Auszug - Importierte Niederschrift  

Werkausschuss EBL
TOP: Ö 1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.04.2007 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

Niederschrift  

über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Donnerstag,  

dem 12. April 2007 um 16:30 Uhr in der Kantine der Entsorgungsbetriebe Lübeck, 

Malmöstraße 22

 

Wahlperiode 2003/2008 

Nr. 23 

 

Beginn der Sitzung:   16:35 Uhr 

Ende der Sitzung:  18:50 Uhr 

Anwesende Ausschussmitglieder:    

stellv. Vorsitzender  Herr Hinrichs, CDU

  Herr Abler, SPD

  Herr Bartilla, CDU (Vertreter, ab 16.50)

  Herr Büttner, CDU 

  Herr Freitag, CDU

  Herr Dr. Koß, Bündn. 90 / Die Grünen 

(vertr. Herrn Wosnitza) 

  Frau von Maltzahn, CDU 

  Herr Pluschkell, SPD

  Herr Sawalich, CDU

  Frau Scheicht, CDU

  Herr Schrader, CDU

  Herr Stolz, SPD

  Herr Wiese, SPD

  Frau Ziebell, CDU (vertr. Herrn Edler)

  

  

  

Beratende Ausschussmitgl.:   Herr Koch, FDP (vertr. Frau Dr. Blunk) 

Senator:  Herr Geißler 

  

Es fehlen:   Herr Edler, CDU 

  Herr Schindler, SPD

  Herr Wosnitza, Bündnis 90 / Die Grünen

  

Ferner sind anwesend:  Herr Wicke    Entsorgungsbetriebe Lübeck  

  Herr Wilcken    Entsorgungsbetriebe Lübeck

         als Protokollführer

  Frau Tews    Entsorgungsbetriebe Lübeck

  Frau Voskuhl    Bereich Recht

  Herr Benthien    Personalrat EBL

  

  Frau Hennig    Seniorenbeirat

 

 

 

Tagesordnung 

für die Sitzung des Werkausschusses 

Entsorgungsbetriebe Lübeck 

am 12.04.2007 (Nr. 23) 

Beratungsergebnis  I.   Öffentlicher Teil  

1.          Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.         Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung 

3.          Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werk- 

        ausschusses am 22.03.2007, Nr. 22 (öffentlicher Teil) 

  

4.          Mitteilungen

4.1         Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2         Mitteilungen der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe 

        Lübeck gem. § 7 Betriebssatzung       

4.2.1    Stand Baumaßnahme MBA

4.2.2    Ausführungen zur Aufhebung von Ausschreibungen  

  § 26 VOB  

5.         Vorlagen 

  Keine

 

6.     Berichte

  Keine

7.  Anträge aus der Bürgerschaft

  Keine

8.        Anträge der Fraktionen

   Keine

9.   Neue Anfragen und Verschiedenes

II.   Nichtöffentlicher Teil

 

 

10.       Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werk- 

      ausschusses am 22.03.2007, Nr. 22 (nichtöffentlicher Teil) 

11.    Mitteilungen

12.       Vorlagen

12.1  Vergabe eines Bauauftrages über 200.000,- EUR 

hier: Errichtung des Notfall- und Pufferlagers für die 

Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage  

  

13.  Neue Anfragen und Verschiedenes

III.   Öffentlicher Teil

 

 

14.   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten 

            Beschlüsse

 

 

Kenntnis  Beschluss  vertagt

 

 

 

I.  Öffentlicher Teil  

 

TOP 1 - Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der stellv. Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

 

TOP 2 - Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung 

Anträge werden nicht gestellt.

Der Ausschuss beschließt einstimmig die TO in der vorliegenden Fassung. 

TOP 3 - Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses 

             am 22.03.2007, Nr. 22 (öffentlicher Teil) 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest. 

TOP 4 -  Mitteilungen

TOP 4.1 -  Mitteilungen der Fachbereichsleitung

Keine . 

TOP 4.2 - Mitteilungen der Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck gem.  

                § 7 Betriebssatzung

TOP 4.2.1 – Stand Baumaßnahme MBA

Herr Wicke erklärt, dass die Ausführungen zur MBA im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu 

behandeln seien.

TOP 4.2.2 - Ausführungen zur Aufhebung von Ausschreibungen § 26 VOB   

Herr Wicke bezieht sich auf den TOP 9.3  der Niederschrift Nr. 20, der Anfrage von Herrn 

Wiese und erklärt, dass Frau Voskuhl vom Bereich Recht die Ausführungen zur Aufhebung 

von Ausschreibungen § 26 VOB vornehmen werde.

Frau Voskuhl erklärt, dass es kein gesetzliches Verbot zur Aufhebung von Ausschreibungen 

gäbe und stellt anhand einer Präsentation Folgendes dar: 

Der Grundsatz laute: 

- Die Zuschlagserteilung sei die Regel, die Aufhebung die Ausnahme. 

- Nach § 16 VOB/A darf der Auftraggeber eine Ausschreibung erst dann veranlassen, wenn 

  die Baumaßnahme vollständig geplant sowie realisierbar und die Finanzierung gesichert  

  sei.

- Die Ausschreibung nach VOB/A begründe das vertragsähnliche Vertrauensverhältnis zu 

  Gunsten der Wettbewerbsteilnehmer bei denen die ”Spielregeln” der VOB/A einzu- 

  halten seien, bei Verletzung drohe die Schadensersatzpflicht. 

Eine Aufhebung sei rechtmäßig bei Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen gemäß  

§ 26 VOB/A:

- Kein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot, z. B. Formblätter. 

- Nicht vorhersehbare und dem Auftraggeber nicht zurechenbare, wesentliche Änderung  

  tatsächlicher oder finanzieller Art.

- Sonstige, nicht vorhersehbare und dem Auftraggeber nicht zurechenbare schwerwiegende 

  Gründe, z. B. gesetzliche Verbote, bei ordnungsgemäßer Kostenschätzung, der Markt die 

  eingestellte Haushaltssumme (ca. 25 %) übersteigt. 

Frau Voskuhl führt weiter aus, dass bei einer rechtswidrigen Aufhebung ein begründeter 

Schadensersatzanspruch seitens des Bieters mit dem annehmbarsten Angebot bestehe.  

Der Umfang würde hierbei grundsätzlich den Ersatz der Aufwendungen für die Angebots-

bearbeitung bedeuten, ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz (entgangener 

Gewinn 3-5 %), trete erst ein, wenn das Vorhaben später oder geändert realisiert werde. 

Die Anwendung des § 26 lNr. 2 VOB/A läge im Ermessen des Auftraggebers. Hier seien z. 

B. die klassischen Fälle, dass zwischen der Bekanntmachung und Umsetzung eine längere

 

 

 

Zeit liege und sich der Bedarf ändere, z. B. bei Schulen, Landes, - oder Fördermittel 

gestrichen wurden.

Hierzu diskutieren die Herren Sawalich und Wiese.

Herr Wiese merkt an, dass die Aufhebung von Ausschreibungen nicht so statisch zu sehen 

sei und fragt nach, ob ein Ing.-büro für eine fehlerhafte Kostenschätzung haftbar gemacht 

werden könne.

Herr Wicke stimmt der Anmerkung, unter Berücksichtigung der dargestellten Punkte 

(Schadenersatzpflicht), zu. 

Frau Voskuhl erklärt, dass man bei fehlerhafter Kostenschätzung des Ing.-büros das Honorar 

kürzen könne, bei den Baukosten aber sog. Sowiesokosten nicht ersatzfähig seien, nur 

echte, vermeidbare Mehrkosten infolge fehlerhafter Planung.  

Hierzu sprechen weiterhin Frau Voskuhl, die Herren Wicke und Wiese sowie Herr Senator 

Geißler.

Die Darstellungen aus der Präsentation von Frau Voskuhl liegen der Niederschrift als Anlage 

bei.

TOP 4.2.3 - Stand der Baumaßnahme Roeckstraße 

Herr Wicke erklärt, dass die Arbeiten wieder aufgenommen und die Pressung bereits um 

weitere 30 Meter in Richtung Klughafen erfolgt seien. 

TOP 4.2.4 - Sauberes Lübeck

Frau Tews berichtet über die Aktion „Sauberes Lübeck“ am 24.03.2007. Es hätten 

Anmeldungen von ca. 40 Vereinen, Schulen, Kindergärten usw. mit ca. 1600 Personen 

vorgelegen.

12 Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe Lübeck waren im Einsatz. 

Die Mitarbeiter sammelten ab 12 Uhr von den vorher abgestimmten Sammelstellen ca. 30 

Tonnen Unrat ein. Darunter befanden sich folgende Abfälle:  

1 Gasflasche, 1 Tresor (40 x 30 cm), 70 Fahrräder, 1 Rasenmäher, 4 Motorroller, 10 m 

Bauzaun, 1 Schubkarre, 1 Kühlgerät, 5 Liter Öl, 80 Autoreifen. 

Der stellv. Vorsitzende fragt, ob es besonders stark verschmutzte Stadtteile gäbe.  

Frau Tews erklärt, dass dies nicht so sei.

TOP 5 - Vorlagen

Keine.

TOP 6 – Berichte

Keine.

TOP 7 – Anträge aus der Bürgerschaft   

Keine.

TOP 8–  Anträge der Fraktionen

Keine. 

TOP 9 – Neue Anfragen und Verschiedenes

TOP 9.1 - Anfrage von Herrn Oldenburg

Die Anfrage von Herrn Oldenburg zu TOP 9.5 der Niederschrift Nr. 21 werde  in der 

nächsten Sitzung des Werkausschusses am 10.05.2007 behandelt. Das Einverständnis von 

Herrn Oldenburg liege vor.

 

 

 

Nach Prüfung der TO des nichtöffentlichen Teils stellt der stellv. Vorsitzende fest, dass nach 

seiner Ansicht in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil seniorenrelevante 

Angelegenheiten vorlägen. 

Der Ausschuss ist mit der Teilnahme des Seniorenbeirates einverstanden. 

         

Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit her. 

II. Nichtöffentlicher Teil (s. gesonderte Niederschrift)  

III. Öffentlicher Teil

Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und erklärt, dass in der nichtöffentlichen 

Sitzung ein Beschluss gefasst worden ist.

stellv. Vorsitzender           Protokollführer