G:\user\GELLER\2jha\2006\Februar\ProtokollJugendhilfeausschussnr 2702022006.doc
Jugendhilfeausschuss Lübeck, 15.02.2006
4.513.00.14.1
N i e d e r s c h r i f t Nr. 27
über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2003-2008) am 02.02.2006
Sitzungssaal, Verwaltungszentrum Mühlentor
Beginn: 16:06 Uhr Ende: 18:22 Uhr
TeilnehmerInnen:
von den Ausschussmitgliedern:
Herr Lindenau -Vorsitzender- Frau Behrendt
Frau Beidatsch Herr Freitag
Frau Fahl Herr Georg B
Herr Grohmann Frau Lietzke
Frau Menorca Herr Nagel
Frau Oldenburg B Frau Rohde B
Frau Schopenhauer Herr Stachowske B
Frau Ziese Frau Gilsing B
Frau Dr. Jenisch-Anton B Herr Köpsell
Frau Schellin B Frau Siebdrat
B = Beratendes Mitglied
von der Verwaltung
Frau Aewerdieck-Zorom Frau Albrecht
Herr Geller (Protokoll) Herr Graf
Frau Heidig Herr Jürgensen
Frau Kramm Herr Martienssen
Frau Schnicke
vom Seniorenbeirat
Herr Jugert
als Gast
Herr Kassube FDP Frau von Holt B 90/ Die Grünen
mehrere Bürgerinnen und Bürger als ZuhörerInnen
Zu TOP 1 Begrüßung/Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
zu TOP 2 Feststellung der Tagesordnung
keine Anmerkungen
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung des Protokolls der 26. Sitzung (Wahlperiode 2003/08)
4. Mitteilungen der Verwaltung
5. Änderung der Satzung für das Jugendamt Lübeck
6. Hilfen zur Erziehung
7. Diskriminierende Aktionen gegen Nichtdeutsche vor den Lübecker Diskotheken
8. Kooperation Jugendschutz
9. Initiierung eines „Lokalen Bündnisses für Familie“ in Lübeck
10. Nachwahl eines stellvertretenden Ausschussmitglieds
11. Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung
2. Kindertagesstätte im Hochschulstadtteil
12. Zukunftspaket Lübecker Altstadt 2005
2
13. 2. Zwischenbericht zur Städtekooperation zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hansestadt Lübeck
14. Verschiedenes
Zu TOP 3 Feststellung des Protokolls der 26. Sitzung (Wahlperiode 2003/08)
Keine Anmerkungen.
Das Protokoll ist damit festgestellt.
Zu TOP 4 Mitteilungen der Verwaltung
1. Bereitstellung von Getränken während der Sitzungen
Herr Geller berichtet, dass die während der letzten Sitzung bereitgestellten Getränke
teilweise nicht bezahlt wurden. Den Differenzbetrag hat der Vorsitzende privat gezahlt.
Aus diesem Grund werden bei zukünftigen Sitzungen keine Getränke mehr bereitge-
stellt.
2. Umlauf von Unterlagen
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass während der Sitzung folgende Unterlagen bei
den Ausschussmitgliedern umlaufen: Flyer Projekt Stadtteil und Schule Vorwerk, Fort-
bildungsangebot Röhre, Streetballturnier Jugendtreff Zollhaus sowie ein Flyer zu einer
Veranstaltung der AG § 78 KJHG Jugendhilfe. An alle Ausschussmitglieder wurde ein
Veranstaltungshinweis zu einer Veranstaltung der AWO verteilt.
3. Raumnutzungsanfragen NPD
Herr Georg teilt mit, dass eine Nutzungsanfrage der NPD zur Nutzung von Räumen in
einer Jugendeinrichtung vorliegt. Derzeit wird der Vorgang in Abstimmung mit dem
Bereich Recht geprüft.
Eine Nachfrage von Herrn Grohmann beantwortet Herr Georg.
4. JUZE Kücknitz
Herr Georg teilt mit, dass ein in Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter längerfristig erkrankt
ist und somit nur noch 1,5 Kräfte zur Verfügung stehen. Das Angebot wird der verän-
derten Situation angepasst. Eine personelle Flankierung aus anderen Einrichtungen
wird derzeit noch geprüft.
5. Projekt „Mit Wirkung“
Frau Aewerdieck-Zorom berichtet, dass das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der
Aktion „Schleswig-Holstein Land für Kinder“ in Ergänzung des Projekts der Bertels-
mann-Stiftung eine 2. Projektphase mit einem Betrag von insgesamt 180 TEUR un-
terstützen will. Die Verwaltung schlägt vor, sich um diese Mittel zu bewerben und wird
für die Märzsitzung der Bürgerschaft eine entsprechende Vorlage erarbeiten, die die
bereits von der Bürgerschaft beschlossene Maßnahme zur Umsetzung des § 47f GO
ergänzen bzw. abändern wird. Gesamtstädtisch sind 18 TEUR als Eigenmittel für den
auf 2,5 Jahre angelegten Projektzeitraum aufzubringen. Dies sollte angesichts der Be-
teiligung aller Bereiche möglich sein.
Nachfragen von Frau Menorca zu den Kriterien, den finanziellen Ressourcen sowie
der Zeitplanung beantwortet Herr Georg.
6. Ergänzungsmittel Zusammenarbeit Schule/Jugendhilfe
Frau Albrecht teilt mit, dass seit dem Jahr 2003 (da zunächst 50 TEUR) 33 TEUR zur
Verfügung stehen. Die Mittel werden im ehem. Bereich Jugendhilfe verwaltet. Derzeit
wird ein Projekt der Lernraupe in Moisling mit einem Betrag von 25.242 EUR sowie
das Lernhilfeprojekt in der GS Eichholz mit einem Betrag von 7.757 EUR gefördert.
Die Träger sind darüber informiert worden, dass die Förderung mit Ende des Schul-
jahres 2005/06 auslaufen soll und sie andere Finanzierungswege finden müssen. In
einer Arbeitsgruppe wurde vereinbart, diese Mittel zukünftig in erster Linie für Koordi-
nationsaufgaben und für Anschubfinanzierungen zu nutzen.
Auf Anregung von Frau Ziese wird vereinbart, die Lernraupe zu einer der nächsten Sit-
zungen einzuladen, um das Projekt vorzustellen.
Frau Ziese fragt nach, ob im Rahmen des komm. Finanzausgleichs ein Teilbetrag von
5.000 EUR für Mädchenprojekte und Jugendschutzaufgaben verwendet werden soll.
Frau Albrecht wird diesen Sachverhalt klären und dazu berichten.
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7. Spielgruppe St. Lorenz-Nord
Frau Heidig teilt mit, dass die Arbeit dieser kindergartenähnlichen Einrichtung für ein
paar Monate unterbrochen wurde, da die Kirche die Räume für andere Zwecke benö-
tigt. Sie wird jetzt im Stadtbezirk Vorwerk/Falkenfeld fortgesetzt.
8. Neuer Bereich Familienhilfe
Frau Kramm teilt mit, das derzeit die mit der Bereichsneugründung verbundenen Ver-
waltungsverfahren (Stellenbewertungen, Vorbereitung der Ausschreibung der neuen
Leitungsstelle etc.) laufen und dass die bisherige Leiterin des Bereichs Jugendhilfe
seit dem 1.2.2006 im Fachbereich Soziales tätig ist. Bis zum Abschluss des Beset-
zungsverfahrens für die Bereichsleiterstelle des neuen Bereichs werden Frau Schni-
cke sowie Frau Rohde für ihre jeweiligen Produkte wie bisher verlässliche und ver-
antwortliche Ansprechpartnerinnen sein. Die Umsetzung der organisatorischen Ver-
änderungen aus der Zusammenführung der beiden bisherigen Bereiche soll der/dem
neuen Stelleninhaber/-in vorbehalten bleiben.
Nachfragen von Frau Menorca sowie Frau Gilsing beantwortet Frau Kramm.
9. Spenden an Kindertageseinrichtungen
Frau Oldenburg stellt die dem Bereich gewährten Spenden im Jahr 2005 vor. Die Ü-
bersicht ist als Anlage diesem Protokoll beigefügt.
Nachfragen des Vorsitzenden zur Spendenhöhe sowie zur Spendenakquisition be-
antwortet Frau Oldenburg. Dazu sprechen Frau Beidatsch sowie Frau Schopenhauer.
Eine Nachfrage von Frau Beidatsch zur Nutzung von EU-Mitteln beantwortet Frau Ol-
denburg. Herr Georg verweist auf den erheblichen Aufwand bei der Antragstellung, die
häufig außer Verhältnis zum finanziellen Nutzen steht. Die Bereiche sind in der Frage
der Antragstellung überfordert. Dazu teilt der Vorsitzende mit, dass in anderen Städten
bis zu 2 Vollzeitkräfte ausschließlich mit der Frage der EU-Mittel befasst sind. Dazu
spricht Herr Stachowske, der die Erfahrungen von Herrn Georg bestätigt.
Frau Dr. Jenisch-Anton spricht zur Frage der Einbindung weiterer Stiftungen.
Der Vorsitzende sieht politischen Handlungsbedarf und kündigt eine Beratung in einer
der nächsten Sitzungen an.
10. Berufsvorbereitungslehrgänge BALI/JAW
Herr Stachowske teilt mit, dass erstmalig nach 56 Jahren das BALI/JAW ab 1.8.2006
keine berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mehr anbieten kann, da es sich we-
gen der entgegenstehenden Vergaberichtlinien nicht an den Ausschreibungen beteili-
gen darf. Die maßnahmebezogen abgeschlossenen Arbeitsverträge werden mit Ende
August 2006 auslaufen. Die BQL wird sich an den Ausschreibungen beteiligen.
Auf Nachfrage von Frau Lietzke teilt Herr Stachowske mit, dass 6 bis 7 Planstellen be-
troffen sind.
Eine Nachfrage von Frau Beidatsch zur Ausbildung beantwortet Herr Stachowske.
Eine Nachfrage von Frau Gilsing zum Personal beantwortet Herr Stachowske.
11. Auswirkungen der Kürzungen in den Frauenhäusern
Der Vorsitzende teilt mit, dass auf die entsprechende Anfrage vom Sommer vergan-
genen Jahres ausschließlich die Antwort des Vereins Frauen helfen Frauen vorliegt.
Sie wird dem Protokoll als weitere Anlage beigefügt werden.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungen zur
Kenntnis.
zu TOP 5 Änderung der Satzung für das Jugendamt Lübeck
Frau Dr. Jenisch-Anton regt an, im Text der Änderungssatzung den Begriff „Stadtelternvertre-
tung“ nicht zu verwenden, weil dieser in Lübeck nur den Teil der städt. Kindertageseinrichtun-
gen abbildet.
Auf Vorschlag von Herrn Geller wird der gesetzliche Begriff „Kreiselternvertretung“ verwendet.
Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag in der so veränderten Form zur Abstimmung.
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Beschlussvorschlag:
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck
vom 03.03.1993 wird in der Fassung des anliegenden Entwurfs – Anlage 1 – beschlos-
sen.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu
beschließen.
zu TOP 6 Hilfen zur Erziehung
Frau Aewerdieck-Zorom sowie Frau Schnicke erläutern anhand einer Overheadfolie ausführ-
lich das vorliegendende Zahlenmaterial. Die weitaus größten Abweichungen erklären sich aus
der fehlenden Abgrenzung (Jährlichkeitsprinzip).
Eine Nachfrage des Vorsitzenden zu § 32 KJHG beantwortet Frau Schnicke.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden sichern Frau Schnicke sowie Frau Rohde zu, im Rahmen
ihrer Verantwortung künftig verstärkt auf die Einhaltung des Jährlichkeitsprinzips zu achten.
Frau Kramm weist darauf hin, dass die transparente Steuerung und Dokumentation der fi-
nanziellen Aufwendungen für die Jugendhilfeleistungen ein entscheidendes Anliegen für die
Neuorganisation in diesem Bereich sei.
Eine Nachfrage von Frau Menorca zur Ausschreibungspflicht beantworten Frau Schnicke
sowie Frau Kramm, die darauf hinweist, dass Jugendhilfemaßnahmen von einer Ausschrei-
bungspflicht befreit sind.
Auf Nachfrage von Frau Menorca erläutert Frau Rohde das Verfahren zu den Leistungsver-
einbarungen.
Eine Nachfrage des Vorsitzenden zum weiteren Vorgehen beantwortet Frau Kramm.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kennt-
nis.
zu TOP 7 Diskriminierende Aktionen gegen Nichtdeutsche vor den Lübecker Disko-
theken
Der Vorsitzende erläutert die Hintergründe und teilt mit, dass sich der Ausschuss für Sicher-
heit und Ordnung mit dieser Thematik befasst habe, der Jugendhilfeausschuss jedoch zu-
ständig ist.
Frau Schellin erläutert ausführlich die Gründe für die Befassung mit diesem Thema. Sie
beantragt:
Herr Kazan Meut wird als sachkundiger Bürger gehört.
Der Ausschuss beschließt einstimmig an-
tragsgemäß.
Herr Meut beschreibt ausführlich seine vielfältigen vergeblichen Versuche, in Diskotheken
Einlass zu finden.
Festzustellen ist, dass Mitbürger mit südländischem Aussehen sowie aus Osteuropa, mit
ausländischem Pass oder mit einem Namen, der diesen Gruppen zugeordnet werden kann,
sehr häufig keinen Einlass in Diskotheken finden.
Herr Nagel berichtet von der Diskussion im Beirat für Jugendpflege und teilt mit, dass der Lü-
becker Jugendring eine Kampagne initiieren möchte, die dieser Form von rassistischer Aus-
grenzung entgegenwirkt. Sie steht unter dem Arbeitstitel „Nicht ohne meinen Freund/Nicht
ohne meine Freundin“. Er erläutert die geplanten Maßnahmen im Einzelnen.
Er stellt folgenden Antrag:
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Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lübeck unterstützt den Lübecker Jugendring bei
der Kampagne gegen die rassistische Ausgrenzung von Jugendlichen in Diskotheken und
Gaststätten. Er fordert die Diskotheken- und GaststättenbetreiberInnen, die Sicherheitsdiens-
te sowie die Stadtverwaltung auf, den Lübecker Jugendring dabei zu unterstützen.
Zu diesem Antrag diskutieren Herr Freitag, Frau Gilsing, Frau Menorca, der Vorsitzende, Frau
von Holt, Frau Fahl sowie Herr Grohmann.
Als wesentliches Diskussionsergebnis ist festzuhalten:
Die geplanten Aktivitäten des Jugendrings sollen die Diskothekenbetreiber ausdrück-
lich mit einbeziehen, um Veränderungschancen zu nutzen.
Die derzeitige Verfahrensweise in Lübecker Diskotheken steht im krassen Wider-
spruch zum Anliegen der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in
unsere Gesellschaft und wird daher abgelehnt.
Der Jugendhilfeausschuss wird die Kampagne des Jugendrings durch aktive Diskus-
sion im Ausschuss begleiten.
Der Vorsitzende lässt über den vorliegenden Antrag abstimmen.
Antrag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lübeck unterstützt den Lübecker Jugendring bei
der Kampagne gegen die rassistische Ausgrenzung von Jugendlichen in Diskotheken und
Gaststätten. Er fordert die Diskotheken- und GaststättenbetreiberInnen, die Sicherheitsdiens-
te sowie die Stadtverwaltung auf, den Lübecker Jugendring dabei zu unterstützen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig an-
tragsgemäß.
zu TOP 8 Kooperation Jugendschutz
Der Vorsitzende verweist auf die zwischen den Fachbereichen 3 und 4 sowie der Polizei ab-
geschlossene Kooperationsvereinbarung, die sich bereits bewährt hat. Sie wird an die Aus-
schussmitglieder verteilt (siehe auch Anlage zu diesem Protokoll).
Herr Martienssen stellt die bisherigen Aktivitäten ausführlich dar, und verweist auf die bisher
erreichten Erfolge. Er stellt heraus, dass auch die Diskothekenbetreiber zu den Gewinnern
zählen und diese nach anfänglicher Skepsis zu einer Zusammenarbeit bereit sind.
Der Vorsitzende dankt allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.
Eine Nachfrage von Frau Schopenhauer zur Einbindung von Kindertagesstätten beantwortet
Herr Martienssen mit einem Hinweis zu den Aktivitäten im Rahmen der Primärprävention.
Auf Nachfrage von Frau Schopenhauer zum Jugendmedienschutz verweist Herr Martienssen
auf den erheblichen Handlungsbedarf und seine dazu laufende und regelmäßige Arbeit in div.
Schulen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
zu TOP 9 Initiierung eines „Lokalen Bündnisses für Familie“ in Lübeck
Eine Nachfrage von Herrn Freitag zu S. 4 Pkt 4.1 beantwortet der Vorsitzende.
Eine Nachfrage von Frau Fahl zu Pkt. 4.5 beantwortet der Vorsitzende
Eine Nachfrage von Frau Schopenhauer zu Pkt. 4.3 beantwortet Frau Albrecht. Sie erläutert
das weitere Vorgehen. Die nächste Sitzung ist für den 13.2.2006 17 Uhr geplant.
Eine Nachfrage von Frau Schopenhauer zu Pkt. 4.4 beantwortet Frau Albrecht.
Eine Nachfrage von Frau Dr. Jenisch-Anton zu Pkt 4.1 beantwortet der Vorsitzende.
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Nach weiterer Diskussion wird vereinbart, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
über den weiteren Prozess durch Weiterleitung der Protokolle sowie der Einladungen fortlau-
fend unterrichtet werden.
Der Vorsitzende hebt hervor, dass alle Arbeitsgruppen offen für weitere TeilnehmerInnen sind.
Dazu spricht Herr Freitag sowie Frau von Holt.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kennt-
nis.
zu TOP 10 Nachwahl eines stellvertretenden Ausschussmitglieds
keine Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Herr José Maria Bernet, wohnhaft Engelsgrube 38/42, 23552 Lübeck, wird als persönlicher
Vertreter von Frau Kathrin Ziese als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Jugendhilfe-
ausschuss gewählt.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu
beschließen.
zu TOP 11 Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung
2. Kindertagesstätte im Hochschulstadtteil
Nachfragen zum Interessenbekundungsverfahren, zur Auswahl des Trägers, zu den Kosten
sowie der Zeitplanung durch Frau Fahl, Frau Siebdrat, Frau Dr. Jenisch-Anton sowie Herrn
Grohmann beantwortet Frau Heidig.
Frau Siebdrat und Frau Dr. Jenisch-Anton beurteilen den Weggang von Einrichtungen aus
dem Stadtteil St. Lorenz-Süd sehr kritisch. Aus ihrer Sicht muss die Entwicklung des Bedarfs
in diesem Stadtteil im weiteren Umsetzungsverfahren beobachtet werden. Dies wird von Frau
Kramm zugesagt.
Der Ausschuss nimmt den Bereicht zur
Kenntnis.
zu TOP 12 Zukunftspaket Lübecker Altstadt 2005
Auf Nachfrage von Frau Menorca erläutern Herr Georg sowie Herr Stachowske das weitere
Verfahren zum Teil Graffiti. Die Bauinnung, das BALI sind eingebunden. Eine Beteiligung der
ARGE HL ist beabsichtigt. Die Umsetzung wird Anfang März 2006 starten.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kennt-
nis.
zu TOP 13 2. Zwischenbericht zur Städtekooperation zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hansestadt Lübeck
Eine Nachfrage von Herrn Freitag zur Auswahl des Stadtteils Altona beantwortet der Vorsit-
zende unter Hinweis auf die vergleichbare Größen- und Sozialstruktur.
Nachfragen zu den nächsten Schritten durch Herrn Grohmann sowie Frau Menorca beant-
worten der Vorsitzende sowie Herr Geller.
Die Ausschussmitglieder können sie interessierende Themen für die nächste Sitzung mit
dem Bezirk Altona Herrn Geller per Mail zur Verfügung stellen.
Die Ausschussmitglieder sind eingeladen, sich an der geplanten Sitzung zu beteiligen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kennt-
nis.
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zu TOP 14 Verschiedenes
1. Vermittlung von Deutsch-Kenntnissen
Auf Nachfrage von Frau Dr. Jenisch-Anton zu der Veröffentlichung in der Lübecker
Stadtzeitung vom 31. Januar 2006 berichtet Frau Oldenburg von den Bemühungen
hierzu in den städt. Kindertageseinrichtungen. Sie verweist auf das SPRINT-
Programm sowie das Schulamt.
Frau Fahl befürchtet, dass mit der Aufhebung der Schuleinzugsbereiche möglicher-
weise Schulen entstehen könnten, die nur noch von nicht-deutsch muttersprachlichen
Kindern besucht werden. Dies widerspreche dem Integrationsgedanken und sei daher
kontraproduktiv.
2.
3. Schuleingangsprofile
Auf Nachfrage von Frau Menorca teilt Frau Oldenburg mit, dass die städt. Kinderta-
geseinrichtungen sich hieran beteiligen und es eine sehr große Zufriedenheit mit dem
Verfahren gibt. Die erstellten Profile bilden eine gute Grundlage für Elterngespräche
aber auch für die SchulleiterInnen. Der Bereich beabsichtigt, diese Profile noch breiter
einzusetzen, um die Entwicklung von Kindern zu dokumentieren und Eltern in der Er-
ziehung zu begleiten.
Dazu spricht Frau Dr. Jenisch-Anton.
4. Umsetzung der Neuregelung aus § 8a KJHG
Auf Nachfrage von Frau Menorca wird vereinbart, in der nächsten Sitzung zur Frage
der Umsetzung zu berichten.
5. Beteiligung des Jugendamtes bei Stromsperren
Auf Nachfrage von Frau von Holt sagt die Verwaltung eine Prüfung zu, ob eine Beteili-
gung des Jugendamtes in den Fällen erfolgt ist, in denen Kleinkinder von der Strom-
sperrung mittelbar betroffen waren.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende schließt um 18:22 Uhr die Sitzung.
Jan Lindenau Jörg Geller
Vorsitzender Protokollführer
1
Hansestadt Lübeck
Bereich 513
Jugendhilfeausschuss
Jörg Geller,
Bereich Jugendhilfe
Irene Böhme,
zur Kenntnis
CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,
Bündnis90/Die Grünen, FDP-Fraktion
Braunstr. 21-23
23552 Lübeck
Lübeck 12.01.06
Auswirkungen der Kürzung der Hansestadt Lübeck beim Autonomen Frauenhaus
Schreiben vom 08.06.05/Bereich Jugendhilfe/Frau Böhme
Sehr geehrter Herr Geller, Sehr geehrte Frau Böhme,
entsprechend der Anfrage vom 08.06.05/Bereich Jugendhilfe übersende ich Ihnen
nachfolgende Kommentierung, wegen des zeitlichen Verzuges direkt zu.
Die von der Hansestadt Lübeck beschlossene Kürzung von 96.000,- Euro kann in ihren
Auswirkungen auf die Arbeit mit Mädchen und Jungen im Autonomen Frauenhaus Lübeck
Anfang des Jahres 2006 wie folgt beschrieben werden.
Mädchen und Jungen können nicht mehr wie bisher das Angebot einer dreimonatigen
nachgehenden Beratung, d.h. Beratung bei Problemen und Schwierigkeiten nach Auszug der
„Restfamilie“ aus dem Frauenhaus angeboten werden. Insbesondere jugendliche
BewohnerInnen des Frauenhauses machten von diesem Angebot in der Vergangenheit häufig
Gebrauch, da Integration in ein neues Lebens- und Freizeitumfeld nach den
Gewalterfahrungen nicht immer reibungslos von Statten geht. Der für Mädchen und Jungen
innerhalb kurzer Zeit erneut anstehende Umzug aus dem Frauenhaus, d.h. nach gelungener
Flucht und Einzug ins Frauenhaus, dann der Umzug aus dem Frauenhaus, in eine eigene
Wohnung, in einen anderen Stadtteil, in eine fremde Umgebung, in eine neue Schule und in
einen Kreis neuer Personen und Mitmenschen, fordert von ihnen eine hohe
Integrationsleistung ab, die viel Kraft und Mut braucht. Die individuelle am Einzelfall
orientierte Unterstützung für Mädchen und Jungen, die Gewalt erlebten und davon ausgehend
auffällige Bewältigungsmuster und Bewältigungsstrategien entwickelt haben, kann durch den
Personalabbau von 1,4 Stellen von Frauenhausmitarbeiterinnen nicht mehr abgedeckt werden.
2
Wir sehen nicht, dass andere Einrichtungen diese Zielgruppe innerhalb dieses Zeitraumes
adäquat begleiten können. Wir fragen uns, welche andere Einrichtung die Mädchen und
Jungen aus Eigeninitiative ansteuern werden, wenn sie nicht mehr „einfach so“ im Frauenhaus
vorbeikommen können.
Mädchen und Jungen, die in ihren Familien direkt und/oder indirekt Gewalt erfahren haben,
wollen in ihrer Krise aufgefangen und begleitet werden. Für besondere Bedürfnislagen
werden wir zukünftig externe Fachdienste in Anspruch nehmen müssen, um eine adäquate
und verantwortungsvolle Begleitung sicher zu stellen. Hier weitere ausgewählte Beispiele:
Mädchen und Jungen, deren Beschulung nach Gewalterfahrung und aktueller Krisensituation
aufgrund auftretender Schulschwierigkeiten befristet ausgesetzt wird, können nicht wie
bisher ganztägig im Frauenhaus verbleiben. Der hier auftretende sonderpädagogische
Betreuungs- und Unterstützungsbedarf kann durch die Personalkürzungen im Frauenhaus
nicht mehr geleistet werden. Zukünftig werden wir diese Kinder und Jugendlichen an andere
Facheinrichtungen verweisen, die den besondern Bedarf abdecken und ggf. eine
bedürfnisgerechte Unterbringung anstreben (stationäre, teilstationäre und ambulante
Betreuungen gemäß §§ 27 KJHG ff., ggf. Hilfen gemäß § 35a KJHG).
Des Weiteren werden wir eine erhöhte Anzahl von „Restfamilien“ nach Frauenhausaufenthalt
in Erziehungsberatung vermitteln müssen. Mütter, Söhne und Töchter wollen sich als
Familie neu orientieren und stabilisieren. Durch die Einwirkung der Gewalt des Täters/
Bezugsperson, sind oftmals Erziehungskompetenzen der Mütter untergraben worden. Ein
demokratisches Verständnis von Kommunikation und fairem Verhalten in der Familie konnte
von Söhnen und Töchtern weder erlernt noch erfahren werden.
Töchter und Söhne fliehen vor männlicher Gewalt mit ihren Müttern ins Frauenhaus. Schutz
und Sicherheit finden sie in den Räumlichkeiten der Einrichtung. Für einige Mädchen und
Jungen ist der Schulweg der gefährlichste tägliche Weg nach der Flucht ins Frauenhaus. Hier
sind sie der Bedrohung, Instrumentalisierung, Gewalt und schlimmstenfalls Entführung durch
den Gewalttäter und/oder seiner Familie ausgeliefert. Für besonders stark bedrohte Mädchen
und Jungen wurde bisher ein Fahrdienst für die Schulwege organisiert. Diese aufwendige
Maßnahme zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Mütter wird zukünftig nicht mehr von
Frauenhausmitarbeiterinnen übernommen werden können. Auch hier werden andere
Maßnahmen der öffentlichen Hilfe greifen müssen.
Das Autonome Frauenhaus bietet einen barrierefreien Wohnraum für Frauen/Mütter und/oder
Kinder mit Behinderungen. Eine individuelle und bedarfsgerechte ganztägige Begleitung und
Betreuung der Mädchen und Jungen mit Behinderungen innerhalb ihrer „Restfamilie“
werden zukünftig die Personalkapazitäten des Frauenhauses nicht mehr zulassen. Auch hier
wird das Autonome Frauenhaus verstärkt in externe Angebote vermitteln.
Dies sind nur einige Beispiele, die deutlich machen, dass die wichtige individuelle
Krisenbegleitung, Beratung und Betreuung von Mädchen und Jungen, die in ihren Familien
Gewalt erleben mussten, auf der Strecke bleibt.
Gewalt hat viele Gesichter.
3
Nach der Mittelkürzung durch die Hansestadt Lübeck kann das Autonome Frauenhaus der
Vielschichtigkeit von Gewalterleben und Gewaltverarbeitung von Mädchen und Jungen nur
noch ein gekürztes Angebot vorhalten. Da auch weniger Sachmittel bereit stehen werden,
erfahren die Jungen und Mädchen, neben ihrer durch die Trennung hervorgerufene finanzielle
Unsicherheit, auch noch die Verschlechterung der kind- und jugendgerechten Ausstattung des
Frauenhauses. Wir erlauben uns vorsorglich den Hinweis darauf, dass ein sinkender
Wohnwert sich immer auf den Selbstwert einer Person niederschlägt.
Grundsätzlich kritisieren wir, dass der geschilderte Aufgabenabbau erfolgen wird. Wir sind
fachlich der Ansicht, dass die in einer Krise befindlichen „Restfamilien“ mit dem Aufsuchen
vieler verschiedener externer Hilfsangebote sowohl psychisch, als auch terminlich überlastet
sind. Bestehende qualitativ wertvolle Bezugs- und Vertrauenssysteme für Mädchen, Jungen
und Mütter werden vorzeitig beendet und können im ganzheitlichen Sinne nicht mehr
gewinnbringend genutzt werden.
Unseres Erachtens werden 2006 die Kürzungen beim Autonomen Frauenhaus insbesondere in
den Bereichen §§ 27 KJHG ff. sichtbar (Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand, SPFH,
Tagesgruppe, Heimunterbringung). Das sozialpädagogische Angebot des Frauenhauses
konnte solche externen Maßnahmen bis zu drei Monate nach Frauenhausaufenthalt häufig
selbst leisten bzw. den Bedarf erst danach dem Lübecker Jugendamt weiterleiten. Für viele
Frauen und Kinder konnten Krisensituationen ganzheitlich aufgefangen und adäquat
bearbeitet werden, so dass ein fortlaufender Kontakt des öffentlichen Trägers nicht
notwendig wurde.
Die bisherige Überleitung eines Hilfebedarfs an das Lübecker Jugendamt werden zukünftig
wesentlich frühzeitiger geschehen müssen, um notwendige adäquate Begleitung zum Wohle
der Töchter, Söhne und Frauen gewährleisten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
A. Schulz
Mitarbeiterin des Autonomen Frauenhauses
Anlage zum Protokoll Nr. 27 Jugendhilfeausschuss
Handlungsprogramm Kinder - und Jugendschutz in der Hansestadt Lübeck
Präambel
Der Kinder- und Jugendschutz soll in der Öffentlichkeit optimiert werden und mit dem
folgenden Handlungsprogramm durch Vernetzen der unterschiedlichen Kompetenzen
besser genutzt werden. Die für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Behörden
verpflichten sich, eng zusammen zu arbeiten und relevante Informationen auszutauschen.
Dazu werden regelmäßige Arbeitsgespräche durchgeführt.
Kooperationspartner sind:
Hansestadt Lübeck, Fachbereich 4 (Bereiche Jugendhilfe/Jugendamt - Federführung)
Fachbereich 3 (Bereiche Gewerbeangelegenheiten,
Verkehrsangelegenheiten (Ordnungsdienst, Bußgeldstelle))
Polizeiinspektion Lübeck
Die Kooperationspartner werden mit folgenden Verbänden und Institutionen
zusammenarbeiten:
Einzelhandelsverbände Gaststättenverbände
Eventveranstalter
Diskothekenbetreiber Vereine
Verbände
Krankenkassen Presse
Schulen, Kindertagesstätten, Jugendarbeit Kriminalpräventiver Rat
In einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Polizei, der Fachbereiche 4 (Kinder - und
Jugendschutz der Jugendhilfe) und 3 (Bereich Gewerbe - und Verkehrsangelegenheiten
(Ordnungsdienst, Bußgeldstelle), sind folgende erste Maßnahmen in enger Kooperation
vorgesehen:
Die Hansestadt Lübeck, Bereich Jugendhilfe/Jugendamt verpflichtet sich, koordinierend und
prozessbegleitend tätig zu werden, indem sie die örtliche Vernetzung unterstützt und
Informationsmaterial und Fortbildungsangebote vorhä lt sowie bei der Beantragung von
Fördermitteln Hilfe anbietet.
Weiterhin wird er Jugendschutzmaßnahmen initiieren, bei der Vorbereitung und
Durchführung mitwirken und unterstützend tätig werden bei der Zuführung von Kindern und
Jugendlichen zu den Erziehungsberechtigten in problematischen Fällen.
Bei Abholung von Kindern von der Polizeidienststelle durch die Eltern oder
Erziehungsberechtigten werden "Auffanggespräche" mit diesen geführt. Ggf. werden auch
nachgehende Gespräche mit Konzessionsträgern, kontrol lierten Betrieben oder
Veranstaltern geführt.
Die Polizei verpflichtet sich, die Einsatzplanung für Kontrollen und Maßnahmen unter
Beteiligung der Kooperationspartner durchzuführen. Sie stellt sicher, dass bei Anhörungen
bzw. Vernehmungen auch in anderen Z usammenhängen Kinder- und Jugendschutz
relevante Erkenntnisse ggf. dokumentiert und an die zuständigen Stellen weitergeleitet
werden.
Die Einsatzkräfte des Streifendienstes werden in geeigneter Weise für die Problematik
sensibilisiert. Wenn in der Öffentlichkeit trinkende oder angetrunkene oder auf andere Weise
gefährdete Kinder und
Jugendliche angetroffen werden, werden sie den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
zugeführt und es erfolgen Gefährdungsmeldungen an den Bereich Jugendhilfe/Jugendamt.
Die Hansestadt Lübeck, Bereich Gewerbeangelegenheiten verpflichtet sich,
Gewerbebetriebe und Veranstaltungen zu erfassen, die als Treffpunkte für Jugendliche
relevant sind und Konzessionsträger und Verantwortliche zu benennen. Es wird eine Liste
geführt mit Jugendschutz relevanten Veranstaltungen, Events, Stadtfesten, Schützenfesten
usw., in der potentielle Ansprechpartner genannt werden.
Es wird ein Katalog mit notwendigen Auflagen erstellt und geprüft, ob Gewerbetreibende
und Veranstalter dazu bewegt werden können, eine freiwillige Selbstverpflichtung
einzugehen, in dem Standards des Kinder - und Jugendschutzes, die auch über die
geltenden Gesetze hinaus gehen, verbindlich festgeschrieben werden. Dazu dient als
Grundlage folgende Maßnahmenliste:
Bereits bei Ankündigung der Veranstaltung (Plakate, Einladungen, Zeitung) wird ein
kurzer Hinweis auf die Bestimmungen zum Jugendschutz aufgenommen.
Bei der Einlasskontrolle, beim Eingang und vor allem im Ausschankbereich wird ein
deutlich sichtbarer Hinweis zum Jugendschutz angebracht.
Bei der Einlasskontrolle werden junge Besucher/innen mündlich durch die
Mitarbeiter/innen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aufmerksam
gemacht. Es wird besonders darauf geachtet, dass junge Besucher/innen nicht selbst
alkoholische Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.
Für den Ausschank werden Mitarbeiter/innen eingesetzt, die beim Verkauf alkoholischer
Getränke verantwortungsbewusst handeln.
Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge
Besucher/innen zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und - wird der
Nachweis nicht erbracht - keinen Alkohol auszugeben.
Der Veranstalter stellt ein attraktives, alkoholfreies Angebot zu Verfügung, das günstiger
ist als alkoholhaltige Getränke. Der Veranstalter bemüht sich um Werbung für dieses
Angebot. Alkoholische Mixgetränke, die bei Jugendlichen beliebt sind, werden nicht
oder teuer verkauft. Durchsagen über die Lautsprecheranlage geben Hinweise auf die
Jugendschutzbestimmungen (Ausgehgrenzen, Alkoholkonsum).
Betrunkene Jugendliche werden nach Hause geschickt; die Eltern werden telefonisch
verständigt (Abholung)
Ein/e eigene/r Jugendschutzbeauftragte/r wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt,
der/die während der Veranstaltung darauf achtet, dass die gesetzlichen
Bestimmungen beachtet werden.
Die Erfahrungen werden rückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu
erzielen.
Der Ordnungsdienst wird bei Veranstaltungen tätig und hat bei Verstößen, soweit er die
rechtliche Befugnis hat, die Personalien festzustellen und Maßnahmen gegen
Standbetreiber einzuleiten.
In den genannten Maßnahmen wirken alle Beteiligten bei Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung zusammen.
Die Bußgeldstelle wird - soweit rechtlich zulässig - Erkenntnisse aus Bußgeldverfahren an
die Kooperationspartner weiterleiten, soweit diese Hinweise für deren Arbeit von Bedeutung
sind.
Schwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes werden sein: Jugendschutz bei örtlichen
Veranstaltungen und Gewerbetreibenden:
Es werden jugendgerechte Veranstaltungskonzepte und Jugendschutzrichtlinien erarbeitet,
Arbeitshilfen und Checklisten für Veranstaltungen entwickelt, Informationsmaterial bereit
gestellt und Kontrollen durchgeführt.
Kinder- und Jugendschutz in Vereinen:
Der' Kinder - und Jugendschu tz in Vereinen soll durch freiwillige Selbstverpflichtung,
Präventionsmaßnahmen, Gesundheitsprogramme sowie Informationen und Fortbildung der
Trainer und Trainerinnen erfolgen.
Kinder- und Jugendschutz in Schulen:
Die Schulen sollen unterstützt werden bei der Entwicklung und Sicherstellung von
präventiven Angeboten, von Jugendschutzkonzepten, der Fortbildung im Bereich des
Jugendmedienschutzes und der präventiven Elternarbeit.
Kinder- und Jugendschutz im Einzelhandel. Gaststätten, Internetcafes usw.:
Für Einzelhandel, Gaststätten, Internetcafés usw. sollen Veranstaltungskonzepte erarbeitet
werden und eine kontinuierliche Fortbildung des Personals mit Entwicklung eines
Qualitätssiegels sowie regelmäßige Kontrollen erfolgen.
Lübeck, den 14.7.05
Senatorin Annette Borns Senator Thorsten Geißler Polizeidirektor Jürgen Anhalt
Fachbereich Kultur Fachbereich Umwelt, Polizeiinspektion Lübeck
Sicherheit u. Ordnung
Kinder- und Jugendschutz im Öffentlichen Raum - Hinschauen statt wegsehen!
Aufgaben im Handlungsprogramm:
Fachbereich Kultur/ Jugendhilfe:
Mitwirkung an Vorbereitung und
Durchführung von Jugendschutzkontrollen
Anregung und Durchführung von
gemeinsamen Jugendschutzaktionen
Koordination und Netzwerkarbeit
Auswertung und Weiterentwicklung des
Handlungsprogramms