BA vom 14.07.2008 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
1. Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2008 / 2013 am Montag,
14.07.2008
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend :
als Vorsitzender Herr Schindler
als Ausschussmitglieder Herr Basson
Herr Dr. Brock
Herr Clausen
Frau Förster
Herr D. Freitag
Herr Dr. Eymer
Herr Howe
Herr Lötsch
Herr Lüttke
Frau Lutz
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Frau Scheel
Herr Schultz
Herr Boden - Senator
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Vertreterin Frau Geweke
Vertreter Herr Raethke
Herr Rautenbach
Herr Schapke
Herr Traut
Seniorenbeirat Herren Driessen, Magdanz
Fachbereichscontrolling Frau Krabbenhöft, Herr Uhlig
Fachbereichscontrolling Frau Reichenauer – Protokollführerin
Stadtplanung Herren Schnabel, Fechtel, Weber, Frau Schlonski,
GMHL Herr Schneck
Verkehr Herr Dr. Klotz, Herr Johannsen
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Schott
Personalrat Herr Kölsch, Herr Klemm
Logistik, Statistik u. Wahlen Frau Lange
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Erz
Frau ...
Herr...
BA vom 14.07.2008 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 16.06.2008, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 2. F-Planänderung – Falkenstraße Nord/Wakenitz- B-Plan 02.16.00 – Falkenstraße
Nord/Wakenitz – Auslegungsbeschlüsse- (610)
2.2 B-Plan 07.05.03 – Kantstraße/Maybachstraße (3. Änderung) Aufstellungsbeschluss für
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB (610)
2.3 Vorhabenbezogener B-Plan 02.36.00 – Kastorpplatz – Aufstellungsbeschlüsse- (610)
2.4 Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Süd – Aufstellungsbeschluss (610) - abgesetzt
2.5 Bebauungsplan 04.36.13 – Fackenburger Allee/Schönböckener Straße/Herrendamm –
Satzungsbeschluss – (610)
2.6 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 09.08.00 „Krons-
forder Allee 126-132“ (610)
2.7 Bebauungsplan 24.02.02 „Eutiner Straße/Friedhofsallee“ (2. Änderung)
2.8 B-Plan 03.62.00 „Töpferweg/Dornestraße“. Anordnung einer Veränderungssperre für
den Geltungsbereich (610)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Vorbereitende Untersuchungen zur Neunutzung aufgegebener Bahnflächen in St. Lo-
renz Süd (610)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2. 1 Zwischenbericht 1/2008 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan
2008 (060)
5.2.2 Handy-Parken, Änderung der Stadtverordnung über Parkgebühren der Hansestadt Lü-
beck (661)
5.2.3 Bericht Förderprogramm „Modellvorhaben Soziale Stadt“ (610)
5.2.4 mdl. Mitteilung Eingang und Erker Rathaus
5.2.5 mdl. Mitteilung über die Fertigstellung der Bänke an der Obertrave
5.2.6 mdl. Mitteilung WSA-Travebrücke in Lübeck-Genin („Travebrücke“)
5.2.7 mdl. Mitteilung Absturzsicherung Obertrave
5.2.8 Informationsveranstaltungen zum Bauausschuss
5.2.9 mdl. Mitteilung Radfurt Ivendorfer Landstraße
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
5.4.1 Außerplanmäßige Bewilligung Erweiterung Dorothea-Schlözer-Schule
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
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6.3 Anträge
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 16.06.2008, nichtöffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 Nachtragsleistungen für Fassadenbauarbeiten Dorothea-Schlözer-Schule (651)
9.2 Energetische Sanierung Paul-Gerhardt-Schule – 2. Bauabschnitt- Fassadenbekleidung
(651)
9.3 Freiwillige Feuerwehr Innenstadt – Erweiterte Rohbauarbeiten – (651)
9.4 Willy-Brandt-Schule – Integrierte Gesamtschule der Hansestadt Lübeck – Schlüsselfer-
tiger Pavillion in Holzrahmenbauweise (651)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1
Erstellung eines gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts für die
Hansestadt Lübeck (610)
11.2 Sanierung Turnhalle Roter Hahn
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit
Frau Förster als ältestes Bauausschussmitglied eröffnet die Sitzung und verpflichtet
gemäß § 46 Abs. 6 GO Herrn Schindler zur gewissenhaften Erfüllung seiner Aufga-
ben als Vorsitzender des Bauausschusses. Herr Schindler verpflichtet daraufhin alle
übrigen anwesenden bürgerlichen Mitglieder und Vertreter.
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Herr Quirder gratuliert Herrn Schindler zum Vorsitz.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Die Verwaltung beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um die Vergabe
11.2 Sanierung Turnhalle Roter Hahn und die Absetzung des TOP 2.4.
Herr Basson beantragt die grundsätzliche Veränderung der Tagesordnung.
Die eilbedürftigen Tagesordnungspunkte (TOP) sollen künftig vorangestellt werden.
Die übrigen TOP sollen soweit möglich in den Sitzung abgearbeitet werden mit der
Option, dass sie ggf. erst in der jeweils darauf folgenden Sitzung behandelt werden.
Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Basson mehrheitlich ab.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung in der Fassung vom
03.07.2008 mit den Änderungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlich-
keit der Vergabe einstimmig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 16.06.2008, öffentlicher Teil
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig mit 5 Enthaltungen.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 F-Planänderung – Falkenstraße Nord/Wakenitz- B-Plan 02.16.00 - Falkenstraße
Nord/Wakenitz – Auslegungsbeschlüsse- (610)
Herr Basson hat grundsätzliche Fragen zum Thema „Altlasten“ beim Grundstücksver-
kauf, die nicht bei diesem TOP geklärt werden können. Das Grundstück wurde von der
Hansestadt Lübeck (HL) verkauft, jedoch ist dem Bereich 5.610 nicht bekannt, wann ge-
nau das Eigentum auf den Käufer übergeht, da für die Vertragsgestaltung der Bereich
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Liegenschaften (2.280) zuständig ist.
Herr Lötsch fragt, warum die Dienstleistungen auf max. 500 m² begrenzt sind. Herr
Schnabel erklärt, dass dies aus der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung resultiert,
und diese Fläche in der vorhabenbezogenen Projektplanung angeboten werden soll.
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich:
Für den in der Anlage im Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich werden
I. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck im Stadtteil
St. Jürgen für den Teilbereich „Falkenstraße Nord / Wakenitz“ in der vorliegenden
Fassung wird als Entwurf beschlossen und ist öffentlich auszulegen. Die Begrün-
dung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
II. Der Bebauungsplan 02.16.00 -Falkenstraße Nord / Wakenitz- in der vorliegenden
Fassung einschließlich Text wird als Entwurf beschlossen und ist einschließlich
der vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich auszulegen. Die Be-
gründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
Sollten die Entwürfe der Bauleitpläne nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3
(2) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grundzüge der
Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Öffentlichkeits- bzw. Behörden-
beteiligung nach § 13 (2) BauGB durchzuführen.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE)
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.2 B-Plan 07.05.03 – Kantstraße/Maybachstraße (3. Änderung) Aufstellungsbe-
schluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (610)
Herr Schnabel erklärt, dass der Bauausschuss ein weiteres Verkehrsgutachten vom
Investor gefordert hat, da nicht wie geplant Aldi an den Standort verlagert werden
sollte, sondern Penny. Diese Änderung hat jedoch keine Auswirkungen auf das Gut-
achten, da damals für den anderen Discounter alle Faktoren schon berücksichtigt
wurden. Herr Freitag fragt, ob alle bekannten Kosten für den Ausbau der Kantstraße
enthalten sind und welche Summe beitragsfähig ist. Dies wird schriftlich zur nächsten
Sitzung beantwortet.
Auf Nachfrage von Herrn Quirder erläutert Herr Fechtel, dass die Beleuchtung des
gemeinsamen Fuß- und Radweges auf der Westsseite der Kantstr. versetzt wird, so
dass ein getrennter Fußweg und ein Radweg für beide Richtungen hergestellt wer-
den kann. Eine Verbreiterung des Seitenraumes ist nicht möglich, der Gehweg auf
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der Ostseite der Kantstr. vor dem Discounter Plus bringt jedoch auch eine Entlas-
tung.
Herr Lötsch beantragt , dass die Verwaltung veranlasst, dass Maßnahmen , die im
Verkehrsgutachten gefordert werden , auch umgesetzt und vom Investor finanziert
werden. Die Änderung der Signalanlagenschaltung und die Umgestaltung des Fuß-
und Radweges kann definitiv zugesagt werden. Die Verwaltung kann derzeit aber
noch nicht abschließend zusagen, ob die komplette Umsetzung aller empfohlenen
Maßnahmen auf Kosten des Investors erfolgen kann, da es sowohl Forderungen als
auch Vorschläge gibt. Eine Beantwortung durch den Bereich Stadtplanung zur nächs-
ten Sitzung wird jedoch zugesagt.
Herr Lötsch beantragt die Vertagung des TOP.
Herr Boden weist darauf hin, dass die Frage, ob die Kantstraße zwei Discounter auf-
nehmen kann, positiv geklärt wurde und hier nur der Aufstellungsbeschluss erfolgen
soll. Die noch offenen Fragen können bis zum nächsten Verfahrensschritt (Ausle-
gung) geklärt werden. Herr Schnabel ergänzt, dass das Verfahren seit 2006 läuft und
der Investor Planungs- und Finanzierungssicherheit benötigt und daher die Vorlage
nicht wieder vertagt werden sollte.
Herr Lötsch zieht seinen Antrag auf Vertagung zurück.
Der Bauausschuss beschließt
einstimmig gemäß Antrag von Herrn Lötsch und
beschließt weiter einstimmig:
I. Für den in der Anlage 1 in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich
wird der Bebauungsplan 07.05.03. -Kantstraße/ Maybachstraße (3. Änderung)
aufgestellt.
II. Für den Geltungsbereich werden die in der Begründung zum Aufstellungs-
beschluss näher dargelegter Planungsziele angestrebt.
III. Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewandt.
Die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die An-
hörung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB (uneingeschränkte Beteiligung der
Öffentlichkeit) sollen erfolgen.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird
gemäß §13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb
angemessener Frist gegeben.
IV. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE)
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.3 Vorhabenbezogener B-Plan 02.36.00 – Kastorpplatz – Aufstellungsbeschlüsse –
(610)
Herr Howe befürwortet die innere Verdichtung und die Sanierung des Bodens in die-
sem Stadtteil durch die geplante Bebauung und beantragt den Bau eines Blockheiz-
kraftwerks. Herr Quirder stimmt dem zu.
Der Bauausschuss bittet einstimmig die Verwaltung, in dem B-Plan die Erstel-
lung eines Blockheizkraftwerks vorzugeben.
fordert
unter Vorbehalt
der Umsetzung aller gefor-
derten Maßnahmen des Ver-
kehrsgutachtens auf Kosten
des Investors
BA vom 14.07.2008 7
Herr Clausen fragt, ob die Altlasten schon analysiert wurden und ob die Kosten für
die Sanierung der Grünflächen bekannt sind. Herr Schnabel erläutert, dass diese
Kosten noch mit dem Eigentümer verhandelt werden und dafür der Bereich Liegen-
schaften zuständig ist. Der HL dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Herr Pluschkell weist darauf hin, dass das Pumpwerk nur versetzt werden sollte,
wenn das Grundstück tatsächlich verkauft wird, um unnötige Kosten zu sparen. Die
Verlagerung ist jedoch Gegenstand der Entwicklung und war von den Entsorgungs-
betrieben geplant, daher wurde dies schon in der Verkaufsvorlage erwähnt und wird
als Information dem Protokoll noch mal beigefügt.
Herr Boden informiert über den Verfahrensablauf. Da es sich um einen vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan (B-Plan) handelt, muss der Investor erst Eigentümer des
Grundstücks sein, damit ein Baurecht für den Investor geschaffen werden kann. Den
Verkauf und die Kostenübernahme für die Sanierung des Bodens klärt dann der Be-
reich Liegenschaften. Der Verkauf wird danach im Wirtschaftsausschuss und in der
Bürgerschaft beschlossen.
Herr Schnabel erklärt auf Nachfrage von Herrn Howe, dass das Pumpenhaus bleiben
soll und als Bootslager dem Kanuverein übergeben werden soll.
Herr Schultz erinnert daran, dass bei diesem Grundstück in Zusammenhang mit dem
Projekt „Wohnen am Wasser“ die Lärmbelästigung durch den Buniamshof als be-
denklich angesehen wurde. Herr Boden sagt eine abschließende Klärung bzgl. der
Lärmschutzmaßnahmen, die nicht zu Lasten des Buniamshof gehen dürfen, zu.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich werden
1. gemäß des Antrages der Dr. Schmidt Grundstücksgesellschaft, 23566 Lübeck,
vom 30.05.08 die 52. F-Planänderung und der vorhabenbezogene Bebauungsplan
02.36.00 -.Kastorpplatz - auf der Grundlage des anliegenden und im Detail noch
abzustimmenden Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEPs) aufgestellt sowie
2. die in der Begründung zur Änderung Flächennutzungsplanes und des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes zum Aufstellungsbeschluss näher dargelegten Pla-
nungsziele angestrebt.
3. Die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Anhörung
der Bürger gem. § 3 (1) BauGB (uneingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit)
sollen erfolgen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE)
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)
2.4 Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Süd – Aufstellungsbeschluss – (610)
zurückgezogen
BA vom 14.07.2008 8
Auf Nachfrage von Herrn Basson erklärt Herr Boden, dass im Verfahren noch Fragen
aufgetaucht sind, die noch aufzubereiten sind.
2.5 Bebauungsplan 04.36.13 – Fackenburger Allee/Schönböckener Stra-
ße/Herrendamm – Satzungsbeschluss – (610)
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig:
Der Bebauungsplan 04.36.13 – Fackenburger Allee/Schönböckener Stra-
ße/Herrendamm (13. Änderung) in der Fassung vom 20. Juni 2008 einschließlich
Text wird beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 20. Juni 2008 wird
gebilligt.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE)
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)
2.6 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 09.08.00
„Kronsforder Allee 126-132“ (610)
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig:
Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.08.00 - Kronsforder Al-
lee126-132 - wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE)
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)
2.7 Bebauungsplan 24.02.02 „Eutiner Straße/Friedhofsallee“ (2. Änderung) (610)
Das in der Vorlage erwähnte Regenrückhaltebecken soll neu gebaut werden und ist
laut Herrn Schott über das Grundstück der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) er-
reichbar. Auf Nachfrage von Herrn Clausen wird erklärt, dass die gefällten Bäume
von der Naturschutzbehörde freigegeben sind und Ersatzpflanzungen erfolgen.
Herr Howe stellt den Antrag, dass der Investor ein extensives Gründach herstellen
muss, als Ausgleich zur fast vollständigen Versiegelung der Grundstücksfläche.
Der Bauausschuss beschließt den Antrag von Herrn Howe einstimmig.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
I. Der Bebauungsplan 24-02-02 „Eutiner Straße/ Friedhofsallee“ wird in der vorliegenden
Fassung einschließlich Text als Entwurf beschlossen und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Der Planentwurf und die Begründung werden in der vorliegen-
den Fassung gebilligt.
BA vom 14.07.2008 9
Sollte der Entwurf des vg. Bauleitplans nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grundzüge der Pla-
nung berührt werden, ist eine eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 a
Abs. 3 BauGB durchzuführen.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE)
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)
2.8 B-Plan 03.62.00 „Töpferweg/Dornestraße“. Anordnung einer Veränderungs-
sperre für den Geltungsbereich (610)
Auf Nachfrage von Herrn Basson erklärt Herr Boden, dass die Grenzziehung so er-
folgte, um den vorhandenen Bestand sicherzustellen und verhindert werden soll,
dass keine weiteren Einzelhandelsflächen dort angesiedelt werden.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig:
Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes 03.62.00 – Töpferweg/ Dornestraße – in der als Anlage bei-
gefügten Fassung wird beschlossen.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE)
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Vorbereitende Untersuchungen zur Neunutzung aufgegebener Bahnflächen in
St. Lorenz Süd (610)
Herr Weber erklärt, dass Untersuchungen zur Neunutzung der aufgegebenen Bahn-
flächen nach dem Bürgerschaftsbeschluss 2004 zur Entwicklungsachse St. Lorenz
von der Verwaltung beauftragt wurden. Als Ergebnis zeichne sich hinsichtlich des er-
forderlichen Verfahrens derzeit ab, dass als städtebauliches Instrumentarium wahr-
scheinlich nur ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet infrage komme. Um dies
verbindlich prüfen zu können, müssen zunächst förmliche „Vorbereitende Untersu-
chungen“ (VU) nach BauGB durchgeführt werden, die von der Bürgerschaft be-
schlossen werden müssen, deshalb die Vorlage. Die bisherigen Untersuchungser-
gebnisse werden integriert, der Abschluss der VU erfolge nach der Sommerpause,
die Ergebnisse werden im Bauausschuss berichtet.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig :
BA vom 14.07.2008 10
I. Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wer-
den Vorbereitende Untersuchungen nach BauGB eingeleitet.
II. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE )
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Schindler erinnert alle Ausschussmitglieder daran, dass jeder verpflichtet ist, vor
Behandlung eines TOP mitzuteilen, ob eine Befangenheit vorliegt. Herr Schindler als
selbständiger Architekt könnte ggf. selbst bei einigen TOP befangen sein.
Herr Schindler steht den Mitgliedern auch außerhalb des Bauausschusses gerne für
Fragen zur Verfügung und freut sich auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit.
Herr Senator Boden schließt sich dem an.
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Zwischenbericht 1/2008 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaus-
haltsplan 2008 (060)
Frau Krabbenhöft erklärt, dass pro Jahr drei Berichte und ein Abschlussbericht erfol-
gen, wobei die Bezeichnung „quartalsweise“ hier zeitlich nicht genau passend ist. Die
Politik soll anhand dieses Berichtes die Möglichkeit haben, ggf. Fehlentwicklungen zu
erkennen und entsprechend zu steuern. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Brock erklärt
Herr Dr. Klotz, dass bei der Eric-Warburg-Brücke Kosten in Höhe von 25.000,- Euro
für den Betrieb und die Unterhaltung anfallen. Man ging ursprünglich davon aus, dass
Museumsschiffe wie Freizeit- und nicht wie die Berufsschifffahrt berücksichtigt wer-
den müssen. Für die Freizeitschifffahrt soll im Sommer nur dreimal, im Winter sogar
nur zweimal täglich die Brücke geöffnet werden, für die Berufsschifffahrt immer bei
Bedarf. Der tatsächliche Bedarf an Brückenöffnungen gerade auch durch die Muse-
umsschiffe bleibt jedoch abzuwarten und wird diesen Sommer bzw. seit der Eröff-
nung am 10. März 2008 geprüft und ausgewertet. Im Herbst kann dann dazu berich-
tet werden und ggf
. ein Beschluss gefasst werden, der die Museumsschiffe wie Frei-
zeitschiffe behandelt. Frau Krabbenhöft erläutert die Verschlechterung im 1. Zwi-
schenbericht um rd. 3,4 Millionen Euro. In 2002 und 2003 waren zu hohe Planungs-
und Bauleitungskosten veranschlagt. Eine Korrektur erfolgte bereits für 2007 – er-
kennbar in dem Bericht über die Jahresrechnung 2007. Ein weiterer Kostenfaktor
sind die Mehrausgaben in Höhe von 900.000,- Euro aufgrund der Tariferhöhungen im
öffentlichen Dienst. Die gestiegenen Energiekosten für Gebäude und auch die Stra-
ßenbeleuchtung sind ebenfalls ein Grund für die erhöhten Kosten.
Der Bauausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.
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5.2.2 Handy-Parken, Änderung der Stadtverordnung über Parkgebühren der Hanse-
stadt Lübeck (661)
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.3 Bericht Förderprogramm „Modellvorhaben Soziale Stadt“ (610)
Herr Lötsch bittet um die Beantwortung des Fragekatalogs zu dem Projekt aus dem
Sozial- und Jugendhilfeausschuss. Die Verwaltung wird im Bauausschuss berichten.
Frau Schlonski informiert auf Nachfrage von Herrn Basson darüber, dass die AWO
ein privater Träger ist, der mit öffentlichen Mitteln arbeitet. Die HL beteiligt sich zu ei-
nem Drittel. Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt und in diesem Fall auch nicht üblich
.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.2.4 Fertigstellung des Eingangsbereiches und des Erkers des Rathauses (651)
Der Rathauserker wird im September und der Rathausvorbau im November 2008 fer-
tig gestellt.
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
5.2.5 Bänke Obertrave und Handläufe Obertravenbrücke (661)
Herr Senator Boden berichtet weiter, dass die Rückenlehnen an den Bänken fertig-
gestellt sind und die Handläufe an der Brücke noch nachgearbeitet werden.
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
5.2.6 WSA-Travebrücke in Lübeck-Genin (661)
Herr Senator Boden informiert, dass vor rund drei Wochen ein Gespräch beim Bun-
desministerium für Verkehr in Berlin statt gefunden habe, zu dem er und Herr Dr.
Klotz gefahren seien. Es sei als Ergebnis mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt des
Bundes vereinbart worden, dass auf Kosten der HL die Spundwände kontrolliert wer-
den und der Bund die Wiederherstellung der Standfestigkeit der Brücke mit 140.000,-
EURO plus möglicherweise 10.000,- EURO (= maximal insgesamt 150.000,- EURO)
bezuschusst. Danach übernimmt die HL die Brücke als Eigentümerin. Dies sei als ein
guter Erfolg für die Hansestadt Lübeck zu werten.
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
5.2.7 Absturzsicherung an der Obertrave (670)
Herr Senator Boden zeigt anhand von Fotos die Absperrungen für den Spielplatzbe-
reich an der Obertrave. Dieser Wunsch des Bauausschusses sei nun rechtzeitig vor
den Sommerferien umgesetzt worden.
BA vom 14.07.2008 12
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
5.2.8 Informationsveranstaltungen für die Bauausschussmitglieder als Angebot der
Verwaltung
Herr Senator Boden bietet dem Bauausschuss mehrere Informationsveranstaltungen
zu den für diesen Ausschuss relevanten Themen wie Planungsrecht, Vergaberecht
und Haushaltsrecht an. Der Bauausschuss müsste entscheiden, ob jeweils ein ge-
sonderter Termin oder vor bzw. nach einer Bauausschusssitzung die Veranstaltung
stattfinden soll.
Der Bauausschuss nimmt das Angebot zur Kenntnis und informiert die Verwal-
tung bis zur nächsten Ausschusssitzung über Terminwünsche.
5.2.9 Radfurtmarkierungen an der Ivendorfer Landstraße (661)
Herr Dr. Klotz informiert anhand von Fotos über mehrere Radfurten in der Ivendorfer
Landstraße (Europaweg, Ostseestraße und Rönnauer Weg), die nun einen komplet-
ten Straßenzug rot markierter Radfurten darstellen. Aus Sicht des Bereichs Verkehr
bleibt nun abzuwarten und zu beobachten, ob die bisher im Unfallgeschehen völlig
unauffälligen Radfurten nun weiterhin unfallauffällig oder jetzt anders in Erscheinung
treten.
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
5.3.1 Roeckstraße / Rabenhorst, Herr Schnabel (610)
Herr Schnabel informiert, dass 20 Bürger anwesend waren und es Anregungen dazu
gab, ob sich das Verkehrsaufkommen wesentlich verändere und Nachfragen zur Ge-
bäudehöhe. Da die Höhe der Bebauung nicht verändert wird sei dies unkritisch. Das
Protokoll der Bürgerbeteiligung wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Einer Weiterführung des B-Plan-Vorhabens stehe nach dieser frühzeitigen Bürgerbe-
teiligung nach § 3.1 BauGB nichts entgegen.
5.3.2 B-Plan-Verfahren Maybachstraße / Kantstraße, Herr Schnabel (610)
Der B-Plan wird nach dem Aufstellungsbeschluss in dieser Sitzung vom 28.07 –
08.08.2008 im Foyer der Bauverwaltung aushängen.
5.3.3 B-Plan-Verfahren Kastorpplatz, Herr Schnabel (610)
Die Bürgerbeteiligung erfolgt am 16.07.2008 um 19 Uhr im Clubhaus des Lübecker
Ruderclubs.
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
5.4.1 Außerplanmäßige Bewilligung Erweiterung Dorothea-Schlözer-Schule
BA vom 14.07.2008 13
Herr Schneck erläutert, dass die zur Deckung bereitgestellten Haushaltsmittel tat-
sächlich eingespart wurden und auch zukünftig nicht für diese Baumaßnahmen benö-
tigt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Rückstufung der Kreisstraße 5, Herr Schindler, 610 und 661
Herr Schindler nimmt Bezug auf die schriftliche Antwort zum Protokoll vom
16.06.2008 und bittet aufgrund der negativen Beantwortung um weitere Erläuterun-
gen dazu. Herr Boden erklärt, dass diese klassifizierte Straße nicht mit Stadtrecht zu-
rückgestuft werden kann. Die Straße hat eine Funktion im Verkehrsnetz, zumindest
solange bis die Ausweichstrecke K 13 gebaut ist. Danach wäre vielleicht eine Abstu-
fung möglich. Herr Dr. Klotz ergänzt, dass die Straßenverkehrsbehörde diese Rück-
stufung geprüft hat und auch nach der Fertigstellung der K 13 keine rechtliche oder
bauliche Voraussetzung gegeben ist, die K 5 zurückzustufen (fehlende Anspruchs-
grundlage in der StVO).
Der Bauausschuss beschließt auf Antrag von Herrn Schindler einstimmig, Herrn Fink
das Wort zu erteilen.
Herr Fink stellt sich als Anwohner der K 5 vor und berichtet über die erhebliche Zu-
nahme des Schwerlastverkehrs auf der K 5 auch aufgrund der umliegenden Gewer-
begebiete. Zur Grundschule Steinrade verlaufe ein Schulweg ohne Bordsicherung
auf dem Seitenstreifen, auf den bei Bedarf LKW und Busse ausweichen. Dies stelle
eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung dar und müsse somit von der HL geän-
dert werden. Zu den bekannten Straßenschäden, die von der HL zu beseitigen seien,
kämen außerdem Gebäudeschäden aufgrund des erhöhten Schwerlastverkehrs.
Herr Schindler meint, dass diese Entwicklung nicht vorhersehbar war und die K
13 eine weitere Ausweichstrecke für LKW darstellt und somit auf der K 5 viel-
leicht eine Entlastung erfolgt. Herr Quirder bittet die Verwaltung zur Gefahrab-
wehr bzgl. des einseitigen Fußweges tätig zu werden. Herr Schultz fragt zudem
nach weiteren Möglichkeiten, diese Strecke für die LKW unattraktiv zu machen.
Herr Boden sagt eine Prüfung der genannten Defizite zu Gunsten der Anwohner
zu und eine entsprechende Beseitigung, sollte tatsächlich ein derartiger Schul-
weg in der Ortslage betroffen sein. Jedoch besteht ohne eine ausreichende Be-
gründung außerhalb der Ortslage auch aufgrund des Bestandschutzes von Drit-
ten nur eingeschränkt Möglichkeiten tätig zu werden. Herr Dr. Klotz erklärt auf
Nachfrage von Herrn Lüttke, dass die HL für die Straßenschäden selbst zustän-
dig ist. Für die Gebäudeschäden ist der Eigentümer in der Beweispflicht und
muss die Schäden bei der Stadt anzeigen. Die Stadt ist dann zur Hilfe verpflichtet
und auch jederzeit bereit, sie klärt die Sachlage in der Regel gemeinsam mit dem
Eigentümer und einem Gutachter.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
BA vom 14.07.2008 14
6.2.1 Blumenkübel in der Mecklenburger Straße, Herr Quirder, 610
„Ist es möglich, Blumenkübel in der Mecklenburger Str. auf Höhe des AWO Jugend-
treffs aufzustellen. Es wird vom dortigen Leiter immer wieder beobachtet, dass Fahr-
zeuge mit überhöhter Geschwindigkeit am Jugendtreff vorbei fahren und es zu Ge-
fährdungen kommt.“
Antwort:
Herr Fechtel sagt eine Prüfung vor Ort zu.
6.2.2 Bänke im Schlutuper Hafen, Herr Quirder, 670
„ Im Bereich des Bolzplatzes im Schlutuper Hafen sind defekte Bänke abgebaut wor-
den. Ist es beabsichtigt diese wieder zu ersetzen? Der Leiter des AWO Jugendtreffs
würde als Projekt mit den Jugendlichen gegebenenfalls neue Bänke bauen.“
Antwort:
Herr Schott erklärt, dass der Grund für den Abbau war, unerwünschte Nutzer der
Bänke von dem Bolzplatz fernzuhalten, daher ist dies in Absprache mit den Anliegern
und dem gemeinnützigen Verein abgesprochen worden. Herr Quirder informiert aber
über die Beschwerde von den älteren Anwohnern, denen die Bänke fehlen und er bit-
tet deshalb um das Wiederaufstellen von Sitzmöglichkeiten. Herr Schott nimmt das
Angebot des Jugendtreffs Bänke zu bauen an, möchte aber keine Bänke am Bolz-
platz aufstellen.
6.2.3 Ballfangzaun im Schlutuper Hafen, Herr Quirder, 670
„Ist es möglich den Zaun des Bolzplatzes im Schlutuper Hafen zur Wasserseite hin
zu erhöhen, um zu verhindern, dass Bälle beim Spielen in die Trave geschossen
werden.“
Antwort:
Herr Schott erklärt, dass ein Ballfangzaun theoretisch möglich, aber mit hohen Kos-
ten auch für die Herstellung der Betriebszufahrt verbunden wäre und es andere Prio-
ritäten gibt.
6.2.4 Gelände Lauerweg / Mecklenburger Straße, Herr Quirder, 661
“ Im Lauerweg in Schlutup im Bereich zwischen Mecklenburger Str. und der Torein-
fahrt des ehem. Geländes der Firma Kühne befindet sich entlang des Bürgersteiges
ein Geländer. Dies Geländer wird insbesondere von älteren Bürgerinnen und Bür-
gern aufgrund der starken Steigung intensiv genutzt und ist defekt. Wann wird das
Geländer repariert und ist es möglich, es bis an die Toreinfahrt zu verlängern?“
Antwort:
Herr Dr. Klotz klärt die Eigentumsverhältnisse und damit die Zuständigkeit für diese
Maßnahmen. Falls die HL nicht Eigentümer ist, könnte der Bauausschuss bei Bedarf
jedoch die Mittel dafür zur Verfügung stellen. Im anderen Falle würde – wie kürzlich
bei einem „herrenlosen“ Fahrgastunterstand an der Lastadie geschehen – der Be-
reich Verkehr das Geländer kurzerhand selbst entfernen und verschrotten.
6.2.5 Baumstümpfe Mecklenburger Straße, Herr Quirder, 670
BA vom 14.07.2008 15
„Werden die Baumstümpfe der gefällten Bäume in der Mecklenburger Str. noch ent-
fernt und werde Ersatz gepflanzt?“
Antwort:
Herr Schott bejaht beide Fragen.
6.2.6 Grünflächenverbesserung in St. Lorenz Nord, Vorwerk, Herr Schultz, 610 / 670
Herr Schultz bittet um einen Zwischenbericht in der nächsten Bauausschusssitzung
zur geplanten Grünflächenverbesserung im o. g. Bereich.
6.2.7 Zufahrt von der Travemünder Allee zur Jugendherberge, Herr Pluschkell, 610
Welche Möglichkeiten gibt es, die Zu- und Wegfahrt direkt von der Travemünder Al-
lee zur Jugendherberge wieder zu ermöglichen und gleichzeitig den Schwerlastver-
kehr aus diesem Quartier fernzuhalten?
Antwort:
Herr Boden antwortet dazu, dass dadurch wieder andere Bürger beeinträchtigt wer-
den und deshalb keine Möglichkeit besteht, den Schwerlastverkehr fernzuhalten.
6.2.8 Parkplätze Travemünder Allee, Herr Pluschkell, 610
Wie sehen die Planungen der Hansestadt Lübeck aus für die Einrichtung von Park-
plätzen in der Travemünder Allee in Höhe des Gerichts, insbesondere unter Berück-
sichtigung von Parkraumbedarf sowie von Verkehrsfluss und Verkehrsgefährdun-
gen?
Herr Howe bittet außerdem um Prüfung, ob in der Travemünder Allee eine
Busspur eingerichtet werden kann.
Antwort:
Herr Senator Boden informiert darüber, dass ein Schwerpunkt in 2009 die Gestaltung
und das Parken am Gustav-Radbruch-Platz sein wird. Dort soll u.a. ein Parkhaus er-
richtet werden und das Parken in der Travemünder Allee wird dann mit einem abso-
lutem Halteverbot dort nicht mehr geduldet. Herr Schnabel erklärt für die Stadtpla-
nung /Stadtentwicklung, dass eine Fehlentwicklung, wie das Parken in der Trave-
münder Allee, nicht sanktioniert, sondern durch ein uneingeschränktes Halteverbot
unterbunden werden müsse. Die dort parkenden Fahrzeuge gehören in das zu pla-
nende Parkhaus.
6.2.9 Ergebnisse des Wettbewerbs „Wohnen mit Kindern“, Herr Pluschkell, 610
Wie sehen die Ergebnisse des Wettbewerbs „Wohnen mit Kindern“ aus und was wird
davon realisiert?
Antwort:
Wird in der nächsten Sitzung beantwortet.
6.2.10 Blindengerechte Gestaltung des ZOB, Herr Pluschkell, 661
Wann erfolgt die blindengerechte Gestaltung des ZOB?
Antwort:
Herr Dr. Klotz beantwortet die Frage dahin gehend, dass er sich aktuell nicht sicher
sei, ob die geplante beschränkte Ausschreibung bereits erfolgt sei oder in Kürze er-
folge. Vorgesehen sei ein Start noch in den Sommerferien, so dass die Maßnahme
spätestens in der kürzlich begonnenen zweiten Jahreshälfte 2008 abgeschlossen sei.
BA vom 14.07.2008 16
6.2.11 EU-Verordnung ÖPNV, Herrn Pluschkell, 610
Was bedeutet die im Dezember 2009 in Kraft tretende EU-Verordnung für den ÖPNV
für die Ausgestaltung des ÖPNV in Lübeck? Welche Positionen vertritt die Hanse-
stadt Lübeck bei den Beratungen des 3. landesweiten Verkehrsplans? Was verbirgt
sich hinter den neuen Vorschlägen des Landes Schleswig-Holstein und der LVS zu
künftigen Formen der ÖPNV-Finanzierung?
Antwort:
Nach erfolgter Diskussion in der Verwaltung entscheidet die Bürgerschaft über die of-
fizielle Stellungnahme der HL zum 3.Landesweiten Nahverkehrsplan. Im Bauaus-
schuss wird dann berichtet.
6.2.12 Anfrage von Herrn Pluschkell, 610
Wem gehört der Bunker am Hauptbahnhof?
Antwort:
Wird geprüft.
6.2.13 Anfrage von Herrn Pluschkell, 610
Welche Verhandlungen gab/gibt es zwischen der Hansestadt Lübeck und der DB
hinsichtlich der Einrichtung einer Fahrradstation im Nordflügel des Hauptbahnhofs?
Mit welchem bisherigen Ergebnis?
Antwort:
Wird nach der Sommerpause beantwortet.
6.2.14 Anfrage von Herrn Pluschkell, 610
Wie weit sind die Verhandlungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der DB (und
ggf. dem Land SH) bezüglich der Einrichtung von Park & Ride-Flächen auf den ehe-
maligen Bahnsteigen der Bahnhöfe Travemünde Strand und Travemünde Hafen?
Antwort:
Wird nach der Sommerpause beantwortet.
6.2.15 St. Jürgen Ring, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h , Herr Lüttke, 610
und 661
Herr Lüttke erfragt den Stand der Verhandlungen mit der Bürgerinitiative zur Ver-
kehrsberuhigung des St.Jürgen-Rings, insbesondere nach der Geschwindigkeitsbe-
schränkung auf 30 km/h für Lkw.
Antwort:
Herr Senator Boden erläutert, dass hier ein ganzer Bericht zur Vorgeschichte und
zum derzeitigen Geschehen möglich sei, der dokumentieren würde, dass die Verwal-
tung hier schon seit langem tätig sei. Er sagt zu, dass Verkehrsplanung und Straßen-
verkehrsbehörde nach den Sommerferien über den dann aktuellen Stand berichten
werden. Dann könne auch die Historie mündlich kurz berichtet oder ggf. einem Pro-
tokoll schriftlich beigefügt werden.
6.2.16 Spielplatz Alsheide, Herr Lüttke, 670
Herr Lüttke hat den Eindruck, dass der Spielplatz vom Bauverein überbaut wird.
Antwort:
Herr Schott informiert, dass dies ein Spielplatz der HL ist und direkt daneben ein pri-
vater Spielplatz ist, der überbaut werden dürfte. Die befestigte und überbaute Fläche
gehört der Wohnungsbaugesellschaft.
BA vom 14.07.2008 17
Der Bauausschuss nimmt die Anfragen zur Kenntnis.
6.3 Herr Schindler bittet darum, die schon vorab bekannten Fragen schriftlich der Proto-
kollführerin zu schicken, damit die Verwaltung evtl. schon in der Sitzung dazu antwor-
ten kann.
Ende des öffentlichen Teils: 18:40 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18:50 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 20:10 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 20:10 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt.
Er beendet die Sitzung um 20:15 Uhr.
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
01.09.2008 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
gez. gez.
Sven Schindler Melanie Reichenauer
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführerin