BA vom 16.04.2012, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
66.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag,
16.04.2012
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Frau Förster
Herr Freitag
Herr Hiller
Herr Hovestädt (Vertreter)
Herr Lötsch (bis TOP 11.1)
Frau Mewes
Herr Michaelis
Herr Pluschkell
Herr Prieur (Vertreter)
Herr Rathcke
Herr Rosenbohm
Herr Schubert
Herr Stüttgen
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Quirder, Herr Dr. Eymer, Herr Freiheit – beratendes Mitglied-
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herr Driessen
Fachbereichscontrolling Herr Bössow – Protokollführer-
Stadtplanung Herren Schröder, Weber, Stolte, Fechtel, Frau Drochner
GMHL Herr Bunk, Herr Schellenberger
Verkehr Herr Dr. Klotz, Frau Gutzeit
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Schott
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Langentepe
A. Tagesordnung
BA vom 16.04.2012, ÖT 2
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 19.03.2012, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Widmung von Verkehrsflächen gem. § 6 Abs.1 des Straßen- und Wege-gesetzes (StrWG) für
Schleswig-Holstein;
hier: Verkehrsflächen im Baugebiet Bornkamp (661)
2.2 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gem. § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wege-
gesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein;
hier: Teilfläche des Parkplatzes St.-Hubertus und eines Teilstücks des öffentlichen Weges
zum Pallasweg (661)
2.3 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gem. § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wege-
gesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein;
hier: Öffentliche Fläche zwischen Hochstraße 86 und der Schwartauer Allee (661)
2.4 B-Plan 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee
-Auslegungsbeschluss- (610)
2.5 Außenbereichssatzung für Teile der Halbinsel Kaninchenberg
-Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss- (610)
2.6 94. FNP-Änderung und B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße
-Abschließender Beschluss und Satzungsbeschluss- (610)
vertagt am 05.03.2012 TOP 2.1
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans „Biologische
Vielfalt“ (3.391) vertagt am 05.03.2012 und 19.03.2012
4.2 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans „Anpassung an
den Klimawandel“ (3.391) vertagt am 05.03.2012 und 19.03.2012
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Mdl. Bericht: Verkehrsführung Schwartauer Allee/Hochstraße (610)
5.2.2 Mdl. Bericht: FBQ – Raumordnungsverfahren zur Schienenhinterlandanbindung (610)
5.2.3 Mdl. Bericht: Kooperationsworkshop Regionales Entwicklungskonzept (REK) Entwicklungs-
achse A 1 (610)
5.2.4 Mdl. Bericht: Brunnenunterhaltung nach BÜ-Beschluss vom 23.02.2012; Streichung der Haus-
haltsmittel für das Jahr 2012 (661)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Überprüfung Behinderungen Gehweg obere Mühlenstraße (Herr Pluschkell)
6.3 Anträge
6.3.1 Keine Verwendung von Tropenholz ohne nachvollziehbare, transparente Zertifizierung, Antrag
aus der Bürgerschaft 23.02.2012 TOP 4.24 Drs. Nr. 633 vertagt am 19.03.2012 TOP
6.3.3
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
BA vom 16.04.2012, ÖT 3
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 19.03.2012, nichtöffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
7.3.1 Nordtangente Eric-Warburg-Brücke (661)
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 Beginn der Auschreibung von vier Sanierungsmaßnahmen (661)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Vergabe eines Ingenieurauftrages zur Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (661)
11.2 Erweiterung um eine U3-Gruppe und prinzipielle Umgestaltung/Neuordnung der gesamten
Kindertagesstätte Hallandhaus, Triftstr. 115 a, 23554 Lübeck unter energetischen Gesichts-
punkten (651) vertagt am 19.03.2012 TOP 11.5
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BA vom 16.04.2012, ÖT 4
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest und nimmt die Verpflichtung zur
gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten gem. § 46 Abs. 6 GO vor und führt
folgenden Mitgliedsvertreter in sein Amt ein: Herrn Oliver Prieur
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-
zeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Herr Freitag beantragt die TOP 2.3 und 5.2.1 gemeinsam zu behandeln.
Herr Schubert beantragt den TOP 6.3.1 um eine weitere Sitzung zu vertagen.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen einstim-
mig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 19.03.2012, öffentlicher Teil
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Widmung von Verkehrsflächen gem. § 6 Abs.1 des Straßen- und Wege-gesetzes
(StrWG) fürSchleswig-Holstein;
hier: Verkehrsflächen im Baugebiet Bornkamp (661)
Beschlussvorschlag:
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der
Hansestadt Lübeck gemäß anl. Plänen wird beschlossen:
Gemarkung: Strecknitz Flur: Flurstücke:
Langelandring 1 411
Fehmarnring 410
Poelring 409
Vilmring 408
BA vom 16.04.2012, ÖT 5
Darßer Schwelle 400
Sundweg 402
Teilfläche Bornkamp (ca. ab
Darßer Schwelle 2 bis 32a)
401 tlw.
Schärenweg 386 tlw.
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. 1, Ziffer
3a StrWG als Gemeindestraßen – Ortsstraßen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
2.2 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gem. § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen-
und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein;
hier: Teilfläche des Parkplatzes St.-Hubertus und eines Teilstücks des öffentli-
chen Weges zum Pallasweg (661)
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des §8 Abs. 1, Satz 2 StrWG für Schleswig-Holstein
wird folgende Einziehung gemäß anl. Plan beschlossen:
Teilfläche des Parkplatzes St.-Hubertus und eines Teilstücks des öffentli-
chen Weges zum Pallasweg: Gemarkung Strecknitz, Flur 3, Flurstück 8/299
tlw.
Auf Nachfrage von Herrn Lötsch, ob mit der Aufhebung des Nutzungszwecks
„Park&Ride“ auch der Verbindungsweg aufgehoben werde teilt Frau Gutzeit mit, dass
der B-Plan einen Ersatzweg vorsehe.
Auf Nachfrage von Herr Freitag bestätigt Frau Gutzeit, dass die durch die Hansestadt
Lübeck zurück zu zahlenden Fördermittel in vollem Umfang vom Investor getragen
werden.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
2.3 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gem. § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen-
und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein;
hier: Öffentliche Fläche zwischen Hochstraße 86 und der Schwartauer Allee
(661)
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1, Satz 2 StrWG für Schleswig-
Holstein wird folgende Einziehung gemäß anl. Plan beschlossen:
Öffentliche Fläche zwischen Hochstraße 86 und der Schwartauer Allee:
Gemarkung St. Lorenz, Flur 22, Flurstück 48/19 tlw.
BA vom 16.04.2012, ÖT 6
Herr Fechtel berichtet zunächst zu dem TOP 5.2.1. Demnach sei der Grund für die
damalige Rücknahme des Linkabbiegers in der Schwartauer Allee – die verstärkte
Belastung der Hochstr. durch Verkehre zur Nordtangente – heute nach abgeschlos-
sener Sanierung der Posener Straße entfallen, sodass dies Linksabbiegspur von der
Schwartauer Allee zur Hochstr. wieder eingerichtet werden könnte. Dadurch entfielen
auch die zwischenzeitlich aufgetretenen Kfz-Schleichverkehre in der westlichen Jo-
sephinenstraße.
Herr Pluschkell spricht sich für eine kurzfristige Umsetzung aus.
Herr Howe lässt über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.
Zu TOP 2.3 fragt Herr Freitag nach, ob es möglich sei, den Fußweg trotz Ansiedlung
des Autohauses fortzuführen.
Herr Senator Boden teilt mit, es hätte Gespräche mit dem Investor hierüber gegeben,
dieser stehe einer zukünftigen Fußgängerquerung auf seinem Grundstück positiv ge-
genüber. Auf Nachfrage bestätigt Herr Senator Boden, dass es nicht vorgesehen sei
diese Fläche einzuzäunen. Es sei jedoch festzustellen, dass die Querung nicht not-
wendig sei, die Fußgänger hätten ebenso die Möglichkeit den öffentlichen Fußweg
um das Grundstück herum zu benutzen.
Auf Nachfrage von Herrn Stüttgen zu der Breite der Fuß- und Radwege teilt Herr
Fechtel mit, es handle sich um Wege in Standardbreite von jeweils ca. 1,8m.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
2.4 B-Plan 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee
-Auslegungsbeschluss- (610)
Beschlussvorschlag:
I. Der Beschluss des Bauausschusses vom 27.Juni 2011 zur öffentlichen
Auslegung, einen öffentlichen Grünstreifen (Uferstreifen) mit einer Breite
von durchgehend 15 m freizuhalten, wird zurückgenommen.
II. Der Bebauungsplan 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee – in der vor-
liegenden Fassung wird als Entwurf beschlossen und ist öffentlich auszu-
legen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
III. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öf-
fentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öf-
fentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
IV. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge
der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der Öf-
BA vom 16.04.2012, ÖT 7
fentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange nach § 13 (2) BauGB durchzuführen.
Herr Schubert stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Im Rahmen der Planoffenlegung ist darzustellen, inwiefern eine vollständi-
ge Ausbaggerung (Auskofferung) der Altlast ohne künftige Umweltgefähr-
dung unterbleiben kann und inwiefern die beabsichtigte Sicherstellung
(sog. Verkapselung) dauerhaft ausreichend ist.
Herr Schröder sagt die Vorstellung im Rahmen der Offenlegung zu. Ein Sanierungs-
konzept zum Umgang mit der Altlast liegt der Stadtplanung bereits vor.
Herr Howe bittet darum, dieses den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Auf Nachfrage von Herrn Schubert, ob der Vertrag zur Sanierung bereits geschlossen
sei, teilt Herr Schröder mit, dies sei bislang nicht erfolgt, sondern erst zum Satzungs-
beschluss vorgesehen.
Im Nachgang zur Sitzung korrigiert Herr Schröder die zuvor getroffene Aussage wie
folgt:
Das die Altlast betreffende Sanierungskonzept ist bereits vor dem Aufstellungsbe-
schluss erstellt worden. Damit sollte frühzeitig sicher gestellt werden, dass die Folge-
nutzung „Wohnen“ grundsätzlich möglich ist. Auf der Grundlage dieses Konzeptes
wurde ebenfalls bereits vor dem Aufstellungsbeschluss eine öffentlich-rechtliche Ver-
einbarung zur Sicherung und Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigun-
gen im Zusammenhang mit einer Umnutzung der Liegenschaft geschlossen. Ver-
tragspartner sind die HL, Bereich Umweltschutz, die Stadtwerke und PRIMETAS. Die
vereinbarte Dichtwand ist zwischenzeitlich hergestellt und nachrichtlich in den B-
Planentwurf übernommen worden.
Herr Howe lässt über den Antrag von Herrn Schubert abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Herr Howe lässt über die Vorlage in ergänzter Fassung abstimmen:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
2.5 Außenbereichssatzung für Teile der Halbinsel Kaninchenberg
-Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss- (610)
Beschlussvorschlag:
1. Für die im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) abgegrenzte Teilfläche
der Halbinsel Kaninchenberg wird eine Außenbereichssatzung gemäß §
35 (6) BauGB aufgestellt.
2. Die Außenbereichssatzung wird gemäß § 35 (6) Satz 5 BauGB nach den
Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13
(2) Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB aufgestellt. Die Beteiligung der Öffent-
lichkeit nach § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 BauGB soll durch öffentliche Auslegung
nach § 3 (2) BauGB, die Beteiligung der Behörden nach § 13 (2) Satz 1
Nr. 3 BauGB soll durch Beteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgen.
BA vom 16.04.2012, ÖT 8
3. Der Entwurf der Außenbereichssatzung (Anlage 2) und die zugehörige
Begründung (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen. Parallel hierzu sind die von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
zu beteiligen.
5. Sollte der Entwurf der Außenbereichssatzung nach der Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge
der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der be-
troffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Trä-
ger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.
6. Die Beschlüsse zur Aufstellung und zur öffentlichen Auslegung der Au-
ßenbereichssatzung sind ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu be-
schließen.
2.6 94. FNP-Änderung und B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße
-Abschließender Beschluss und Satzungsbeschluss- (610)
vertagt am 05.03.2012 TOP 2.1
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des
Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungs-
plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße sowie zur 94. Flächennut-
zungsplanänderung für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im
Stadtteil Niendorf-Moorgarten abgegebenen Stellungnahmen der Öffent-
lichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat
die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis ge-
prüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
- Stadtgrün, vorgebracht mit Schreiben vom 21.10.2011
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
- Straßenverkehrsbehörde/Straßenbaulastträger, vorgebracht mit
Schreiben vom 21.10.2011
- Haus & Grund, Eigentümerschutz-Gemeinschaft vorgebracht mit
Schreiben vom 14.06.2010 sowie 17.10.2010
- Bürgerin, vorgebracht mit Schreiben vom 10.10.2011
Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung-
nahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stel-
lungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten in der vorlie-
genden Fassung wird beschlossen.
BA vom 16.04.2012, ÖT 9
3. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden
Fassung wird gebilligt.
4. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, die 94. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im
Stadtteil Niendorf-Moorgarten zur Genehmigung vorzulegen und danach
die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt
zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Be-
gründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprech-
stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 19.02.00 – Niendor-
fer Hauptstraße in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
6. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
7. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach §
10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Er-
klärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Herr Rathcke fragt nach, ob das Gutachten zur Entwässerung vorliegt.
Herr Weber teilt mit, dass dieses vom Investor beauftragt ist. Der Gutachter habe je-
doch wiederholt bestätigt, dass die vorgesehene Flächenentwicklung keine negative
Auswirkung auf die Entwässerung hat. Bei der späteren Umsetzung müsse die kon-
krete Berücksichtigung des Gutachtens gewährleistet werden.
Herr Rathcke merkt an, es gebe im Bornkamp ebenfalls Entwässerungsprobleme.
Diese sollte man hier vermeiden.
Herr Senator Boden führt aus, man habe sich seinerzeit lange mit der Entwässe-
rungsproblematik im Bornkamp beschäftigt. Letztendlich seien Freiflächen, Wiesen
angelegt worden, welche bei starken Regenfällen bestimmungsgemäß geflutet wer-
den.
Herr Howe fragt nach, ob keine zusätzliche Ausgleichsfläche vorgesehen ist.
Herr Weber teilt mit, dass weiterhin eine extensive landwirtschaftliche Nutzung mög-
lich ist. Jedoch beinhaltet der B-Plan einen umfangreichen grünordnerischen Fach-
beitrag, in welchem aufgeführt ist, welche Maßnahmen zu treffen sind.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung gemäß Be-
schlussvorschlag zu beschließen.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans
„Biologische Vielfalt“ (3.391) vertagt am 05.03.2012 und 19.03.2012
Beschlussvorschlag:
BA vom 16.04.2012, ÖT 10
Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema „Biologische Vielfalt“ fortge-
schrieben.
Herr Lötsch bemängelt, es seien die Stellungnahmen zur biologischen Vielfalt, nicht
jedoch wir erbeten zur Anpassung an den Klimawandel übermittelt worden. Zudem
wird in der gelieferten Stellungnahme der KWL auf eine ältere Stellungnahme Bezug
genommen, diese möge bitte auch übersandt werden.
Herr Senator Boden stellt heraus, es handle sich lediglich um den Aufstellungsbe-
schluss. Die Stellungnahme der KWL sei somit etwas früh. Die endgültige Entschei-
dung über die Flächenausweisung sei abschließend im Fachbereich 5 zu treffen.
Herr Schubert weiß zu berichten, dass der Umweltausschuss die Empfehlung der üb-
rigen beteiligten Ausschüsse abwarte.
In diesem Zusammenhang fragt Herr Pluschkell nach, wann mit dem Wohnbauland-
bericht zu rechnen sei. Herr Senator Boden teilt mit, dieser könne nach der Sommer-
pause vorgelegt werden. Der Gewerbelandbericht sei seiner Erinnerung nach für
Herbst vorgesehen.
Herr Lötsch regt an, beide Berichte nach Abstimmung innerhalb der Verwaltung ge-
meinsam den politischen Gremien zur Beratung entgegenzubringen.
Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.
Herr Lötsch beantragt vor dem Hintergrund, dass der Umweltausschuss mindestens
das Ergebnis des Wirtschaftsausschusses abwarten wird und somit der nächste Bau-
ausschuss noch erreicht werden kann, diesen und den Tagesordnungspunkt 4.2 er-
neut zu vertagen und in der Zwischenzeit die erbetenen und noch ausstehenden drei
Stellungnahmen zu übermitteln. Die Frage von Herrn Lötsch, ob eine Stellungnahme
des Bereichs Recht vorliegt, wird von Herrn Senator Boden verneint.
Herr Howe lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Lötsch abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Vertagt.
4.2 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans
„Anpassung an den Klimawandel“ (3.391) vertagt am 05.03.2012 und
19.03.2012
Beschlussvorschlag:
Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema „Vorsorge und Anpassung
der Landnutzungen an den Klimawandel“ fortgeschrieben.
Debatte siehe Tagesordnungspunkt 4.1
Vertagt.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
BA vom 16.04.2012, ÖT 11
Der Vorsitzende regt an die für den 30.4.2012 angesetzte Bauausschusssitzung vor
dem Hintergrund des darauf folgenden Feiertags abzusagen und lässt darüber ab-
stimmen:
Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu
5.2 Sonstige Mitteilungen
Sanierung von Teilen der Beleuchtungsanlagen im "Hohewarter Weg" und in
der "Rübenkoppel"
Herr Dr. Klotz verteilt die hierzu vorgesehene Presseerklärung.
Es handle sich um eine Rückbaumaßnahme. Straßen gleichen Standards sollen auch
gleiche Leuchten bzw. Leuchtmittel erhalten.
Auf Nachfrage von Herrn Pluschkell, ob auch Schulwege von dieser Maßnahme be-
troffen seien, teilt Herr Dr. Klotz mit, dass dies nicht der Fall sei. Die direkten Schul-
wege blieben weiterhin beleuchtet.
Auf Nachfrage von Herrn Lötsch, wann mit der Umsetzung zu rechnen sei, entgegnet
Herr Dr. Klotz dies erfolge in den nächsten Tagen oder Wochen, ein genauer Termin
sei noch nicht bekannt, erfolge aber in Abstimmung mit den gemeinsamen Baumaß-
nahmen der Stadtwerke.
Herr Stüttgen möchte wissen, ob es sich um eine Komplettsanierung handelt. Herr
Dr. Klotz bejaht dies.
Die Antwort auf die Frage von Herrn Prieur zu den Kosten der Maßnahme bleibt Herr
Dr. Klotz schuldig, sagt jedoch eine Nachlieferung zu Protokoll zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Mdl. Bericht: Verkehrsführung Schwartauer Allee/Hochstraße (610)
Siehe Debatte zu Tagesordnungspunkt 2.3
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.2 Mdl. Bericht: FBQ – Raumordnungsverfahren zur Schienenhinterlandanbindung
(610)
Frau Drochner stellt den Termingrobplan sowie die Inhalte der Untersuchungen zur
Trassenfindung der Deutschen Bahn AG vor, die im Rahmen des in Vorbereitung be-
findlichen Raumordnungsverfahrens (ROV) von der DB durchgeführt bzw. beauftragt
worden sind.
Die entsprechenden Unterlagen hierzu, die Sitzungsunterlagen der regelmäßig statt-
findenden Informationsveranstaltungen der DB sowie weitere Unterlagen können im
Internet unter
http://www.deutschebahn.com/de/konzern/bauen_bahn/aus_und_neubauprojekte/feh
marnbel eingesehen werden.
Herr Howe möchte wissen, ob es zu den zwei möglichen Trassen auf städtischem
Gebiet bereits eine Stellungnahme der Hansestadt Lübeck gebe.
Frau Drochner entgegnet, es gebe derzeit noch keine Stellungnahme der Hansestadt
Lübeck zu bestimmten Trassen. Die DB AG wird erst nach Abschluss der erforderli-
chen Prüfungen die für das ROV erforderlichen Antragsunterlagen bei der Landes-
planungsbehörde, dem Innenministerium, mit einem Trassenvorschlag einreichen.
BA vom 16.04.2012, ÖT 12
Die Landesplanungsbehörde leitet erst im Anschluss das förmliche ROV ein, in des-
sen Verlauf eine Beteiligung der HL erfolgen wird.
Herr Pluschkell teilt mit, dass andere Gebietskörperschaften bereits Stellungnahmen
abgegeben haben, womit zum Beispiel weitere Trassenuntersuchung erreicht wur-
den.
Frau Drochner führt aus, dass auch die H ansestadt Lübeck im Rahmen der Möglich-
keit zur Vorbereitung des sogenannten Festlegungsprotokolls für das ROV, in dem
die Anforderungen für den Antrag der DB zum ROV festgeschrieben werden, bereits
eine Stellungnahme abgegeben hat. Hierbei wurde gefordert, die Auswirkungen auf
den „Bahnknoten Lübeck“ mit zu untersuchen und bei einer Änderung des Umgriffs
für das Verfahren auch die betroffenen Gebiete in Lübeck einzubeziehen. Nachdem
sich durch Aufnahme zusätzlicher Trassenvarianten der Umgriff geändert hat, wurden
auch Teile des Lübecker Stadtgebiet in das Untersuchungsgebiet aufgenommen.
Dem Wunsch die Auswirkungen auf den Bahnknoten Lübeck mit aufzunehmen wurde
von der Planungsbehörde ebenfalls Rechnung getragen.
Herr Senator Boden ergänzt, konkretere Schritte seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht
erforderlich. Derzeit findet zunächst die Trassenabwägung statt.
Herr Hiller merkt an, es sei seiner Auffassung nach nicht sinnvoll die Meinung der
Hansestadt nicht zu artikulieren. Andere Gebietskörperschaften hätten die sogenann-
te X-Trasse durch ihre Aktivität vorangetrieben.
Es ergibt sich eine Debatte über die sogenannte X-Trasse zwischen den Herren Ho-
we, Rathcke, Pluschkell und Senator Boden.
Abschließend sagt Herr Senator Boden zu, entsprechende Stellungnahmen der
Fachbereiche anzufordern, wie die Hansestadt Lübeck sich für den Fall, dass die X-
Trasse verfolgt wird, positionieren möchte.
Herr Hiller bittet zudem darum eine Sachstandsmitteilung aus der jeweiligen Sitzung
der Arbeitsgruppe zu erhalten. Die Verwaltung sagt dies zu.
Anmerkung: die nächste Sitzung findet am 06.06.2012 statt.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.3 Mdl. Bericht: Kooperationsworkshop Regionales Entwicklungskonzept (REK)
Entwicklungsachse A 1 (610)
Herr Stolte teilt mit, am 13. Juni finde in der Zeit von 16 bis 19:00 Uhr ein Workshop
hierzu statt. Die vorgesehenen Themenfelder werden zu Protokoll gegeben. Vorge-
sehen seien fünfzehn Bürgerschaftsmitglieder als Teilnehmer. Es wird um namentli-
che Rückmeldung an Herrn Stolte, Stadtplanung, gebeten.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.4 Mdl. Bericht: Brunnenunterhaltung nach BÜ-Beschluss vom 23.02.2012; Strei-
chung der Haushaltsmittel für das Jahr 2012 (661)
Herr Senator Boden verweist auf den hierzu erschienenen Zeitungsartikel.
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Keine Berichte
Parkhaus am Lotsenberg - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
BA vom 16.04.2012, ÖT 13
Herr Schröder teilt mit, es habe die oben genannte Öffentlichkeitsbeteiligung stattge-
funden. Das entsprechende Protokoll wird der Niederschrift beigelegt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Gründungsviertel
Herr Schröder teilt mit, es gebe am 23. April um 19:30 Uhr eine Veranstaltung zu den
Ergebnissen der Gründungswerkstatt. Die entsprechende Pressemitteilung folgt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
Vergabe zur K 28 und diverse Maßnahmen Deckenssanierung im Kalteinbauver-
fahren
Herr Dr. Klotz kündigt eine notwendige Eilentscheidung zur oben genannten Vergabe
an. Die Gremien konnten leider nicht fristgerecht erreicht werden, so dass diese dem
Bürgermeister diese Woche zur Eilentscheidung vorgelegt werden muss. Über die
getroffenen Entscheidungen werde in der nächsten Sitzung schriftlich berichtet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Anfrage:
Herr Freitag fragt nach, wann mit der Beantwortung zur Frage nach der Baumaß-
nahme in der gerade erst sanierten Fackenburger Allee zu rechnen sei.
Antwort:
Herr Dr. Klotz gibt zur Kenntnis, dass die Antwort bereits seit längerem vorliege und
dann wohl noch im Verfahren sei. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu nächs-
ten Sitzung zu. Darüber hinaus bietet Herr Dr. Klotz an, die formulierte Antwort be-
reits vorab Herrn Freitag per Email zuzusenden.
6.1.2 Anfrage:
Herr Rathcke fragt nach, ob die aktuelle Nutzung der Schule Moisling nur befristet
sei. Scheinbar habe auch die Fachhochschule Lübeck Interesse an den Räumlich-
keiten.
Antwort:
Herr Bunk teilt mit, diese Unterbringung sei aufgrund der Baumaßnahmen in der
Schildstraße erforderlich. Die Schüler diese Gewerbeschule seien vorübergehend in
der Schule Moisling untergebracht. Der Pavillon der Schule Moislinger werde von ei-
ner Kita genutzt. Für Anfang Mai wird die Einschätzung des Statikers zur Gewerbe-
schule in der Schildstraße erwartet, erst dann könne Auskunft erteilt werden, wie lan-
ge dieses Provisorium anhält.
Das Interesse der Fachhochschule an der Gebäudenutzung kam überraschend.
BA vom 16.04.2012, ÖT 14
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis
6.1.3 Anfrage:
Herr Pluschkell fragt nach dem Stand der Beantwortung zu den Vermessungsarbei-
ten am toten Arm der Trave.
Antwort:
Herr Dr. Klotz teilt mit, diese Anfrage sei bereits vom Bereich Verkehr im Oktober
2011 schriftlich beantwortet worden.
Diese lautet wie folgt:
Vermessungsarbeiten auf der Insel zwischen Kanaltrave und dem toten
Arm der Trave (661)
Herr Pluschkell fragt mit dem Hinweis auf eine hierzu bereits gestellte Anfrage
nach, welchen Zweck die Vermessungsarbeiten auf der Insel zwischen Ka-
naltrave und dem toten Arm der Trave hätten.
Antwort:
Die Verwaltung hat den geschilderten Sachverhalt eingehend mit allen mögli-
chen, ggf. betroffenen Dienststellen geprüft. Es ist danach festzustellen, dass
weder die Bereiche 2.280 Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften; 5.661 Ver-
kehr; 5.670 Stadtgrün und Friedhöfe; 5.691 Lübeck Port Authority noch die
Entsorgungsbetriebe EBL Vermessungen im Bereich des toten Arms der Tra-
ve/ Lachswehr ausführen lassen. Der Vorgang ist nach derzeitiger Kenntnis
somit gänzlich unbekannt.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Überprüfung Behinder ungen Gehweg obere Mühlenstraße (Herr Pluschkell)
Anfrage:
Offenbar kommt es auf der westlichen Seite der Mühlenstraße (zwischen Klingenberg
und Königstraße) immer wieder zu zum Teil erheblichen Behinderungen für Fußgän-
ger, insbesondere für Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind
oder einen Kinderwagen mit sich führen. Die Ursachen für die Behinderungen schei-
nen vielfältig zu sein: Ausgestaltung des Gehwegs, Straßenmöblierung und Ver-
kehrszeichen, parkende Kfz, abgestellte Fahrräder, Sondernutzungen durch Einzel-
händler, zeitweise größere Anzahl von Passanten uvm.
Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:
Sind der Verwaltung Behinderungen des Fußgängerverkehrs in der westlichen obe-
ren Mühlenstraße bekannt?
Wenn ja, wie schätzt sie den Grad der Behinderung ein und was hat sie ggf. hierzu
bereits unternommen?
Wenn nein, wird die Verwaltung hierzu entsprechende Informationen einholen, z. B.
Ortstermin?
Sieht die Verwaltung ein Erfordernis, in dieser Angelegenheit tätig zu werden?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant (baulich, verkehrslenkend, überwachend,
informierend)?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
BA vom 16.04.2012, ÖT 15
Herr Fechtel sagt zu, Fußgängererzählungen an der Stelle vorzunehmen, um festzu-
stellen, welche Frequenzen vorliegen. Die Problematik könnte sich jedoch auch ins-
besondere durch einen den Winter über aufgestellten Streugutbehälter ergeben ha-
ben, welcher zwischenzeitlich bereits entfernt wurde.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.2 Anfrage:
Herr Lötsch bittet darum auch im Bauausschuss die Gegebenheiten zum Beitritt zum
HVV zu erläutern.
Antwort:
Die Verwaltung sagt dies zu.
6.2.3 Anfrage:
Herr Lötsch bittet um Erläuterung, ob es vorgesehen sei, das ehemalige Karstadt-
Parkhaus um Stellplätze für das Gründerviertel zu erweitern.
Antwort:
Herr Senator Boden teilt mit, hierzu gebe es keinen neuen Sachstand. Nach Stand
der Diskussion zur Entwicklung des Gründungsviertels ist dies derzeit keine Frage,
die vertiefend erörtert wird.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.4 Anfrage:
Herr Freitag bittet um Erläuterung, welche Entwicklung für die Freifläche an der
Lohnmühle (ehemalig Coca-Cola) vorgesehen ist.
Antwort:
die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.3 Anträge
6.3.1 Keine Verwendung von Tropenholz ohne nachvollziehbare, transparente Zertifi-
zierung, Antrag aus der Bürgerschaft 23.02.2012 TOP 4.24 Drs. Nr. 633 ver-
tagt am 19.03.2012 TOP 6.3.3
Vertagt.
Ende des öffentlichen Teils: 18.10 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.20 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18.45 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18.45 Uhr
BA vom 16.04.2012, ÖT 16
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse
gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.
Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:
7.1.1 Niederschrift vom 19.03.2012, nichtöffentlicher
Teil
Einstimmig beschlossen.
7.3.1 Nordtangente Eric-Warburg-Brücke (661) Kenntnisnahme.
8.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme.
9.1 Beginn der Auschreibung von vier Sanierungs-
maßnahmen (661)
Einstimmig empfohlen zu beschließen.
10.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme
11.1 Vergabe eines Ingenieurauftrages zur Bau-
werksprüfung nach DIN 1076 (661)
Einstimmig empfohlen zu beschließen.
11.2 Erweiterung um eine U3-Gruppe und prinzipielle
Umgestaltung/Neuordnung der gesamten Kin-
dertagesstätte Hallandhaus, Triftstr. 115 a, 23554
Lübeck unter energetischen Gesichtspunkten
(651) vertagt am 19.03.2012 TOP 11.5
Einstimmig empfohlen zu beschließen.
Er beendet die Sitzung um 18.45 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
14.05.2010 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
Carl Howe Dennis Bössow
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
Anlass, Hintergründe, Ziele und Umsetzung
Anlass und Hintergrund
Während sich die Verwaltungsmitarbeiter der Kreise und der Stadt Lübeck an der Entwicklungsachse A 1
gut kennen und häufig gemeinsame Sitzungen haben (besonders auch jetzt im Rahmen der Erweiterung
der Metropolregion Hamburg), sind die Kontakte auf politischer Ebene vermutlich noch relativ gering.
Für die weitere Entwicklung der Region ist aber auch ein verbesserter Kontakt auf politischer Ebene
wichtig, damit gemeinsame Projekte im Rahmen des REK vorangebracht werden können. Gerade die
zurückliegende Diskussion über den Beitritt Lübecks zur Metropolregion hat gezeigt, dass eine bessere
Kenntnis und ein besserer Meinungsaustausch der jeweils in dem anderen Kreis oder Lübeck
Handelnden nützlich sein kann.
Ziele
Auf der letzten Regionalkonferenz im Mai in Lübeck ist uns zudem aufgefallen, dass meist die Vertreter
aus einem Kreis zusammensitzen und diskutieren – der Austausch zwischen den Meinungen über die
Kreisgrenzen hinweg aber etwas vernachlässigt bleibt. Deshalb wollen wir für die nächste Veranstaltung,
die Anfang Juni 2012 stattfinden soll, einen Schwerpunkt auf die Kontaktpflege zwischen den politischen
Vertretern legen.
Umsetzung
Mit der Planung der Durchführung wollen wir Herrn Karsten Ebeling (Büro für Personalentwicklung, Bad
Malente) beauftragen, der nach einigen Vorgesprächen die Methode „Das World Café“ vorgeschlagen
hat. Dazu sollen aus den Kreistagen der Kreise Segeberg, Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Ostholstein
und der Stadtvertretung der Stadt Lübeck sowie der IHK zu Lübeck jeweils 15 Vertreter aus den
Bereichen Planung und Umwelt eingeladen werden (das sind dann ca. 90 Personen).
Das „Café“ steht unter einem übergreifenden Thema/ Motto (wahrscheinlich Metropolregion Hamburg).
Darunter werden fünf Unterthemen (Schwerpunktthemen) formuliert, die dann im weiteren Verlauf
bestimmten Tischen zugeordnet werden. Im Zuge der drei Gesprächsrunden diskutieren die
Teilnehmenden dann über alle fünf Schwerpunktthemen unter dem „Dach“ des Hauptthemas.
Sechs Personen sitzen an einem runden Tisch. Die Teilnehmenden werden durch ein Zufallssystem auf
die Tische verteilt. Aus jeder Region des gesamten Einzugsgebietes kommt ein Teilnehmer. Insgesamt
geht es um drei aufeinander aufbauende Gesprächsrunden, die jeweils 30 Minuten dauern. Dazu
wechseln die Teilnehmenden nach jeder Gesprächsrunde die Tische. Während der einzelnen
Gesprächsrunden wird von den Teilnehmenden alles Wesentliche, wichtige Ideen und Bemerkenswertes
aus den Diskussionen dokumentiert. Auf diese Weise geht nichts verloren und wird zur weiteren
Bearbeitung bereitgestellt. Als Abschluss der Gespräche werden in einer Schlussmoderation die
Erkenntnisse und weitere Handlungsoptionen betrachtet.
Bebauungsplan 32.12.00 Am Lotsenberg / Parkhaus Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
TOP 5.3.1 der Tagesordnung vom 16.04.2012
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bebauungsplan 32.12.00 Am Lotsenberg / Parkhaus
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wurde vom 27.02. bis
09.03.2012 mittels Aushang im Foyer des Fachbereiches Planen und Bauen durchgeführt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wur den von zwei Anwohnern schriftliche Stellung-
nahmen eingereicht. Das Grundstück des einen Anwohners grenzt direkt an die Fläche, auf der
das Parkhaus errichtet werden soll an, das Grundstück des zweiten Einwenders befindet sich
gegenüber. Die Anwohner bringen folgende Anregungen vor:
Höhe des Parkhauses
Der Einwender regt an, die Höhe des Parkhauses auf 8,50 m zu begrenzen. Der Einwender ist
Eigentümer des Grundstückes Am Lotsenberg 10. Im Rahmen eines Bauantrages, den der
Einwender für sein Grundstück 2003 gestellt hat, wurde die Höhe des beantragten Anbaus auf
eine Höhe von 6,5 m beschränkt. Die Höhe des Hauptgebäudes beträgt etwa 8,0 m. Das
oberste Parkdeck des Parkhauses soll 9,75 m plus Aufprallschutz hoch werden, diese Höhe soll
auf maximal 8,5 m begrenzt werden.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Die Höhe des Parkhauses ergibt sich zum einen aus der Anzahl der Stellplätze, die dort un-
tergebracht werden sollen, zum anderen aus der erforderlichen Höhe des untersten Parkdecks,
die aus Gründen des Hochwasserschutzes 3,5 m betragen sollte. Eine Reduzierung der Höhe
ist nur möglich, wenn die Anzahl der Stellplätze von 300 auf 250 reduziert oder das unterste
Parkdeck im Überschwemmungsbereich unter 3,5 m liegen würde.
Graben von der Parkallee
Es wird angeregt, den Bach zwischen dem geplanten Parkhaus und dem angrenzenden Flur-
stück als offenen Wasserlauf zu erhalten, da er für die Entwässerung notwendig ist.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Bei dem Graben handelt es sich um ein Gewässer II. Ordnung „Graben von der Parkallee“, der
nach § 25 LNatSchG geschützt ist und im Bebauungsplan als Wasserfläche festgesetzt werden
soll.
Fassadenbegrünung
Es wird angeregt, die Rückseite des Parkhauses zum Dr.-H.-Zippel-Park hin auf gesamter
Länge zu begrünen.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Eine entsprechende Fassadenbegrünung soll im Bebauungsplan festgesetzt werden.
5.610 Stadtplanu
ng/ Ly 11.04.2012 1
Bebauungsplan 32.12.00 Am Lotsenberg / Parkhaus Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5.610 Stadtplanung/ Ly 11.04.2012 2
Verzicht auf das Parkhaus
Die bisher unverbaute Aussicht aus dem Wohngebäude Am Lotsenberg 17 auf den Kalvarien-
berg wird verstellt. Aus Sicht des Anwohners wird daher angeregt auf das Parkhaus zu ver-
zichten und die bisherige Parkplatznutzung zu erhalten.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Die Umwandlung des Parkplatzes Leuchtenfeld zu einem Landschaftspark ist nur möglich,
wenn die Parkplatznutzung aufgegeben wird und die wegfallenden Parkplätze an anderer Stelle
ersetzt werden. Die Fläche im Bereich Am Lotsenberg/ Paul-Brümmer-Straße ist sehr gut für die
Unterbringung eines Parkhauses geeignet, der Standort soll beibehalten werden.
Verschiebung des Baukörpers
Sollte an der Errichtung eines dreigeschossigen Parkhauses festgehalten werden, wird ange-
regt das Parkhaus weiter von der Straße Am Lotsenberg zurückzusetzen, um neben den vor-
handenen Bäumen zur besseren Eingrünung weitere Bäume pflanzen zu können.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Ein Zurücksetzen des Baukörpers ist nur möglich, wenn die Anzahl der Stellplätze auf etwa 290
gemindert oder die Fläche des Bauhofes verringert wird.
Geschlossene Außenwand
Es sollte gewährleistet sein, dass möglichst wenig Lärm vom Betrieb des Parkhauses auf das
südlich angrenzende Wohnhaus einwirkt. Es wird daher angeregt eine geschlossene Außen-
wand an der Südseite vorzusehen und zu begrünen.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Ob das Vorsehen einer geschlossenen Außenwand zur Reduzierung von Lärmimmissionen im
Bebauungsplan festgesetzt werden soll, wird im weiteren Verfahren geprüft.
Erschließung
Es wird angeregt, das Parkhaus über die vorhandene Zufahrt zu erschließen. Eine Anbindung
an die Straße Am Lotsenberg in der dargestellten Form ist offenbar erst erforderlich, wenn die
geplante Verlängerung der Paul-Brümmer-Straße umgesetzt wird.
Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
Es ist möglich die jetzige Erschließungsstraße zu nutzen, so lange die Verlängerung der Paul-
Brümmer-Straße nicht umgesetzt wird. Momentan werden die Planungen zur Verlängerung der
Paul-Brümmer-Straße nach einem ergänzenden Beschluss zum Masterplan „Inneres Kurgebiet
Travemünde“ nicht weiter verfolgt. Im Bebauungsplan jedoch, dessen Festsetzungen bis zu
einem förmlichen Änderungs- oder Aufhebungsverfahren also langfristig getroffen werden,
sollte die Erschließung in ihrer endgültigen Lage festgesetzt werden.