Auszug - Importierte Niederschrift  

Hauptausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Niederschrift 

über die Sitzung des Hauptausschusses 

am Dienstag, 21. Februar 2012, um 16.30 Uhr 

im Roten Saal des Rathauses 

Nr. 55/2008-2013 

 

 

                                                   a)    stimmberechtigte Ausschussmitglieder  

                               

Herr Henri Abler, Vorsitzender

Frau Sigrid Boeckmann

Frau Antje Jansen

Frau Roswitha Kaske

Herr Volker Krause

Herr Klaus Petersen

Herr Thomas Rathcke

Herr Peter Reinhardt

Frau Barbara Scheel

Frau Lieselotte von Holt

Herr Andreas Zander 

  b)  nicht stimmberechtigte Ausschussmitglieder

    

Herr Bürgermeister Bernd Saxe

Herr Dieter Müller

Herr Klaus Voigt 

 

                        --- 

                                 

  

     

                            

                                                                                         

Frau Stadtpräsidentin Schopenhauer 

BM Herr Dedow

BM Frau Stadthaus-Panissié

Herr Senator Schindler, FB 2 Wirtschaft und Soziales 

Frau Senatorin Borns, FB 4 Kultur

Herr Senator Boden, FB 5 Planen und Bauen

Frau Aewerdieck-Zorom

Frau Voskuhl, Recht

Herr Junge, Bürgermeisterkanzlei

Herr Kurt, Haushalt und Steuerung

Herr Manke, Haushalt und Steuerung

Frau Sasse, Frauenbüro

Frau Lampe, POS

Herr Ruland, Logistik, Statistik u. Wahlen

Herr Langentepe, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Herr Barteck, Beteiligungscontrolling

Herr Kuschmierz, FBC FB 2

Herr Kaminski, SIE

 

 

Beginn der Sitzung:    16.30 Uhr     

 

Anwesend: 

 

Es fehlen: 

 

Ferner sind anwesend:

 

 

Seite 2 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

Frau Vitzthum, SPD-Fraktionsbüro

Herr Fraederich, CDU-Fraktionsbüro

Herr Duwe, Bürgermeisterkanzlei, Protokollführer

Herr Jugert, SeniorInnenbeirat

VertreterInnen der Personalräte

ZuhörerInnen und Zuhörer, VertreterInnen der Presse  

 

 

 

Tagesordnung  

 

 

 

 

 

I.  Öffentlicher Teil  Beratungsvorschlag 

 

 

 

 

Kenntnis 

 

Empfehlung 

 

Beschluss 

 

Vertagung 

 

1.  Eröffnung 

 

       

 

a)  Feststellung der Beschlussfähigkeit  

 

       

 

b)  Feststellung der Tagesordnung 

 

       

 

2.  Niederschrift 

 

       

 

2.1   Niederschrift über die Sitzung des Haupt-  

ausschusses am 24.01.2012, Nr. 54/

2008 - 2013           

- Anlage - 

 

 

 

 

 

     

 

3.   Anfragen und Mitteilungen          

3.1   Anfragen von Ausschussmi tgliedern  

und Antworten  

       

 

   

Es liegt nichts vor.

 

 

       

 

3.2   Mitteilungen des Vorsitzenden          

3.2.1   Ergänzung der Geschäftsor dnung der  

Bürg erschaft betr. Anfragen im Haupt- 

ausschuss  

 

dazu : Vermerk des Bereichs Recht vom  

           17.10.11  

 

 

 

 

 

X

 

 

Seite 3 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

- zurückgestellt in der Sitzung des Haupt- 

  ausschusses am 24.01.12 zu TOP 3.2.1  - 

 

3.3    Mitteilungen des Bürgermei sters         

  

Es liegt nichts vor.

         

 

3.4  Mitteilungen der Stadtpräsidentin         

   

Es liegt nichts vor.

 

 

       

 

4.  Berichte des Bürgermeisters          

4.1  Bericht  betr. Gender-Haushalt für die 

Hansestadt Lübeck 

(Bereich Haushalt und Steuerung) 

- Anlage - 

 

 

 

 

 

     

 

4.2  Bericht betr. Rekommunalisierung des Lü-

becker Hafens

(Bereich Beteiligungscontrolling u. FB 2)

 

- Anlage -

 

 

 

 

 

 

     

 

4.3  Bericht betr. Priwallfähre -ostseecard 

(Bereich Kurbetrieb Travemünde) 

- Anlage  - 

 

 

 

     

 

4.4  Bericht betr. Ethnische Ökonomie 

(Bereich Wirtschaft und Liegenschaften ) 

                       

- Anlage - 

  

 

 

 

 

     

 

4.5  Bericht betr. Sicherung des Touristen-

marktes auf dem Markt 

(Fachbereichscontrolling FB 2) 

                       - Anlage - 

  

 

 

 

 

     

 

5.  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

nach § 65 GO 

       

 

   

Es liegt nicht vor.

 

 

       

 

6.  Vorlagen des Bürgermeisters          

6.1  Vorlage betr. Haushaltssatzung 2012 mit 

Stellenplanänderung 2012

(Bereich Haushalt und Steuerung)

 

 

Seite 4 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

- Anlage - 

dazu : - Zusammenfassender Bericht   

            Finanzplan/Investitionstätigkeiten 

            2012-2015                                        

            Aufstellung des Rohentwurfs  

             (Einzelanmeldungen der Fachbereiche) 

          - Entwurf Haushaltsplan 2012

 

 

- Anlagen liegen in den Fraktionsbüros vor -

 

 

 

6.2  Vorlage betr. Jahresrechnung 2009 und 

Schlussbericht des RPA

(Bereich RPA) 

- Anlage - 

Hinweis :  

Den Schlussbericht erhalten Sie über die

Bürgerschaftsunterlagen !

 

 

 

 

 

   

 

6.3  Vorlage betr. 9. Satzung zur Änderung der 

Verwaltungsgebührensatzung der Hanse-

stadt Lübeck                                                

8. Änderung der Entgeltordnung für be-

sondere Leistungen der Hansestadt Lübeck

(Bereich Logistik, Statistik und Wahlen)

 

- Anlage -

 

 

 

  

 

X

 

 

 

   

 

6.4  Vorlage betr. Satzung zur Änderung der 

Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom

19.06.2003 in der Fassung der 6. Än-

derungssatzung vom 01.02.2011 und Ände-

rung der Zuständigkeitsordnung sowie An-

passung der Geschäftsordnung der Bürger-

schaft

(Bereich POS) 

- Anlage - 

 

 

  

 

 

   

 

6.5  Vorlage betr. Wirtschaftsplan 2012 der städ-

tischen SeniorInneneinrichtungen

(Bereich SeniorInnenEinrichtungen)

 

- Anlage -

 

 

 

   

 

   

 

6.6  Vorlage betr. Kommunales Integrations-

konzept der Hansestadt Lübeck 

(Bereich Stabsstelle Integration) 

 

- Anlage  - 

 

 

   

 

 

 

   

 

6.7  Vorlage betr. Jahresabschluss des Eigen-

 

 

Seite 5 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

betriebes Kurbetrieb Travemünde für das

Wirtschaftsjahr 2010

(Bereich Kurbetrieb Travemünde)

 

- Anlage -

 

 

 

 

 

 

6.8  Vorlage betr. Wirtschaftsplan 2012 für den 

Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde

(Bereich Kurbetrieb Travemünde)

 

- Anlage  -

 

 

 

   

 

 

   

 

6.9  Vorlage betr. Haushaltspläne der Stiftungen 

für das Haushaltsjahr 2012 

(Bereich Wirtschaft und Liegenschaften) 

 

- Anlage - 

 

 

   

 

 

   

 

6.10  Vorlage betr. Haushaltsplan der Kultur-

stiftung Hansestadt Lübeck für das Haus-

haltsjahr 2012

(Bereich Lübecker Museen) 

- Anlage - 

 

 

   

 

 

 

   

 

6.11  Vorlage betr. Haushaltsplan der Stiftung 

„Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr

2012

(Bereich Archäologie und Denkmalpflege)

 

- Anlage -

 

 

 

   

 

 

 

   

 

6.12  Vorlage betr. Änderung der Zuständigkeits-

ordnung über die Entscheidungen der Fach-

ausschüsse/Entscheidungen des Finanz-

und Personalausschusses über Nachtrags-

vergaben

(Fachbereichscontrolling FB 5)

 

 

- zurückgestellt in der Sitzung des Haupt- 

   ausschusses am 24.01.12 zu TOP 6.9  - 

dazu : Ergänzungsblatt                  - Anlage - 

 

 

 

 

 

 

 

X

 

 

 

   

 

6.13  Vorlage betr. Finanzierung der Stadtum-

landverkehre

(Bereich Stadtplanung) 

- Anlage - 

 

 

   

 

 

   

 

6.14  Vorlage betr. B-Plan 25.01.03 – Torneiweg / 

Glashüttenweg –                                           

- Satzungsbeschluss - 

 

   

 

X

 

 

Seite 6 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

(Bereich Stadtplanung) 

- Anlage - 

 

6.15  Vorlage betr. B-Plan 29.02.04 Solmitzstraße 

/ Kita Straßenfeld einschl. Berichtigung des

Flächennutzungsplanes (109. Änderung)  

B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a

BauGB -                                                        

- Satzungsbeschluss -

(Bereich Stadtplanung) 

- Anlage - 

 

 

   

 

 

 

   

 

7.  Überweisungsaufträge aus der  

Bürgerschaft  

       

 

   

Es liegt nicht vor.

 

 

       

 

8.  Anträge von Ausschussmitgliedern         

   

Es liegt nichts vor.

 

 

       

 

9.  Verschiedenes         

   

Es liegt nichts vor.

 

 

       

 

 

II.  Nichtöffentlicher Teil  Beratungsvorschlag 

 

 

 

 

Kenntnis 

 

Empfehlung 

 

Beschluss 

 

Vertagung 

 

10.  Niederschriften          

10.1   Niederschrift über die Sitzung des Haupt -  

ausschusses am 24.01.2012,  Nr. 54 /      

2008  – 2013  

- Anlage - 

 

 

 

 

     

 

11.  Anfragen von Ausschussmitgliedern  

und Antworten  

       

 

   

Es liegt nichts vor.

 

 

       

 

12.  Berichte           

   

Es liegt nichts vor.

 

 

       

 

13.  Eilentscheidungen des Bürgermeisters

 

 

Seite 7 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

nach § 65 GO  

   

Es liegt nichts vor.

 

 

       

 

14.  Vorlagen           

14.1  Vorlage betr. Veröffentlichung der Amtlichen 

Bekanntmachungen der Hansestadt 

(Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) 

 

- Anlage - 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

15.  Berichte/Vorlagen im Zusammenhang  

mit den städtischen Beteiligungs-

gesellschaften  

 

       

 

15.1  Vorlage betr. Veräußerung eines Geschäfts-

anteils i. H. v. 12,4 % des Stammkapitals

der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH an

den Mitgesellschafter RREEF Pan-Euro-

pean Infrastructure Two Lux S. à r.l.

(RREEF) gemäß § 7 Beteiligungsvertrag

vom 30.03.2008 (Put-Option)

(Bereich Beteiligungscontrolling u. FB  2)

 

- Anlage -

 

 

 

   

 

 

 

   

 

16.  Beschlüsse für Gesellschafterver-

sammlungen 

       

 

 

Es liegt nichts vor.

 

 

       

 

17.  Mitteilungen und Verschiedenes          

 

Es liegt nichts vor.

 

 

       

 

 

III.  Öffentlicher Teil 

 

 

 

18.  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen 

Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse

 

 

Seite 8 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55  

 

 

Niederschrift  

 

 

I.   Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

1.  Eröffnung 

 

a)  Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 

  

  Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des 

Hauptausschusses fest.

  

   

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.  

  

b)  Feststellung der Tagesordnung

  

  Der Vorsitzende bittet, TOP 3.2.1 erneut zu vertagen und gibt den Hinweis, 

dass die mit TOP  14.2 gestempelte Vorlage dem TOP 15.1 zuzuordnen ist. 

 

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis   

und ist einstimmig mit der Vertagung   

von TOP 3.2.1 einverstanden.  

 

   

  Auf Nachfrage von Herrn Zander bestätigt Herr Bürgermeister Saxe, dass die 

Vorlage betr. Konsolidierungsfonds dem Haushalt und damit dem TOP 6.1 

zugeordnet worden ist.

 

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

  

  

2.  Niederschriften 

   

2.1  Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 24.1.2012, Nr. 

54/ 2008 - 2013   

   

  

  Keine Wortmeldungen.

  

 

 

  

  Der Hauptausschuss nimmt die Niederschrift Nr. 54

 

in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis.

 

 

Seite 9 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

 

3.  Anfragen und Mitteilungen 

   

3.1  Anfragen von Ausschussmitgliedern und Antworten 

   

3.1.1  Herr Zander betr. Plakatwerbung

  

  Herr Zander stellt folgende Anfrage: 

 

  Derzeit ist eine Plakatwerbung in Lübeck (laut LN) nicht möglich. Es wird be-

hauptet, dass der neue Anbieter erst ab dem 1.7.2012 „richtig einsteigt“. 

Ich möchte wissen, welche finanziellen Auswirkungen das für die Stadt hat? 

Sind die vereinbarten Zahlungen auch für 2012 in voller Höhe zu erwarten? 

Wenn nein: wie hoch sind die Einnahmeausfälle? 

 

  Herr Senator Boden betont, dass die vertraglich vereinbarte Gesamtsumme 

der Zahlungen eingehalten wird. Die sich für 2012 ergebenden Minderein-

nahmen werden an die 15 jährige Laufzeit des Vertrages sozusagen „dran-

gehängt“. Der Auffassung von Herrn Zander, dass in Lübeck für die Dauer 

eines halben Jahres ein vertragsloser Zustand herrscht, widerspricht Herr 

Boden ausdrücklich.

Herr Zander stellt fest, dass in der ersten Hälfte des Jahres nicht die vertrag-

lich vereinbarten Leistungen fließen.

 

 

 

  Der Hauptausschuss nimmt   

die Antwort zur Kenntnis.  

   

   

   

  

3.1.2  Herr Zander betr. Zusammenarbeit mit dem Städtetag 

  

  Herr Zander stellt folgende Anfrage: 

 

  Ich möchte vom BM gerne wissen 

-   in welchen Bereichen gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Städte-

tag? 

-  welche auch finanziellen Vorteile ergeben sich daraus für Lübeck? 

-  Wie bringt der BM seine Funktion als Vorsitzender des Städtetages 

SH zum Wohle von Lübeck ein? 

-  Warum musste erst ein Bürgerschaftsantrag kommen, damit es zu 

einer konkreten Zusammenarbeit mit dem Städtetag (hier gemeinsa-

mer Einkauf) kommen konnte?  

  

  Herr Bürgermeister Saxe teilt hierzu mit, dass die Zusammenarbeit mit dem 

Städtetag auf allen Gebieten der kommunalen Verwaltung erfolgt und dass 

es nicht möglich sei, evtl. finanzielle Vorteile – beispielsweise durch Mitwir-

 

 

Seite 10 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

kung an Gesetzgebungsverfahren – zu beziffern.

 

  Zur Einkaufsgemeinschaft des Städtetages führt Herr Bürgermeister Saxe 

aus, dass diese seit 2011 bestehe und Lübeck probeweise sich daran beteili-

gen wird.

 

  Eine Frage von Herrn Zander, ob Lübeck sich derzeit konkret an weiteren 

derartigen Projekte beteilige, wird von Herrn Bürgermeister Saxe verneint. 

 

  

  Der Hauptausschuss nimmt 

 

 

die Antwort zur Kenntnis.  

  

  

 

 

  

3.1.3  Herr Zander betr. Neubau Verwaltungsgebäude SWL 

   

  Herr Zander stellt folgende Anfrage: 

 

  Ich möchte gerne wissen, welche Kosten (geschätzt) entstehen werden für 

den Neubau des Verwaltungszentrums SWL. Außerdem möchte ich wissen, 

für welchen Preis das alte Verwaltungsgebäude an wen abgegeben wird.  

 

  

  Herr Senator Schindler teilt mit, dass er die Anfrage im nichtöffentlichen Teil 

der Sitzung beantworten wird.

 

 

 

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis   

und ist einverstanden.  

 

   

   

   

3.1.4  Herr Zander betr. Sachstand Dodenhofgelände

  

  Herr Zander stellt folgende Anfrage: 

 

  Ich möchte gerne wissen, wie der aktuelle Sachstand für das sog. Dodenhof-

gelände ist? Wann ist dort mit einer Ansiedlung zu rechnen? 

 

  

  Herr Senator Schindler führt aus, dass sich gegenüber dem Vorjahr kein 

neuer Sachstand ergeben hat. 

  

  Eine Nachfrage von Herrn Zander, ob die Stadt Möglichkeiten der Einfluss-

 

nahme auf die Ansiedlungspolitik des Unternehmens habe, wird von Herrn 

Senator Schindler verneint.

 

 

Seite 11 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

  Der Hauptausschuss nimmt   

die Antwort zur Kenntnis.  

   

   

   

   

3.1.5  Herr Zander betr. Flughafen Lübeck

  

  Herr Zander stellt folgende Anfrage: 

 

  Seit spätestens Januar 2012 liegt dem Flughafen ein Gutachten für seine 

Zukunftsperspektiven vor. Ebenfalls vorliegen soll ein Gutachten über die 

Sonderprüfung. 

Bisher wurde den Bürgerschaftsfraktionen von Senator Schindler bestenfalls 

eine eher allgemeine Aussage zu den Zukunftsvarianten gegeben, allerdings 

wurden bisher überhaupt keine Zahlen vorgelegt. Vielmehr wurde betont, 

dass Zahlen erst vorgelegt werden können, „wenn der Aufsichtsrat abschlie-

ßend beraten hat“.

Wann wird dem Hauptausschuss als Beteiligungsausschuss das vollständige 

Zahlenmaterial und das Ergebnis der Sonderprüfung vorgelegt?  

Dem Vernehmen nach hält der Aufsichtsrat das Zahlenmaterial zurück, weil 

es ihm politisch nicht gefällt, da bisher die Abwicklungsvariante nicht die 

„kostengünstigste Variante“ ist.

Stimmt das? Wenn nicht, warum wird das Material nicht komplett und unver-

züglich vorgelegt?

Für die CDU beantrage ich hiermit auch ausdrücklich, dass die kompletten 

Gutachten mit allen Zahlen, auch den Ursprungszahlen, vorgelegt werden, 

weil nur so der Anfangsverdacht der „Manipulation“  entkräftet werden kann. 

 

  

  Herr Senator Schindler berichtet,  

 

  - dass sich der Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung am 27.2.2012 mit dem 

 

 

  Zukunftskonzept des Flughafens beschäftigen wird. Es ist vorgesehen, dies  

  in einer der nächsten Sitzung durch eine Unternehmensberatung im Haupt   

  ausschuss präsentieren zu lassen.

 

   und 

 

  - dass sich der Aufsichtsrat ebenfalls am 27.2.2012 mit der Langfassung des  

  Gutachtens über die Sonderprüfung befassen wird.

  Hierüber könne dem Hauptausschuss am 13.3.2012 mündlich berichtet wer  

 

  den.

 

  Auf Nachfrage von Herrn Zander teilt Herr Senator Schindler mit, dass sich 

aus den Beratungen des Aufsichtsrates keine unmittelbaren Auswirkungen 

auf den am 23.2.2012 durch die Bürgerschaft zu beschließenden Haushalt

 

 

Seite 12 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

2012 ergeben.

 

  

  Der Hauptausschuss nimmt 

 

 

die Antwort zur Kenntnis.  

  

  

  

  

3.1.6  Herr Zander betr. Tarifgebundenheit Theater Lübeck 

  

  Herr Zander stellt folgende Anfrage: 

 

  1.  Ist dem Gesellschaftervertreter der geplante  Austritt der Lübecker 

Theater  gGmbH aus dem  Kommunalen Arbeitgeberverband  be-

kannt gewesen?  

2.  Wenn ja: Wird der Austritt vom Gesellschaftervertreter unterstützt?  

3.  Hat der Geschäftsführer den Aufsichtsrat über den geplanten Austritt 

informiert?  

4.  Hat der Aufsichtsrat gegenüber dem Geschäftsführer in dieser Frage 

eine Position eingenommen? 

 

  

  Alle vorgenannten Fragen werden von Frau Senatorin Borns bejaht. Sie gibt 

in diesem Zusammenhang auch den Hinweis, dass der Hauptausschuss früh-

zeitig über die Problematik informiert worden war.

 

  

  Der Hauptausschuss nimmt 

 

 

die Antwort zur Kenntnis.  

  

  

  

  

3.1.7  Herr Zander betr. Stadtmarketing

  

  Herr Zander stellt folgende Anfrage: 

 

  Wie ist der aktuelle Stand der im Jahre 2009 begonnenen Erstellung und 

Umsetzung eines “Stadtmarketing-Zielsystems” durch die Lübeck und Tra-

vemünde Marketing GmbH?

 

  

  Herr Senator Schindler nimmt Bezug auf die Berichterstattung gegenüber der 

 

Bürgerschaft im Mai 2010. Herr Zander stellt hierzu fest, dass sich somit kein 

neuer Sachstand ergeben hat.

 

  

  Der Hauptausschuss nimmt 

 

 

die Antwort zur Kenntnis.

 

 

Seite 13 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

  

3.2  Mitteilungen des Vorsitzenden 

 

  

3.2.1  Ergänzung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft betr. Anfragen im 

Hauptausschuss

dazu

: Vermerk des Bereichs Recht vom 17.10.11 

- zurückgestellt in der Sitzung des Hauptausschusses am 24.1.2012  zu 

TOP 3.2.1 - 

 

  

  Vor Eintritt in die Tagesordnung 

 

einstimmig vertagt.  

 

  

  

 

 

  

3.3  Mitteilungen des Bürgermeisters

   

3.3.1  Ausschreibung der neuen Stelle Bereichsleitung Umwelt-, Natur- und 

Verbraucherschutz

 

  Herr Bürgermeister Saxe verweist auf den vorliegenden Ausschreibungstext. 

 

  Keine weiteren Wortmeldungen.

  

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

  

  

  

3.3.2  Übernachtungssteuer

  

  Herr ürgermeister Saxe berichtet über den aktuellen Beschluss des OVG 

Schleswig, mit dem ein vorläufiges Außerkraftsetzen der Erhebung der Über-

nachtungssteuer abgelehnt worden sei.

 

  

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

  

  

  

3.3.3  Kommunaler Finanzausgleich

  

  Herr Bürgermeister Saxe berichtet, dass das Landesverfassungsgericht 

Rheinland-Pfalz den Kommunalen Finanzausgleich in seiner derzeitigen 

Form für verfassungswidrig erklärt habe.

 

 

Seite 14 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

Eine Klagemöglichkeit in Schleswig-Holstein wird derzeit über Städtetag ge-

prüft.

 

  

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

  

  

  .

 

3.4  Mitteilungen der Stadtpräsidentin

  

3.4.1  Fraktionsanträge für die Sitzung der Bürgerschaft am 23.2.2012 

  

  Frau Stadtpräsidentin Schopenhauer gibt den Hinweis, dass bislang noch 

keine neuen Anträge der Fraktionen zur Sitzung der Bürgerschaft eingereicht 

worden sind.

 

  

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

  

  

4.  Berichte 

   

4.1  Es liegt ein Bericht  betr. Gender-Haushalt für die Hansestadt Lü-

beck vor. 

(Bereich Haushalt und Steuerung)

 

  

  Keine Wortmeldungen.

  

  

  Der Hauptausschuss nimmt 

 

 

den Bericht zur Kenntnis.  

 

  

  

4.2  Bericht betr. Rekommunalisierung des Lübecker Hafens 

(Bereich Beteiligungscontrolling u. FB 2)

 

  

  Keine Wortmeldungen.

  

  

  Der Hauptausschuss nimmt 

 

 

den Bericht zur Kenntnis.  

 

   

4.3  Bericht betr. Priwallfähre -ostseecard 

(Bereich Kurbetrieb Travemünde)

 

 

Seite 15 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

 

 

   

  Keine Wortmeldungen.

 

 

   

   

  Der Hauptausschuss nimmt   

den Bericht zur Kenntnis.  

 

   

   

   

4.4  Bericht betr. Ethnische Ökonomie 

(Bereich Wirtschaft und Liegenschaften ) 

                       

   

  Keine Wortmeldungen.

 

 

   

   

  Der Hauptausschuss nimmt   

den Bericht zur Kenntnis.  

 

   

   

4.5  Bericht betr. Sicherung des Touristenmarktes auf dem Markt 

(Fachbereichscontrolling FB 2) 

            

   

  Keine Wortmeldungen.

 

 

   

   

  Der Hauptausschuss nimmt   

den Bericht zur Kenntnis.  

 

   

   

   

5.  Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 GO 

   

  Es liegt nichts vor. 

  

   

  

 

 

 

6.  Vorlagen des Bürgermeisters 

   

6.1 a)  Vorlage betr. Haushaltssatzung 2012 mit Stellenplanänderung 2012 

(Bereich Haushalt und Steuerung)

 

 

Seite 16 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

dazu : - Zusammenfassender Bericht   

            Finanzplan/Investitionstätigkeiten 

            2012-2015                                        

            Aufstellung des Rohentwurfs  

             (Einzelanmeldungen der Fachbereiche) 

          - Entwurf Haushaltsplan 2012 

dazu:  - div. Austausch- und Ergänzungsblätter 

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

   

1.  Der  Produkthaushaltsplan  besteht je Produkt aus dem Produktkontrakt, dem 

Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen und wird 

mit den Veränderungen lt.

Anlage 1  -

Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfeh-

lungen zum Ergebnisplan– Spalte 11   (blau)

   

  Anlage 2  - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfeh-

lungen zum Finanzplan - Spalte 10  -      (gelb)  

  beschlossen.

1a.  Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den 

Maßnahmenlisten der Fachbereiche  (

Anlage 4 ) werden zur Kenntnis genommen. 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um 

die u.a. in dem Haushalt 2012 vorgesehenen kassenwirksamen Auszahlungs-

kürzungen und Einzahlungssteigerungen zu realisieren.   (rot)  

1b.  Die in der  Anlage 6  beigefügten Monitoring-Maßnahmen werden zur Kenntnis 

genommen.    (grün)  

2.  Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als  

  Anlage 0  beigefügten Fassung festgesetzt.   (grün) 

3.   Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … und mit 

Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

Seite 17 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

§ 1 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

       

1.  im Ergebnisplan mit     

  einem Gesamtbetrag der  Erträge  auf  575.344.700   EUR  

  einem Gesamtbetrag der  Aufwendungen  auf  654.321.300   EUR  

  einen Jahresüberschuss von     

  einen Jahres fehlbetrag  von  78.976.600   EUR  

       

2.  im Finanzplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 

Verwaltungstätigkeit auf 

 

 

567.614.300   EUR  

 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 

Verwaltungstätigkeit auf 

 

 

624.274.700   EUR  

 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus  Investiti-

onstätigkeit  und der Finanzierungstätigkeit auf 

 

 

    

66.108.000 

EUR  

 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus  Investi-

tionstätigkeit  und der Finanzierungstätigkeit auf 

 

 

    

99.972.600 

EUR  

 

       

festgesetzt.                   (Stand: gedruckter Entwurf 2012 incl. Anlage 1 und 2 )  

 

§ 2 

Es werden festgesetzt:     

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Inves-

titionsförderungsmaßnahmen 

37.114.600    EUR 

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    50.790.000    EUR 

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  450.000.000  

 

EUR 

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen 

auf 

2.957,38       Stand: 

12.01.12  

 

     

    § 3 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 

  1.  Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)               

                                                                                                                            400 % 

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        

                                                                                                                             500% 

  2.  Gewerbesteuer                                                                            430 % 

 

§ 4 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und 

Auszahlungen  und  Verpflichtungsermächtigungen,  für  deren  Leistung  oder  Einge-

hung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 

Gemeindeordnung  erteilen  kann,  beträgt  100.000  EUR  unmittelbar.  Die  Genehmi-

gung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Bei Beträgen  von 100.000,01 

EUR bis 250.000 EUR  muss der Bürgermeister das Votum des Finanz- und Perso-

 

 

Seite 18 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

nalausschusses einholen,  ausgenommen davon ist die Verwendung bzw. Weiterlei-

tung von zweckgebundenen Drittmitteln. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bür-

gerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen 

Ausgaben  und  die  über-  und  außerplanmäßig  eingegangenen  Verpflichtungen  zu 

berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist 

bei  einer  beabsichtigten  Verwendung  von  Budgetmitteln  als  Deckung  für  Maßnah-

men im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorberei-

tende  Beratung  im  abgebenden  Fachausschuss  und  im  Falle  widersprechender 

Empfehlungen  der  beteiligten  Fachausschüsse  das  koordinierende  Votum  des 

Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5 

 

Für die Wirtschaftspläne der  städt. SeniorInneneinrichtungen  werden festgesetzt: 

  2012 

EUR 

1.

 

  im Erfolgsplan  die Erträge auf  23.024.000  

    die Aufwendungen auf  23.718.500  

    der Jahresverlust auf  694.500  

       

2.   im Vermögensplan  die Einnahmen auf  187.000  

    die Ausgaben auf  187.000  

       

3.   der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen 

 

     

4.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf 

 

     

5.   der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  2.800.000  

 

§ 6

 

 

Der  Gesamtbetrag  für  max .  abzuschließende  Zinsderivate  wird  für  das  Jahr  2012 au f 50 

Mi o.  EUR  festgesetzt. 

 

§ 7 

Kassenkredite dürfen mit einer über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Laufzeit ma-

ximal bis zum Ende des Planungszeitraumes der mittelfristigen Ergebnisplanung auf-

genommen werden. 

 

_______________________ 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ...      erteilt. 

4.  Stellenplan

 

 

Seite 19 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

4.1  Der Stellenplan 2011 ( 2.920,48 Planstellen ) wird zu dem Haushaltsjahr 2012 um die 

sich aus der  Anlage 5a  ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) 

ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als  Stellenplan für das 

Haushaltsjahr 2012  festgesetzt   (2.957,38 Planstellen ).   

    

4.2  Die sich aus der Anlage  5b  ergebenden  Stellenplanveränderungen (Hebungen) 

gem.    erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2012 festgeschrieben. 

5. Haushaltsbegleitbeschluss   

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung nach-

folgender  struktureller Konsolidierungsmaßnahmen  einzuleiten, um die ab 2012 

jeweils ausgewiesenen Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umset-

zung der Maßnahmen ist im Rahmen des Monitoring-Verfahrens regelmäßig zu be-

richten.

 

 

lfd.  

Nr. 

FB  Maßnahme  Verbesserungs- 

volumen 

Bemerkungen 

 

      2012  später   

      TEUR   TEUR    

I. Einnahmeverbesserungen 

1    Einführung Übernachtungssteuer  1.000     bereits im Entwurf enthal-

ten 

2  5  Erhöhung Abführung KWL aus Parkge-

bühren 

200  

 

200   bereits im Entwurf enthal-

ten 

3  2  Pachterhöhung für Grundstücke in 

attraktiver Lage 

     

 

4  1  Verbesserung Internet-Vermarktung 

„www.luebeck.de“ 

     

 

II. Ausgabenreduzierungen / Aufgabenkritik 

1  1  Druckerei: Aufgabe Zentraldruckerei, 

Dezentralisierung der Druckstandorte

und Erhöhung Fremdvergabe 

 

     

 

2    Organisatorische Bündelung der Sport-

bootliegeplätze 

     

 

3    Hausmeisterpool mit Definition der Auf-

gabenbereiche 

     

 

4  2  AWO-Frauenhaus: Streichung städti-

scher Zuschuss 

63     bereits im Entwurf enthal-

ten 

5  3  Stadtteilbüros: Angebotsüberprüfung 

zwecks Kostenreduzierung  

100      

 

6  1  Abschaffung Direktwahl zum Senioren-

beirat 

  60   Einsparung alle 4 Jahre 

 

7  1  Zusammenlegung Kleingartenaus-

schuss mit Wirtschaftsausschuss 

     

 

8  1  Zusammenlegung Rechnungsprüfungs- 

und FiPa-Ausschuss 

  1,2    

 

9  3  Stadtwald: Erwirtschaftung mindestens 

ausgeglichenes Ergebnis im Gesamt-

100   410   Gesamtziel bis 2015 um-

zusetzen

 

 

Seite 20 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

produkt 

10  1  Reduzierung Personalaufwand bei der 

Gleichstellungsbeauftragten 

66      

 

11  4  Zusammenlegung Nachbarschaftsbüros 

mit Familienzentren 

     

 

12  4  Neustrukturierung der Jugendarbeit in 

Moisling mit Schwerpunktsetzung

Streetwork und Verlagerung stationäre

Einrichtung 

 

     

 

13  4  Senkung Zuschuss an Kulturstiftung 

/Lübecker Museen in drei Stufen à 2% 

86   172    

 

14  2  Erwirtschaftung ausgeglichenes Ergeb-

nis im Produkt Märkte 

83    

 

15  1  Absenkung Zuschüsse an Fraktionen in 

3 Stufen à 10% und Aufwand für Ver-

dienstausfallentschädigung 

 

77   154  

 

 

16  1  Absenkung Aufwand für Verdienstaus-

fallentschädigung Ehrenamt 

25    

 

17  1  Veröffentlichung Amtliche Bekanntma-

chungen im Internet und Kündigung

Vertrag Stadtzeitung 

 

  46  

 

 

18  5  Reduzierung der Kosten für die Sink-

kastenreinigung 

    Kosten 130 TEUR p.a.

 

 

19    Aussetzung Dienstpostenbewertung 

durch Aufhebung Bürgerschaftsbe-

schluss vom 26.02.2009 

 

   

 

 

III. Vermögensveräußerungen 

1    Grünstrand       

2    Fortsetzung Verkaufsaktion Erbbau-

rechte bei auslaufenden Verträgen 

   

 

3    Start Verkaufprozess Gründerviertel       

4    Volksfestplatz: Umwandlung in Wohn-

bauland und Start Verkaufsprozess 

   

 

5  2  Ausübung Put-Option LHG  15.300     Verkaufserlös im Finanz-

plan 

IV. Beiträge Beteiligungen                                                               

1  1  Reduzierung Zuschussbedarf und Ver-

einnahmung Liquidationserlös GG Kur-

hausbetriebe Travemünde mbH im

städt. Haushalt 

 

277     bereits im Entwurf enthal-

ten 

 

2  2  Verwendung Verkaufserlös MARITIM-

Erbbaurecht zur Absenkung des Zu-

schussbedarfs beim Kurbetrieb Trave-

münde bis 2015 

 

1.350     bereits im Entwurf enthal-

ten 

 

3  4  Verkauf AquaTop-Grundstück und Ver-

wendung Verkaufserlös zur Absenkung

des Zuschussbedarf der Lübecker

Schwimmbäder bis 2015 

 

     

 

4  5  Verkauf von Nicht-Wohnimmobilien  der 

Grundstücksgesellschaft TRAVE 

   

 

5    Herstellung der Ausschüttungsfähigkeit 

/ Erhöhung Ausschüttungen im Ge-

schäftsjahr 2012 ab Ausschüttungszeit-

 

 

Seite 21 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

raum 2013 

a  5  Lübecker Hafengesellschaft (LHG)    828    

b  5  Grundstücksgesellschaft TRAVE    150   Steigerung Ausschüt-

tungsquote auf 8% 

c  3  Entsorgungszentrum Lübeck (EZL)    111   Die EZL schüttet bisher

an die EBL aus. Prüfung,

ob und wie Ausschüttung/

Abführung an HL möglich

ist. 

6    Herstellung der Beschlusslage zur Kür-

zung der Zuschüsse in 2 Stufen à 5%

Geschäftsjahr 2013 und 2014 

 

   

 

 

a  4  Musik- und Kongresshalle    54    

b  2  LTM    199    

c  2  Wirtschaftsförderung    36    

d  4  Theater Lübeck    664    

e  4  Lübecker Schwimmbäder: Optimierung 

im Bestand 

  418  

 

7  2  Sanierung SeniorInneneinrichtungen 

mit Ziel ausgeglichenes Ergebnis 

    aktuelles Defizit 1,1 Mio.  

 

8  2  Flughafen Lübeck GmbH: Konsolidie-

rung / Verkauf 

    aktueller Zuschuss: 

2,4 Mio. 

V. Verbesserungen Organisation / Prozesse bei internen Abläufen 

1  2  Optimierung Aufbau/Ablauf Wirtschaft 

und Liegenschaften 

   

 

2  5  Zusammenlegung GMHL/GHL       

 

   

   

   

   

6.1 b)  Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Konsolidierungsfonds des Lan-

des Schleswig-Holstein

 

  

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

  1.  Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, Konsolidierungshilfe nach dem 

Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz in Anspruch zu nehmen. 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt: 

3.  bis zum 15. April 2012 einen Antrag auf Abschluss eines ent-

sprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages beim Innenminis-

ter zu stellen 

2.  ein den Richtlinien des Gesetzes genügendes Haushaltskonso-

lidierungskonzept zu erarbeiten und der Bürgerschaft so recht-

zeitig zur Befassung vorzulegen, dass es bis zum 15. Oktober 

2012 beim Innenminister vorgelegt werden kann, 

2.  im Zuge der Erarbeitung des Konsolidierungskonzeptes frühzei-

tig einen vertrauensvollen Austausch mit dem Innenminister zu

 

 

Seite 22 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

suchen, um bereits vor der Beschlussfassung über das Konzept 

Einvernehmen über die Anforderungen zu erzielen, die an den 

zu leistenden Eigenanteil der Hansestadt Lübeck zu stellen 

sind, 

2.  in die Erarbeitung des Konsolidierungskonzeptes frühzeitig das 

Rechnungsprüfungsamt (RPA) einzubinden und dessen Vor-

schläge und Anregungen in die Beratungen einzubeziehen.“ 

 

   

  Herr Zander und Herr Reinhardt sprechen sich hinsichtlich des Tagesord-

nungspunktes 6.1 a) dafür aus, die Vorlage ohne Votum des Hauptaus-

schusses an die Bürgerschaft weiterzuleiten. 

 

   

  Der Hauptausschuss leitet die Vorlage zu TOP 6.1 a)

 

einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.  

 

   

  Zu TOP 6.1. b) sprechen der Vorsitzende und Herr Zander, der zur Sitzung 

der Bürgerschaft für die CDU-Fraktion folgenden Antrag ankündigt: 

 

  Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Information der Bürgerschaft das In-

formations- und Beratungsangebot zum Konsolidierungsfonds des Landes 

Schleswig-Holstein anzunehmen und eine direkte Information und Beratung 

der Bürgerschaftsmitglieder durch eine Veranstaltung mit der Kommunalab-

teilung des Landesinnenministeriums zu ermöglichen. 

 

  Herr Reinhardt teilt hierzu mit, dass auch die SPD-Fraktion einen Bürger-

schaftsantrag vorbereite. Er beantragt, die Vorlage ohne Votum weiterzulei-

ten.

 

  

  Der Hauptausschuss leitet die Vorlage zu TOP 6.1 b)

 

 

einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.  

 

   

   

   

6.2  Vorlage betr. Jahresrechnung 2009 und Schlussbericht des RPA 

(Bereich RPA)

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

1.

 

  Die Bürgerschaft beschließt die Jahresrechnung 2009 und den Schlussbe-

richt des RPA über deren Prüfung gemäß § 94 Abs. 3 GO. 

 

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Schlussbericht 2009 auszuwerten, 

daraus die im finanzwirtschaftlichen Interesse der Stadt gebotenen Konse-

 

 

Seite 23 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

quenzen zu ziehen und auf die Ausräumung noch nicht abschließend behan-

delter Prüfungsbemerkungen hinzuwirken. Über die diesbezüglich getroffe-

nen Maßnahmen ist der Bürgerschaft unter Einschaltung des Rechnungsprü-

fungsausschusses bis zum 31.05.2012 ein zusammenfassender Bericht vor-

zulegen.

 

  

  Frau Boeckmann kündigt zum nichtöffentlichen Sitzungsteil eine Nachfrage 

zum Schlussbericht an. 

   

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

   

   

6.3  Vorlage betr. 9. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensat-

zung der Hansestadt Lübeck                                                 

8. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hanse-

stadt Lübeck

(Bereich Logistik, Statistik und Wahlen)

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

 

  Die als Anlage 2 beigefügte 9. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebüh-

rensatzung der Hansestadt Lübeck und die als Anlage 3 beigefügte 8. Ände-

rung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck 

werden beschlossen. 

 

   

  Keine Wortmeldungen.

   

  

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

   

   

6.4  Vorlage betr. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt 

Lübeck vom 19.06.2003 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 

01.02.2011 und Änderung der Zuständigkeitsordnung sowie Anpassung 

der Geschäftsordnung der Bürgerschaft

(Bereich POS) 

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

 

Seite 24 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

  1. Die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck 

sowie die Änderung der Zuständigkeitsordnung werden in den als Anlage 1 

und 2 beigefügten Fassungen beschlossen.

 

 

2. § 39 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft wird wie folgt 

geändert: 

Abweichend von § 10 Abs. 1 werden im Finanz-, Personal- und Rechnungs-

prüfungsausschuss die Angelegenheiten der Rechnungsprüfung in nichtöf-

fentlicher Sitzung behandelt. Der Ausschuss tagt mindestens einmal im Vier-

teljahr als Rechnungsprüfungsausschuss.

 

  

  Es sprechen Herr Zander und der Vorsitzende, der darüber informiert, dass 

der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses auf mögliche rechtli-

che Bedenken hingewiesen habe.

 

  Diese werden von Frau Voskuhl ausgeräumt. Rechtliche Bedenken sind im 

Vorfeld geprüft worden. Eine Verlagerung des Aufgabengebietes des Rech-

nungsprüfungsausschusses auf den Finanz- und Personalausschuss ist 

rechtlich nicht zu beanstanden und wird beispielsweise in dieser Konstruktion 

bereits in der Landeshauptstadt Kiel so praktiziert. 

 

  

 

 

 

  Der Hauptausschuss empfiehlt   

der Bürgerschaft mit Mehrheit,  

(5 Gegenstimmen), gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

  

6.5  Vorlage betr. Wirtschaftsplan 2012 der städtischen SeniorInneneinrich-

tungen

(Bereich SeniorInnenEinrichtungen)

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

   

Für den Wirtschaftsplan 2012 der städtischen SeniorInneneinrichtungen       

werden festgestellt:                  

                     2012

1. Es betragen                 

1.1  im Erfolgsplan              €

   die Erträge                 23.024.000

   die Aufwendungen              23.718.500

   der Jahresgewinn              0

   der Jahresverlust              694.500

 

 

Seite 25 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

                      

1.2  im Vermögensplan               

   die Einzahlungen auf             187.000

   die Auszahlungen auf             187.000

                      

                      

2.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen          

   und Investitionsförderungsmaßnahmen auf        0

                      

2.1  der Gesamtbetrag der             

   Verpflichtungsermächtigung auf            0

                      

2.2  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf        2.800.000 

                      

                      

3.  die Stellenübersicht 2012 (Anlage 8)  nebst Änderungsliste (Anlage 8a).    

                      

                      

Der Festsetzung des Wirtschaftsplans 2012 der städtischen SeniorInnenEinrichtun-gen im

   

Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales für das Geschäftsjahr 2012 wird gemäß Anlagen 1-10  

im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 zugestimmt.         

  

 

 

  Keine Wortmeldungen. 

 

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

der Bürgerschaft mit Mehrheit  

(1 Gegenstimme), gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

  

  

6.6  Vorlage betr. Kommunales Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck  

(Bereich Stabsstelle Integration) 

 

 

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

1.

  Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck, als prozesshaf-

tes Beteiligungsverfahren, wird als ganzheitlicher Orientierungsrahmen für 

die zukünftige Integrationsarbeit Lübecks beschlossen, seine Leit- und Teil-

ziele sind bei Planungen,

Maßnahmen und Projekten, zu berücksichtigen.

 

2.

  Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist angesichts 

der

Komplexität des Themas, als sich entwickelnder und langfristiger Prozess

 

 

Seite 26 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

angelegt. Die Leit- und Teilziele sind den sich wandelnden Bedingungen an-

zupassen.

 

3.

  Um die Leit- und Teilziele des Integrationskonzeptes zu erreichen, sind Maß-

nahmen oder Projekte zu entwickeln. Dieser Prozess erfolgt unter Einbin-

dung der ‚Steuerungsgruppe Integration’ und der zuständigen Fachaus-

schüsse. Die umzusetzenden Maßnahmen oder Projekte werden separat 

beschlossen.  

 

4.

  Die dreimal jährlich tagende ‚Steuerungsgruppe Integration’, unter Federfüh-

rung des Senators für Wirtschaft und Soziales, sollte um VertreterInnen aller 

Fachbereiche der Verwaltung, sowie um die Kompetenz einer Vertreterin  

bzw. eines Vertreters der Migrationsfachdienste erweitert werden. 

 

5.   Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Sichtbarkeit und Steuerung des Integ-

rationsprozesses, ein Integrations-Monitoring auf der Basis der Leit- und 

Teilziele zu entwickeln.

Die ‚Stabsstelle Integration’ fertigt im Abstand von zwei Jahren einen indika-

torengestützten, fachbereichsübergreifenden Integrationsbericht für die Bür-

gerschaft.

 

  Herr Zander beantragt, in Ziff. 3 des Beschlussvorschlages im letzten Satz 

nach dem Wort „separat“ die Worte „von der Bürgerschaft“ einzufügen. 

 

  

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung  

vorgenannter Ergänzung zu entscheiden.  

 

  

  

6.7  Vorlage betr. Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Trave-

münde für das Wirtschaftsjahr 2010

(Bereich Kurbetrieb Travemünde)

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

1.

 

  Der Jahresabschluss des Kurbetriebes Travemünde

für das Wirtschaftsjahr 2010 wird festgestellt :

 

  Es betragen         

die Bilanzsumme        9.542.494,02 €

die Erträge                   3.407.436,14 €

die Aufwendungen        3.516.659,26 €

der Jahresverlust           109.223,12 € 

   

2.

  Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 109.223,12 € ist aus dem 

Haushalt der Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

 

Seite 27 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

 

3.   Entnahme einer Grundstücksfläche aus dem Anlage-vermögen mit einem 

Gesamtbuchwert von 8.028,-- €.

 

 

 

  Keine Wortmeldungen.

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

  

  

6.8  Vorlage betr. Wirtschaftsplan 2012 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Tra-

vemünde

(Bereich Kurbetrieb Travemünde)

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

  Aufgrund des  § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung 

mit    § 97  der Gemeindeordnung  hat die Bürgerschaft durch Beschluss vom 

den  Wirtschaftsplan für den  Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 

2012 festgestellt. 

   

1.  Es betragen    

       

1.1  Im Erfolgsplan    

  die Erträge  Euro  3.514.000

  die Aufwendungen  Euro  3.514.000

  das Jahresergebnis  Euro  0

       

1.2  Im Vermögensplan    

  die Einzahlungen  Euro  2.372.000

  die Auszahlungen  Euro  2.372.000

       

2.  Es werden festgesetzt:    

       

2.1  der  Gesamtbetrag  der  Kredite    

  für Investitionsförderungs-

 

     

  maßnahme            auf  Euro  800.000 

       

2.2  der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-    

  ermächtigungen  auf  Euro  0

       

2.3  der Höchstbetrag der

 

 

Seite 28 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

  Kassenkredite      auf  Euro  878.000 

 

  

  

  Keine Wortmeldungen.

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

  

  

6.9  Vorlage betr. Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2012 

(Bereich Wirtschaft und Liegenschaften) 

 

 

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

 

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne 

für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

1.  für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

I.

       

1.  im Ergebnisplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Erträge auf  1.139.000  EUR

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.139.000  EUR 

  einen Jahresüberschuss von  0  EUR

  einen Jahresfehlbetrag von  0 

 

EUR 

       

2.  im Finanzplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

1.062.500 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

769.000 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

9.600 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

119.400 

EUR

 

 

Seite 29 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

II.

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 

EUR 

       

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  0  EUR 

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  0  EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   1  Stelle 

2.  für die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster

I.

       

1.  im Ergebnisplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Erträge auf  269.700  EUR

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  269.700  EUR 

  einen Jahresüberschuss von  0  EUR

  einen Jahresfehlbetrag von  0  EUR

       

2.  im Finanzplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

269.500 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

269.300 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

100 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

1.500 

EUR 

       

II.

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 

EUR 

       

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  0  EUR 

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  0  EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  1  Stelle 

3.  für die Westerauer Stiftung

I.

       

1.  im Ergebnisplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Erträge auf  8.900  EUR

 

 

Seite 30 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  8.900  EUR

  einen Jahresüberschuss von  0  EUR

  einen Jahresfehlbetrag von  0  EUR

       

2.  im Finanzplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

8.900 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

8.800 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

EUR

 

 

Seite 31 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

II.

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 

EUR 

       

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  0  EUR 

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  0  EUR

4.  für die Stiftung Kriegsopferdank

I.

       

1.  im Ergebnisplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Erträge auf  531.900  EUR

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  511.700  EUR 

  einen Jahresüberschuss von  20.200  EUR

  einen Jahresfehlbetrag von  0  EUR

       

2.  im Finanzplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

531.900 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

423.300 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

3.700 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

43.100 

EUR 

       

II.

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 

EUR 

       

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  0  EUR 

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  0  EUR

5.  für die Stiftung Lübecker Wohnstifte

I.

       

1.  im Ergebnisplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Erträge auf  626.600  EUR

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  510.100  EUR 

  einen Jahresüberschuss von  126.500  EUR

 

 

Seite 32 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

  einen Jahresfehlbetrag von  0  EUR

       

2.  im Finanzplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

636.600 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

401.900 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

21.200 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 

131.500

 

 

EUR 

       

II.

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 

EUR 

       

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  0  EUR 

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  0  EUR

6.  für die Stiftung Vereinigte Testamente

I.

       

1.  im Ergebnisplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Erträge auf  1.816.000  EUR

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.816.000  EUR 

  einen Jahresüberschuss von  0  EUR

  einen Jahresfehlbetrag von  0  EUR

       

2.  im Finanzplan mit     

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

1.793.400 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit auf

 

 

1.477.400 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

14.100 

EUR 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstä-

tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

257.700 

EUR 

       

II.

 

 

Seite 33 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 

EUR 

       

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  0  EUR 

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  0  EUR

 

 

 

   

  Keine Wortmeldungen.

 

 

   

   

  Der Hauptausschuss empfiehlt   

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

  

6.10  Vorlage betr. Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für 

das Haushaltsjahr 2012

(Bereich Lübecker Museen)

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

 

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haus-

haltsplan der

Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 

im Ergebnisplan mit  

  einem Gesamtbetrag der Erträge auf      1.764.800,-- € 

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.764.800,-- € 

  einem Jahresüberschuss von                      0,-- € 

  einem Jahresfehlbetrag von               0,-- € 

im Finanzplan mit  

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen        

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      1.764.800,-- € 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen  

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      1.614.800,-- € 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen  

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit            400,-- € 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit           6.600,-- € 

  einem Finanzmittelüberschuss von               6.200,-- €

 

 

Seite 34 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur 

Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung. 

 

  

  Keine Wortmeldungen.

  

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

  

   

 

6.11  Vorlage betr. Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das 

Haushaltsjahr 2012

(Bereich Archäologie und Denkmalpflege)

 

  

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

 

  Aufgrund  des  §  98  der  Gemeindeordnung  für  Schleswig-Holstein  wird  der  Haus-

haltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt fest-

gesetzt: 

im Ergebnisplan mit

 

  einem Gesamtbetrag der Erträge auf       2.300,-- 

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf     2.300,-- 

  einem Jahresüberschuss von               0,-- 

  einem Jahresfehlbetrag von                 0,-- 

im Finanzplan mit 

 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      2.300,-- 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      2.300,-- 

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit         0,-- 

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit         0,--

 

 

Seite 35 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur 

Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.  

 

 

   

   

  

  Keine Wortmeldungen.

  

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

  

  

6.12  Vorlage betr. Änderung der Zuständigkeitsordnung über die Entschei-

dungen der Fachausschüsse/Entscheidungen des Finanz- und Perso-

nalausschusses über Nachtragsvergaben

(Fachbereichscontrolling FB 5)

 

- zurückgestellt in der Sitzung des Haupt-

   ausschusses am 24.01.12 zu TOP 6.9 - 

dazu

: Ergänzungsblatt                  

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

  § 1 Ziff. 1.1 der Zuständigkeitsordnung wird gemäß der in der Anlage 1 ange-

führten Neufassung geändert.

 

  

  Herr Zander beantragt, in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses 

und des Finanz- und Personalausschusses zu beschließen.  

  

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag in der Fassung der Empfehlung   

der vorgenannten Fachausschüsse zu entscheiden.  

 

  

  

6.13  Vorlage betr. Finanzierung der Stadtumlandverkehre 

(Bereich Stadtplanung) 

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

 

Seite 36 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

 

  1.  Eine grundsätzliche Verpflichtung der Hansestadt Lübeck (HL) zur Mitfi-

nanzierung der nach Lübeck einbrechenden Linienverkehre im Öffentli-

chen Personennahverkehr  (ÖPNV) ab 2012 wird anerkannt.  

 

2.  Die Bürgerschaft nimmt die Finanzierungszusage des Bürgermeisters für 

das Jahr 2012 zur Kenntnis

(siehe Anlage 2).

 

3.  Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Umlandkreisen Verhandlun-

gen zur Gestaltung und Finanzierung der Stadtumlandverkehre ab 2013 

aufzunehmen.

 

4.   Der Bürgerschaft sind die Ergebnisse zur Entscheidung vorzulegen. 

 

  

  Herr Reinhardt beantragt, die Vorlage ohne Votum weiterzuleiten. 

 

  Auf Nachfrage von Herrn Zander erläutert Herr Bürgermeister Saxe die bis-

lang erzielten Verhandlungsergebnisse mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg.

 

 

Für das Jahr 2012 ist eine Pauschalveinbarung abgeschlossen worden. Für 

2013 sind konkrete Berechnungen erforderlich, beispielsweise auf Grund der 

stattfindenden Parallelverkehre. Der Abschluss einer Vereinbarung für die 

Folgejahre wird angestrebt.

 

  Abschließend sprechen Frau Jansen und der Vorsitzende zum Schleswig-

Holstein-Tarif. 

  

  

  Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig 

 

 

ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.  

 

   

  

  

6.14  Vorlage betr. B-Plan 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg –                                          

- Satzungsbeschluss -

(Bereich Stadtplanung) 

 

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

1.

  Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches 

(BauGB) und der parallel hierzu durchgeführten Beteiligung der Behörden 

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf 

des Bebauungsplans 25.01.03 - Torneiweg / Glashüttenweg - abgegebenen 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger 

öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgen-

dem Ergebnis geprüft: 

a)  berücksichtigt werden bzw. bereits berücksichtigt sind die Stellung-

 

 

Seite 37 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

nahmen von/vom: 

-  Entsorgungsbetriebe Lübeck  (Schreiben vom 22.11.2011 und 

29.11.2011

-  Landeskriminalamt, Sachgebiet 323 / Kampfmittelräumdienst  

(Schreiben vom 13.12.2011

b)  teilweise berücksichtigt werden bzw. sind die Stellungnahmen von: 

-  Runder Tisch Karlshof-Israelsdorf  (Schreiben vom 

07.12.2011), 

c)  nicht berücksichtigt werden (bzw. ohne Auswirkungen auf die Planin-

halte bleiben) die Stellungnahmen von: 

-  Untere Naturschutzbehörde / Bereich Naturschutz der Hanse-

stadt Lübeck  (Schreiben vom 21.09.2011 und 09.12.2011

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Aus-

legung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) 

BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung 

(Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnah-

me abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in 

Kenntnis zu setzen.

 

2.

 

  Aufgrund des § 10 (1) BauGB wird der Bebauungsplan 25.01.03 – Torneiweg 

/ Glashüttenweg - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung be-

schlossen .

 

3.

  Die Begründung zum Bebauungsplan 25.01.03 – Torneiweg / Glashütten-

weg - wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 

 

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung nach § 10 

(3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-

zugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingese-

hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

5.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan für den Gel-

tungsbereich des Bebauungsplanes 25.01.03 - Torneiweg / Glashüttenweg - 

zu berichtigen (siehe Anlage 4).

 

  

  Keine Wortmeldungen.

  

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

  

6.15  Vorlage betr. B-Plan 29.02.04 Solmitzstraße / Kita Straßenfeld einschl. 

Berichtigung des Flächennutzungsplanes (109. Änderung)   B-Plan der 

Innenentwicklung gem. § 13a BauGB -                                                        

- Satzungsbeschluss -

(Bereich Stadtplanung)

 

 

Seite 38 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

 

  Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft 

empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

1.

  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetz-

buches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-

licher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 29.02.04 Solmitzstraße 

/ Kita Straßenfeld abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Be-

hörden  und  sonstigen  Träger  öffentlicher  Belange  hat  die  Bürgerschaft  der 

Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: 

Landeskriminalamt, Kampfmittelräumdienst , vorgebracht mit Schreiben vom 

25.08.2011, Untere Bodenschutzbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 

15.08.2011, Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck, vorgebracht mit 

Schreiben  vom  05.08.2011,  Fachbereichsdienst  des  Fachbereiches  4  der 

Hansestadt Lübeck vom 24.08.2011, Bereich Bauordnung der Hansestadt 

Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 15.09.2011.  

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: 

Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht, die nur teilweise berücksichtigt 

werden konnten. 

c)  nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: 

Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht, die nicht berücksichtigt werden 

konnten. 

  Die  als  Anlage  beigefügte  Auswertung  der  eingegangenen  Stellungnahmen 

einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. 

  Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme 

abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu 

setzen. 

 

2.   Aufgrund  des  §  10  BauGB  wird  der  Bebauungsplan  29.02.04  Solmitzstraße  /  Kita 

Straßenfeld in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. 

 

 

3.   Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.  

 

 

4.   Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB 

ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan 

mit  Begründung  und  zusammenfassender  Erklärung  während  der  Sprechstunden

 

 

Seite 39 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

 

5.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.  

  

  

  

  Keine Wortmeldungen.

  

  

  

  Der Hauptausschuss empfiehlt 

 

der Bürgerschaft einstimmig, gemäß   

Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

  

  

  

   

7.  Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft 

 

 

   

  Es liegt nichts vor.

  

   

   

   

8.  Anträge von Ausschussmitgliedern 

 

   

  

  Es liegt nichts vor.

  

  

  

  

9.  Verschiedenes 

 

   

9.1  Herr Rathcke betr. Darstellung der Verwaltungskosten in Berichten usw.  

 

  Auf Nachfrage von Herrn Rathcke informiert Herr Saxe darüber, dass es ei-

nen derartigen Bürgerschaftsbeschluss über die Darstellung der Verwal-

tungskosten gegeben habe, dass dieser jedoch vor einigen Jahren von der 

Bürgerschaft aufgehoben worden sei.

 

  

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Seite 40 des Hauptausschussprotokolls vom 21.2.2012, Nr. 55   

 

  

Ende des öffentlichen Teils:

                 17.02 Uhr 

Beginn des nichtöffentlichen Teils:      17.03 Uhr 

 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

   

18.  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten        

Beschlüsse 

   

  Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil eine Vorlage des Bür-

germeisters behandelt worden ist.

 

  Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

         Henri Abler                                                                Hans-Werner Duwe 

        Vorsitzender                                                                   Protokollführer 

des Hauptausschusses  

 

Ende der Sitzung:     17.42  Uhr