BA vom 05.03.2012, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
64.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag,
05.03.2012
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Herr Dr. Eymer
Frau Förster
Herr Freitag
Herr Hiller
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Rathcke
Herr Rosenbohm
Herr Schubert
Herr Stüttgen
Herr Wiesbrock –Vertreter-
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Michaelis, Herr Freiheit – beratendes Mitglied-
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herr Zander
Stellv. Behindertenbeauftragte Frau Bade
Fachbereichscontrolling Herr Bössow – Protokollführer-
Stadtplanung Herr Schröder, Herr Schünemann
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Schott
LPA Herr Wiese
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Langentepe
Bürgerschaftsmitglied Herr Müller
Gemeinnütziger Verein
Lübeck-Schlutup e.V. Herr März
BA vom 05.03.2012, ÖT 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 13.02.2012, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 94. FNP-Änderung und B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße
-Abschließender Beschluss und Satzungsbeschluss- (610)
2.2 B-Plan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel/Spielbank/Hotel (610)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans „Biologische
Vielfalt“ (3.391)
4.2 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans „Anpassung an
den Klimawandel“ (3.391)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Mdl. Bericht: Umgestaltung des Schlutuper Marktes (670, Gemeinnütziger Verein Schlutup)
5.2.2 Mdl. Bericht: Grundüberholung der Skateanlage an der Kanalstraße (670)
5.2.3 Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr in Lübecker Häfen (691)
5.2.4 Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die Hansestadt Lübeck (691)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.3 Anträge
6.3.1 Landesgartenschau 2016, Antrag aus der Bürgerschaft 26.01.2012 TOP 4.18, Drs. 554; ver-
tagt am 13.02.2012
6.3.2 Landesgartenschau 2016, Antrag aus der Bürgerschaft 26.01.2012 TOP 4.18, Drs. 583; ver-
tagt am 13.02.2012
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 13.02.2012, nichtöffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
Keine Vorlagen
BA vom 05.03.2012, ÖT 3
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
Keine Vorlagen
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Vergabe eines Ingenieurauftrages für die Baugrunduntersuchung und Gründungsempfehlung
zum Ersatzneubau Bahnhofsbrücke (661)
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BA vom 05.03.2012, ÖT 4
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-
zeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung bittet um Aufnahme der nachfolgenden TOP:
6.3.3 Teilnahme am Förderprogramm des BMU (Strassenbeleuchtung) prüfen,
Antrag aus der Bürgerschaft 23.02.2012, TOP 4.21 Drs. Nr. 621
9.1 Beginn der Ausschreibung für Baumaßnahmen in Travemünde (661)
1.) K 28, Deckensanierung Moorredder
2.) Dünne Schichten im Kalteinbau (DSK) Sanierung diverser Straßen in
Travemünde
Herr Quirder beantragt den TOP 2.1 um 2 Sitzungen zu vertagen.
Herr Lötsch beantragt die TOP 4.1 und 4.2 nach Debatte zu vertagen.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den antragsgemäßen Än-
derungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen ein-
stimmig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 13.02.2012, öffentlicher Teil
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 94. FNP-Änderung und B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße
-Abschließender Beschluss und Satzungsbeschluss- (610)
Beschlussvorschlag:
1 Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des
Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonsti-
BA vom 05.03.2012, ÖT 5
gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan
19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße sowie zur 94. Flächennutzungsplanän-
derung für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-
Moorgarten abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der
Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
- Stadtgrün, vorgebracht mit Schreiben vom 21.10.2011
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
- Straßenverkehrsbehörde/Straßenbaulastträger, vorgebracht mit
Schreiben vom 21.10.2011
- Haus & Grund, Eigentümerschutz-Gemeinschaft vorgebracht mit
Schreiben vom 14.06.2010 sowie 17.10.2010
- Bürgerin, vorgebracht mit Schreiben vom 10.10.2011
Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellung-
nahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
2 Die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Nien-
dorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten in der vorliegenden
Fassung wird beschlossen.
3 Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden
Fassung wird gebilligt.
4 Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, die 94. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil
Niendorf-Moorgarten zur Genehmigung vorzulegen und danach die Ertei-
lung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und
der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingese-
hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5 Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 19.02.00 – Niendorfer
Hauptstraße in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
6 Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
7 Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-
zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung
während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft ver-
langt werden kann.
Vertagt.
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2.2 B-Plan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel/Spielbank/Hotel (610)
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbe-
reich wird der Bebauungsplan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbin-
sel/Spielbank/Hotel - aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Die Hotelnutzung soll gesi-
chert und in einem Teilbereich des Hotels Flächen für eine Spielbank zur
Verfügung gestellt werden. Die erforderlichen Stellplatzflächen sollen
ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13a Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
4. Wo sich die Öffentlichkeit gemäß § 13 a (3) Nr. 2 BauGB über die we-
sentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb einer
bestimmten Frist äußern kann, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans
„Biologische Vielfalt“ (3.391)
Beschlussvorschlag:
Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema „Biologische Vielfalt“ fortge-
schrieben.
Auf Vorschlag vom Vorsitzenden spricht sich der Bauausschuss einvernehmlich dafür
aus, die TOP 4.1 und 4.2 gemeinsam zu behandeln.
Frau Dr. Kühn leitet in die Materie ein und stellt die Inhalte der Vorlagen „Biologische
Vielfalt“ und „Klimaschutz“ kurz vor.
Es handle sich um 2 thematische Landschaftspläne – „Biologische Vielfalt“ und „Kli-
maschutz“. Frau Dr. Kühn stellt zum Einen die möglichen Auswirkungen des Klima-
wandels auf Lübeck vor und berichtet zum Anderen von den Anwendungsbereichen
und den Zielen des Landschaftsplans „Biologischen Vielfalt“.
Auf Nachfrage von Herrn Lötsch zu den finanziellen Auswirkungen der Vorlage „Bio-
logische Vielfalt“ teilt Frau Dr. Kühn mit, diese seien genau genommen nicht korrekt
abgebildet. Es fallen bei beiden Vorlagen Sachkosten in dem Umfang wie bei der
Vorlage zum Klimaschutz an.
BA vom 05.03.2012, ÖT 7
Herr Lötsch bittet zudem darum den Aufwand auch in Bezug auf die Arbeitsstunden
abzubilden. Frau Dr. Kühn teilt mit, dies sei zum jetzigen Zeitpunkt stundengenau
nicht bekannt.
Herr Lötsch bittet darum die Stellungnahme der KWL im weiteren Verfahren der Vor-
lage beizulegen.
Auf Nachfrage der Herren Rathcke und Dr. Brock teilt Frau Dr. Kühn mit, es seien
sämtliche Stellungnahmen in der Vorlage berücksichtigt.
Frau Dr. Kühn sagt zu die in der Vorlage zitierte Broschüre „Strategiekonzept Biologi-
sche Vielfalt“ dem Bauausschuss als Anlage zum Protokoll nachzureichen.
Vertagt.
4.2 Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans
„Anpassung an den Klimawandel“ (3.391)
Beschlussvorschlag:
Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema „Vorsorge und Anpassung
der Landnutzungen an den Klimawandel“ fortgeschrieben.
Siehe Debatte zu TOP 4.1
Vertagt.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Howe erinnert im Nachgang zu den Informationen und Abfragen in den vergan-
genen Sitzungen an den morgen stattfindenden Ausflug zum Schleswig-Holstein
Energieeffizienzzentrum in Neumünster.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2 Sonstige Mitteilungen
Gestaltungs- und Welterbebeirat – Tagesordnung
Die Verwaltung verweist auf die umverteilte Tagesordnung. (siehe Anlage)
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Medien-Information Bauvorhaben B 207n – Erteilung eines weiteren Bauauftra-
ges zur Herstellung der B 207n Lübeck-Pogeez
Die Verwaltung weist auf eine entsprechende Presseinformation des Landesbetriebes
Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein hin (siehe Anlage).
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Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Verkehrsuntersuchung Streckenzug An der Lohmühle / Karlstraße
Im Nachgang zur vergangenen Sitzung stellt Herr Schünemann noch einmal heraus,
welche Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung kurzfristig – jedoch frühestens nach
Genehmigung des Haushalts durch das Innenministerium - zur Optimierung des Ver-
kehrsflusses vorgenommen werden sollten, um bestehende Mängel ohne Bautätig-
keiten möglichst ad hoc zu beseitigen.
Hierzu zählen:
Aufhebung der Linksabbiegespur Karlstraße in die Schwartauer Alle zu Guns-
ten einer weiteren Geradeausspur sowie Erweiterung der Fahrstreifen in der
Karlstraße von 2 auf 3 Streifen (ohne Umbau zwischen den vorhandenen
Bordsteinen)
Optimierung der Signalanlagen auf der Strecke: Lohmühlenteller -
Katharinenstraße
In diesem Zusammenhang ergebe sich die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsredu-
zierung auf 30 km/h in der Karlstraße beidseitig aufgrund der geringen Fahrstreifen-
breiten und des erheblichen Schwerverkehranteils. Es seien keine baulichen Maß-
nahmen notwendig, es würden lediglich Markierungen vorgenommen und Arbeiten an
der Steuerung bzw. Technik der Lichtsignalanlagen erforderlich. Die Kosten werden
auf ca. 25.000 EUR geschätzt.
Herr Dr. Brock gibt zu bedenken, es bestehe eine aus seiner Sicht erhebliche Unfall-
gefahr durch Fahrzeuge, welche aus der Karlstraße kommend Richtung Warburg-
Brücke links auf das Gelände des dort ansässigen Staples-Marktes einbiegen wollen,
da sich unmittelbar hinter dieser Einfahrt die 2 Fahrstreifen zu einem verbinden.
Herr Quirder bittet in Ergänzung dieser Anregung um Prüfung, das Linksabbiegen an
dieser Stelle zu untersagen.
Herr Schünemann weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit einiger Anlieger in der
Karlstraße aus Richtung Lohmühle bzw. Schwartauer Allee kommend direkt nur als
Linksabbieger möglich sei, sagt jedoch eine erneute Prüfung zu.
Herr Hiller bittet zudem zu berücksichtigen, dass künftig auch die Verkehre des im
Bau befindlichen Berufsschulzentrums dazu kämen. Die Empfehlungen des Gutach-
ters berücksichtigen diese Entwicklung/ Erweiterung.
Herr Schünemann sagt die gezeigte Folie als Anlage zum Protokoll zu (siehe Anla-
ge).
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Anmerkung zur VU Lohmühle/ Prüfergebnisse:
In der Sitzung des AKV am 13.03.2012 wurde die Notwendigkeit der Geschwindig-
keitsreduzierung auf 30km/h für die Anordnung der kurzfristig umzusetzenden Maß-
nahme Karlstraße wegen der geringen Fahrstreifenbreiten und des hohen Schwer-
verkehrsanteils erneut heraus gestellt. Die Polizei hat keine Kenntnis von Unfallhäu-
fungen etc. in der Karlstraße und bestätigt aber die Notwendigkeit der Geschwindig-
keitsreduzierung für die 1.Stufe. Die Regelungen bzw. Beschränkungen der jetzigen
Grundstückszu- bzw. -ausfahrten der Anlieger sollte beibehalten werden.
Nach Ausbau der Karlstraße – gem. Gutachtervorschlag und Richtlinienvorgabe – ist
eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht mehr erforderlich.
Verkehrsuntersuchung St. Lorenz
Im Nachgang zu dem bestehenden Bürgerschaftsbeschluss der Nachfrage seitens
der Politik zu dem Bearbeitungsstand teilt Herr Schünemann mit, die Verwaltung pla-
ne, wie auch dem Büro der Bürgerschaft im Rahmen der Berichterstattung zum Kon-
trollbericht Anfang Dezember 2011 bereits mitgeteilt, im März 2012
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Verkehrserhebungen im gesamten Quartier durchzuführen und voraussichtlich im Mai
2012 entsprechend zu berichten. Dem Bauausschuss werde im Vorwege über die
Ergebnisse der Untersuchung gemäß Beschlusslage berichtet.
Auf Nachfrage von Herrn Stüttgen sagt Herr Schünemann zu, dass auch die Gever-
desstraße bei der Untersuchung berücksichtigt werde.
Herr Pluschkell weist darauf hin, dass gem. Bürgerschaftsbeschluss ein Konzept und
nicht lediglich die Untersuchung gefordert werde.
Herr Senator Boden stellt heraus, dass für ein solches Konzept zunächst eine Daten-
basis und Entscheidungsgrundlage notwendig sei, welche hiermit erstellt werde.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Gestaltung Berliner Platz
Herr Schott informiert, derzeit werde der Platz nach den durchgeführten Leitungsar-
beiten neu angelegt. Hierbei sei zunächst ein Bodenaustausch vorgenommen wor-
den, da einige hartnäckige Wildkräuter vorhanden waren. Es ist mineralisches Füll-
material eingebaut worden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Mdl. Bericht: Umgestaltung des Schlutuper Marktes (670, Gemeinnütziger Verein
Schlutup)
Herr März stellt den erarbeiteten Entwurf zur Neugestaltung des Marktplatzes vor.
Frau Bade bitte darum in der Planung auch eine barrierefreie öffentliche Toilette zu
berücksichtigen.
Herr März teilt mit, dies sei bereits diskutiert worden, in der aktuellen Planung jedoch
aus Kostengründen nicht berücksichtigt.
Auf Nachfrage von Herrn Howe teilt Herr März mit, dieser Entwurf sei vor Ort vorge-
stellt worden. Sämtliche Vereine hätten sich für diesen Vorschlag ausgesprochen.
Herr Quirder fragt nach, ob lediglich die in dem aufgelegten Plan eingezeichneten
Grünflächen bzw. Bäume vorgesehen seien; seiner Erinnerung nach hätten sich die
Anwohner für mehr Grün ausgesprochen.
Herr Howe möchte wissen, ob bereits die zu verwendenden Baumarten ausgewählt
wurden.
Herr März entgegnet, die Planung sei mit den Bürgern abgestimmt. Es seien auch
Bänke und Fahrradständer vorgesehen. Welche Art von Bäumen im Einzelnen ge-
pflanzt werden soll, sei derzeit noch offen.
Zur Frage, ob auch die Umfahrung mit überplant und umgestaltet werde, teilt Herr
März mit, man habe sich insbesondere aus Kostengründen auf den Platz beschränkt.
Herr Lötsch bittet um Erläuterung, wann mit der Maßnahme begonnen werden soll.
Herr März teilt mit, es sei die Einweihung für den 02.09.2012 vorgesehen.
Herr Senator Boden erläutert auf Nachfrage von Herrn Lötsch nach dem erforderli-
chen Verfahrensweg, die Umgestaltung werde nach Vorstellung und Zustimmung des
Bauausschusses auf den Weg gebracht.
Auf Nachfrage von Herrn Pluschkell, inwieweit eine Abstimmung mit dem Stadtver-
kehr Lübeck bereits stattgefunden hat, teilt Herr März mit, es seien bereits Gespräche
geführt worden, Herr Senator Boden ergänzt, eine kurzfristige Klärung wäre möglich.
Herr Rathcke möchte wissen, ob seitens der Stadt eine Finanzierung über die Bereit-
stellung des Altpflasters hinaus absehbar sei.
Herr Schott führt aus, hierzu könne derzeit noch keine abschließende Aussage gege-
ben werden.
BA vom 05.03.2012, ÖT 10
Herr Senator Boden stellt heraus, dass die öffentliche Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger erforderlich sei. Um den geplanten Einweihungstermin nicht zu gefähr-
den, sollte diese kurzfristig erfolgen.
Herr Dr. Eymer spricht seinen Dank für die von Herrn März dargestellte breite Beteili-
gung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort aus.
Herr Lötsch bringt seine Zustimmung für das Vorhaben zum Ausdruck und spricht
sich abschließend dafür aus, die Beteiligung der Bürger kurzfristig durchzuführen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.2 Mdl. Bericht: Grundüberholung der Skateanlage an der Kanalstraße (670)
Herr Schott informiert, die Anlage in der Kanalstraße sei derart verschlissen, dass ei-
ne Sanierung notwendig ist und zeigt die aktuelle Planung.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass Anlagen aus Beton haltbarer seien, sodass nun
vorgesehen sei, diese in Beton herzustellen.
Die gesamte Planung sei mit den Nutzern gemeinsam erarbeitet worden, sodass die
Interessen und Wünsche dieser berücksichtigt wurden. Ebenfalls entsprechend den
Wünschen der Nutzer werde bei der Umgestaltung keine Unterstellmöglichkeit be-
rücksichtigt.
Es gebe die Zusage der Finanzierung von der Possehlstiftung.
Der Start der Umbaumaßnahmen ist für April geplant.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Brock, ob in der Vergangenheit schwere Unfälle passiert
seien, teilt Herr Schott mit, solche seien nicht bekannt.
Herr Dr. Brock fragt nach, ob auch die Fläche im Drägerpark für derartige Aktivitäten
geeignet wäre. Herr Schott erläutert, der Belag dort sei zu grob um diese mit – z.B.
bei Skatern üblichen – kleinen Rollen zu befahren.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.3 Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr in Lübecker Häfen (691)
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.4 Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die Hansestadt Lübeck (691)
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Keine Berichte
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
BA vom 05.03.2012, ÖT 11
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Veränderungen des Mietaufwandes, Anfrage von Herrn Stüttgen im Rahmen der
Haushaltsberatungen am 13.02.2012
Anfrage:
Herr Stüttgen fragt zur Maßnahmenliste (TOP 4.3, Anlage 2) nach,
- wie die Erhöhung des Mietaufwandes zustande käme (lfd. Nr. 14).
Antwort:
Hierzu wird auf die umverteilte Übersicht mit den Veränderungen verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Anfrage:
Herr Freitag bittet um Erläuterung, warum nach Abschluss der Baumaßnahme in der
Krempelsdorfer Allee - erst vor Kurzem – nun bereits wieder Löcher mit Pflasterstei-
nen geflickt werden.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.2 Anfrage:
Herr Lötsch bittet um Sachstandsmitteilung zum Projekt Priwall-Waterfront und spe-
ziell auch zum Umgang mit dem Gebäude des ehemaligen Krankenhauses auf dem
Priwall.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.3 Anfrage:
Herr Lötsch bittet um Sachstandsmitteilung zu den Planungen bezüglich dem Gelän-
de des ehemaligen TRAVAG-Autohauses in der Schlutuper Straße.
Antwort:
Herr Senator Boden teilt mit, es gebe hierzu keine aktuellen Planungen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.4 Anfrage:
Herr Howe bittet um Sachstandsmitteilung zum AquaTop-Grundstück in Travemünde.
Antwort:
Herr Senator Boden teilt mit, derzeit würden die Unterlagen im Fachbereich 2 ausge-
wertet. Es liegen 2 Angebote vor.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
BA vom 05.03.2012, ÖT 12
6.3 Anträge
6.3.1 Landesgartenschau 2016 , Antrag aus der Bürgerschaft 26.01.2012 TOP 4.18, Drs.
554; vertagt am 13.02.2012
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, alle möglichen Anstrengungen zu un-
ternehmen, um eine fristgerechte Bewerbungsabgabe zur Ausrichtung der
Landesgartenschau 2016 in Lübeck zu ermöglichen. Die Kleingarten-
vereine sind umfassend und rechtzeitig an den Planungen zu beteiligen.
Der Protokollauszug des Kleingartenausschusses wird umverteilt.
Diesem ist zu entnehmen, dass der Ausschuss keine Möglichkeit der Realisierung ei-
ner Landesgartenschau im Jahr 2016 sieht.
Herr Schott ergänzt den Protokollauszug um Ausführungen aus der Sitzung.
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 14 Nein- und 1 Jastimme
ab.
6.3.2 Landesgartenschau 2016 , Antrag aus der Bürgerschaft 26.01.2012 TOP 4.18, Drs.
583; vertagt am 13.02.2012
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, wie eine Be-
werbung Lübecks für die Landesgartenschau oder Bundesgarten-schau
2016 realisiert werden kann. Der Bericht soll die Frage klären, ob die Lan-
desgartenschau in Lübeck stattfinden kann, ohne die Stadtkasse zu be-
lasten bzw. mit welchen Kosten zu rechnen ist und welche Förderungsmög-
lichkeiten vom Land Schleswig-Holstein bestehen.
Herr Dr. Eymer und Herr Lötsch plädieren zunächst dafür der Verwaltung einen Prüf-
auftrag zur Ermittlung möglicher Flächen zu erteilen und dies bei der Erstellung von
Landschaftsplänen zu berücksichtigen.
Herr Senator Boden weist darauf hin, dass selbst für den Fall, dass Flächen vorhan-
den wären, auf absehbare Zeit keine finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung stehen –
sodass ein solcher Prüfauftrag entbehrlich sei.
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 10 Nein- und 1 Jastimme
bei 4 Enthaltungen ab.
6.3.3 Teilnahme am Förderprogramm des BMU (Straßenbeleuchtung) prüfen, Antrag
aus der Bürgerschaft 23.02.2012, TOP 4.2.1 Drs. Nr. 621
BA vom 05.03.2012, ÖT 13
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Teilnahme am För-
derprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit zu einer nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgas-
Emissionen durch den Einsatz von intelligent gesteuerter Strassenbeleuch-
tung (LED+Bewegungsmelder) zu prüfen.
2. Ergibt sich nach der Prüfung, dass ein kleineres Pilotprojekt mit zukunfts-
weisender intelligenter Steuerungstechnik (LED+Bewegungsmelder)
gleichzeitig sozialverträglich, finanziell und technisch vernünftig ist, wird der
Bürgermeister beauftragt, das Projekt durchzuführen.
3. Dieser Prüfantrag ist als Aktualisierung des Antrags vom 25. Mai 2011 zu
begreifen. Die Bürgerschaft bittet um abschließenden Bericht.
Herr Müller (Mitglied der Bürgerschaft) erläutert seinen Antrag in der Bürgerschaft
hierzu.
Herr Senator Boden führt aus, dass aufgrund vorgegebener Mindestsummen für die
Förderung der Fördertatbestand nicht erfüllt werde. Die zunächst vermutete Dring-
lichkeit in Bezug auf die auslaufenden Antragsfristen sei somit nicht gegeben.
Inhaltlich könne die Verwaltung erst in der folgenden Sitzung eine Aussage zu die-
sem Antrag treffen.
Herr Howe beantragt vor diesem Hintergrund die Vertagung um eine Sitzung.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Vertagt.
Ende des öffentlichen Teils: 18.00 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.05 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18.10 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18.10 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BA vom 05.03.2012, ÖT 14
Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse
gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.
Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:
7.1.1 Niederschrift vom 13.02.2012, nichtöffentlicher
Teil
Mit Änderungen einstimmig beschlossen.
7.2.1 Mdl. Mitteilung über die Auswirkungen der
Haushaltsbeschlüsse in der Bürgerschaft
23.02.2012
Zurückgezogen
8.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme
9.1 Beginn der Ausschreibung für Baumaßnah-
men in Travemünde (661)
1.) K 28, Deckensanierung Moorredder
2.) Dünne Schichten im Kalteinbau (DSK) Sa-
nierung diverser Straßen in Travemünde
Einstimmig empfohlen zu beschließen
11.1 Vergabe eines Ingenieurauftrages für die Bau-
grunduntersuchung und Gründungsempfehlung
zum Ersatzneubau Bahnhofsbrücke (661)
Einstimmig empfohlen zu beschließen
Er beendet die Sitzung um 18.10 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
19.03.2012 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
Carl Howe Dennis Bössow
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
Strategiekonzept
zum
Erhalt
der
biologischen Vielfalt
in Lübeck
Bereich Naturschutz
Mai 2010
Strategiekonzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt
in Lübeck
Einführung
Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2010 zum „Internationalen Jahr der Artenvielfalt“
erklärt, um auf den weltweit akut drohenden Verlust der biologischen Vielfalt von Tieren
und Pflanzen aufmerksam zu machen.
Der Tag der biologischen Vielfalt erinnert an das Inkrafttreten des Übereinkommens über
die biologische Vielfalt (CBD) und wird jedes Jahr am 22. Mai begangen.
Die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde, die biologische Vielfalt (oder kurz: Biodiversi-
tät), umfasst neben der Artenvielfalt auch die Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensge-
meinschaften, Lebensräumen und Landschaften und die genetische Vielfalt innerhalb der
verschiedenen Arten
Nachweislich nimmt die Biodiversität global kontinuierlich ab. Nach Schätzungen von
Fachleuten sterben weltweit täglich 150 Arten aus. Der Verlust des Lebensraums gehört
heute zu den wichtigsten Bedrohungen der Arten. Verursacht durch gravierende Umwelt-
veränderungen wie z.B. Klimaerwärmung, Verschmutzung der Lebensräume, Überdün-
gung, Überfischung, Jagd, Ausbeutung der Ressourcen und die Ausbreitung fremder
Arten.
Die Gesamtzahl der Arten hat zwischen 1970 und 2000 gemäß dem UN-Umweltprogramm
2007 um 40 Prozent (!) abgenommen.
In Lübeck gehen wir hochgerechnet von 28.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten aus, davon
sind schätzungsweise mindestens ein Drittel, also etwa 9000 vom Aussterben bedroht,
stark gefährdet oder gefährdet.
2
Kartierungen haben ergeben, dass u.a. die Anzahl der Arten von Gefäßpflanzen in Lübeck
in den letzten 80 Jahren deutlich gesunken sind. Im Jahr 1932 wurden 520 Arten kartiert.
1960 waren es nur noch 405 Gefäßpflanzenarten und im Jahr 1982 ist die Zahl sogar
bis auf 364 Arten gesunken. Das entspricht einem Rückgang der Gefäßpflanzenarten in
Lübeck von ca. 30 %.
Die Bundesregierung hat ihre Nationale Biodiversitätsstrategie im November 2007 vorge-
legt. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt
als wichtige Aufgabe definiert und ein 20-Punkte Programm „Naturschutz 2020“ ins Le-
ben gerufen.
Der Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck greift diese Landes- und Bundesvorga-
ben auf und legt hiermit ein eigenes, auf die konkrete Natursituation in Lübeck bezogenes
Fachkonzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt vor. Dabei werden 10 Biodiversitätsziele
für Lübeck beschrieben und ein Handlungsprogramm mit den wichtigsten umzusetzen-
den Maßnahmen vorgeschlagen.
Die Abwägung der inhaltlichen Aussagen des Fachkonzeptes mit den anderen Interessen
der Stadt soll im Rahmen eines Landschaftsplanverfahrens erfolgen. Auch die Umsetzung
der Maßnahmen erfolgt unter Abwägung mit anderen Entwicklungszielen der Stadt.
Ber nd Möller Dr . Ursula Kühn
Senator für Umwelt, Sicherheit Ber eich Naturschutz
und Or dnung
3
Ziele für Lübeck
Die Naturschutzgebiete „Grönauer Heide“ und „Dummersdorfer Ufer“
gehören dauerhaft zu den 100 bedeutendsten „Hot Spots der Artenvielfalt“
in Schleswig-Holstein.
Artenschutz in Lübeck wird vor allem durch den Schutz von Lebensräumen
und die Förderung von natürlichen biologischen Prozessen verwirklicht.
Alle Lübecker Gebiete, in denen Arten vorkommen, die vom Aussterben be-
droht sind oder die wichtige Leit- und Zielarten darstellen, sind gesichert und
entwickelt. Potenziell vorkommenden Arten ist ein angemessener Lebens-
raum bereitgestellt. Zu solchen Arten gehören z.B. die Haselmaus, der goldene
Scheckenfalter, die Flussseeschwalbe und die Rotbauchunke.
1 Gefährdete Arten haben in Lübeck
einen sicheren Lebensraum
4
Handlungsprogramm
Ausgangslage
Wildlebende Tiere und Pflanzen stehen bereits jetzt unter dem gesetzlichen Schutz des
Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 7 und 39ff). Im § 44 BNatschG sind die Vorschriften zum
Schutz besonders geschützter Arten festgelegt. Dazu gehören u.a. alle europäischen Vo-
gelarten. Zusätzlich sind einige Arten streng geschützt, z.B. Kammolch oder Fledermäuse.
Erste Kartierungen möglicher Haselmausvorkommen in Lübeck sind erfolgt.
Für die Flussseeschwalbe wurde in der Pötenitzer Wiek eine Brutinsel gebaut. Außerdem
wurden 2 Brutflöße ausgebracht.
2010/2011
1. Die Hansestadt Lübeck unterstützt
fachlich und politisch das von der
Stiftung Naturschutz SH geplante
Aurinia-Projekt (ein von der EU geför-
dertes Projekt zur Wiederansiedlung
des vom Aussterben bedrohten Golde-
nen Scheckenfalters) im Bereich des
Naturschutzgebiets Dummersdorfer
Ufer.
2. Die Hansestadt Lübeck wählt die 10
wichtigsten Hot spots der Artenvielfalt
in Lübeck nach fachlicher Abstimmung
aus und meldet sie beim Land Schles-
wig-Holstein an.
3. Die Erfassung des Zustandes von
von Arten, die in den Regionalen Roten
Listen als vom Aussterben bedroht
eingestuft waren, und sonstiger Leit-
und Zielarten wird fortgesetzt.
4. Es wird ein Monitoringkonzept für
bedrohte Arten und Lebensräume
nach fachlicher Abstimmung in der
Stadt entwickelt und durchgeführt.
Schutzmaßnahmen für die erfassten
Arten werden ermittelt und – soweit
erforderlich – weiterhin umgesetzt.
Ab 2012
5. Schutzmaßnahmen für bedrohte
Arten werden regelmäßig umgesetzt.
5
Ziele für Lübeck
Der Fischotter hat ausreichend Nahrungsgewässer in der Wakenitz, der Trave
und in kleineren Lübecker Fließgewässern. An den Ufern befinden sich ausrei-
chend geschützte Rückzugsräume, Ausstiegshilfen und sichere, barrierefreie
Wanderkorridore in Lübeck.
2 Der Fischotter ist in Lübeck
dauerhaft heimisch
6
Handlungsprogramm
Ausgangslage
Der Fischotter wird regelmäßig in Lübecker Gewässern nachgewiesen und hat sich im
Bereich der Wakenitz fortgepflanzt. Er hat an Kanaltrave, Dükerkanal und Wakenitz neue
Ausstiegshilfen erhalten. Wichtige Gefahrenbereiche wurden durch Aufstellen von Warn-
schildern an sieben Straßenabschnitten und Errichtung eines Leitzaunes an der Querung
Herrnburger Landgraben/Brandenbaumer Landstraße entschärft.
2010/2011/ab 2012
1. Das Vorkommen des Fischotters
wird laufend kartiert.
2. Der Lebensraum des Fischotters wird weiter
z.B. mit folgenden Maßnahmen optimiert:
- Bau einer Leitzäunung an der Medebek (B 75+
Medekbekstr.)
- Entfernung von Müll (Verletzungsgefahr für
Fischotter) und Anpflanzung einer Dornenhecke
am Herrnburger Landgraben bei Eichholz
- Schützende Uferbepflanzung aus Dornensträu-
chern zwischen Straße und Schlutuper Bach
7
Ziele für Lübeck
Die Natura 2000-Gebiete in Lübeck sind durch Vorgaben in Managementplä-
nen optimal entwickelt und gepflegt.
Die in den Gebieten maßgeblichen Ziellebensräume und Zielarten haben einen
guten oder hervorragenden Erhaltungszustand. Das gesetzliche Verschlechte-
rungverbot wird vollständig eingehalten.
Die Wakenitzniederung sowie das „Schöne Dreieck“ an der Grönauer Heide
sind als Natura 2000-Gebiete nachgemeldet.
3 Die Natura 2000-Gebiete in Lübeck
haben einen hervorragenden
Erhaltungszustand
8
Handlungsprogramm
Ausgangslage
Die Naturschutzbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Bewirtschaftungs- und Maßnah-
menpläne für die Natura 2000-Gebiete aufzustellen, soweit dies erforderlich ist.
Es liegen Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete Grönauer Heide, die Herrnbur-
ger Dünen und die Geniner Friedhofseiche vor. Die Maßnahmen werden regelmäßig bzw.
nach und nach umgesetzt.
2010/2011
1. Die Managementplanung für die
Traveförde (Aufgabe des Landes SH)
mit Priorität der Teilbereiche Lauer-
holz, Schellbruch und Priwall wird
begleitet bzw. für die Waldbereiche
innerstädtisch entworfen.
2. Für das „Schöne Dreieck“ an der
Grönauer Heide wird ein Antrag der
Naturschutzverbände auf Ausweisung
als NSG auf der Grundlage der vorlie-
genden Mediationsvereinbarung von
Seiten der Hansestadt befürwortet.
3. Dem Land Schleswig-Holstein wird
die Nachmeldung der Wakenitznie-
derung als FFH-Gebiet und als Vogel-
schutzgebiet vorgeschlagen.
4. Die Hansestadt Lübeck befördert den
Abschluss der Managementplanung für
die Traveförde durch das Land SH.
5. Die Managementplanung für die restli-
chen Natura-2000-Gebiete (Aufgabe des
Landes SH) wird begleitet bzw. für die
Waldbereiche innerstädtisch entworfen.
ab 2012
6. Die Hansestadt Lübeck befördert den
Abschluss der Managementplanung für
die restlichen Natura-2000-Gebiete durch
das Land SH.
9
Ziele für Lübeck
Die Moore in Lübeck, insbesondere das Krummesser Moor, das Pöppendorfer
Moor, das Deepenmoor, das Siemser Moor und das Kuhbrooksmoor, sind ge-
schützt und renaturiert. Sie können damit ihre Funktion als Treibhausgassenke
vollständig erfüllen.
4 Die Moore in Lübeck sind
geschützt und renaturiert
10
Handlungsprogramm
Ausgangslage
Das Krummesser Moor ist zu 80 % im öffentlichen Besitz und die Flächen werden als
Ausgleichsflächen extensiv genutzt und tlw. vernässt. Weitere Moore sind beim Moor-
schutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein angemeldet.
2010/2011
1. Für die vollständige Renaturierung
des Krummesser Moores wird ein ver-
einfachtes Flurbereinigungsverfahren
begonnen.
2. Für das Pöppendorfer Moor wird
eine Machbarkeitsstudie zur Renatu-
rierung erstellt.
ab 2012
3. Weitere Moore in Lübeck werden –
wo möglich - renaturiert.
11
Ziele für Lübeck
Das Gebiet des Grünen Hufeisens - zwischen Groß Grönau, dem Ring-
stedtenhof und Krummesse - ist so entwickelt, dass durch den Klimawandel
bedrohte Arten - insbesondere Arten, die feuchte Lebensräume benötigen -
dort weitgehend ökologisch ungehindert wandern können. Gleichzeitig wird
die Erholungsnutzung des Raumes verbessert.
5 Das Grüne Hufeisen im Süden
Lübecks ist als Artenschutz- und
Erholungsgebiet entwickelt
12
Handlungsprogramm
Ausgangslage
In der Mediationsvereinbarung wurde 2008 zwischen Flughafen, der Hansestadt Lübeck
und Naturschutzverbänden vereinbart, dass u.a. im Raum „Grünes Hufeisen“ im Süden
Lübecks nachhaltiges Flächenmanagement zugunsten der Naturentwicklung besonders
gefördert wird.
Dazu wurde bereits eine Projektgruppe zum „Grünen Hufeisen“ etabliert. Entwicklungs-
ziele sind konzipiert und räumlich zugeordnet. Flächenankaufmöglichkeiten sind geprüft.
2010/2011
1. Eine bis mehrere Erholungsmaßnah-
men sind geplant und tlw. umgesetzt,
z.B. die Errichtung eines Aussichts-
turms am Krummesser Moor.
2. Eine Naturschutzmaßnahme - An-
lage/Sanierung von Kleingewässern
- im Gebiet Ringstedtenhof wird nach
Abstimmung mit anderen städtischen
Belangen geplant und ggf. umgesetzt.
ab 2012
3. Weitere Erholungsmaßnahmen wie
Wegeergänzungen sind umgesetzt.
13
Ziele für Lübeck
Die Waldflächen werden weiterhin nach dem Konzept für naturnahe Wald-
bewirtschaftung bewirtschaftet. Die Wälder können damit ihre Funktion als
Treibhausgasspeicher vollständig erfüllen.
Die Stadt setzt sich dafür ein, dass auch andere Waldbesitzer ihre Wirtschafts-
führung auf das Konzept der naturnahmen Waldnutzung ausrichten.
Der Stadt verwendet bei städtischen Baumaßnahmen vorrangig Holz aus dem
Lübecker Wald oder nach FSC zertifiziertes einheimisches Holz.
Die einzelnen Waldflächen werden durch Neuwaldbildungen miteinander
vernetzt.
Ein Walderlebnispark ist naturverträglich errichtet.
6 Der Lübecker Wald wird weiter-
hin naturnah bewirtschaftet
und gepflegt
14
Handlungsprogramm
Ausgangslage
Das Waldkonzept wird im Lübecker Wald seit 1994 erfolgreich angewandt und umge-
setzt. Eine erste Machbarkeitsstudie für den Walderlebnispark ist erarbeitet.
Der Bereich Naturschutz setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen zur Verkehrssicherheit
von Bäumen innerhalb und außerhalb des Waldes auf das gesetzlich Erforderliche be-
schränkt bleiben.
2010/2011
1. Die Kontinuierlichkeit des Lübecker
Waldkonzeptes wird gesichert.
2. Die Machbarkeit eines Walderleb-
nispark wird geprüft. Der Park soll die
Gäste u.a. mit der biologische Vielfalt
in Lübeck vertraut machen.
ab 2012
3. Investoren zur Umsetzung des Wald-
erlebnisparks werden gesucht.
4. Die Waldflächen werden angemessen
erlebbar gemacht.
15
Ziele für Lübeck
Die Hansestadt Lübeck bemüht sich im Rahmen der geltenden Bürgerschafts-
beschlüsse, dass auf ihren eigenen Flächen überwiegend ökologischer Land-
bau betrieben wird. Die landwirtschaftlichen Flächen sind in angemessenem
Umfang durch Hecken und Feldgehölze vernetzt.
Die Stadt setzt sich dafür ein, dass ökologischer Landbau auch auf Privatflä-
chen betrieben wird.
Öffentliche Kantinen bieten vermehrt Gerichte aus ökologischem Anbau und/
oder regionaler naturverträglicher Erzeugung an.
7 In Lübeck wird der ökologische
Landbau betrieben und gefördert
16
Handlungsprogramm
Ausgangslage
Die Stadtgüter Krummesse und Falkenhusen sowie die Flächen des Ringstedtenhofs wer-
den bereits ökologisch bewirtschaftet.
2010/2011
1. Alle Grünlandflächen im Besitz der
HL werden extensiv genutzt. Dies wird
bei Verpachtung durch Auflagen in
neuen Pachtverträgen sichergestellt.
2. Für die Ackerflächen im Lübecker
Besitz werden bei der Pachtvergabe
vorrangig Interessenten für den ökolo-
gischen Landbau ausgewählt.
3. Die Umsetzung der Vorgaben des
Gesamtlandschaftsplanes (GLP) in
Bezug auf Knickdichte und Umfang der
Feldgehölzflächen wird fortgesetzt.
4. Für die Lübecker Schutzgebiete wird
der Einsatz von „Permakultur“ (= öko-
systemare, dauerhafte landwirtschaft-
liche Nutzung, die die Komplexität der
Natur nutzt) geprüft.
5. Die Verpachtung städtischer Kan-
tinen erfolgt unter der Vorgabe von
Einsatz regionaler und naturverträgli-
cher Produkte.
ab 2012
6. Die Vorgaben des GLP in Bezug auf
Knickdichte und Umfang der Feldge-
hölzflächen sind eingehalten.
7. Die Umstellung von konventioneller
Landwirtschaft auf Ökolandbau auf
Privatflächen wird durch geeignete
Maßnahmen der Stadt gefördert.
17
Ziele für Lübeck
Wildnisflächen - das sind Flächen, auf denen die Natur nur im geringen Maße
von menschlicher Nutzung und Pflege beeinflusst wird - entstehen auf
mind. 5 % des Lübecker Gemeindegebietes (entspr. ca. 1.100 ha). Dazu ge-
hören Referenzflächen im städtischen wie nicht städtischen Wald sowie z.B.
Sukzessionsflächen außerhalb des Waldes.
Die Referenzflächen im städtischen Wald werden weiterhin der Eigenentwick-
lung überlassen.
Auf Lübecker Wildnisflächen können Interessierte die vom Menschen unbeein-
flusste Eigenentwicklung der Natur erleben.
8 In Lübeck gibt es auf mindestens
5 % der Fläche Wildnisflächen
18
Handlungsprogramm
Ausgangslage
Innerhalb des Waldes sind 269 ha ungenutzte Referenzflächen bereits seit den 1990er
Jahren etabliert (1,3 % der Gesamtfläche Lübecks).
Außerhalb des Waldes sind in Lübeck ca. 700 ha wildnisartige Lebensräume z.B. in
Form von Sukzessionsflächen vorhanden.
2010/2011
1. Im Rahmen der Landschaftsplanung
werden geeignete Wildnisgebiete nach
fachlicher Abstimmung abgegrenzt.
2. Die Entwicklung der Wildnisgebiete
wird - soweit städtisch – durch ein
Monitoring begleitet.
ab 2012
3. Das Monitoring wird fortgesetzt.
4. Die Wildnisflächen werden ange-
messen erlebbar gemacht.
19
Ziele für Lübeck
In Lübeck besteht ein funktionierendes Netz aus Biotopverbundflächen auf
mind. 20 % der Landflächen.
Dieses Netz besteht aus vorhandenen Schutzgebieten, Wäldern und Eignungs-
flächen für den Biotopverbund, z.B. in Fluss- und Bachniederungen.
Der Teil des an Lübeck grenzenden „Grünen Bandes“ - ehemaliger Grenzstrei-
fen der DDR - ist naturnah erhalten.
9 Ein Netz aus Biotopverbundflächen
ist auf mindestens 20 % der Land-
flächen vorhanden
20
Handlungsprogramm
Ausgangslage
Das Biotopverbundsystem ist im 2008 beschlossenen Gesamtlandschaftsplan (GLP)
verbindlich dargestellt.
18 % der Gesamtfläche Lübecks sind als vorhandenes FFH-Gebiet ausgewiesen.
Das „Grüne Band“ ist durch Schutzgebiete des Landes Mecklenburg-Vorpommern
geschützt.
2010/2011
1. Das Biotopverbundsystem wird fort-
geschrieben und im Landschaftsplan
aktualisiert.
2. Defizite im Biotopverbundsystem
werden – soweit Flächenverfügbarkeit
gegeben – beseitigt.
3. Der Wert des „Grünen Bandes“
für Naturschutz und Erholung wird in
Zusammenarbeit mit Mecklenburger
Behörden in den Fokus der Öffentlich-
keit gerückt, z.B. durch „grenzüber-
schreitende“ Exkursionen.
ab 2012
3. Defizite im Biotopverbundsystem
werden – soweit Flächenverfügbarkeit
gegeben – beseitigt.
21
Ziele für Lübeck
Die Trave, die Wakenitz und der Elbe-Lübeck-Kanal haben entsprechend den
Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einen guten ökologischen und
chemischen Qualitätszustand erreicht. Die ökologische Durchgängigkeit ist
wiederhergestellt. Die natürlichen Überflutungsräume in der freien Landschaft
sind nicht bebaut. Der Bestand der für die Lübecker Fließ- und Stillgewässer
charakteristischen Fischfauna ist dauerhaft gesichert.
10 Die Flüsse und Bäche in Lübeck
haben eine gute ökologische
Qualität
22
Handlungsprogramm
Ausgangslage
Die natürlichen Überflutungsräume und die Bebauung in Niederungen sind im Gesamt-
landschaftsplan und im Fachkonzept Klimawandel dargestellt.
Die gesetzlichen Vorgaben der Wassergesetzgebung (z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Lan-
deswassergesetz) werden angewandt.
2010/2011
1. Die ökologische Durchgängigkeit
des bisher überwiegend verrohrten
Teutendorf-Brodtener Baches wird
planerisch vorbereitet.
2. Die Machbarkeit der ökologische
Durchlässigkeit des Gewässersystems
Wakenitz-Trave im Bereich des Dükers
wird untersucht.
3. Mit der Umsetzung der Renaturie-
rung des Teutendorf-Brodtener Baches
wird begonnen.
4. Die Machbarkeit der Vernässung
der Lübecker Schwartauniederung
wird untersucht.
5. Für die wichtigsten Fließgewässer
werden Gewässerpflegepläne mit
Artenschutzaspekten aufgestellt bzw.
fortgeschrieben.
ab 2012
6. Die Umsetzung der Renaturierung
des Teutendorf-Brodtener Baches wird
abgeschlossen.
7. Die Schwartauniederung wird -
soweit möglich - vernässt.
23
1
Hansestadt Lübeck - Gestaltungs- und Welterbebeirat - 32.Sitzung 08.03.2012 - 09.03.2012 Gestaltungs- und Welterbebeirat der Hansestadt Lübeck,
32. Sitzung, 08.03.- 09.03.2012
Tagesordnung Donnerstag, 08.03.2012 Nicht ö entlicher Teil
Informa on
Gründungswerksta am 25.02.2012 zur Neubebauung des Gründungsviertels
geplanter Workshop am 10.03.2012 zum Grünstrand in Travemünde
Freitag, 09.12.2011 Ö entlicher Teil
9:30 Uhr B&B Hotel, Wer straße, Arch.: Störmer, Murphy and Partners
Nicht ö entlicher Teil
Ortsbesich gung
u.a. Brüggen, Hafenstraße
Medien-Information
23.02.2012
Bauvorhaben:
B 207n, Erteilung eines weiteren Bauauftrages zur Herstellung der B 207n Lü-
beck - Pogeez
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck,
hat einen weiteren Auftrag für den Bau der B 207 zwischen Lübeck und Pogeez erteilt.
Die Bauleistungen wurden an die Firma Johann Bunte Bauunternehmung, Niederlas-
sung Schwerin vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 1.100.000 Euro.
Die beauftragten Bauleistungen beinhalten den Erd- und Straßenbau auf einer Länge
von etwa 300 m einschließlich des neu zu bauenden Einmündungsbereiches zur beste-
henden B 207 südlich von Pogeez. Ferner wird in diesem Zuge ein Versickerungsbe-
cken gebaut, um eine ausreichend gesicherte Vorflut für die weiteren Baumaßnahmen
und die Straßenentwässerung der B 207n zu gewährleisten.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich in der 10. Kalenderwoche beginnen.
Während der Bauarbeiten kommt es zu einer temporären Einschränkung des Radver-
kehrs; ein Passieren der Baustelle wird jedoch möglich sein. Zur Herstellung des Ein-
mündungsbereiches zur bestehenden B 207 wird eine halbseitige Sperrung der B 207
erforderlich. Der Verkehr wird während dieser Sperrung mit Hilfe einer Lichtsignalanlage
geregelt. Nach Fertigstellung wird der Verkehr über diesen Teil der neu erstellten
B 207n geführt.
Parallel zur genannten Bautätigkeit wird auch der Anschluss der neu zu erstellenden
B 207n an die Autobahnanschlussstelle Lübeck-Süd der BAB A 20 vorbereitet. Zur Rea-
lisierung einer Baustellenzufahrt wird die vorhandene Verkehrsregelung angepasst.
In den genannten Baubereichen kann es vereinzelt zu Beeinträchtigungen des öffentli-
chen Verkehrs durch Baustellenverkehr kommen.
Mit der Hauptbauleistung für die Gesamtmaßnahme "Verlegung und Neubau der B 207
Lübeck - Pogeez, 2. Bauabschnitt" wird im zweiten Halbjahr 2012 begonnen. Die Ge-
samtfertigstellung der Strecke ist für das Jahr 2014 vorgesehen.
Der Landesbetrieb Straßen bau und Verkehr Schleswig-Holstein bittet um Verständnis
für die erforderlichen Arbeiten.
Verantwortlich für den Pressetext:
LBV-SH, Niederlassung Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck
Telefon: 0451-371-2100 Telefax: 0451-371-2124
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jens Sommerburg ! Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schteswig-Hoistein I Niederlassung Lübeck I Jerusa-
lemsberg 9123566 Lübeck ITelefon 0451 371-2100 I Telefax 0451 371-2124 I poststelle@lbv-sh.landsh.de I
Mecflen-Inforrilationen des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.lbv-sh.de
N
Fahrstreifen neu:
3.25 I 2.75 I 3.00