Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


N I E D E R S C H R I F T 

über die 

50.Sitzung des Bauausschusses  

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag, 

16.05.2011 

um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12 

 

- Öffentlicher Teil - 

Anwesend: 

als Vorsitzender    Herr Howe 

als Ausschussmitglieder    Herr Dr. Brock

    Herr Dr. Eymer 

   Frau Förster 

   Herr Freitag 

    Frau Geweke –Vertreterin- 

     Herr Hiller 

Herr Lötsch 

          Frau Mewes 

          Herr Pluschkell 

          Herr Quirder 

     Herr Rathcke (bis TOP 8.1)

     Herr Schapke (bis TOP 9.5)

     Herr Stetefeld

     Herr Stüttgen

 

Herr Boden - Senator

 

 

Nicht anwesend :  

Herr Schubert

 

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

Seniorenbeirat   Herr Driessen

Behindertenrat   -

Stellv. Behindertenbeauftragte  Frau Bade

Fachbereichscontrolling    Herr Bössow – Protokollführer-

Stadtplanung    Frau Lorenzen

GMHL     Herr Schellenberger

Verkehr        Herr Dr. Klotz, Herr Johannsen, Frau Meyer

Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften  Frau Grau

Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit  Herr Langentepe

LPA     Herr Wiese

Investor Priwall Feriendorf    Herr Hollesen

 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  1

 

 

A. Tagesordnung 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

1.0   Allgemeiner Teil 

1.1   Feststellung der Beschlussfähigkeit 

1.2   Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

1.3   Niederschriften, öffentlich 

1.3.1   Niederschrift vom 02.05.2011, öffentlicher Teil 

2.0   Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren 

2.1   Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanla-

ge Priwall Teilbereich III – Dorf 5 – in Lübeck Travemünde

-Änderungsbeschluss- (610)    -vertagt am 02.05.2011 TOP 2.1- 

3.0   Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen 

4.0   Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

Keine Vorlagen

5.0   Mitteilungen und Berichte 

5.1   Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2   Sonstige Mitteilungen 

5.2.1 - 

5.2.2   Zwischenbericht: Geplante Reform der Wasser und Schifffahrtsverwaltung (691)  

5.3   Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen 

5.4   Eilentscheidungen des Bürgermeisters  

6.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

6.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

6.2   Neue Anfragen 

6.3 Anträge 

6.3.1  Rechtswidrigen Beschluss des Bauausschusses aufheben, Antrag der CDU-Fraktion, 

Auftrag aus der Bürgerschaft vom 31.3.2011  TOP 4.4    Drs. Nr. 57  -vertagt 

am 02.05.2011 TOP 6.3.1- 

 

II.  Nicht öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

7.0   Niederschriften, Mitteilungen und Berichte

7.1   Niederschriften, nicht öffentlich 

7.1.1   Niederschrift vom 02.05.2011, nichtöffentlicher Teil   

7.2   Mitteilungen 

7.3   Berichte 

7.3.1  Mdl. Bericht: Widerspruchsverfahren i.S. Parkraumbewirtschaftung „Am Burgfeld“  

(661)  

7.3.2  Mdl. Bericht: Forderung von Ausbaubeiträgen i.S. Ausbau der Straße „Am Lotsen-

berg“ – laufendes Verfahren gegen einen Anlieger – (661)  

7.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

7.4.1  Eilentscheidung des Bürgermeisters für das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung 

Schule Tremser Teich, Am Behnckenhof 37, Lübeck; Gewerke „Rohbauarbeiten“,

„Mediensysteme“ und „Elektroarbeiten“ - Beginn der Ausschreibung - (651)  

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  2

 

 

8.0   Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL) 

8.1   Siehe Anlage  

9.0   Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL) 

9.1   Bauvorhaben Neubau Kita Groß Steinrade, Drögeneck 3, 23556 Lübeck, Gewerk 

Rohbauarbeiten (651)   

9.2   Bauvorhaben Energetische Sanierung, Anbau Krippentrakt, Anbau Malatelier an der 

Kita Rudolf-Groth-Park, Am Waldsaum 3, 23566 Lübeck, Gewerk Zimmerarbeiten

(651)  

9.3  Bauvorhaben Erweiterung Emil-Possehl-Schule, Georg-Kerschensteiner-Str. 27, 

23554 Lübeck, Gewerk Elektro- und Fernmeldetechnik (651)  

9.4   Bauvorhaben „Kita Dornestraße, Energetische Sanierung und Erweiterung um eine 

U3-Gruppe und einen Essplatz“, Dornestr. 62, 23558 Lübeck, Gewerk Rohbauarbei-

ten (651)  

9.5  Fahrbahndeckensanierung Possehlstraße 1. BA/Beginn der Ausschreibung (661)  

10.0   Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)

10.1   Siehe Anlage  

11.0   Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

11.1   Bauvorhaben Grundsanierung und Umbau des Kranenkonvents und Schaffung einer 

Mensa mit Ausgabeküche im Ganztagesbetrieb im Rahmen der Bundesförderung des 

UNESCO Welterbeprogrammes 2009, Kleine Burgstraße 22/24, 23552 Lübeck (651)

 

12.0   Öffentlich-rechtliche Verträge 

Keine Vorlagen 

13.0   Herausnahmen aus Veränderungssperren 

Keine Vorlagen 

14.0   Zurückstellung von Baugesuchen 

Keine Vorlagen 

15.0   Sonstige Beschlussvorlagen 

15.1  Vergleichsweiser Abschluss eines Rechtsstreits der Hansestadt Lübeck mit dem In-

solvenzverwalter einer Baufirma aus dem Bauvorhaben Erweiterung Skandinavienkai,

Erd- und Gleisbauarbeiten zur Verlegung der DB-Strecke (691)  

16.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

16.1   Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

16.2   Neue Anfragen 

16.3   Anregungen und Verschiedenes 

 

 

 

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

17.0   Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

B. Protokoll: 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  3

 

 

1.0 Allgemeiner Teil  

 

 

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-

zeichnungen vorgenommen werden. 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

Die Herren Stetefeld und Schapke informieren den Ausschussvorsitzenden darüber, 

die Bauausschusssitzung bereits vorzeitig verlassen zu müssen.  

 

  Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung einstimmig. 

1.3 Niederschriften, öffentlich

1.3.1  Niederschrift vom 02.05.2011, öffentlicher Teil  

 

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.

 

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren  

2.1  Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferien-

hausanlage Priwall Teilbereich III – Dorf 5 – in Lübeck Travemünde

-Änderungsbeschluss- (610)    -vertagt am 02.05.2011 TOP 2.1-  

   

  Beschlussvorschlag:  

 

1.  Die Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen 

Bebauungsplan 33.04.00 Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall, Teilbe-

reich III, für das Dorf 5 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

2.  Die Änderung wird gemäß der Zustimmung des Ministeriums für Wis-

senschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom

07.09.2011 (siehe Anlage 4) modellhaft in einer zweijährigen Pilotphase

erprobt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Probephase erfolgreich

abgeschlossen wird. 

Herr Hollesen beantwortet mithilfe einer Präsentation die Fragen der vergangenen

Bauausschusssitzung.

Er teilt mit, seitens des Landes gebe es neue Vorgaben bezüglich der Bindung für ei-

ne touristische Nutzung von Ferienhäusern. Demnach dürfen 20 % der Häuser frei

von Bindungen für eine touristische Nutzung belegt werden. 80 % der Häuser hinge-

gen unterliegen dieser Bindung, wobei an 100 Tagen eine Eigennutzung zulässig ist.

Die angestrebte Änderung des Durchführungsvertrages für Dorf 5 beinhalte die Ver-

längerung der Wahl zur Selbstnutzung der Ferienhäuser, es bleibt aber bei der Fest-

legung einer 100%igen touristischen Vermarktung durch professionelle Ferienhaus-

anbieter. Herr Hollesen begründet dieses Modell damit, dass es keinen Unterschied

macht, ob das Ferienhaus vom Eigentümer zu Urlaubszwecken selbst oder durch an-

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  4

 

 

dere Urlaubsgäste genutzt wird. Wichtig sei jedoch die komplette Vermarktung des

Standortes durch professionelle Anbieter, damit das angebotene Produkt in Preis und

Qualität gleich bleibt. Eine weitere Änderung des Durchführungsvertrages bezieht

sich auf eine Änderung der Gebäude. Aus der Erfahrung der Vermietung der bereits

bestehenden Häuser zeigt sich, dass insbesondere die kleineren und preisgünstige-

ren Gebäude nachgefragt und damit auch wirtschaftlicher sind. Es sollen daher klei-

nere Mieteinheiten angeboten werden, die im Preis auch mit einem Campingplatz

konkurrieren können..

Das gemeinsame Ziel, eine möglichst hohe touristische ganzjährige Ausnutzung zu

erreichen, wäre durch die beantragten Änderungen besser zu erreichend. Die guten

Mieteinnahmen, der komplette Service vor Ort, der jährliche Buchungskalender (mit

der Möglichkeit, im Mai des Vorjahres über den Zeitpunkt und die Dauer der Selbst-

nutzung zu entscheiden) führen zu einem besseren Abverkauf der Häuser. Die Siche-

rung der touristischen Nutzung ist bereits über die Festsetzungen des B-Planes ge-

währleistet, der ein Dauerwohnrecht ausschließt. 

Die geplante Expansion für 2011 von 89 auf 112 Wohneinheiten bedeute ein Invest-

ment in Höhe von knapp 3 Millionen €.

Zur Frage nach dem Einfluss dieser Vertragsänderung auf den Grundstückskaufpreis

teilt Herr Hollesen mit, dass in Verhandlungen mit dem Bereich Liegenschaften ein

22,23 % höherer Kaufpreis vereinbart worden sei.

Frau Bade fragt nach, ob die geplanten Ferienhäuser behindertengerecht seien.

Herr Hollesen teilt hierzu mit, dass dies aufgrund der hohen Kosten nicht der Fall sei.

Man bemühe sich jedoch die Häuser behindertenfreundlich auszustatten (zum Bei-

spiel durch breitere Türen).

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Herrn Hollesen bezüglich der Nutzungs-

möglichkeiten der Häuser durch den Eigentümer fragt Herr Howe nach, ob es auch

denkbar sei, die jährlich mögliche Option auf Eigennutzung auf zum Beispiel einen

Fall in drei Jahren zu beschränken. Herr Hollesen verneint dies und führt hierzu aus,

dass die Häuser in Grömitz durchschnittlich lediglich zwölf Tage lang für private Nut-

zung gesperrt würden. Es zeichne sich somit ab, dass die Eigentümer die Häuser

nicht für längere Zeit selbst nutzen, da dann keine Mieteinnahmen anfallen, aber

steuerliche Abgaben zu entrichten wären. Für den Verkauf sei es jedoch aus psycho-

logischen Gründen wichtig keine weitere Beschränkung - zum Beispiel die der

Selbstnutzung - für den zukünftigen Eigentümer mit aufzunehmen.

Auch auf Nachfrage von Herrn Quirder erläutert Herr Hollesen, es sei festzustellen,

dass potentielle Käufer von einer solchen Beschränkung abgeschreckt werden. In

Grömitz, wo es diese Beschränkung nicht gibt, würden die Häuser in Rekordzeit ver-

kauft.

Abschließend teilt Herr Hollesen mit, der jeweilige Eigentümer sei lediglich zehn Jah-

re an das Vermarktungs-Unternehmen gebunden, anschließend könne dieser frei

entscheiden, ob die Gesellschaft weiterhin die Vermietung übernehmen soll, jemand

Drittes hiermit beauftragt wird oder der Verkäufer dies selbst übernimmt. Herr Holle-

sen bietet jedoch an, die Laufzeit der 10 Jahre nicht bereits ab Fertigstellung des ers-

ten Gebäudes sondern nach Abschluss der gesamten Bebauung anzusetzen.

 

  Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen gemäß Be-

schlussvorschlag zu beschließen.

 

DER BESCHLUSS ERGEHT UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUS-

SCHLIESSUNGSGRÜNDE). 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  5

 

 

Keine Vorlagen 

5.0  Mitteilungen und Berichte 

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2 Sonstige Mitteilungen

  UNESCO Welterbetag – Flyer

  Herr Senator Boden verweist auf den hierzu umverteilten Informations-Flyer zum 

UNESCO Welterbetag am 5. Juni 2011. 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

Sondersitzung Bauausschuss / Wirtschaftsausschuss 27.06.2011

Herr Senator Boden teilt mit, es bestehe Bedarf an einer gemeinsamen Sondersit-

zung des Bauausschusses und Wirtschaftsausschusses am 27.06.2011

Entgegen der Vereinbarung in der Bauausschusssitzung am 4.4.2011 zeichne sich 

nunmehr ab, dass - auch im Hinblick auf die Sitzung des Finanz und Personalaus-

schusses - dennoch die planmäßige Sitzung des Bauausschusses am 20.6.2011 er-

forderlich sei. 

Der voraussichtliche Sitzungsbeginn der gemeinsamen Sondersitzung am 27.6.2011 

werde den Mitgliedern des Bauausschusses in der nächsten Sitzung mitgeteilt. 

Der Bauausschuss spricht sich einvernehmlich für die von Herrn Senator Bo-

den vorgeschlagene Verfahrensweise aus. 

5.2.1 -

   

5.2.2  Zwischenbericht: Geplante Reform der Wasser und Schifffahrtsverwaltung  

(691)  

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis 

 

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen

5.3.1  „Mitten in Lübeck“, Informationsveranstaltung 4. BA Breite Straße  

Gestaltung 1. – 3. Bauabschnitt, Bauablauf und Anliegerbeiträge 

Herr Dr. Klotz berichtet von dieser Veranstaltung in der vergangenen Woche. Es ha-

be eine rege Diskussion über die während der Bauzeit zur Verfügung stehenden Ver-

kehrsflächen gegeben. Entgegen der Darstellung in der Lokalpresse wurde die Ver-

anstaltung seitens der Bauverwaltung insgesamt als positiv wahrgenommen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.  

5.3.2  Bebauungsplan Bertlingstraße / Strandbahnhof 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  6

 

 

Frau Lorenzen weist darauf hin, dass die Berichterstattung zur frühzeitigen Öffent-

lichkeitsbeteiligung erst nach Abschluss auch des Aushanges erfolge. Eine Berichter-

stattung ist  für die nächste Sitzung vorgesehen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

Keine Vorlagen 

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen

6.1.1 Beschilderung eines Lkw-Durchfahrtverbots in Kücknitz, Anfrage vom 

04.04.2011 TOP 6.2.2, Herr Lötsch 

Herr Lötsch fragt nach, ob es möglich wäre, in Kücknitz/ Herrenwyk das Hinweis-

schild für Lkw (Durchfahrt durch Kücknitz verboten) derart zu versetzen, dass die

Kraftfahrer aus der Straße „Möllerung“ kommend bereits an dieser Stelle erkennen

können, dass die Durchfahrt durch Kücknitz verboten ist.

 

  Antwort: 

Gegenüber der Ausfahrt aus der Straße „Möllerung“ steht zurzeit ein Zeichen 421,

welches vom Grundsatz zunächst erst einmal ausreichend erscheint, jedoch nur für

den Verkehr aus der Straße „Möllerung“. Fahrzeuge aus Richtung Herrentunnel/

Siems bekommen keine Informationen. In Fahrtrichtung Kücknitz befinden sich erst

an den Einfahrten zur Kücknitzer Hauptstraße und zur Dockstraße jeweils eine Ton-

nagebeschränkung auf 7,5 Tonnen. Hier besteht für den Schwerverkehr dann nur

noch die Möglichkeit in die Bäckerstraße auszuweichen oder verbotswidrig weiterzu-

fahren.

Es ist daher nach gemeinsamer Auffassung der Straßenverkehrsbehörde und des

Sachgebiets 5.661-2.24 „Verkehrseinrichtungen“ sinnvoll, eine zusätzliche Beschilde-

rung sozusagen als Vorankündigung vor der Brücke zu wiederholen (zusätzlich mit

Entfernungsangabe). Damit wird das Zeichen 421 für den Verkehr aus der Straße

„Möllerung“ sozusagen „begründet“ und der Verkehr aus Richtung Siems hat die

Möglichkeit, in die Straße „Möllerung“/“Alter Kühlturm“ auszuweichen.

In dieser Argumentationsfolge ordnet die Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO

die Zusatzbeschilderung zum Zeichen 421 gemäß anliegendem Beschilderungsplan

an. 

Ergänzender Hinweis : die Maßnahme befindet sich zwischenzeitlich in der Umset-

zung.

 

 

 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  7

 

 

6.1.2  Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Straße „Bei den 

Schießständen“, Anfrage vom 04.04.2011 TOP 6.2.3, Herr Lötsch 

Herr Lötsch teilt mit, dass in der Straße „Bei den Schießständen“ baustellenbedingt 

laut entsprechender Beschilderung auf der einen Seite Tempo 30, in der Gegenrich-

tung Tempo 50 zulässig seien und bittet um Prüfung. 

 

  Antwort: 

Es trifft zu, dass im Kurvenbereich der Straße An den Schießständen zur Zeit eine

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingerichtet ist. Nach Entfernung der

Beschilderung „Straßenschäden“ mit der dazugehörigen Geschwindigkeitsbeschrän-

kung auf 30 km/h muss nun die Geschwindigkeitsbeschränkung, die nun nur noch für

den Kurvenbereich gelten soll, aufgehoben werden.

Vom Sachgebiet 5.661-2.24 „Verkehrseinrichtungen“ wird daher vorgeschlagen, zu-

nächst die beiden Standorte mit den Zeichen 105 und 274-53 zu einem Standort zu-

sammenzufassen und mit einem Zusatzzeichen 1001-30 („300m“) zu ergänzen. Die

Straßenverkehrsbehörde hat diesen Vorschlag aufgegriffen und wird eine verkehrs-

rechtliche Anordnung treffen, so dass diese dann auch vor Ort umgesetzt werden

kann. Die beigefügte Graphik erläutert die Situation noch einmal anschaulich.

 

 

 

6.1.3  Beschilderung in der Mühlenstraße, Anfrage vom 04.04.2011 TOP 6.2.3, Herr 

Stetefeld 

Herr Stetefeld fragt nach, ob die Beschilderung zum Bewohnerparken in der Mühlen-

straße, Ecke Königstraße vor dem Papierhaus Groth wieder eingerichtet werde. Der-

zeit sei es lediglich Parkverbot. 

Zudem sei auf der gegenüberliegenden Straßenseite, vor „Bei Ulla“ ein Park- und

Halteverbotsschild, welches durch ein Einbahnstraßenschild verdeckt wird. Herr Ste-

tefeld bittet um entsprechende Veranlassung. 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  8

 

 

Antwort:

Die Verwaltung hat den geschilderten Sachverhalt bereits im Vorwege der Anfrage im

zuständigen Arbeitskreis für Verkehrsfragen (AKV) erörtert. Hintergrund war ebenfalls

eine Anfrage im Bauausschuss zu Änderungen der Nutzung des Seitenstreifens der

Mühlenstraße zwischen Klingenberg und Kapitelstraße. Im Einzelnen werden hierzu

vom Arbeitskreis die folgenden Empfehlungen gegeben: 

 

„Einführung einer Parkmöglichkeit mit Parkscheibe 

Eine in dem Vorschlag angeregte Parkscheibenregelung wie die neue Regelung in

der Großen Burgstraße kann nicht erfolgen, da diese dort nur provisorisch erfolgt ist.

Auch kann eine Parkdauer von 20 Minuten nicht auf der Parkscheibe eingestellt wer-

den. Nach der Straßenverkehrsordnung kann von der Mindestparkzeit von einer

Stunde in Ausnahmefällen abgewichen werden, aber auch bei einer vorgeschriebe-

nen Höchstdauer von einer halben Stunde sind die tatsächlichen Parkzeiten erheblich

höher.

Der Arbeitskreis bestätigt den Grundsatz, während der Kerngeschäftszeiten kein kos-

tenloses Parken auf der Altstadtinsel im öffentlichen Raum vorzusehen, weiterzuver-

folgen.

 

Motorradparkplatz im Winter für Pkw-Parken freigeben 

Bei dem Motorradparkplatz handelt es sich um einen Abschnitt von ca. 15 Metern vor

der Kapitelstraße.

Der Arbeitskreis stellt hierzu fest, dass bei Freigabe für Pkw die Sicht in die Mühlen-

straße für Verkehrsteilnehmer, die aus der Kapitelstraße kommen, erheblich ver-

schlechtert wird. Darüber hinaus wird trotz des im Winterhalbjahr reduzierten Motor-

radaufkommens das Vorhalten von entsprechenden Abstellmöglichkeiten für notwen-

dig gehalten, zumal in den letzten Jahren diverse Abstellmöglichkeiten entfallen sind.

Bewohnerparken aufheben 

Nach Angaben des Bewohners wird die Fläche kaum von Bewohnern genutzt. Die

Regelung der zeitlichen Begrenzung (Mo-Sa 19-7 Uhr) sollte aufgehoben werden.

Da auch die Überwachungskräfte des Bereiches Verkehrsangelegenheiten die gerin-

ge Nutzung des Streifens durch Bewohner festgestellt hatten, wird vom Arbeitskreis

die Aufhebung der Regelung befürwortet. Einer Einschränkung der reinen Lieferzeit

wird nicht zugestimmt, da hier die Liefernotwendigkeiten hoch sind und durch den

baldigen Wegfall der Möglichkeiten auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch

steigen werden.

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet daher die Entfernung des Zusatzzeichens „Be-

wohner mit Parkausweis G Mo-Sa 19-7 Uhr und So frei“ an.“

Bezüglich des von dem anfragenden Herrn Stetefeld geschilderten verdeckten Halte-

verbotes wird sich das Sachgebiet 5.661-2.24 „Verkehrseinrichtungen“ im Rahmen

der Baustellenbeschilderung für die weiteren Schritte im Projekt „Mitten in Lübeck“

darum kümmern und ggf. Abhilfe schaffen.

 

6.1.4  Schlutuper Markt, Herr Quirder 

Herr  Quirder fragt nach, wann mit der Beantwortung seiner Anfrage zu rechnen 

sei.

Herr Senator Boden verweist auf die in der letzten Sitzung zugesagte Antwort für

vor der Sommerpause und kündigt diese an. 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis

 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  9

 

 

Nachträgliche, schriftliche Beantwortungen: 

6.1.5  K13 - Verhandlungen bezüglich der ÖPNV-Busspur mit der Gemeinde Stockels-

dorf, Anfrage vom 02.05.2011 TOP 6.2.5, Herr Pluschkell 

Es wird auf die bereits vorliegende Antwort unter TOP 6.1.1 der Sitzung am

04.04.2011 verwiesen, die als Anlage zum Protokoll verschickt wurde.  

Ergänzend wird ausgeführt, dass Gespräche mit der Gemeinde Stockelsdorf erst ge-

führt werden können, wenn die erforderlichen Prüfungen/Erhebungen abgeschlossen

sind und klar ist, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.2 Neue Anfragen 

 

6.2.1 Anfrage: 

Herr Stetefeld fragt nach, aus welchem Grund die Holstenstraße stadteinwärts einen

abmarkierten Streifen habe. Auf diesem seien vermehrt parkende Fahrzeuge zu beo-

bachten.

Antwort:

Herr Johannsen teilt mit, dass dieser Streifen als Ladezone vorgesehen sei. Die noch

fehlende Beschilderung sei bereits angeordnet und würde kurzfristig umgesetzt.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

   

6.2.2 Anfrage: 

Herr Stetefeld fragt weiter, ob es möglich wäre in der Straße "An der Obertrave" zwi-

schen dem Toilettenhäuschen und der Fußgängerbrücke zwei weitere Bänke aufzu-

stellen. 

  

Antwort:

Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

  

 

6.2.3 Anfrage: 

Frau  Mewes beklagt, der Postkasten vor dem Stadthaus sei - entgegen der ange-

dachten Funktion - nicht aus dem Pkw heraus zu erreichen und bittet um Prüfung und

gegebenenfalls entsprechende Veranlassung.

Antwort:

die Verwaltung sagt dies zu.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

6.2.4 Anfrage: 

Herr Pluschkell fragt nach, wann mit dem von Herrn Senator Boden in der letzten Sit-

zung zugesagten Bericht in Sachen Parkraumbewirtschaftung in der Wallstraße zu

rechnen sei. 

  

Antwort:

Herr Senator Boden sagt einen entsprechenden Bericht für die Sitzung am 6.6.2011

zu. 

 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  10

 

 

6.2.5 Anfrage: 

Herr Howe erinnert an seiner Anfrage in Sachen Hausteinportale und fragt nach,

wann mit dem angekündigten schriftlichen Bericht zu rechnen sei.

Antwort:

Herr Schellenberger teilt mit, das GMHL sei in dieser Sache bereits aktiv geworden.

Zum Portal in der Schildstraße stünde noch ein Antrag auf Förderung über die Pos-

sehlstiftung aus. Zu dem Portal am Dom findet derzeit eine Klärung über die Zustän-

digkeit statt.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

6.3    Anträge 

6.3.1   Rechtswidrigen Beschluss des Bauausschusses aufheben, Antrag der CDU-

Fraktion, Auftrag aus der Bürgerschaft vom 31.3.2011  TOP 4.4    Drs. Nr. 57  -

vertagt am 02.05.2011 TOP 6.3.1- 

 

Der Bauausschuss wird aufgefordert, den rechtswidrigen Beschluss zu Bauvor-

anfragen eines einzelnen Lübecker Unternehmens vom 17.01.2011 aufzuhe-

ben. 

Herr Lötsch stellt heraus, es handele sich hier um zwei Dinge. Zum einen sei der ur-

sprüngliche Beschluss des Bauausschusses aufzuheben, zum anderen sei über den

neuen, von Herrn Quirder in der letzten Sitzung gestellten Antrag zu befinden.

Herr Lötsch regt an den Antrag von Herrn Quirder wie folgt zu ergänzen: 

Dies gilt nicht, soweit die Baumaßnahmen den Festlegungen eines rechtskräfti-

gen B-Plans, einer Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung entsprechen.  

Herr Pluschkell teilt mit, es sei nicht Intention gewesen über Details zu diskutieren,

insofern sei die von Herrn Lötsch formulierte Einschränkung auch im Sinne der der

SPD angehörenden Ausschussmitglieder.

Herr Quirder nimmt die von Herrn Lötsch formulierte Ergänzung in seinen Antrag auf.

Dieser lautet nunmehr wie folgt:

 

Dem Bauausschuss ist einmal monatlich zur Kenntnis zu geben, welche Bau-

voranfragen oder Bauanträge bei der Bauverwaltung gestellt wurden für Bau-

maßnahmen, die

 

1.  im Gebiet der UNESCO-Welterbestätte "Lübecker Altstadt" und der zu-

gehörigen Pufferzone, 

2.  in den Entwicklungsbereichen des Masterplans Zentrales Kurgebiet I 

Travepromenade und 

3.  in Gebieten mit Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung liegen bzw.

4.  das gültige Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzepts der 

Hansestadt Lübeck berühren. 

Die Zusammenstellung soll kurz und knapp Auskunft geben über die planungs-

und 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  11

 

 

bauordnungsrechtlich wichtigsten Aspekte der Anfrage / des Antrags sowie

über die

seitens der Bauverwaltung hierzu beabsichtigte Entscheidung (Genehmigung,

Empfehlungen, Auflagen, Versagung).

Dies gilt nicht, soweit die Baumaßnahmen den Festlegungen eines rechtskräfti-

gen B-Plans, einer Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung entsprechen. 

 

Herr Dr. Brock spricht sich dafür aus, eine Festlegung zu finden, mit der die Verwal-

tung arbeiten kann. Seines Erachtens müssten die vorzustellenden Vorhaben weiter

eingeschränkt werden. Es seien lediglich solche vorzustellen, die eine besondere

städtebauliche Relevanz haben.

Herr Senator Boden teilt mit, dass in vielen Fällen das Einvernehmen der Gemeinde

eingeholt werden muss, was viel Zeit raubt. Die Fallzahlen zu Ausnahmen von Be-

bauungsplänen sind deutlich geringer.

Die vorzustellenden Vorhaben nach § 34 BauGB müssten auf solche Vorhaben redu-

ziert werden, welche eine besondere städtebauliche Relevanz aufweisen.

Zudem sollte diese Berichterstattung zunächst als Versuch durchgeführt werden.

Auf Vorschlag von Herrn Lötsch wird vereinbart, das Verfahren zu dieser Berichter-

stattung nach einem halben Jahr erneut zu diskutieren.

Herr Howe hebt heraus, es müsse sichergestellt sein, dass Bausünden bereits recht-

zeitig vorgestellt werden.

Herr Quirder schlägt vor, die Baugesuche in tabellarischer Form dem Bauausschuss

entgegenzubringen.

Herr Rathcke beantragt den Antrag von Herrn Quirder wie von Herrn Senator Boden

vorgeschlagen zu ergänzen.

Herr Howe lässt über den Ergänzungsantrag von Herrn Rathcke abstimmen:

Der Bauausschuss stimmt dem Ergänzungsantrag einstimmig zu.

Der ursprünglich von Herrn Quirder gestellte Antrag lautet nunmehr wie folgt: 

Dem Bauausschuss ist einmal monatlich zur Kenntnis zu geben, welche Bau-

voranfragen oder Bauanträge bei der Bauverwaltung gestellt wurden für Bau-

maßnahmen, die

 

1.  im Gebiet der UNESCO-Welterbestätte "Lübecker Altstadt" und der zu-

gehörigen Pufferzone, 

2.  in den Entwicklungsbereichen des Masterplans Zentrales Kurgebiet I 

Travepromenade und 

3.  in Gebieten mit Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung liegen bzw.

4.  das gültige Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzepts der 

Hansestadt Lübeck berühren. 

Die Zusammenstellung soll kurz und knapp Auskunft geben über die planungs-

und

bauordnungsrechtlich wichtigsten Aspekte der Anfrage / des Antrags sowie

über die

seitens der Bauverwaltung hierzu beabsichtigte Entscheidung (Genehmigung,

Empfehlungen, Auflagen, Versagung).

Dies gilt nicht, soweit die Baumaßnahmen den Festlegungen eines rechtskräfti-

gen B-Plans, einer Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung entsprechen.  

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  12

 

 

Bauvorhaben nach § 34 BauGB sind dem Bauausschuss nur bei besonderer

städtebaulicher Relevanz vorzustellen.  

Herr Howe lässt über diesen ergänzten Antrag von Herrn Quirder (in der Sitzung vom

02.05.2011) abstimmen:

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag bei 2 Enthaltungen einstimmig zu.

Herr Howe lässt über den aus der Bürgerschaft überwiesenen Antrag der CDU Frak-

tion abstimmen:

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich mit 13 Ja- und einer Nein-

stimme bei einer Enthaltung zu.

 

6.3.2  Fahrradbügel in der Mühlenstraße, Antrag von Herrn Stetefeld 

 

Herr Stetefeld stellt im Namen der der Fraktion „DIE LINKE“ angehörenden

Bauausschussmitglieder folgenden Prüfauftrag:

Die Verwaltung mögen die geplanten 35 Fahrradbügel in der Mühlenstraße,

zwischen Ecke Königstraße und Ecke Aegidienstraße, wie folgt aufstellen

lassen:

-   auf der Straßenseite stadtauswärts links, aufgelockert zu 4 x je max. 8 

Bügel, mit mindestens 3 Metern Platz dazwischen 

-  auf der Straßenseite stadtauswärts rechts~ einmal 4 Bügel an der Ecke 

zum Klingenberg vor dem Cafe Blox 

   (wurden vor Umbau Klingenberg dort entfernt)

Es wäre allerdings zu prüfen, ob die Bügel rechtwinklig oder schräg angeord-

net eingebaut werden um eine genügend breite Fahrbahn zu erhalten, das

diese nach Abschluss der Baumassnahmen auch für Radfahrer entgegen der

Fahrtrichtung zu nutzen ist.

Des weiteren wäre zu prüfen, ob zwischen den aufgelockert aufzustellenden

Fahrradbügeln in die Lücke je ein Baum gepflanzt werden kann, also mindes-

tens 3 Bäume. 

 

Begründung: 

Gegen eine Bebauung des oben genannten Teilstücks der Mühlenstrasse mit

35 Fahrradbügeln am Stück regt sich Widerstand in den angrenzenden Ge-

schäften. Zur letzten Sitzung des Bauausschusses wurde dem Bausenator ei-

ne Unterschriftenliste mit 333 Unterschriften vorgelegt, mit der der Bausenator

aufgefordert wird, für eine aufgelockerte Aufstellung der Fahrradbügel zu

sorgen.

Mit der oben genannten Aufstellung wären, statt der gewünschten 35

Fahrradbügel, sogar 36 Fahrradbügel aufgestellt. Diese fallen aber durch die

aufgelockerte Aufstellung insgesamt weniger auf und werden nicht so sehr als

störend empfunden.

Mit einer Anpflanzung von Bäumen würde sich das Bild noch weiter harmoni-

sieren und zur optischen Aufwertung und Belebung des Teilstück Mühlen-

strasse betragen.

Da die Fahrbahnbreite für die Fahrradbügel eingeengt wird, wäre auch genü-

gend Platz für die Krone der Bäume, ohne das diese in die Fahrbahn reinra-

gen. 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  13

 

 

Bauausschuss stimmt dem Antrag und somit dem Prüfauftrag einstimmig zu.

 

Ende des öffentlichen Teils: 17.30 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 17.40 Uhr

Siehe eigenes Protokoll.

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18.45 Uhr 

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18.45 Uhr 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

 

Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt. 

 

7.1.1  Niederschrift vom 02.05.2011, nichtöffentlicher Teil  

 

Einstimmig beschlossen. 

 

     

7.3.1  Mdl. Bericht: Widerspruchsverfahren i.S. Park-

raumbewirtschaftung „Am Burgfeld“  (661)  

Kenntnisnahme. 

 

     

7.3.2  Mdl. Bericht: Forderung von Ausbaubeiträgen i.S. Aus-

bau der Straße „Am Lotsenberg“ – laufendes Verfahren

gegen einen Anlieger – (661)   

 

Kenntnisnahme. 

 

     

7.4.1  Eilentscheidung des Bürgermeisters für das Bauvorha-

ben Umbau und Erweiterung Schule Tremser Teich, Am

Behnckenhof 37, Lübeck; Gewerke „Rohbauarbeiten“,

„Mediensysteme“ und „Elektroarbeiten“ - Beginn der

Ausschreibung - (651)   

 

Kenntnisnahme. 

 

     

8.1  Siehe Anlage    Kenntnisnahme. 

     

9.1  Bauvorhaben Neubau Kita Groß Steinrade, Drögeneck 3,

23556 Lübeck, Gewerk Rohbauarbeiten (651)   

Einstimmig empfohlen zu be-

schließen. 

     

9.2  Bauvorhaben Energetische Sanierung, Anbau Krippen-

trakt, Anbau Malatelier an der Kita Rudolf-Groth-Park,

Am Waldsaum 3, 23566 Lübeck, Gewerk Zimmerarbeiten

(651)  

 

Einstimmig empfohlen zu be-

schließen. 

 

     

9.3  Bauvorhaben Erweiterung Emil-Possehl-Schule, Georg-

Kerschensteiner-Str. 27, 23554 Lübeck, Gewerk Elektro-

und Fernmeldetechnik (651)  

 

Einstimmig empfohlen zu be-

schließen. 

 

     

9.4  Bauvorhaben „Kita Dornestraße, Energetische Sanie-

rung und Erweiterung um eine U3-Gruppe und einen

Essplatz“, Dornestr. 62, 23558 Lübeck, Gewerk Rohbau-

arbeiten (651)  

 

Einstimmig bei 5 Enthaltungen

empfohlen zu beschließen.

 

     

9.5  Fahrbahndeckensanierung Possehlstraße 1. BA/Beginn

der Ausschreibung (661)  

Einstimmig empfohlen zu be-

schließen. 

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  14

 

 

10.1  Siehe Anlage    Kenntnisnahme. 

     

11.1  Bauvorhaben Grundsanierung und Umbau des Kranen-

konvents und Schaffung einer Mensa mit Ausgabeküche

im Ganztagesbetrieb im Rahmen der Bundesförderung

des UNESCO Welterbeprogrammes 2009, Kleine Burg-

straße 22/24, 23552 Lübeck (651)  

 

Einstimmig bei einer Enthaltung

empfohlen zu beschließen. 

 

     

15.1  Vergleichsweiser Abschluss eines Rechtsstreits der

Hansestadt Lübeck mit dem Insolvenzverwalter einer

Baufirma aus dem Bauvorhaben Erweiterung Skandina-

vienkai, Erd- und Gleisbauarbeiten zur Verlegung der

DB-Strecke (691)  

 

Einstimmig bei einer Enthaltung

empfohlen zu beschließen. 

 

    

  Er beendet die Sitzung um 18.45 Uhr.

 

Die 

nächste Sitzung des Bauausschusses 

findet am 

06.06.2011 um 16:00 Uhr  

im Foyer der Bauverwaltung 

statt. 

 

 

 

      

    

 

BA vom  16.05.2011, ÖT  15

 

 

Carl Howe       

  Dennis Bössow 

  Vorsitzender des Bauausschusses    Protokollführer