Niederschrift
über die Sitzung des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck am Mittwoch, dem
15.01.2003, um 16:30 Uhr, im Sitzungszimmer der Entsorgungsbetriebe Lübeck,
Malmöstraße 22
Wahlperiode 1998/2003
Nr. 49
Beginn der Sitzung: 16:35 Uhr
Anwesend: Stimmberechtigte Ausschussmitglieder
Frau Schumacher (Vorsitzende)
Frau Förster
Frau Gieseler
Frau Lötsch
Frau Lübeck
Herr Biedermann
Herr Fey
Herr Heerhold (Vertreter)
Herr Hinrichs
Herr Hofmeister
Herr Sawalich
Herr Tidow (Vertreter)
Herr Wosnitza
Es fehlen: Frau Bünnig
Herr Abler
Herr Bojens
Ferner sind anwesend:
Frau Senatorin Dr. Hoffmann Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Herr Held )
Herr Stuhr )
Herr Lüerssen ) Entsorgungsbetriebe Lübeck
Herr Schlesener )
Herr Wilcken )
Herr Schwarck ) Personalrat
Herr Dörnbrack Seniorenbeirat
- 2 -
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift Nr. 48
4. Mitteilungen
5. Satzung über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung) -Vorlage-
6. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die
Hansestadt Lübeck -Vorlage-
7. Bericht „Wertstofferfassung im Rahmen des Dualen Systems“ -Anlage-
8. Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für die Jahre
2000 und 2001 -Vorlage-
9. Verschiedenes
II: Nichtöffentliche Sitzung
10. Verschiedenes
III. Öffentliche Sitzung
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.
---------------------------------------------------
I. Öffentliche Sitzung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende stellt die Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
2. Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
Frau Senatorin Dr. Hoffmann und Herr Held erklären, dass die Vorlage zum TOP 8
-Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für die Jahre 2000 und 2001- z.Z.
noch nicht vorliegt. Die Vorsitzende beantragt den TOP auf die nächste Sitzung des
Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck zu vertagen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig den Vertagungsantrag.
Weitere Anträge werden nicht gestellt.
Der Ausschuss beschließt die Tagesordnung unter Berücksichtigung des Beschlusses
zu TOP 8.
3. Genehmigung der Niederschrift Nr. 48
AM Herr Wosnitza nimmt Bezug auf TOP 9.1 der Niederschrift Nr. 48 und fragt nach
der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde bezüglich Rückführung des
Deponiesickerwasser-Konzentrats auf die Deponie Niemark. Herr Held erklärt, dass die
Genehmigung im Zuge von Planung und Errichtung der Umkehrosmoseanlage erteilt
wurde. Die AM Herren Wosnitza und Hofmeister fragen, ob das Sickerwasser-
Konzentrat nicht ein flüssiger Abfallstoff sei. Herr Held weist auf seine Ausführungen in
- 3 -
der Sitzung am 05.12.2002 hin, wonach es sich hierbei um bereits auf der Deponie
Niemark befindliche Stoffe handelt.
Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.
Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
4. Mitteilungen
4.1 Herr Held berichtet, dass der diesjährige Tag „Sauberes Lübeck“ am 08.03.2003
stattfinden soll. Entsprechende Mitteilungen an Verbände, Vereine und ähnliche
Organisationen sind am 15.01.2003 versandt worden.
4.2 Herr Held nimmt Bezug auf TOP 4.1 der Niederschrift Nr. 48 und teilt mit, dass die 3
Umweltverbände ihre Einwände bezüglich Errichtung einer mechanisch-biologischen
Abfallbehandlungsanlage bis 12.12.2002 beim Landesamt für Natur und Umwelt
abgegeben haben. Diese sollen abschließend in der 4. KW 2003 ausgeräumt werden.
Die Ausschreibungsunterlagen werden z. Z. erarbeitet, so dass der Ausschreibungstext
und die Genehmigung parallel zueinander in 4 Wochen vorliegen sollen.
4.3 Bezug nehmend auf TOP 4.3 der Niederschrift Nr. 48 ergänzt Herr Held, dass
zwischenzeitlich im Kanalnetzbetrieb der Betriebsbeginn von 6:00 Uhr auf 6:30 Uhr
verlegt worden ist. Der Betriebszweig Straßenreinigung steht z. Z. mit der zuständigen
Behörde im Abstimmungsprozess. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
5. Satzung über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung) -Vorlage-
„Der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck möge der Bürgerschaft empfehlen,
wie folgt zu beschließen: Die als Anlage 02 beigefügte Satzung über die
Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung) wird beschlossen“.
Die Vorsitzende erläutert, dass diese Vorlage in der Sitzung der Bürgerschaft am
28.11.2002 an den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (nun: Werkausschuss
Entsorgungsbetriebe Lübeck) einstimmig zur Beratung zurücküberwiesen worden ist.
AM Frau Gieseler fragt nach dem Verhältnis des Braunen Bio-Abfallbehälters zum
Restabfallbehälter und ob durch die Angleichung eine „versteckte“ Gebührenerhöhung
verbunden sei. Herr Held erklärt, dass durch die Satzungsänderung ein
überproportionelles Stellen (Volumen von Bio-Behältern zu Restabfallbehältern)
vermieden werden soll. Die Braunen Behälter sind in erster Linie für Bio-Abfälle aus
Haushalten (Küchenabfälle) vorgesehen; nicht primär für Gartenabfälle.
Frau Senatorin Dr. Hoffmann weist auf die im Umlauf befindlichen Info-Blätter
bezüglich der kompostierbaren Abfälle hin und erklärt, dass diese in der Formulierung
ungenau sind und sieht die Überarbeitung der Broschüre als erforderlich an. Herr Held
weist darauf hin, dass die BürgerInnen die Möglichkeit haben, ein zusätzliches Braunes
Sammelgefäß gegen Bezahlung bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck zu bestellen.
AM Herr Sawalich gibt zu Bedenken, dass durch die bisherige Regelung - zusätzliche
Braune Sammelgefässe kostenlos zur Verfügung zu stellen -, die Mülltrennung
unterstützt werden sollte. Die Satzungsänderung könnte zum Rückgang bei der
Sammlung der kompostierbaren Abfällen führen.
Für AM Herrn Hofmeister ist die Angleichung des Behältervolumens nachvollziehbar;
- 4 -
jedoch sollte das Infoblatt einen präzisen Hinweis auf die Gartenabfälle enthalten. Herr
Held erklärt, dass durch die Satzungsänderung lediglich eine Äquivalenz zwischen
Rest- und Bio-Abfall hergestellt werden soll; jedoch nicht zum Ausschluss der
Gartenabfälle. bei der Sammlung von kompostierbaren Abfällen führen.
AM Herr Wosnitza ist verwundert über die Aufnahme des Ausschlusskataloges der
Deponie Niemark als Anlage zur Abfallwirtschaftssatzung. Herr Lüerssen erklärt, dass
dies vom Landesamt für Natur und Umwelt als Genehmigungsbehörde verlangt worden
ist. Auf Nachfrage von AM Herrn Wosnitza erklärt Herr Held, dass AM Herrn Wosnitza
eine Kopie dieser schriftlichen Anweisung zur Verfügung gestellt wird.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung der Bürgerschaft, entsprechend
der Vorlage zu beschließen.
6. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Hansestadt Lübeck -Vorlage-
„Der Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe Lübeck möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen: Die Hansestadt Lübeck verwirklicht ihre
Abfallwirtschaft auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes von 1995“.
AM Herr Sawallich fragt nach den auf Seite 3-9 genannten Masseprozenten. Herr Held
erläutert, dass nach dem aktuellen Stand von den gesamten Verpackungsabfällen 65
Masseprozent verwertet werden sollen; mindestens 45 Masseprozent stofflich.
Darüber hinaus ist AM Herrn Sawalich aufgefallen, dass in dem Bericht
unterschiedliche Einwohnerzahlen der Hansestadt Lübeck in den einzelnen Jahren
genannt worden sind und auf Seite 3-25 die Stadt Bad Segeberg südlich der
Hansestadt Lübeck liegend angegeben worden ist. Herr Stuhr erläutert, dass es sich
bei den Einwohnerzahlen um Angaben am Anfang bzw. Ende eines Jahres handelt. Im
übrigen ist der Bericht hinsichtlich der Ortsangaben zu überarbeiten.
AM Herr Hofmeister fragt, warum die Entsorgungsbetriebe Lübeck die Fortschreibung
des Abfallwirtschaftskonzeptes nicht durch eigenes Personal erstellt haben. Herr Held
erklärt, dass die Entsorgungsbetriebe Lübeck hierzu personell nicht in der Lage sind.
Auf Nachfrage von AM Herrn Hofmeister erinnert Herr Held, dass auch das
Abfallkonzept des Jahres 1995 von einem externen Gutachter erarbeitet worden ist.
AM Frau Förster weist in diesem Zusammenhang auf die unzureichende
Personaldecke in vielen Bereichen der Hansestadt Lübeck hin.
AM Herr Wosnitza sieht das Gutachten als überarbeitungswürdig hinsichtlich einer
genaueren Bezeichnung der dargestellten Anhänge an.
Bezug nehmend auf TOP 3 dieser Niederschrift fragt AM Herr Wosnitza nochmals
nach, ob es sich beim Sickerwasserkonzentrat um einen flüssigen Abfallstoff handelt.
Frau Senatorin Dr. Hoffmann erklärt, dass es sich im vorliegenden Fall um auf der
Deponie Niemark anfallendes Sickerwasserkonzentrat handelt und somit nicht erneut
Abfall im abfallrechtlichen Sinne wird. Ergänzend teilt Herr Held mit, dass Fremd-
anlieferungen von Sickerwasserkonzentraten als Abfälle zu deklarieren sind.
AM Herr Wosnitza sieht hinsichtlich des von diesem Stoff ausgehenden
Gefährdungspotentials keinen Unterschied.
AM Herr Wosnitza regt an, die zeitliche Darstellung und die Angaben über den
Erfassungsgrad des Deponiegases konkreter darzustellen..
Herr Held sagt eine Überarbeitung des Konzeptes in diesen Punkten zu. Dies wird von
AM Herrn Hofmeister begrüßt.
- 5 -
Fragen des AM Herrn Hofmeister betreffend der Punkte 8.2 -Darstellung des
notwendigen Anlagenbedarfs- und 8.3 -Nachweis der Entsorgungssicherheit-
insbesondere hinsichtlich einer EG-weiten Ausschreibung bezüglich der Errichtung
einer mechanisch-biologischen Abfallbeseitigungsanlage werden von Herrn Held
beantwortet.
Herr Held weist darauf hin, dass die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
nach der Beschlussfassung im Ausschuss an die angrenzenden Landkreise im Wege
der Beteiligung gegeben wird. Nach Vorliegen der Stellungnahmen und Überarbeitung
wird die Vorlage nochmals dem Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck
vorgelegt werden. Im weiteren Verfahren wird die Vorlage über den Hauptausschuss
an die Bürgerschaft zur Beschlussfassung gegeben.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft auf der Grundlage des
vorgenannten Verfahrens die Vorlage zu beschließen.
7. Bericht „Wertstofferfassung im Rahmen des Dualen Systems -Anlage
Herr Held erläutert -an Hand der umgeteilten Aufstellung- die Wertstofferfassungs-
ergebnisse der Jahre 1995 - 2001 in der Hansestadt Lübeck.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
8. Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für die Jahre 2000 und 2001
Der TOP ist unter TOP 2 auf die nächste Sitzung des Ausschusses vertagt worden.
9. Verschiedenes
9.1 Herr Wilcken erklärt, dass voraussichtlich am Donnertag, d. 06.03.2003 eine Sitzung
des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe Lübeck stattfinden muss, da die Vergabe
eines Auftrages über Euro 200.000 bezüglich der Oberflächenabdichtung der Deponie
Niemark / 2. BA notwendig wird.
Darüber hinaus soll die Vorlage „Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für
die Jahre 2000 und 2001 auf die Tagesordnung genommen werden.
Der Ausschuss ist mit dem vorgenannten Termin einverstanden.
9.2 AM Herr Wosnitza ist aufgefallen, dass Abfallsammelfahrzeuge im Bereich der
Baustelle Herrenbrücke mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sind. Herr Held
erklärt, dass die Kraftfahrer der Entsorgungsbetriebe Lübeck laufend auf die Einhaltung
der Straßenverkehrsordnung hingewiesen werden. Im übrigen kann der Sachverhalt
nur eindeutig ermittelt werden, wenn präzise Angaben über das Fahrzeug (HL-Nr.), Ort
und Zeit des Vergehens vorliegen.
Hierzu spricht AM Frau Lötsch.
Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:10 Uhr. Es beginnt im
Anschluss die nichtöffentliche Sitzung.
- 6 -
II. Nichtöffentliche Sitzung (s. gesonderte Niederschrift)
III. Öffentliche Sitzung
Die Vorsitzende erklärt, dass in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse nicht gefasst
worden sind.
Ende der Sitzung: 18:16 Uhr.
Vorsitzende Protokollführer