Niederschrift (öffentlicher Teil)
Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, den 07.12.2011
N i e d e r s c h r i f t
über die Sondersitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck
am Dienstag, den 06.12.2011
Nr. 27 Wahlperiode 2008/2013
Beginn der Sitzung: 16:05 Uhr
Ende der Sitzung: 18:05 Uhr
Vorsitzender des
Umweltausschusses: Herr Schubert Bündnis 90/Die Grünen
anwesende
Ausschussmitglieder: Frau Scheel SPD
Herr Klein SPD
Frau Lange SPD
Herr Lange SPD
Herr Dr. Eymer CDU
Herr Lötsch CDU
Herr Röttger CDU
Frau Lietzke CDU
Herr Buller Die Linke
Herr Wosnitza Bündnis 90/Die Grünen
Herr Wegner BfL
Herr Müller FDP
abwesende
Ausschussmitglieder: Frau Siebdrat SPD vertr. durch Frau Lange
Herr Stolz SPD vertr. durch Herrn Lange
Herr Bruns SPD
Frau Mentz Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Herrn Wosnitza
Herr Hinrichs CDU vertr. durch Herrn Lötsch
Herr Reinhardt Die Linke vertr. durch Herrn Buller
Herr Voigt FUL
als Seniorenbeirat: Herr Macziey
als Naturschutzbeirat: Herr Clement
als Gäste: Herr Greuner-Pönicke PROKOM
Frau Hempen PROKOM
als Senator: Herr Senator Möller
Vertreterinnen und Vertreter
der Bereiche: Frau Neitzke Fachbereichscontrolling
Herr Zeckel Naturschutz
Herr Hellberg Umweltschutz
Frau Otte Umweltschutz
als Protokollführer: Herr Schneider Fachbereichsdienste
Öffentlichkeit: mehrere Personen der Öffentlichkeit
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Tagesordnung für die Sondersitzung des Umweltausschusses
am 06.12.2011
(Nr. 27 Wahlperiode 2008/2013)
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit X
2. Feststellung der Tagesordnung X
3. Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über
die Sitzung des Ausschusses vom
Es liegt keine Niederschrift vor.
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Es liegt nichts vor.
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Pressemitteilung Stadtwald X
4.3 Beantwortung von Anfragen
Es liegt nichts vor.
4.4 Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
5. Anträge
Es liegt nichts vor.
6. Vorlagen
6.1 Vorhabenbezogener B-Plan 27.52.01 – Fachmarkt- und
Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) -
- Billigung des Durchführungsvertrages -
- Satzungsbeschluss -
Anlage
(CD-ROM)
X
7. Berichte und Antworten
Es liegt nichts vor.
8. Neue Anfragen und Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
9. Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)
über die Sitzung des Ausschusses vom
Es liegt keine Niederschrift vor.
10. Mitteilungen
Es liegt nichts vor.
11. Berichte und Antworten
Es liegt nichts vor.
12. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
13. Neue Anfragen und Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des Umweltausschusses, begrüßt die Ausschussmitglieder,
die anwesenden Gäste sowie die Vertreter der Bereiche.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Schubert verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 GO das anwesende bürgerliche Ausschussmitglied
auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.
Verpflichtet wird: Herr Lange.
Der Ausschuss stellt die Tagesordnung bei 13 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen
einstimmig fest.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses
vom
Es liegt keine Niederschrift vor.
TOP 4 – Mitteilungen
4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Es liegt nichts vor.
4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 – Pressemitteilung Stadtwald
Herr Möller macht auf die umverteilte Pressemitteilung über den Stadtwald aus den Kieler Nach-
richten aufmerksam.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.3 – Beantwortung von Anfragen
Es liegt nichts vor.
4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
TOP 5 – Anträge
Es liegt nichts vor.
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TOP 6 – Vorlagen
6.1
Gegenstand: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 27.52.01 - Fachmarkt- und
Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) -
- Billigung des Durchführungsvertrages -
- Satzungsbeschluss -
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB)
und der parallel hierzu durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4a (3) Satz 1 BauGB zum Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum
Dänischburger Landstraße (IKEA) - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der
Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden (bzw. bereits berücksichtigt sind) die Stellungnahmen vom /
von der:
- Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes
Schleswig-Holstein (Schreiben vom 22.09.2011 und vom 29.04.2011)
- DB Services und Immobilien GmbH (Schreiben vom 05.10.2011)
- DB Netz AG (Schreiben vom 30.09.2011 und 18.08.2010)
- Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck (Schreiben vom 29.09.2011)
- Untere Bodenschutzbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt
(Schreiben vom 30.09.2011, 06.04.2011 und 31.05.2011)
- Untere Abfallentsorgungsbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt
(Schreiben vom 30.09.2011)
- Untere Wasserbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt
(Schreiben vom 30.09.2011)
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer
Umweltschutz / Regionaldezernat Südost (76) (Schreiben vom 22.09.2011)
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek
(Schreiben vom 02.09.2011)
- Bürger A (Schreiben vom 03.01.2011)
b) teilweise berücksichtigt werden (bzw. teilweise berücksichtigt sind) die
Stellungnahmen vom / von der:
- Stadt Bad Schwartau (Schreiben vom 15.09.2011, 29.09.2011, 11.06.2010,
22.07.2010, 24.09.2010 und 29.04.2011)
- Lübeck Management 28.09.2011 / (Schreiben vom 29.04.2011)
- Einzelhandelsverband Nord e.V. (Schreiben vom 08.10.2011 und 29.04.2011)
- Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Nord e.V.
(Schreiben vom 28.09.2011, 07.06.2010 und 20.04.2011)
- Gewerbeverein Neustadt i.H. (Schreiben vom 28.09.2011 und 09.06.2010)
- Hansestadt Lübeck, Bereich Umweltschutz, gesundheitlicher Umweltschutz
(Schreiben vom 04.10.2011 und 06.10.2011)
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- Gemeinde Ratekau, Bauverwaltung (Schreiben vom 04.10.2011)
- Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg / Schwerin
(Schreiben vom 07.09.2011)
- Untere Naturschutzbehörde / Hansestadt Lübeck, Bereich Naturschutz
(Schreiben vom 05.10.2011)
- AG-29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-
Holstein (Schreiben vom 29.09.2011)
- NABU Schleswig-Holstein (Schreiben vom 28.09.2011)
- BUND Schleswig-Holstein (Schreiben vom 01.05.2011)
- Bürger C (Schreiben vom 24.09.2011)
c) nicht berücksichtigt werden (bzw. ohne Auswirkungen auf die Planinhalte bleiben)
die Stellungnahmen vom / von der:
- Amt Trave-Land (Schreiben vom 04.10.2011)
- Gemeinde Stockelsdorf (Schreiben vom 19.09.2011 und 26.04.2011)
- Hansestadt Wismar (Schreiben vom 28.09.2011)
- Landeshauptstadt Schwerin (Schreiben vom 12.09.2011 und 14.04.2011)
- Stadt Bad Segeberg (Schreiben vom 28.09.2011)
- Stadt Eutin (Schreiben vom 07.10.2011 und 29.04.2011)
- Stadt Mölln (Schreiben vom 23.09.2011 und 29.04.2011)
- Stadt Neustadt i.H. (Schreiben vom 27.09.2011, 11.06.2010 und 29.04.2011)
- Stadt Oldenburg i.H. (Schreiben vom 26.09.2011, 10.06.2010 und 15.04.2011)
- Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg- Wahlstedt
(Schreiben vom 28.09.2011)
- IHK zu Lübeck (Schreiben vom 21.09.2011 und 28.04.2011)
- Lübeck Management (Schreiben vom 28.09.2011)
- E.ON Kraftwerke GmbH (Schreiben vom 28.04.2011 und 07.06.2010)
- Wasser- und Bodenverband Ostholstein
(Schreiben vom 28.09.2011 und 28.04.2011)
- Bürger B (Schreiben vom 27.09.2011)
- Landschaftspflegeverein Schellbruch e.V. (Schreiben vom 25.09.2011)
- Dodenhof Grundvermögensverwaltung GmbH & Co. KG
(Schreiben vom 29.09.2011)
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4a (3) Satz 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung gebilligt. Der Bereich
Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von
diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 – Fach
markt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - wird in der als Anlage 2
beigefügten Fassung gebilligt.
3. Aufgrund des § 10 (1) BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 27.52.01
- Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - in der als Anlage 3
beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
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4. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 - Fachmarkt- und
Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - wird in der als Anlage 4 beigefügten
Fassung gebilligt.
5. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als
Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung
ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender
Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Ausschuss liegt der folgende Antrag von Herrn Schubert zum Tagesordnungspunkt 6.1 vor:
„Das Vorhaben der Errichtung eines Cafés bzw. Bistros mit Anlegesteg innerhalb des Flora-
Fauna-Habitat-Gebietes 'Traveförde und angrenzende Flächen' (EU-Nr. 2030-392) wird aus
der Planung genommen und innerhalb des Schutzgebietes nicht weiter verfolgt.
Das 'Café/Bistro ist kein zwingender Bestandteil des Vorhabenskonzeptes von IKEA mit dem ge-
planten Fachmarkt- und Einkaufszentrum' (Prüf- und Abwägungsbericht vom 04.11.2011, Nr. 26).
Das Vorhaben 'Errichtung eines Cafés/Bistros' im FFH-Gebiet 'Traveförde und angrenzende Flä-
chen'
läuft dem Auftrag der 'Richtlinie 92/43/EWG des Rates' zur Erhaltung oder Wiederherstellung
der natürlichen Lebensräume zuwider,
steht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete,
die laut Baugesetzbuch §1, Abs. 6, Ziff. 7 zu berücksichtigen sind,
ist eine nach Baugesetzbuch § 35, Abs 3, Ziff. 5 Beeinträchtigung öffentlicher Belange, da
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt werden,
entspricht nicht der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung, die von § 1, Abs. 4 BauGB
gefordert wird.“
Herr Bresch stellt die Vorlage vor und geht näher auf die Anlage 2 zum Durchführungsvertrag und
die Anlage 3 zum B-Plan ein. Weiterhin sei ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben worden. Im
Ergebnis dessen sei mit einem Aufkommen von ca. 14.500 Fahrzeugen à 29.000 Fahrten zu
rechnen und somit Lärmschutzmaßnahmen (u.a. Lärmschutzwand) erforderlich.
Frau Lietzke fragt nach, wie hoch die Lärmschutzwand gebaut werde. Herr Bresch antwortet,
dass die Höhe ca. 4,00 m – 4,50 m betragen werde. Von den Anwohnern seien die geplanten
Lärmschutzmaßnahmen durchweg positiv aufgenommen worden.
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Herr Bresch führt weiter aus, dass ein Anlegesteg für Ausflugschiffe mit einem kleinen Bistro in
den B-Plan aufgenommen worden seien. Gemäß der Ergebnisse der FFH -Vorprüfung vom Büro
Greuner-Pönicke
1 seien eine Beschränkung der Öffnungszeiten des Bistros und eine Begrenzung
der Beleuchtungszeiten am Steg und dem zuführenden Weg erforderlich.
Herr Wegner möchte wissen, ob die Wanderflächen für Fischotter beeinträchtigt werden. Herr
Greuner-Pönicke antwortet, dass der Fischotter nicht beeinträchtigt werde. Die Wanderstrecke im
Wasser sei unproblematisch. Die Uferzone bleibe in Höhe des geplanten Bistros und dem Steg in
einer Breite von ca. 20 m unberührt. Die ca. 4 m breite Zuwegung zwischen Bistro und Steg sei
problemlos für den Fischotter passierbar.
Frau Lietzke fragt, ob jemals ein Fischotter in dem Gebiet gesichtet worden sei. Herr Greuner-
Pönicke antwortet, dass Experten anhand von Spuren, Exkrementen und teilweise auch überfah-
renen Tieren eine Kartierung vorgenommen hätten. Demnach sei der Fischotter im Gebiet vor-
handen.
Herr Clement und Herr Schubert erklären, dass jede Bebauung im FFH-Gebiet zu Beeinträchti-
gungen führe. Das FFH-Gebiet werde beunruhigt. Ein Schutz der Lebensräume sei primär für die
darin vorkommenden Tiere erforderlich. Herr Greuner-Pönicke entgegnet, dass keiner der aufge-
führten Lebensraumtypen beeinträchtigt werde. Ein Lebensraumtyp bestehe hauptsächlich aus
der Pflanzenwelt. Diese sei dann die Grundlage der Tierwelt. Ein solcher Lebensraumtyp sei z.B.
der Untertraveraum, welcher in dieser Form erhalten werden solle. Herr Bresch ergänzt, dass der
B-Plan Festsetzungen enthielte. Wird ein Bauantrag gestellt, so gebe es Bestimmungen bzw.
Auflagen, diese kontrolliere die Behörde und greife ggf. bei Nichteinhaltung ein.
Herr Röttger sieht bei dem geplanten Steg und dem Bistro eine Chance für den Naturschutz. An
diesem Punkt könne über die Pflanzen- und Tierwelt in der Umgebung informiert werden.
Herr Möller fragt nach, welche Bebauung auf dem KWL-Gelände möglich wäre. Frau Hempen
antwortet, dass eine 3-geschossige Bebauung festgesetzt worden sei. Etwaige Einschränkungen
seien Sache des Bauantrags und dessen Prüfung.
Auf Nachfrage von Herrn Clement bezüglich der Entsorgung von Abwässern und der Belieferung
des Bistros antwortet Herr Bresch, dass mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck der Anschluss ans
öffentliche Netz zur Wasserver- und entsorgung abgestimmt worden sei. Der Anschluss werde
unter der Bahnlinie erfolgen. Die Belieferung des Bistros solle man sich nicht mit einem 7,5-
Tonner vorstellen. Es handle sich nur um ein kleines Bistro. Weiterhin sei sich dahingehend geei-
nigt worden, dass der Betreiber des Bistros für die Instandhaltung des Weges verantwortlich sei.
Herr Wosnitza bittet um den Sachstand über eventuelle Altlasten. Frau Hempen informiert den
Ausschuss, dass sich im Bereich der privaten Grünfläche an der Trave Bodenbelastungen
durch ein erhöhtes Schadstoffpotenzial (ehemalige Spülfläche der keramischen Produktion) be-
finden würden. Die Fläche sei mit einer bindigen Bodenschicht abgedeckt und sicher. Die geplan-
te Pfahlbauweise des Stegs und Bistros werde mit der Auflage verbunden, dass damit keine Aus-
tragungen aus der Spülfläche einhergehen. Herr Bresch ergänzt, dass dies die einzige Altlasten-
fläche sei. Es gebe außerdem ein Altlastenkataster und der Bereich werde nicht zum 1. Mal be-
plant. Falls bei den Arbeiten Altlasten gefunden würden, so entsorge man diese ordnungsgemäß.
Die Kosten trage der Bauherr. Herr Hellberg führt unterstützend aus, dass das Projekt von einem
Gutachter begleitet und bei Verdachtsfällen der Bereich Umweltschutz ungehend informiert wer-
de.
1 Anlage 1
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Herr Müller fragt, ob die Sicherheitsleistung von 230.000 EUR für naturschutzrechtliche Maßnah-
men eine konkrete Zahl sei. Frau Hempen antwortet, dass die Summe im Durchführungsvertrag
festgesetzt worden sei. Diese ergebe sich aus dem Aufwand, den IKEA für Ausgleichsmaßnah-
men zahlen müsse.
Herr Müller fragt nach, inwieweit die Parkplatzbeleuchtung auf der obersten Parkebene die Nach-
barschaft beeinträchtige, da keine Überdachung vorgesehen sei. Herr Bresch antwortet, dass
außerhalb der Betriebszeiten keine Beleuchtung eingeschaltet sei. Auf dem Parkdeck sei eine
Brüstung vorgesehen, sodass die Kfz-Beleuchtung nicht in die Nachbarschaft strahle. Die Park-
deckbeleuchtung sei nach unten gerichtet und führe ebenfalls zu keiner Beeinträchtigung.
Herr Schubert fragt nach, ob die FFH-Vorprüfung den Ausschussmitgliedern als Datei zur Verfü-
gung gestellt werden könne. Herr Bresch sagt eine Weiterleitung der FFH-Vorprüfung über die
Geschäftsführung des Ausschusses zu.
Herr Dr. Eymer und Frau Scheel plädieren für eine Beendigung der Diskussion, da sich die Bei-
träge wiederholen würden. Es sei soweit alles in Ordnung und man solle zur Abstimmung kom-
men.
Herr Lötsch informiert den Ausschuss, dass bei einer Zustimmung des Antrags von Herrn Schu-
bert eine erneute Auslegung erfolgen müsse. Außerdem sei der Vorschlag zum Bau eines Stegs
aus der Politik gekommen. Herr Bresch ergänzt, dass diese Änderung ein komplett neues Beteili-
gungsverfahren zur Folge hätte. Es sei mit einer Verschiebung des Projekts von 5-6 Monaten zu
rechnen. Von Seiten des Landschaftspflegevereins Schellbruch e.V. seien im Rahmen der öffent-
lichen Auslegung des Bebauungsplanes Einwände gegen die FFH-Vorprüfung vorgebracht und
diese Einwände der für Umweltschutz zuständigen EU-Kommission gemeldet worden. Die Bau-
verwaltung habe die FFH-Vorprüfung über den Landschaftspflegeverein an die EU-Kommission
weitergeleitet. Herr Bresch werde in den nächsten Tagen den zuständigen Vertreter bei der EU-
Kommission ermitteln und Kontakt mit ihm aufnehmen, um das weitere Verfahren und den vor-
aussichtlichen zeitlichen Abschluss einer Prüfung zu erfragen. Von Seiten der Bauverwaltung
werde vorgeschlagen, den Bebauungsplan unter Berücksichtigung der vorliegenden FFH-Prüfung
zu beschließen. Für den Fall, dass die EU-Kommission im Nachgang Einwände gegen die Errich-
tung und den Betrieb eines Bistros vorbringe, habe die Bauverwaltung zugesagt, unverzüglich ein
entsprechendes Änderungsverfahren einzuleiten und den Gremien eine entsprechende Ände-
rungsvorlage vorzulegen. Mit IKEA sei abgesprochen, dass bis zur abschließenden Entscheidung
der EU-Kommission kein Bauantrag für ein Bistro gestellt werde.
Herr Schubert lässt über seinen Antrag abstimmen.
Der Ausschuss lehnt den Antrag bei 2-Jastimmen, 6-Neinstimmen und 5-Stimmenthaltungen mehrheitlich
ab.
Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage bei 11-Jastimmen, 2-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltung mehrheitlich
zu.
TOP 7 – Berichte und Antworten
Es liegt nichts vor.
TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
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II. Nichtöffentlicher Teil
TOP 9 – Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des
Umweltausschusses vom
Es liegt keine Niederschrift vor.
TOP 10 – Mitteilungen
Es liegt nichts vor.
TOP 11 – Berichte und Antworten
Es liegt nichts vor.
TOP 12 – Vorlagen
Es liegt nichts vor.
TOP 13 – Neue Anfragen und Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Schubert schließt die Sitzung um ca. 18:05 Uhr.
Hans-Jürgen Schubert Maik Schneider
Ausschussvorsitzender Protokollführer