieser bestimmt sich für die einzelne
Fraktion als Personalkostenpauschale nach den jährlich tatsächlich anfallenden
Personalkosten für die Mitarbeiter(innen) der Fraktion unter Zugrundelegung der für
die Hansestadt Lübeck geltenden Durchschnittswerte. Zum anderen erhalten die
einzelnen Fraktionen für die sächlichen Aufwendungen (allgemeine Büro- und
Betriebskosten) jährlich einen Betrag von 1.500 € je Fraktionsmitglied, die mittleren
Fraktionen mindestens aber 15.000 €, die kleinen Fraktionen mindestens aber
8.000,--€ als Sockelbetrag.
3. Zuwendungsfähigkeit: Zuwendungsfähig sind der personelle und sachliche
Verwaltungs- und Betriebsaufwand sowie haushaltsrechtlich dem konsumtiven
Haushalt zuzuordnende Beschaffungen wie folgt:
3.1 Personalkosten:
Große Fraktionen:
Kosten der Vergütung der Fraktionsgeschäftsführung und der
Sachbearbeitung mit jeweils einer Vollzeitstelle
Mittlere Fraktionen:
Kosten der Vergütung der Fraktionsgeschäftsführung mit einer Vollzeitstelle
und der Sachbearbeitung mit einer 0,5 Vollzeitstelle
Kleine Fraktionen:
Kosten der Vergütung der Fraktionsgeschäftsführung und der
Sachbearbeitung mit jeweils einer 0,5 Vollzeitstelle
Die Besetzung der Stellen mit Teilzeitkräften ist zulässig. Es besteht die
Möglichkeit, die Aufgaben der Sachbearbeitung durch Dritte erledigen zu
lassen. Die Fraktionen erhalten hierfür den entsprechenden
Personalkostenansatz im Rahmen der Fraktionszuwendungen. Als
Bewertungsgrundlage für die Geschäftsführung wird für die alle Fraktionen
einheitlich die Entgeltsgruppe 11 TVöD (vergleichbar BAT III) und für die
Sachbearbeitung die Entgeltsgruppe 6 TVöD (vergleichbar BAT VIb)
zugrunde gelegt.
48
3.2 Reise- und Fahrtkosten im Rahmen der Geschäftsführung und Fortbildung gemäß
den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes, jedoch nicht für Fahrten von und
zum Arbeitsplatz
3.3 Aufwendungen für Fraktions- und Fraktionsvorstandssitzungen, mehrtägige externe
Fraktionsklausuren, Fraktionstagungen und sonstige Fraktionsveranstaltungen, wie
öffentliche Informationsveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern,
Bürgerinitiativen und anderen Vereinigungen. Zu den sachgerechten Aufwendungen
zählen insbesondere die Kosten für Raummieten, Referenten, Sachverständige,
Inserate, Einladungen, Informationsmaterial, zusätzliche Kosten für angemessene
Verpflegung und Konferenz-/Sitzungsgetränke sowie erforderliche
Übernachtungskosten für Fraktionsmitglieder.
3.4 Aufwendungen für Publikationen, Dokumentationen, und Informationsschriften,
soweit sie inhaltlich nur die Tätigkeit der Fraktionen darstellen.
3.5 Zeitgemäße Büroorganisation, insbes. EDV-Anlagen, Fotokopierer, Telefaxgeräte
und moderne Televerarbeitungssysteme, Kommunikationssysteme.
3.6 Fachbücher und Zeitschriften für die Fraktionsarbeit.
3.7 Mitgliedsbeiträge für kommunalpolitische Vereinigungen.
3.8 Repräsentationsaufwendungen im Rahmen der Fraktionsarbeit (z.B. Blumen, kleine
Geschenke bei Einladungen zu Veranstaltungen, Amtseinführungen, Jubiläen oder
Geburtstagen.)
3.9 Übernimmt die Parteigeschäftsstelle für ihre Fraktion personelle und sächliche
Leistungen gegen Rechnungslegung, so haben die Fraktionen diese Leistungen
aus der Zuwendung zu erstatten.
3.10 Als Sachleistungen stellt die Hansestadt Lübeck den Fraktionen Geschäftszimmer
zur Verfügung und übernimmt deren Instandhaltung und Reinigung sowie die
Büroausstattung. Die Hansestadt Lübeck gestattet weiterhin die Benutzung der
Telefon- und Vervielfältigungsseinrichtungen. Die Kosten für Raumnutzung,
Instandhaltung, Reinigung sowie die Nebenkosten (Strom und Wasser, Heizung
usw.) werden nicht auf die jährlichen Zuwendungen angerechnet Die Kosten für
Telefonate und Vervielfältigungsstelle werden entsprechend der Benutzung direkt
erhoben. Die als Sachleistung bereitgestellte Büroausstattung sowie die aus
Zuwendungen beschafften Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bleiben
Eigentum der Hansestadt Lübeck.
4. Verfahren: Die Fraktionen erhalten jeweils zu Beginn des Kalenderjahres einen
Bescheid, aus dem die Höhe des errechneten Jahresbetrages an Zuwendung
ersichtlich ist. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt monatlich im Voraus zu je
1/12 des errechneten Jahresbetrages .
4.1 Die Fraktionen haben dem Rechnungsprüfungsamt, gemäß §§ 94 Abs. 1, 116 Abs.
1 GO zuständige Stelle für die Prüfung der rechtmäßigen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung der Hansestadt Lübeck bis zum 31. März des auf die Zahlung
folgenden Jahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der aus einem
Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis mit einer Aufstellung der
Ausgaben besteht. In dem Sachbericht ist die Verwendung der Zuwendung
darzustellen. Die Vorsitzenden der Fraktionen haben dabei zu bestätigen, dass die
öffentlichen Mittel bestimmungsgemäß (d. h. nur für die Fraktionsarbeit im Rahmen
der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse) verwendet worden sind. Zuwendungen, für
49
deren zweckentsprechende Verwendung ein Nachweis nicht geführt wird, können
zur Bildung einer Rücklage für erforderliche Reparaturen, Wartungsverträge und
Investitionen in das nächste Jahr übertragen werden. Dies gilt auch, wenn Mittel
benötigt werden, um Verpflichtungen zu erfüllen, die im Vertragsjahr begründet und
ganz oder teilweise im nächsten Jahr zu erfüllen sind. Die Bildung einer Rücklage
ist in dem jährlichen Verwendungsnachweis der Fraktionen gesondert auszuweisen.
4.2 Für nicht verbrauchte Mittel oder Zuwendungen, für deren zweckentsprechende
Verwendung ein Nachweis nicht geführt bzw. für die die zweckentsprechende
Verwendung nicht anerkannt wird , ist der Bewilligungsbescheid insoweit gem. §
117 Abs. 3 LVwG ganz oder teilweise zu widerrufen. Die betreffenden Beträge sind
zurückzuzahlen. Für die örtliche und überörtliche Rechnungsprüfung sind von den
Fraktionen die Belege sechs Jahre aufzubewahren (§ 57 GemHVO-Doppik).
5. Inkrafttreten: Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Die
Richtlinien vom 14.12. 1989, in der zuletzt am 26.06.2008 beschlossenen Fassung
gelten bis zum 31.12.2010
Hierzu legt die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag in der Drs. Nr. 165 vor
Die FDP-Fraktion beantragt,
die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die
Fraktionen der Bürgerschaft werden rückwirkend ab dem 01.01.2011 gemäß der
ursprünglichen Fassung vom 26.04.2011 wie folgt geändert:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die
Fraktionen der Bürgerschaft
beschlossen in der Sitzung der Bürgerschaft am 14.12.1989,
zuletzt geändert in der Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2006
1. Allgemeines
Fraktionen haben als Teil und Gliederung der Bürgerschaft die Aufgabe, die
Willensbildung in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen vorzubereiten. In
Erfüllung dieser Aufgabe haben die Fraktionen ihre Mitglieder in die Problematik der
in den kommunalen Gremien anstehenden Entscheidungen einzuführen und die
Willensbildung zu unterstützen. Das geschieht durch Beratungen in den
Fraktionssitzungen, durch Tagungen und Klausuren, durch
Informationsveranstaltungen mit Bürgerinitiativen und anderen Vereinigungen und
durch Anhörung von Sachverständigen. Aufgabe der Fraktionen ist weiterhin die
Beschaffung der für die Willensbildung erforderlichen Unterlagen und
Informationen. Zu den Aufgaben zählt der Erfahrungsaustausch und Kontakt zu den
Fraktionen anderer Kommunen, kommunalpolitischen Vereinigungen fachkundigen
Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Institutionen.
1.1 Im Rahmen dieser Aufgabenstellung werden die Fraktionen zum Bestreiten ihres
sachlichen und personellen Aufwandes aus öffentlichen Mitteln unterstützt.
Zuwendungen an die Fraktionen dürfen nicht der direkten oder indirekten
Finanzierung der Parteien oder Wählergemeinschaften dienen.
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1.2 Zuwendungsfähig sind der persönliche und sachliche Verwaltungs- und
Betriebsaufwand sowie haushaltsrechtlich dem konsumtiven Haushalt
zuzuordnende Beschaffungen innerhalb der Aufgabenstellung. Die Entscheidung
über die zu treffenden Ausgaben im Rahmen der Aufgabenstellung liegt im
Ermessen der Fraktion.
1.3 Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten (§ 75 GO).
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen Personal- und Sachkosten ist
haushaltsmäßig bestimmt. Die gewährten Mittel dürfen die tatsächlichen
Aufwendungen der Fraktionen für ihre Geschäftsführung nicht überschreiten. Die
Zuwendung darf nicht Ersatz für Aufwendungen sein, die Mitgliedern der
Bürgerschaft entstehen und deshalb bereits im Rahmen der
Entschädigungsverordnung abgegolten sind.
1.4 Über die ordnungsgemäße Verwendung von Fraktionszuschüssen ist im Interesse
einer effektiven Finanzkontrolle ein Verwendungsnachweis zu führen, mit dem die
zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse sichergestellt wird. Nach dem
Kommunalverfassungsrecht entscheidet die Bürgerschaft mit diesen Richtlinien, ob
und wie die Fraktionen die gewährten Zuwendungen zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben einsetzen..
2. Bemessung und Verwendung
2.1 Die Gesamthöhe der Zuwendungen an die Fraktionen ergibt sich aus den im
Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln.
2.2 Die Zuwendung an die einzelne Fraktion, soweit der Aufwand der Fraktion nicht
direkt aus einzelnen Haushaltstiteln getragen wird, ist entsprechend der
personellen Stärke der Fraktion zu bemessen.
Es wird zwischen kleinen und großen Fraktionen unterschieden. Als große
Fraktionen gelten solche mit mindestens 10 Bürgerschaftsmitgliedern, als kleine
Fraktionen diejenigen mit weniger als 10 Bürgerschaftsmitgliedern.
2.3 Um jeder Fraktion den für ihre Aufgabenstellung notwendigen Gesamtbedarf zu
gewährleisten, wird ein Sockelbetrag gewährt. Dieser bestimmt sich für die einzelne
Fraktion als Personalkostenpauschale nach den jährlich tatsächlich anfallenden
Personalkosten für die Mitarbeiter(innen) der Fraktion unter Zugrundelegung der für
die Hansestadt Lübeck geltenden Durchschnittswerte. Zum anderen erhalten die
einzelnen Fraktionen für die sächlichen Aufwendungen (allgemeine Büro- und
Betriebskosten) jährlich einen Betrag von 1.500 € je Fraktionsmitglied, mindestens
aber 15.000 € als weiteren Sockelbetrag.
3. Zuwendungsfähigkeit
Zuwendungsfähig sind der persönliche und sachliche Verwaltungs- und
Betriebsaufwand sowie haushaltsrechtlich dem konsumtiven Haushalt
zuzuordnende Beschaffungen wie folgt:
3.1 Personalkosten:
Kosten der Vergütung der Fraktionsgeschäftsführung der einzelnen Fraktion
mit jeweils einer Vollzeitstelle
der Sachbearbeitung eine Vollzeitstelle für sog. große Fraktionen und einer
0,5 Vollzeitstelle für sog. kleine Fraktionen
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Die Besetzung der Stellen mit Teilzeitkräften ist zulässig. Es besteht die
Möglichkeit, die Aufgaben der Sachbearbeitung durch Dritte erledigen zu
lassen. Die Fraktionen erhalten hierfür den entsprechenden
Personalkostenansatz im Rahmen der Fraktionszuwendungen. Als
Bewertungsgrundlage für die Geschäftsführung wird für die alle Fraktionen
einheitlich die Entgeltsgruppe 11 TVöD (vergleichbar BAT III) und für die
Sachbearbeitung die Entgeltsgruppe 6 TVöD (vergleichbar BAT VIb)
zugrunde gelegt.
3.2 Reise- und Fahrtkosten im Rahmen der Geschäftsführung und Fortbildung gemäß
den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes, jedoch nicht für Fahrten von und
zum Arbeitsplatz
3.3 Aufwendungen für Fraktions- und Fraktionsvorstandssitzungen, mehrtägige externe
Fraktionsklausuren, Fraktionstagungen und sonstige Fraktionsveranstaltungen, wie
öffentliche Informationsveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern,
Bürgerinitiativen und anderen Vereinigungen. Zu den sachgerechten Aufwendungen
zählen insbesondere die Kosten für Raummieten, Referenten, Sachverständige,
Inserate, Einladungen, Informationsmaterial, zusätzliche Kosten für angemessene
Verpflegung und Konferenz-/Sitzungsgetränke sowie erforderliche
Übernachtungskosten für Fraktionsmitglieder.
3.4 Aufwendungen für Publikationen, Dokumentationen, und Informationsschriften,
soweit sie inhaltlich nur die Tätigkeit der Fraktionen darstellen. “
3.5 Zeitgemäße Büroorganisation, insbes. EDV-Anlagen, Fotokopierer, Telefaxgeräte
und moderne Televerarbeitungssysteme, Kommunikationssysteme
3.6 Fachbücher und Zeitschriften für die Fraktionsarbeit.
3.7 Mitgliedsbeiträge für kommunalpolitische Vereinigungen
3.8 Repräsentationsaufwendungen im Rahmen der Fraktionsarbeit (z.B. Blumen, kleine
Geschenke bei Einladungen zu Veranstaltungen, Amtseinführungen, Jubiläen oder
Geburtstagen.)
3.9 Übernimmt die Parteigeschäftsstelle für ihre Fraktion personelle und sächliche
Leistungen gegen Rechnungslegung, so haben die Fraktionen diese Leistungen
aus der Zuwendung zu erstatten
3.10 Als Sachleistungen stellt die Hansestadt Lübeck den Fraktionen Geschäftszimmer
zur Verfügung und übernimmt deren Instandhaltung und Reinigung sowie die
Büroausstattung. Die Hansestadt Lübeck gestattet weiterhin die Benutzung der
Telefon- und Vervielfältigungsseinrichtungen. Die Kosten für Raumnutzung,
Instandhaltung, Reinigung sowie die Nebenkosten (Strom und Wasser, Heizung
usw.) werden nicht auf die jährlichen Zuwendungen angerechnet Die Kosten für
Telefonate und Vervielfältigungsstelle werden entsprechend der Benutzung direkt
erhoben. Die als Sachleistung bereitgestellte Büroausstattung sowie die aus
Zuwendungen beschafften Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bleiben
Eigentum der Hansestadt Lübeck
4. Verfahren
Die Fraktionen erhalten jeweils zu Beginn des Kalenderjahres einen Bescheid, aus
dem die Höhe des errechneten Jahresbetrages an Zuwendung ersichtlich ist. Die
Auszahlung der Zuwendungen erfolgt monatlich im Voraus zu je 1/12 des
errechneten Jahresbetrages .
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4.1 Die Fraktionen haben dem Rechnungsprüfungsamt, gemäß §§ 94 Abs. 1, 116 Abs.
1 GO zuständige Stelle für die Prüfung der rechtmäßigen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung der Hansestadt Lübeck bis zum 31. März des auf die Zahlung
folgenden Jahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der aus einem
Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis mit einer Aufstellung der
Ausgaben besteht. In dem Sachbericht ist die Verwendung der Zuwendung
darzustellen. Die Vorsitzenden der Fraktionen haben dabei zu bestätigen, dass die
öffentlichen Mittel bestimmungsgemäß (d. h. nur für die Fraktionsarbeit im Rahmen
der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse) verwendet worden sind. Zuwendungen, für
deren zweckentsprechende Verwendung ein Nachweis nicht geführt wird, können
zur Bildung einer Rücklage für erforderliche Reparaturen, Wartungsverträge und
Investitionen in das nächste Jahr übertragen werden. Dies gilt auch, wenn Mittel
benötigt werden, um Verpflichtungen zu erfüllen, die im Vertragsjahr begründet und
ganz oder teilweise im nächsten Jahr zu erfüllen sind. Die Bildung einer Rücklage
ist in dem jährlichen Verwendungsnachweis der Fraktionen gesondert auszuweisen.
4.2 Für nicht verbrauchte Mittel oder Zuwendungen, für deren zweckentsprechende
Verwendung ein Nachweis nicht geführt bzw. für die die zweckentsprechende
Verwendung nicht anerkannt wird , ist der Bewilligungsbescheid insoweit gem. §
117 Abs. 3 LVwG ganz oder teilweise zu widerrufen. Die betreffenden Beträge sind
zurückzuzahlen. Für die örtliche und überörtliche Rechnungsprüfung sind von den
Fraktionen die Belege sechs Jahre aufzubewahren (§ 57 GemHVO-Doppik).
5. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Die Richtlinien
vom14.12.1989, in der zuletzt am 26.06.2008 beschlossenen Fassung gelten bis
zum 31.12.2010
Zu TO-Punkt 4.17 legt die Fraktion Freie Unabhängige Lübecker einen Änderungsantrag in
der Drs. Nr. 166 vor.
Die Fraktion „ Freie Unabhängige Lübecker beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die
Fraktionen der Bürgerschaft werden rückwirkend zum 01.05.2011 geändert.
1. Die Summe der Zuwendungen und Sachleistungen an die bisherigen sechs Fraktionen
der Bürgerschaft werden auf die seit 01. 05 2011 bestehenden sieben Fraktionen der
Bürgerschaft aufgeteilt.
Es sprechen BM Teschke, BM Rathcke, BM Voigt, BM Dr. Stamm und BM Lindenau.
Erneut sprechen BM Rathcke und BM Voigt.
Es spricht BM P. Reinhardt.
BM Teschke beantragt punktweise Abstimmung des interfraktionellen Antrags in der
Drs. Nr. 150.
Es spricht BM Hiller.
53
Beschluss über TOP 4.17, Drs. Nr. 165:
Mehrheitliche Ablehnung bei 7 Ja-Stimmen,
49 Nein-Stimmen
Beschluss über TOP 4.17, Drs. Nr. 166:
Mehrheitliche Ablehnung bei 7 Ja-Stimmen,
45 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
Beschluss über TOP 4.17, Drs. Nr. 150
Einleitungssatz in ausgetauschter Fassung:
Einstimmige Annahme
Beschluss über TOP 4.17, Drs. Nr. 150, Punkt 1
in ausgetauschter Fassung:
Einstimmige Annahme
Beschluss über TOP 4.17, Drs. Nr. 150, Punkt 2
in ausgetauschter Fassung:
Mehrheitliche Annahme bei 49 Ja-und
7 Nein-Stimmen
Beschluss über TOP 4.17, Drs. Nr. 150, Punkt 3
in ausgetauschter Fassung:
Mehrheitliche Annahme bei 49 Ja-und
7 Nein-Stimmen
Beschluss über TOP 4.17, Drs. Nr. 150, Punkt 4
in ausgetauschter Fassung:
Einstimmige Annahme
Beschluss über TOP 4.17, Drs. Nr. 150, Punkt 5
in ausgetauschter Fassung:
Mehrheitliche Annahme bei 53 Ja-und
3 Nein-Stimmen
54
4. Anträge der Fraktionen
4.18 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – Erweiterung der Deponie
Schönberg/Ihlenberg (NABU-Unterstützung)
Drucksache Nr. 155
Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Möglichkeiten den Naturschutzbund
Deutschland (NABU) in seinen Auseinandersetzungen um die Erweiterung der Deponie
Schönberg/Ihlenberg zu unterstützen.
Es sprechen BM Schubert und BM Drozella.
BM Dr. Eymer beantragt für die CDU-Fraktion die abschließende Überweisung in den
Umweltausschuss.
BM Teschke und BM Voigt sind nicht im Bürgerschaftssaal anwesend.
Beschluss über den Überweisungsantrag
zur abschließenden Beratung zu
TOP 4.18,Drs. Nr. 155:
Mehrheitliche Ablehnung bei 24 Ja- und
30 Nein-Stimmen
Beschluss über TOP 4.18, Drs. Nr. 155:
Mehrheitliche Annahme bei 30 Ja- und
24 Nein-Stimmen
55
4. Anträge der Fraktionen
4.19 Freie Unabhängige Lübecker – Zusammensetzung des Ältestenrats
Drucksache Nr. 158
Die Fraktion Freie Unabhängige Lübecker beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
§ 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft wird geändert.
Der Ältestenrat besteht künftig aus 17 Mitgliedern
Die Fraktion von SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE legen hierzu einen
eigenständigen Antrag in der Drs. Nr. 176 vor.
Die Fraktionen von SPD/BÜNDNS90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE beantragen, die
Bürgerschaft möge beschließen:
§ 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft wird geändert. Der Ältestenrat
besteht künftig aus 18 Mitgliedern.
BM Teschke ist wieder im Bürgerschaftssaal anwesend.
BM Zander dankt Frau Kasimir für die jahrelange Arbeit im Büro der Bürgerschaft und
spricht zur Sache
Beschluss über TOP 4.19, Drs. Nr. 158:
Mehrheitliche Ablehnung bei 21 Ja-Stimmen,
33 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
BM Voigt ist wieder im Bürgerschaftssaal anwesend.
Beschluss über TOP 4.19, Drs. Nr. 176:
Mehrheitliche Annahme bei 34 Ja-Stimmen,
19 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.
56
4. Anträge der Fraktionen
4.22 SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE – Entscheidung zur
Wahlkreisneuschneidung durch den Landeswahlausschuss
Drucksache Nr. 175
Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragen, die
Bürgerschaft möge beschließen:
-Resolution-
Die Lübecker Bürgerschaft spricht sich gegen die Entscheidung des
Landeswahlkreisausschusses zur Wahlkreisneuschneidung für die Landtagswahlen aus.
Die Lübecker Bürgerschaft sieht keine sachlich begründeten Argumente, die zu einer
Reduzierung der Wahlkreise bei Landtagswahlen in der Hansestadt Lübeck führen würden.
Mit Blick auf die bereits vor den Landtagswahlen 2005 vorgenommen Neuscheidung der
Wahlkreise und dem damit verbundenen Verlust der Hansestadt Lübeck von einem
Wahlkreis, sieht die Lübecker Bürgerschaft in der erneuten Reduzierung von jetzt drei auf
ab 2012 nur noch zwei Wahlkreise eine deutliche Schwächung der kreisfreien Städte
Schleswig-Holsteins insgesamt.
Wahlrechtliche Grundlagen sind nicht an politisch orientierten Zielvorgaben, sondern an
verfassungsrechtliche Kriterien zu binden, derer sich auch die entsprechenden
Entscheidungsträger bewusst sein müssen.
Die Tatsache, dass 212.000 Lübeckerinnen und Lübeckern weniger Wahlkreise
zugesprochen werden sollen als beispielsweise 198.000 Schleswig-Flensburgern ist
sachlich nicht nachvollziehbar, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung
und ist den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären.
Es sollte im Gegenteil alles getan werden, um Anlässe für entstehende Konflikte zwischen
Städten und ländlichem Raum in Schleswig-Holstein zu vermeiden.
Die Lübecker Bürgerschaft appelliert an die Mitglieder des Landeswahlkreisausschusses,
die getroffene Entscheidung noch einmal zu überdenken und sich dabei der besonderen
Bedeutung der kreisfreien Städte im Flächenstaat Schleswig-Holstein als
zukunftsorientierte Wirtschaftsstandorte und überregional bedeutsame Zentren bewusst zu
werden.
Aus der nachhaltigen Entwicklung seiner Städte profitiert der Flächenstaat Schleswig-
Holstein insgesamt und damit auch der ländliche Raum.
Beschluss über TOP 4.22, Drs. Nr. 175:
Mehrheitliche Annahme bei 45 Ja-Stimmen,
1 Nein-Stimme und 10 Enthaltungen
57
5. Anträge des Hauptausschusses
Es liegt nichts vor.
58
6. Anträge und Berichte der Fachausschüsse und Beiräte
6.1 Organspendeausweis
Drucksache Nr. 122
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass dieser TO-Punkt aufgrund des Antragsrechts der
Ausschüsse zur Tagesordnung aufgenommen wurde. Für die inhaltliche Beschlussfassung
ist es erforderlich, dass sich die Bürgerschaft den Antrag zu Eigen macht.
Frau Stadthaus-Panissié macht sich den Antrag des Umweltausschusses vom 15.03.2011
zu Eigen, der wie folgt lautet:
Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Bürgermeister aufzufordern,
Organspendeausweise über die Stadtteilbüros den Lübeckerinnen und Lübeckern
zugänglich zu machen. Weiterhin wird der Bürgermeister aufgefordert, gemeinsam mit dem
Transplantationszentrum des UK-SH Campus Lübeck, Informationsveranstaltungen
anzubieten und dazu auch interessierte Unternehmen sowie die Kirchen einzuladen, um
über das Thema Organspende zu informieren und zu diskutieren.
Wir bitten den Bürgermeister Bernd Saxe deshalb diese Aktion zu unterstützen, mit dem
Ziel die Lübeckerinnen und Lübecker deutlich mehr für dieses wichtige Thema zu
sensibilisieren.
Beschluss über TOP 6.1, Drs. Nr. 122:
Mehrheitliche Annahme bei 55 Ja- und
1 Nein-Stimme
59
7. Anfragen von Bürgerschaftsmitgliedern
7.1 Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 Abs. 1 Geschäftsordnung
für die Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
60
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.1 Umweltbericht zur Deponie Niemark
Drucksache Nr. 894
Keine Wortmeldungen.
Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.
(Der Bericht ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
61
Vor Eintritt in die Tagesordnung ist die gemeinsame Beratung der TO-Punkte 8.2 und 8.5
beschlossen worden.
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.2 Frauen in Lübeck 2010 Daten und Fakten
Drucksache Nr. 962
Hierzu legt die Fraktion Bürger für Lübeck in der Drs. Nr. 89 einen Antrag vor.
Die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, den Bereich 1.160 „Frauenbüro“ in
„Gleichstellungsbüro“ umzubenennen.
2. Der Bürgerschaft ist eine konkrete, perspektivische Planung in Form einer
Verwaltungsvorlage zur Erhöhung der Anzahl von männlichen Bediensteten in von
Frauen dominierten Bereichen der Verwaltung entgegenzubringen. Ein besonderes
Augenmerk ist hier auf die die Ausbildungstätigkeit der Hansestadt zu legen.
Zielsetzung soll auch die gedankliche Loslösung der Lübecker Bürger und
Bürgerinnen von der Kategorisierung in Frauen- und Männerberufe sein,
entsprechend ist eine geeignete Strategie für die projektbegleitende Pressearbeit
vorzuschlagen.
3. Es ist der Bürgerschaft zu berichten:
a. inwieweit ein Beratungs- und Hilfeangebot für Männer, die auf Grund ihres
Geschlechts Nachteile in von Frauen dominierten Tätigkeitsfeldern der Stadt
subjektiv oder objektiv in Kauf nehmen müssen, besteht. Es ist darzustellen, wie
diese Angebote verbessert werden können, die auf Grund des vorherrschenden
Geschlechterbildes vorhandenen Hemmschwellen zur Beratung abgebaut werden
können und welche Maßnahmen für die Zukunft angedacht sind.
b. inwieweit es in Lübeck ein Hilfe- und Beratungsnetzwerk für Männer gibt.
Insbesondere inwieweit Männer, die in ihrer Beziehung Opfer von häuslicher Gewalt
geworden sind und die enorme auf Grund der Geschlechterrolle bestehenden
Hemmschwelle sich helfen zu lassen überwunden haben, in Lübeck Hilfe finden
können. Es ist auch darzustellen, welche Angebote zu schaffen wären, um sicher zu
stellen, dass die Betroffenen in ihrer scheinbar ausweglosen Situation nicht alleine
gelassen werden. Erfahrungen aus Städten mit funktionierendem Männernetzwerk,
wie z. B. Dresden und Hannover, sind zu berücksichtigen.
Die Fraktion Bürger für Lübeck legt zu TO-Punkt 8.2 einen eigenständigen Antrag in der
Drs. Nr. 89 vor:
Die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, den Bereich 1.160 „Frauenbüro“ in
„Gleichstellungsbüro“ umzubenennen.
2. Der Bürgerschaft ist eine konkrete, perspektivische Planung in Form einer
Verwaltungsvorlage zur Erhöhung der Anzahl von männlichen Bediensteten in von
Frauen dominierten Bereichen der Verwaltung entgegenzubringen. Ein besonderes
62
Augenmerk ist hier auf die Ausbildungstätigkeit der Hansestadt zu legen.
Zielsetzung soll auch die gedankliche Loslösung der Lübecker Bürger und
Bürgerinnen von der Kategorisierung in Frauen- und Männerberufe sein,
entsprechend ist eine geeignete Strategie für eine projektbegleitende Pressearbeit
vorzuschlagen
3. Es ist der Bürgerschaft zu berichten:
a. inwieweit ein Beratungs- und Hilfeangebot für Männer, die auf Grund ihres
Geschlechts Nachteile in von Frauen dominierten Tätigkeitsfeldern der Stadt
subjektiv oder objektiv in Kauf nehmen müssen, besteht. Es ist darzustellen, wie
diese Angebote verbessert werden können, die auf Grund des vorherrschenden
Geschlechterbildes vorhandenen Hemmschwellen zur Beratung abgebaut werden
können und welche Maßnahmen für die Zukunft angedacht sind
b. inwieweit es in Lübeck ein Hilfe- und Beratungsnetzwerk für Männer gibt.
Insbesondere inwieweit Männer, die in ihrer Beziehung Opfer von häuslicher
Gewalt geworden sind und die enorme auf Grund der Geschlechterrolle
bestehende Hemmschwelle sich helfen zu lassen überwunden haben, in Lübeck
Hilfe finden können. Es ist auch darzustellen, welche Angebote zu schaffen wären,
um sicher zu stellen, dass die Betroffenen in ihrer scheinbar ausweglosen Situation
nicht alleine gelassen werden. Erfahrungen aus Städten mit funktionierendem
Männernetzwerk, wie z. B. Dresden und Hannover, sind zu berücksichtigen .
Die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/SPD/DIE LINKE legen zu
TO-Punkt 8.2 einen eigenständigen Antrag in der Drs. Nr. 174 vor.
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/SPD/DIE LINKE beantragen, die Bürgerschaft
möge beschließen:
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert,
zu prüfen, wie und in welchen Schritten die Schaffung eines Haushaltes entsprechend
Gender Budgeting bis wann für die Hansestadt Lübeck realisiert werden kann. Beispiele
aus anderen Kommunen (z.B. Freiburg/Breisgau, München oder Berlin) sollen in die
Prüfung miteinbezogen werden. Der Bürgerschaft ist bis Ende des Jahres 2011 zu
berichten.
2. Der Bürgermeister möge berichten,
welche Maßnahmen die Hansestadt Lübeck in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
(JobCenter, Arbeitsagentur etc.) der Stadt entwickelt, um Frauen und Männern ohne
Berufsausbildung das Absolvieren einer Ausbildung zu ermöglichen.
3. Die Bürgerschaft verpflichtet sich den §15 GstG umzusetzen.
„Sollte eine paritätische Besetzung von Männern und Frauen nicht möglich sein, die durch
eine fehlende Eignung zu begründen ist, so liegt hier eine von der Sollvorschrift gedeckte
Ausnahme vor“, gemäß Auslegung des Innenministeriums (siehe Begründung).
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz –
GstG)§15 GstG(Gesetz) - Landesrecht Schleswig-Holstein Gremienbesetzung (1) Bei
Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen,
Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare
Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften
geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen
63
Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer
alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume
zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder
Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte
Person.(2) Sind Organisationen, die nicht Träger der öffentlichen Verwaltung sind, oder
sonstige gesellschaftliche Gruppierungen zur Benennung oder Entsendung von Mitgliedern
für öffentlich-rechtliche Beschluss- oder Beratungsgremien berechtigt, gilt Absatz 1
entsprechend.
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.5 Bericht des Frauenbüros – hier: Tätigkeitsbericht 2009/2010
Drucksache Nr. 97
Es spricht Frau Sasse vom Frauenbüro.
Es sprechen BM Krause und BM Mentz.
Ferner sprechen BM Zander, BM Sanders, BM Scheel und BM Siebdrat.
BM Voigt und BM Teschke sind nicht im Bürgerschaftssaal anwesend.
Beschluss über TO-Punkt 8.2, Drs. Nr. 89:
Mehrheitliche Ablehnung bei 10 Ja- und
44 Nein-Stimmen
BM Mildner beantragt punktweise Abstimmung der Drs. Nr. 174.
BM Sanders ist nicht im Bürgerschaftssaal anwesend.
Beschluss über TO-Punkt 8.2, Drs. Nr. 174,
Pkt. 1:
Mehrheitliche Annahme bei 31 Ja- und
22 Nein-Stimmen
Beschluss über TO-Punkt 8.2, Drs. Nr. 174,
Pkt. 2:
Einstimmige Annahme
64
Beschluss über TO-Punkt 8.2, Drs. Nr. 174,
Pkt. 3:
Mehrheitliche Annahme bei 32 Ja- und
21 Nein-Stimmen
Der Bericht in der Drs. Nr. 962 wird zur
Kenntnis genommen.
Der Bericht in der Drs. Nr. 97 wird zur Kenntnis
genommen.
Die Vorsitzende teilt mit, dass BM Schatz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an der
Bürgerschaftssitzung teilnehmen kann und schlägt vor, dass BM Kanuschin nach der
Abendbrotpause den Beisitz übernimmt.
Die Bürgerschaft ist einverstanden.
(Die Berichte sind bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegen dem Original der
Niederschrift an.)
Die Bürgerschaftssitzung wird von 18:56 Uhr bis 19:24 Uhr für die Abendpause
unterbrochen.
Die Vorsitzende setzt die Bürgerschaftssitzung fort.
65
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.3 Folgen einer festen Fehmarnbelt-Querung (FBQ) für Hansestadt Lübeck
Drucksache Nr. 95
Die Fraktionen von SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNENDIE LINKE legen hierzu einen
eigenständigen Antrag in der Drs. Nr. 178 vor.
Die Fraktionen von SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragen, der
Bürgermeister wird beauftragt, umgehend der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, ob
durch eine Ausweitung des Angebots der Landstromversorgung den negativen Folgen der
festen Fehrmarnbelt-Querung entgegenwirkt und die Wettbewerbssituation der Lübecker
Häfen gestärkt werden kann.
Insbesondere ist auch die Auswirkung der Reduzierung des zulässigen Schwefelgehaltes
des Schiffstreibstoffs zu betrachten.
Keine Wortmeldungen
Es spricht BM Hundertmark.
Weiter spricht Bürgermeister Saxe.
Beschluss über TOP 8.3, Drs. Nr. 178:
Einstimmige Annahme bei 4 Enthaltungen
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
(Der Bericht ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
66
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.4 Straßenbeleuchtung mit LED-Technik
Drucksache Nr. 111
Es spricht BM Martens.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
(Der Bericht ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
67
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.5 Bericht des Frauenbüros – hier: Tätigkeitsbericht 2009/2010
Drucksache Nr. 97
Der Bericht wurde bereits vorgezogen mit TO-Punkt 8.2 beraten.
68
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.6 Sparpaket des Landes
Drucksache Nr. 98
Keine Wortmeldungen
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
(Der Bericht ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
69
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.7 Erfahrungsbericht über internationale Aktivitäten
Drucksache Nr. 99
Es spricht BM Näpflein.
Ferner spricht Bürgermeister Saxe.
Weiter sprechen BM Dr. Stamm, Senatorin Borns, BM Stadthaus-Panissié und die
Vorsitzende.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
(Der Bericht ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
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8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.8 Verbesserung des Radparkens in der Lübecker Altstadt
Drucksache Nr. 102
Der Bericht wurde bereits gemeinsam mit TO-Punkt 4.4 beraten.
71
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.9 Geplante Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Drucksache Nr. 108
Es spricht BM Hundertmark.
Ferner spricht Herr Oldenburg vom Seniorenbeirat.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
(Der Bericht ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
72
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.10 Bericht zur Gründung der Fraktion „FUL – Freie Unabhängige Lübecker“
Drucksache Nr. 124
Keine Wortmeldungen
Hierzu legt die Fraktion Freie Unabhängige Lübecker in der Drs. Nr. 162 eine Liste der
Entsendung von beratenden Mitgliedern in die Fachausschüsse der Lübecker Bürgerschaft
nach § 46 Abs. 2 Satz 1 GO vor.
Die Fraktion "Freie Unabhängige Lübecker (FUL)" entsendet folgende bürgerliche
Mitglieder mit beratender Stimme in die Fachausschüsse der Lübecker Bürgerschaft.
Ausschuss 1. Stellvertreter
Hauptausschuss Voigt Teschke
Ausschuss für Finanzen und Personal Teschke Nevermann
Ausschuss für Soziales Voigt Lietz-Brech
Ausschuss für Wirtschaft Rautenbach Czupkowski
Bauausschuss Freiheit Clausen
Ausschuss für Sicherheit und Ordnung Teschke Freiheit
Ausschuss für Kultur Voigt Czupkowski
Ausschuss für Umwelt Voigt Freiheit
Ausschuss für Schule und Sport Lietz Dettmann
Ausschuss Kurbetrieb Travemünde Teschke -
Werkausschuss EBL Gerd Bockhold -
Rechnungsprüfungsausschuss Voigt
Anschriften:
Jens-Olaf Teschke, Fahlenkampsweg 72, 23562 Lübeck
Klaus Voigt, Wisbystraße 16, 23558 Lübeck
Nils Freiheit, Overbeckstraße 9, 23564 Lübeck
Andrea Dettmann, Resselweg 10, 23562 Lübeck
Gerd Bockholdt, Gärtnergasse 3, 23562 Lübeck
Olaf Nevermann, Jahnstraße 3, 23568 Lübeck
Rainer Clausen, Grillenweg 25, 23562 Lübeck
Petra Lietz-Brech, Marquardstraße 15, 23554 Lübeck
Gunhild Rautenbach, Schillerstraße 9, 23564 Lübeck
Patrick Czupkowski, Steinrader Weg 6, 23558 Lübeck
Andrea Dettmann, Resselweg 10, 23562 Lübeck
73
Ferner legen die Fraktionen von SPD/DIE LINKE7BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/CDU einen
eigenständigen Antrag in der Drs. Nr. 179 vor,
Die Fraktionen von SPD/DIE LINKE7BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/CDU beantragen, die
Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf dem Rechtsweg zu klären, ob die „Fraktion
Unabhängiger Lübecker“ (FUL) die Kriterien lt. § 32 a der Gemeindeordnung zur Bildung
einer Fraktion, laut Kommunalverfassungsrecht Schleswig-Holstein,, erfüllt.
Dabei sind insbesondere die im Kommentar zur Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
(Bracker/ Dehn; 7 Auflage, 2009, Seite 258), zum § 32a Abs. 4 unter Ziffer 2 dargestellten
Ausschließungsgründe zu berücksichtigen und einzubeziehen. In dem Kommentar heißt
es:
„Deshalb sind rein formale Zusammenschlüsse, die ausschließlich zur Erlangung
finanzieller Vorteile (z.B. Fraktionszuschüsse) oder einer stärkeren Rechtsposition für die
Verfolgung der uneinheitlichen individuellen politischen Ziele (z.B. Verlangen nach
Verhältniswahlrecht bei der Besetzung von Ausschüssen) gebildet werden, rechtlich
unzulässig“
Es sprechen BM Schubert, BM Zander und BM Dr. Mildner.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Die Liste der Entsendung in der Drs. Nr. 162
wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss über TOP 8.10, Drs. Nr. 179:
Mehrheitliche Annahme bei 34 Ja- und
22 Nein-Stimmen
Der Bericht ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
74
8. Berichte des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
8.11 Fahrgastbeförderung mit Taxen. Änderung der Stadtverordnung über
Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der
Hansestadt Lübeck
Drucksache Nr. 157
Es spricht BM Hinrichs.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
(Der Bericht ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
75
9. Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Es liegt nichts vor.
76
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, die Wahlen zu den TO-Punkten
10.1 bis 10.11 „en bloc“ vorzunehmen.
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.1 Wahlen in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Drucksache Nrn. 125, 126 und 145
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt in der Drs. Nr. 125, die Bürgerschaft
möge beschließen:
Frau Liselotte von Holt, Strandredder 6, 23570 Lübeck
wird als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege gewählt.
Ferner legt die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN einen Antrag in der Drs. Nr. 126 vor.
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Frau Manuela Kusch, Korvettenstr. 21, 23558 Lübeck
wird als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege gewählt.
Die SPD-Fraktion beantragt in der Drs. Nr. 145, die Bürgerschaft möge beschließen:
Frau Susanne Knoll, Erlenkamp 1, 23568 Lübeck
wird als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege gewählt
77
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.2 Wahlen in den Ausschuss für Soziales
Drucksachen Nrn. 127, 151 und 152
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt in der Drs. Nr. 127 , die Bürgerschaft
möge beschließen:
Frau Michelle Akyurt, Dr. Julius-Leber-Straße 15, 23552 Lübeck
wird als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales gewählt.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt in der Drs. Nr. 151, die Bürgerschaft möge beschließen:
Herr Jens Michaelis, Gneversdorfer Weg 20, 23570 Lübeck
wird als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales gewählt.
Ferner legt die Fraktion DIE LINKE in der Drs. Nr. 152 einen Antrag vor.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Herr Jens Michaelis, Gneversdorfer Weg 20, 23570 Lübeck
wird als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales gewählt.
78
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.3 Wahlen in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck
Drucksache Nrn. 128, 129 und 140
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt in der Drs. Nr. 128 , die Bürgerschaft
möge beschließen:
Frau Manuela Kusch, Korvettenstr. 21, 23558 Lübeck
wird als stellvertretendes Mitglied in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe gewählt.
Ferner legt die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in der Drs. Nr. 129 einen Antrag vor.
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt in der Drs. Nr. 129 , die Bürgerschaft
möge beschließen:
Herr Dr. Volker Koß, Dorfstr. 49, 23562 Lübeck
wird als ordentliches Mitglied in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe gewählt.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt in der Drs. Nr. 140, die Bürgerschaft möge beschließen,
Herr Daniel Zafferi, Hundestr. 89-91, 23552 Lübeck
Wird als stellvertretendes Mitglied in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe gewählt.
79
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.4 Wahl in den Schul- und Sportausschuss
Drucksache Nr. 142
Die SPD-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Als ordentliches Mitglied wird
Frau Susanne Knoll, Erlenkamp 3, 23568 Lübeck
in den Schul- und Sportausschuss für gewählt
.
80
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.5 Wahl in den Umweltausschuss
Drucksache Nr. 143
Die SPD-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Frau Ulrike Siebdrat, Rehsprung1,23569Lübeck
wird als ordentliches Mitglied in den Umweltausschuss gewählt.
81
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.5 Wahl in den Schulleiterwahlausschuss
Drucksache Nr. 144
Die SPD-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Frau Susanne Knoll, Erlenkamp 3, 23568 Lübeck
wird als ordentliches Mitglied in den Schulleiterwahlausschuss gewählt.
82
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.7 Wahl in den Jugendhilfeausschuss
Drucksache Nr. 146
Die SPD-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Frau Susanne Knoll, Erlenkamp 3, 23568 Lübeck
wird als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
83
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.8 Wahl in den Wirtschaftsausschuss
Drucksache Nr. 153
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Frau Heidi Näpflein, Klappenstraße 17a, 23554 Lübeck
wird als ordentliches Mitglied in den Wirtschaftsausschuss gewählt.
84
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.9 Wahl in den Wahlprüfungsausschuss
Drucksache Nr. 154
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Herrn Dr. Volker Koß, Dorfstraße 49, 23562 Lübeck
wird als ordentliches Mitglied in den Wahlprüfungsausschuss gewählt.
BM P. Reinhardt beantragt vom Platz aus die einzelne Abstimmung von TO-Punkt 10.11
Ergebnis der Wahlen zu
TO-Punkt 10.1, Drs. Nrn. 125, 126 und 145
TO-Punkt 10.2, Drs. Nrn. 127,151 und 152
TO-Punkt 10.3, Drs. Nrn. 128, 129 und 140
TO-Punkt 10.4, Drs. Nr. 142
TO-Punkt 10.5, Drs. Nr. 143
TO-Punkt 10.6, Drs. Nr. 144
TO-Punkt 10.7, Drs. Nr. 146
TO-Punkt 10.8, Drs. Nr. 153
TO-Punkt 10.9, Drs. Nr. 154
“en bloc”:
Einstimmige Wahl
85
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.11 Wahl in den Ältestenrat
Drucksache Nr. 159
Die Fraktion Freie Unabhängige Lübecker beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Herrn Jens- Olaf Teschke, Fahlenkampsweg 72,23562 Lübeck
wird als Mitglied in den Ältestenrat gewählt.
Die Fraktionen von SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE legen in der Drs. Nr. 177
einen eigenständigen Antrag vor.
Die Fraktionen von SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE beantragen, die
Bürgerschaft möge beschließen:
Als Mitglied in den Ältestenrat wird
Frau Dr. Hildegund Stamm
gewählt.
Ergebnis der Wahl zu TOP 10.11, Drs. Nr. 159:
Einstimmige Annahme bei 30 Enthaltungen
Ergebnis der Wahl zu TOP 10.11, Drs. Nr. 177:
Mehrheitliche Annahme bei 38 Ja-Stimmen,
14 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
86
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.10 Abberufung und Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates der
Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH (LMuK)
Drucksache Nr. 156 Austauschblatt
Die Fraktionen DIE LINKE/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/SPD beantragen, die Bürgerschaft
möge beschließen:
Der Bürgermeister als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck wird aufgefordert, in
der Gesellschafterversammlung der LMuK für die Abberufung von
Herrn Klaus Voigt
zu stimmen.
Der Bürgermeister als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck wird aufgefordert, in
der Gesellschafterversammlung der LMuK für die Wahl von
Herrn Wilfried Link, Wahmstraße 34, 23552 Lübeck
in den Aufsichtsrat der LMuK zu stimmen.
Beschluss über TOP 10.10, Drs. Nr. 156 in
ausgetauschter Fassung:
Mehrheitliche Annahme bei 35 Ja-Stimmen,
18 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
87
10. Wahlen, Benennungen und Besetzungen
10.12 Benennung eines stimmberechtigten Vertreters in den Ausschuss für
Bildung und Soziales des Städteverbands Schleswig-Holstein
Drucksache Nr. 163
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Als Nachfolger für Herrn Klaus Voigt (MdBü) wird
Herr Jens Schulz
Königstraße 10,
23552 Lübeck
in den Ausschuss für Bildung und Soziales des Städteverbands Schleswig-Holstein
entsandt.
Beschluss über TOP 10.12, Drs. Nr. 163:
Mehrheitliche Annahme bei 53 Ja-Stimmen,
1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen
88
11. Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Hh.-Mitteln
Es liegt nichts vor.
12. Satzungen, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
Es liegt nichts vor.
89
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.1 Die Eckpunkte des Lübecker „Public Corporate Governance Kodex“
Drucksache Nr. 61 Austauschblatt
Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
90
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.2 Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011
Drucksache Nr. 100
Der Bürgermeister beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne
für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
1. für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.248.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.248.300 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0
EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
1.157.100
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
873.200
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
9.200
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
44.200
EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0
EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stellen
91
2. für die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 400.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 400.700 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
309.700
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
400.300
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
100
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
1.500
EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0
EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stellen
3. für die Westerauer Stiftung
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.200 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
9.200
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
9.100
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
0
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
0
EUR
92
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0
EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. für die Stiftung Kriegsopferdank
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 526.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 506.400 EUR
einen Jahresüberschuss von 20.200 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
526.600
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
418.000
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
3.500
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
43.200
EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0
EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
93
5. für die Stiftung Lübecker Wohnstifte
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 658.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 648.300 EUR
einen Jahresüberschuss von 9.700 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
658.000
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
540.100
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
21.200
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
127.600
EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0
EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
6. für die Stiftung Vereinigte Testamente
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.790.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.790.700 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
1.772.700
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
1.452.100
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
12.800
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
248.900
EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0
EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
94
Beschluss über TOP 13.2, Drs. Nr. 100:
Einstimmige Annahme
(Die Vorlage ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
95
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.3 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gem. § 8 Abs. 1, Satz 2
des Straßen- und Wegenetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
hier: Teilfläche der Straße An der Mauer vor HsNr. 13-17 (vor dem
ehemaligen Aalhofbunker
Drucksache Nr. 103
Der Bürgermeister beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1, Satz 2 StrWG für Schleswig-Holstein wird folgende
Einziehung gemäß anliegendem Plan beschlossen.
Teilfläche der öffentlichen Straße An der Mauer 13-17 (vor dem ehemaligen Aalhofbunker)
Gemarkung Innere Stadt, Flur 23, Flurstücke 16/2 tlw. und 15/2 tlw.
Beschluss über TOP 13.3, Drs. Nr. 103
Einstimmige Annahme
(Die Vorlage ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
96
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.4 Organisatorische Verbindung der Strakerjahn-Schule und der
Hans-Christian-Andersen-Schule
Drucksache Nr. 106
Der Bürgermeister beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Die Strakerjahn-Schule und die Hans-Christian-Andersen-Schule werden
organisatorisch zu einer Schule mit einer gemeinsamen Schulleitung verbunden.
Der Standort der jetzigen Hans-Christian-Andersen-Schule wird als Außenstelle geführt.
2. Der Bürgerschaftsbeschuss vom 28.05.2009, die Hans-Christian-Andersen-Schule und
die Grund- und Gemeinschaftsschule Moisling zu einer Schule zusammenzufassen wird
hiermit aufgehoben.
Beschluss über TOP 13.4, Drs. Nr. 106:
Einstimmige Annahme
(Die Vorlage ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
97
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.5 Organisatorische Verbindung der Kahlhorst-Schule mit der Schule
Niederbüssau
Drucksache Nr. 107
Der Bürgermeister beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Kahlhorst-Schule und die Schule Niederbüssau werden organisatorisch zu einer Schule
mit einer gemeinsamen Schulleitung verbunden. Der Standort der Schule Niederbüssau
wird als Außenstelle geführt.
Beschluss über TOP 13.5, Drs. Nr. 107:
Einstimmige Annahme
(Die Vorlage ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
98
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.6 Ergebnisse der befristet eingerichteten Unterausschüsse der
Fachausschüsse und des Hauptausschusses zur Erarbeitung von
Maßnahmen zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung
Drucksache Nr. 112 Austauschseite
Der Bürgermeister beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Die in Anlage 2 aufgelisteten Ansätze, Vorschläge und Hinweis der
Unterausschüsse der Fachausschüsse zur mittelfristigen
Haushaltskonsolidierung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Ansätze, Vorschläge und Hinweise in alle
weiteren Überlegungen und Aktivitäten zur Konsolidierung des Haushaltes
einzubeziehen.
Es sprechen BM Lindenau und BM Petersen.
Erneut spricht BM Lindenau.
Es sprechen BM Zander, BM P. Reinhardt und BM Rottloff.
Beschluss über TOP 13.6, Drs. Nr. 112 in
ausgetauschter Fassung:
Einstimmige Annahme bei 5 Enthaltungen
(Die Vorlage ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
99
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.7 Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 33.04.00 Gewerbliche
Ferienhausanlage Priwall Teiöbereich III-Dorf 5- in Lübeck Travemünde
-Änderungsbeschluss-
Drucksache Nr. 121
Der Bürgermeister beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Die Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan 33.04.00 Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich III, für
das Dorf 5 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Änderung wird gemäß der Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft,
Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 07.09.2010 (siehe
Anlage 4) modellhaft in einer zweijährigen Pilotphase erprobt. Eine Verlängerung ist
möglich, wenn die Probephase erfolgreich abgeschlossen wird.
DER BESCHLUSS ERGEHT UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO
(AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE).
Es spricht BM Näpflein.
Beschluss über TOP 13.7, Drs. Nr. 121:
Mehrheitliche Annahme bei 47 Ja-Stimmen,
8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
(Die Vorlage ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
100
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.9 Öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der öffentlichen
Aufgabe der Abwasserbeseitigung für das Grundstück Lübeck,
Kleinensee 10-12a (Wasserwerk Kleinensee)
Drucksache Nr. 133
Der Bürgermeister beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Die als Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der
öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung für das Grundstück Lübeck,
Kleinensee 10-12a (Wasserwerk Kleinensee) von der Hansestadt Lübeck auf den
Zweckverband Ostholstein wird beschlossen.
Beschluss über TOP 13.9, Drs. Nr. 133:
Einstimmige Annahme
(Die Vorlage ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
101
BM Freitag hatte seine Befangenheit erklärt und ist nicht im Bürgerschaftssaal anwesend.
13. Anträge des Bürgermeisters und der Stadtpräsidentin
13.10 Zukunftssicherung Lübecker Volks- und Erinnerungsfest
Drucksache Nr. 160
Der Bürgermeister beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt durch Umsetzung des anliegenden Konzeptes das
Fortbestehen des Lübecker Volks- und Erinnerungsfestes ab 2011 sicherzustellen.
Beschluss über TOP 13.10, Drs. Nr. 160:
Mehrheitliche Annahme bei 54 Ja- und
1 Nein-Stimme
(Die Vorlage ist bei den Bürgerschaftsmitgliedern umgeteilt und liegt dem Original der
Niederschrift an.)
102
Die Vorsitzende teilt mit, dass nunmehr in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingetreten
wird und bittet die Zuschauer auf den Tribünen und die Personen, die zur Teilnahme am
nichtöffentlichen Teil nicht berechtigt sind, den Saal zu verlassen.
Ende des öffentlichen Teils der Sitzung: 20:21 Uhr
Die Zuschauer verlassen die Tribünen und die Personen, die zur Teilnahme am
nichtöffentlichen Teil nicht berechtigt sind, verlassen den Saal.
Beginn des nichtöffentlichen Teils der Sitzung: 20:22 Uhr
Ende des nichtöffentlichen Teils der Sitzung: 21:09 Uhr
Die Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt mit, dass sie die öffentliche
Beratung fortsetzen wird.
Fortsetzung des öffentlichen Teils der Sitzung: 21.09 Uhr
103
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
19. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten
Beschlüsse
Die Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Beschlüsse
gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen wurden und teilt mit, dass die Ergebnisse als
Anlage der Niederschrift beigefügt werden.
104
Die Vorsitzende weist zum Abschluss darauf hin, dass die nächste Bürgerschaftssitzung
am Donnerstag, 30.Juni 2011 um 16:00 Uhr stattfinden wird.
Ende der Sitzung: 21:10 Uhr
Gabriele Schopenhauer Andrea Aewerdieck-Zorom
Stadtpräsidentin Protokollführerin
105
Anlage zur Niederschrift 26 / 2008 - 2013
Ergebnisse der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse der
Bürgerschaftssitzung am 26.05.2011:
TOP 15.1, Drs. Nr. 101 Einstimmige Annahme
TOP 15.2, Drs. Nr. 113 Einstimmige Annahme
TOP 15.3, Drs. Nr. 114 Einstimmige Annahme
TOP 15.4, Drs. Nr. 115 Einstimmige Annahme bei 8 Enthaltungen
TOP 15.5, Drs. Nr. 116 Einstimmige Annahme
TOP 16.1, Drs. Nr. 109 Einstimmige Annahme
TOP 16.2, Drs. Nr. 110 Einstimmige Annahme
TOP 16.4, Drs. Nr. 118 Einstimmige Annahme
TOP 16.5, Drs. Nr. 119 Einstimmige Annahme
TOP 16.6, Drs. Nr. 120
TOP 16.6, Drs. Nr. 180
Mehrheitliche Annahme bei 30 Ja-Stimmen,
24 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
Mehrheitliche Ablehnung bei 24 Ja-Stimmen,
30 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
TOP 16.7, Drs. Nr.132 Einstimmige Annahme
106
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
am Donnerstag, 26.05.2011, im Bürgerschaftssaal des Rathauses
Wahlperiode 2008 - 2013
Nr. 26
Beginn des nichtöffentlichen Teils der Sitzung : 20:22 Uhr
Anwesend: Stadtpräsidentin Schopenhauer (SPD)
BM Reinhardt F. (DIE LINKE)
BM Kanuschin (CDU)
- Vorsitzende
- Beisitzer
- Bürgerschaftsmitglied ab 19:24h/TOP 8.3)
sowie weitere 53 Bürgerschaftsmitglieder :
Abler (SPD)
Boeckmann (SPD)
Böhning (SPD)
Böhm (Bürger für Lübeck)
Dedow (Bürger für Lübeck)
BM Drozella
Freitag (CDU)
Gaulin (SPD)
Hiller (SPD)
Hinrichs (CDU)
von Holt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hundertmark (SPD)
Jansen (DIE LINKE) (ab TOP 8.3, 19:24 h)
Kaske (CDU)
Klinkel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Knoll (SPD)
Dr. Koß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Krause (Bürger für Lübeck)
Kusch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lindenau (SPD)
Link (DIE LINKE)
Lötsch (CDU)
Lüttke (DIE LINKE)
Martens (DIE LINKE)
Mauritz (CDU)
Mentz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Mildner (Bürger für Lübeck)
Näpflein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Petersen (CDU)
Pluschkell (SPD)
Puhle (SPD)
Puschaddel (CDU)
Quirder (SPD)
Rathcke (FDP)
Reinhardt, P. (SPD)
Rotermund (FDP)
Röttger (CDU)
Rottloff (CDU)
Sanders (FDP)
Scheel (SPD)
Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Siebdrat (SPD)
Stabe (CDU)
Stadthaus-Panissié (Bürger für Lübeck)
Dr. Stamm (fraktionslos)
Stolz (SPD)
Sünnenwold (CDU)
Teschke (FUL)
Thom (DIE LINKE)
Voigt (FUL)
Zahn (SPD)
Zander (CDU)
Es fehlen: BM Bockholdt (Bürger für Lübeck), BM Hoffmann (SPD), BM Lange (FDP), BM
Schatz
BM Dr. Eymer
Ferner
sind
anwesend:
Bürgermeister Saxe, Senatorin Borns, Senator Möller, Senator Schindler
VertreterInnen der Einzelpersonalräte, des Seniorenbeirates, der Presse und der
Verwaltung, die Gleichstellungsbeauftragte, der Vorsitzende des
Gesamtpersonalrates, Frau Voskuhl Leiterin des Bereichs Recht, Herr Baltz vom
Rechnungsprüfungsamt sowie die Leiterin des Büros der Bürgerschaft
Frau Kasimir, die Protokollführerin Frau Aewerdieck-Zorom und
Herr Domprobst, 1.100 - Büro der Bürgerschaft