N i e d e r s c h r i f t Nr.11
über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2008-2013) am 04.06.2009 Be-
ginn: 16:02 Uhr Ende: 18:04 Uhr
in der Diele Mengstraße 41, 23552 Lübeck
TeilnehmerInnen:
von den Ausschussmitgliedern:
Herr Lindenau -Vorsitzender- Frau Kuring-Arent
Herr Puhle Frau Krößin
Frau Siebdrat Herr Giesenberg
Herr Stabe bis 18:00 Uhr (bis TOP 6.7) Frau Ziese bis 17:52 Uhr (bis TOP 6.6)
Herr Paulsen (V) Frau Paetow (B/V)
Frau Mentz Frau Dehnhard (B)
Herr Nevermann Frau Dr. Jenisch-Anton (B)
Frau Jansen Herr Jürgensen (B)
Herr Stachowske (B) Herr Regenberg (B)
Frau Junghans (B)
V = Vertretendes Mitglied
B = Beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied
Es fehlen :Herr Gusek, Frau Theuerkauff, Herr Nagel, Frau Bükücüler, Frau Tran, Herr Georg
Von der Verwaltung
Senatorin Borns bis 17:47 Uhr Frau Albrecht
Frau Kramm Herr Dreier 17:27 -17:52 Uhr
Frau Heidig Frau Oldenburg
Herr Wulf 4.510 bis 17:26 Uhr Frau Aewerdieck-Zorom (Protokoll)
Frau Kosminski ( JZ Burgtor) Frau Pfanne (JZ Röhre)
Herr Kiewow (JZ Moisling) Herr Krause (JZ Kücknitz)
Frau Kurt (Bauspielplatz)
Vom Seniorenbeirat Vom Frauenbüro
Frau Hennig Frau Sasse
Als Gäste: Herr Neu, Beratungsstelle für junge Erwachsene, Frau Windmöller, ARGE, Frau
Erfurt, Trave, Herr Bernet, Lübecker Jugendring.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
Öffentlicher Teil
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Protokolle der 9.+10. Sitzung
4. Anliegen der Jugend
5. Mitteilungen der Verwaltung
6. Berichte
6.1 Wohnungssuchende Junge Erwachsene (mündl.)
6.2 Treffpunkte von Jugendlichen (Kurzbericht der Einrichtungsleiter)
6.3 Betriebsformen der städtischen Kindertagesstätten
(Unterlagen lagen in der letzen Sitzung vor, Alt TOP 5.4)
6.4 Stand „Unterstützung der Aktion Ferien vom Krieg“ (mündl Unterlagen lagen in der
letzen Sitzung vor, Alt TOP 5.5)
6.5 Überplan- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das
Haushaltsjahr 2008 2. Halbjahr (Unterlagen lagen in der letzen Sitzung vor, Alt TOP5.6)
2
6.6 Kooperation zwischen Schule und Jugendamt bei Anhaltspunkten für Kindeswohl-
gefährdungen; Abschluss einer Vereinbarung (mündl.)
6.7 Umsetzungsbeschluss laufende Geldleistungen für Tagespflegepersonen
6.8 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
7. Vorlagen
7.1 Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) kurzfristige
Maßnahme zum Kindergartenjahr 2009/10
7.2 Berufung eines persönlichen, stellvertretenden Ausschussmitglieds
8. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft –Es liegt nichts vor
9. Anträge der Ausschussmitglieder – Fehlmeldung Es liegt nichts vor
10. Anfragen
11. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
Es liegt nichts vor
N i e d e r s c h r i f t
Nr. 11 2008-2013 Lübeck den
08.06.2009
über die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.06.2009
Ansprechpartnerin: Frau Aewerdieck-Zorom Tel.:122 7570
TOP
Ggf. erneu-
te Beratung
1.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Lindenau begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Giesenberg als Vorsitzender
des Lübecker Jugendrings begrüßt ebenfalls die Anwesenden und übergibt das Wort an Herrn Bernet, Geschäftsführer des Lübecker
Jugendrings. Herr Bernet stellt die Arbeitsschwerpunkte des Jugendrings vor. Nachfragen von Frau Jansen und Frau Mentz beantwor-
tet Herr Bernet. Herr Lindenau bedankt sich bei beiden.
2. Feststellung der Tagesordnung
Herr Lindenau gibt bekannt, dass Herr Gusek, der nicht anwesend sein kann und Frau Mentz beantragt haben, den TOP 6.3 Betriebs-
formen der städtischen Kindertageseinrichtungen zu verschieben. Er schlägt vor, den Personalrat zur nächsten Sitzung dazu einzula-
den. Der Ausschuss ist einverstanden.
Der zuständige Kollege aus 4.510 war im Urlaub, die Beantwortung der Darstellungen des Vereins Lifeline (TOP 6.8) zu minderjährigen
unbegleiteten Flüchtlingen konnte nicht erfolgen. Herr Lindenau schlägt vor, sowohl die Darstellung des Vereins als auch die des Be-
reichs 4.510 an das Protokoll zu hängen und den TOP erneut in der nächsten Sitzung zu beraten. Der Ausschuss ist einverstanden.
Des Weiteren gibt Herr Lindenau bekannt, dass der Nachversand zwar am 29.05.2009 in die Post gegangen ist, aber den Ausschuss-
mitgliedern bislang nicht zugestellt wurde. Das betrifft die TOP’s 6.7, 7.1 und 7.2.
7.1 und 7.2 sind vor der Sitzung umverteilt worden. 6.3 ist bereits in der Bürgerschaft am 28.05.09 beschlossen worden, hierzu wird
mündlich berichtet.
3.
Feststellung der Protokolle der 9.+10. Sitzung Wahlperiode 2008-2013
Es liegen keine Einwände zu den Niederschriften vor. Der Ausschuss stellt die Niederschriften fest und genehmigt sie.
4. Anliegen der Jugend
Frau Paetow gibt den Termin einer geplanten Bildungsdemonstration am 17.06.2009 ab 11 Uhr bekannt. Sie gibt die Kritik der Organi-
satoren bekannt, dass allen SchülerInnen bei Teilnahme mit einem Schultadel gedroht würde. Frau Mentz weist darauf hin, dass die
Bürgerschaft hierzu eine Resolution auf den Weg gebracht hatte. Der Bürgermeister sollte sich in Kiel dafür einsetzen, dass die Teil-
nahme an Schulstreiks nicht geahndet wird. Frau Borns ergänzt, dass der Stand dazu über die Auftragsliste des Hauptausschusses zu
ersehen sein müsste. Die Frage von Herrn Stabe bezüglich des Anlasses des Streiks, beantwortet Frau Paetow mit der Kritik an
schlecht ausgebildeten Lehrkräften, hohem Unterrichtsausfall und insgesamt einer schlechten Qualität an den Schulen.
5. 5.1
Mitteilungen der Verwaltung
Streik in den städtischen Kindertagesstätten
4
5.2
Frau Oldenburg informiert , dass sich fünf Kindertagesstätten an dem landesweiten Streik beteiligen. Die Eltern können ggf. einen An-
trag auf Rückerstattung stellen. Es sprechen Frau Dr. Jenisch-Anton, Senatorin Borns und Frau Jansen.
Mengstraße
Senatorin Borns informiert, dass der Mietkontrakt für den Gebäudekomplex in der Mengstraße( Diele, Haus der Verbände, Röhre) im
März 2010 ausläuft. Die Trave wird der Stadt ein Mietangebot zukommen lassen. Wenn das Angebot vorliegt, wird das Gebäudema-
nagement die Angelegenheit abwickeln. Herr Nevermann bittet um die Darstellung der Fläche in Quadratmetern. Anmerkung von Pro-
tokollantin: Der Komplex Haus der Verbände und Röhre hat ca. 1.500 m². Zur Nachfrage von Frau Ziese bezüglich Planungen von bar-
rierefreien Zugängen, ist Senatorin Borns keine Planung seitens der Trave bekannt. Eine Nachfrage von Frau Dehnhard beantwortet
Frau Borns.
6. 6.1
6.2
Berichte Wohnungssuchende Junge Erwachsene
Herr Lindenau begrüßt Herrn Wulf aus dem Bereich Soziale Sicherung und Herrn Neu, Leiter der Beratungsstelle für Erwachsene der
Vorwerker Diakonie. Herr Neu berichtet, dass die ARGE einen Miethöchstsatz inkl. Nebenkosten erstattet. Dadurch, dass die Neben-
kosten stark angestiegen sind und beispielsweise durch Nachzahlungen über dem Höchstsatz liegen, können die jungen Erwachsenen
die Wohnung nicht halten. Bei drohender Obdachlosigkeit wird vom Bereich soziale Sicherung vorübergehend eine Unterbringung im
Hotel veranlasst. Hierbei fallen Unterkunftskosten von 14,- Euro pro Tag an. Hinzu kommt, dass sich die Wohnungsunternehmen zu-
rückhaltend in der Vermietung an junge Menschen geben, da es häufiger zu Problemen mit der Einhaltung der Hausordnung gekom-
men war. Herr Wulf regt an, dass zu einem Treffen unter Beteiligung der ARGE, des Fachbereichs 2 , der Beratungsstelle für junge
Erwachsene und der Wohnungsbauunternehmen eingeladen wird. Es sprechen Herr Nevermann, Frau Mentz, Frau Dr. Jenisch-Anton,
Frau Windmöller, Frau Junghans. Herr Lindenau beantragt Rederecht für Frau Erfurt von der Trave, der Ausschuss ist einverstanden.
Frau Erfurt berichtet, dass die Trave im Einzelfall bereit ist, jungen Menschen eine Wohnung zu gewähren. Es hat aber auch Probleme
mit dem Einhalten der Hausordnung gegeben. Herr Lindenau schlägt vor, den Tagesordnungspunkt nach den Sommerferien erneut im
Jugendhilfeausschuss zu beraten, der Ausschuss ist einverstanden. Herr Lindenau bedankt sich bei Herrn Wulf und Herrn Neu.
Treffpunkte von Jugendlichen
Senatorin Borns weist darauf hin, dass es Versäumnisse in der Abarbeitung des Auftrags des Jugendhilfeausschusses seit September
2008 gegeben hat und bittet um Verständnis, dass heute erst ein Einstieg in die Diskussion erfolgen wird. Ein Bericht, basierend auf
einer abgestimmten Fragebogen-Umfrage in allen Einrichtungen, wird sich dem anschließen. Die EinrichtungsleiterInnen der städti-
schen Jugendzentren werden zum Einstieg in das Thema kurz berichten. Die VertreterInnen der freien Träger sahen sich aus ver-
schiedenen Gründen nicht in der Lage dazu zu berichten. Frau Kramm verliest einen Brief der freien Träger und nennt die VertreterIn-
nen der städtischen Einrichtungen, die hier mündlich vortragen werden. Frau Pfanne verteilt ein Papier mit den gekennzeichneten
Treffpunkten im Bereich der Innenstadt um. Sie, Frau Kosminski, Herr Krause, Herr Kiesow und Frau Kurt stellen dar, wo in den Stadt-
teilen ihrer Einrichtung die informellen Treffpunkte sind. Generell sind die Treffpunkte durch häufige Verlagerung und Veränderung ge-
prägt. Des Weiteren werden einige Treffpunkte (Erwachsener) von Kindern und Jugendlichen als Angst-machend und gefährlich ein-
geschätzt. Von den wenigsten Jugendlichen wird eine Betreuung durch Sozialarbeiter gewünscht. Frau Ziese schlägt vor, in der AG
§78 die Fragestellungen für den Bericht abzustimmen und anschließend Kriterien zu entwickeln, wann eine Reaktion seitens der Ju-
09.2009
5
6.4
6.5
6.6
6.7
gendarbeit erfolgen muss. Es sprechen Frau Jansen, Herr Nevermann, Herr Bernet. Frau Kuring-Arent erwartet von der Verwaltung die
Ergebnisse der AG §78 und der Jugendhilfeplanung im Jugendhilfeausschuss zu beraten.
Stand“Unterstützung der Aktion Ferien vom Krieg“
Unterstützung der Aktion Ferien vom Krieg – TOP 4.48 Drs. 432 Sitzung 27.11.2008 (Überweisungsauftrag der Bürgerschaft
27.11.2008) vertagt am 08.01.09 im Jugendhilfeausschuss
Die Hansestadt Lübeck unterstützt die Aktion „Ferien vom Krieg“ des „Komitees für Grundrechte und Demokratie“ und übernimmt jähr-
lich eine Ferienpatenschaft. Die Kosten für eine jährliche Ferienpatenschaft, die die Hansestadt Lübeck trägt, betragen 130,- Euro. Die
Aktion Ferien vom Krieg unterstützt den gemeinsames Dialog zwischen israelischen und palästinensischen Jugendlichen und führt Fe-
rienfreizeiten im ehemaligen Jugoslawien für Kinder und Jugendliche durch, die von den Spätfolgen des Krieges betroffen sind.
Herr Bernet berichtet von den Schwierigkeiten durch Einreisebestimmungen und den fehlenden Möglichkeiten zum Geldtransfer bei der
Umsetzung dieses Anliegens. Es sprechen Frau Jansen und Herr Stabe.
Herr Lindenau lässt über den Überweisungsauftrag abstimmen.
Ergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen 2
Einstimmige Annahme
Überplan- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2008 2. Halbjahr
Fragen von Herrn Nevermann, Frau Dr. Jenisch-Anton beantworten Frau Kramm und Frau Borns.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Kooperation zwischen Schule und Jugendamt bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen; Abschluss einer Vereinba-
rung
Frau Junghans führt ein, verweist auf das vereinfachte Verfahren und verteilt dazu die Vereinbarung um. Herr Dreier ergänzt und be-
grüßt die Vereinbarung. Die Vereinbarung wird in allen Lehrerkonferenzen unter Beteiligung von MitarbeiterInnen des Bereiches 4.510
erörtert. Eine Nachfrage von Frau Dr. Jenisch-Anton beantwortet Frau Junghans.
Umsetzungsbeschluss laufende Geldleistungen für Tagespflegepersonen
Frau Kramm schlägt vor, eventuelle Fragen dazu nach Durchsicht der zur Kenntnis versandten Vorlage in der nächsten Ausschusssit-
zung zu behandeln oder sich damit auch direkt an die Verwaltung zu wenden. .
7.
7.1
Vorlagen Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) kurzfristige Maßnahme zum Kindergartenjahr
2009/10 "
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft wie folgt zu beschließen:
Beschlussvorschlag
1.Die in der Begründung dargestellte kurzfristige Maßnahme wird zum Kindergartenjahr 2009/10 in den Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG
aufgenommen.
6
7.2
2.Für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2009 19.350,00 Euro. Die haushaltsmäßige Ordnung
wird nach § 80 GO in einem Nachtragshaushalt bei der HH-Stelle 4645.7007 - finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen /
Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger hergestellt:
Der Mehrbedarf im Jahr 2010 beträgt 46.440,00 Euro. Die haushaltsmäßige Ordnung wird auf der Haushaltsstelle 4645.7007 herge-
stellt.
Herr Nevermann beantragt eine Unterbrechung, die Sitzung wird von 17:55 bis 18:00 Uhr unterbrochen.
Herr Lindenau lässt über die Vorlage abstimmen.
Ergebnis:
Ja-Stimmen:10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen:0
Einstimmige Empfehlung
Berufung eines persönlichen, stellvertretenden Ausschussmitglieds
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft wie folgt zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
Herr Tim Klüssendorf, Roeckstraße 43, 23568 Lübeck wird als persönliches, stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss
berufen.
Herr Lindenau
lässt über die Vorlage abstimmen.
Ergebnis:
Ja-Stimmen:10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen:0
Einstimmige Empfehlung 8. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor
9. Anträge der Ausschussmitglieder
Es liegt nichts vor
10.
Anfragen
Frau Mentz bedankt sich bei Frau Junghans für die schriftliche Beantwortung der Fragen zum Verfahren der Früherkennungsuntersu-
chung. Es sprechen Frau Jansen und Herr Lindenau. Frau Junghans regt an, in 2-3 Jahren zu prüfen, ob das gewählte Verfahren sinn-
voll und verhältnismäßig ist.
11.
Verschiedenes
Herr Lindenau berichtet, dass er neben dem Personal- und Finanzausschuss weiterhin dem Jugendhilfeausschuss vorsitzen
wird.
Frau Dr. Jenisch-Anton fragt nach der Umstellung des Rechnungswesens im Bereich städtische Kindertageseinrichtungen, Frau
7
Oldenburg berichtet, dass noch nicht alles reibungslos liefe. Frau Kramm schlägt vor, zu einer Sitzung nach den Sommerferien
das Thema Doppik auf die Tagesordnung zu setzen und den Projektleiter Herrn Albrecht dazu zu bitten. Der Ausschuss begrüßt
den Vorschlag.
Herr Nevermann fragt nach der aktuellen personellen Situation in der Beratungsstelle Moisling, Frau Junghans berichtet, dass
nächste Woche Vorstellungsgespräche statt finden werden.
Herr Jürgensen informiert über die Erstattung des beitragsfreien Kitajahres, es liegt dem Nachversand bei.
Jan Lindenau Andrea Aewerdieck-Zorom
(Jugendhilfeausschussvorsitzender) (Protokoll)
Anlage zum Protokoll
. . .
4.510 Familienhilfen/Jugendamt
Az.: 4.510 Ju/-
Datum: 17.06.2009
Auskunft: Christopher Behrmann
Renate Junghans
Telefon: 7339, 4510
Telefax: 4534
Vermerk
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Erwiderung zur Stellungnahme von Lifeline e.V. im JHA am 07. 05. 2009
Vorbemerkung
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,
die weder mit einer personensorgeberechtigten Person noch mit einer
erziehungsberechtigten Person nach Deutschland kommen.
Für UMF besteht seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendweiterentwicklungsgesetzes
(KICK) im Oktober 2005 eine neue Rechtslage; sie haben Anspruch auf v o r l ä u f i g e
S c h u t z m a ß n a h m e n gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII.
§ 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII lautet: Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen
Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher
unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im
Inland aufhalten.
Zu 1 und 2 :
Pflicht zur Inobhutnahme und Erstversorgung
Bedarfsgerechte Unterbringung im Sinne des Kindeswohls
Lifeline e. V. ist der Auffassung, dass der Bereich Familienhilfen/Jugendamt seine
Zuständigkeit insbesondere für die Erstversorung der UMF nicht umsetzt und kritisiert die
Unterbringung der UMF während der Inobhutnahme in der EAE. Die Inobhutnahme, so
Lifeline e.V. , habe als sozialpädagogische Krisenintervention immer nach fachlichen
Standards in einer Jugendhilfeeinrichtung mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder bei
einer Pflegefamilie zu erfolgen.
Mit der Inobhutnahme ist die Befugnis und die Verpflichtung zu einer v o r l ä u f i g e n
Unterbringung bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer
- 2 -
. . .
sonstigen Wohnform verbunden. Die Befugnis hat aufenthaltsbestimmungsrechtlichen
Charakter. ( vgl. Wiesner, SGB VIII, 3. Auflage, § 42, Rdnr. 23)
Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt übt die Befugnis, den Aufenthalt des UMF bestimmen
zu dürfen/zu müssen, dergestalt aus, dass der UMF in der EAE in Lübeck in Obhut
genommen wird.
Für die Inobhutnahmeeinrichtung als solche legt das SGB VIII nicht explizit Anforderungen
fest, so dass die EAE – insbesondere vor dem Hintergrund der Vorläufigkeit der
Unterbringung - als geeignet angesehen werden kann.
Die von Lifeline e.V. zu Recht hervorgehobene Funktion der Inobhutnahme als
sozialpädagogische Krisenintervention kann nicht mit einem Clearingverfahren gleichgesetzt
oder als solches verstanden werden. Die Vorschriften des § 42 SGB VIII beinhalten ein
besonderes Clearingverfahren nicht, weder für Kinder und Jugendliche nach § 42 Abs. 1
Nrn. 1 und 2, noch für UMF nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII.
Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt befindet sich derzeit mit der Vorwerker Diakonie in
Gesprächen zur qualifizierteren Ausgestaltung der sich an Inobhutnahmen anschließende
„Klärungsphasen“. Diese Klärungsphasen gehen von einem Jugendhilfebedarf aus und
werden auf der Grundlage des § 34 SGB VIII im Rahmen stationärer Maßnahmen angeboten
werden. UMF sind in der entsprechenden Leistungsvereinbarung mit der Vorwerker
Diakonie als mögliche Leistungsempfänger eines „Clearing“ ausdrücklich genannt.
Da in Lübeck bisher alle UMF ab 16 Jahre Asylantragsteller gewesen sind, ist auf folgende
Besonderheit hinzuweisen:
Das Asylverfahrensgesetz legt dem Ausländer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der
damit im Asylverfahren handlungsfähig ist, in § 47 Abs. 1 AsylverfG eine Wohnpflicht in der
für seine Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung auf. Für die 16- und 17 – jährigen
Jugendlichen konkurriert deshalb die Pflicht des Jugendamtes zur Inobhutnahme mit der
Pflicht des Bundesamtes zur Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung.
So, wie von Wiesner (SGB VIII, § 42 Rdnr. 18) vorgeschlagen, wird die „Pflichtenkollision“
zwischen dem Bereich Familienhilfen/Jugendamt und der EAE dergestalt gelöst, dass die
EAE unverzüglich über die Aufnahme eines Jugendlichen informiert und der Bereich damit
in die Lage versetzt wird, den erzieherischen Bedarf zu prüfen. Besteht ein solcher Bedarf,
- 3 -
so verlässt der Jugendliche die EAE, besteht er nicht, so wird die weitere Versorgung in der
EAE durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist zu ergänzen, dass
Erstaufnahmeeinrichtungen vom Erlaubnisvorbehalt für Jugendhilfeeinrichtungen (§ 45 SGB
VIII) gemäß § 44 AsylVfG ausdrücklich ausgenommen sind.
Unabhängig davon befürwortet der Bereich Familienhilfen /Jugendamt, dass für Schleswig-
Holstein ein einheitliches Verfahren auf der Grundlage des § 42 SGB VIII entwickelt wird,
das den spezifischen Erfordernissen und problematischen Einzelfallkonstellationen der UMF
Rechnung trägt.
Zu 3: Hilfeplanverfahren und Clearingverfahren
Lifeline e. V. kritisiert, dass die Entscheidung darüber, ob der Hilfebedarf des Minderjährigen
in der EAE abgedeckt werden kann, auf der Grundlage eines ersten Kontaktgespräches
erfolgt. Auch hier muss hervorgehoben werden, dass dieses Gespräch nicht eine
Klärungsphase ersetzt, sondern die Inobhutnahme beendet. Kommt die sozialpädagogische
Fachkraft zu dem Ergebnis, dass Jugendhilfebedarf besteht, so veranlasst sie eine
entsprechende Maßnahme. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass kein Bedarf an Hilfen zur
Erziehung gegeben ist, so verbleibt der UMF in der EAE.
Die sozialpädagogische Fachkraft trifft diese Entscheidung unter Berücksichtigung des
Wunsches des UMF als auch unter Einbeziehung der guten Betreuung in der EAE.
Zu 4: Amtsvormund und Einzelvormund
Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt Jugendamt ist vorrangig um Einzelvormünder für die
UMF bemüht. Die Möglichkeit, einen Einzelvormund über den Verein Lifeline e. V. gestellt zu
bekommen, wird ausdrücklich benannt; bei entsprechendem Wunsch des UMF wird dem
Familiengericht ein Einzelvormund vorgeschlagen.
gez.
Renate Junghans