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Niederschrift
über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Donnerstag,
dem 12. April 2007 um 16:30 Uhr in der Kantine der Entsorgungsbetriebe Lübeck,
Malmöstraße 22
Wahlperiode 2003/2008
Nr. 23
Beginn der Sitzung: 16:35 Uhr
Ende der Sitzung: 18:50 Uhr
Anwesende Ausschussmitglieder:
stellv. Vorsitzender Herr Hinrichs, CDU
Herr Abler, SPD
Herr Bartilla, CDU (Vertreter, ab 16.50)
Herr Büttner, CDU
Herr Freitag, CDU
Herr Dr. Koß, Bündn. 90 / Die Grünen
(vertr. Herrn Wosnitza)
Frau von Maltzahn, CDU
Herr Pluschkell, SPD
Herr Sawalich, CDU
Frau Scheicht, CDU
Herr Schrader, CDU
Herr Stolz, SPD
Herr Wiese, SPD
Frau Ziebell, CDU (vertr. Herrn Edler)
Beratende Ausschussmitgl.: Herr Koch, FDP (vertr. Frau Dr. Blunk)
Senator: Herr Geißler
Es fehlen: Herr Edler, CDU
Herr Schindler, SPD
Herr Wosnitza, Bündnis 90 / Die Grünen
Ferner sind anwesend: Herr Wicke Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Wilcken Entsorgungsbetriebe Lübeck
als Protokollführer
Frau Tews Entsorgungsbetriebe Lübeck
Frau Voskuhl Bereich Recht
Herr Benthien Personalrat EBL
Frau Hennig Seniorenbeirat
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Tagesordnung
für die Sitzung des Werkausschusses
Entsorgungsbetriebe Lübeck
am 12.04.2007 (Nr. 23)
Beratungsergebnis I. Öffentlicher Teil
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werk-
ausschusses am 22.03.2007, Nr. 22 (öffentlicher Teil)
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2 Mitteilungen der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe
Lübeck gem. § 7 Betriebssatzung
4.2.1 Stand Baumaßnahme MBA
4.2.2 Ausführungen zur Aufhebung von Ausschreibungen
§ 26 VOB
5. Vorlagen
Keine
6. Berichte
Keine
7. Anträge aus der Bürgerschaft
Keine
8. Anträge der Fraktionen
Keine
9. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
10. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werk-
ausschusses am 22.03.2007, Nr. 22 (nichtöffentlicher Teil)
11. Mitteilungen
12. Vorlagen
12.1 Vergabe eines Bauauftrages über 200.000,- EUR
hier: Errichtung des Notfall- und Pufferlagers für die
Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage
13. Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten
Beschlüsse
Kenntnis Beschluss vertagt
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I. Öffentlicher Teil
TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der stellv. Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2 - Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
Anträge werden nicht gestellt.
Der Ausschuss beschließt einstimmig die TO in der vorliegenden Fassung.
TOP 3 - Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses
am 22.03.2007, Nr. 22 (öffentlicher Teil)
Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.
TOP 4 - Mitteilungen
TOP 4.1 - Mitteilungen der Fachbereichsleitung
Keine .
TOP 4.2 - Mitteilungen der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem.
§ 7 Betriebssatzung
TOP 4.2.1 – Stand Baumaßnahme MBA
Herr Wicke erklärt, dass die Ausführungen zur MBA im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu
behandeln seien.
TOP 4.2.2 - Ausführungen zur Aufhebung von Ausschreibungen § 26 VOB
Herr Wicke bezieht sich auf den TOP 9.3 der Niederschrift Nr. 20, der Anfrage von Herrn
Wiese und erklärt, dass Frau Voskuhl vom Bereich Recht die Ausführungen zur Aufhebung
von Ausschreibungen § 26 VOB vornehmen werde.
Frau Voskuhl erklärt, dass es kein gesetzliches Verbot zur Aufhebung von Ausschreibungen
gäbe und stellt anhand einer Präsentation Folgendes dar:
Der Grundsatz laute:
- Die Zuschlagserteilung sei die Regel, die Aufhebung die Ausnahme.
- Nach § 16 VOB/A darf der Auftraggeber eine Ausschreibung erst dann veranlassen, wenn
die Baumaßnahme vollständig geplant sowie realisierbar und die Finanzierung gesichert
sei.
- Die Ausschreibung nach VOB/A begründe das vertragsähnliche Vertrauensverhältnis zu
Gunsten der Wettbewerbsteilnehmer bei denen die ”Spielregeln” der VOB/A einzu-
halten seien, bei Verletzung drohe die Schadensersatzpflicht.
Eine Aufhebung sei rechtmäßig bei Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen gemäß
§ 26 VOB/A:
- Kein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot, z. B. Formblätter.
- Nicht vorhersehbare und dem Auftraggeber nicht zurechenbare, wesentliche Änderung
tatsächlicher oder finanzieller Art.
- Sonstige, nicht vorhersehbare und dem Auftraggeber nicht zurechenbare schwerwiegende
Gründe, z. B. gesetzliche Verbote, bei ordnungsgemäßer Kostenschätzung, der Markt die
eingestellte Haushaltssumme (ca. 25 %) übersteigt.
Frau Voskuhl führt weiter aus, dass bei einer rechtswidrigen Aufhebung ein begründeter
Schadensersatzanspruch seitens des Bieters mit dem annehmbarsten Angebot bestehe.
Der Umfang würde hierbei grundsätzlich den Ersatz der Aufwendungen für die Angebots-
bearbeitung bedeuten, ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz (entgangener
Gewinn 3-5 %), trete erst ein, wenn das Vorhaben später oder geändert realisiert werde.
Die Anwendung des § 26 lNr. 2 VOB/A läge im Ermessen des Auftraggebers. Hier seien z.
B. die klassischen Fälle, dass zwischen der Bekanntmachung und Umsetzung eine längere
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Zeit liege und sich der Bedarf ändere, z. B. bei Schulen, Landes, - oder Fördermittel
gestrichen wurden.
Hierzu diskutieren die Herren Sawalich und Wiese.
Herr Wiese merkt an, dass die Aufhebung von Ausschreibungen nicht so statisch zu sehen
sei und fragt nach, ob ein Ing.-büro für eine fehlerhafte Kostenschätzung haftbar gemacht
werden könne.
Herr Wicke stimmt der Anmerkung, unter Berücksichtigung der dargestellten Punkte
(Schadenersatzpflicht), zu.
Frau Voskuhl erklärt, dass man bei fehlerhafter Kostenschätzung des Ing.-büros das Honorar
kürzen könne, bei den Baukosten aber sog. Sowiesokosten nicht ersatzfähig seien, nur
echte, vermeidbare Mehrkosten infolge fehlerhafter Planung.
Hierzu sprechen weiterhin Frau Voskuhl, die Herren Wicke und Wiese sowie Herr Senator
Geißler.
Die Darstellungen aus der Präsentation von Frau Voskuhl liegen der Niederschrift als Anlage
bei.
TOP 4.2.3 - Stand der Baumaßnahme Roeckstraße
Herr Wicke erklärt, dass die Arbeiten wieder aufgenommen und die Pressung bereits um
weitere 30 Meter in Richtung Klughafen erfolgt seien.
TOP 4.2.4 - Sauberes Lübeck
Frau Tews berichtet über die Aktion „Sauberes Lübeck“ am 24.03.2007. Es hätten
Anmeldungen von ca. 40 Vereinen, Schulen, Kindergärten usw. mit ca. 1600 Personen
vorgelegen.
12 Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe Lübeck waren im Einsatz.
Die Mitarbeiter sammelten ab 12 Uhr von den vorher abgestimmten Sammelstellen ca. 30
Tonnen Unrat ein. Darunter befanden sich folgende Abfälle:
1 Gasflasche, 1 Tresor (40 x 30 cm), 70 Fahrräder, 1 Rasenmäher, 4 Motorroller, 10 m
Bauzaun, 1 Schubkarre, 1 Kühlgerät, 5 Liter Öl, 80 Autoreifen.
Der stellv. Vorsitzende fragt, ob es besonders stark verschmutzte Stadtteile gäbe.
Frau Tews erklärt, dass dies nicht so sei.
TOP 5 - Vorlagen
Keine.
TOP 6 – Berichte
Keine.
TOP 7 – Anträge aus der Bürgerschaft
Keine.
TOP 8– Anträge der Fraktionen
Keine.
TOP 9 – Neue Anfragen und Verschiedenes
TOP 9.1 - Anfrage von Herrn Oldenburg
Die Anfrage von Herrn Oldenburg zu TOP 9.5 der Niederschrift Nr. 21 werde in der
nächsten Sitzung des Werkausschusses am 10.05.2007 behandelt. Das Einverständnis von
Herrn Oldenburg liege vor.
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Nach Prüfung der TO des nichtöffentlichen Teils stellt der stellv. Vorsitzende fest, dass nach
seiner Ansicht in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil seniorenrelevante
Angelegenheiten vorlägen.
Der Ausschuss ist mit der Teilnahme des Seniorenbeirates einverstanden.
Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her.
II. Nichtöffentlicher Teil (s. gesonderte Niederschrift)
III. Öffentlicher Teil
Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und erklärt, dass in der nichtöffentlichen
Sitzung ein Beschluss gefasst worden ist.
stellv. Vorsitzender Protokollführer