2 Wirtschaft und Soziales
2.280.2 Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften
Geschäftsstelle Wirtschaftsausschuss
Datum: 22.03.2011
Auskunft: Kerstin Prüßmann
Zimmer: 101
Telefon: 122 – 23 24
Telefax: 122 – 951 - 2324
eMail: wirtschaftsausschuss @luebeck.de
N i e d e r s c h r i f t
Ö f f e n t l i c h e r T e i l
über die gemeinsame Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses
am Montag, den 21.März 2011
Wahlperiode 2008 / 2013, Nr. 25
Beginn : 16.00 Uhr
Tagungsort : Bürgerschaftssaal, Rathaus
Anwesende : Vom Wirtschaftsausschuss
Herr Puschaddel (Vorsitzender)
Herr Hundertmark
Frau Boeckmann
Herr Abler
Herr Bojens
Herr Reinhardt
Herr Petersen
Herr Bössow
Herr Meier
Herr Röpcke
Herr Reiß
Herr Scholz
Frau von Holt
Herr Vorkamp
Vom Bauausschuss
Herr Schubert (Vorsitzender)
Herr Dr. Brock
Herr Dr. Eymer
Frau Förster
Herr Freitag
Frau Gewecke
Herr Hiller
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Rathcke
Herr Schapke
Herr Stetefeld
Herr Süttgen
Mitglieder der Bürgerschaft
Herr Teschke
Vom Fachbereich 2 – Wirtschaft und Soziales
Herr Senator Schindler
Herr Kuschmierz 2.020 – Fachbereichs-Controlling
Niederschrift Nr. 25 der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses am 21.03.2011
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Vom Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Herr Senator Boden
Herr Bössow 5.050 – Fachbereichs-Controlling (Protokoll)
Vom Bereich 2.280 – Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften
Herr Strätz
Herr Upts
Frau Grau
Frau Prüßmann Protokoll
Vom Bereich 5.610 – Stadtplanung
Frau Lorenzen
Frau Schröder
Herr Schünemann
Vom Bereich 5.661 – Verkehr
Herr Dr. Klotz
Herr Scholz
Seniorenbeirat
Behindertenrat
Weitere TeilnehmerInnen
Herr Gerdes Koordinierungsbüro Wirtschaft in Lübeck
Herr Guttenberg Koordinierungsbüro Wirtschaft in Lübeck
Nicht anwesend : Wirtschaftsausschuss
Herr Pluschkell
Frau Schatz
Herr Brüggen
Frau Hilbrecht
Bauaussschuss
Herr Howe
TAGESORDNUNG
I Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Beschluss
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die nicht der
Bürgerschaft angehören
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Anträge u. Beschlüsse zur Tagesordnung
Niederschrift Nr. 25 der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses am 21.03.2011
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4. Vorlagen / Berichte
4.1 Neubebauung Aqua TOP Gelände X
Überweisungsauftrag der Bürgerschaft vom 24.02.2011, TOP 4.1, Drs.
935
II Nichtöffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
5. Vorlagen / Berichte
5.1 Investorenauswahl für das Aqua TOP Gelände X
Vorlage des Bereiches 2.280 – Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften
III Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse.
Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Puschaddel begrüßt die Mitglieder des Bau- und Wirtschaftsausschusses, die VertreterInnen
der Verwaltung sowie die Öffentlichkeit.
TOP 1 - Verpflichtung d. Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören
Herr Puschaddel verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein das
folgende bürgerliche Ausschussmitglied durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung
seiner Obliegenheiten und führt dieses in sein Amt ein:
Herrn Sven Bössow
TOP 2 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Puschaddel stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ferner macht Herr Puschaddel darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen
sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheiden im
Zweifel die Ausschüsse.
TOP 3 - Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung
Herr Bojens stellt den Antrag, die Vorlage zu TOP 5.1 – Investorenauswahl für das Aqua TOP Ge-
lände im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten.
Niederschrift Nr. 25 der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses am 21.03.2011
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Der Bauausschuss beschließt die Behandlung der
Vorlage zu TOP 5.1 im öffentlichen Teil der
Sitzung einstimmig.
Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Behandlung der
Vorlage zu TOP 5.1 im öffentlichen Teil der
Sitzung einstimmig.
TOP 4 – Vorlagen / Berichte
4.1 – Neubebauung Aqua Top Gelände
(Überweisungsauftrag der Bürgerschaft vom 24.02.2011, TOP 4.1, Drs. 935)
Die Bürgerschaft hat nachfolgenden Antrag zur abschließenden Beratung an den Bau- und Wirt-
schaftsausschuss überwiesen:
„Die CDU-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Das Gelände des ehemaligen Aqua Top in Travemünde ist unverzüglich auszuschreiben. Als Nut-
zung ist primär eine Hotelnutzung, vorzugsweise mit öffentlich zugänglichem Schwimmbad, vorzu-
sehen.
Als Ziel für einen Baubeginn setzt sich die Hansestadt Lübeck spätestens das Jahr 2013. Bis Ende
Februar 2011 ist ein entsprechender Zeitplan dem Bauausschuss vorzulegen.“
Herr Puschaddel stellt fest, dass der vorliegende Antrag der Bürgerschaft erfüllt ist, da zu TOP 5.1
eine entsprechende Vorlage zur Ausschreibung des ehem. Aqua Top Geländes vorliegt.
Ferner teilt Herr Puschaddel mit, dass die Fragen von Herrn Scholz im nichtöffentlichen Teil des
Wirtschaftsausschusses beantwortet werden.
Herr Puschaddel lässt über den Antrag abstimmen:
Der Bauausschuss beschließt den Antrag ein-
stimmig und sieht diesen als bereits erledigt an.
Der Wirtschaftsausschuss beschließt den Antrag
einstimmig und sieht diesen als bereits erledigt
an.
TOP 5.1 – Investorenauswahlverfahren für das Aqua Top Grundstück
(Vorlage des Bereiches 2.280 – Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften)
Beschlussvorschlag:
1. Das Eckpunktepapier der KWL - Anlage 1 der Vorlage - und die städtebaulichen Rahmenbedin-
gungen - Anlage 2 - für den Hotelneubau auf dem Aqua Top Gelände werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Das Aqua Top Grundstück und der Aqua Top Parkplatz werden zum Verkauf und für eine Nut-
zung europaweit in Form eines Bieterverfahrens ausgeschrieben mit folgenden Nutzungsschwer-
punkten:
+ hochwertiges Hotel ggf. in Kombination mit Ferienappartements und den Standort ergänzende
gastronomische Nutzungen und Läden,
+ multifunktionale witterungsunabhängige Aufenthalts- und Veranstaltungsflächen und eine mög-
liche Schwimmbadnutzung zur Ergänzung des touristischen Angebotes in Travemünde, die
auch Nicht-Hotelgästen zugänglich sein sollen.
Niederschrift Nr. 25 der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses am 21.03.2011
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3. Das Bieterverfahren wird zweistufig durchgeführt
In der ersten Stufe erfolgt die Investorenauswahl auf der Grundlage des von den Investoren vor-
gelegten Nutzungs- und Betriebskonzeptes, dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit, des angebote-
nen Kaufpreises sowie des Realisierungskonzeptes. Mit den ausgewählten Investoren wird eine
Anhandgabevereinbarung verhandelt, die die wesentlichen Rahmenbedingungen für das später
abzuschließende Grundstückgeschäft (Nutzungskonzept, Kaufpreisfindung) festlegt. Am Ende
der ersten Stufe wird das Grundstück dem ausgewählten Investor nach Entscheidung der Bür-
gerschaft im Abschluss der Anhandgabevereinbarung für die weitere Entwicklung und Planung
für einen Zeitraum von 12 Monaten anhand gegeben. Von dem Bewerber ist ein Anhandga-
beentgelt in Höhe von 1 % des Kaufpreises zu entrichten. Das Entgelt wird mit dem später zu
zahlenden Kaufpreis verrechnet. Die Anhandgabe bedeutet eine Bindung der Hansestadt Lü-
beck. Für die Zeit der Anhandgabe darf das Grundstück keinem Dritten angeboten werden.
In der zweiten Stufe des Bieterverfahrens hat der Investor einen Architekturwettbewerb (Realisie-
rungswettbewerb) durchzuführen. Die Kosten des Architekturwettbewerbs und die sonstigen Kos-
ten sind von dem Investor zu tragen, dem das Grundstück anhand gegeben wurde. Nach Ab-
schluss der Kaufvertragsverhandlungen mit dem Investor am Ende der Anhandgabeperiode trifft
die Bürgerschaft die endgültige Entscheidung über den Verkauf an den Investor auf Grundlage
des ausgehandelten Kaufvertrages.
Herr Lötsch beantragt im Beschlusspunkt 2, 1. Spiegelstrich die Worte „…ggf. in Kombination mit
Ferienappartements…“ zu streichen und bei dem 2. Spiegelstrich die Ergänzung um „ggf.
Multifunk-
tionale witterungsunabhängige …“.
Herr Quirder bittet, in den Anlagen 1 und 2 Hinweise auf die derzeitig gültige Fremdenverkehrssat-
zung aufzunehmen.
Herr Senator Boden teilt hierzu mit, dass mit der Einrichtung von „multifunktionalen witterungsunab-
hängigen Aufenthalts- und Veranstaltungsflächen“ die Öffnung gegenüber einem klassischen Hotel
erfolgen soll, so dass saison- und witterungsunabhängige Veranstaltungen zur Ergänzung des be-
reits vorhandenen touristischen Angebotes in Travemünde erfolgen kann. Ferner teilt Herr Senator
Boden mit, dass eine Umwandlung analog Maritim für einen neuen Investor nicht möglich sein kann,
da die gültige Fremdenverkehrssatzung dieses nicht vorsieht. Herr Senator Boden sieht keine Be-
denken, den Hinweis auf die Fremdenverkehrssatzung in die Vorlage einzuarbeiten.
Die Verwaltung sagt eine entsprechende Ergänzung zu.
Herr Puschaddel lässt über den Antrag von Herr Lötsch abstimmen.
Der Bauausschuss beschließt den vorgenannten
Antrag und somit Ergänzung bzw. Änderung der
Vorlage einstimmig.
Der Wirtschaftsausschuss beschließt den vorgenannten
Antrag und somit Ergänzung bzw. Änderung der
Vorlage einstimmig.
Eine Frage von Herrn Dr. Eymer zur geplanten Zeitschiene wird von Herrn Senator Schindler dahin-
gehend beantwortet, dass geplant sei, unmittelbar nach Angebotseingang den Vertrag zu schließen.
Dies kann aller Voraussicht nach Ende diesen Jahres geschehen. Voraussichtlich in 2014 kann das
dort geplante Hotel schließlich eröffnen.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Eymer, aus welchen Gründen nicht ein Verfahren gewählt wurde, wel-
ches die Bildung von Teams je aus Investor und Architekt vorsieht, erläutert Herr Senator Schindler
das gewählte zweistufige Verfahren. Demnach soll in der ersten Stufe zunächst ein Investor gefun-
den werden.
Niederschrift Nr. 25 der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses am 21.03.2011
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Dieser muss den Nachweis liefern, ein derartiges Projekt umsetzen zu können und auch ein Nut-
zungs- und Betriebskonzept vorlegen. In der zweiten Stufe werde dann ein städtebaulicher Wettbe-
werb durchgeführt, welcher nach aktuellem Zeitplan max. ein Jahr andauern darf.
Eine Frage von Herrn Dr. Brock zur baulichen Ausnutzung beantwortet Herr Senator Boden dahin-
gehend, dass die bauliche Nutzung nicht eingeschränkt werden soll. Vielmehr soll die bauliche Aus-
nutzung des Grundstückes durch die vorzulegenden Architekturentwürfe überzeugen. Gleichwohl
sind die vorgesehenen Baufelder zwingend einzuhalten.
Herr Dr. Brock gibt zu bedenken, dass der Verkaufserlös stark von der Bruttogeschossflächenzahl,
welche hier nicht begrenzt wird, abhänge. Auch die Vergleichbarkeit dürfte sich aus diesem Grunde
schwierig gestalten.
Herr Scholz teilt mit, dass die jetzigen Gäste des Maritims einen uneingeschränkten Blick sowohl
auf die Ostsee als auch auf die Travemündung incl. Passat haben. Bei einer hohen baulichen Aus-
nutzung des ehem. Aqua Top Grundstückes wäre dieser Blick für die Gäste des Maritims nicht mehr
gegeben. Hierzu teilt Herr Senator Schindler mit, dass dieses Projekt nicht in Abhängigkeit zum
Maritim gesehen werden darf. Für einen zukünftigen Investor sind bauliche Festsetzungen wie z.B.
einzuhaltende Abstandsflächen bei seinen Planungen zu berücksichtigen. Ferner besteht kein Recht
auf einen unverbaubaren Blick.
Herr Lötsch regt an, die Formulierung auf S. 1 der Anlage unter „Zeitplan“, „[…]Verkauf des Grund-
stücks dient in erster Linie fiskalischen Interessen […]“ dahingehend anzupassen, dass nicht das
fiskalische Interesse, sondern vielmehr das städtebauliche Interesse herausgestellt werde. Die Her-
ren Strätz und Gerdes merken an, diese Formulierung wäre in Abstimmung mit dem hierzu einge-
schalteten Vergaberechtsanwalt abgestimmt und raten vor dem Hintergrund der Gefahr, eine förmli-
che Vergabe (wie sie bei Baugewerken üblich ist) durchführen zu müssen dringend davon ab, diese
zu verändern. Es wird vereinbart im weiteren Verfahren die konkreten Gründe hierfür zusammenzu-
tragen bzw. kritisch zu prüfen und entsprechend mitzuteilen.
Eine weitere Frage von Herr Lötsch zu der Gewichtung der Entscheidungskriterien beantwortet Herr
Strätz dahingehend, dass im Vorfeld geprüft wurde, welche Anforderungen sich aus dem Vergabe-
recht und den Regeln der EU für den Verkauf von Grundstücken durch die Kommunen ergeben.
Dieses bedeutet, dass eine genaue Beschreibung erfolgen muss, welche Kriterien mit welcher Ge-
wichtung für das Auswahlverfahren gelten sollen. Ferner ist auch das europäische Beihilferecht zu
beachten. Dieses bedeutet, dass es der Gemeinde untersagt ist, Firmen bzw. Investoren Subventi-
onen über den Grundstückspreis zu gewähren. Nach den Regeln für die Vergabe von kommunalen
Grundstücken ist der Kaufpreis dann beihilfefrei, wenn er in einem bedingungsfreien Bietverfahren
ermittelt wurde. Aus diesem vorgenanten Gründen hat man sich nach ausgiebiger Beratung mit ei-
nem Vergaberechtsanwalt dazu entschieden, dieses Bieterverfahren durchzuführen. Aus vorge-
nanntem Grunde liegt die erhebliche Gewichtung bei den Entscheidungskriterien auf dem angebo-
tenen Grundstückskaufpreis.
Herr Lötsch vertritt weiterhin die Auffassung, dass diese Gewichtung nicht angemessen ist, um der
gewünschten Qualität an diesem Standort und insbesondere in Travemünde Rechnung zu tragen.
Frau Gewecke schließt sich der Meinung von Herrn Lötsch an und befürchtet, dass die bauliche
Ausnutzung an diesem Standort und die Architektur nicht ausreichend Berücksichtigung findet.
Herr Senator Boden teilt hierzu mit, dass in der 1. Stufe des Investorenauswahlverfahrens den In-
vestoren die Möglichkeit gegeben werden soll, ihre grundsätzlichen Vorstellungen hinsichtlich der
Planung und Nutzung des Grundstückes vorzustellen. In der 2. Stufe dieses Verfahrens hat die
Hansestadt Lübeck dann Einfluss auf die Architektur und baulichen Ausnutzung des Grundstückes.
Herr Gerdes gibt zu dem geplanten zweistufigen Verfahren ergänzende Hinweise.
Eine Frage von Herrn Stüttgen zu anderen Möglichkeiten der Ausschreibung beantwortet Herr
Strätz dahingehend, dass die Möglichkeit einer baulichen Ausschreibung nach Vergaberecht be-
steht. In dieser Variante müssten jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt klare Aussagen hinsichtlich
der baulichen Ausnutzung sowie Architektur getroffen werden.
Niederschrift Nr. 25 der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses am 21.03.2011
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Die Kritik von Herrn Lötsch, dass das Verfahren bis zur Erstellung der Vorlage schon früher hätte
begonnen werden können, weist Herr Senator Schindler zurück, die Vorarbeiten hierzu wurden
schnellstmöglich erledigt. Zudem sieht Herr Lötsch die Tatsache, dass das Volumen des Baukör-
pers in der ersten Stufe und die Architektur hingegen erst in der zweiten Stufe behandelt wird kri-
tisch, da somit die Architektur bereits eingeschränkt werde.
Es schließt sich eine Diskussion zwischen den Herren Lötsch, Rathke, Gerdes, Dr. Brock, Puschad-
del, Scholz, Strätz, Herr Senator Schindler und Herr Senator Boden über die Gewichtung der Ent-
scheidungskriterien an. Den Mitgliedern der Ausschüsse geht es hierbei insbesondere darum, die
Gewichtung des Nutzungs- und Betriebskonzepts zu erhöhen.
Aufgrund der Diskussion schlägt Herr Senator Boden vor, die Gewichtung der Entscheidungskrite-
rien wie folgt festzulegen:
1. angebotener Grundstückskaufpreis = 55 %
2. Finanzierungskonzept = 5 %
3. Nutzungs- und Betriebskonzept = 40 %.
Herr Lötsch stellt den Antrag, die Gewichtung gem. dem Vorschlag von Herrn Senator Boden vor-
zunehmen.
Der Bauausschuss beschließt den vorgenannten
Antrag und somit Ergänzung bzw. Änderung der
Vorlage einstimmig.
Der Wirtschaftsausschuss beschließt den vorgenannten
Antrag und somit Ergänzung bzw. Änderung der
Vorlage einstimmig.
Eine Frage von Herr Stüttgen zur Möglichkeit des Ausstieges seitens der Hansestadt Lübeck aus
diesem Verfahren beantwortet Herr Strätz dahingehend, dass in dem Exposé festgeschrieben ist,
dass die Bürgerschaft die Entscheidungen trifft und frei bleibt. Es müssen aber in den einzelnen
Verfahrenschritten, die in der Anlage 2 beschrieben Kriterien beachtet werden.
Eine Frage von Frau Geweke, wer die Entscheidungen bzw. die Auswahl und Sichtung der einge-
henden Bewerbungen vornimmt, beantwortet Herr Senator Schindler dahingehend, dass dieses
eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der KWL GmbH und Verwaltung vornehmen wird und
die Ergebnisse dann der Politik entsprechend vorstellt werden.
Herr Schubert beantragt, im Beschlusspunkt 1 das Wort „…zustimmend…“ zu streichen.
Der Bauausschuss beschließt den vorgenannten
Antrag und somit Ergänzung bzw. Änderung der
Vorlage bei 6 Gegenstimmen mehrheitlich.
Der Wirtschaftsausschuss beschließt den vorge-
nannten Antrag u. somit Ergänzung bzw. Änderung
d. Vorlage bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich.
Herr Puschaddel lässt nunmehr über die Vorlage in geänderter Fassung abstimmen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
gem. Beschlussvorschlag in geänderter Fassung
bei 2 Enthaltungen einstimmig zu beschließen.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Bürger-
schaft gem. Beschlussvorschlag in geänderter
Fassung einstimmig zu beschließen.
Niederschrift Nr. 25 der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses am 21.03.2011
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Ende der Sitzung: 17.00 Uhr
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Klaus Puschaddel Kerstin Prüßmann
Ausschussvorsitzender Protokollführerin