Auszug - Importierte Niederschrift  

Umweltausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift (öffentlicher Teil) 

 

Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung        Lübeck, den 07.12.2011 

 

N i e d e r s c h r i f t 

über die Sondersitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck 

am Dienstag, den 06.12.2011 

           Nr. 27 Wahlperiode 2008/2013 

 

Beginn der Sitzung:  16:05   Uhr   

      

Ende der Sitzung:  18:05   Uhr   

      

Vorsitzender des

Umweltausschusses:  Herr  Schubert  Bündnis 90/Die Grünen 

       

anwesende

Ausschussmitglieder:  Frau  Scheel  SPD            

  Herr  Klein  SPD            

  Frau  Lange  SPD            

  Herr  Lange  SPD            

  Herr  Dr. Eymer  CDU            

  Herr  Lötsch  CDU            

  Herr  Röttger  CDU            

  Frau  Lietzke  CDU            

  Herr  Buller  Die Linke            

  Herr  Wosnitza  Bündnis 90/Die Grünen            

  Herr  Wegner  BfL            

  Herr  Müller  FDP  

       

abwesende 

Ausschussmitglieder:  Frau  Siebdrat  SPD vertr. durch Frau Lange 

  Herr  Stolz  SPD vertr. durch Herrn Lange 

  Herr  Bruns  SPD  

  Frau  Mentz  Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Herrn Wosnitza 

  Herr  Hinrichs  CDU vertr. durch Herrn Lötsch 

  Herr  Reinhardt  Die Linke vertr. durch Herrn Buller 

  Herr  Voigt  FUL  

       

als Seniorenbeirat:  Herr  Macziey   

       

als Naturschutzbeirat:  Herr  Clement   

       

als Gäste:  Herr  Greuner-Pönicke  PROKOM 

  Frau  Hempen  PROKOM 

       

       

als Senator:  Herr  Senator  Möller 

       

Vertreterinnen und Vertreter

der Bereiche:  Frau  Neitzke  Fachbereichscontrolling 

  Herr  Zeckel  Naturschutz 

  Herr  Hellberg  Umweltschutz 

  Frau  Otte  Umweltschutz 

       

als Protokollführer:  Herr  Schneider  Fachbereichsdienste 

       

Öffentlichkeit:  mehrere Personen der Öffentlichkeit

 

 

Tagesordnung für die Sondersitzung des Umweltausschusses 

am 06.12.2011 

(Nr. 27 Wahlperiode 2008/2013) 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung  

      Beratungsergebnis 

      Kenntnis  Empfehlung  Vertagt 

1.   Feststellung der Beschlussfähigkeit    X     

2.   Feststellung der Tagesordnung    X     

3.   Feststellung der Niederschrift  (öffentlicher Teil) über 

die Sitzung des Ausschusses vom                   

 

 

 

  

 

  

 

  

  Es liegt keine Niederschrift vor.         

4.   Mitteilungen         

4.1   Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden         

  Es liegt nichts vor.         

4.2   Mitteilungen der Fachbereichsleitung         

           

4.2.1   Pressemitteilung Stadtwald    X       

           

4.3   Beantwortung von Anfragen          

  Es liegt nichts vor.         

4.4  Überweisungen aus der Bürgerschaft          

  Es liegt nichts vor.         

5.   Anträge          

  Es liegt nichts vor.         

6.   Vorlagen          

           

6.1   Vorhabenbezogener B-Plan 27.52.01 – Fachmarkt- und

Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) -               

- Billigung des Durchführungsvertrages -        

- Satzungsbeschluss -                          

 

Anlage 

(CD-ROM) 

   X    

 

           

7.   Berichte und Antworten          

  Es liegt nichts vor.         

8.   Neue Anfragen und Verschiedenes          

  Es liegt nichts vor.         

 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung  

           

9.   Feststellung der Niederschrift  (nichtöffentlicher Teil) 

über die Sitzung des Ausschusses vom    

 

  

 

  

 

  

  Es liegt keine Niederschrift vor.         

10.   Mitteilungen          

  Es liegt nichts vor.         

11.   Berichte und Antworten         

  Es liegt nichts vor.                  

12.   Vorlagen          

  Es liegt nichts vor.         

13.   Neue Anfragen und Verschiedenes          

  Es liegt nichts vor.                  

III. Öffentlicher Teil der Sitzung  

           

14.   Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des Umweltausschusses, begrüßt die Ausschussmitglieder,  

die anwesenden Gäste sowie die Vertreter der Bereiche.  

 

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

 

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung  

Herr Schubert verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 GO das anwesende bürgerliche Ausschussmitglied 

auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein. 

Verpflichtet wird: Herr Lange. 

 

Der Ausschuss stellt die Tagesordnung bei  13 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und  0-Stimmenthaltungen   

einstimmig fest. 

 

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses 

vom   

Es liegt keine Niederschrift vor. 

 

TOP 4 – Mitteilungen 

4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

Es liegt nichts vor.

4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

4.2.1 – Pressemitteilung Stadtwald

Herr Möller macht auf die umverteilte Pressemitteilung über den Stadtwald aus den Kieler Nach-

richten aufmerksam.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

4.3 – Beantwortung von Anfragen

Es liegt nichts vor.

4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft

Es liegt nichts vor.

 

TOP 5 – Anträge 

 

Es liegt nichts vor.

 

 

 

TOP 6 – Vorlagen 

 

6.1

Gegenstand:     Vorhabenbezogener Bebauungsplan 27.52.01 - Fachmarkt- und  

        Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - 

        - Billigung des Durchführungsvertrages -

        - Satzungsbeschluss -

Beschlussvorschlag:  

1.  Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) 

  und der parallel hierzu durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen 

  Träger öffentlicher Belange nach § 4a (3) Satz 1 BauGB zum Entwurf des 

  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum 

  Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit 

  und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der 

  Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)   berücksichtigt werden (bzw. bereits berücksichtigt sind) die Stellungnahmen vom / 

  von der:

 

-  Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes  

   Schleswig-Holstein (Schreiben vom 22.09.2011 und vom 29.04.2011

  -   DB Services und Immobilien GmbH (Schreiben vom 05.10.2011

  -  DB Netz AG (Schreiben vom 30.09.2011 und 18.08.2010

  -   Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck (Schreiben vom 29.09.2011

  -   Untere Bodenschutzbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt  

    (Schreiben vom 30.09.2011, 06.04.2011 und 31.05.2011

  -   Untere Abfallentsorgungsbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt  

    (Schreiben vom 30.09.2011)

  -   Untere Wasserbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt  

    (Schreiben vom 30.09.2011)

  -   Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer 

    Umweltschutz / Regionaldezernat Südost (76) (Schreiben vom 22.09.2011

  -   Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek  

    (Schreiben vom 02.09.2011)

  -   Bürger A (Schreiben vom 03.01.2011)

b)   teilweise berücksichtigt werden (bzw. teilweise berücksichtigt sind) die 

  Stellungnahmen vom / von der:

  

  -   Stadt Bad Schwartau (Schreiben vom 15.09.2011, 29.09.2011, 11.06.2010

    22.07.2010, 24.09.2010 und 29.04.2011)

  -  Lübeck Management 28.09.2011 / (Schreiben vom 29.04.2011

  -   Einzelhandelsverband Nord e.V. (Schreiben vom 08.10.2011 und 29.04.2011

  -   Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Nord e.V.  

    (Schreiben vom 28.09.2011, 07.06.2010 und 20.04.2011

  -  Gewerbeverein Neustadt i.H. (Schreiben vom 28.09.2011 und 09.06.2010

  -   Hansestadt Lübeck, Bereich Umweltschutz, gesundheitlicher Umweltschutz 

    (Schreiben vom 04.10.2011 und 06.10.2011)

 

 

  

  

  -   Gemeinde Ratekau, Bauverwaltung (Schreiben vom 04.10.2011

  -   Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg / Schwerin  

    (Schreiben vom 07.09.2011)

  -   Untere Naturschutzbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Naturschutz  

    (Schreiben vom 05.10.2011)

  -   AG-29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig- 

    Holstein (Schreiben vom 29.09.2011)

  -   NABU Schleswig-Holstein (Schreiben vom 28.09.2011

  -   BUND Schleswig-Holstein (Schreiben vom 01.05.2011

  -   Bürger C (Schreiben vom 24.09.2011)

c)   nicht berücksichtigt werden (bzw. ohne Auswirkungen auf die Planinhalte bleiben) 

  die Stellungnahmen vom / von der:

  -   Amt Trave-Land (Schreiben vom 04.10.2011)

  -   Gemeinde Stockelsdorf (Schreiben vom 19.09.2011 und 26.04.2011

  -   Hansestadt Wismar (Schreiben vom 28.09.2011)

  -   Landeshauptstadt Schwerin (Schreiben vom 12.09.2011 und 14.04.2011

  -   Stadt Bad Segeberg (Schreiben vom 28.09.2011)

  -   Stadt Eutin (Schreiben vom 07.10.2011 und 29.04.2011

  -   Stadt Mölln (Schreiben vom 23.09.2011 und 29.04.2011

  -   Stadt Neustadt i.H. (Schreiben vom 27.09.2011, 11.06.2010 und 29.04.2011

  -   Stadt Oldenburg i.H. (Schreiben vom 26.09.2011, 10.06.2010 und 15.04.2011

  -   Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg- Wahlstedt  

    (Schreiben vom 28.09.2011)

  -   IHK zu Lübeck (Schreiben vom 21.09.2011 und 28.04.2011

  -   Lübeck Management (Schreiben vom 28.09.2011)

  -   E.ON Kraftwerke GmbH (Schreiben vom 28.04.2011 und 07.06.2010

  -   Wasser- und Bodenverband Ostholstein 

    (Schreiben vom 28.09.2011 und 28.04.2011)

  -   Bürger B (Schreiben vom 27.09.2011)

  -   Landschaftspflegeverein Schellbruch e.V. (Schreiben vom 25.09.2011

  -   Dodenhof Grundvermögensverwaltung GmbH & Co. KG  

    (Schreiben vom 29.09.2011)

   Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 

  § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4a (3) Satz 1 BauGB eingegangenen 

  Stellungnahmen  wird  in  der  als  Anlage  1  beigefügten  Fassung  gebilligt.  Der  Bereich 

  Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von 

  diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

2.   Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 – Fach

  markt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - wird in der als Anlage 2 

  beigefügten Fassung gebilligt.

3.   Aufgrund des § 10 (1) BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 27.52.01 

  - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - in der als Anlage 3 

  beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

 

 

4.   Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 - Fachmarkt- und 

  Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - wird in der als Anlage 4 beigefügten 

  Fassung gebilligt.

5.   Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als 

  Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung 

  ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender 

  Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den 

  Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Dem Ausschuss liegt der folgende Antrag von Herrn Schubert zum Tagesordnungspunkt 6.1 vor: 

 

 

„Das Vorhaben der Errichtung eines Cafés bzw. Bistros mit Anlegesteg innerhalb des Flora-

Fauna-Habitat-Gebietes 'Traveförde und angrenzende Flächen' (EU-Nr. 2030-392) wird aus 

der Planung genommen und innerhalb des Schutzgebietes nicht weiter verfolgt.  

Das 'Café/Bistro ist kein zwingender Bestandteil des Vorhabenskonzeptes von IKEA  mit dem ge-

planten Fachmarkt- und Einkaufszentrum' (Prüf- und Abwägungsbericht vom 04.11.2011, Nr. 26).  

Das Vorhaben 'Errichtung eines Cafés/Bistros' im FFH-Gebiet 'Traveförde und angrenzende Flä-

chen'

 

 

  läuft dem Auftrag der 'Richtlinie 92/43/EWG des Rates' zur Erhaltung oder Wiederherstellung 

der natürlichen Lebensräume zuwider, 

 

  steht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete, 

die laut Baugesetzbuch §1, Abs. 6, Ziff. 7 zu berücksichtigen sind, 

  

  ist eine nach Baugesetzbuch § 35, Abs 3, Ziff. 5  Beeinträchtigung öffentlicher Belange, da 

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt werden, 

 

  entspricht nicht der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung, die von § 1, Abs. 4 BauGB 

gefordert wird.“ 

Herr Bresch stellt die Vorlage vor und geht näher auf die Anlage 2 zum Durchführungsvertrag und 

die Anlage 3 zum B-Plan ein. Weiterhin sei ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben worden. Im 

Ergebnis  dessen  sei  mit  einem  Aufkommen  von  ca.  14.500  Fahrzeugen  à  29.000  Fahrten  zu 

rechnen und somit Lärmschutzmaßnahmen (u.a. Lärmschutzwand) erforderlich. 

Frau  Lietzke  fragt  nach,  wie  hoch  die  Lärmschutzwand  gebaut  werde.  Herr  Bresch  antwortet, 

dass die Höhe ca. 4,00 m – 4,50 m betragen werde. Von den Anwohnern seien die geplanten 

Lärmschutzmaßnahmen durchweg positiv aufgenommen worden.

 

 

Herr Bresch führt weiter aus, dass ein Anlegesteg für Ausflugschiffe mit einem kleinen Bistro in 

den B-Plan aufgenommen worden seien.  Gemäß der Ergebnisse der FFH -Vorprüfung vom Büro 

Greuner-Pönicke

1 seien eine Beschränkung der Öffnungszeiten des Bistros und eine Begrenzung 

der Beleuchtungszeiten am Steg und dem zuführenden Weg erforderlich.   

Herr  Wegner  möchte  wissen,  ob  die  Wanderflächen  für  Fischotter  beeinträchtigt  werden.  Herr 

Greuner-Pönicke antwortet, dass der Fischotter nicht beeinträchtigt werde. Die Wanderstrecke im 

Wasser sei unproblematisch. Die Uferzone bleibe in Höhe des geplanten Bistros und dem Steg in 

einer Breite von ca. 20 m unberührt. Die ca. 4 m breite Zuwegung zwischen Bistro und Steg sei 

problemlos für den Fischotter passierbar. 

Frau Lietzke fragt, ob jemals ein Fischotter in dem Gebiet gesichtet worden sei. Herr Greuner-

Pönicke antwortet, dass Experten anhand von Spuren, Exkrementen und teilweise auch überfah-

renen Tieren eine Kartierung vorgenommen hätten. Demnach sei der Fischotter im Gebiet vor-

handen.

Herr Clement und Herr Schubert erklären, dass jede Bebauung im FFH-Gebiet zu Beeinträchti-

gungen führe. Das FFH-Gebiet werde beunruhigt. Ein Schutz der Lebensräume sei primär für die 

darin vorkommenden Tiere erforderlich. Herr Greuner-Pönicke entgegnet, dass  keiner der aufge-

führten  Lebensraumtypen  beeinträchtigt  werde.  Ein  Lebensraumtyp  bestehe  hauptsächlich  aus 

der Pflanzenwelt. Diese sei dann die Grundlage der Tierwelt. Ein solcher Lebensraumtyp sei z.B. 

der Untertraveraum, welcher in dieser Form erhalten werden solle. Herr Bresch ergänzt, dass der 

B-Plan  Festsetzungen  enthielte.  Wird  ein  Bauantrag  gestellt,  so  gebe  es  Bestimmungen  bzw. 

Auflagen, diese kontrolliere die  Behörde und greife ggf. bei Nichteinhaltung ein.  

Herr Röttger sieht bei dem geplanten Steg und dem Bistro eine Chance für den Naturschutz. An 

diesem Punkt könne über die Pflanzen- und Tierwelt in der Umgebung informiert werden.  

Herr  Möller  fragt  nach,  welche  Bebauung  auf  dem  KWL-Gelände  möglich  wäre.  Frau  Hempen 

antwortet, dass eine 3-geschossige Bebauung festgesetzt worden sei. Etwaige Einschränkungen 

seien Sache des Bauantrags und dessen Prüfung.

Auf Nachfrage von Herrn Clement bezüglich der Entsorgung von Abwässern und der Belieferung 

des Bistros antwortet Herr Bresch, dass mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck der Anschluss ans 

öffentliche  Netz  zur Wasserver-  und  entsorgung  abgestimmt  worden  sei.  Der  Anschluss  werde 

unter  der  Bahnlinie  erfolgen.  Die  Belieferung  des  Bistros  solle  man  sich  nicht  mit  einem  7,5-

Tonner vorstellen. Es handle sich nur um ein kleines Bistro. Weiterhin sei sich dahingehend geei-

nigt worden, dass der Betreiber des Bistros für die Instandhaltung des Weges verantwortlich sei.  

Herr Wosnitza bittet um den Sachstand über eventuelle Altlasten. Frau Hempen informiert den 

Ausschuss, dass sich im Bereich der privaten Grünfläche an der Trave Bodenbelastungen 

durch ein erhöhtes Schadstoffpotenzial (ehemalige Spülfläche der keramischen Produktion) be-

finden würden. Die Fläche sei mit einer bindigen Bodenschicht abgedeckt und sicher. Die geplan-

te Pfahlbauweise des Stegs und Bistros werde mit der Auflage verbunden, dass damit keine Aus-

tragungen aus der Spülfläche einhergehen. Herr Bresch ergänzt, dass dies die einzige Altlasten-

fläche sei. Es gebe außerdem ein Altlastenkataster und der Bereich werde nicht zum 1. Mal be-

plant. Falls bei den Arbeiten Altlasten gefunden würden, so entsorge man diese ordnungsgemäß. 

Die Kosten trage der Bauherr. Herr Hellberg führt unterstützend aus, dass das Projekt von einem 

Gutachter begleitet und bei Verdachtsfällen der Bereich Umweltschutz ungehend informiert wer-

de. 

 

 

                                                  

1 Anlage 1

 

 

Herr Müller fragt, ob die Sicherheitsleistung von 230.000 EUR für naturschutzrechtliche Maßnah-

men eine konkrete Zahl sei. Frau Hempen antwortet, dass die Summe im Durchführungsvertrag 

festgesetzt worden sei. Diese ergebe sich aus dem Aufwand, den IKEA für Ausgleichsmaßnah-

men zahlen müsse. 

Herr Müller fragt nach, inwieweit die Parkplatzbeleuchtung auf der obersten Parkebene die Nach-

barschaft  beeinträchtige,  da  keine  Überdachung  vorgesehen  sei.  Herr  Bresch  antwortet,  dass 

außerhalb  der  Betriebszeiten  keine  Beleuchtung  eingeschaltet  sei.  Auf  dem  Parkdeck  sei  eine 

Brüstung vorgesehen, sodass die Kfz-Beleuchtung nicht in die Nachbarschaft strahle. Die Park-

deckbeleuchtung sei nach unten gerichtet und führe ebenfalls zu keiner Beeinträchtigung.  

Herr Schubert fragt nach, ob die FFH-Vorprüfung den Ausschussmitgliedern als Datei zur Verfü-

gung gestellt werden könne. Herr Bresch sagt eine Weiterleitung der FFH-Vorprüfung über die 

Geschäftsführung des Ausschusses zu.

Herr Dr. Eymer und Frau Scheel plädieren für eine Beendigung der Diskussion, da sich die Bei-

träge wiederholen würden. Es sei soweit alles in Ordnung und man solle zur Abstimmung kom-

men.

Herr Lötsch informiert den Ausschuss, dass bei einer Zustimmung des Antrags von Herrn Schu-

bert eine erneute Auslegung erfolgen müsse. Außerdem sei der Vorschlag zum Bau eines Stegs 

aus der Politik gekommen. Herr Bresch ergänzt, dass diese Änderung ein komplett neues Beteili-

gungsverfahren zur Folge hätte. Es sei mit einer Verschiebung des Projekts von 5-6 Monaten zu 

rechnen. Von Seiten des Landschaftspflegevereins Schellbruch e.V. seien im Rahmen der öffent-

lichen Auslegung des Bebauungsplanes Einwände gegen die FFH-Vorprüfung vorgebracht und 

diese Einwände der für Umweltschutz zuständigen EU-Kommission gemeldet worden. Die Bau-

verwaltung habe die FFH-Vorprüfung über den Landschaftspflegeverein an die EU-Kommission 

weitergeleitet. Herr Bresch werde in den nächsten Tagen den zuständigen Vertreter bei der EU-

Kommission ermitteln und Kontakt mit ihm aufnehmen, um das weitere Verfahren und den vor-

aussichtlichen  zeitlichen  Abschluss  einer  Prüfung  zu  erfragen.  Von  Seiten  der  Bauverwaltung 

werde vorgeschlagen, den Bebauungsplan unter Berücksichtigung der vorliegenden FFH-Prüfung 

zu beschließen. Für  den Fall, dass die EU-Kommission im Nachgang Einwände gegen die Errich-

tung und den Betrieb eines Bistros vorbringe, habe die Bauverwaltung zugesagt, unverzüglich ein 

entsprechendes  Änderungsverfahren  einzuleiten  und  den  Gremien  eine  entsprechende  Ände-

rungsvorlage vorzulegen. Mit IKEA sei abgesprochen, dass bis zur abschließenden Entscheidung 

der EU-Kommission kein Bauantrag für ein Bistro gestellt werde.  

Herr Schubert lässt über seinen Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag bei 2-Jastimmen, 6-Neinstimmen und 5-Stimmenthaltungen mehrheitlich 

 

ab.  

Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss stimmt der Vorlage bei 11-Jastimmen, 2-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltung mehrheitlich 

 

zu.  

 

TOP 7 – Berichte und Antworten 

Es liegt nichts vor.

 

TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes 

 

Es liegt nichts vor.

 

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil 

 

 

TOP 9 – Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des 

 

Umweltausschusses vom  

Es liegt keine Niederschrift vor.

 

TOP 10 – Mitteilungen 

 

Es liegt nichts vor.

 

TOP 11 – Berichte und Antworten 

 

Es liegt nichts vor.

 

TOP 12 – Vorlagen 

 

Es liegt nichts vor.

 

TOP 13 – Neue Anfragen und Verschiedenes 

 

Es liegt nichts vor.

 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

Herr Schubert schließt die Sitzung um ca. 18:05 Uhr.  

   

   

Hans-Jürgen Schubert            Maik Schneider

Ausschussvorsitzender            Protokollführer