Auszug - Importierte Niederschrift  

Werkausschuss EBL
TOP: Ö 1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.01.2003 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift 

 

über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Mittwoch, dem 

15.01.2003, um 16:30 Uhr, im Sitzungszimmer der Entsorgungsbetriebe Lübeck,

Malmöstraße 22 

 

Wahlperiode 1998/2003 

Nr. 49 

 

 

 

Beginn der Sitzung: 16:35 Uhr 

 

Anwesend:   Stimmberechtigte Ausschussmitglieder  

    Frau Schumacher (Vorsitzende) 

Frau  Förster   

Frau  Gieseler 

Frau  Lötsch 

Frau  Lübeck 

Herr  Biedermann 

Herr  Fey 

  Herr Heerhold (Vertreter) 

Herr  Hinrichs 

Herr  Hofmeister 

  Herr Sawalich  

  Herr Tidow (Vertreter) 

Herr  Wosnitza 

 

 

Es fehlen:     Frau Bünnig 

   Herr Abler 

   Herr Bojens 

    

 

 

Ferner sind anwesend: 

 

Frau Senatorin Dr. Hoffmann  Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung 

Herr Held  ) 

Herr Stuhr  )   

Herr Lüerssen  )  Entsorgungsbetriebe Lübeck 

Herr Schlesener  ) 

Herr Wilcken  ) 

 

Herr Schwarck  )  Personalrat 

  

 

Herr Dörnbrack    Seniorenbeirat

 

 

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Tagesordnung: 

 

I. Öffentliche Sitzung 

1.  Feststellung der Beschlussfähigkeit 

2.  Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung 

3.  Genehmigung der Niederschrift Nr. 48 

4. Mitteilungen 

5.  Satzung über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung)  -Vorlage- 

6.  Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die 

Hansestadt Lübeck  -Vorlage- 

7.  Bericht „Wertstofferfassung im Rahmen des Dualen Systems“  -Anlage-  

8.  Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für die Jahre 

2000 und 2001  -Vorlage- 

9. Verschiedenes 

 

 

II:   Nichtöffentliche Sitzung  

10. Verschiedenes 

 

III.  Öffentliche Sitzung 

  Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse. 

 

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I.  Öffentliche Sitzung 

 

1.   Feststellung der Beschlussfähigkeit 

  

Die Vorsitzende stellt die Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.  

 

2.   Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung 

 

Frau Senatorin Dr. Hoffmann und Herr Held erklären, dass die Vorlage zum TOP 8 

-Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für die Jahre 2000 und 2001- z.Z.

noch nicht vorliegt. Die Vorsitzende beantragt den TOP auf die nächste Sitzung des

Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck zu vertagen.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den Vertagungsantrag. 

Weitere Anträge werden nicht gestellt.

Der Ausschuss beschließt die Tagesordnung unter Berücksichtigung des Beschlusses

zu TOP 8. 

 

3.  Genehmigung der Niederschrift Nr. 48 

AM Herr Wosnitza nimmt Bezug auf TOP 9.1 der Niederschrift Nr. 48 und fragt nach

der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde bezüglich Rückführung des

Deponiesickerwasser-Konzentrats auf die Deponie Niemark. Herr Held erklärt, dass die

Genehmigung im Zuge von Planung und Errichtung der Umkehrosmoseanlage erteilt

wurde. Die AM Herren Wosnitza und Hofmeister  fragen,  ob das Sickerwasser-

Konzentrat nicht ein flüssiger Abfallstoff sei. Herr Held  weist auf seine Ausführungen in

 

 

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der Sitzung am 05.12.2002 hin, wonach es sich hierbei um bereits auf der Deponie 

Niemark befindliche Stoffe handelt.

Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.

Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

 

4.  Mitteilungen 

 

4.1  Herr Held berichtet, dass der diesjährige Tag „Sauberes Lübeck“ am 08.03.2003 

stattfinden soll. Entsprechende Mitteilungen an Verbände, Vereine und ähnliche

Organisationen sind am 15.01.2003 versandt worden. 

 

4.2  Herr Held nimmt Bezug auf TOP 4.1 der Niederschrift Nr. 48 und teilt mit, dass die 3 

Umweltverbände ihre Einwände bezüglich Errichtung einer mechanisch-biologischen

Abfallbehandlungsanlage bis 12.12.2002 beim Landesamt für Natur und Umwelt

abgegeben haben. Diese sollen abschließend in der 4. KW 2003 ausgeräumt werden.

Die Ausschreibungsunterlagen werden z. Z. erarbeitet, so dass der Ausschreibungstext 

und die Genehmigung parallel zueinander in 4 Wochen vorliegen sollen. 

 

4.3  Bezug nehmend auf TOP 4.3 der Niederschrift Nr. 48 ergänzt Herr Held, dass 

zwischenzeitlich im Kanalnetzbetrieb der Betriebsbeginn von 6:00 Uhr auf 6:30 Uhr

verlegt worden ist. Der Betriebszweig Straßenreinigung steht z. Z. mit der zuständigen

Behörde im Abstimmungsprozess. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.  

 

5.  Satzung über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung)   -Vorlage- 

 

„Der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck möge der Bürgerschaft empfehlen,

wie folgt zu beschließen: Die als Anlage 02 beigefügte Satzung über die

Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung) wird beschlossen“.

Die Vorsitzende erläutert, dass diese Vorlage in der Sitzung der Bürgerschaft am

28.11.2002 an den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (nun: Werkausschuss

Entsorgungsbetriebe Lübeck) einstimmig zur Beratung zurücküberwiesen worden ist.

AM Frau Gieseler fragt nach dem Verhältnis des Braunen Bio-Abfallbehälters zum

Restabfallbehälter und ob durch die Angleichung eine „versteckte“ Gebührenerhöhung

verbunden sei. Herr Held erklärt, dass durch die Satzungsänderung ein

überproportionelles Stellen (Volumen von Bio-Behältern zu Restabfallbehältern)

vermieden werden soll. Die Braunen Behälter sind in erster Linie für Bio-Abfälle aus

Haushalten (Küchenabfälle) vorgesehen; nicht primär für Gartenabfälle. 

  Frau Senatorin Dr. Hoffmann weist auf die im Umlauf befindlichen Info-Blätter 

bezüglich der kompostierbaren Abfälle hin und erklärt, dass diese in der Formulierung

ungenau sind und sieht die Überarbeitung der Broschüre als erforderlich an. Herr Held

weist darauf hin, dass die BürgerInnen die Möglichkeit haben, ein zusätzliches Braunes

Sammelgefäß gegen Bezahlung bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck zu bestellen.  

 

AM Herr Sawalich gibt zu Bedenken, dass durch die bisherige Regelung - zusätzliche

Braune Sammelgefässe kostenlos zur Verfügung zu stellen -, die Mülltrennung

unterstützt werden sollte. Die Satzungsänderung könnte zum Rückgang bei der

Sammlung der kompostierbaren Abfällen führen.

Für AM Herrn Hofmeister ist die Angleichung des Behältervolumens nachvollziehbar;

 

 

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  jedoch sollte das Infoblatt einen präzisen Hinweis auf die Gartenabfälle enthalten. Herr 

Held erklärt, dass durch die Satzungsänderung lediglich eine Äquivalenz zwischen

Rest- und Bio-Abfall hergestellt werden soll; jedoch nicht zum Ausschluss der 

Gartenabfälle. bei der Sammlung von kompostierbaren Abfällen führen.

AM Herr Wosnitza  ist verwundert über die Aufnahme des Ausschlusskataloges der 

Deponie Niemark als Anlage zur Abfallwirtschaftssatzung. Herr Lüerssen erklärt, dass

dies vom Landesamt für Natur und Umwelt als Genehmigungsbehörde verlangt worden

ist. Auf Nachfrage von AM Herrn Wosnitza erklärt Herr Held, dass AM Herrn Wosnitza

eine Kopie dieser schriftlichen Anweisung zur Verfügung gestellt wird.

 

  Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung der Bürgerschaft, entsprechend 

der Vorlage zu beschließen.

 

6.  Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Hansestadt Lübeck  -Vorlage- 

„Der Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe Lübeck möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen: Die Hansestadt Lübeck verwirklicht ihre

Abfallwirtschaft auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Fortschreibung des

Abfallwirtschaftskonzeptes von 1995“. 

 

AM Herr Sawallich fragt nach den auf Seite 3-9 genannten Masseprozenten. Herr Held

erläutert, dass nach dem aktuellen Stand von den gesamten Verpackungsabfällen 65

Masseprozent verwertet werden sollen; mindestens 45 Masseprozent stofflich.

Darüber hinaus ist AM Herrn Sawalich aufgefallen, dass in dem Bericht

unterschiedliche Einwohnerzahlen  der Hansestadt Lübeck in den einzelnen Jahren

genannt worden sind und auf Seite 3-25 die Stadt Bad Segeberg südlich der

Hansestadt Lübeck liegend angegeben worden ist. Herr Stuhr erläutert, dass es sich

bei den Einwohnerzahlen um Angaben am Anfang bzw. Ende eines Jahres handelt. Im

übrigen ist der Bericht hinsichtlich der Ortsangaben zu überarbeiten. 

AM Herr Hofmeister fragt, warum die Entsorgungsbetriebe Lübeck die Fortschreibung

des Abfallwirtschaftskonzeptes nicht durch eigenes Personal erstellt haben. Herr Held

erklärt, dass die Entsorgungsbetriebe Lübeck hierzu personell nicht in der Lage sind.

Auf Nachfrage von AM Herrn Hofmeister erinnert Herr Held, dass auch das

Abfallkonzept des Jahres 1995 von einem externen Gutachter erarbeitet worden ist.

AM Frau Förster weist in diesem Zusammenhang auf die unzureichende

Personaldecke in vielen Bereichen der Hansestadt Lübeck hin. 

AM Herr Wosnitza sieht das Gutachten als überarbeitungswürdig hinsichtlich einer

genaueren Bezeichnung der dargestellten Anhänge an.

Bezug nehmend auf TOP 3 dieser Niederschrift fragt AM Herr Wosnitza nochmals

nach, ob es sich beim Sickerwasserkonzentrat um einen flüssigen Abfallstoff handelt.

Frau Senatorin Dr. Hoffmann erklärt, dass es sich im vorliegenden Fall um auf der 

Deponie Niemark anfallendes Sickerwasserkonzentrat handelt und somit nicht erneut 

Abfall im abfallrechtlichen Sinne wird.  Ergänzend teilt Herr Held mit, dass Fremd-

anlieferungen von Sickerwasserkonzentraten als Abfälle zu deklarieren sind.  

AM Herr Wosnitza sieht hinsichtlich des von diesem Stoff ausgehenden

Gefährdungspotentials keinen Unterschied.

AM Herr Wosnitza regt an, die zeitliche Darstellung und die Angaben über den

Erfassungsgrad des Deponiegases konkreter darzustellen.. 

Herr Held sagt eine Überarbeitung des Konzeptes in diesen Punkten zu. Dies wird von

AM Herrn Hofmeister begrüßt.

 

 

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Fragen des AM Herrn Hofmeister betreffend der Punkte 8.2 -Darstellung des

notwendigen Anlagenbedarfs- und 8.3 -Nachweis der Entsorgungssicherheit-

insbesondere hinsichtlich einer EG-weiten Ausschreibung bezüglich der Errichtung 

einer mechanisch-biologischen Abfallbeseitigungsanlage werden von Herrn Held

beantwortet.

Herr Held weist darauf hin, dass die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes

nach der Beschlussfassung im Ausschuss an die angrenzenden Landkreise im Wege

der Beteiligung gegeben wird. Nach Vorliegen der Stellungnahmen und Überarbeitung

wird die Vorlage nochmals dem Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck

vorgelegt werden. Im weiteren Verfahren wird die Vorlage über den Hauptausschuss 

an die Bürgerschaft zur Beschlussfassung gegeben.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft auf der Grundlage des

vorgenannten Verfahrens die Vorlage zu beschließen.

 

7.  Bericht „Wertstofferfassung im Rahmen des Dualen Systems  -Anlage 

 

Herr Held erläutert -an Hand der umgeteilten Aufstellung- die Wertstofferfassungs-

ergebnisse der Jahre 1995 - 2001 in der Hansestadt Lübeck.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

8.  Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für die Jahre 2000 und 2001 

 

Der TOP ist unter TOP 2 auf die nächste Sitzung des Ausschusses vertagt worden. 

 

9.  Verschiedenes 

 

9.1  Herr Wilcken erklärt, dass voraussichtlich am Donnertag, d. 06.03.2003 eine Sitzung 

des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck stattfinden muss, da die Vergabe

eines Auftrages über Euro 200.000 bezüglich der Oberflächenabdichtung der Deponie

Niemark / 2. BA notwendig wird. 

Darüber hinaus soll die Vorlage „Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für

die Jahre 2000 und 2001 auf die Tagesordnung genommen werden.

Der Ausschuss ist mit dem vorgenannten Termin einverstanden. 

 

9.2  AM Herr Wosnitza ist aufgefallen, dass Abfallsammelfahrzeuge im Bereich der 

Baustelle Herrenbrücke mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sind. Herr Held

erklärt, dass die Kraftfahrer der Entsorgungsbetriebe Lübeck laufend auf die Einhaltung

der Straßenverkehrsordnung hingewiesen werden. Im übrigen kann der Sachverhalt

nur eindeutig ermittelt werden, wenn präzise Angaben über das Fahrzeug (HL-Nr.), Ort

und Zeit des Vergehens vorliegen.

Hierzu spricht AM Frau Lötsch.

 

Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:10 Uhr. Es beginnt im

Anschluss die nichtöffentliche Sitzung.

 

 

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II.  Nichtöffentliche Sitzung (s. gesonderte Niederschrift) 

 

III.  Öffentliche Sitzung

Die Vorsitzende erklärt, dass in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse nicht gefasst

worden sind. 

 

Ende der Sitzung: 18:16 Uhr. 

 

 

Vorsitzende                                                                         Protokollführer