N I E D E R S C H R I F T
über die
50.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008/2013 am Montag,
16.05.2011
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend:
als Vorsitzender Herr Howe
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Herr Dr. Eymer
Frau Förster
Herr Freitag
Frau Geweke –Vertreterin-
Herr Hiller
Herr Lötsch
Frau Mewes
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Rathcke (bis TOP 8.1)
Herr Schapke (bis TOP 9.5)
Herr Stetefeld
Herr Stüttgen
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herr Schubert
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herr Driessen
Behindertenrat -
Stellv. Behindertenbeauftragte Frau Bade
Fachbereichscontrolling Herr Bössow – Protokollführer-
Stadtplanung Frau Lorenzen
GMHL Herr Schellenberger
Verkehr Herr Dr. Klotz, Herr Johannsen, Frau Meyer
Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften Frau Grau
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Langentepe
LPA Herr Wiese
Investor Priwall Feriendorf Herr Hollesen
BA vom 16.05.2011, ÖT 1
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 02.05.2011, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanla-
ge Priwall Teilbereich III – Dorf 5 – in Lübeck Travemünde
-Änderungsbeschluss- (610) -vertagt am 02.05.2011 TOP 2.1-
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 -
5.2.2 Zwischenbericht: Geplante Reform der Wasser und Schifffahrtsverwaltung (691)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.3 Anträge
6.3.1 Rechtswidrigen Beschluss des Bauausschusses aufheben, Antrag der CDU-Fraktion,
Auftrag aus der Bürgerschaft vom 31.3.2011 TOP 4.4 Drs. Nr. 57 -vertagt
am 02.05.2011 TOP 6.3.1-
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 02.05.2011, nichtöffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
7.3.1 Mdl. Bericht: Widerspruchsverfahren i.S. Parkraumbewirtschaftung „Am Burgfeld“
(661)
7.3.2 Mdl. Bericht: Forderung von Ausbaubeiträgen i.S. Ausbau der Straße „Am Lotsen-
berg“ – laufendes Verfahren gegen einen Anlieger – (661)
7.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
7.4.1 Eilentscheidung des Bürgermeisters für das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung
Schule Tremser Teich, Am Behnckenhof 37, Lübeck; Gewerke „Rohbauarbeiten“,
„Mediensysteme“ und „Elektroarbeiten“ - Beginn der Ausschreibung - (651)
BA vom 16.05.2011, ÖT 2
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Ausschreibungen und Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 Bauvorhaben Neubau Kita Groß Steinrade, Drögeneck 3, 23556 Lübeck, Gewerk
Rohbauarbeiten (651)
9.2 Bauvorhaben Energetische Sanierung, Anbau Krippentrakt, Anbau Malatelier an der
Kita Rudolf-Groth-Park, Am Waldsaum 3, 23566 Lübeck, Gewerk Zimmerarbeiten
(651)
9.3 Bauvorhaben Erweiterung Emil-Possehl-Schule, Georg-Kerschensteiner-Str. 27,
23554 Lübeck, Gewerk Elektro- und Fernmeldetechnik (651)
9.4 Bauvorhaben „Kita Dornestraße, Energetische Sanierung und Erweiterung um eine
U3-Gruppe und einen Essplatz“, Dornestr. 62, 23558 Lübeck, Gewerk Rohbauarbei-
ten (651)
9.5 Fahrbahndeckensanierung Possehlstraße 1. BA/Beginn der Ausschreibung (661)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Bauvorhaben Grundsanierung und Umbau des Kranenkonvents und Schaffung einer
Mensa mit Ausgabeküche im Ganztagesbetrieb im Rahmen der Bundesförderung des
UNESCO Welterbeprogrammes 2009, Kleine Burgstraße 22/24, 23552 Lübeck (651)
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
15.1 Vergleichsweiser Abschluss eines Rechtsstreits der Hansestadt Lübeck mit dem In-
solvenzverwalter einer Baufirma aus dem Bauvorhaben Erweiterung Skandinavienkai,
Erd- und Gleisbauarbeiten zur Verlegung der DB-Strecke (691)
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
BA vom 16.05.2011, ÖT 3
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ferner weist der Vorsitzende darauf hin, dass seitens der Protokollführung Tonauf-
zeichnungen vorgenommen werden.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Herren Stetefeld und Schapke informieren den Ausschussvorsitzenden darüber,
die Bauausschusssitzung bereits vorzeitig verlassen zu müssen.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung einstimmig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 02.05.2011, öffentlicher Teil
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferien-
hausanlage Priwall Teilbereich III – Dorf 5 – in Lübeck Travemünde
-Änderungsbeschluss- (610) -vertagt am 02.05.2011 TOP 2.1-
Beschlussvorschlag:
1. Die Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan 33.04.00 Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall, Teilbe-
reich III, für das Dorf 5 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Änderung wird gemäß der Zustimmung des Ministeriums für Wis-
senschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom
07.09.2011 (siehe Anlage 4) modellhaft in einer zweijährigen Pilotphase
erprobt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Probephase erfolgreich
abgeschlossen wird.
Herr Hollesen beantwortet mithilfe einer Präsentation die Fragen der vergangenen
Bauausschusssitzung.
Er teilt mit, seitens des Landes gebe es neue Vorgaben bezüglich der Bindung für ei-
ne touristische Nutzung von Ferienhäusern. Demnach dürfen 20 % der Häuser frei
von Bindungen für eine touristische Nutzung belegt werden. 80 % der Häuser hinge-
gen unterliegen dieser Bindung, wobei an 100 Tagen eine Eigennutzung zulässig ist.
Die angestrebte Änderung des Durchführungsvertrages für Dorf 5 beinhalte die Ver-
längerung der Wahl zur Selbstnutzung der Ferienhäuser, es bleibt aber bei der Fest-
legung einer 100%igen touristischen Vermarktung durch professionelle Ferienhaus-
anbieter. Herr Hollesen begründet dieses Modell damit, dass es keinen Unterschied
macht, ob das Ferienhaus vom Eigentümer zu Urlaubszwecken selbst oder durch an-
BA vom 16.05.2011, ÖT 4
dere Urlaubsgäste genutzt wird. Wichtig sei jedoch die komplette Vermarktung des
Standortes durch professionelle Anbieter, damit das angebotene Produkt in Preis und
Qualität gleich bleibt. Eine weitere Änderung des Durchführungsvertrages bezieht
sich auf eine Änderung der Gebäude. Aus der Erfahrung der Vermietung der bereits
bestehenden Häuser zeigt sich, dass insbesondere die kleineren und preisgünstige-
ren Gebäude nachgefragt und damit auch wirtschaftlicher sind. Es sollen daher klei-
nere Mieteinheiten angeboten werden, die im Preis auch mit einem Campingplatz
konkurrieren können..
Das gemeinsame Ziel, eine möglichst hohe touristische ganzjährige Ausnutzung zu
erreichen, wäre durch die beantragten Änderungen besser zu erreichend. Die guten
Mieteinnahmen, der komplette Service vor Ort, der jährliche Buchungskalender (mit
der Möglichkeit, im Mai des Vorjahres über den Zeitpunkt und die Dauer der Selbst-
nutzung zu entscheiden) führen zu einem besseren Abverkauf der Häuser. Die Siche-
rung der touristischen Nutzung ist bereits über die Festsetzungen des B-Planes ge-
währleistet, der ein Dauerwohnrecht ausschließt.
Die geplante Expansion für 2011 von 89 auf 112 Wohneinheiten bedeute ein Invest-
ment in Höhe von knapp 3 Millionen €.
Zur Frage nach dem Einfluss dieser Vertragsänderung auf den Grundstückskaufpreis
teilt Herr Hollesen mit, dass in Verhandlungen mit dem Bereich Liegenschaften ein
22,23 % höherer Kaufpreis vereinbart worden sei.
Frau Bade fragt nach, ob die geplanten Ferienhäuser behindertengerecht seien.
Herr Hollesen teilt hierzu mit, dass dies aufgrund der hohen Kosten nicht der Fall sei.
Man bemühe sich jedoch die Häuser behindertenfreundlich auszustatten (zum Bei-
spiel durch breitere Türen).
Bezugnehmend auf die Ausführungen von Herrn Hollesen bezüglich der Nutzungs-
möglichkeiten der Häuser durch den Eigentümer fragt Herr Howe nach, ob es auch
denkbar sei, die jährlich mögliche Option auf Eigennutzung auf zum Beispiel einen
Fall in drei Jahren zu beschränken. Herr Hollesen verneint dies und führt hierzu aus,
dass die Häuser in Grömitz durchschnittlich lediglich zwölf Tage lang für private Nut-
zung gesperrt würden. Es zeichne sich somit ab, dass die Eigentümer die Häuser
nicht für längere Zeit selbst nutzen, da dann keine Mieteinnahmen anfallen, aber
steuerliche Abgaben zu entrichten wären. Für den Verkauf sei es jedoch aus psycho-
logischen Gründen wichtig keine weitere Beschränkung - zum Beispiel die der
Selbstnutzung - für den zukünftigen Eigentümer mit aufzunehmen.
Auch auf Nachfrage von Herrn Quirder erläutert Herr Hollesen, es sei festzustellen,
dass potentielle Käufer von einer solchen Beschränkung abgeschreckt werden. In
Grömitz, wo es diese Beschränkung nicht gibt, würden die Häuser in Rekordzeit ver-
kauft.
Abschließend teilt Herr Hollesen mit, der jeweilige Eigentümer sei lediglich zehn Jah-
re an das Vermarktungs-Unternehmen gebunden, anschließend könne dieser frei
entscheiden, ob die Gesellschaft weiterhin die Vermietung übernehmen soll, jemand
Drittes hiermit beauftragt wird oder der Verkäufer dies selbst übernimmt. Herr Holle-
sen bietet jedoch an, die Laufzeit der 10 Jahre nicht bereits ab Fertigstellung des ers-
ten Gebäudes sondern nach Abschluss der gesamten Bebauung anzusetzen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen gemäß Be-
schlussvorschlag zu beschließen.
DER BESCHLUSS ERGEHT UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUS-
SCHLIESSUNGSGRÜNDE).
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
BA vom 16.05.2011, ÖT 5
Keine Vorlagen
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
UNESCO Welterbetag – Flyer
Herr Senator Boden verweist auf den hierzu umverteilten Informations-Flyer zum
UNESCO Welterbetag am 5. Juni 2011.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Sondersitzung Bauausschuss / Wirtschaftsausschuss 27.06.2011
Herr Senator Boden teilt mit, es bestehe Bedarf an einer gemeinsamen Sondersit-
zung des Bauausschusses und Wirtschaftsausschusses am 27.06.2011.
Entgegen der Vereinbarung in der Bauausschusssitzung am 4.4.2011 zeichne sich
nunmehr ab, dass - auch im Hinblick auf die Sitzung des Finanz und Personalaus-
schusses - dennoch die planmäßige Sitzung des Bauausschusses am 20.6.2011 er-
forderlich sei.
Der voraussichtliche Sitzungsbeginn der gemeinsamen Sondersitzung am 27.6.2011
werde den Mitgliedern des Bauausschusses in der nächsten Sitzung mitgeteilt.
Der Bauausschuss spricht sich einvernehmlich für die von Herrn Senator Bo-
den vorgeschlagene Verfahrensweise aus.
5.2.1 -
5.2.2 Zwischenbericht: Geplante Reform der Wasser und Schifffahrtsverwaltung
(691)
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
5.3.1 „Mitten in Lübeck“, Informationsveranstaltung 4. BA Breite Straße
Gestaltung 1. – 3. Bauabschnitt, Bauablauf und Anliegerbeiträge
Herr Dr. Klotz berichtet von dieser Veranstaltung in der vergangenen Woche. Es ha-
be eine rege Diskussion über die während der Bauzeit zur Verfügung stehenden Ver-
kehrsflächen gegeben. Entgegen der Darstellung in der Lokalpresse wurde die Ver-
anstaltung seitens der Bauverwaltung insgesamt als positiv wahrgenommen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.3.2 Bebauungsplan Bertlingstraße / Strandbahnhof
BA vom 16.05.2011, ÖT 6
Frau Lorenzen weist darauf hin, dass die Berichterstattung zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung erst nach Abschluss auch des Aushanges erfolge. Eine Berichter-
stattung ist für die nächste Sitzung vorgesehen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Beschilderung eines Lkw-Durchfahrtverbots in Kücknitz, Anfrage vom
04.04.2011 TOP 6.2.2, Herr Lötsch
Herr Lötsch fragt nach, ob es möglich wäre, in Kücknitz/ Herrenwyk das Hinweis-
schild für Lkw (Durchfahrt durch Kücknitz verboten) derart zu versetzen, dass die
Kraftfahrer aus der Straße „Möllerung“ kommend bereits an dieser Stelle erkennen
können, dass die Durchfahrt durch Kücknitz verboten ist.
Antwort:
Gegenüber der Ausfahrt aus der Straße „Möllerung“ steht zurzeit ein Zeichen 421,
welches vom Grundsatz zunächst erst einmal ausreichend erscheint, jedoch nur für
den Verkehr aus der Straße „Möllerung“. Fahrzeuge aus Richtung Herrentunnel/
Siems bekommen keine Informationen. In Fahrtrichtung Kücknitz befinden sich erst
an den Einfahrten zur Kücknitzer Hauptstraße und zur Dockstraße jeweils eine Ton-
nagebeschränkung auf 7,5 Tonnen. Hier besteht für den Schwerverkehr dann nur
noch die Möglichkeit in die Bäckerstraße auszuweichen oder verbotswidrig weiterzu-
fahren.
Es ist daher nach gemeinsamer Auffassung der Straßenverkehrsbehörde und des
Sachgebiets 5.661-2.24 „Verkehrseinrichtungen“ sinnvoll, eine zusätzliche Beschilde-
rung sozusagen als Vorankündigung vor der Brücke zu wiederholen (zusätzlich mit
Entfernungsangabe). Damit wird das Zeichen 421 für den Verkehr aus der Straße
„Möllerung“ sozusagen „begründet“ und der Verkehr aus Richtung Siems hat die
Möglichkeit, in die Straße „Möllerung“/“Alter Kühlturm“ auszuweichen.
In dieser Argumentationsfolge ordnet die Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO
die Zusatzbeschilderung zum Zeichen 421 gemäß anliegendem Beschilderungsplan
an.
Ergänzender Hinweis : die Maßnahme befindet sich zwischenzeitlich in der Umset-
zung.
BA vom 16.05.2011, ÖT 7
6.1.2 Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Straße „Bei den
Schießständen“, Anfrage vom 04.04.2011 TOP 6.2.3, Herr Lötsch
Herr Lötsch teilt mit, dass in der Straße „Bei den Schießständen“ baustellenbedingt
laut entsprechender Beschilderung auf der einen Seite Tempo 30, in der Gegenrich-
tung Tempo 50 zulässig seien und bittet um Prüfung.
Antwort:
Es trifft zu, dass im Kurvenbereich der Straße An den Schießständen zur Zeit eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingerichtet ist. Nach Entfernung der
Beschilderung „Straßenschäden“ mit der dazugehörigen Geschwindigkeitsbeschrän-
kung auf 30 km/h muss nun die Geschwindigkeitsbeschränkung, die nun nur noch für
den Kurvenbereich gelten soll, aufgehoben werden.
Vom Sachgebiet 5.661-2.24 „Verkehrseinrichtungen“ wird daher vorgeschlagen, zu-
nächst die beiden Standorte mit den Zeichen 105 und 274-53 zu einem Standort zu-
sammenzufassen und mit einem Zusatzzeichen 1001-30 („300m“) zu ergänzen. Die
Straßenverkehrsbehörde hat diesen Vorschlag aufgegriffen und wird eine verkehrs-
rechtliche Anordnung treffen, so dass diese dann auch vor Ort umgesetzt werden
kann. Die beigefügte Graphik erläutert die Situation noch einmal anschaulich.
6.1.3 Beschilderung in der Mühlenstraße, Anfrage vom 04.04.2011 TOP 6.2.3, Herr
Stetefeld
Herr Stetefeld fragt nach, ob die Beschilderung zum Bewohnerparken in der Mühlen-
straße, Ecke Königstraße vor dem Papierhaus Groth wieder eingerichtet werde. Der-
zeit sei es lediglich Parkverbot.
Zudem sei auf der gegenüberliegenden Straßenseite, vor „Bei Ulla“ ein Park- und
Halteverbotsschild, welches durch ein Einbahnstraßenschild verdeckt wird. Herr Ste-
tefeld bittet um entsprechende Veranlassung.
BA vom 16.05.2011, ÖT 8
Antwort:
Die Verwaltung hat den geschilderten Sachverhalt bereits im Vorwege der Anfrage im
zuständigen Arbeitskreis für Verkehrsfragen (AKV) erörtert. Hintergrund war ebenfalls
eine Anfrage im Bauausschuss zu Änderungen der Nutzung des Seitenstreifens der
Mühlenstraße zwischen Klingenberg und Kapitelstraße. Im Einzelnen werden hierzu
vom Arbeitskreis die folgenden Empfehlungen gegeben:
„Einführung einer Parkmöglichkeit mit Parkscheibe
Eine in dem Vorschlag angeregte Parkscheibenregelung wie die neue Regelung in
der Großen Burgstraße kann nicht erfolgen, da diese dort nur provisorisch erfolgt ist.
Auch kann eine Parkdauer von 20 Minuten nicht auf der Parkscheibe eingestellt wer-
den. Nach der Straßenverkehrsordnung kann von der Mindestparkzeit von einer
Stunde in Ausnahmefällen abgewichen werden, aber auch bei einer vorgeschriebe-
nen Höchstdauer von einer halben Stunde sind die tatsächlichen Parkzeiten erheblich
höher.
Der Arbeitskreis bestätigt den Grundsatz, während der Kerngeschäftszeiten kein kos-
tenloses Parken auf der Altstadtinsel im öffentlichen Raum vorzusehen, weiterzuver-
folgen.
Motorradparkplatz im Winter für Pkw-Parken freigeben
Bei dem Motorradparkplatz handelt es sich um einen Abschnitt von ca. 15 Metern vor
der Kapitelstraße.
Der Arbeitskreis stellt hierzu fest, dass bei Freigabe für Pkw die Sicht in die Mühlen-
straße für Verkehrsteilnehmer, die aus der Kapitelstraße kommen, erheblich ver-
schlechtert wird. Darüber hinaus wird trotz des im Winterhalbjahr reduzierten Motor-
radaufkommens das Vorhalten von entsprechenden Abstellmöglichkeiten für notwen-
dig gehalten, zumal in den letzten Jahren diverse Abstellmöglichkeiten entfallen sind.
Bewohnerparken aufheben
Nach Angaben des Bewohners wird die Fläche kaum von Bewohnern genutzt. Die
Regelung der zeitlichen Begrenzung (Mo-Sa 19-7 Uhr) sollte aufgehoben werden.
Da auch die Überwachungskräfte des Bereiches Verkehrsangelegenheiten die gerin-
ge Nutzung des Streifens durch Bewohner festgestellt hatten, wird vom Arbeitskreis
die Aufhebung der Regelung befürwortet. Einer Einschränkung der reinen Lieferzeit
wird nicht zugestimmt, da hier die Liefernotwendigkeiten hoch sind und durch den
baldigen Wegfall der Möglichkeiten auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch
steigen werden.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet daher die Entfernung des Zusatzzeichens „Be-
wohner mit Parkausweis G Mo-Sa 19-7 Uhr und So frei“ an.“
Bezüglich des von dem anfragenden Herrn Stetefeld geschilderten verdeckten Halte-
verbotes wird sich das Sachgebiet 5.661-2.24 „Verkehrseinrichtungen“ im Rahmen
der Baustellenbeschilderung für die weiteren Schritte im Projekt „Mitten in Lübeck“
darum kümmern und ggf. Abhilfe schaffen.
6.1.4 Schlutuper Markt, Herr Quirder
Herr Quirder fragt nach, wann mit der Beantwortung seiner Anfrage zu rechnen
sei.
Herr Senator Boden verweist auf die in der letzten Sitzung zugesagte Antwort für
vor der Sommerpause und kündigt diese an.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis
BA vom 16.05.2011, ÖT 9
Nachträgliche, schriftliche Beantwortungen:
6.1.5 K13 - Verhandlungen bezüglich der ÖPNV-Busspur mit der Gemeinde Stockels-
dorf, Anfrage vom 02.05.2011 TOP 6.2.5, Herr Pluschkell
Es wird auf die bereits vorliegende Antwort unter TOP 6.1.1 der Sitzung am
04.04.2011 verwiesen, die als Anlage zum Protokoll verschickt wurde.
Ergänzend wird ausgeführt, dass Gespräche mit der Gemeinde Stockelsdorf erst ge-
führt werden können, wenn die erforderlichen Prüfungen/Erhebungen abgeschlossen
sind und klar ist, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Anfrage:
Herr Stetefeld fragt nach, aus welchem Grund die Holstenstraße stadteinwärts einen
abmarkierten Streifen habe. Auf diesem seien vermehrt parkende Fahrzeuge zu beo-
bachten.
Antwort:
Herr Johannsen teilt mit, dass dieser Streifen als Ladezone vorgesehen sei. Die noch
fehlende Beschilderung sei bereits angeordnet und würde kurzfristig umgesetzt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.2 Anfrage:
Herr Stetefeld fragt weiter, ob es möglich wäre in der Straße "An der Obertrave" zwi-
schen dem Toilettenhäuschen und der Fußgängerbrücke zwei weitere Bänke aufzu-
stellen.
Antwort:
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.3 Anfrage:
Frau Mewes beklagt, der Postkasten vor dem Stadthaus sei - entgegen der ange-
dachten Funktion - nicht aus dem Pkw heraus zu erreichen und bittet um Prüfung und
gegebenenfalls entsprechende Veranlassung.
Antwort:
die Verwaltung sagt dies zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.4 Anfrage:
Herr Pluschkell fragt nach, wann mit dem von Herrn Senator Boden in der letzten Sit-
zung zugesagten Bericht in Sachen Parkraumbewirtschaftung in der Wallstraße zu
rechnen sei.
Antwort:
Herr Senator Boden sagt einen entsprechenden Bericht für die Sitzung am 6.6.2011
zu.
BA vom 16.05.2011, ÖT 10
6.2.5 Anfrage:
Herr Howe erinnert an seiner Anfrage in Sachen Hausteinportale und fragt nach,
wann mit dem angekündigten schriftlichen Bericht zu rechnen sei.
Antwort:
Herr Schellenberger teilt mit, das GMHL sei in dieser Sache bereits aktiv geworden.
Zum Portal in der Schildstraße stünde noch ein Antrag auf Förderung über die Pos-
sehlstiftung aus. Zu dem Portal am Dom findet derzeit eine Klärung über die Zustän-
digkeit statt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.3 Anträge
6.3.1 Rechtswidrigen Beschluss des Bauausschusses aufheben, Antrag der CDU-
Fraktion, Auftrag aus der Bürgerschaft vom 31.3.2011 TOP 4.4 Drs. Nr. 57 -
vertagt am 02.05.2011 TOP 6.3.1-
Der Bauausschuss wird aufgefordert, den rechtswidrigen Beschluss zu Bauvor-
anfragen eines einzelnen Lübecker Unternehmens vom 17.01.2011 aufzuhe-
ben.
Herr Lötsch stellt heraus, es handele sich hier um zwei Dinge. Zum einen sei der ur-
sprüngliche Beschluss des Bauausschusses aufzuheben, zum anderen sei über den
neuen, von Herrn Quirder in der letzten Sitzung gestellten Antrag zu befinden.
Herr Lötsch regt an den Antrag von Herrn Quirder wie folgt zu ergänzen:
Dies gilt nicht, soweit die Baumaßnahmen den Festlegungen eines rechtskräfti-
gen B-Plans, einer Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung entsprechen.
Herr Pluschkell teilt mit, es sei nicht Intention gewesen über Details zu diskutieren,
insofern sei die von Herrn Lötsch formulierte Einschränkung auch im Sinne der der
SPD angehörenden Ausschussmitglieder.
Herr Quirder nimmt die von Herrn Lötsch formulierte Ergänzung in seinen Antrag auf.
Dieser lautet nunmehr wie folgt:
Dem Bauausschuss ist einmal monatlich zur Kenntnis zu geben, welche Bau-
voranfragen oder Bauanträge bei der Bauverwaltung gestellt wurden für Bau-
maßnahmen, die
1. im Gebiet der UNESCO-Welterbestätte "Lübecker Altstadt" und der zu-
gehörigen Pufferzone,
2. in den Entwicklungsbereichen des Masterplans Zentrales Kurgebiet I
Travepromenade und
3. in Gebieten mit Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung liegen bzw.
4. das gültige Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzepts der
Hansestadt Lübeck berühren.
Die Zusammenstellung soll kurz und knapp Auskunft geben über die planungs-
und
BA vom 16.05.2011, ÖT 11
bauordnungsrechtlich wichtigsten Aspekte der Anfrage / des Antrags sowie
über die
seitens der Bauverwaltung hierzu beabsichtigte Entscheidung (Genehmigung,
Empfehlungen, Auflagen, Versagung).
Dies gilt nicht, soweit die Baumaßnahmen den Festlegungen eines rechtskräfti-
gen B-Plans, einer Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung entsprechen.
Herr Dr. Brock spricht sich dafür aus, eine Festlegung zu finden, mit der die Verwal-
tung arbeiten kann. Seines Erachtens müssten die vorzustellenden Vorhaben weiter
eingeschränkt werden. Es seien lediglich solche vorzustellen, die eine besondere
städtebauliche Relevanz haben.
Herr Senator Boden teilt mit, dass in vielen Fällen das Einvernehmen der Gemeinde
eingeholt werden muss, was viel Zeit raubt. Die Fallzahlen zu Ausnahmen von Be-
bauungsplänen sind deutlich geringer.
Die vorzustellenden Vorhaben nach § 34 BauGB müssten auf solche Vorhaben redu-
ziert werden, welche eine besondere städtebauliche Relevanz aufweisen.
Zudem sollte diese Berichterstattung zunächst als Versuch durchgeführt werden.
Auf Vorschlag von Herrn Lötsch wird vereinbart, das Verfahren zu dieser Berichter-
stattung nach einem halben Jahr erneut zu diskutieren.
Herr Howe hebt heraus, es müsse sichergestellt sein, dass Bausünden bereits recht-
zeitig vorgestellt werden.
Herr Quirder schlägt vor, die Baugesuche in tabellarischer Form dem Bauausschuss
entgegenzubringen.
Herr Rathcke beantragt den Antrag von Herrn Quirder wie von Herrn Senator Boden
vorgeschlagen zu ergänzen.
Herr Howe lässt über den Ergänzungsantrag von Herrn Rathcke abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt dem Ergänzungsantrag einstimmig zu.
Der ursprünglich von Herrn Quirder gestellte Antrag lautet nunmehr wie folgt:
Dem Bauausschuss ist einmal monatlich zur Kenntnis zu geben, welche Bau-
voranfragen oder Bauanträge bei der Bauverwaltung gestellt wurden für Bau-
maßnahmen, die
1. im Gebiet der UNESCO-Welterbestätte "Lübecker Altstadt" und der zu-
gehörigen Pufferzone,
2. in den Entwicklungsbereichen des Masterplans Zentrales Kurgebiet I
Travepromenade und
3. in Gebieten mit Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung liegen bzw.
4. das gültige Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzepts der
Hansestadt Lübeck berühren.
Die Zusammenstellung soll kurz und knapp Auskunft geben über die planungs-
und
bauordnungsrechtlich wichtigsten Aspekte der Anfrage / des Antrags sowie
über die
seitens der Bauverwaltung hierzu beabsichtigte Entscheidung (Genehmigung,
Empfehlungen, Auflagen, Versagung).
Dies gilt nicht, soweit die Baumaßnahmen den Festlegungen eines rechtskräfti-
gen B-Plans, einer Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung entsprechen.
BA vom 16.05.2011, ÖT 12
Bauvorhaben nach § 34 BauGB sind dem Bauausschuss nur bei besonderer
städtebaulicher Relevanz vorzustellen.
Herr Howe lässt über diesen ergänzten Antrag von Herrn Quirder (in der Sitzung vom
02.05.2011) abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag bei 2 Enthaltungen einstimmig zu.
Herr Howe lässt über den aus der Bürgerschaft überwiesenen Antrag der CDU Frak-
tion abstimmen:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich mit 13 Ja- und einer Nein-
stimme bei einer Enthaltung zu.
6.3.2 Fahrradbügel in der Mühlenstraße, Antrag von Herrn Stetefeld
Herr Stetefeld stellt im Namen der der Fraktion „DIE LINKE“ angehörenden
Bauausschussmitglieder folgenden Prüfauftrag:
Die Verwaltung mögen die geplanten 35 Fahrradbügel in der Mühlenstraße,
zwischen Ecke Königstraße und Ecke Aegidienstraße, wie folgt aufstellen
lassen:
- auf der Straßenseite stadtauswärts links, aufgelockert zu 4 x je max. 8
Bügel, mit mindestens 3 Metern Platz dazwischen
- auf der Straßenseite stadtauswärts rechts~ einmal 4 Bügel an der Ecke
zum Klingenberg vor dem Cafe Blox
(wurden vor Umbau Klingenberg dort entfernt)
Es wäre allerdings zu prüfen, ob die Bügel rechtwinklig oder schräg angeord-
net eingebaut werden um eine genügend breite Fahrbahn zu erhalten, das
diese nach Abschluss der Baumassnahmen auch für Radfahrer entgegen der
Fahrtrichtung zu nutzen ist.
Des weiteren wäre zu prüfen, ob zwischen den aufgelockert aufzustellenden
Fahrradbügeln in die Lücke je ein Baum gepflanzt werden kann, also mindes-
tens 3 Bäume.
Begründung:
Gegen eine Bebauung des oben genannten Teilstücks der Mühlenstrasse mit
35 Fahrradbügeln am Stück regt sich Widerstand in den angrenzenden Ge-
schäften. Zur letzten Sitzung des Bauausschusses wurde dem Bausenator ei-
ne Unterschriftenliste mit 333 Unterschriften vorgelegt, mit der der Bausenator
aufgefordert wird, für eine aufgelockerte Aufstellung der Fahrradbügel zu
sorgen.
Mit der oben genannten Aufstellung wären, statt der gewünschten 35
Fahrradbügel, sogar 36 Fahrradbügel aufgestellt. Diese fallen aber durch die
aufgelockerte Aufstellung insgesamt weniger auf und werden nicht so sehr als
störend empfunden.
Mit einer Anpflanzung von Bäumen würde sich das Bild noch weiter harmoni-
sieren und zur optischen Aufwertung und Belebung des Teilstück Mühlen-
strasse betragen.
Da die Fahrbahnbreite für die Fahrradbügel eingeengt wird, wäre auch genü-
gend Platz für die Krone der Bäume, ohne das diese in die Fahrbahn reinra-
gen.
BA vom 16.05.2011, ÖT 13
Bauausschuss stimmt dem Antrag und somit dem Prüfauftrag einstimmig zu.
Ende des öffentlichen Teils: 17.30 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 17.40 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18.45 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18.45 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt.
7.1.1 Niederschrift vom 02.05.2011, nichtöffentlicher Teil
Einstimmig beschlossen.
7.3.1 Mdl. Bericht: Widerspruchsverfahren i.S. Park-
raumbewirtschaftung „Am Burgfeld“ (661)
Kenntnisnahme.
7.3.2 Mdl. Bericht: Forderung von Ausbaubeiträgen i.S. Aus-
bau der Straße „Am Lotsenberg“ – laufendes Verfahren
gegen einen Anlieger – (661)
Kenntnisnahme.
7.4.1 Eilentscheidung des Bürgermeisters für das Bauvorha-
ben Umbau und Erweiterung Schule Tremser Teich, Am
Behnckenhof 37, Lübeck; Gewerke „Rohbauarbeiten“,
„Mediensysteme“ und „Elektroarbeiten“ - Beginn der
Ausschreibung - (651)
Kenntnisnahme.
8.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme.
9.1 Bauvorhaben Neubau Kita Groß Steinrade, Drögeneck 3,
23556 Lübeck, Gewerk Rohbauarbeiten (651)
Einstimmig empfohlen zu be-
schließen.
9.2 Bauvorhaben Energetische Sanierung, Anbau Krippen-
trakt, Anbau Malatelier an der Kita Rudolf-Groth-Park,
Am Waldsaum 3, 23566 Lübeck, Gewerk Zimmerarbeiten
(651)
Einstimmig empfohlen zu be-
schließen.
9.3 Bauvorhaben Erweiterung Emil-Possehl-Schule, Georg-
Kerschensteiner-Str. 27, 23554 Lübeck, Gewerk Elektro-
und Fernmeldetechnik (651)
Einstimmig empfohlen zu be-
schließen.
9.4 Bauvorhaben „Kita Dornestraße, Energetische Sanie-
rung und Erweiterung um eine U3-Gruppe und einen
Essplatz“, Dornestr. 62, 23558 Lübeck, Gewerk Rohbau-
arbeiten (651)
Einstimmig bei 5 Enthaltungen
empfohlen zu beschließen.
9.5 Fahrbahndeckensanierung Possehlstraße 1. BA/Beginn
der Ausschreibung (661)
Einstimmig empfohlen zu be-
schließen.
BA vom 16.05.2011, ÖT 14
10.1 Siehe Anlage Kenntnisnahme.
11.1 Bauvorhaben Grundsanierung und Umbau des Kranen-
konvents und Schaffung einer Mensa mit Ausgabeküche
im Ganztagesbetrieb im Rahmen der Bundesförderung
des UNESCO Welterbeprogrammes 2009, Kleine Burg-
straße 22/24, 23552 Lübeck (651)
Einstimmig bei einer Enthaltung
empfohlen zu beschließen.
15.1 Vergleichsweiser Abschluss eines Rechtsstreits der
Hansestadt Lübeck mit dem Insolvenzverwalter einer
Baufirma aus dem Bauvorhaben Erweiterung Skandina-
vienkai, Erd- und Gleisbauarbeiten zur Verlegung der
DB-Strecke (691)
Einstimmig bei einer Enthaltung
empfohlen zu beschließen.
Er beendet die Sitzung um 18.45 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
06.06.2011 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
BA vom 16.05.2011, ÖT 15
Carl Howe
Dennis Bössow
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer