Auszug - Importierte Niederschrift  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


G:\user\GELLER\2jha\2006\Februar\ProtokollJugendhilfeausschussnr 2702022006.doc

 

Jugendhilfeausschuss  Lübeck, 15.02.2006

4.513.00.14.1  

N i e d e r s c h r i f t  Nr. 27

über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2003-2008) am 02.02.2006

Sitzungssaal, Verwaltungszentrum Mühlentor 

Beginn: 16:06 Uhr  Ende: 18:22 Uhr 

TeilnehmerInnen:

von den Ausschussmitgliedern:

Herr Lindenau -Vorsitzender-  Frau Behrendt

Frau Beidatsch  Herr Freitag

Frau Fahl  Herr Georg B

Herr Grohmann  Frau Lietzke

Frau Menorca  Herr Nagel

Frau Oldenburg B  Frau Rohde B

Frau Schopenhauer  Herr Stachowske B

Frau Ziese  Frau Gilsing B

Frau Dr. Jenisch-Anton B  Herr Köpsell

Frau Schellin B  Frau Siebdrat

 

B = Beratendes Mitglied 

von der Verwaltung

Frau Aewerdieck-Zorom  Frau Albrecht

Herr Geller (Protokoll)  Herr Graf

Frau Heidig  Herr Jürgensen

Frau Kramm  Herr Martienssen

Frau Schnicke 

vom Seniorenbeirat

Herr Jugert 

als Gast

Herr Kassube FDP  Frau von Holt B 90/ Die Grünen 

mehrere Bürgerinnen und Bürger als ZuhörerInnen 

Zu TOP 1   Begrüßung/Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2 Feststellung der Tagesordnung

keine Anmerkungen 

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

1.  Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.  Feststellung der Tagesordnung

3.  Feststellung des Protokolls der 26. Sitzung (Wahlperiode 2003/08)

4.  Mitteilungen der Verwaltung

5.  Änderung der Satzung für das Jugendamt Lübeck

6.  Hilfen zur Erziehung

7.  Diskriminierende Aktionen gegen Nichtdeutsche vor den Lübecker Diskotheken

8.  Kooperation Jugendschutz 

9.  Initiierung eines „Lokalen Bündnisses für Familie“ in Lübeck

10. Nachwahl eines stellvertretenden Ausschussmitglieds

11. Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 

2. Kindertagesstätte im Hochschulstadtteil

12. Zukunftspaket Lübecker Altstadt 2005

 

 

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13. 2. Zwischenbericht zur Städtekooperation zwischen

der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hansestadt Lübeck

14. Verschiedenes

Zu TOP 3  Feststellung des Protokolls der 26. Sitzung (Wahlperiode 2003/08)

Keine Anmerkungen. 

Das Protokoll ist damit festgestellt.

Zu TOP 4  Mitteilungen der Verwaltung

1.  Bereitstellung von Getränken während der Sitzungen

Herr Geller berichtet, dass die während der letzten Sitzung bereitgestellten Getränke

teilweise nicht bezahlt wurden. Den Differenzbetrag hat der Vorsitzende privat gezahlt.

Aus diesem Grund werden bei zukünftigen Sitzungen keine Getränke mehr bereitge-

stellt.

2.  Umlauf von Unterlagen

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass während der Sitzung folgende Unterlagen bei

den Ausschussmitgliedern umlaufen: Flyer Projekt Stadtteil und Schule Vorwerk, Fort-

bildungsangebot Röhre, Streetballturnier Jugendtreff Zollhaus sowie ein Flyer zu einer

Veranstaltung der AG § 78 KJHG Jugendhilfe. An alle Ausschussmitglieder wurde ein

Veranstaltungshinweis zu einer Veranstaltung der AWO verteilt.

3.  Raumnutzungsanfragen NPD

Herr Georg teilt mit, dass eine Nutzungsanfrage der NPD zur Nutzung von Räumen in

einer Jugendeinrichtung vorliegt. Derzeit wird der Vorgang in Abstimmung mit dem

Bereich Recht geprüft.

Eine Nachfrage von Herrn Grohmann beantwortet Herr Georg.

4.  JUZE Kücknitz

Herr Georg teilt mit, dass ein in Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter längerfristig erkrankt

ist und somit nur noch 1,5 Kräfte zur Verfügung stehen. Das Angebot wird der verän-

derten Situation angepasst. Eine personelle Flankierung aus anderen Einrichtungen

wird derzeit noch geprüft.

5.  Projekt „Mit Wirkung“

Frau Aewerdieck-Zorom berichtet, dass das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der

Aktion „Schleswig-Holstein Land für Kinder“ in Ergänzung des Projekts der Bertels-

mann-Stiftung eine 2. Projektphase mit einem Betrag von insgesamt 180 TEUR un-

terstützen will. Die Verwaltung schlägt vor, sich um diese Mittel zu bewerben und wird

für die Märzsitzung der Bürgerschaft eine entsprechende Vorlage erarbeiten, die die

bereits von der Bürgerschaft beschlossene Maßnahme zur Umsetzung des § 47f GO

ergänzen bzw. abändern wird. Gesamtstädtisch sind 18 TEUR als Eigenmittel für den

auf 2,5 Jahre angelegten Projektzeitraum aufzubringen. Dies sollte angesichts der Be-

teiligung aller Bereiche möglich sein.

Nachfragen von Frau Menorca zu den Kriterien, den finanziellen Ressourcen sowie

der Zeitplanung beantwortet Herr Georg.

6.  Ergänzungsmittel Zusammenarbeit Schule/Jugendhilfe

Frau Albrecht teilt mit, dass seit dem Jahr 2003 (da zunächst 50 TEUR) 33 TEUR zur

Verfügung stehen. Die Mittel werden im ehem. Bereich Jugendhilfe verwaltet. Derzeit

wird ein Projekt der Lernraupe in Moisling mit einem Betrag von 25.242 EUR sowie

das Lernhilfeprojekt in der GS Eichholz mit einem Betrag von 7.757 EUR gefördert.

Die Träger sind darüber informiert worden, dass die Förderung mit Ende des Schul-

jahres 2005/06 auslaufen soll und sie andere Finanzierungswege finden müssen. In

einer Arbeitsgruppe wurde vereinbart, diese Mittel zukünftig in erster Linie für Koordi-

nationsaufgaben und für Anschubfinanzierungen zu nutzen.

Auf Anregung von Frau Ziese wird vereinbart, die Lernraupe zu einer der nächsten Sit-

zungen einzuladen, um das Projekt vorzustellen.

Frau Ziese fragt nach, ob im Rahmen des komm. Finanzausgleichs ein Teilbetrag von

5.000 EUR für Mädchenprojekte und Jugendschutzaufgaben verwendet werden soll.

Frau Albrecht wird diesen Sachverhalt klären und dazu berichten.

 

 

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7.  Spielgruppe St. Lorenz-Nord

Frau Heidig teilt mit, dass die Arbeit dieser kindergartenähnlichen Einrichtung für ein

paar Monate unterbrochen wurde, da die Kirche die Räume für andere Zwecke benö-

tigt. Sie wird jetzt im Stadtbezirk Vorwerk/Falkenfeld fortgesetzt.

8.  Neuer Bereich Familienhilfe

Frau Kramm teilt mit, das derzeit die mit der Bereichsneugründung verbundenen Ver-

waltungsverfahren (Stellenbewertungen, Vorbereitung der Ausschreibung der neuen

Leitungsstelle etc.) laufen und dass die bisherige Leiterin des Bereichs Jugendhilfe

seit dem 1.2.2006 im Fachbereich Soziales tätig ist. Bis zum Abschluss des Beset-

zungsverfahrens für die Bereichsleiterstelle des neuen Bereichs werden Frau Schni-

cke sowie Frau Rohde für ihre jeweiligen Produkte wie bisher verlässliche und ver-

antwortliche Ansprechpartnerinnen sein. Die Umsetzung der organisatorischen Ver-

änderungen aus der Zusammenführung der beiden bisherigen Bereiche soll der/dem

neuen Stelleninhaber/-in vorbehalten bleiben.

Nachfragen von Frau Menorca sowie Frau Gilsing  beantwortet Frau Kramm.

9.  Spenden an Kindertageseinrichtungen

Frau Oldenburg stellt die dem Bereich gewährten Spenden im Jahr 2005 vor. Die Ü-

bersicht ist als Anlage diesem Protokoll beigefügt.

Nachfragen des Vorsitzenden zur Spendenhöhe sowie zur Spendenakquisition be-

antwortet Frau Oldenburg. Dazu sprechen Frau Beidatsch sowie Frau Schopenhauer.

Eine Nachfrage von Frau Beidatsch zur Nutzung von EU-Mitteln beantwortet Frau Ol-

denburg. Herr Georg verweist auf den erheblichen Aufwand bei der Antragstellung, die

häufig außer Verhältnis zum finanziellen Nutzen steht. Die Bereiche sind in der Frage

der Antragstellung überfordert. Dazu teilt der Vorsitzende mit, dass in anderen Städten

bis zu 2 Vollzeitkräfte ausschließlich mit der Frage der EU-Mittel befasst sind. Dazu

spricht Herr Stachowske, der die Erfahrungen von Herrn Georg bestätigt.

Frau Dr. Jenisch-Anton spricht zur Frage der Einbindung weiterer Stiftungen.

Der Vorsitzende sieht politischen Handlungsbedarf und kündigt eine Beratung in einer

der nächsten Sitzungen an.

10. Berufsvorbereitungslehrgänge BALI/JAW

Herr Stachowske teilt mit, dass erstmalig nach 56 Jahren das BALI/JAW ab 1.8.2006

keine berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mehr anbieten kann, da es sich we-

gen der entgegenstehenden Vergaberichtlinien nicht an den Ausschreibungen beteili-

gen darf. Die maßnahmebezogen abgeschlossenen Arbeitsverträge werden mit Ende

August 2006 auslaufen.  Die BQL wird sich an den Ausschreibungen beteiligen.

Auf Nachfrage von Frau Lietzke teilt Herr Stachowske mit, dass 6 bis 7 Planstellen be-

troffen sind.

Eine Nachfrage von Frau Beidatsch zur Ausbildung beantwortet Herr Stachowske.

Eine Nachfrage von Frau Gilsing zum Personal beantwortet Herr Stachowske.

11. Auswirkungen der Kürzungen in den Frauenhäusern

Der Vorsitzende teilt mit, dass auf die entsprechende Anfrage vom Sommer vergan-

genen Jahres ausschließlich die Antwort des Vereins Frauen helfen Frauen vorliegt.

Sie wird dem Protokoll als weitere Anlage beigefügt werden.

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungen zur

Kenntnis.

zu TOP 5  Änderung der Satzung für das Jugendamt Lübeck

Frau Dr. Jenisch-Anton regt an, im Text der Änderungssatzung den Begriff „Stadtelternvertre-

tung“ nicht zu verwenden, weil dieser in Lübeck nur den Teil der städt. Kindertageseinrichtun-

gen abbildet.

Auf Vorschlag von Herrn Geller wird der gesetzliche Begriff „Kreiselternvertretung“ verwendet.

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag in der so veränderten Form zur Abstimmung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck

vom 03.03.1993 wird in der Fassung des anliegenden Entwurfs – Anlage 1 – beschlos-

sen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu

beschließen.

zu TOP 6  Hilfen zur Erziehung

Frau Aewerdieck-Zorom sowie Frau Schnicke erläutern anhand einer Overheadfolie ausführ-

lich das vorliegendende Zahlenmaterial. Die weitaus größten Abweichungen erklären sich aus

der fehlenden Abgrenzung (Jährlichkeitsprinzip).

Eine Nachfrage des Vorsitzenden zu § 32 KJHG beantwortet Frau Schnicke.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden sichern Frau Schnicke sowie Frau Rohde zu, im Rahmen

ihrer Verantwortung künftig verstärkt auf die Einhaltung des Jährlichkeitsprinzips zu achten. 

Frau Kramm weist darauf hin, dass die transparente Steuerung und Dokumentation der fi-

nanziellen Aufwendungen für die Jugendhilfeleistungen ein entscheidendes Anliegen für die

Neuorganisation in diesem Bereich sei.

Eine Nachfrage von Frau Menorca zur Ausschreibungspflicht beantworten Frau Schnicke

sowie Frau Kramm, die darauf hinweist, dass Jugendhilfemaßnahmen von einer Ausschrei-

bungspflicht befreit sind.

Auf Nachfrage von Frau Menorca erläutert Frau Rohde das Verfahren zu den Leistungsver-

einbarungen.

Eine Nachfrage des Vorsitzenden zum weiteren Vorgehen beantwortet Frau Kramm.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kennt-

nis.

zu TOP 7  Diskriminierende Aktionen gegen Nichtdeutsche vor den Lübecker Disko-

theken

Der Vorsitzende erläutert die Hintergründe und teilt mit, dass sich der Ausschuss für Sicher-

heit und Ordnung mit dieser Thematik befasst habe, der Jugendhilfeausschuss jedoch zu-

ständig ist. 

Frau Schellin erläutert ausführlich die Gründe für die Befassung mit diesem Thema. Sie

beantragt:

Herr Kazan Meut wird als sachkundiger Bürger gehört.

Der Ausschuss beschließt einstimmig an-

tragsgemäß.

Herr Meut beschreibt ausführlich seine vielfältigen vergeblichen Versuche, in Diskotheken

Einlass zu finden. 

Festzustellen ist, dass Mitbürger mit südländischem Aussehen sowie aus Osteuropa, mit

ausländischem Pass oder mit einem Namen, der diesen Gruppen zugeordnet werden kann,

sehr häufig keinen Einlass in Diskotheken finden.

Herr Nagel berichtet von der Diskussion im Beirat für Jugendpflege und teilt mit, dass der Lü-

becker Jugendring eine Kampagne initiieren möchte, die dieser Form von rassistischer Aus-

grenzung entgegenwirkt. Sie steht unter dem Arbeitstitel „Nicht ohne meinen Freund/Nicht

ohne meine Freundin“. Er erläutert die geplanten Maßnahmen im Einzelnen.

Er stellt folgenden Antrag:

 

 

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Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lübeck unterstützt den Lübecker Jugendring bei

der Kampagne gegen die rassistische Ausgrenzung von Jugendlichen in Diskotheken und

Gaststätten. Er fordert die Diskotheken- und GaststättenbetreiberInnen, die Sicherheitsdiens-

te sowie die Stadtverwaltung auf, den Lübecker Jugendring dabei zu unterstützen.

Zu diesem Antrag diskutieren Herr Freitag, Frau Gilsing, Frau Menorca, der Vorsitzende, Frau

von Holt, Frau Fahl sowie Herr Grohmann.

Als wesentliches Diskussionsergebnis ist festzuhalten:

  Die geplanten Aktivitäten des Jugendrings sollen die Diskothekenbetreiber ausdrück-

lich mit einbeziehen, um Veränderungschancen zu nutzen.

  Die derzeitige Verfahrensweise in Lübecker Diskotheken steht im krassen Wider-

spruch zum Anliegen der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in

unsere Gesellschaft und wird daher abgelehnt.

  Der Jugendhilfeausschuss wird die Kampagne des Jugendrings durch aktive Diskus-

sion im Ausschuss begleiten.

Der Vorsitzende lässt über den vorliegenden Antrag abstimmen.

Antrag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lübeck unterstützt den Lübecker Jugendring bei

der Kampagne gegen die rassistische Ausgrenzung von Jugendlichen in  Diskotheken und

Gaststätten. Er fordert die Diskotheken- und GaststättenbetreiberInnen, die Sicherheitsdiens-

te sowie die Stadtverwaltung auf, den Lübecker Jugendring dabei zu unterstützen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig an-

tragsgemäß.

zu TOP 8  Kooperation Jugendschutz

Der Vorsitzende verweist auf die zwischen den Fachbereichen 3 und 4 sowie der Polizei ab-

geschlossene Kooperationsvereinbarung, die sich bereits bewährt hat. Sie wird an die Aus-

schussmitglieder verteilt (siehe auch Anlage zu diesem Protokoll).

Herr Martienssen stellt die bisherigen Aktivitäten ausführlich dar, und verweist auf die bisher

erreichten Erfolge. Er stellt heraus, dass auch die Diskothekenbetreiber zu den Gewinnern

zählen und diese nach anfänglicher Skepsis zu einer Zusammenarbeit bereit sind.

Der Vorsitzende dankt allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.

Eine Nachfrage von Frau Schopenhauer zur Einbindung von Kindertagesstätten beantwortet

Herr Martienssen mit einem Hinweis zu den Aktivitäten im Rahmen der Primärprävention.

Auf Nachfrage von Frau Schopenhauer zum Jugendmedienschutz verweist Herr Martienssen

auf den erheblichen Handlungsbedarf und seine dazu laufende und regelmäßige Arbeit in div.

Schulen.

 

Der Ausschuss nimmt  Kenntnis.

zu TOP 9  Initiierung eines „Lokalen Bündnisses für Familie“ in Lübeck

Eine Nachfrage von Herrn Freitag zu S. 4 Pkt 4.1 beantwortet der Vorsitzende.

Eine Nachfrage von Frau Fahl zu Pkt. 4.5 beantwortet der Vorsitzende

Eine Nachfrage von Frau Schopenhauer zu Pkt. 4.3 beantwortet Frau Albrecht. Sie erläutert

das weitere Vorgehen. Die nächste Sitzung ist für den 13.2.2006 17 Uhr geplant.

Eine Nachfrage von Frau Schopenhauer zu Pkt. 4.4 beantwortet Frau Albrecht.

Eine Nachfrage von Frau Dr. Jenisch-Anton zu Pkt 4.1 beantwortet der Vorsitzende.

 

 

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Nach weiterer Diskussion wird vereinbart, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

über den weiteren Prozess durch Weiterleitung der Protokolle sowie der Einladungen fortlau-

fend unterrichtet werden.

Der Vorsitzende hebt hervor, dass alle Arbeitsgruppen offen für weitere TeilnehmerInnen sind.

Dazu spricht Herr Freitag sowie Frau von Holt.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kennt-

nis.

zu TOP 10 Nachwahl eines stellvertretenden Ausschussmitglieds

keine Wortmeldungen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Herr José Maria Bernet, wohnhaft Engelsgrube 38/42, 23552 Lübeck, wird als persönlicher

Vertreter von Frau Kathrin Ziese als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Jugendhilfe-

ausschuss gewählt. 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu

beschließen.

zu TOP 11 Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 

2. Kindertagesstätte im Hochschulstadtteil

Nachfragen zum Interessenbekundungsverfahren, zur Auswahl des Trägers, zu den Kosten

sowie der Zeitplanung  durch Frau Fahl, Frau Siebdrat, Frau Dr. Jenisch-Anton sowie Herrn

Grohmann beantwortet Frau Heidig.

Frau Siebdrat und Frau Dr. Jenisch-Anton beurteilen den Weggang von Einrichtungen aus

dem Stadtteil St. Lorenz-Süd sehr kritisch. Aus ihrer Sicht muss die Entwicklung des Bedarfs

in diesem Stadtteil im weiteren Umsetzungsverfahren beobachtet werden. Dies wird von Frau

Kramm zugesagt. 

Der Ausschuss nimmt den Bereicht zur

Kenntnis.

zu TOP 12 Zukunftspaket Lübecker Altstadt 2005

Auf Nachfrage von Frau Menorca erläutern Herr Georg sowie Herr Stachowske das weitere

Verfahren zum Teil Graffiti. Die Bauinnung, das BALI sind eingebunden. Eine Beteiligung der

ARGE HL ist beabsichtigt. Die Umsetzung wird Anfang März 2006 starten.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kennt-

nis.

zu TOP 13 2. Zwischenbericht zur Städtekooperation zwischen

der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hansestadt Lübeck

Eine Nachfrage von Herrn Freitag zur Auswahl des Stadtteils Altona beantwortet der Vorsit-

zende unter Hinweis auf die vergleichbare Größen- und Sozialstruktur.

Nachfragen zu den nächsten Schritten durch Herrn Grohmann sowie Frau Menorca beant-

worten der Vorsitzende sowie Herr Geller.

Die Ausschussmitglieder können sie interessierende Themen für die nächste Sitzung mit

dem Bezirk Altona Herrn Geller per Mail zur Verfügung stellen.

Die Ausschussmitglieder sind eingeladen, sich an der geplanten Sitzung zu beteiligen.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kennt-

nis.

 

 

7

zu TOP 14 Verschiedenes

1.  Vermittlung von Deutsch-Kenntnissen

Auf Nachfrage von Frau Dr. Jenisch-Anton zu der Veröffentlichung in der Lübecker

Stadtzeitung vom 31. Januar 2006 berichtet Frau Oldenburg von den Bemühungen

hierzu in den städt. Kindertageseinrichtungen. Sie verweist auf das SPRINT-

Programm sowie das Schulamt.

Frau Fahl befürchtet, dass mit der Aufhebung der Schuleinzugsbereiche möglicher-

weise Schulen entstehen könnten, die nur noch von nicht-deutsch muttersprachlichen

Kindern besucht werden. Dies widerspreche dem Integrationsgedanken und sei daher

kontraproduktiv.

2.  

3.  Schuleingangsprofile

Auf Nachfrage von Frau Menorca teilt Frau Oldenburg mit, dass die städt. Kinderta-

geseinrichtungen sich hieran beteiligen und es eine sehr große Zufriedenheit mit dem

Verfahren gibt. Die erstellten Profile bilden eine gute Grundlage für Elterngespräche

aber auch für die SchulleiterInnen. Der Bereich beabsichtigt, diese Profile noch breiter

einzusetzen, um die Entwicklung von Kindern zu dokumentieren und Eltern in der Er-

ziehung zu begleiten.

Dazu spricht Frau Dr. Jenisch-Anton.

4.  Umsetzung der Neuregelung aus § 8a KJHG

Auf Nachfrage von Frau Menorca wird vereinbart, in der nächsten Sitzung zur Frage

der Umsetzung zu berichten.

5.  Beteiligung des Jugendamtes bei Stromsperren

Auf Nachfrage von Frau von Holt sagt die Verwaltung eine Prüfung zu, ob eine Beteili-

gung des Jugendamtes in den Fällen erfolgt ist, in denen Kleinkinder von der Strom-

sperrung mittelbar betroffen waren.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Der Vorsitzende schließt um 18:22 Uhr die Sitzung.

Jan Lindenau  Jörg Geller

Vorsitzender  Protokollführer

 

 

1

 

Hansestadt Lübeck

Bereich 513

Jugendhilfeausschuss

Jörg Geller, 

Bereich Jugendhilfe

Irene Böhme,

zur Kenntnis

CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, 

Bündnis90/Die Grünen, FDP-Fraktion

Braunstr. 21-23

23552 Lübeck

                           Lübeck 12.01.06

Auswirkungen der Kürzung der Hansestadt Lübeck beim Autonomen Frauenhaus

Schreiben vom 08.06.05/Bereich Jugendhilfe/Frau Böhme

Sehr geehrter Herr Geller, Sehr geehrte Frau Böhme,

entsprechend der Anfrage vom 08.06.05/Bereich Jugendhilfe übersende ich Ihnen

nachfolgende Kommentierung, wegen des zeitlichen Verzuges direkt zu. 

Die von der Hansestadt Lübeck beschlossene Kürzung von 96.000,- Euro kann in ihren

Auswirkungen auf die Arbeit mit Mädchen und Jungen im Autonomen Frauenhaus Lübeck

Anfang des Jahres 2006 wie folgt beschrieben werden.

Mädchen und Jungen können nicht mehr wie bisher das Angebot einer dreimonatigen

nachgehenden Beratung, d.h. Beratung bei Problemen und Schwierigkeiten nach Auszug der

„Restfamilie“ aus dem Frauenhaus angeboten werden. Insbesondere jugendliche

BewohnerInnen des Frauenhauses machten von diesem Angebot in der Vergangenheit häufig

Gebrauch, da Integration in ein neues Lebens- und Freizeitumfeld nach den

Gewalterfahrungen nicht immer reibungslos von Statten geht. Der für Mädchen und Jungen

innerhalb kurzer Zeit erneut anstehende Umzug aus dem Frauenhaus, d.h. nach gelungener

Flucht und Einzug ins Frauenhaus, dann der Umzug aus dem Frauenhaus, in eine eigene

Wohnung, in einen anderen Stadtteil, in eine fremde Umgebung, in eine neue Schule und in

einen Kreis neuer Personen und Mitmenschen, fordert von ihnen eine hohe

Integrationsleistung ab, die viel Kraft und Mut braucht. Die individuelle am Einzelfall

orientierte Unterstützung für Mädchen und Jungen, die Gewalt erlebten und davon ausgehend

auffällige Bewältigungsmuster und Bewältigungsstrategien entwickelt haben, kann durch den

Personalabbau von 1,4 Stellen von Frauenhausmitarbeiterinnen nicht mehr abgedeckt werden.

 

 

2

 

Wir sehen nicht, dass andere Einrichtungen diese Zielgruppe innerhalb dieses Zeitraumes

adäquat begleiten können. Wir fragen uns, welche andere Einrichtung die Mädchen und

Jungen aus Eigeninitiative ansteuern werden, wenn sie nicht mehr „einfach so“ im Frauenhaus

vorbeikommen können.

Mädchen und Jungen, die in ihren Familien direkt und/oder indirekt Gewalt erfahren haben,

wollen in ihrer Krise aufgefangen und begleitet werden. Für besondere Bedürfnislagen

werden wir zukünftig externe Fachdienste in Anspruch nehmen müssen, um eine adäquate

und verantwortungsvolle Begleitung sicher zu stellen. Hier weitere ausgewählte Beispiele:

Mädchen und Jungen, deren Beschulung nach Gewalterfahrung und aktueller Krisensituation

aufgrund auftretender Schulschwierigkeiten befristet ausgesetzt wird, können nicht wie

bisher ganztägig im Frauenhaus verbleiben. Der hier auftretende sonderpädagogische

Betreuungs- und Unterstützungsbedarf kann durch die Personalkürzungen im Frauenhaus

nicht mehr geleistet werden. Zukünftig werden wir diese Kinder und Jugendlichen an andere

Facheinrichtungen verweisen, die den besondern Bedarf abdecken und ggf. eine

bedürfnisgerechte Unterbringung anstreben (stationäre, teilstationäre und ambulante

Betreuungen gemäß §§ 27 KJHG ff., ggf. Hilfen gemäß § 35a KJHG). 

Des Weiteren werden wir eine erhöhte Anzahl von „Restfamilien“ nach Frauenhausaufenthalt

in Erziehungsberatung vermitteln müssen. Mütter, Söhne und Töchter wollen sich als

Familie neu orientieren und stabilisieren. Durch die Einwirkung der Gewalt des Täters/

Bezugsperson, sind oftmals Erziehungskompetenzen der Mütter untergraben worden. Ein

demokratisches Verständnis von Kommunikation und fairem Verhalten in der Familie konnte

von Söhnen und Töchtern weder erlernt noch erfahren werden.

Töchter und Söhne fliehen vor männlicher Gewalt mit ihren Müttern ins Frauenhaus. Schutz

und Sicherheit finden sie in den Räumlichkeiten der Einrichtung. Für einige Mädchen und

Jungen ist der Schulweg der gefährlichste tägliche Weg nach der Flucht ins Frauenhaus. Hier

sind sie der Bedrohung, Instrumentalisierung, Gewalt und schlimmstenfalls Entführung durch

den Gewalttäter und/oder seiner Familie ausgeliefert. Für besonders stark bedrohte Mädchen

und Jungen wurde bisher ein Fahrdienst für die Schulwege organisiert. Diese aufwendige

Maßnahme zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Mütter wird zukünftig nicht mehr von

Frauenhausmitarbeiterinnen übernommen werden können. Auch hier werden andere

Maßnahmen der öffentlichen Hilfe greifen müssen.

Das Autonome Frauenhaus bietet einen barrierefreien Wohnraum für Frauen/Mütter und/oder

Kinder mit Behinderungen. Eine individuelle und bedarfsgerechte ganztägige Begleitung und

Betreuung der Mädchen und Jungen mit Behinderungen innerhalb ihrer „Restfamilie“

werden zukünftig die Personalkapazitäten des Frauenhauses nicht mehr zulassen. Auch hier

wird das Autonome Frauenhaus verstärkt in externe Angebote vermitteln. 

Dies sind nur einige Beispiele, die deutlich machen, dass die wichtige individuelle

Krisenbegleitung, Beratung und Betreuung von Mädchen und Jungen, die in ihren Familien

Gewalt erleben mussten, auf der Strecke bleibt. 

Gewalt hat viele Gesichter.

 

 

3

 

Nach der Mittelkürzung durch die Hansestadt Lübeck kann das Autonome Frauenhaus der

Vielschichtigkeit von Gewalterleben und Gewaltverarbeitung von Mädchen und Jungen nur

noch ein gekürztes Angebot vorhalten. Da auch weniger Sachmittel bereit stehen werden,

erfahren die Jungen und Mädchen, neben ihrer durch die Trennung hervorgerufene finanzielle 

Unsicherheit, auch noch die Verschlechterung der kind- und jugendgerechten Ausstattung des

Frauenhauses. Wir erlauben uns vorsorglich den Hinweis darauf, dass ein sinkender

Wohnwert sich immer auf den Selbstwert einer Person niederschlägt.

Grundsätzlich kritisieren wir, dass der geschilderte Aufgabenabbau erfolgen wird. Wir sind

fachlich der Ansicht, dass die in einer Krise befindlichen „Restfamilien“ mit dem Aufsuchen

vieler verschiedener externer Hilfsangebote sowohl psychisch, als auch terminlich überlastet

sind. Bestehende qualitativ wertvolle Bezugs- und Vertrauenssysteme für Mädchen, Jungen

und Mütter werden vorzeitig beendet und können im ganzheitlichen Sinne nicht mehr

gewinnbringend genutzt werden.

Unseres Erachtens werden 2006 die Kürzungen beim Autonomen Frauenhaus insbesondere in

den Bereichen §§ 27 KJHG ff. sichtbar (Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand, SPFH,

Tagesgruppe, Heimunterbringung). Das sozialpädagogische Angebot des Frauenhauses

konnte solche externen Maßnahmen bis zu drei Monate nach Frauenhausaufenthalt häufig

selbst leisten bzw. den Bedarf erst danach dem Lübecker Jugendamt weiterleiten. Für viele

Frauen und Kinder konnten Krisensituationen ganzheitlich aufgefangen und adäquat

bearbeitet werden, so dass ein  fortlaufender Kontakt des öffentlichen Trägers nicht

notwendig wurde.

Die bisherige Überleitung eines Hilfebedarfs an das Lübecker Jugendamt werden zukünftig

wesentlich frühzeitiger geschehen müssen, um notwendige adäquate Begleitung zum Wohle

der Töchter, Söhne und Frauen gewährleisten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

___________________________________

A. Schulz

Mitarbeiterin des Autonomen Frauenhauses

 

 

Anlage zum Protokoll Nr. 27 Jugendhilfeausschuss

Handlungsprogramm Kinder - und Jugendschutz in der Hansestadt Lübeck

Präambel

Der Kinder- und Jugendschutz soll in der Öffentlichkeit optimiert werden und mit dem

folgenden Handlungsprogramm durch Vernetzen der unterschiedlichen Kompetenzen

besser genutzt werden. Die für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Behörden

verpflichten sich, eng zusammen zu arbeiten und relevante Informationen auszutauschen.

Dazu werden regelmäßige Arbeitsgespräche durchgeführt.

Kooperationspartner sind:

  Hansestadt Lübeck,  Fachbereich 4 (Bereiche Jugendhilfe/Jugendamt - Federführung)

Fachbereich 3 (Bereiche Gewerbeangelegenheiten,

Verkehrsangelegenheiten (Ordnungsdienst, Bußgeldstelle))

  Polizeiinspektion Lübeck

Die Kooperationspartner werden mit folgenden Verbänden und Institutionen

zusammenarbeiten:

 Einzelhandelsverbände  Gaststättenverbände 

Eventveranstalter

 Diskothekenbetreiber  Vereine

 Verbände

 Krankenkassen  Presse

  Schulen, Kindertagesstätten, Jugendarbeit Kriminalpräventiver Rat

In einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Polizei, der Fachbereiche 4 (Kinder - und

Jugendschutz der Jugendhilfe) und 3 (Bereich Gewerbe - und Verkehrsangelegenheiten

(Ordnungsdienst, Bußgeldstelle), sind folgende erste Maßnahmen in  enger Kooperation

vorgesehen:

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Jugendhilfe/Jugendamt verpflichtet sich, koordinierend und

prozessbegleitend tätig zu werden, indem sie die örtliche Vernetzung unterstützt und

Informationsmaterial und Fortbildungsangebote vorhä lt sowie bei der Beantragung von

Fördermitteln Hilfe anbietet.

Weiterhin wird er Jugendschutzmaßnahmen initiieren, bei der Vorbereitung und

Durchführung mitwirken und unterstützend tätig werden bei der Zuführung von Kindern und

Jugendlichen zu den Erziehungsberechtigten in problematischen Fällen.

Bei Abholung von Kindern von der Polizeidienststelle durch die Eltern oder

Erziehungsberechtigten werden "Auffanggespräche" mit diesen geführt. Ggf. werden auch

nachgehende Gespräche mit Konzessionsträgern, kontrol lierten Betrieben oder

Veranstaltern geführt.

Die  Polizei  verpflichtet sich, die Einsatzplanung für Kontrollen und Maßnahmen unter

Beteiligung der Kooperationspartner durchzuführen. Sie stellt sicher, dass bei Anhörungen

bzw. Vernehmungen auch in anderen Z usammenhängen Kinder- und Jugendschutz

relevante Erkenntnisse ggf. dokumentiert und an die zuständigen Stellen weitergeleitet

werden.

Die Einsatzkräfte des Streifendienstes werden in geeigneter Weise für die Problematik

sensibilisiert. Wenn in der Öffentlichkeit trinkende oder angetrunkene oder auf andere Weise

gefährdete Kinder und

 

 

Jugendliche angetroffen werden, werden sie den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

zugeführt und es erfolgen Gefährdungsmeldungen an den Bereich Jugendhilfe/Jugendamt.

Die  Hansestadt Lübeck, Bereich Gewerbeangelegenheiten  verpflichtet sich,

Gewerbebetriebe und Veranstaltungen zu erfassen, die als Treffpunkte für Jugendliche

relevant sind und Konzessionsträger und Verantwortliche zu benennen. Es wird eine Liste

geführt mit Jugendschutz relevanten Veranstaltungen, Events, Stadtfesten, Schützenfesten

usw., in der potentielle Ansprechpartner genannt werden.

Es wird ein Katalog mit notwendigen Auflagen erstellt und geprüft, ob Gewerbetreibende

und Veranstalter dazu bewegt werden können,  eine freiwillige Selbstverpflichtung

einzugehen, in dem Standards des Kinder - und Jugendschutzes, die auch über die

geltenden Gesetze hinaus gehen, verbindlich festgeschrieben werden. Dazu dient als

Grundlage folgende Maßnahmenliste:

  Bereits bei Ankündigung der Veranstaltung (Plakate, Einladungen, Zeitung) wird ein

kurzer Hinweis auf die Bestimmungen zum Jugendschutz aufgenommen.

  Bei der Einlasskontrolle, beim Eingang und vor allem im Ausschankbereich wird ein

deutlich sichtbarer Hinweis zum Jugendschutz angebracht.

  Bei der Einlasskontrolle werden junge Besucher/innen mündlich durch die

Mitarbeiter/innen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aufmerksam

gemacht. Es wird besonders darauf geachtet, dass junge Besucher/innen nicht selbst

alkoholische Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.

 Für den Ausschank werden Mitarbeiter/innen eingesetzt, die beim Verkauf alkoholischer

Getränke verantwortungsbewusst handeln.

  Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge

Besucher/innen zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und  - wird der

Nachweis nicht erbracht - keinen Alkohol auszugeben.

  Der Veranstalter stellt ein attraktives, alkoholfreies Angebot zu Verfügung, das günstiger

ist als alkoholhaltige Getränke. Der Veranstalter bemüht sich um Werbung für dieses

Angebot.   Alkoholische Mixgetränke, die bei Jugendlichen beliebt sind, werden nicht

oder teuer verkauft.  Durchsagen über die Lautsprecheranlage geben Hinweise auf die

Jugendschutzbestimmungen (Ausgehgrenzen, Alkoholkonsum).

 Betrunkene Jugendliche werden nach Hause geschickt; die Eltern werden telefonisch

verständigt (Abholung)

  Ein/e eigene/r Jugendschutzbeauftragte/r wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt,

der/die während der Veranstaltung darauf achtet, dass  die gesetzlichen

Bestimmungen beachtet werden.

  Die Erfahrungen werden rückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu

erzielen.

Der Ordnungsdienst wird bei Veranstaltungen tätig und hat bei Verstößen, soweit er die

rechtliche Befugnis hat, die Personalien festzustellen und Maßnahmen gegen

Standbetreiber einzuleiten.

In den genannten Maßnahmen wirken alle Beteiligten bei Vorbereitung, Durchführung und

Nachbereitung zusammen.

Die Bußgeldstelle wird - soweit rechtlich zulässig - Erkenntnisse aus Bußgeldverfahren an

die Kooperationspartner weiterleiten, soweit diese Hinweise für deren Arbeit von Bedeutung

sind.

Schwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes werden sein: Jugendschutz bei örtlichen

Veranstaltungen und Gewerbetreibenden:

 

 

Es werden jugendgerechte  Veranstaltungskonzepte und Jugendschutzrichtlinien erarbeitet,

Arbeitshilfen und Checklisten für Veranstaltungen entwickelt, Informationsmaterial bereit

gestellt und Kontrollen durchgeführt.

Kinder- und Jugendschutz in Vereinen:

Der' Kinder - und Jugendschu tz in Vereinen soll durch freiwillige Selbstverpflichtung,

Präventionsmaßnahmen, Gesundheitsprogramme sowie Informationen und Fortbildung der

Trainer und Trainerinnen erfolgen.

Kinder- und Jugendschutz in Schulen:

Die Schulen sollen unterstützt werden bei  der Entwicklung und Sicherstellung von

präventiven Angeboten, von Jugendschutzkonzepten, der Fortbildung im Bereich des

Jugendmedienschutzes und der präventiven Elternarbeit.

Kinder- und Jugendschutz im Einzelhandel. Gaststätten, Internetcafes usw.:

Für Einzelhandel, Gaststätten, Internetcafés usw. sollen Veranstaltungskonzepte erarbeitet

werden und eine kontinuierliche Fortbildung des Personals mit Entwicklung eines

Qualitätssiegels sowie regelmäßige Kontrollen erfolgen.

Lübeck, den 14.7.05

 

                           

Senatorin Annette Borns  Senator Thorsten Geißler     Polizeidirektor Jürgen Anhalt

Fachbereich Kultur  Fachbereich Umwelt,            Polizeiinspektion Lübeck                                               

                                                      Sicherheit u. Ordnung

 

 

Kinder- und Jugendschutz im Öffentlichen Raum - Hinschauen statt wegsehen!

Aufgaben im Handlungsprogramm: 

Fachbereich Kultur/ Jugendhilfe:

  Mitwirkung an Vorbereitung und 

    Durchführung  von Jugendschutzkontrollen 

   Anregung und Durchführung von   

    gemeinsamen Jugendschutzaktionen 

   Koordination und Netzwerkarbeit 

   Auswertung und Weiterentwicklung des  

     Handlungsprogramms