Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


BA vom 05.03.2012, ÖT  1

 

N I E D E R S C H R I F T 

über die 

64.Sitzung des Bauausschusses  

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag, 

05.03.2012 

um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12 

 

- Öffentlicher Teil - 

Anwesend: 

als Vorsitzender    Herr Howe

als Ausschussmitglieder    Herr Dr. Brock

    Herr Dr. Eymer

  Frau Förster

  Herr Freitag

     Herr Hiller

          Herr Lötsch

          Frau Mewes 

          Herr Pluschkell

          Herr Quirder

          Herr Rathcke 

Herr Rosenbohm 

     Herr Schubert

     Herr Stüttgen 

Herr Wiesbrock –Vertreter- 

      

Herr Boden - Senator

 

 

Nicht anwesend :  

Herr Michaelis, Herr Freiheit – beratendes Mitglied-

 

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

Seniorenbeirat    Herr Zander

Stellv. Behindertenbeauftragte    Frau Bade

Fachbereichscontrolling      Herr Bössow – Protokollführer-

Stadtplanung     Herr Schröder, Herr Schünemann

Stadtgrün und Friedhöfe      Herr Schott

LPA           Herr Wiese

Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit    Herr Langentepe

Bürgerschaftsmitglied    Herr Müller

Gemeinnütziger Verein       

Lübeck-Schlutup e.V.    Herr März

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  2

 

 

A. Tagesordnung 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

 

1.0   Allgemeiner Teil 

 

1.1   Feststellung der Beschlussfähigkeit 

1.2   Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

1.3   Niederschriften, öffentlich 

1.3.1   Niederschrift vom 13.02.2012, öffentlicher Teil  

 

2.0   Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren 

2.1   94. FNP-Änderung und B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße 

-Abschließender Beschluss und Satzungsbeschluss- (610)  

2.2   B-Plan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel/Spielbank/Hotel (610)  

 

3.0   Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen 

4.0   Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1   Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans „Biologische 

Vielfalt“ (3.391)  

4.2   Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans „Anpassung an 

den Klimawandel“ (3.391)  

 

5.0   Mitteilungen und Berichte 

5.1   Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2   Sonstige Mitteilungen 

5.2.1  Mdl. Bericht: Umgestaltung des Schlutuper Marktes (670, Gemeinnütziger Verein Schlutup)   

5.2.2   Mdl. Bericht: Grundüberholung der Skateanlage an der Kanalstraße (670)   

5.2.3   Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr in Lübecker Häfen (691)   

5.2.4   Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die Hansestadt Lübeck (691)   

5.3   Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen 

5.4   Eilentscheidungen des Bürgermeisters  

 

6.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

6.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

6.2   Neue Anfragen 

6.3 Anträge 

6.3.1  Landesgartenschau 2016, Antrag aus der Bürgerschaft 26.01.2012 TOP 4.18, Drs. 554; ver-

tagt am 13.02.2012  

6.3.2  Landesgartenschau 2016, Antrag aus der Bürgerschaft 26.01.2012 TOP 4.18, Drs. 583; ver-

tagt am 13.02.2012  

 

II.  Nicht öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

7.0   Niederschriften, Mitteilungen und Berichte 

7.1   Niederschriften, nicht öffentlich 

7.1.1   Niederschrift vom 13.02.2012, nichtöffentlicher Teil  

7.2   Mitteilungen 

7.3   Berichte 

 

8.0   Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL) 

8.1   Siehe Anlage   

 

9.0   Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL) 

  Keine Vorlagen

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  3

 

10.0   Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

  Keine Vorlagen 

  

11.0   Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

11.1   Vergabe eines Ingenieurauftrages für die Baugrunduntersuchung und Gründungsempfehlung 

zum Ersatzneubau Bahnhofsbrücke (661)   

 

12.0   Öffentlich-rechtliche Verträge 

Keine Vorlagen 

 

13.0   Herausnahmen aus Veränderungssperren 

Keine Vorlagen 

 

14.0   Zurückstellung von Baugesuchen 

Keine Vorlagen 

 

15.0   Sonstige Beschlussvorlagen 

Keine Vorlagen 

 

16.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

16.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

16.2   Neue Anfragen 

16.3   Anregungen und Verschiedenes 

 

 

 

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

17.0   Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  4

 

B. Protokoll: 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

1.0 Allgemeiner Teil  

 

 

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-

zeichnungen vorgenommen werden. 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

Die Verwaltung bittet um Aufnahme der nachfolgenden TOP:

 

6.3.3  Teilnahme am Förderprogramm des BMU (Strassenbeleuchtung) prüfen,  

          Antrag aus der Bürgerschaft 23.02.2012, TOP 4.21 Drs. Nr. 621  

 

  9.1  Beginn der Ausschreibung für Baumaßnahmen in Travemünde (661)  

           1.)  K 28, Deckensanierung Moorredder 

           2.)  Dünne Schichten im Kalteinbau (DSK) Sanierung diverser Straßen in 

                            Travemünde

 

Herr Quirder beantragt den TOP 2.1 um 2 Sitzungen zu vertagen. 

Herr Lötsch beantragt die TOP 4.1 und 4.2 nach Debatte zu vertagen. 

  Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den antragsgemäßen Än-

derungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit der Vorlagen ein-

stimmig. 

1.3 Niederschriften, öffentlich

1.3.1  Niederschrift vom 13.02.2012, öffentlicher Teil  

 

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.

 

 

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren  

2.1  94. FNP-Änderung und B-Plan 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße 

-Abschließender Beschluss und Satzungsbeschluss- (610)  

   

  Beschlussvorschlag:  

 

1  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des

Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonsti-

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  5

 

gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan

19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße sowie zur 94. Flächennutzungsplanän-

derung für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-

Moorgarten abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Be-

hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der

Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

- Stadtgrün, vorgebracht mit Schreiben vom 21.10.2011 

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: 

-   Straßenverkehrsbehörde/Straßenbaulastträger, vorgebracht mit 

Schreiben vom 21.10.2011 

-   Haus & Grund, Eigentümerschutz-Gemeinschaft  vorgebracht mit 

Schreiben vom 14.06.2010 sowie 17.10.2010 

-   Bürgerin, vorgebracht mit Schreiben vom 10.10.2011 

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellung-

nahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in

Kenntnis zu setzen. 

2  Die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Nien-

dorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten in der vorliegenden

Fassung wird beschlossen.  

3  Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden 

Fassung wird gebilligt. 

4  Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, die 94. Änderung des Flächen-

nutzungsplanes für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil

Niendorf-Moorgarten zur Genehmigung vorzulegen und danach die Ertei-

lung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und

der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingese-

hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

5  Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 19.02.00 – Niendorfer 

Hauptstraße in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. 

6  Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. 

7  Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 

BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an-

zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung

während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft ver-

langt werden kann. 

  Vertagt.

 

 

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2.2  B-Plan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel/Spielbank/Hotel (610)  

   

  Beschlussvorschlag: 

 

1.  Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbe-

reich wird der Bebauungsplan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbin-

sel/Spielbank/Hotel - aufgestellt. 

  Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Die Hotelnutzung soll gesi-

chert und in einem Teilbereich des Hotels Flächen für eine Spielbank zur

Verfügung gestellt werden. Die erforderlichen Stellplatzflächen sollen

ausgewiesen werden. 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13a Abs. 3 

BauGB     ortsüblich bekannt zu machen. 

3.  Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 

wird abgesehen. 

4.  Wo sich die Öffentlichkeit gemäß § 13 a (3) Nr. 2 BauGB über die we-

sentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb einer

bestimmten Frist äußern kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. 

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag. 

 

 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1  Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans 

„Biologische Vielfalt“ (3.391)  

Beschlussvorschlag:

 

Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema „Biologische Vielfalt“ fortge-

schrieben.  

 

Auf Vorschlag vom Vorsitzenden spricht sich der Bauausschuss einvernehmlich dafür

aus, die TOP 4.1 und 4.2 gemeinsam zu behandeln. 

 

Frau Dr. Kühn leitet in die Materie ein und stellt die Inhalte der Vorlagen „Biologische

Vielfalt“ und „Klimaschutz“ kurz vor.

Es handle sich um 2 thematische Landschaftspläne – „Biologische Vielfalt“ und „Kli-

maschutz“. Frau Dr. Kühn stellt zum Einen die möglichen Auswirkungen des Klima-

wandels auf Lübeck vor und berichtet zum Anderen von den Anwendungsbereichen

und den Zielen des Landschaftsplans „Biologischen Vielfalt“.

Auf Nachfrage von Herrn Lötsch zu den finanziellen Auswirkungen der Vorlage „Bio-

logische Vielfalt“ teilt Frau Dr. Kühn mit, diese seien genau genommen nicht korrekt

abgebildet. Es fallen bei beiden Vorlagen Sachkosten in dem Umfang wie bei der

Vorlage zum Klimaschutz an.

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  7

 

Herr Lötsch bittet zudem darum den Aufwand auch in Bezug auf die Arbeitsstunden

abzubilden. Frau Dr. Kühn teilt mit, dies sei zum jetzigen Zeitpunkt stundengenau

nicht bekannt.

Herr Lötsch bittet darum die Stellungnahme der KWL im weiteren Verfahren der Vor-

lage beizulegen.

Auf Nachfrage der Herren Rathcke und Dr. Brock teilt Frau Dr. Kühn mit, es seien

sämtliche Stellungnahmen in der Vorlage berücksichtigt. 

Frau Dr. Kühn sagt zu die in der Vorlage zitierte Broschüre „Strategiekonzept Biologi-

sche Vielfalt“ dem Bauausschuss als Anlage zum Protokoll nachzureichen.

 

Vertagt.

4.2  Aufstellung und öffentliche Auslegung eines thematischen Landschaftsplans 

„Anpassung an den Klimawandel“ (3.391)  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gesamtlandschaftsplan wird zum Thema „Vorsorge und Anpassung

der Landnutzungen an den Klimawandel“ fortgeschrieben.  

Siehe Debatte zu TOP 4.1

Vertagt.

 

 

5.0  Mitteilungen und Berichte 

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden 

Herr Howe erinnert im Nachgang zu den Informationen und Abfragen in den vergan-

genen Sitzungen an den morgen stattfindenden Ausflug zum Schleswig-Holstein

Energieeffizienzzentrum in Neumünster.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

5.2 Sonstige Mitteilungen

 

Gestaltungs- und Welterbebeirat – Tagesordnung

Die Verwaltung verweist auf die umverteilte Tagesordnung. (siehe Anlage)

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Medien-Information Bauvorhaben B 207n – Erteilung eines weiteren Bauauftra-

ges zur Herstellung der B 207n Lübeck-Pogeez 

Die Verwaltung weist auf eine entsprechende Presseinformation des Landesbetriebes 

Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein hin (siehe Anlage).

 

 

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Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Verkehrsuntersuchung Streckenzug An der Lohmühle / Karlstraße

Im Nachgang zur vergangenen Sitzung stellt Herr Schünemann noch einmal heraus, 

welche Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung kurzfristig – jedoch frühestens nach

Genehmigung des Haushalts durch das Innenministerium - zur Optimierung des Ver-

kehrsflusses vorgenommen werden sollten, um bestehende Mängel ohne Bautätig-

keiten möglichst ad hoc zu beseitigen.  

Hierzu zählen: 

  Aufhebung der Linksabbiegespur Karlstraße in die Schwartauer Alle zu Guns-

ten einer weiteren Geradeausspur sowie Erweiterung der Fahrstreifen in der

Karlstraße von 2 auf 3 Streifen (ohne Umbau zwischen den vorhandenen

Bordsteinen) 

Optimierung der Signalanlagen auf der Strecke: Lohmühlenteller -

Katharinenstraße 

In diesem Zusammenhang ergebe sich die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsredu-

zierung auf 30 km/h in der Karlstraße beidseitig aufgrund der geringen Fahrstreifen-

breiten und des erheblichen Schwerverkehranteils. Es seien keine baulichen Maß-

nahmen notwendig, es würden lediglich Markierungen vorgenommen und Arbeiten an

der Steuerung bzw. Technik der Lichtsignalanlagen erforderlich. Die Kosten werden

auf ca. 25.000 EUR geschätzt.

Herr Dr. Brock gibt zu bedenken, es bestehe eine aus seiner Sicht erhebliche Unfall-

gefahr durch Fahrzeuge, welche aus der Karlstraße kommend Richtung Warburg-

Brücke links auf das Gelände des dort ansässigen Staples-Marktes einbiegen wollen,

da sich unmittelbar hinter dieser Einfahrt die 2 Fahrstreifen zu einem verbinden.

Herr Quirder bittet in Ergänzung dieser Anregung um Prüfung, das Linksabbiegen an

dieser Stelle zu untersagen.

Herr Schünemann weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit einiger Anlieger in der

Karlstraße aus Richtung Lohmühle bzw. Schwartauer Allee kommend direkt nur als

Linksabbieger möglich sei, sagt jedoch eine erneute Prüfung zu.

Herr Hiller bittet zudem zu berücksichtigen, dass künftig auch die Verkehre des im

Bau befindlichen Berufsschulzentrums dazu kämen. Die Empfehlungen des Gutach-

ters berücksichtigen diese Entwicklung/ Erweiterung.

Herr Schünemann sagt die gezeigte Folie als Anlage zum Protokoll zu (siehe Anla-

ge).

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Anmerkung zur VU Lohmühle/ Prüfergebnisse:

In der Sitzung des AKV am 13.03.2012 wurde die Notwendigkeit der Geschwindig-

keitsreduzierung auf 30km/h für die Anordnung der kurzfristig umzusetzenden Maß-

nahme Karlstraße wegen der geringen Fahrstreifenbreiten und des hohen Schwer-

verkehrsanteils erneut heraus gestellt. Die Polizei hat keine Kenntnis von Unfallhäu-

fungen etc. in der Karlstraße und bestätigt aber die Notwendigkeit der Geschwindig-

keitsreduzierung für die 1.Stufe. Die Regelungen bzw. Beschränkungen der jetzigen

Grundstückszu- bzw. -ausfahrten der Anlieger sollte beibehalten werden.

Nach Ausbau der Karlstraße – gem. Gutachtervorschlag und Richtlinienvorgabe  – ist

eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht mehr erforderlich.

Verkehrsuntersuchung St. Lorenz

Im Nachgang zu dem bestehenden Bürgerschaftsbeschluss der Nachfrage seitens 

der Politik zu dem Bearbeitungsstand teilt Herr Schünemann mit, die Verwaltung pla-

ne, wie auch dem Büro der Bürgerschaft im Rahmen der Berichterstattung zum Kon-

trollbericht  Anfang Dezember 2011 bereits mitgeteilt, im März 2012

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  9

 

Verkehrserhebungen im gesamten Quartier durchzuführen und voraussichtlich im Mai 

2012 entsprechend zu berichten. Dem Bauausschuss werde im Vorwege über die

Ergebnisse der Untersuchung gemäß Beschlusslage berichtet. 

Auf Nachfrage von Herrn Stüttgen sagt Herr Schünemann zu, dass auch die Gever-

desstraße bei der Untersuchung berücksichtigt werde. 

Herr Pluschkell weist darauf hin, dass gem. Bürgerschaftsbeschluss ein Konzept und 

nicht lediglich die Untersuchung gefordert werde. 

Herr Senator Boden stellt heraus, dass für ein solches Konzept zunächst eine Daten-

basis und Entscheidungsgrundlage notwendig sei, welche hiermit erstellt werde. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Gestaltung Berliner Platz

Herr Schott informiert, derzeit werde der Platz nach den durchgeführten Leitungsar-

beiten neu angelegt. Hierbei sei zunächst ein Bodenaustausch vorgenommen wor-

den, da einige hartnäckige Wildkräuter vorhanden waren. Es ist mineralisches Füll-

material eingebaut worden. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

5.2.1  Mdl. Bericht: Umgestaltung des Schlutuper Marktes  (670, Gemeinnütziger Verein 

Schlutup)  

  Herr März stellt den erarbeiteten Entwurf zur Neugestaltung des Marktplatzes vor. 

Frau Bade bitte darum in der Planung auch eine barrierefreie öffentliche Toilette zu

berücksichtigen.

Herr März teilt mit, dies sei bereits diskutiert worden, in der aktuellen Planung jedoch

aus Kostengründen nicht berücksichtigt.

Auf Nachfrage von Herrn Howe teilt Herr März mit, dieser Entwurf sei vor Ort vorge-

stellt worden. Sämtliche Vereine hätten sich für diesen Vorschlag ausgesprochen.

Herr Quirder fragt nach, ob lediglich die in dem aufgelegten Plan eingezeichneten

Grünflächen bzw. Bäume vorgesehen seien; seiner Erinnerung nach hätten sich die

Anwohner für mehr Grün ausgesprochen.

Herr Howe möchte wissen, ob bereits die zu verwendenden Baumarten ausgewählt

wurden.

Herr März entgegnet, die Planung sei mit den Bürgern abgestimmt. Es seien auch

Bänke und Fahrradständer vorgesehen. Welche Art von Bäumen im Einzelnen ge-

pflanzt werden soll, sei derzeit noch offen.

Zur Frage, ob auch die Umfahrung mit überplant und umgestaltet werde, teilt Herr

März mit, man habe sich insbesondere aus Kostengründen auf den Platz beschränkt.

Herr Lötsch bittet um Erläuterung, wann mit der Maßnahme begonnen werden soll.

Herr März teilt mit, es sei die Einweihung für den 02.09.2012 vorgesehen.

Herr Senator Boden erläutert auf Nachfrage von Herrn Lötsch nach dem erforderli-

chen Verfahrensweg, die Umgestaltung werde nach Vorstellung und Zustimmung des

Bauausschusses auf den Weg gebracht. 

Auf Nachfrage von Herrn Pluschkell, inwieweit eine Abstimmung mit dem Stadtver-

kehr Lübeck bereits stattgefunden hat, teilt Herr März mit, es seien bereits Gespräche

geführt worden, Herr Senator Boden ergänzt, eine kurzfristige Klärung wäre möglich. 

Herr Rathcke möchte wissen, ob seitens der Stadt eine Finanzierung über die Bereit-

stellung des Altpflasters hinaus absehbar sei.

Herr Schott führt aus, hierzu könne derzeit noch keine abschließende Aussage gege-

ben werden.

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  10

 

Herr Senator Boden stellt heraus, dass die öffentliche Beteiligung der Bürgerinnen

und Bürger erforderlich sei. Um den geplanten Einweihungstermin nicht zu gefähr-

den, sollte diese kurzfristig erfolgen. 

Herr Dr. Eymer spricht seinen Dank für die von Herrn März dargestellte breite Beteili-

gung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort aus.

Herr Lötsch bringt seine Zustimmung für das Vorhaben zum Ausdruck und spricht

sich abschließend dafür aus, die Beteiligung der Bürger kurzfristig durchzuführen.  

  Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

5.2.2  Mdl. Bericht: Grundüberholung der Skateanlage an der Kanalstraße (670)  

 

Herr Schott informiert, die Anlage in der Kanalstraße sei derart verschlissen, dass ei-

ne Sanierung notwendig ist und zeigt die aktuelle Planung.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass Anlagen aus Beton haltbarer seien, sodass nun

vorgesehen sei, diese in Beton herzustellen. 

Die gesamte Planung sei mit den Nutzern gemeinsam erarbeitet worden, sodass die

Interessen und Wünsche dieser berücksichtigt wurden. Ebenfalls entsprechend den

Wünschen der Nutzer werde bei der Umgestaltung keine Unterstellmöglichkeit be-

rücksichtigt.

Es gebe die Zusage der Finanzierung von der Possehlstiftung.

Der Start der Umbaumaßnahmen ist für April geplant.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Brock, ob in der Vergangenheit schwere Unfälle passiert

seien, teilt Herr Schott mit, solche seien nicht bekannt.

Herr Dr. Brock fragt nach, ob auch die Fläche im Drägerpark für derartige Aktivitäten

geeignet wäre. Herr Schott erläutert, der Belag dort sei zu grob um diese mit – z.B.

bei Skatern üblichen – kleinen Rollen zu befahren. 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht  zur Kenntnis.

 

5.2.3  Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr in Lübecker Häfen (691)  

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

  

 

5.2.4  Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die Hansestadt Lübeck  (691) 

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen 

Keine Berichte  

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

Keine Vorlagen

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  11

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

6.1.1  Veränderungen des Mietaufwandes, Anfrage von Herrn Stüttgen im Rahmen der 

Haushaltsberatungen am 13.02.2012

Anfrage: 

Herr Stüttgen fragt zur Maßnahmenliste (TOP 4.3, Anlage 2) nach,  

-  wie die Erhöhung des Mietaufwandes zustande käme (lfd. Nr. 14).

Antwort:

Hierzu wird auf die umverteilte Übersicht mit den Veränderungen verwiesen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.2 Neue Anfragen 

 

6.2.1 Anfrage: 

Herr Freitag bittet um Erläuterung, warum nach Abschluss der Baumaßnahme in der

Krempelsdorfer Allee - erst vor Kurzem – nun bereits wieder Löcher mit Pflasterstei-

nen geflickt werden.

Antwort:

Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.  

   

6.2.2 Anfrage: 

Herr Lötsch bittet um Sachstandsmitteilung zum Projekt Priwall-Waterfront und spe-

ziell auch zum Umgang mit dem Gebäude des ehemaligen Krankenhauses auf dem

Priwall.

Antwort: 

  Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu. 

  

 

6.2.3 Anfrage: 

Herr Lötsch bittet um Sachstandsmitteilung zu den Planungen bezüglich dem Gelän-

de des ehemaligen TRAVAG-Autohauses in der Schlutuper Straße.

Antwort:

Herr Senator Boden teilt mit, es gebe hierzu keine aktuellen Planungen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

6.2.4 Anfrage: 

Herr Howe bittet um Sachstandsmitteilung zum AquaTop-Grundstück in Travemünde. 

  

Antwort:

Herr Senator Boden teilt mit, derzeit würden die Unterlagen im Fachbereich 2 ausge-

wertet. Es liegen 2 Angebote vor.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  12

 

 

6.3 Anträge 

6.3.1 Landesgartenschau 2016 , Antrag aus der Bürgerschaft 26.01.2012 TOP 4.18, Drs. 

554; vertagt am 13.02.2012  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle möglichen Anstrengungen zu un-

ternehmen, um eine fristgerechte Bewerbungsabgabe zur Ausrichtung der

Landesgartenschau 2016 in Lübeck zu ermöglichen. Die Kleingarten-

vereine sind umfassend und rechtzeitig an den Planungen zu beteiligen. 

Der Protokollauszug des Kleingartenausschusses wird umverteilt.

Diesem ist zu entnehmen, dass der Ausschuss keine Möglichkeit der Realisierung ei-

ner Landesgartenschau im Jahr 2016 sieht. 

Herr Schott ergänzt den Protokollauszug um Ausführungen aus der Sitzung.

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 14 Nein- und 1 Jastimme 

ab. 

 

6.3.2 Landesgartenschau 2016 , Antrag aus der Bürgerschaft 26.01.2012 TOP 4.18, Drs. 

583; vertagt am 13.02.2012  

 

Beschlussvorschlag: 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, wie eine Be-

werbung Lübecks für die Landesgartenschau oder Bundesgarten-schau

2016 realisiert werden kann. Der Bericht soll die Frage klären, ob die Lan-

desgartenschau in Lübeck stattfinden kann, ohne die Stadtkasse zu be-

lasten bzw. mit welchen Kosten zu rechnen ist und welche Förderungsmög-

lichkeiten vom Land Schleswig-Holstein bestehen. 

 

Herr Dr. Eymer und Herr Lötsch plädieren zunächst dafür der Verwaltung einen Prüf-

auftrag zur Ermittlung möglicher Flächen zu erteilen und dies bei der Erstellung von

Landschaftsplänen zu berücksichtigen.

Herr Senator Boden weist darauf hin, dass selbst für den Fall, dass Flächen vorhan-

den wären, auf absehbare Zeit keine finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung stehen –

sodass ein solcher Prüfauftrag entbehrlich sei.

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 10 Nein- und 1 Jastimme 

bei 4 Enthaltungen ab. 

 

6.3.3  Teilnahme am Förderprogramm des BMU (Straßenbeleuchtung) prüfen, Antrag  

aus der Bürgerschaft 23.02.2012, TOP 4.2.1 Drs. Nr. 621

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  13

 

1.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit der Teilnahme am För-

derprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak-

torsicherheit zu einer nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgas-

Emissionen durch den Einsatz von intelligent gesteuerter Strassenbeleuch-

tung (LED+Bewegungsmelder) zu prüfen.

 

2.  Ergibt sich nach der Prüfung, dass ein kleineres Pilotprojekt mit zukunfts-

weisender intelligenter Steuerungstechnik (LED+Bewegungsmelder)

gleichzeitig sozialverträglich, finanziell und technisch vernünftig ist, wird der 

Bürgermeister beauftragt, das Projekt durchzuführen.

 

3.  Dieser Prüfantrag ist als Aktualisierung des Antrags vom 25. Mai 2011 zu 

begreifen. Die Bürgerschaft bittet um abschließenden Bericht. 

 

Herr Müller (Mitglied der Bürgerschaft) erläutert seinen Antrag in der Bürgerschaft

hierzu.

Herr Senator Boden führt aus, dass aufgrund vorgegebener Mindestsummen für die

Förderung der Fördertatbestand nicht erfüllt werde. Die zunächst vermutete Dring-

lichkeit in Bezug auf die auslaufenden Antragsfristen sei somit nicht gegeben. 

Inhaltlich könne die Verwaltung erst in der folgenden Sitzung eine Aussage zu die-

sem Antrag treffen.

Herr Howe beantragt vor diesem Hintergrund die Vertagung um eine Sitzung.

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Vertagt.

 

Ende des öffentlichen Teils: 18.00 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.05 Uhr 

Siehe eigenes Protokoll. 

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18.10 Uhr 

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18.10 Uhr 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

BA vom 05.03.2012, ÖT  14

 

 

Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse

gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.  

 

Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:

 

7.1.1  Niederschrift vom 13.02.2012, nichtöffentlicher

Teil  

Mit Änderungen einstimmig beschlossen. 

 

     

7.2.1  Mdl. Mitteilung über die Auswirkungen der

Haushaltsbeschlüsse in der Bürgerschaft

23.02.2012  

 

Zurückgezogen 

 

     

8.1  Siehe Anlage    Kenntnisnahme 

     

9.1  Beginn der Ausschreibung für Baumaßnah-

men in Travemünde (661) 

1.)  K 28, Deckensanierung Moorredder

2.) Dünne Schichten im Kalteinbau (DSK) Sa-

nierung diverser Straßen in Travemünde  

 

Einstimmig empfohlen zu beschließen 

 

     

11.1  Vergabe eines Ingenieurauftrages für die Bau-

grunduntersuchung und Gründungsempfehlung

zum Ersatzneubau Bahnhofsbrücke (661)  

 

Einstimmig empfohlen zu beschließen 

 

  Er beendet die Sitzung um 18.10 Uhr.

 

Die 

nächste Sitzung des Bauausschusses 

findet am 

19.03.2012 um 16:00 Uhr  

im Foyer der Bauverwaltung 

statt. 

 

 

 

      

    

Carl Howe         Dennis Bössow 

  Vorsitzender des Bauausschusses    Protokollführer

 

 

Strategiekonzept

 

zum

Erhalt 

der 

biologischen Vielfalt

 

in Lübeck

 

Bereich Naturschutz

Mai 2010

 

 

Strategiekonzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt

in Lübeck

 

Einführung

 

Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2010 zum „Internationalen Jahr der Artenvielfalt“

erklärt, um auf den weltweit akut drohenden Verlust der biologischen Vielfalt von Tieren

und Pflanzen aufmerksam zu machen.

Der Tag der biologischen Vielfalt erinnert an das Inkrafttreten des Übereinkommens über

die biologische Vielfalt (CBD) und wird jedes Jahr am 22. Mai begangen.

Die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde, die biologische Vielfalt (oder kurz: Biodiversi-

tät), umfasst neben der Artenvielfalt auch die Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensge-

meinschaften, Lebensräumen und Landschaften und die genetische Vielfalt innerhalb der 

verschiedenen Arten

Nachweislich  nimmt  die  Biodiversität  global  kontinuierlich  ab.  Nach  Schätzungen  von

Fachleuten sterben weltweit täglich 150 Arten aus. Der Verlust des Lebensraums gehört

heute zu den wichtigsten Bedrohungen der Arten. Verursacht durch gravierende Umwelt-

veränderungen wie z.B. Klimaerwärmung, Verschmutzung  der Lebensräume, Überdün-

gung,  Überfischung,  Jagd,  Ausbeutung    der  Ressourcen  und  die  Ausbreitung  fremder

Arten. 

Die Gesamtzahl der Arten hat zwischen 1970 und 2000 gemäß dem UN-Umweltprogramm

2007 um 40 Prozent (!) abgenommen.

In Lübeck gehen wir hochgerechnet von 28.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten aus, davon

sind schätzungsweise mindestens ein Drittel, also etwa 9000 vom Aussterben bedroht,

stark gefährdet oder gefährdet.  

2

 

 

Kartierungen haben ergeben, dass u.a. die Anzahl der Arten von Gefäßpflanzen in Lübeck

in den letzten 80 Jahren deutlich gesunken sind. Im Jahr 1932 wurden 520 Arten kartiert.

1960 waren es nur noch 405 Gefäßpflanzenarten und im Jahr 1982 ist die Zahl sogar

bis auf 364 Arten gesunken. Das entspricht einem Rückgang der Gefäßpflanzenarten in

Lübeck von ca. 30 %.

Die Bundesregierung hat ihre Nationale Biodiversitätsstrategie im November 2007 vorge-

legt.  Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt

als wichtige Aufgabe definiert und ein 20-Punkte Programm „Naturschutz 2020“ ins Le-

ben gerufen.

Der Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck greift diese Landes- und Bundesvorga-

ben auf und legt hiermit ein eigenes, auf die konkrete Natursituation in Lübeck bezogenes

Fachkonzept zum Erhalt der biologischen Vielfalt vor. Dabei werden 10 Biodiversitätsziele

für Lübeck beschrieben und ein Handlungsprogramm mit den wichtigsten umzusetzen-

den Maßnahmen vorgeschlagen.

Die Abwägung der inhaltlichen Aussagen des Fachkonzeptes mit den anderen Interessen

der Stadt soll im Rahmen eines Landschaftsplanverfahrens erfolgen. Auch die Umsetzung

der Maßnahmen erfolgt unter Abwägung mit anderen Entwicklungszielen der Stadt.

 

  Ber  nd Möller              Dr  . Ursula Kühn     

 

Senator für Umwelt, Sicherheit          Ber  eich Naturschutz

 

  und Or  dnung

 

3

 

 

Ziele für Lübeck 

 

Die Naturschutzgebiete „Grönauer Heide“ und „Dummersdorfer Ufer“

gehören dauerhaft  zu den 100 bedeutendsten „Hot Spots der Artenvielfalt“

in Schleswig-Holstein.  

Artenschutz in Lübeck wird vor allem durch den Schutz von Lebensräumen 

und die Förderung von natürlichen biologischen Prozessen verwirklicht. 

Alle  Lübecker Gebiete, in denen  Arten vorkommen, die vom Aussterben be-

droht sind oder die wichtige Leit- und Zielarten darstellen, sind gesichert und 

entwickelt.  Potenziell vorkommenden Arten ist ein angemessener Lebens-

raum bereitgestellt. Zu solchen Arten gehören z.B. die Haselmaus, der goldene

Scheckenfalter, die Flussseeschwalbe und die Rotbauchunke.

 

1 Gefährdete Arten haben in Lübeck

einen sicheren Lebensraum

 

4

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

Wildlebende Tiere und Pflanzen stehen bereits jetzt unter dem gesetzlichen Schutz des

Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 7 und 39ff). Im § 44 BNatschG sind die Vorschriften zum

Schutz besonders geschützter Arten festgelegt. Dazu gehören u.a. alle europäischen Vo-

gelarten. Zusätzlich sind einige Arten streng geschützt, z.B. Kammolch oder Fledermäuse.

Erste Kartierungen möglicher Haselmausvorkommen in Lübeck sind erfolgt.

Für die Flussseeschwalbe wurde in der Pötenitzer Wiek eine Brutinsel gebaut. Außerdem

wurden 2  Brutflöße ausgebracht.

2010/2011

1. Die Hansestadt Lübeck unterstützt

fachlich und politisch das von der

Stiftung Naturschutz SH geplante

Aurinia-Projekt (ein von der EU geför-

dertes Projekt zur Wiederansiedlung

des vom Aussterben bedrohten Golde-

nen Scheckenfalters) im Bereich des

Naturschutzgebiets Dummersdorfer

Ufer.

2. Die Hansestadt Lübeck wählt die 10

wichtigsten Hot spots der Artenvielfalt

in Lübeck nach fachlicher Abstimmung

aus und meldet sie beim Land Schles-

wig-Holstein an.

 

3. Die Erfassung des Zustandes von

von Arten, die in den Regionalen Roten

Listen als vom Aussterben bedroht

eingestuft waren, und sonstiger Leit-

und Zielarten wird fortgesetzt.

4. Es wird ein Monitoringkonzept für

bedrohte Arten und Lebensräume

nach fachlicher Abstimmung in der

Stadt entwickelt und durchgeführt.

Schutzmaßnahmen für die erfassten

Arten werden ermittelt und – soweit

erforderlich – weiterhin umgesetzt.

Ab 2012

5. Schutzmaßnahmen für bedrohte

Arten werden regelmäßig umgesetzt.

5

 

 

Ziele für Lübeck 

 

Der Fischotter hat ausreichend Nahrungsgewässer in der Wakenitz, der Trave

und in kleineren Lübecker Fließgewässern. An den Ufern befinden sich ausrei-

chend geschützte Rückzugsräume, Ausstiegshilfen und sichere, barrierefreie

Wanderkorridore in Lübeck. 

 

2 Der Fischotter ist in Lübeck

dauerhaft heimisch

 

6

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

Der Fischotter wird regelmäßig in Lübecker Gewässern nachgewiesen und hat sich im

Bereich der Wakenitz fortgepflanzt. Er hat an Kanaltrave, Dükerkanal und Wakenitz neue

Ausstiegshilfen erhalten. Wichtige Gefahrenbereiche wurden durch Aufstellen von Warn-

schildern an sieben Straßenabschnitten und Errichtung eines Leitzaunes an der Querung

Herrnburger Landgraben/Brandenbaumer Landstraße entschärft.

2010/2011/ab 2012

1. Das Vorkommen des Fischotters

wird laufend kartiert.

2. Der Lebensraum des Fischotters wird weiter

z.B. mit folgenden Maßnahmen optimiert:

-   Bau einer Leitzäunung an der Medebek (B 75+

Medekbekstr.) 

-   Entfernung von Müll (Verletzungsgefahr für

Fischotter) und Anpflanzung einer Dornenhecke

am Herrnburger Landgraben bei Eichholz 

-   Schützende Uferbepflanzung aus Dornensträu-

chern zwischen Straße und Schlutuper Bach 

7

 

 

Ziele für Lübeck 

 

Die Natura 2000-Gebiete in Lübeck sind durch Vorgaben in Managementplä-

nen optimal entwickelt und gepflegt.

Die in den Gebieten maßgeblichen Ziellebensräume und Zielarten haben einen

guten oder hervorragenden Erhaltungszustand. Das gesetzliche Verschlechte-

rungverbot wird vollständig eingehalten.

Die Wakenitzniederung sowie das „Schöne Dreieck“ an der Grönauer Heide

sind als Natura 2000-Gebiete nachgemeldet. 

 

3 Die Natura 2000-Gebiete in Lübeck

haben einen hervorragenden

Erhaltungszustand

 

8

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

Die Naturschutzbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Bewirtschaftungs- und Maßnah-

menpläne für die Natura 2000-Gebiete aufzustellen, soweit dies erforderlich ist.

Es liegen Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete Grönauer Heide, die Herrnbur-

ger Dünen und die Geniner Friedhofseiche vor. Die Maßnahmen werden regelmäßig bzw.

nach und nach umgesetzt.

2010/2011

1. Die Managementplanung für die

Traveförde (Aufgabe des Landes SH)

mit Priorität der Teilbereiche Lauer-

holz, Schellbruch und Priwall wird

begleitet bzw. für die Waldbereiche

innerstädtisch entworfen.

2. Für das „Schöne Dreieck“ an der

Grönauer Heide wird ein Antrag der

Naturschutzverbände auf Ausweisung

als NSG auf der Grundlage der vorlie-

genden Mediationsvereinbarung von

Seiten der Hansestadt befürwortet.

3. Dem Land Schleswig-Holstein wird

die Nachmeldung der Wakenitznie-

derung als FFH-Gebiet und als Vogel-

schutzgebiet vorgeschlagen. 

 

4. Die Hansestadt Lübeck befördert den

Abschluss der Managementplanung für

die Traveförde durch das Land SH.

5. Die Managementplanung für die restli-

chen Natura-2000-Gebiete (Aufgabe des

Landes SH) wird begleitet bzw. für die

Waldbereiche innerstädtisch entworfen.

ab 2012

6. Die Hansestadt Lübeck befördert den

Abschluss der Managementplanung für

die restlichen Natura-2000-Gebiete durch

das Land SH.

9

 

 

Ziele für Lübeck 

 

Die Moore in Lübeck, insbesondere das Krummesser Moor, das Pöppendorfer

Moor, das Deepenmoor, das Siemser Moor und das Kuhbrooksmoor, sind ge-

schützt und renaturiert. Sie können damit ihre Funktion als Treibhausgassenke

vollständig erfüllen.

 

4 Die Moore in Lübeck sind

geschützt und renaturiert

 

10

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

Das Krummesser Moor ist zu 80 % im öffentlichen Besitz und die Flächen werden  als

Ausgleichsflächen extensiv genutzt und tlw. vernässt. Weitere Moore sind beim Moor-

schutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein angemeldet.

2010/2011

1. Für die vollständige Renaturierung

des Krummesser Moores wird ein ver-

einfachtes Flurbereinigungsverfahren

begonnen. 

2. Für das Pöppendorfer Moor wird

eine Machbarkeitsstudie zur Renatu-

rierung erstellt.

 

ab 2012

3. Weitere Moore in Lübeck werden –

wo möglich - renaturiert.

11

 

 

Ziele für Lübeck 

 

Das Gebiet des Grünen Hufeisens - zwischen Groß Grönau, dem Ring-

stedtenhof und Krummesse - ist so entwickelt, dass durch den Klimawandel

bedrohte Arten - insbesondere Arten, die feuchte Lebensräume benötigen -

dort weitgehend ökologisch ungehindert wandern können. Gleichzeitig wird

die Erholungsnutzung des Raumes verbessert.

 

5 Das   Grüne  Hufeisen   im Süden

Lübecks ist als Artenschutz- und

Erholungsgebiet entwickelt

 

12

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

In der Mediationsvereinbarung wurde 2008 zwischen Flughafen, der Hansestadt Lübeck

und Naturschutzverbänden vereinbart, dass u.a. im Raum „Grünes Hufeisen“ im Süden

Lübecks nachhaltiges Flächenmanagement zugunsten der Naturentwicklung besonders

gefördert wird.

Dazu wurde bereits eine Projektgruppe zum „Grünen Hufeisen“ etabliert. Entwicklungs-

ziele sind konzipiert und räumlich zugeordnet. Flächenankaufmöglichkeiten sind geprüft.

2010/2011

1. Eine bis mehrere Erholungsmaßnah-

men sind geplant und tlw. umgesetzt,

z.B. die Errichtung eines Aussichts-

turms am Krummesser Moor.

2. Eine Naturschutzmaßnahme - An-

lage/Sanierung von Kleingewässern

- im Gebiet Ringstedtenhof wird nach

Abstimmung mit anderen städtischen

Belangen geplant und ggf. umgesetzt.

 

ab 2012

3. Weitere Erholungsmaßnahmen wie

Wegeergänzungen sind umgesetzt.

13

 

 

Ziele für Lübeck 

 

Die Waldflächen werden weiterhin nach dem Konzept für naturnahe Wald-

bewirtschaftung bewirtschaftet. Die Wälder können damit ihre Funktion als

Treibhausgasspeicher vollständig erfüllen.

Die Stadt setzt sich dafür ein, dass auch andere Waldbesitzer ihre Wirtschafts-

führung auf das Konzept der naturnahmen Waldnutzung ausrichten.

Der Stadt verwendet bei städtischen Baumaßnahmen vorrangig Holz aus dem

Lübecker Wald  oder nach FSC zertifiziertes einheimisches Holz.

Die einzelnen Waldflächen werden durch Neuwaldbildungen miteinander

vernetzt.

Ein Walderlebnispark ist naturverträglich errichtet.

 

6 Der Lübecker Wald wird weiter-

hin naturnah bewirtschaftet     

und gepflegt

 

14

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

Das Waldkonzept wird im Lübecker Wald seit 1994 erfolgreich angewandt und umge-

setzt. Eine erste Machbarkeitsstudie für den Walderlebnispark ist erarbeitet.

Der Bereich Naturschutz setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen zur Verkehrssicherheit

von Bäumen innerhalb und außerhalb des Waldes auf das gesetzlich Erforderliche be-

schränkt bleiben.

2010/2011

1. Die Kontinuierlichkeit des Lübecker

Waldkonzeptes wird gesichert.

2. Die Machbarkeit eines Walderleb-

nispark wird geprüft. Der Park soll die

Gäste u.a. mit der biologische Vielfalt

in Lübeck vertraut machen.

 

ab 2012

3. Investoren zur Umsetzung des Wald-

erlebnisparks werden gesucht.

4. Die Waldflächen werden angemessen

erlebbar gemacht.

15

 

 

Ziele für Lübeck 

 

Die Hansestadt Lübeck bemüht sich im Rahmen der geltenden Bürgerschafts-

beschlüsse, dass auf ihren eigenen Flächen überwiegend ökologischer Land-

bau betrieben wird. Die landwirtschaftlichen Flächen  sind in angemessenem

Umfang durch Hecken und Feldgehölze vernetzt.

Die Stadt setzt sich dafür ein, dass ökologischer Landbau auch auf Privatflä-

chen betrieben wird.

Öffentliche Kantinen bieten vermehrt Gerichte aus ökologischem Anbau und/

oder regionaler naturverträglicher Erzeugung an.

 

7 In Lübeck wird der ökologische

Landbau betrieben und gefördert 

 

16

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

Die Stadtgüter Krummesse und Falkenhusen sowie die Flächen des Ringstedtenhofs wer-

den bereits ökologisch bewirtschaftet.

2010/2011

1. Alle Grünlandflächen im Besitz der

HL werden extensiv genutzt. Dies wird

bei Verpachtung durch Auflagen in

neuen Pachtverträgen sichergestellt.

2. Für die Ackerflächen im Lübecker

Besitz werden bei der Pachtvergabe

vorrangig Interessenten für den ökolo-

gischen Landbau ausgewählt.

3. Die Umsetzung der Vorgaben des

Gesamtlandschaftsplanes (GLP) in

Bezug auf Knickdichte und Umfang der

Feldgehölzflächen wird fortgesetzt.

4. Für die Lübecker Schutzgebiete wird

der Einsatz von „Permakultur“ (= öko-

systemare, dauerhafte landwirtschaft-

liche Nutzung, die die Komplexität der

Natur nutzt) geprüft.

 

5. Die Verpachtung städtischer Kan-

tinen erfolgt unter der Vorgabe von

Einsatz regionaler und naturverträgli-

cher Produkte.

ab 2012

6. Die Vorgaben des GLP in Bezug auf

Knickdichte und Umfang der Feldge-

hölzflächen sind eingehalten.

7. Die Umstellung von konventioneller

Landwirtschaft auf Ökolandbau auf

Privatflächen wird durch geeignete

Maßnahmen der Stadt gefördert.

17

 

 

Ziele für Lübeck 

 

Wildnisflächen - das sind Flächen, auf denen die Natur nur im geringen Maße

von menschlicher Nutzung und Pflege beeinflusst wird - entstehen auf

mind. 5 % des Lübecker Gemeindegebietes (entspr. ca. 1.100 ha). Dazu ge-

hören Referenzflächen im städtischen wie nicht städtischen Wald sowie z.B.

Sukzessionsflächen außerhalb des Waldes.

Die Referenzflächen im städtischen Wald werden weiterhin der Eigenentwick-

lung überlassen.

Auf Lübecker Wildnisflächen können Interessierte die vom Menschen unbeein-

flusste Eigenentwicklung der Natur erleben.

 

8 In Lübeck gibt es auf mindestens

5 % der Fläche Wildnisflächen

 

18

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

Innerhalb des Waldes sind 269 ha ungenutzte Referenzflächen bereits seit den 1990er

Jahren etabliert (1,3 % der Gesamtfläche Lübecks).  

Außerhalb des Waldes sind in Lübeck  ca. 700 ha wildnisartige Lebensräume z.B. in

Form von Sukzessionsflächen vorhanden.

2010/2011

1. Im Rahmen der Landschaftsplanung

werden geeignete Wildnisgebiete nach

fachlicher Abstimmung abgegrenzt.

2. Die Entwicklung der Wildnisgebiete

wird - soweit städtisch – durch ein

Monitoring begleitet.

 

ab 2012

3. Das Monitoring wird fortgesetzt.

4. Die Wildnisflächen werden ange-

messen erlebbar gemacht.

19

 

 

Ziele für Lübeck 

 

In Lübeck besteht ein funktionierendes Netz aus Biotopverbundflächen auf

mind. 20 % der Landflächen.

Dieses Netz besteht aus vorhandenen Schutzgebieten, Wäldern und Eignungs-

flächen für den Biotopverbund, z.B. in Fluss- und Bachniederungen.

Der Teil des an Lübeck grenzenden „Grünen Bandes“  - ehemaliger Grenzstrei-

fen der DDR - ist naturnah erhalten.

 

9 Ein Netz aus Biotopverbundflächen

ist  auf  mindestens 20 % der Land-

flächen vorhanden

 

20

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

Das Biotopverbundsystem ist im 2008 beschlossenen Gesamtlandschaftsplan (GLP)

verbindlich dargestellt.

18 % der Gesamtfläche Lübecks sind als vorhandenes FFH-Gebiet ausgewiesen.

Das „Grüne Band“ ist durch Schutzgebiete des Landes Mecklenburg-Vorpommern

geschützt. 

2010/2011

1. Das Biotopverbundsystem wird fort-

geschrieben und im Landschaftsplan

aktualisiert.

2. Defizite im Biotopverbundsystem

werden – soweit Flächenverfügbarkeit

gegeben – beseitigt. 

3. Der Wert des „Grünen Bandes“

für Naturschutz und Erholung wird in

Zusammenarbeit mit Mecklenburger

Behörden in den Fokus der Öffentlich-

keit gerückt, z.B. durch „grenzüber-

schreitende“ Exkursionen.

 

ab 2012

3. Defizite im Biotopverbundsystem 

werden – soweit Flächenverfügbarkeit

gegeben – beseitigt. 

21

 

 

Ziele für Lübeck 

 

Die Trave, die Wakenitz und der Elbe-Lübeck-Kanal haben entsprechend den

Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einen guten ökologischen und

chemischen Qualitätszustand erreicht. Die ökologische Durchgängigkeit ist

wiederhergestellt. Die natürlichen Überflutungsräume in der freien Landschaft

sind nicht bebaut. Der Bestand der für die Lübecker Fließ- und Stillgewässer

charakteristischen Fischfauna ist dauerhaft gesichert. 

 

10 Die Flüsse und Bäche in Lübeck

haben eine gute ökologische

Qualität

 

22

 

 

Handlungsprogramm

 

Ausgangslage

 

Die natürlichen Überflutungsräume und die Bebauung in Niederungen sind im Gesamt-

landschaftsplan und  im Fachkonzept Klimawandel dargestellt.

Die gesetzlichen Vorgaben der Wassergesetzgebung (z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Lan-

deswassergesetz) werden angewandt.

2010/2011

1. Die ökologische Durchgängigkeit

des bisher überwiegend verrohrten

Teutendorf-Brodtener Baches wird

planerisch vorbereitet.

2. Die Machbarkeit der ökologische

Durchlässigkeit des Gewässersystems

Wakenitz-Trave im Bereich des Dükers

wird untersucht. 

3. Mit der Umsetzung der Renaturie-

rung des Teutendorf-Brodtener Baches

wird begonnen.

4. Die Machbarkeit der Vernässung

der Lübecker Schwartauniederung

wird untersucht.

 

5. Für die wichtigsten Fließgewässer

werden Gewässerpflegepläne mit

Artenschutzaspekten aufgestellt bzw.

fortgeschrieben.

ab 2012

6. Die Umsetzung der Renaturierung

des Teutendorf-Brodtener Baches wird

abgeschlossen.

7. Die Schwartauniederung wird -

soweit möglich - vernässt.

23

 

 

 

 

 

 

Hansestadt Lübeck - Gestaltungs- und Welterbebeirat - 32.Sitzung  08.03.2012 - 09.03.2012   Gestaltungs- und Welterbebeirat der Hansestadt Lübeck, 

 

32. Sitzung, 08.03.- 09.03.2012

 

Tagesordnung Donnerstag, 08.03.2012 Nicht ö  entlicher Teil

Informa  on

 Gründungswerksta    am 25.02.2012 zur Neubebauung des Gründungsviertels

  geplanter Workshop am 10.03.2012 zum Grünstrand in  Travemünde 

 

Freitag, 09.12.2011 Ö  entlicher Teil

9:30 Uhr  B&B Hotel, Wer  straße, Arch.: Störmer, Murphy and Partners

Nicht ö  entlicher Teil

Ortsbesich  gung

u.a. Brüggen, Hafenstraße

 

 

Medien-Information

23.02.2012

 

Bauvorhaben:

B 207n, Erteilung eines weiteren Bauauftrages zur Herstellung der B 207n Lü-

beck - Pogeez

 

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck,

hat einen weiteren Auftrag für den Bau der B 207 zwischen Lübeck und Pogeez erteilt.

Die Bauleistungen wurden an die Firma Johann Bunte Bauunternehmung, Niederlas-

sung Schwerin vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 1.100.000 Euro.

Die beauftragten Bauleistungen beinhalten den Erd- und Straßenbau auf einer Länge

von etwa 300 m einschließlich des neu zu bauenden Einmündungsbereiches zur beste-

henden B 207 südlich von Pogeez. Ferner wird in diesem Zuge ein Versickerungsbe-

cken gebaut, um eine ausreichend gesicherte Vorflut für die weiteren Baumaßnahmen

und die Straßenentwässerung der B 207n zu gewährleisten.

Die Bauarbeiten werden voraussichtlich in der 10. Kalenderwoche beginnen.

Während der Bauarbeiten kommt es zu einer temporären Einschränkung des Radver-

kehrs; ein Passieren der Baustelle wird jedoch möglich sein. Zur Herstellung des Ein-

mündungsbereiches zur bestehenden B 207 wird eine halbseitige Sperrung der B 207

erforderlich. Der Verkehr wird während dieser Sperrung mit Hilfe einer Lichtsignalanlage

geregelt. Nach Fertigstellung wird der Verkehr über diesen Teil der neu erstellten

B 207n geführt.

Parallel zur genannten Bautätigkeit wird auch der Anschluss der neu zu erstellenden

B 207n an die Autobahnanschlussstelle Lübeck-Süd der BAB A 20 vorbereitet. Zur Rea-

lisierung einer Baustellenzufahrt wird die vorhandene Verkehrsregelung angepasst.

 

In den genannten Baubereichen kann es vereinzelt zu Beeinträchtigungen des öffentli-

chen Verkehrs durch Baustellenverkehr kommen.

Mit der Hauptbauleistung für die Gesamtmaßnahme "Verlegung und Neubau der B 207

Lübeck - Pogeez, 2. Bauabschnitt" wird im zweiten Halbjahr 2012 begonnen. Die Ge-

samtfertigstellung der Strecke ist für das Jahr 2014 vorgesehen.

Der Landesbetrieb Straßen bau und Verkehr Schleswig-Holstein bittet um Verständnis

für die erforderlichen Arbeiten.

Verantwortlich für den Pressetext:

LBV-SH, Niederlassung Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck

Telefon: 0451-371-2100 Telefax: 0451-371-2124

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jens Sommerburg ! Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schteswig-Hoistein I Niederlassung Lübeck I Jerusa-

lemsberg 9123566 Lübeck ITelefon 0451 371-2100 I Telefax 0451 371-2124 I  poststelle@lbv-sh.landsh.de I

Mecflen-Inforrilationen des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.lbv-sh.de

 

 

N

Fahrstreifen neu:

3.25 I 2.75 I 3.00