BA vom 16.01.2012, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
61.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag,
16.01.2012
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Herr Dr. Eymer
Frau Förster
Herr Freitag
Herr Hiller
Herr Klodt –Vertreter-
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Rosenbohm
Herr Schubert
Herr Stüttgen
Herr Wiesbrock –Vertreter-
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Rathcke, Herr Freiheit – beratendes Mitglied-
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herr Zander
Stellv. Behindertenbeauftragte Frau Bade
Forum für Migranten Herr Ciulla
Fachbereichscontrolling Herr Bössow – Protokollführer-
Stadtplanung Herr Schröder
GMHL Herr Bunk
Verkehr Herr Dr. Klotz
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Schott
Personalrat Herr Kölsch
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Langentepe
Lübecker BUNT Herr Dieter Müller (Mitglied der Bürgerschaft)
Stadtwerke Lübeck GmbH Herr Holdorf
Projektsteuerungsbüro „ipc“ Frau Metzung-Körner
BA vom 16.01.2012, ÖT 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 05.12.2011, öffentlicher Teil , vertagt am 19.12.2011
1.3.2 Niederschrift vom 19.12.2011, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 24.50.00 – Krempelsdorf/Stockelsdorfer Straße-
-Auslegungsbeschluss- (610) vertagt am 19.12.2011 TOP 2.2
2.2 B-Plan 23.12.01 – Steinrader Damm/Hahnenkamp, Teilbereich II
-Auslegungsbeschluss- (610)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall
Teilbereich III-Dorf 4- in Lübeck Travemünde (610)
4.2 Änderung der Zuständigkeitsordnung über die Entscheidungen der Fachausschüsse (5.060)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Bericht: Erhaltung von Straßen (661) vertagt am 19.12.2011 TOP 5.2.3
5.2.2 Mdl. Bericht: Umgestaltung Untertrave (610.4)
5.2.3 Mdl. Bericht: Ergebnisse Einwohnerversammlung Niendorf (Straßenbau) (661)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.3 Anträge
6.3.1 Einrichtung von „Shared Space“, Antrag aus der Bürgerschaft 24.11.2011, TOP 4.10 mit Drs.
Nr. 385 vertagt am 19.12.2011 TOP 6.3.3
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 05.12.2011, nichtöffentlicher Teil vertagt am 19.12.2011
7.1.2 Niederschrift vom 19.12.2011, nichtöffentlicher Teil –wird nachversandt-
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 Umbau und Erweiterung Berufsschulzentrum Innenstadt/Hanseschule
Gewerk: Trockenbauarbeiten (651)
9.2 Umbau und Erweiterung Berufsschulzentrum Innenstadt/Hanseschule
BA vom 16.01.2012, ÖT 3
Gewerk: Metallbauarbeiten (651)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Energetische Sanierung der Sporthalle (1. BA) am Trave-Schulzentrum (651)
11.2 Umsetzung des Brandschutzkonzepts (1. BA) St. Annen-Museum (651)
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BA vom 16.01.2012, ÖT 4
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-
zeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung bittet um Absetzung des nachfolgend genannten TOP:
5.2.2 Mdl. Bericht: Umgestaltung Untertrave (610.4)
Herr Quirder beantragt den TOP 5.2.1 um eine Sitzung zu vertagen.
Herr Lötsch beantragt den TOP 4.2 um eine Sitzung zu vertagen.
Herr Pluschkell beantragt den TOP 6.3.1 um eine Sitzung zu vertagen.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung mit den Änderungen einstim-
mig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 05.12.2011, öffentlicher Teil vertagt am 19.12.2011
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
1.3.2 Niederschrift vom 19.12.2011, öffentlicher Teil
Herr Lötsch weist darauf hin, die Ausführung seinerseits zu TOP 2.2 auf der Seite 6
seien nicht vollständig wiedergegeben.
Ergänzend zu den dargestellten Fragen sei um Erläuterung der Auswirkung der bzw.
nähere Infos zur verkehrlichen Erschließung gebeten worden.
Die Niederschrift wird wie folgt ergänzt (S. 6, beginnt mit "Herr Lötsch fragt
nach,[…]“):
"Darüber hinaus bittet Herr Lötsch darum die Auswirkungen der verkehrlichen Er-
schließung zu erläutern."
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift in geänderter Fassung ein-
stimmig.
BA vom 16.01.2012, ÖT 5
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 24.50.00 – Krempelsdorf/Stockelsdorfer Straße-
-Auslegungsbeschluss- (610) vertagt am 19.12.2011 TOP 2.2
Beschlussvorschlag:
I. Der Entwurf des Bebauungsplanes 24.50.00 -Krempelsdorf/Stockelsdorfer
Straße- in der vorliegenden Fassung wird als Entwurf beschlossen. Die Be-
gründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
II. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange über die Auslegung zu benachrichtigen.
III. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2)
BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung
berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlich-
keit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 13 (2) BauGB durchzuführen.
Herr Lötsch bittet nunmehr um Erläuterung zur verkehrlichen Erschließung, wie in der
vergangenen Sitzung bereits gefordert. Herr Weber zeigt einen Lageplan des geplan-
ten Restaurantbetriebes und nennt zur in der letzten Sitzung nachgefragten Stell-
platzzahl 95.
Herr Schubert fragt nach, ob nach Realisierung des Vorhabens mit einer höheren An-
zahl an PKW gegenüber der jetzigen Situation zu rechnen ist.
Herr Weber führt aus, dies sei gegenüber der jetzigen Nichtnutzung des Grundstücks
selbstverständlich der Fall. Man gehe aber davon aus, dass die Anzahl der Fahr-
zeugbewegungen vergleichbar sei mit denen von und zum zuvor geplanten P+R-
Platz.
Die Nachfrage von Herrn Lötsch, ob ein Verkehrsgutachten geplant sei, verneint Herr
Weber.
Herr Freitag möchte wissen, ob zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden kön-
ne, dass später eine Lichtsignalanlage eingerichtet wird. Herr Weber teilt hierzu mit,
derzeit bestehe kein Anlass, dies anzunehmen.
Herr Lötsch beantragt folgende Ergänzung der Vorlage:
Der Vorhabenträger gibt auf seine Kosten ein Verkehrsgutachten zur Untersu-
chung der verkehrlichen Auswirkungen in Auftrag.
Herr Howe lässt über den Antrag abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig bei einer Enthaltung zu.
Herr Howe lässt über die Vorlage in geänderter Fassung abstimmen:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung in geänderter
Fassung.
BA vom 16.01.2012, ÖT 6
2.2 B-Plan 23.12.01 – Steinrader Damm/Hahnenkamp, Teilbereich II
-Auslegungsbeschluss- (610)
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan 23.12.01 – Steinrader Damm / Hahnenkamp, TB 2 – in der
vorliegenden Fassung wird als Entwurf beschlossen und ist einschließlich der
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich
auszulegen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
Der die Planfeststellung ersetzende Bebauungsplan hat im Wesentlichen das
Ziel, die Erschließung des Holzhandelsbetriebes von der K 13 zu ermöglichen.
Sollten die Entwürfe des Bauleitplanes nach der öffentlichen Auslegung gem. § 4
a (3) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grundzüge
der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Öffentlichkeits- bzw. Behör-
denbeteiligung nach § 13 (2) BauGB durchzuführen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen gemäß Be-
schlussvorschlag.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferien-
hausanlage Priwall Teilbereich III-Dorf 4- in Lübeck Travemünde (610)
Beschlussvorschlag:
1. Die Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan 33.04.00 Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich
III, für das Dorf 4 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Änderung wird entsprechend der Zustimmung des Ministeriums für
Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom
07.09.2010 (siehe Anlage 4) modellhaft in einer zweijährigen Pilotphase
erprobt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Probephase erfolgreich
abgeschlossen wird.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen gemäß Be-
schlussvorschlag zu beschließen.
BA vom 16.01.2012, ÖT 7
4.2 Änderung der Zuständigkeitsordnung über die Entscheidungen der Fachaus-
schüsse (5.060)
Beschlussvorschlag:
§ 1 Ziff. 1.1 der Zuständigkeitsordnung wird gemäß der in Anlage 1 ange-
führten Neufassung geändert.
Herr Senator Boden stellt zum Hintergrund dar, dass nach der geltenden Zuständig-
keitsordnung sämtliche Nachträge, gleich welcher Höhe, durch den Finanz- und Per-
sonalausschuss freigegeben werden müssten. Es sei mit dem damaligen Bauaus-
schussvorsitzenden und dem damaligen bzw. aktuellen Finanz- und Personalaus-
schussvorsitzenden bereits verabredet worden - abweichend hiervon - Nachträge in
bestimmten Größenordnungen dem Ausschuss lediglich zur Kenntnis zu geben. Mit
der geplanten Änderung der Zuständigkeitsordnung wolle man diese Vorgehensweise
nun auch formal korrekt abbilden.
Herr Lötsch gibt zu Bedenken, mit dieser Regelung gerieten die Gesamtkosten aus
dem Focus. Würden Nachträge wiederholt unter 10 % bleiben, ergäben sich deutlich
höhere Gesamtkosten, ohne dass eine Vorlagepflicht im Ausschuss besteht.
Vor diesem Hintergrund bittet Herr Lötsch darum, die Formulierung noch einmal zu
prüfen und ggf. zu überdenken.
Herr Dr. Eimer bittet zudem darum eine Musterrechnung zum besseren Verständnis
vorzulegen.
Die Verwaltung sagt dies für die nächste Sitzung zu.
Vertagt. (Siehe TOP 1.2)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Howe berichtet von dem Wunsch des Vorsitzenden, mit dem Bauausschuss die
Ausstellung des Schleswig-Holstein Energieeffizienzzentrums in Neumünster zu be-
suchen.
Herr Senator Boden ergänzt es gebe bereits einen Termin: 6.3.2012, 16:00 Uhr.
Aufgrund der Anreise ist eine Abfahrt um ca. 14:30 Uhr aus Lübeck zu rechnen.
Herr Bössow wird hierzu eine Teilnahmeabfrage per E-Mail vornehmen. Sollten an
diesem Termin nur sehr wenige Ausschussmit glieder bzw. -vertreter teilnehmen kön-
nen, müsste ein neuer Termin gefunden werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis und spricht sich für den Besuch dieser
Ausstellung aus.
5.2 Sonstige Mitteilungen
Neubau Stadtwerke-Hauptsitz in der Geniner Straße
zwei Vertreter der Stadtwerke Lübeck GmbH stellen den geplanten Neubau vor. (Sie-
he Anlage) Der Gewinnerentwurf der Mehrfachbeauftragung sieht ein viergeschossi-
ges Gebäude in Holzkonstruktionen vor. Es handle sich hierbei um ein Energie-Plus-
Haus.
Auf Nachfrage von Herrn Howe, aus welchen Gründen der Gestaltungsbeirat nicht
beteiligt wurde teilt Frau Metzung-Körner mit, man habe sich letztendlich für ein ande-
res Verfahren, nämlich der Mehrfachbeauftragung entschieden.
BA vom 16.01.2012, ÖT 8
Herr Senator Boden ergänzt, es habe eingangs eine Beteiligung des Gestaltungsbei-
rates gegeben, bei der Entscheidung für den prämierten Entwurf der Mehrfachbeauf-
tragung habe jedoch kein Mitglied des Gestaltungsbeirates in der Jury gesessen. Das
gewählte Verfahren könne man kritisieren, es sei jedoch festzuhalten, dass das Er-
gebnis ein sehr gutes ist.
Auf Nachfrage teilt Herr Schröder mit, dieses Gebäude sei grundsätzlich nach § 34
genehmigungsfähig.
Herr Holdorf bietet auf Nachfrage an, das noch zu erstellenden Energiekonzept für
das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls dem Bauausschuss vorzustel-
len.
Der Vorsitzende bedankt sich für das Angebot und bittet darum entsprechend zu ver-
fahren.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.1 Bericht: Erhaltung von Straßen (661) vertagt am 19.12.2011 TOP 5.2.3
Vertagt. (Siehe TOP 1.2)
5.2.2 Mdl. Bericht: Umgestaltung Untertrave (610.4)
Abgesetzt.
5.2.3 Mdl. Bericht: Ergebnisse Einwohnerversammlung Niendorf (Straßenbau) (661)
Herr Dr. Klotz berichtet kurz und verteilt eine entsprechende Information um (siehe
Anlage).
Herr Pluschkell bittet darum zu einem Abendtermin einzuladen, da hier mit einer grö-
ßeren Beteiligung zu rechnen ist.
Herr Dr. Klotz sagt dies zu und schlägt vor, einen Termin am 08.02.2012 auf 19:00
Uhr zu legen, sich jedoch dann in der Grundschule zu treffen.
Herr Dr. Klotz sagt eine Prüfung der Raumfrage und entsprechende Information und
Einladung der Anlieger zu.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Keine Berichte
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
BA vom 16.01.2012, ÖT 9
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Sponsorensuche für Ortseingangsschilder „Universitätsstadt"
Herr Dr. Klotz teilt nach Rücksprache mit Frau Dr. Klaßen („Stadt der Wissenschaft")
mit, von dort sei eine Finanzierung nur für den Fall denkbar, dass bereits für das Jahr
der Stadt der Wissenschaft eingeworbene Sponsoringmittel übrig sind. Zudem
schlägt Frau Dr. Klaßen vor, anstelle des Zusatzes „Universitäts- und Hansestadt“
besser "Wissenschafts- und Hansestadt“ zu verwenden, da man mit dieser Formulie-
rung auch die Fachhochschulen berücksichtige.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Anfrage: Vorlagen des Bauausschusses im Internet
Herr Dr. Eimer fragt in Erinnerung an eine bereits gestellte Anfrage hierzu nach, ob
bzw. wann mit der Umsetzung zu rechnen ist.
Antwort:
Herr Bössow teilt mit, es gebe stadtweit die Bestrebungen die Unterlagen für Gremien
systematisch zu digitalisieren. Zur Einführung der entsprechenden Software sei be-
reits ein Projekt gestartet (Ratsinformationssystem). In diesem Zusammenhang wird
es auch möglich sein, Unterlagen im Internet bereitzustellen. Die Realisierung ist für
2012 geplant.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis
6.2.2 Anfrage:
Herr Lötsch möchte wissen, ob das Bauprojekt Dankwartsgrube sich im Kostenrah-
men befindet und wie es um die seinerzeit berichtete Gründungsproblematik steht.
Antwort:
Herr Bunk teilt mit, der Kostenrahmen sei nach derzeitigem Stand eingehalten. Zur
Gründungsproblematik sei aktuell zu sagen, dass hier keine Probleme bestehen. Wie
sich die damalige Problematik geklärt hat, könne in diesem Moment nicht beantwortet
werden, da dies vor Amtsantritt der Bereichsleitung geschehen ist.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.3 Anfrage:
BA vom 16.01.2012, ÖT 10
Herr Quirder fragt nach, ob es richtig sei, dass die Stadt plane die Landesgarten-
schau nach Lübeck zu holen.
Antwort:
Herr Senator Boden teilt mit, es hätte die Idee gegeben, im Zusammenhang mit einer
solchen Aufstellung Flächen umzugestalten, die sonst womöglich lange Zeit nicht be-
rücksichtigt werden könnten. Jedoch seien die Flächen hierfür nicht ausreichend, zu-
dem sei eine solche Ausstellung in der derzeitigen Finanzsituation der Hansestadt
Lübeck nicht realisierbar.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.4 Anfrage:
Herr Quirder bittet darum zu prüfen, wie weit der Stand der Planung sei, die Beetho-
venstraße mit einem ähnlichen Fahrradstreifen ab zu markieren, wie den Mönkhofer
Weg.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine entsprechende Prüfung zu.
6.2.4 Anfrage:
Herr Pluschkell bittet um Prüfung der Baumaßnahmen in der Kantstraße, insbesonde-
re die Herstellung des Fußweges. Seiner Erinnerung nach sei dies gemäß Vereinba-
rung Aufgabe der angesiedelten Einzelhandelsmärkte.
In diesem Zusammenhang bittet Herr Quirder um Prüfung der ebenfalls vereinbarten
fußläufigen Verbindung in dem Quartier vom NETTO-Markt zur sich anschließenden
Bebauung in der Brandenbaumer Landstraße. (hierbei muss es sich um eine Ver-
wechslung handeln; gemeint ist sicher die Verbindung vom NETTO-Markt zum Marli-
ring)
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.6 Anfrage:
Herr Howe bittet um Darstellung der Personalsituation im Fachbereich 5. Es seien die
Abgänge der letzten Jahre bzw. zu erwartenden Zugänge in diesem Jahr darzustel-
len. Gegebenenfalls sei darzustellen wie die Umverteilung der Aufgaben stattfindet.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.7 Anfrage:
Herr Lötsch bittet um Sachstandmitteilung zum Baugebiet Blankensee.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
6.2.8 Anfrage:
BA vom 16.01.2012, ÖT 11
Herr Pluschkell bittet vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Schulweg handelt,
um Prüfung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Bezug auf
die Geschwindigkeit im Schlesienring, in der Gegend Dreifaltigkeitskir-
che/Blessensaal.
Zudem wird um Prüfung gebeten, ob der Fahrradweg, welcher auf der Höhe des
Bauspielplatzes Roter Hahn endet, fortgeführt werden kann.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
6.3 Anträge
6.3.1 Einrichtung von „Shared Space“, Antrag aus der Bürgerschaft 24.11.2011, TOP
4.10 mit Drs. Nr. 385 vertagt am 19.12.2011 TOP 6.3.3
Vertagt. (Siehe TOP 1.2)
Ende des öffentlichen Teils: 17.20 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 17.25 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 17.55 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 17.55 Uhr
BA vom 16.01.2012, ÖT 12
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, es seien im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse
gefasst und Berichte zur Kenntnis genommen worden.
Nachrichtlich die Ergebnisse des nicht öffentlichen Teil:
7.1.1 Niederschrift vom 05.12.2011, nichtöffentlicher
Teil
Einstimmig beschlossen.
7.1.2 Niederschrift vom 19.12.2011, nichtöffentlicher
Teil
Mit Änderungen beschlossen.
8.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme
9.1 Umbau und Erweiterung Berufsschulzentrum
Innenstadt/Hanseschule, Gewerk: Trockenbau-
arbeiten (651)
Mit 10 Ja- und 5 Neinstimmen mehrheitlich
empfohlen zu beschließen.
9.2 Umbau und Erweiterung Berufsschulzentrum
Innenstadt/Hanseschule
Gewerk: Metallbauarbeiten (651)
Mit 10 Ja- und 5 Neinstimmen mehrheitlich
empfohlen zu beschließen.
10.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme.
11.1 Energetische Sanierung der Sporthalle (1. BA)
am Trave-Schulzentrum (651)
Einstimmig empfohlen zu beschließen.
11.2 Umsetzung des Brandschutzkonzepts (1. BA) St.
Annen-Museum
(651)
Einstimmig empfohlen zu beschließen.
Er beendet die Sitzung um 17.55 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
30.01.2012 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
Carl Howe Dennis Bössow
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer
Bauausschuss am 16.01.2012
TOP 5 Mitteilungen und Berichte
Hier: TOP 5.2.3 Md!. Bericht: Ergebnisse Einwohnerversammlung Niendorf (Straßenbau)
. Anfrageaus dem Bauausschuss am 05.12.2011 unterTOP 6.2
6.2 Einwohnerversammlung Niendorf am 09.11.2011
Herr Pluschkellbittetdarum,AnfangJanuar2012 dieAUfgabenliste und den dann
abgearbeiteten Standim Bauausschuss vorgelegtzu bekommen.
Nachfolgend die Antwort I Stellungnahme des Bereiches Verkehr:
Im Verlauf der Versammlung, welche auf Initiative von Herrn Pluschkell am 09.11.2011 in
Niendorf stattfand, wurde insgesamt gesehen Unmut darüber geäußert, wie die Arbeiten
organisiert werden und das die Anwohner nicht immer gut informiert sind.
Unterschiedlichste Fragen, zum Teil in mehreren Sichtweisen zu verschiedensten einzelnen
Punkten, wurden zum Bauvorhaben gestellt.
Die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt:
1. Warum liegen die Gullys so weit auseinander?
2. Warum wurde eine Pendelrinne gebaut?
3. Es stehen Pfützen auf der Straße und die Abläufe sind verstopft. Wer reinigt hier?
4. Der Schwerverkehr rast zum Teil durch die Ortschaft. Was wird gegen Raser
unternommen?
5. Wie wird Iwurde der Grunderwerb geregelt bzw. wie verhält es sich mit den
Grenzsteinen, die ausgebaut und versetzt wurden?
6. Bei den Grundstückszufahrten sind Mängel vorhanden und es sollen ACO-Rinnen
eingebaut werden. Warum werden die Anwohner erst jetzt darauf aufmerksam
gemacht?
7. Das Gefälle vor der Gaststälte ist nicht ausreichEmci,lJrncllls
abzuleiten. Welche Maßnahmem sind hier noch vorgesehen?
8. Bei Haus Nr. 75 besteht eine Grunderwerbsproblematik und für den Winter werden
erhebliche Probleme erwartet, da das Wasser nicht von der Straße abfließen kann.
9. Warum sind die Bordsteinhöhen der angrenzenden Gehwege im 1. Bauabschnilt
anders als im 2. Bauabschnilt ?
Zu 1: Entwässerung
Die Entwässerung wurde nach den gOltigen Richtlinien geplant und auch gebaut. PunktiJeli
kann es jedoch auch bei intensiver Planung örtlich zu einer Pfützenbildung führen, wenn die
Ableitung des Niederschlagswassers nicht schnell genug funktioniert. Sollten sich nach
weiterer Beobachtung hier tatsächlich ständig Wasserlachen bilden, die eine Gefährdung
darstellen, kann durch den nachträglichen Einbau eines zusätzlichen Ablaufes
nachgebessert werden .
._Zu2:.P.endeJrjnne
Eine Pendel rinne wird überall dort eingebaut, wo die Straße kein natürliches Längsgefälle
aufweist und eine Ableitung des Straßenwassers im Quergefälle in seitliche Gräben nicht
stattfinden kann. Mit anderen Worten, wo an die Straßenfläche ein Gehweg oder andere
bauliche Einrichtungen direkt angrenzen.
Die Pendelrinne "pendelt" in der Höhenlage und bewirkt, dass das Wasser. der Straße zu den
Abläufen geführt wird. Sie ist in der Herstellung nicht teurer als eine herkömmliche, dem
Straßenlängsgefälle folgende Entwässerungsrinne.
Der Einbau von Pendelrinnen wird in allen Straßenkategorien vorgenommen, sogar auf
Autobahnen, wenn die örtliche Gefällesituation dies erforderlich macht.
. Zu 3: Pfützen und verstopfte Abläufe
Pfützenbildung infolge starker Regenfälle kann bei allen Straßen mit wenig Gefälle
vorkommen. Im hier genannten Fall im Bereich der Grundschule war der Ablauf verstopft
und es wurde zwischenzeitlich eine Reinigung vorgenommen. Die Bauverwaltung wird hier
zukünftig eine verstärkte Beobachtung der örtlichen Situation vornehmen und im Bedarfsfall
öfter als normal (i.d.R. :2mal pro Jahr) Reinigungen durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck
vornehmen lassen.
Sollte festgestellt werden, dass ein erhöhter Reinigungsintervall nicht ausreichend ist, kann
ggf. durch das Setzen eines zusätzlichen Ablaufes die örtliche Situation weiter verbessert
werden.
Zu 4: Schwerverkehr und "Raser"
Fahrzeuge, welche zu schnell fahren, stellen in vielen Straßen der Hansestadt Lübeck ein
immer wiederkehrendes Problem dar. Insbesondere nach einer Sanierung von Straßen, die
vormals wegen des schlechten Straßenzustandes eine Tempobegrenzung hatten, verhalten
sich viele Kraftfahrer aufgrund der nunmehr guten Straßenverhältnisse nicht regelkonform.
Für die Überwachung der Geschwindigkeit ist der Bereich Verkehrsangelegenheiten
zuständig. Hier ist dieses Problem bereits bekannt und Messungen wurden und werden
durchgeführt.
Die vorgeschlagene Einrichtung einer Tempo 3O-Zone bzw. einer "Spielstraße" ist für eine
innerörtliche Kreisstraße aufgrund ihrer Streckenführung und Klassifizierung nicht möglich.
Ebenso sind bauliche Maßnahmen nicht in der vom Fördergeldgeber genehmigten Planung
vorgesehen und realisierbar.
Zu 5: Grunderwerb und Grenzsteine
Die ßegeiungbzgl. de.s.vondeLHanse.stadt lObeck im
tätigenden Grunderwerbs ist, wie bereits in der Versammlung erwähnt, nicht optimal
und zur Zufriedenheit der Anwohner erledigt worden .
. Zwischenzeitlich wurde jedoch mit den Betroffenen vor Ort direkt Kontakt aufgenommen und
das weitere Verfahren individuell abgestimmt. Grundsätzlich konnte mit allen Anwohnern
"Einvernehmen" erzielt werden und der zuständige Bereich Liegenschaften der Hansestadt
Lübeck wird die entsprechenden Verhandlungen führen.
Grenzsteine, welche im Rahmen der Baumaßnahme wegen Behinderung der Arbeiten
ausgebaut werden mussten, werden grundsätzlich gesichert und nachträglich wieder
vermessen und eingebaut. Ein "unrechtmäßiges" Entfernen von Grenzsteinen hat nach
Aussage der örtlichen Bauleitung und der Bauüberwachung nicht stattgefunden.
Zu 6: Grundstückszufahrten und ACO-Rinnen
Grundstückszufahrten wurden im Bereich des öffentlichen Straßenraumes im Rahmen der
---Baumaßnahme berlicksichtigtund entsprecherr-!:!em Standardarrd-derPlarrung mit
ausgebaut.
Der Übergang zu den dahinterliegenden Privatflächen wird auf Kosten der Hansestadt
Lübeck im Rahmen der Maßnahme hergestellt bzw. angeglichen, sofern dies aufgrund der
neuen Höhenlage erforderlich wird.
Explizite "Mängel" sind hier nicht bekannt; vermutlich handelt es sich hierbei um
geringfügige Beeinträchtigungen beim Befahren der Zufahrten infolge der nunmehr
eingebauten notwendigen Pendelrinne. Hier kann es vorkommen, dass die Bordhöhe im
Bereich einer Zufahrt entgegen dem vorherigen Zustand nunmehr mehr als ca.3 cm beträgt.
Dies ist der neuen Entwässerung der gesamten Straße geschuldet und leider unvermeidbar.
In Einzelfällen wird bei den nunmehr notwendigen Angleichungsarbeiten darauf hingewiesen,
dass gemäß der gültigen Entwässerungssatzung ggf. eine ACO-Rinne einzubauen ist, damit
sichergestellt wird, dass kein Niederschlagswasser von Privatflächen auf öffentliche
Verkehrsflächen abgeleitet wird.
Dies ist lediglich als Hinweis des Bereiches Verkehr anzusehen; maßgeblich für die
Einhaltung dieser Satzung sind die Entsorgungsbetriebe Lübeck.
Zu 7: Entwässerungsverhältnisse im Bereich der Gaststätte
Gerade im Bereich der Gaststätte handelt es sich um eine besonders schwierige
Entwässerungssituation. Einvernehmlich mit dem Eigentümer sind hier die nunmehr
vorhandenen Situationen hergestellt worden. U.a. ist daher auf dem Privatgrundstück durch
Setzen eines Ablaufes (Kosten hat der Anlieger getragen) die problematische
Entwässerungssituation gelöst worden. Weitere Maßnahmen sind seitens der Hansestadt
vorerst nicht vorgesehen, da nach den genehmigten Plänen gebaut worden ist.
Zu 8: Grunderwerb und Winterdienst bei Haus Nr. 75
Die Grunderwerbsproblematik bei Haus Nr. 75 ist zwischenzeitlich mit dem Anlieger geklärt
worden und der Bereich Liegenschaften der Hansestadt führt nunmehr die erforderlichen
Verhandlungen.
Bezüglich des Wasserabflusses und der damit verbundenen Problematik von Schnee und
Eisbeseitigung im Winter im Gehwegbereich vor dem Grundstück wurde zwischenzeitlich ein
weiterer Ablauf gesetzt und eine "Kante" in den Asphalt gefräst, so dass das Wasser nicht im
Gehwegbereich stehen bleiben kann und zu einer Gefährdung führt.
Zu 9: Bordsteinhöhen im 1. und 2. Bauabschnitt
Im ersten Bauabschnitt hat die Niendorfer Hauptstraße ein genügendes Gefälle, damit
Niederschlagswasser der Straße über Quergefälle zum Bordstein und über Längsgefälle zu
den Abläufen geführt werden kann. Daher erfolgte hier der Einbau eines Hochbordes mit der
Bezeichnung A 5.
Im 2. Bauabschnitt ist dies nicht der Fall; die Höhenlage der Straße ist hier als fast horizontal
anzusehen. Damit trotzdem Wasser abfließen kann, wurde der Einbau von Pendelrinnen
notwendig, um das fehlende Längsgefälle zu ersetzen (siehe auch zu 1.).
Durch das höhenmäßige "pendeln" der Rinnen wurde der Einbau von Borden (Tiefbord mit
der Bezeichnung B 6) mit einer stärkeren Fase (Abkantung) als im 1. Bauabschnitt
notwendig. Dies auch insbesondere wegen der vielen Zufahrten, da man sonst einen
ständigen Materialwechsel im Bordstein hätte vornehmen müssen.
Optisch entsteht dadurch der Eindruck, als wären hier unterschiedliche Bordhöhen
vorhanden.
Allgemein kann zu der bemängelten Organisation auf der Baustelle angeführt werden, dass
hier insbesondere die ausführende Baufirma einen ganz erheblichen Anteil an einer guten
und nachbarschaftlichen Ausführung der Arbeiten innehat. In Einzelfällen ist dies jedoch
nicht immer und zur Zufriedenheit aller Beteiligten möglich, da Terminzwänge und eine
fachgerechte Ausführung der Arbeiten oftmals von den jeweils Betroffenen zum Teil viel
'--Gedtlldabverlangen;
Insgesamt gesehen, und dies wurde auf der Anliegerversammlung auch bekundet, sind alle
Anwohner froh über die nunmehr durchgeführte Sanierungsmaßnahme, die zu einer
deutlichen Aufwertung der Niendorfer Hauptstraße im bereits fertiggestellten Abschnitt
geführt hat.