Niederschrift
über die Sitzung des Hauptausschusses
am Dienstag, 22 Februar 2011, um 16.30 Uhr
im Roten Saal des Rathauses
Nr. 41/2008-2013
16.30 Uhr
a) stimmberechtigte Ausschussmitglieder
Herr Henri Abler, Vorsitzender
Frau Sigrid Boeckmann
Herr Peter Reinhardt
Frau Barbara Scheel
Frau Roswitha Kaske
Herr Klaus Petersen
Herr Andreas Zander
Herr Thomas Rathcke
Frau Antje Jansen
Herr Dr. Raimund Mildner
b) nicht stimmberechtigte Ausschussmitglieder
Herr Bürgermeister Bernd Saxe
Herr Klaus Voigt
Frau Adelheid Näpflein
Frau Susanne Hilbrecht
Frau Dr. Hildegund Stamm
Herr Jens-Olaf Teschke
Frau Stadthaus-Panissié
Herr Böhm
Frau von Holt
Frau Stadtpräsidentin Schopenhauer
Herr Senator Schindler, FB 2 Wirtschaft und Soziales
Herr Senator Möller, FB 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Frau Senatorin Borns, FB 4 Kultur und Bildung
Herr Senator Boden, FB 5 Planen und Bauen
Frau Kasimir, Büro der Bürgerschaft
Herr Junge, Bürgermeisterkanzlei
Herr Kurt, Haushalt und Steuerung
Frau Heinrich, Personal- und Organisationsservice
Herr Kaminski, Beteiligungscontrolling
Herr Manke, Haushalt und Steuerung
Frau Voskuhl, Recht
Frau Sasse, Frauenbüro
Herrn Mahnkopf, Stadtwald
Herr Hopp, Fachbereichsdienste FB 3
Herr Dr. Verwey, Entsorgungsbetriebe
Beginn der Sitzung:
Anwesend:
Es fehlen:
Ferner sind anwesend:
Seite 2 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
Herr Bäth, Feuerwehr
Herr Barteck, Beteiligungscontrolling
Herr Strätz, Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften
Frau Otte, SPD-Fraktionsbüro
Herr Radtke, Stadtfeuerwehrverband
Herr Fraederich, CDU-Fraktionsbüro
Herr Walter, Seniorenbeirat
Zuhörerinnen und Zuhörer
VertreterInnen der Personalräte und der Presse
Frau Zachow, Bürgermeisterkanzlei, Protokollführerin
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil Beratungsvorschlag
Kenntnis
Empfehlung
Beschluss
Vertagung
1. Eröffnung
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit
b) Feststellung der Tagesordnung
2. Niederschrift
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt-
ausschusses am 08.02.2011, Nr. 40/
2008 - 2013
- Anlage wird nachgereicht -
X
3. Anfragen und Mitteilungen
3.1 Anfragen von Ausschussmitgliedern
und Antworten
3.1.1 Antwort betr. Bundes-, Landes- und kom-
munale Mittel für den Fachbereich Planen
und Bauen
(Anfrage von Frau Näpflein vom 08.02.2011)
X
3.1.2 Antwort betr. Passat-Geburtstag und Ver-
gabe der Fläche Ostpreußenkai
(Anfrage von Herrn Zander vom 08.02.2011)
X
3.2 Mitteilungen des Vorsitzenden
Es liegt nichts vor.
Seite 3 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
I. Öffentlicher Teil Beratungsvorschlag
Kenntnis
Empfehlung
Beschluss
Vertagung
3.3 Mitteilungen des Bürgermeisters
Es liegt nichts vor.
3.4 Mitteilungen der Stadtpräsidentin
Es liegt nichts vor.
4. Berichte des Bürgermeisters
4.1 Bericht betr. Kommunaler Finanzausgleich
Rechtsschutzmöglichkeiten der Hansestadt
Lübeck
(Bereich Recht)
- Anlage -
X
4.2 Bericht betr. Finanzbeziehungen zwischen
der Hansestadt Lübeck sowie Bund und
Land
(Bereich Haushalt und Steuerung)
- Anlage -
X
4.3 Bericht betr. Frauen in Lübeck 2010 –
Daten und Fakten
(Bereich Frauenbüro)
- Anlage -
X
4.4 Bericht betr. Synoptische Darstellung der
Vor- und Nachteile eines Regiebetriebs, ei-
nes Eigenbetriebs, einer Stiftung des öffent-
lichen Rechts und einer Anstalt des öffentli-
chen Rechts als mögliche Organi-
sationsformen für den Bereich Stadtwald
(Bereiche Beteiligungscontrolling u. Stadtwald)
- Anlage -
X
4.5 Bericht betr. „Datenverkauf“ durch die Mel-
debehörden
(
Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten)
- Anlage -
X
Seite 4 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
I. Öffentlicher Teil Beratungsvorschlag
Kenntnis
Empfehlung
Beschluss
Vertagung
4.6 Zwischenbericht betr. Stukturoptimierung
der Freiwilligen Feuerwehren
(Bereich Feuerwehr)
- Anlage -
X
4.7 Sachstandsbericht über den Stand der
Umsetzungen des Feuerwehrbedarfsplans
gem. Bürgerschaftsbeschluss vom
31.05.2001
(Bereich Feuerwehr)
- Anlage -
X
4.8 Bericht betr. Nutzung und Förderung von
Carsharing bei Erneuerung des Fuhrparks
(Bereich Entsorgungsbetriebe Lübeck)
- Anlage -
X
4.9 Bericht betr. Bessere Beteiligung von Kin-
dern und Jugendlichen
(Fachbereichscontrolling FB 4)
- Anlage -
X
4.10 Bericht betr. Organisation der Weihnachts-
märkte – Handelshütten für den Weih-
nachtsmarkt
(Fachbereichscontrolling FB 2)
- zurückgestellt in der Sitzung des Haupt-
ausschusses am 25.01.2011 zu TOP 4.4 -
dazu
: Austauschblätter
- Anlage -
X
5. Eilentscheidungen des Bürgermeisters
nach § 65 GO
Es liegt nichts vor.
Seite 5 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
I. Öffentlicher Teil Beratungsvorschlag
Kenntnis
Empfehlung
Beschluss
Vertagung
6. Vorlagen des Bürgermeisters
6.1 Vorlage betr. Haushaltssatzung 2011 mit
Stellenplanänderungen 2011
(Bereich Haushalt und Steuerung)
- Anlage -
dazu : Zusammenfassender Bericht Finanz-
plan/Investitionstätigkeiten 2011-2014
und
Rohentwurf Zusammenstellung der
Mittelanmeldungen der Fachbereiche
für den Finanzplan/Investitionstätig-
keiten 2011 – 2014
- Anlagen nur
für die regulären
HA-Mitglieder) !!
X
6.2 Vorlage betr. 8. Satzung zur Änderung der
Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck;
hier : Änderung des Hebesatzes bei der
Grundsteuer A und B ab 01.01.2011
(Bereich Steuern)
- Anlage -
X
6.3 Vorlage betr. 8. Satzung zur Änderung der
Verwaltungsgebührensatzung der Hanse-
stadt Lübeck
(Bereich Logistik, Statistik und Wahlen)
- Anlage -
X
6.4 Vorlage betr. Haushaltspläne der Stiftungen
des Fachbereichs Kultur für das Haushalts-
jahr 2011
(Fachbereichsdienst FB 4)
- Anlage -
X
6.5 Vorlage betr. Beamtenangelegenheiten;
hier : Abberufung des kommissarischen Lei-
ters des Rechnungsprüfungsamtes
(Bereich POS)
- Anlage -
X
Seite 6 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
I. Öffentlicher Teil Beratungsvorschlag
Kenntnis
Empfehlung
Beschluss
Vertagung
6.6 Vorlage betr. Umnutzung von öffentlichen
Kinderspielplätzen, Unterhaltung, Ausbau
und Verbesserung der verbleibenden Plätze
(Bereich Stadtgrün und Friedhöfe)
- Anlage -
X
6.7 Vorlage betr. Abwasserbeseitigungskonzept
für die Hansestadt Lübeck
(Bereich Entsorgungsbetriebe Lübeck)
- Anlage -
X
6.8 Vorlage betr. Neufassung der Ent-
wässerungssatzung der Hansestadt Lübeck
(Bereich Entsorgungsbetriebe Lübeck)
- Anlage -
X
6.9 Vorlage betr. Wirtschaftsplan der Ent-
sorgungsbetriebe Lübeck für das Ge-
schäftsjahr 2011
(Bereich Entsorgungsbetriebe Lübeck)
- Anlage -
X
6.10 Vorlage betr. B-Plan 09.04.03 Hochschul-
stadtteil – Beschleunigtes Verfahren gem.
§ 13 a BauGB - Satzungsbeschluss -
(Bereich Stadtplanung)
- Anlage -
X
6.11 Vorlage betr. B-Plan 24.02.02 – Eutiner
Straße / Friedhofsallee – erneuter Satzungs-
beschluss -
(Bereich Stadtplanung)
- Anlage -
X
6.12 Vorlage betr. B-Plan 03.62.00 – Töpferweg /
Dornestraße - Satzungsbeschluss -
(Bereich Stadtplanung)
- Anlage -
X
Seite 7 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
I. Öffentlicher Teil Beratungsvorschlag
Kenntnis
Empfehlung
Beschluss
Vertagung
6.13 Vorlage betr. Einzelhandelszentren- und
Nahversorgungskonzept der Hansestadt
Lübeck
(Bereich Stadtplanung)
- zurückgestellt in der Sitzung des Haupt-
ausschusses am 25.01.2011 zu TOP 6.2 -
dazu : Ergänzungsblatt - Anlage -
X
6.14 Vorlage betr. Haushaltspläne der Stiftungen
für das Haushaltsjahr 2011
(Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften)
- zurückgestellt in der Sitzung des Haupt-
ausschusses am 25.01.2011 zu TOP 6.8 -
X
6.15 Vorlage betr. Abberufung einer Rechnungs-
prüferin und eines Rechnungsprüfers
(Bereich POS)
- Anlage -
X
6.16 Vorlage betr. Wahl des Gemeindewahl-
ausschusses zur Direktwahl der Bürger-
meisterin oder des Bürgermeisters der Han-
sestadt Lübeck
(Bereich Logistik, Statistik und Wahlen)
- Anlage wird nachgereicht -
X
7. Überweisungsaufträge aus der Bürger-
schaft
Es liegt nichts vor.
8. Anträge von Ausschussmitgliedern
Es liegt nichts vor.
9. Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
Seite 8 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
II. Nichtöffentlicher Teil
Beratungsvorschlag
Kenntnis
Empfehlung
Beschluss
Vertagung
10. Niederschriften
10.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt-
ausschusses am 08.02 .2011, Nr. 40/
2008 - 2013
- Anlage wird nachgereicht -
X
11. Anfragen von Ausschussmitgliedern
und Antworten
Es liegt nichts vor.
12. Berichte
Es liegt nichts vor.
13. Eilentscheidungen des Bürgermeisters
nach § 65 GO
Es liegt nichts vor.
14. Vorlagen
14.1 Vorlage betr. Herrentunnel Lübeck
Künftige Mauttarifgestaltung für Groß-
kunden
(Bereich Recht)
- Anlage -
X
14.2 Vorlage betr. Gewährung eines Kommunal-
darlehens für die Mitfinanzierung von ge-
förderten altengerechten Wohnungen in
Lübeck-Kücknitz, Tannenbergstr. 1
(Bereiche Soziale Sicherung / Wirtschaft, Hafen
und Liegenschaften)
- Anlage -
X
14.3 Vorlage betr. Verkauf eines mit einem Erb-
baurecht belasteten Grundstückes; hier :
Mecklenburger Landstr. 112
(Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften)
- Anlage -
X
Seite 9 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
II. Nichtöffentlicher Teil
Beratungsvorschlag
Kenntnis
Empfehlung
Beschluss
Vertagung
15. Berichte/Vorlagen im Zusammenhang
mit den städtischen Beteiligungsge-
sellschaften
15.1 Quartalsbericht IV / 2011 der städtischen
Gesellschaften und Betriebe
(Bereich Beteiligungscontrolling)
- Anlage wird nachgereicht -
X
16. Beschlüsse für Gesellschafterver-
sammlungen
Es liegt nichts vor.
17. Mitteilungen und Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
III. Öffentlicher Teil
18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen
Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Niederschrift
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1. Eröffnung
a) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des
Hauptausschusses fest.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Seite 10 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
b) Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende weist zunächst auf die umgeteilten Unterlagen hin:
Zu TOP 1 - Übersicht der Fachausschussergebnisse
Zu TOP 2.1 - Anlage zur Niederschrift
Zu TOP 6.1 - Ergänzungen
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Vorlage zu TOP 6.14 betr. „Haushalts-
pläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011“ im Wirtschaftsausschuss
zurückgezogen und eine neue Vorlage für Mai angekündigt wurde.
Er schlägt daher vor, diesen TOP abzusetzen.
Der Hauptausschuss ist einverstanden.
Ferner teilt der Vorsitzende mit, dass zu TOP 6.6 betr. „Umnutzung von
öffentlichen Kinderspielplätzen, Unterhaltung, Ausbau und Verbesserung
der verbleibenden Plätze“ ein Vertagungsantrag vorliege.
Der Hauptausschuss vertagt TOP 6.6.
einstimmig auf die nächste Sitzung.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Vorlage zu TOP 14.3 betr. „Verkauf
eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks“ im Wirtschaftsaus-
schuss zurückgezogen wurde und schlägt vor, diesen TOP abzusetzen.
Der Hauptausschuss ist einverstanden.
2. Niederschriften
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 08.02.2011,
Nr. 40/ 2008 - 2013
Der Hauptausschuss nimmt die Niederschrift
Nr. 40 in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis.
3. Anfragen und Mitteilungen
3.1 Anfragen von Ausschussmitgliedern und Antworten
3.1.1 Antwort betr. Bundes-, Landes- und kommunale Mittel für den Fach-
bereich Planen und Bauen
(Anfrage von Frau Näpflein vom 08.02.2011)
Herr Senator Boden kündigt die Beantwortung der Anfrage für die nächste
Sitzung des Hauptausschusses an.
Seite 11 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
3.1.2 Antwort betr. Passat-Geburtstag und Vergabe der Fläche Ostpreußenkai
(Anfrage von Herrn Zander vom 08.02.2011)
Herr Zander legt einen neuen Fragenkatalog zu der Thematik vor, den Frau
Senatorin Borns und Herr Bürgermeister Saxe in Teilen beantworten. Die
Geschäftsführung der LHG soll gebeten werden, zur nächsten Sitzung des
Hauptausschusses zu berichten.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
3.1.3 Anfrage von Herrn Zander betr. Sachstand des Ikea-Projektes
Herr Bürgermeister Saxe wird hierzu unter TOP 3.3 berichten.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
3.1.4 Anfrage von Herrn Zander betr. ausstehende Antwort des Gebäudema-
nagements i. S. Liegenschaften Altstadtinsel
Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zur Sitzung der Bürgerschaft am
24.02.2011 zu.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
3.1.5 Anfrage von Frau Jansen betr. Probleme mit der Doppik-Umstellung bei
der Erhebung von Kindertagesstätten-Gebühren
Frau Senatorin Borns beantwortet die Anfrage.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
.
3.2 Mitteilungen des Vorsitzenden
Es liegt nichts vor.
3.3 Mitteilungen des Bürgermeisters
3.3.1 Herr Bürgermeister Saxe berichtet zum Sachstand des Ikea-Projektes und
teilt mit, dass ein Gespräch beim Innenminister am 25.02.2011 stattfinden
wird, an dem neben Vertretern von Ikea auch Herr Senator Boden, Herr
Gerdes und er selbst teilnehmen werden.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Seite 12 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
3.4 Mitteilungen der Stadtpräsidentin
Es liegt nichts vor.
4. Berichte
4.1 Dem Hauptausschuss liegt der Bericht betr. Kommunaler Finanzaus-
gleich - Rechtsschutzmöglichkeiten der Hansestadt Lübeck vor.
Herr Bürgermeister Saxe berichtet ergänzend, dass der Städtetag derzeit mit
der Prüfung der Zulässigkeit von Klagen befasst sei. Für den Fall, dass Kla-
gen zulässig sind, sollte eine kreisfreie Stadt (Lübeck) und ein Landkreis Kla-
ge einreichen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Verbänden
getragen.
Der Hauptausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
4.2 Dem Hauptausschuss liegt der Bericht betr. Finanzbeziehungen zwi-
schen der Hansestadt Lübeck sowie Bund und Land vor.
Der Hauptausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
4.3 Dem Hauptausschuss liegt der Bericht betr. Frauen in Lübeck 2010 –
Daten und Fakten vor.
Der Hauptausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
4.4 Dem Hauptausschuss liegt der Bericht betr. Synoptische Darstellung
der Vor- und Nachteile eines Regiebetriebs, eines Eigenbetriebs, einer
Stiftung des öffentlichen Rechts und einer Anstalt des öffentlichen
Rechts als mögliche Organisationsformen für den Bereich Stadtwald
vor.
Der Hauptausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
4.5 Dem Hauptausschuss liegt der Bericht betr. „Datenverkauf“ durch die
Meldebehörden vor.
Der Hauptausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
Seite 13 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
4.6 Dem Hauptausschuss liegt der Zwischenbericht betr. Strukturoptimie-
rung der Freiwilligen Feuerwehren vor.
Der Hauptausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
4.7 Dem Hauptausschuss liegt der Sachstandsbericht über den Stand der
Umsetzungen des Feuerwehrbedarfsplans gem. Bürgerschaftsbe-
schluss vom 31.05.2001 vor.
Der Hauptausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
4.8 Dem Hauptausschuss liegt der Bericht betr. Nutzung und Förderung
von Carsharing bei Erneuerung des Fuhrparks vor.
Der Hauptausschuss weist
den Bericht einstimmig zurück.
4.9 Dem Hauptausschuss liegt der Bericht betr. Bessere Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen vor.
Der Hauptausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
4.10 Dem Hauptausschuss liegt der Bericht betr. Organisation der Weih-
nachtsmärkte – Handelshütten für den Weihnachtsmarkt vor.
- zurückgestellt in der Sitzung des Hauptausschusses am 25.01.2011
zu TOP 4.4 -
dazu : Austauschblätter
Der Hauptausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
5. Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 GO
Es liegt nichts vor.
6. Vorlagen des Bürgermeisters
6.1 Vorlage betr. Haushaltssatzung 2011 mit Stellenplanänderungen 2011
dazu : Zusammenfassender Bericht Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2011-
2014 und Rohentwurf Zusammenstellung der Mittelanmeldungen der Fach-
bereiche für den Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2011 – 2014
Seite 14 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
1. Der Produkthaushaltsplan besteht je Produkt aus dem Produktkontrakt, dem
Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Auszahlungen und wird
mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und
Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 (blau)
Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und
Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan - Spalte 10 - siehe Anmer-
kungen aus Seite 20 dieser Vorlage (gelb) beschlossen.
1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den
Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genom-
men. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,
um die u.a. in dem Haushalt 2011 vorgesehenen kassenwirksamen Ausgabe-
kürzungen und Einnahmesteigerungen zu realisieren. (rot)
1b. Die in der Anlage 6 beigefügten Monitoring-Maßnahmen werden zur Kenntnis
genommen. (grün)
2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der
als
Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. (grün)
3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom … und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 527.550.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 616.938.900 EUR
einen Jahresüberschuss von
einen Jahres fehlbetrag von 89.388.500 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
528.399.100
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
589.882.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätig-
keit auf
68.578.900
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätig-
keit auf
104.471.700 EUR
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2011 incl. Anlage 1 und 2 /08.02.2011)
Seite 15 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
37.755.700 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun-
gen auf
43.273.400 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf
2.920,48 Stand 27.01.11
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 480 %
2. Gewerbesteuer 430 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Einge-
hung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1
Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100.000 EUR unmittelbar. Die Genehmi-
gung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Bei Beträgen von 100.000,01
EUR bis 250.000 EUR muss der Bürgermeister das Votum des Finanz- und Perso-
nalausschusses einholen, ausgenommen davon ist die Verwendung bzw. Weiterlei-
tung von zweckgebundenen Drittmitteln. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bür-
gerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu
berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist
bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnah-
men im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorberei-
tende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender
Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des
Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
2011
EUR
1. im Erfolgsplan die Erträge auf 22.467.800
die Aufwendungen auf 23.222.700
der Jahresverlust auf 754.900
2. im Vermögensplan die Einnahmen auf 185.000
die Ausgaben auf 185.000
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Inves-
titionsförderungsmaßnahmen
0
Seite 16 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.700.000
§ 6
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2011
auf 50 Mio . EUR festgesetzt.
§ 7
Kassenkredite dürfen mit einer über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Laufzeit ma-
ximal bis zum Ende des Planungszeitraumes der mittelfristigen Ergebnisplanung auf-
genommen werden.
_______________________
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ... erteilt.
4. Stellenplan
4.1 Der Stellenplan 2010 (2.875,63 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2011
um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Verände-
rungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan
für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzt (2.920,48 Planstellen).
4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen
(Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2011 festge-
schrieben.
Der Hauptausschuss lässt die Vorlage
einstimmig ohne Votum passieren.
6.2 Vorlage betr. 8. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hanse-
stadt Lübeck; hier : Änderung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A
und B ab 01.01.2011
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Die als Anlage 2 beigefügte 8. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung
der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
Der Hauptausschuss lehnt die
Vorlage bei Stimmengleichheit ab.
6.3 Vorlage betr. 8. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebühren-
satzung der Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Seite 17 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
Die als Anlage 2 beigefügte 8. Satzung zur Änderung der Verwaltungsge-
bührensatzung der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig (bei einer Enthaltung),
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
6.4 Vorlage betr. Haushaltspläne der Stiftungen des Fachbereichs Kultur
für das Haushaltsjahr 2011
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die
Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
1. Für die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck - Anlage 1 -
wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
1. im Ergebnisplan mit
Einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.742.500 EUR
Einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.742.500 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.742.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.592.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungs-
tätigkeit auf
400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungs-
tätigkeit auf
82.000 EUR
festgesetzt.
2. Für die Stiftung Lübecker Altstadt - Anlage 2 -
wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.100 EUR
einen Jahresüberschuss von 8.400 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
Seite 18 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
9.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungs-
tätigkeit auf
217.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungs-
tätigkeit auf
225.400 EUR
3. 3. Für die Stiftung Haus der Jugend - Anlage 3 -
wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.800 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lau-
fender Verwaltungstätigkeit auf
4.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lau-
fender Verwaltungstätigkeit auf
3.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätig-
keit auf
0 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätig-
keit auf
900 EUR
festgesetzt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig (bei einer Enthaltung),
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
6.5 Vorlage betr. Beamtenangelegenheiten; hier : Abberufung des kommis-
sarischen Leiters des Rechnungsprüfungsamtes (RPA)
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Der Oberamtsrat Joachim Schönfeldt wird gemäß § 115 Abs. 2 Gemeinde-
ordnung für Schleswig-Holstein mit Wirkung vom 01.03.2011 als kommissari-
schen Leiter des Rechungsprüfungsamtes abberufen.
Seite 19 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
Eine Frage von Herrn Zander nach der Personalausstattung des Rech-
nungsprüfungsamtes wird Herr Bürgermeister Saxe in der Sitzung der
Bürgerschaft beantworten.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig, gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden
6.6 Vorlage betr. Umnutzung von öffentlichen Kinderspielplätzen, Unterhal-
tung, Ausbau und Verbesserung der verbleibenden Plätze
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
1. Die noch vorhandenen oder bereits aufgegebenen, in der Liste A der
beigefügten Anlage 1 aufgeführten Kinderspielplätze werden auf
unbestimmte Zeit nicht wiederhergestellt bzw. abgebaut und als einfache
Grünfläche gestaltet. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bedarf in
regelmäßigen Abständen zu überprüfen und einzelne Kinderspielplätze ggf.
wieder zu reaktivieren und in das Investitionsprogramm einzustellen.
2. Die Kinderspielplätze in der Liste B der beigefügten Anlage 1 werden
aus der Nutzung genommen (Geräte werden entfernt) und einem Verkauf
zugeführt. Die Verkaufserlöse werden nicht als allgemeine Deckungsmittel
vereinnahmt, sondern zweckgebunden für Investitionen zur Verbesserung
der verbleibenden Spielplätze im Finanz- und Investitionsplan zusätzlich
eingesetzt.
3. Die Kinderspielplätze in der Liste C der beigefügten Anlage 1 werden
zu attraktiven Bezirksspielplätzen entwickelt.
4. Die Kinderspielplätze in der Liste D der beigefügten Anlage 1 werden
nach Priorität in einem Programm bis 2021 durch den Bereich Stadtgrün und
Friedhöfe umgestaltet.
5. Die Kinderspielplätze in der Liste E der beigefügten Anlage 1 sollen in
private Trägerschaft überführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt,
mit Gebäudeeigentümern und Wohnungsbaugesellschaften über die
dauerhafte Übernahme von Kinderspielplätzen laut Liste E in deren
Verwaltung zu verhandeln und entsprechende Verträge abzuschließen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung
vertagt bis zur nächsten Sitzung
des Hauptausschusses.
6.7 Vorlage betr. Abwasserbeseitigungskonzept für die Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
1. Das Abwasserbeseitigungskonzept für die Hansestadt Lübeck
(Anlage 1) wird beschlossen.
Seite 20 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
2. Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne, wenige
Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssys-
tem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwas-
serbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseiti-
gungskonzept).
Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf
Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen
oder Abfuhr aus Sammelgruben).
3. Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden
und gleichzeitig über eine den Regeln der Technik genügende
Kleinkläranlage verfügen, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für
Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsbe-
rechtigten der Grundstücke jeweils durch Vorlage einer Entwässe-
rungssatzung übertragen werden.
4. Für Grundstücke, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept da-
für geeignet sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Nieder-
schlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsbe-
rechtigten der Grundstücke übertragen werden. Die Übertragung
der Abwasserbeseitigungspflicht erfolgt jeweils durch Vorlage einer
Entwässerungssatzung.
5. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen,
in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen
der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt
Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.
6. Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseiti-
gungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu be-
richten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskon-
zepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lü-
beck jährlich angepasst.
Fragen von Herrn Voigt und Frau von Holt beantwortet Herr Dr. Verwey.
Der Hauptausschuss lässt die Vorlage
einstimmig ohne Votum passieren.
6.8 Vorlage betr. Neufassung der Entwässerungssatzung der Hansestadt
Lübeck
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Entwässerungssatzung der
Hansestadt Lübeck einschließlich ihrer Anlagen 1 – 4 wird beschlossen.
Seite 21 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
Der Hauptausschuss lässt die Vorlage
einstimmig ohne Votum passieren.
6.9 Vorlage betr. Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das
Geschäftsjahr 2011
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
(1.) Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2011
Für den Wirtschaftsplan 2011 der Entsorgungsbetriebe Lübeck werden festgesetzt:
1.1. in der Erfolgsübersicht die Erträge auf 77.450.673 Euro
die Aufwendungen auf 76.819.109 Euro
das Jahresergebnis auf 631.564 Euro
1.2. im Vermögensplan die Einnahmen auf 37.733.800 Euro
die Ausgaben auf 37.733.800 Euro
1.3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 19.794.261Euro
1.4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung auf 14.625.000 Euro
1.5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 12.000.000 Euro
(2.) Die Stellenübersicht wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2011 festgestellt.
Sie ist dieser Vorlage in zusammengefasster Form beigefügt.
(3.) Der Wirtschaftsplan und seine Bestandteile werden zur Kenntnis genommen:
- Vorbericht
- Erfolgsplan
- Erfolgsübersicht
- Vermögensplan
- Finanzplan
- Investitionsplan
- Zusammenfassung zur Stellenübersicht
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig (bei 4 Enthaltungen),
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
6.10 Vorlage betr. Bebauungsplan 09.04.03 Hochschulstadtteil
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB
- Satzungsbeschluss -
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Seite 22 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
I. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 09.04.03 Hochschul-
stadtteil in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
II. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
III. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach §
10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-
zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklä-
rung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Aus-
kunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig, gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
6.11 Vorlage betr. Bebauungsplan 24.02.02 – Eutiner Straße / Friedhofsallee
- erneuter Satzungsbeschluss -
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
I. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Be-
bauungsplanes 24.02.02 – Eutiner Straße/ Friedhofsallee abgegebenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trä-
ger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit
folgendem Ergebnis geprüft:
1. Betriebsleiter des ansässigen Einzelhandelsgeschäfts, vorgebracht
mit Schreiben vom 18.10.2010, werden nicht berücksichtigt,
2. Anwohnern A, B und C, vorgebracht mit Schreiben vom 25.10.2010,
werden nicht berücksichtigt,
3. Anwohnern A und B, vorgebracht mit Schreiben vom 25.10.2010,
werden nicht berücksichtigt,
4. Anwohnern A, B und C, vorgebracht mit Schreiben vom 25.10.2010,
werden nicht berücksichtigt,
5. Anwohner C, vorgebracht mit Schreiben vom 25.10.2010, werden
nicht berücksichtigt,
6. Anwohner D, vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010, werden
nicht berücksichtigt,
7. Anwohner E, vorgebracht zur Niederschrift am 27.10.2010, werden
nicht berücksichtigt,
8. Anwohner F, vorgebracht mit Schreiben vom 25.10.2010, werden
nicht berücksichtigt,
Seite 23 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
9. Bereich Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 20.10. und
07.09.2010 werden berücksichtigt,
10. NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom
30.10.2010, werden nicht berücksichtigt.
Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung-
nahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellung-
nahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen.
II. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches wird der Bebauungsplan
24.02.02 – Eutiner Straße/ Friedhofsallee in der vorliegenden Fassung
als Satzung beschlossen.
III: Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
IV. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach §
10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-
zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklä-
rung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Aus-
kunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig, gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
6.12 Vorlage betr. Bebauungsplan 03.62.00 – Töpferweg / Dornestraße
- Satzungsbeschluss -
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
I. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des
Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) des Bebauungsplanes
03.62.00 – Töpferweg/ Dornestraße abgegebenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-
ge hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis
geprüft:
1. Die die Grundstückseigentümerin des Töpferweg 57 vertretende
Rechtsanwältin, vorgebracht mit Schreiben vom 19.01.2011, werden
nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
Seite 24 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
2. Amt für Katastrophenschutz, vorgebracht mit Schreiben vom
18.01.2011, werden berücksichtigt.
3. Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, vorgebracht mit
Schreiben vom 14.01.201, werden nicht berücksichtigt.
4. Bereich Schule und Sport, vorgebracht mit Schreiben vom
21.12.2010, werden nicht berücksichtigt.
5. Innenministerium des Landes Schleswig Holstein, vorgebracht mit
Schreiben vom 30.12.2010, werden zur Kenntnis genommen.
6. Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck, vorgebracht mit Schrei-
ben vom 16.12.2010, werden nicht berücksichtigt.
Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung-
nahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellung-
nahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen.
II. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.62.00 – Töpfer-
weg/ Dornestraße in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
III: Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
V. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach §
10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-
zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklä-
rung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Aus-
kunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig, gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
6.13 Vorlage betr. Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept der
Hansestadt Lübeck
- zurückgestellt in der Sitzung des Hauptausschussses am 25.01.2011
zu TOP 6.2 -
dazu : Ergänzungsblatt
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Seite 25 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
1. Das Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept wird als Grund-
lage der räumlichen Einzelhandelsentwicklung in der Hansestadt Lübeck
beschlossen. Es konkretisiert und ersetzt das von der Bürgerschaft am
28.05.2009 beschlossene Einzelhandelsentwicklungskonzept.
2. Das Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept, bestehend aus
den Bausteinen
a) „Lübecker Sortimentsliste “ der zentrenrelevanten, nahversorgungs-
relevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente (Anlage 2) ,
b) Gliederung und Zuordnung der Einzelhandelsstandorte Lübecks
(Lübecker Zentrensystem ) in die Kategorien Innenstadt (Hauptzent-
rum), Stadtteilzentren, Nahversorgungszentren, Sonderstandorte
(differenziert nach Sonderstandorten (über-) regionaler Bedeutung
und nach sonstigen Sonderstandorten) (Anlage 3) ,
c) Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche Lübecks und Ab-
grenzung der Sonderstandorte (über-) regionaler Bedeutung (Anlage
4),
d) Lübecker Leitsätze zur Stärkung der Zentren und Sicherung der Nah-
versorgung einschließlich der zugehörigen Ausführungen (Anlage 5),
ist bei der räumlichen Entwicklung des Einzelhandels in der Hansestadt
Lübeck und bei deren Steuerung durch die Bauleitplanung zu beachten.
3. Das dem Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept zugrunde
liegende Gutachten „Bausteine zu einem Einzelhandelszentren- und Nah-
versorgungskonzept für die Hansestadt Lübeck“ wird zur Kenntnis ge-
nommen.
Herr Bürgermeister Saxe betont die Bedeutung einer Beschlussfassung der
Vorlage in der Bürgerschaft, da davon wesentliche Bausteine des Ikea-
Projekts betroffen seien.
Herr Senator Boden sagt zur Bürgerschaftssitzung eine Tischvorlage zu, in
die die Anregungen und Bedenken der Stadt eingearbeitet sind.
Der Hauptausschuss lässt die Vorlage
einstimmig ohne Votum passieren.
6.14 Vorlage betr. Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011
- zurückgestellt in der Sitzung des Hauptausschusses am 25.01.2011
zu TOP 6. 8 -
Seite 26 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die
Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
1. für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.157.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.248.300 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.157.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
873.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
9.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
44.200 EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun-
gen auf
0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf
1 Stellen
2. für die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 309.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 400.700 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 91.000 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
309.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
400.300 EUR
Seite 27 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
1.500 EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf
0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf
1 Stellen
3. für die Westerauer Stiftung
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.300 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 100 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
9.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
9.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungs-
tätigkeit auf
0 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätig-
keit auf
0 EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
gungen auf
0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. für die Stiftung Kriegsopferdank
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 526.600 EUR
Seite 28 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 504.100 EUR
einen Jahresüberschuss von 22.500 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lau-
fender Verwaltungstätigkeit auf
526.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
415.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
3.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätig-
keit auf
43.200 EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
gungen auf
0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
5. für die Stiftung Lübecker Wohnstifte
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 658.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 648.300 EUR
einen Jahresüberschuss von 9.700 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
658.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
540.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
21.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätig-
keit auf
127.600 EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun-
gen auf
0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
Seite 29 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
6. für die Stiftung Vereinigte Testamente
I.
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.772.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.790.700 EUR
einen Jahresüberschuss von 0 EUR
einen Jahresfehlbetrag von 18.000 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.772.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.452.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In-
vestitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
12.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätig-
keit auf
248.900 EUR
II.
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
gungen auf
0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
Vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
6.15 Vorlage betr. Abberufung einer Rechnungsprüferin und eines Rech-
nungsprüfers
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Die Bestellung der Rechnungsprüferin Melanie Borowski und des Rech-
nungsprüfers Dieter Böttcher wird gem. § 115 Abs. 2 mit sofortiger Wirkung
aufgehoben.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig, gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Seite 30 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
6.16 Vorlage betr. Wahl des Gemeindewahlausschuses zur Direktwahl der
Bügermeisterin oder des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister beantragt, der Hauptausschuss möge der Bürgerschaft
empfehlen, wie folgt zu beschließen:
1. In den Gemeindewahlausschuss zur Direktwahl der Bürgermeisterin oder
des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck werden als BeisitzerInnen
sowie als stellvertretende BeisitzerInnen gewählt:
BeisitzerInnen Stellv. BeisitzerInnen
C D U Oliver Fraederich
Kanalstr. 12 - 16
23552 Lübeck
Silke Diedrich
Talweg 13
23558 Lübeck
Jutta Scheicht
Moislinger Allee 61
23558 Lübeck
Susanne Schaefer-Güngör
Hohelandstr. 34
23564 Lübeck
S P D Ursula Wassermann
Adlerstr. 39 B
23554 Lübeck
Hannelore Thomas
Knud-Rasmussen-Str. 17
23566 Lübeck
Frank Johanns
Albert-Schweitzer-Str. 21
23566 Lübeck
Ulrich Pluschkell
Leegerwall 6
23570 Lübeck
GRÜNE Dr. Volker Koß
Dorfstr. 49
23562 Lübeck
Manuela Kusch
Korvettenstr. 21
23558 Lübeck
FDP Carsten Stier
An der Stadtfreiheit 19
23556 Lübeck
Suzan Warnke
Uranusweg 12
23562 Lübeck
DIE LINKE Hans-Jürgen Martens
Klappenstr. 33
23554 Lübeck
Wilfried Link
Wahmstr. 84
23552 Lübeck
BfL Gregor Voht
Schlutuper Kirchstr. 4
23568 Lübeck
Lars Ulrich
Warendorpstr. 66
23554 Lübeck
2. Zur Gemeindewahlleiterin für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck wird
Frau Senatorin Annette Borns gewählt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig, gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Seite 31 des Hauptausschussprotokolls vom 22.02.2011, Nr. 41
7. Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
8. Anträge von Ausschussmitgliedern
Es liegt nichts vor.
9. Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
Ende des öffentlichen Teils:
17.20 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teils: 17.25 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten
Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil Vorlagen und Berichte
des Bürgermeisters behandelt worden sind.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
17.33 Uhr
Henri Abler Jutta Zachow
Vorsitzender Protokollführerin
des Hauptausschusses
Ende der Sitzung: