Auszug - Importierte Niederschrift  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


N i e d e r s c h r i f t  Nr.11 

über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2008-2013) am 04.06.2009 Be-

ginn: 16:02 Uhr  Ende: 18:04 Uhr 

in der Diele Mengstraße 41, 23552 Lübeck 

 

TeilnehmerInnen:  

von den Ausschussmitgliedern:

Herr Lindenau -Vorsitzender-  Frau Kuring-Arent

Herr Puhle  Frau Krößin

Frau Siebdrat  Herr Giesenberg

Herr Stabe bis 18:00 Uhr (bis TOP 6.7)  Frau Ziese bis 17:52 Uhr (bis TOP 6.6) 

Herr Paulsen (V)  Frau Paetow (B/V)

Frau Mentz  Frau Dehnhard (B)

Herr Nevermann  Frau Dr. Jenisch-Anton (B)   

Frau Jansen  Herr Jürgensen (B)

Herr Stachowske (B)  Herr Regenberg (B)

Frau Junghans (B)  

 

 

V = Vertretendes Mitglied

B = Beratendes, nicht stimmberechtigtes  Mitglied

 

 

Es fehlen :Herr Gusek, Frau Theuerkauff, Herr Nagel, Frau Bükücüler, Frau Tran, Herr Georg 

Von der Verwaltung  

Senatorin Borns bis 17:47 Uhr  Frau Albrecht

Frau Kramm  Herr Dreier 17:27 -17:52 Uhr

Frau Heidig  Frau Oldenburg  

Herr Wulf 4.510 bis 17:26 Uhr  Frau Aewerdieck-Zorom (Protokoll) 

Frau Kosminski ( JZ Burgtor)  Frau Pfanne (JZ Röhre) 

Herr Kiewow (JZ Moisling)  Herr Krause (JZ Kücknitz) 

Frau Kurt (Bauspielplatz) 

   

Vom Seniorenbeirat   Vom Frauenbüro  

Frau Hennig  Frau Sasse 

 

Als Gäste: Herr Neu, Beratungsstelle für junge Erwachsene, Frau Windmöller, ARGE, Frau 

Erfurt, Trave, Herr Bernet, Lübecker Jugendring.

 

 

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

 

 

Öffentlicher Teil 

   1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 

  2. Feststellung der Tagesordnung

  3. Feststellung der Protokolle der 9.+10. Sitzung 

  4. Anliegen der Jugend

  5. Mitteilungen der Verwaltung

  6. Berichte 

 

6.1 Wohnungssuchende Junge Erwachsene (mündl.)

6.2 Treffpunkte von Jugendlichen (Kurzbericht der Einrichtungsleiter) 

       6.3 Betriebsformen der städtischen Kindertagesstätten 

      (Unterlagen lagen in der letzen Sitzung vor, Alt TOP 5.4) 

6.4 Stand „Unterstützung der Aktion Ferien vom Krieg“ (mündl Unterlagen lagen in der  

      letzen Sitzung vor, Alt TOP 5.5)

6.5 Überplan- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für  das  

      Haushaltsjahr 2008 2. Halbjahr (Unterlagen lagen in der letzen Sitzung vor, Alt TOP5.6)

 

 

6.6 Kooperation zwischen Schule und Jugendamt bei Anhaltspunkten für Kindeswohl- 

      gefährdungen; Abschluss einer Vereinbarung (mündl.) 

6.7 Umsetzungsbeschluss laufende Geldleistungen für Tagespflegepersonen 

6.8 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

 

   7. Vorlagen  

     7.1 Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung  (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) kurzfristige  

           Maßnahme zum Kindergartenjahr 2009/10

    7.2 Berufung eines persönlichen, stellvertretenden Ausschussmitglieds  

 

  8. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft –Es liegt nichts vor  

  9. Anträge der Ausschussmitglieder – Fehlmeldung Es liegt nichts vor  

10. Anfragen

11. Verschiedenes

 

 

Nichtöffentlicher Teil

Es liegt nichts vor

 

 

N i e d e r s c h r i f t 

 

  Nr. 11  2008-2013                                   Lübeck den 

08.06.2009 

über die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.06.2009 

Ansprechpartnerin: Frau Aewerdieck-Zorom Tel.:122 7570 

 

TOP

 

   

 

Ggf. erneu-

te Beratung 

 

1.

 

 

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Herr Lindenau begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Giesenberg als Vorsitzender 

des Lübecker Jugendrings begrüßt ebenfalls die Anwesenden und übergibt das Wort an Herrn Bernet, Geschäftsführer des Lübecker 

Jugendrings. Herr Bernet stellt die Arbeitsschwerpunkte des Jugendrings vor. Nachfragen von Frau Jansen und Frau Mentz beantwor-

tet Herr Bernet. Herr Lindenau bedankt sich bei beiden. 

 

 

 

2.  Feststellung der Tagesordnung 

 

Herr Lindenau gibt bekannt, dass Herr Gusek, der nicht anwesend sein kann und Frau Mentz beantragt haben, den TOP 6.3 Betriebs-

formen der städtischen Kindertageseinrichtungen zu verschieben. Er schlägt vor, den Personalrat zur nächsten Sitzung dazu einzula-

den. Der Ausschuss ist einverstanden. 

Der zuständige Kollege aus 4.510 war im Urlaub, die Beantwortung der Darstellungen des Vereins Lifeline (TOP 6.8) zu minderjährigen 

unbegleiteten Flüchtlingen konnte nicht erfolgen. Herr Lindenau schlägt vor, sowohl die Darstellung des Vereins als auch die des Be-

reichs 4.510 an das Protokoll zu hängen und den TOP erneut in der nächsten Sitzung zu beraten. Der Ausschuss ist einverstanden. 

Des Weiteren gibt Herr Lindenau bekannt, dass der Nachversand zwar am 29.05.2009 in die Post gegangen ist, aber den Ausschuss-

mitgliedern bislang nicht zugestellt wurde. Das betrifft die TOP’s 6.7, 7.1 und 7.2. 

7.1 und 7.2  sind vor der Sitzung umverteilt worden. 6.3 ist bereits in der Bürgerschaft am 28.05.09 beschlossen worden, hierzu wird 

mündlich berichtet. 

 

 

 

3.

 

Feststellung der Protokolle der 9.+10. Sitzung Wahlperiode 2008-2013 

Es liegen keine Einwände zu den Niederschriften vor. Der Ausschuss stellt die Niederschriften fest und genehmigt sie. 

 

 

 

4.  Anliegen der Jugend 

 

Frau Paetow gibt den Termin einer geplanten Bildungsdemonstration am 17.06.2009  ab 11 Uhr bekannt. Sie gibt die Kritik der Organi-

satoren bekannt, dass allen SchülerInnen bei Teilnahme mit einem Schultadel gedroht würde. Frau Mentz weist darauf hin, dass die 

Bürgerschaft hierzu eine Resolution  auf den Weg gebracht hatte. Der Bürgermeister sollte sich in Kiel dafür einsetzen, dass die Teil-

nahme an Schulstreiks nicht geahndet wird. Frau Borns ergänzt, dass der Stand dazu über die Auftragsliste des Hauptausschusses zu 

ersehen sein müsste. Die Frage von Herrn Stabe bezüglich des Anlasses  des Streiks, beantwortet Frau Paetow mit der Kritik an 

schlecht ausgebildeten Lehrkräften, hohem Unterrichtsausfall und insgesamt einer schlechten Qualität an den Schulen. 

 

 

 

5. 5.1 

 

Mitteilungen der Verwaltung

Streik in den städtischen Kindertagesstätten

 

 

4

 

 

 

  5.2 

 

Frau Oldenburg informiert , dass sich fünf Kindertagesstätten an dem landesweiten Streik beteiligen. Die Eltern können ggf. einen An-

trag auf Rückerstattung stellen. Es sprechen Frau Dr. Jenisch-Anton, Senatorin Borns und Frau Jansen. 

Mengstraße

Senatorin Borns informiert, dass der Mietkontrakt für den Gebäudekomplex in der Mengstraße( Diele, Haus der Verbände, Röhre) im 

März 2010 ausläuft. Die Trave wird der Stadt ein Mietangebot zukommen lassen. Wenn das  Angebot vorliegt, wird das Gebäudema-

nagement die Angelegenheit abwickeln. Herr Nevermann bittet um die Darstellung der Fläche in Quadratmetern. Anmerkung von Pro-

tokollantin: Der Komplex Haus der Verbände und Röhre hat ca. 1.500 m². Zur Nachfrage von Frau Ziese bezüglich Planungen von bar-

rierefreien Zugängen, ist Senatorin Borns keine Planung seitens der Trave bekannt. Eine Nachfrage von Frau Dehnhard beantwortet 

Frau Borns.  

 

6. 6.1

6.2 

 

 

Berichte  Wohnungssuchende Junge Erwachsene

Herr Lindenau begrüßt Herrn Wulf aus dem Bereich Soziale Sicherung und Herrn Neu, Leiter der Beratungsstelle für Erwachsene der 

Vorwerker Diakonie. Herr Neu berichtet, dass die ARGE einen Miethöchstsatz inkl. Nebenkosten erstattet. Dadurch, dass die Neben-

kosten stark angestiegen sind und beispielsweise durch Nachzahlungen über dem Höchstsatz liegen, können die jungen Erwachsenen 

die Wohnung nicht halten. Bei drohender Obdachlosigkeit wird vom Bereich soziale Sicherung vorübergehend eine Unterbringung im 

Hotel veranlasst. Hierbei fallen Unterkunftskosten von 14,- Euro pro Tag an. Hinzu kommt, dass sich die Wohnungsunternehmen zu-

rückhaltend in der Vermietung an junge Menschen geben, da es häufiger zu Problemen mit der Einhaltung der Hausordnung gekom-

men war. Herr Wulf regt an, dass zu einem Treffen unter Beteiligung der ARGE, des Fachbereichs 2 , der Beratungsstelle für junge 

Erwachsene und der Wohnungsbauunternehmen eingeladen wird. Es sprechen Herr Nevermann,  Frau Mentz, Frau Dr. Jenisch-Anton, 

Frau Windmöller, Frau Junghans. Herr Lindenau beantragt Rederecht für Frau Erfurt von der Trave, der Ausschuss ist einverstanden. 

Frau Erfurt berichtet, dass die Trave im Einzelfall bereit ist, jungen Menschen eine Wohnung zu gewähren. Es hat aber auch Probleme 

mit dem Einhalten der Hausordnung gegeben. Herr Lindenau schlägt vor, den Tagesordnungspunkt nach den Sommerferien erneut im 

Jugendhilfeausschuss zu beraten, der Ausschuss ist einverstanden. Herr Lindenau bedankt sich bei Herrn Wulf und Herrn Neu.  

Treffpunkte von Jugendlichen

Senatorin Borns weist darauf hin, dass es Versäumnisse in der Abarbeitung des Auftrags des Jugendhilfeausschusses seit September 

2008 gegeben hat und bittet um Verständnis, dass heute erst ein Einstieg in die Diskussion erfolgen wird. Ein Bericht, basierend auf 

einer abgestimmten Fragebogen-Umfrage in allen Einrichtungen, wird sich dem anschließen. Die EinrichtungsleiterInnen der städti-

schen Jugendzentren werden zum Einstieg in das Thema kurz berichten. Die VertreterInnen der freien Träger sahen sich aus ver-

schiedenen Gründen nicht in der Lage dazu zu berichten. Frau Kramm verliest einen Brief der freien Träger und nennt die VertreterIn-

nen der städtischen Einrichtungen, die hier mündlich vortragen werden. Frau Pfanne verteilt ein Papier mit den gekennzeichneten 

Treffpunkten im Bereich der Innenstadt um. Sie, Frau Kosminski, Herr Krause, Herr Kiesow und Frau Kurt stellen dar, wo in den Stadt-

teilen ihrer Einrichtung die informellen Treffpunkte sind. Generell sind die Treffpunkte durch häufige Verlagerung und Veränderung ge-

prägt. Des Weiteren werden einige Treffpunkte (Erwachsener) von Kindern und Jugendlichen als Angst-machend  und gefährlich ein-

geschätzt. Von den wenigsten Jugendlichen wird eine Betreuung durch Sozialarbeiter gewünscht. Frau Ziese schlägt vor, in der AG 

§78 die Fragestellungen für den Bericht abzustimmen und anschließend Kriterien zu entwickeln, wann eine Reaktion seitens der Ju-

 

  09.2009

 

 

5

 

 

 

6.4

6.5

6.6

6.7  

 

gendarbeit erfolgen muss. Es sprechen Frau Jansen, Herr Nevermann, Herr Bernet. Frau Kuring-Arent erwartet von der Verwaltung die 

Ergebnisse der AG §78 und der Jugendhilfeplanung im Jugendhilfeausschuss zu beraten.  

Stand“Unterstützung der Aktion Ferien vom Krieg“

Unterstützung der Aktion Ferien vom Krieg – TOP 4.48 Drs. 432 Sitzung 27.11.2008 (Überweisungsauftrag der Bürgerschaft 

27.11.2008) vertagt am 08.01.09 im Jugendhilfeausschuss 

Die Hansestadt Lübeck unterstützt die Aktion „Ferien vom Krieg“ des „Komitees für Grundrechte und Demokratie“ und übernimmt jähr-

lich eine Ferienpatenschaft. Die Kosten für eine jährliche Ferienpatenschaft, die die Hansestadt Lübeck trägt, betragen 130,- Euro. Die 

Aktion Ferien vom Krieg unterstützt den gemeinsames Dialog zwischen israelischen und palästinensischen Jugendlichen und führt Fe-

rienfreizeiten im ehemaligen Jugoslawien für Kinder und Jugendliche durch, die von den Spätfolgen des Krieges betroffen sind. 

Herr Bernet berichtet von den Schwierigkeiten durch Einreisebestimmungen und den fehlenden Möglichkeiten zum Geldtransfer bei der 

Umsetzung dieses Anliegens. Es sprechen Frau Jansen und Herr Stabe.  

Herr Lindenau lässt über den Überweisungsauftrag abstimmen. 

Ergebnis:

Ja-Stimmen: 10   Nein-Stimmen:0    Enthaltungen 2

Einstimmige Annahme

Überplan- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2008 2. Halbjahr  

Fragen von Herrn Nevermann, Frau Dr. Jenisch-Anton beantworten Frau Kramm und Frau Borns. 

Der Ausschuss nimmt  den Bericht zur Kenntnis. 

Kooperation zwischen Schule und Jugendamt bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen; Abschluss einer Vereinba-

rung

Frau Junghans führt ein, verweist auf das vereinfachte Verfahren und verteilt dazu die Vereinbarung um. Herr Dreier ergänzt und be-

grüßt die Vereinbarung. Die Vereinbarung wird in allen Lehrerkonferenzen  unter Beteiligung von MitarbeiterInnen des Bereiches 4.510 

erörtert. Eine Nachfrage von Frau Dr. Jenisch-Anton beantwortet Frau Junghans. 

Umsetzungsbeschluss laufende Geldleistungen für Tagespflegepersonen 

Frau Kramm schlägt vor, eventuelle Fragen dazu nach Durchsicht der zur Kenntnis versandten Vorlage in der nächsten Ausschusssit-

zung zu behandeln oder sich damit auch direkt an die Verwaltung zu wenden. . 

 

7.

7.1 

 

 

Vorlagen  Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung  (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) kurzfristige Maßnahme zum Kindergartenjahr 

2009/10 " 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft wie folgt zu beschließen: 

Beschlussvorschlag

1.Die in der Begründung dargestellte kurzfristige Maßnahme wird zum Kindergartenjahr 2009/10 in den Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG 

aufgenommen.

 

 

6

 

 

 

  

  

  7.2 

 

2.Für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2009  19.350,00 Euro. Die haushaltsmäßige Ordnung 

wird nach § 80 GO in einem Nachtragshaushalt bei der HH-Stelle 4645.7007 - finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen / 

Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger hergestellt: 

Der Mehrbedarf im Jahr 2010 beträgt 46.440,00 Euro. Die haushaltsmäßige Ordnung wird auf der Haushaltsstelle 4645.7007 herge-

stellt. 

 

  Herr Nevermann beantragt eine Unterbrechung, die Sitzung wird von 17:55 bis 18:00 Uhr unterbrochen. 

Herr Lindenau lässt über die Vorlage abstimmen.

Ergebnis:

Ja-Stimmen:10          Nein-Stimmen: 0      Enthaltungen:0 

Einstimmige Empfehlung

 

 

Berufung eines persönlichen, stellvertretenden Ausschussmitglieds

 

  

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft wie folgt zu beschließen: 

Beschlussvorschlag:

Herr Tim Klüssendorf, Roeckstraße 43, 23568 Lübeck wird als persönliches, stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss 

berufen.

Herr Lindenau 

 

lässt über die Vorlage abstimmen. 

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen:10          Nein-Stimmen: 0      Enthaltungen:0 

Einstimmige Empfehlung  8.  Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft 

Es liegt nichts vor 

  9.   Anträge der Ausschussmitglieder 

Es liegt nichts vor

 

 

 

 

 

10.

 

Anfragen 

Frau Mentz bedankt sich bei Frau Junghans für die schriftliche Beantwortung der Fragen zum Verfahren der Früherkennungsuntersu-

chung. Es sprechen Frau Jansen und Herr Lindenau. Frau Junghans regt an, in 2-3 Jahren zu prüfen, ob das gewählte Verfahren sinn-

voll und verhältnismäßig ist.  

 

 

 

11.

 

Verschiedenes 

 

  Herr Lindenau berichtet, dass er neben dem Personal- und Finanzausschuss weiterhin dem Jugendhilfeausschuss vorsitzen 

wird.  

  Frau Dr. Jenisch-Anton fragt nach der Umstellung des Rechnungswesens im Bereich städtische Kindertageseinrichtungen, Frau

 

 

7

 

 

 

Oldenburg berichtet, dass  noch nicht alles reibungslos liefe. Frau Kramm schlägt vor, zu einer Sitzung nach den Sommerferien 

das Thema Doppik auf die Tagesordnung zu setzen und den Projektleiter Herrn Albrecht dazu zu bitten. Der Ausschuss begrüßt 

den Vorschlag. 

  Herr Nevermann fragt nach der aktuellen personellen Situation in der Beratungsstelle Moisling, Frau Junghans berichtet, dass 

nächste Woche Vorstellungsgespräche statt finden werden.  

  Herr Jürgensen informiert über die Erstattung des beitragsfreien Kitajahres, es liegt dem Nachversand bei.   

 

           

               

 

 

 

Jan Lindenau                    Andrea Aewerdieck-Zorom 

(Jugendhilfeausschussvorsitzender)                 (Protokoll)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage zum Protokoll

 

  . . . 

 

 

 

4.510  Familienhilfen/Jugendamt  

Az.:  4.510 Ju/-

 

 

Datum:      17.06.2009

Auskunft:   Christopher Behrmann

      Renate Junghans

Telefon:     7339, 4510

Telefax:     4534 

 

  Vermerk

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Erwiderung zur Stellungnahme von Lifeline e.V. im JHA am 07. 05. 2009  

Vorbemerkung 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, 

die  weder  mit  einer  personensorgeberechtigten  Person  noch  mit  einer 

erziehungsberechtigten Person nach Deutschland kommen.  

Für UMF besteht seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendweiterentwicklungsgesetzes 

(KICK) im Oktober  2005  eine neue  Rechtslage; sie  haben  Anspruch auf    v o r l ä u f i g e   

S c h u t z m a ß n a h m e n  gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII.  

 

 

§ 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII  lautet: Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen 

Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher 

unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im 

Inland aufhalten. 

 

 

Zu 1 und 2  :  

Pflicht zur Inobhutnahme und Erstversorgung 

Bedarfsgerechte Unterbringung im Sinne des Kindeswohls  

Lifeline  e.  V.  ist  der  Auffassung,  dass  der  Bereich  Familienhilfen/Jugendamt  seine 

Zuständigkeit  insbesondere für die Erstversorung der UMF nicht  umsetzt und kritisiert die 

Unterbringung  der  UMF  während  der  Inobhutnahme  in  der  EAE.  Die  Inobhutnahme,  so 

Lifeline  e.V.  ,  habe  als  sozialpädagogische  Krisenintervention  immer  nach  fachlichen 

Standards in einer Jugendhilfeeinrichtung mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder bei 

einer Pflegefamilie zu erfolgen.

Mit  der Inobhutnahme  ist  die  Befugnis  und  die Verpflichtung  zu  einer  v  o  r  l  ä  u f  i g  e  n 

Unterbringung  bei  einer  geeigneten  Person,  in  einer  geeigneten  Einrichtung  oder  in  einer

 

 

- 2 - 

 

  . . . 

 

sonstigen  Wohnform  verbunden.  Die  Befugnis  hat  aufenthaltsbestimmungsrechtlichen 

Charakter. ( vgl. Wiesner, SGB VIII, 3. Auflage, § 42, Rdnr. 23)  

Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt übt die Befugnis, den Aufenthalt des UMF bestimmen 

zu  dürfen/zu  müssen,  dergestalt  aus,  dass  der  UMF  in  der  EAE  in  Lübeck  in  Obhut 

genommen wird. 

Für die Inobhutnahmeeinrichtung als solche legt das SGB VIII nicht explizit Anforderungen 

fest,  so  dass  die  EAE  –  insbesondere  vor  dem  Hintergrund  der  Vorläufigkeit  der 

Unterbringung  - als  geeignet angesehen werden kann.  

Die  von  Lifeline  e.V.  zu  Recht  hervorgehobene  Funktion  der  Inobhutnahme  als 

sozialpädagogische Krisenintervention  kann nicht mit einem Clearingverfahren gleichgesetzt 

oder  als  solches  verstanden  werden.  Die  Vorschriften  des  §  42  SGB  VIII  beinhalten  ein 

besonderes    Clearingverfahren  nicht,  weder für Kinder  und  Jugendliche nach  §  42  Abs.  1 

Nrn. 1 und 2, noch für UMF nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII.  

Der  Bereich  Familienhilfen/Jugendamt  befindet  sich  derzeit  mit  der  Vorwerker  Diakonie  in 

Gesprächen  zur  qualifizierteren  Ausgestaltung  der  sich  an  Inobhutnahmen  anschließende  

„Klärungsphasen“.    Diese  Klärungsphasen  gehen  von  einem  Jugendhilfebedarf  aus  und 

werden auf der Grundlage des § 34 SGB VIII im Rahmen stationärer Maßnahmen angeboten 

werden.    UMF  sind  in  der  entsprechenden  Leistungsvereinbarung  mit  der  Vorwerker 

Diakonie als mögliche Leistungsempfänger eines „Clearing“ ausdrücklich genannt.  

Da in Lübeck bisher alle UMF ab 16 Jahre  Asylantragsteller  gewesen sind, ist auf folgende 

Besonderheit hinzuweisen:

Das Asylverfahrensgesetz legt dem Ausländer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der 

damit im Asylverfahren handlungsfähig ist, in § 47 Abs. 1 AsylverfG eine  Wohnpflicht  in der 

für  seine  Aufnahme  zuständigen  Aufnahmeeinrichtung  auf.  Für  die  16-  und  17  –  jährigen 

Jugendlichen  konkurriert  deshalb  die  Pflicht  des  Jugendamtes  zur  Inobhutnahme  mit  der 

Pflicht des Bundesamtes zur Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung.  

So, wie von Wiesner (SGB VIII, § 42 Rdnr. 18) vorgeschlagen, wird die „Pflichtenkollision“  

zwischen  dem  Bereich  Familienhilfen/Jugendamt  und  der  EAE  dergestalt  gelöst,  dass  die 

EAE unverzüglich über die Aufnahme eines Jugendlichen informiert  und der Bereich damit 

in die Lage versetzt wird, den  erzieherischen  Bedarf zu prüfen. Besteht ein solcher Bedarf,

 

 

- 3 - 

 

   

 

so verlässt der Jugendliche die EAE, besteht er nicht, so wird die weitere Versorgung in der 

EAE  durchgeführt.  In  diesem  Zusammenhang  ist  zu  ergänzen,  dass 

Erstaufnahmeeinrichtungen vom Erlaubnisvorbehalt für Jugendhilfeeinrichtungen (§ 45 SGB 

VIII) gemäß  § 44 AsylVfG ausdrücklich ausgenommen sind.  

Unabhängig davon befürwortet der Bereich Familienhilfen /Jugendamt, dass für Schleswig-

Holstein ein einheitliches Verfahren auf der Grundlage  des § 42 SGB VIII entwickelt wird, 

das den spezifischen Erfordernissen und problematischen Einzelfallkonstellationen der UMF 

Rechnung trägt. 

Zu 3:  Hilfeplanverfahren und Clearingverfahren

 

 

Lifeline e. V. kritisiert, dass die Entscheidung darüber, ob der Hilfebedarf des Minderjährigen 

in  der  EAE  abgedeckt  werden  kann,  auf  der  Grundlage  eines  ersten  Kontaktgespräches 

erfolgt.  Auch  hier  muss  hervorgehoben  werden,  dass  dieses  Gespräch  nicht  eine 

Klärungsphase ersetzt, sondern die Inobhutnahme beendet.  Kommt die sozialpädagogische 

Fachkraft  zu  dem  Ergebnis,  dass  Jugendhilfebedarf  besteht,  so  veranlasst  sie  eine 

entsprechende  Maßnahme.  Kommt  sie  zu  dem  Ergebnis,  dass  kein  Bedarf  an  Hilfen  zur 

Erziehung gegeben ist, so verbleibt der UMF in der EAE.  

Die  sozialpädagogische  Fachkraft  trifft  diese  Entscheidung  unter  Berücksichtigung  des 

Wunsches des UMF als auch unter Einbeziehung der guten Betreuung in der EAE.  

Zu 4:  Amtsvormund und Einzelvormund 

Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt  Jugendamt ist vorrangig um Einzelvormünder für die 

UMF bemüht. Die Möglichkeit, einen Einzelvormund über den Verein Lifeline e. V. gestellt zu 

bekommen,  wird  ausdrücklich  benannt;  bei  entsprechendem  Wunsch  des  UMF  wird  dem 

Familiengericht ein Einzelvormund vorgeschlagen.  

gez.

Renate Junghans