Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


BA vom 14.07.2008  1

 

N I E D E R S C H R I F T 

über die 

1. Sitzung des Bauausschusses   

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2008 / 2013 am Montag, 

14.07.2008 

um  16.00  Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12  

 

- Öffentlicher Teil - 

Anwesend : 

als Vorsitzender    Herr Schindler

als Ausschussmitglieder    Herr Basson

    Herr Dr. Brock

    Herr Clausen

    Frau Förster

          Herr D. Freitag 

Herr Dr. Eymer

Herr Howe 

          Herr Lötsch

          Herr Lüttke

  Frau Lutz 

Herr Pluschkell

Herr Quirder 

  Frau Scheel

          Herr Schultz 

Herr Boden - Senator

 

 

 

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

 

Vertreterin       Frau Geweke  

Vertreter       Herr Raethke  

    Herr Rautenbach  

      Herr Schapke  

      Herr Traut  

       

Seniorenbeirat      Herren Driessen, Magdanz

Fachbereichscontrolling    Frau Krabbenhöft, Herr Uhlig 

Fachbereichscontrolling    Frau Reichenauer – Protokollführerin 

Stadtplanung   Herren Schnabel, Fechtel, Weber, Frau Schlonski,  

GMHL         Herr Schneck

Verkehr        Herr Dr. Klotz, Herr Johannsen

Stadtgrün und Friedhöfe    Herr Schott

Personalrat        Herr Kölsch, Herr Klemm

Logistik, Statistik u. Wahlen  Frau Lange

Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit  Herr Erz

 

 

Frau ...

 

Herr...

 

 

BA vom 14.07.2008  2

 

 

 

A. Tagesordnung 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

 

1.0  Allgemeiner Teil 

1.1    Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit 

1.2    Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

1.3    Niederschriften, öffentlich 

1.3.1    Niederschrift vom 16.06.2008, öffentlicher Teil   

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren

2.1    2. F-Planänderung – Falkenstraße Nord/Wakenitz- B-Plan 02.16.00 – Falkenstraße 

Nord/Wakenitz – Auslegungsbeschlüsse- (610) 

2.2    B-Plan 07.05.03 – Kantstraße/Maybachstraße (3. Änderung) Aufstellungsbeschluss für 

einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten 

Verfahren gemäß § 13 a BauGB  (610) 

2.3    Vorhabenbezogener B-Plan 02.36.00 – Kastorpplatz – Aufstellungsbeschlüsse- (610) 

2.4    Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Süd – Aufstellungsbeschluss  (610) - abgesetzt 

2.5    Bebauungsplan 04.36.13 – Fackenburger Allee/Schönböckener Straße/Herrendamm – 

Satzungsbeschluss – (610) 

2.6    Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 09.08.00 „Krons-

forder Allee 126-132“  (610) 

2.7    Bebauungsplan 24.02.02 „Eutiner Straße/Friedhofsallee“ (2. Änderung)  

2.8   B-Plan 03.62.00 „Töpferweg/Dornestraße“. Anordnung einer Veränderungssperre für 

den Geltungsbereich  (610) 

3.0   Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine Vorlagen 

4.0    Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1    Vorbereitende Untersuchungen zur Neunutzung aufgegebener Bahnflächen in St. Lo-

renz Süd  (610) 

5.0   Mitteilungen und Berichte

5.1    Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2    Sonstige Mitteilungen 

5.2. 1   Zwischenbericht 1/2008 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 

2008  (060) 

5.2.2    Handy-Parken, Änderung der Stadtverordnung über Parkgebühren der Hansestadt Lü-

beck  (661)  

5.2.3   Bericht Förderprogramm „Modellvorhaben Soziale Stadt“  (610) 

5.2.4   mdl. Mitteilung Eingang und Erker Rathaus 

5.2.5   mdl. Mitteilung über die Fertigstellung der Bänke an der Obertrave 

5.2.6   mdl. Mitteilung WSA-Travebrücke in Lübeck-Genin  („Travebrücke“) 

5.2.7   mdl. Mitteilung Absturzsicherung Obertrave 

5.2.8   Informationsveranstaltungen zum Bauausschuss 

5.2.9   mdl. Mitteilung Radfurt Ivendorfer Landstraße 

5.3    Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen 

5.4    Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

5.4.1   Außerplanmäßige Bewilligung Erweiterung Dorothea-Schlözer-Schule     

6.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

6.1    Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

6.2    Neue Anfragen

 

 

BA vom 14.07.2008  3

 

6.3   Anträge 

 

 

II.  Nicht öffentlicher  Teil  der  Sitzung  

 

7.0   Niederschriften, Mitteilungen und Berichte

7.1   Niederschriften, nicht öffentlich 

7.1.1    Niederschrift vom 16.06.2008, nichtöffentlicher Teil  

7.2    Mitteilungen 

7.3    Berichte 

8.0   Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL) 

8.1    Siehe Anlage 

9.0    Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL) 

9.1    Nachtragsleistungen für Fassadenbauarbeiten Dorothea-Schlözer-Schule  (651) 

9.2    Energetische  Sanierung  Paul-Gerhardt-Schule  –  2.  Bauabschnitt-  Fassadenbekleidung 

(651) 

9.3    Freiwillige Feuerwehr Innenstadt – Erweiterte Rohbauarbeiten – (651) 

9.4    Willy-Brandt-Schule – Integrierte Gesamtschule der Hansestadt Lübeck – Schlüsselfer-

tiger Pavillion in Holzrahmenbauweise  (651) 

10.0   Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

10.1   Siehe Anlage

11.0   Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)

11.1

  Erstellung eines gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts für die  

Hansestadt Lübeck  (610) 

11.2   Sanierung Turnhalle Roter Hahn  

12.0   Öffentlich-rechtliche Verträge 

Keine Vorlagen 

13.0   Herausnahmen aus Veränderungssperren 

Keine Vorlagen 

14.0   Zurückstellung von Baugesuchen 

Keine Vorlagen 

15.0   Sonstige Beschlussvorlagen 

Keine Vorlagen 

16.0   Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

16.1    Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

16.2    Neue Anfragen 

16.3    Anregungen und Verschiedenes 

 

 

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung  

 

17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

 

BA vom 14.07.2008  4

 

 

 

B. Protokoll: 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

1.0  Allgemeiner Teil  

1.1  Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Frau Förster als ältestes Bauausschussmitglied eröffnet die Sitzung und verpflichtet 

gemäß § 46 Abs. 6 GO Herrn Schindler zur gewissenhaften Erfüllung seiner Aufga-

ben als Vorsitzender des Bauausschusses. Herr Schindler verpflichtet daraufhin alle 

übrigen anwesenden bürgerlichen Mitglieder und Vertreter. 

 

  Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

 

  Herr Quirder gratuliert Herrn Schindler zum Vorsitz. 

  

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

Die Verwaltung beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um die Vergabe 

11.2 Sanierung Turnhalle Roter Hahn und die Absetzung des TOP 2.4. 

Herr Basson beantragt die grundsätzliche Veränderung der Tagesordnung.  

Die eilbedürftigen Tagesordnungspunkte (TOP) sollen künftig vorangestellt werden. 

Die übrigen TOP sollen soweit möglich in den Sitzung abgearbeitet werden mit der 

Option, dass sie ggf. erst in der jeweils darauf folgenden Sitzung behandelt werden. 

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Basson mehrheitlich ab. 

 

  Der  Bauausschuss  beschließt  die  Tagesordnung  in  der  Fassung  vom 

03.07.2008  mit den Änderungen unter Anerkennung der gegebenen Dringlich-

keit der Vergabe einstimmig. 

1.3  Niederschriften, öffentlich

1.3.1  Niederschrift vom 16.06.2008, öffentlicher Teil  

 

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig mit 5 Enthaltungen. 

 

 

2.0  Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren  

2.1  F-Planänderung  –  Falkenstraße  Nord/Wakenitz-  B-Plan  02.16.00  -  Falkenstraße     

Nord/Wakenitz – Auslegungsbeschlüsse- (610) 

Herr Basson hat grundsätzliche Fragen zum Thema „Altlasten“ beim Grundstücksver-

kauf, die nicht bei diesem TOP geklärt werden können. Das Grundstück wurde von der 

Hansestadt Lübeck (HL) verkauft, jedoch ist dem Bereich 5.610 nicht bekannt, wann ge-

nau das Eigentum auf den Käufer übergeht, da für die Vertragsgestaltung der Bereich

 

 

BA vom 14.07.2008  5

 

Liegenschaften (2.280) zuständig ist.

Herr Lötsch fragt, warum die Dienstleistungen auf max. 500 m² begrenzt sind. Herr 

Schnabel erklärt, dass dies aus der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung resultiert, 

und diese Fläche in der vorhabenbezogenen Projektplanung angeboten werden soll. 

 

  Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich: 

 

Für den in der Anlage im Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich werden 

  

I.  Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck im Stadtteil 

St. Jürgen für den Teilbereich „Falkenstraße Nord / Wakenitz“ in der vorliegenden 

Fassung wird als Entwurf beschlossen und ist öffentlich auszulegen. Die Begrün-

dung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.  

II.  Der Bebauungsplan 02.16.00 -Falkenstraße Nord / Wakenitz- in der vorliegenden 

Fassung  einschließlich  Text  wird  als  Entwurf  beschlossen  und  ist  einschließlich 

der vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich auszulegen. Die Be-

gründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. 

 

Sollten die Entwürfe der Bauleitpläne nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 

(2) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grundzüge der 

Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Öffentlichkeits- bzw. Behörden-

beteiligung nach § 13 (2) BauGB durchzuführen.

      

 

DIE  BESCHLÜSSE  ERGEHEN  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE) 

  (Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)   

2.2  B-Plan  07.05.03  –  Kantstraße/Maybachstraße  (3.  Änderung)  Aufstellungsbe-

schluss  für  einen  vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  der  Innenentwicklung 

im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB  (610) 

  

  Herr Schnabel erklärt, dass der Bauausschuss ein weiteres Verkehrsgutachten vom 

Investor gefordert hat, da nicht wie geplant Aldi an den Standort verlagert werden 

sollte, sondern Penny. Diese Änderung hat jedoch keine Auswirkungen auf das Gut-

achten, da damals für den anderen Discounter alle Faktoren schon berücksichtigt 

wurden. Herr Freitag fragt, ob alle bekannten Kosten für den Ausbau der Kantstraße 

enthalten sind und welche Summe beitragsfähig ist. Dies wird schriftlich zur nächsten 

Sitzung beantwortet. 

Auf Nachfrage von Herrn Quirder erläutert Herr Fechtel, dass die Beleuchtung des 

gemeinsamen Fuß- und Radweges auf der Westsseite der Kantstr. versetzt  wird, so 

dass ein getrennter Fußweg und ein Radweg für beide Richtungen hergestellt wer-

den kann. Eine Verbreiterung des Seitenraumes ist nicht möglich, der Gehweg auf

 

 

BA vom 14.07.2008  6

 

der Ostseite der Kantstr. vor dem Discounter Plus bringt jedoch auch eine Entlas-

tung. 

   Herr Lötsch  beantragt , dass die  Verwaltung veranlasst, dass  Maßnahmen , die im 

Verkehrsgutachten gefordert werden , auch umgesetzt und vom Investor finanziert 

werden. Die Änderung der Signalanlagenschaltung und die Umgestaltung des Fuß- 

und Radweges kann definitiv zugesagt werden. Die Verwaltung kann derzeit aber 

noch nicht abschließend zusagen, ob die komplette Umsetzung aller empfohlenen 

Maßnahmen auf Kosten des Investors erfolgen kann, da es sowohl Forderungen als 

auch Vorschläge gibt. Eine Beantwortung durch den Bereich Stadtplanung zur nächs-

ten Sitzung wird jedoch zugesagt. 

Herr Lötsch beantragt die Vertagung des TOP.

Herr Boden weist darauf hin, dass die Frage, ob die Kantstraße zwei Discounter auf-

nehmen kann, positiv geklärt wurde und hier nur der Aufstellungsbeschluss erfolgen 

soll. Die noch offenen Fragen können bis zum nächsten Verfahrensschritt (Ausle-

gung) geklärt werden. Herr Schnabel ergänzt, dass das Verfahren seit 2006 läuft und 

der Investor Planungs- und Finanzierungssicherheit benötigt und daher die Vorlage 

nicht wieder vertagt werden sollte. 

Herr Lötsch zieht seinen Antrag auf Vertagung zurück. 

 

  Der Bauausschuss beschließt

 

einstimmig gemäß Antrag von Herrn Lötsch und 

beschließt weiter  einstimmig: 

 

I.   Für den in der Anlage 1 in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich  

wird der Bebauungsplan 07.05.03. -Kantstraße/ Maybachstraße (3. Änderung) 

aufgestellt. 

II.    Für den Geltungsbereich werden die in der Begründung zum Aufstellungs-  

            beschluss näher dargelegter Planungsziele angestrebt. 

III.        Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewandt. 

            Die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die An- 

            hörung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB (uneingeschränkte Beteiligung der 

            Öffentlichkeit) sollen erfolgen. 

  Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird 

         gemäß §13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb 

         angemessener Frist gegeben. 

IV.   Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 3 BauGB 

ortsüblich bekannt zu machen.  

 

DIE  BESCHLÜSSE  ERGEHEN  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE) 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)  

2.3  Vorhabenbezogener B-Plan 02.36.00 – Kastorpplatz – Aufstellungsbeschlüsse – 

(610) 

 

  Herr Howe befürwortet die innere Verdichtung und die Sanierung des Bodens in die-

sem Stadtteil durch die geplante Bebauung und beantragt den Bau eines Blockheiz-

kraftwerks. Herr Quirder stimmt dem zu. 

Der Bauausschuss bittet einstimmig die Verwaltung, in dem B-Plan die Erstel-

lung eines Blockheizkraftwerks vorzugeben.  

 

fordert

 

unter Vorbehalt 

der Umsetzung aller gefor-

derten Maßnahmen des Ver-

kehrsgutachtens auf Kosten

des Investors

 

 

BA vom 14.07.2008  7

 

Herr Clausen fragt, ob die Altlasten schon analysiert wurden und ob die Kosten für 

die Sanierung der Grünflächen bekannt sind. Herr Schnabel erläutert, dass diese 

Kosten noch mit dem Eigentümer verhandelt werden und dafür der Bereich Liegen-

schaften zuständig ist. Der HL dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.  

Herr Pluschkell weist darauf hin, dass das Pumpwerk nur versetzt werden sollte, 

wenn das Grundstück tatsächlich verkauft wird, um unnötige Kosten zu sparen. Die 

Verlagerung ist jedoch Gegenstand der Entwicklung und war von den Entsorgungs-

betrieben geplant, daher wurde dies schon in der Verkaufsvorlage erwähnt und wird 

als Information dem Protokoll noch mal beigefügt. 

Herr Boden informiert über den Verfahrensablauf. Da es sich um einen vorhabenbe-

zogenen Bebauungsplan (B-Plan) handelt, muss der Investor erst Eigentümer des 

Grundstücks sein, damit ein Baurecht für den Investor geschaffen werden kann. Den 

Verkauf und die Kostenübernahme für die Sanierung des Bodens klärt dann der Be-

reich Liegenschaften. Der Verkauf wird danach im Wirtschaftsausschuss und in der 

Bürgerschaft beschlossen. 

Herr Schnabel erklärt auf Nachfrage von Herrn Howe, dass das Pumpenhaus bleiben 

soll und als Bootslager dem Kanuverein übergeben werden soll.  

Herr Schultz erinnert daran, dass bei diesem Grundstück in Zusammenhang mit dem 

Projekt „Wohnen am Wasser“ die Lärmbelästigung durch den Buniamshof als be-

denklich angesehen wurde. Herr Boden sagt eine abschließende Klärung bzgl. der 

Lärmschutzmaßnahmen, die nicht zu Lasten des Buniamshof gehen dürfen, zu. 

 

  

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig: 

 

  Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich werden  

1.  gemäß  des  Antrages  der  Dr.  Schmidt  Grundstücksgesellschaft,  23566  Lübeck, 

vom 30.05.08 die 52. F-Planänderung und der vorhabenbezogene Bebauungsplan 

02.36.00 -.Kastorpplatz - auf der Grundlage des anliegenden und im Detail noch 

abzustimmenden Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEPs) aufgestellt sowie 

 

2.  die in der Begründung zur Änderung Flächennutzungsplanes und des vorhaben-

bezogenen Bebauungsplanes zum Aufstellungsbeschluss näher dargelegten Pla-

nungsziele angestrebt. 

3.  Die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Anhörung 

der Bürger gem. § 3 (1) BauGB (uneingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit) 

sollen erfolgen. 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 

 

DIE  BESCHLÜSSE  ERGEHEN  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE) 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)  

2.4  Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Süd – Aufstellungsbeschluss – (610) 

  zurückgezogen

 

 

BA vom 14.07.2008  8

 

  Auf Nachfrage von Herrn Basson erklärt Herr Boden, dass im Verfahren noch Fragen 

aufgetaucht sind, die noch aufzubereiten sind. 

2.5   Bebauungsplan  04.36.13  –  Fackenburger  Allee/Schönböckener  Stra-

ße/Herrendamm – Satzungsbeschluss – (610) 

    

  Der Bauausschuss  empfiehlt einstimmig:     

 

  Der  Bebauungsplan  04.36.13  –  Fackenburger  Allee/Schönböckener  Stra- 

    ße/Herrendamm  (13.  Änderung)  in  der  Fassung  vom  20.  Juni  2008  einschließlich 

    Text  wird  beschlossen.  Die  Begründung  in  der  Fassung  vom  20.  Juni  2008  wird  

     gebilligt.  

 

 

DIE  BESCHLÜSSE  ERGEHEN  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE) 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)  

2.6  Veränderungssperre  für  den  Geltungsbereich  des  Bebauungsplanes  09.08.00  

„Kronsforder Allee 126-132“  (610) 

  Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig: 

 

Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich 

des  in  der  Aufstellung  befindlichen  Bebauungsplanes  09.08.00    - Kronsforder  Al-

lee126-132 -  wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 

 

 

DIE  BESCHLÜSSE  ERGEHEN  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE) 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)  

2.7   Bebauungsplan 24.02.02 „Eutiner Straße/Friedhofsallee“ (2. Änderung)  (610) 

 

Das in der Vorlage erwähnte Regenrückhaltebecken soll neu gebaut werden und ist 

laut Herrn Schott über das Grundstück der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) er-

reichbar. Auf Nachfrage von Herrn Clausen wird erklärt, dass die gefällten Bäume 

von der Naturschutzbehörde freigegeben sind und Ersatzpflanzungen erfolgen.  

Herr Howe stellt den Antrag, dass der Investor ein extensives Gründach herstellen 

muss, als Ausgleich zur fast vollständigen Versiegelung der Grundstücksfläche.  

Der Bauausschuss beschließt den Antrag von Herrn Howe einstimmig.  

 

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig: 

 

I.  Der Bebauungsplan 24-02-02 „Eutiner Straße/ Friedhofsallee“ wird in der vorliegenden 

Fassung einschließlich Text als Entwurf beschlossen und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

öffentlich auszulegen. Der Planentwurf und die Begründung werden in der vorliegen-

den Fassung gebilligt.

 

 

BA vom 14.07.2008  9

 

Sollte der Entwurf des vg. Bauleitplans nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 

2 BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grundzüge der Pla-

nung  berührt  werden,  ist  eine  eingeschränkte  Öffentlichkeitsbeteiligung  nach  §  4  a 

Abs. 3 BauGB durchzuführen.   

 

 

DIE  BESCHLÜSSE  ERGEHEN  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE) 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei) 

 

2.8   B-Plan 03.62.00 „Töpferweg/Dornestraße“. Anordnung einer Veränderungs-

sperre für den Geltungsbereich  (610) 

 

Auf Nachfrage von Herrn Basson erklärt Herr Boden, dass die Grenzziehung so er-

folgte, um den vorhandenen Bestand sicherzustellen und verhindert werden soll, 

dass keine weiteren Einzelhandelsflächen dort angesiedelt werden.   

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig:

Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich 

des Bebauungsplanes 03.62.00 – Töpferweg/ Dornestraße –  in der als Anlage bei-

gefügten Fassung wird beschlossen.  

 

 

 

DIE  BESCHLÜSSE  ERGEHEN  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE) 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)  

 

 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln  

  Keine Vorlagen

 

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen  

4.1  Vorbereitende Untersuchungen zur Neunutzung aufgegebener Bahnflächen in 

St. Lorenz Süd  (610) 

 

  Herr Weber erklärt, dass Untersuchungen zur Neunutzung der aufgegebenen Bahn-

flächen nach dem Bürgerschaftsbeschluss 2004 zur Entwicklungsachse St. Lorenz 

von der Verwaltung beauftragt wurden. Als Ergebnis zeichne sich hinsichtlich des er-

forderlichen Verfahrens derzeit ab, dass als städtebauliches Instrumentarium wahr-

scheinlich nur ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet infrage komme. Um dies 

verbindlich prüfen zu können, müssen zunächst förmliche „Vorbereitende Untersu-

chungen“  (VU)  nach BauGB durchgeführt werden, die von der Bürgerschaft be-

schlossen werden müssen, deshalb die Vorlage. Die bisherigen Untersuchungser-

gebnisse werden integriert, der Abschluss der VU erfolge nach der Sommerpause, 

die Ergebnisse werden im Bauausschuss berichtet. 

  Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig :

 

 

BA vom 14.07.2008  10  

 

I.  Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wer-

den Vorbereitende Untersuchungen nach BauGB eingeleitet. 

II.  Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekannt  

  zu machen.

     

 

DIE  BESCHLÜSSE  ERGEHEN  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE ) 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei)  

 

 

 

5.0  Mitteilungen und Berichte  

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden  

Herr Schindler erinnert alle Ausschussmitglieder daran, dass jeder verpflichtet ist, vor 

Behandlung eines TOP mitzuteilen, ob eine Befangenheit vorliegt. Herr Schindler als 

selbständiger Architekt könnte ggf. selbst bei einigen TOP befangen sein.  

Herr Schindler steht den Mitgliedern auch außerhalb des Bauausschusses gerne für 

Fragen zur Verfügung und freut sich auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit. 

Herr Senator Boden schließt sich dem an. 

5.2  Sonstige Mitteilungen

5.2.1  Zwischenbericht 1/2008 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaus-

haltsplan 2008  (060) 

 

Frau Krabbenhöft erklärt, dass pro Jahr drei Berichte und ein Abschlussbericht erfol-

gen, wobei die Bezeichnung „quartalsweise“ hier zeitlich nicht genau passend ist. Die 

Politik soll anhand dieses Berichtes die Möglichkeit haben, ggf. Fehlentwicklungen zu 

erkennen und entsprechend zu steuern. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Brock erklärt 

Herr Dr. Klotz, dass bei der Eric-Warburg-Brücke Kosten in Höhe von 25.000,- Euro 

für den Betrieb und die Unterhaltung anfallen. Man ging ursprünglich davon aus, dass 

Museumsschiffe wie Freizeit- und nicht wie die Berufsschifffahrt berücksichtigt wer-

den müssen. Für die Freizeitschifffahrt soll im Sommer nur dreimal, im Winter sogar 

nur zweimal täglich die Brücke geöffnet werden, für die Berufsschifffahrt immer bei 

Bedarf. Der tatsächliche Bedarf an Brückenöffnungen gerade auch durch die Muse-

umsschiffe  bleibt  jedoch  abzuwarten  und  wird  diesen  Sommer  bzw.  seit  der  Eröff-

nung am 10. März 2008 geprüft und ausgewertet. Im Herbst kann dann dazu berich-

tet werden und ggf

 

. ein Beschluss gefasst werden, der die Museumsschiffe wie Frei-

zeitschiffe  behandelt.  Frau  Krabbenhöft  erläutert  die  Verschlechterung  im  1.  Zwi-

schenbericht um rd. 3,4 Millionen Euro. In 2002 und 2003 waren zu hohe Planungs- 

und  Bauleitungskosten  veranschlagt.  Eine  Korrektur  erfolgte  bereits  für  2007  –  er-

kennbar  in  dem  Bericht  über  die  Jahresrechnung  2007.  Ein  weiterer  Kostenfaktor 

sind die Mehrausgaben in Höhe von 900.000,- Euro aufgrund der Tariferhöhungen im 

öffentlichen Dienst. Die gestiegenen Energiekosten für Gebäude und auch die Stra-

ßenbeleuchtung sind ebenfalls ein Grund für die erhöhten Kosten.  

  Der Bauausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.

 

 

BA vom 14.07.2008  11  

 

5.2.2  Handy-Parken,  Änderung der Stadtverordnung über Parkgebühren der Hanse-

stadt Lübeck  (661)  

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

5.2.3  Bericht Förderprogramm „Modellvorhaben Soziale Stadt“  (610) 

Herr Lötsch bittet um die Beantwortung des Fragekatalogs zu dem Projekt aus dem 

Sozial- und Jugendhilfeausschuss. Die Verwaltung wird im Bauausschuss berichten.  

Frau Schlonski informiert auf Nachfrage von Herrn Basson darüber, dass die AWO 

ein privater Träger ist, der mit öffentlichen Mitteln arbeitet. Die HL beteiligt sich zu ei-

nem Drittel. Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt und in diesem Fall auch nicht üblich

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

5.2.4  Fertigstellung des Eingangsbereiches und des Erkers des Rathauses (651) 

Der Rathauserker wird im September und der Rathausvorbau im November 2008 fer-

tig gestellt. 

Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.  

 

5.2.5  Bänke Obertrave und Handläufe Obertravenbrücke (661) 

Herr Senator Boden berichtet weiter, dass die Rückenlehnen an den Bänken fertig-

gestellt sind und die Handläufe an der Brücke noch nachgearbeitet werden. 

Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

5.2.6  WSA-Travebrücke in Lübeck-Genin (661) 

Herr Senator Boden informiert, dass vor rund drei Wochen ein Gespräch beim Bun-

desministerium für Verkehr in Berlin statt gefunden habe, zu dem er und Herr Dr. 

Klotz gefahren seien. Es sei als Ergebnis mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt des 

Bundes vereinbart worden, dass auf Kosten der HL die Spundwände kontrolliert wer-

den und der Bund die Wiederherstellung der Standfestigkeit der Brücke mit 140.000,- 

EURO plus möglicherweise 10.000,- EURO (= maximal insgesamt 150.000,- EURO) 

bezuschusst. Danach übernimmt die HL die Brücke als Eigentümerin. Dies sei als ein 

guter Erfolg für die Hansestadt Lübeck zu werten.

Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

5.2.7  Absturzsicherung an der Obertrave (670) 

Herr Senator Boden zeigt anhand von Fotos die Absperrungen für den Spielplatzbe-

reich an der Obertrave. Dieser Wunsch des Bauausschusses sei nun rechtzeitig vor 

den Sommerferien umgesetzt worden.

 

 

BA vom 14.07.2008  12  

 

Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

5.2.8  Informationsveranstaltungen  für  die  Bauausschussmitglieder  als  Angebot der 

Verwaltung 

Herr Senator Boden bietet dem Bauausschuss mehrere Informationsveranstaltungen 

zu den für diesen Ausschuss relevanten Themen wie Planungsrecht, Vergaberecht 

und  Haushaltsrecht  an.  Der  Bauausschuss  müsste  entscheiden, ob  jeweils ein  ge-

sonderter Termin oder vor bzw. nach einer Bauausschusssitzung die Veranstaltung 

stattfinden soll.  

Der Bauausschuss nimmt das Angebot zur Kenntnis und informiert die Verwal-

tung bis zur nächsten Ausschusssitzung über Terminwünsche. 

 

5.2.9  Radfurtmarkierungen an der Ivendorfer Landstraße (661) 

Herr Dr. Klotz informiert anhand von Fotos über mehrere Radfurten in der Ivendorfer 

Landstraße (Europaweg, Ostseestraße und  Rönnauer Weg), die nun einen komplet-

ten Straßenzug rot markierter Radfurten darstellen. Aus Sicht des Bereichs Verkehr 

bleibt nun abzuwarten und zu beobachten, ob die bisher im Unfallgeschehen völlig 

unauffälligen Radfurten nun weiterhin unfallauffällig oder jetzt anders in Erscheinung 

treten.

Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.  

 

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen 

 

5.3.1  Roeckstraße / Rabenhorst, Herr Schnabel (610) 

Herr Schnabel informiert, dass 20 Bürger anwesend waren und es Anregungen dazu 

gab, ob sich das Verkehrsaufkommen wesentlich verändere und Nachfragen zur Ge-

bäudehöhe. Da die Höhe der Bebauung nicht verändert wird sei dies unkritisch. Das 

Protokoll der Bürgerbeteiligung wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. 

Einer Weiterführung des B-Plan-Vorhabens stehe nach dieser frühzeitigen Bürgerbe-

teiligung nach § 3.1 BauGB nichts entgegen.

 

5.3.2  B-Plan-Verfahren Maybachstraße / Kantstraße, Herr Schnabel (610) 

Der B-Plan wird nach dem Aufstellungsbeschluss in dieser Sitzung vom 28.07 – 

08.08.2008 im Foyer der Bauverwaltung aushängen.

 

5.3.3  B-Plan-Verfahren Kastorpplatz, Herr Schnabel (610) 

Die Bürgerbeteiligung erfolgt am 16.07.2008 um 19 Uhr im Clubhaus des Lübecker 

Ruderclubs. 

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

 

5.4.1  Außerplanmäßige Bewilligung Erweiterung Dorothea-Schlözer-Schule

 

 

BA vom 14.07.2008  13  

 

Herr Schneck erläutert, dass die zur Deckung bereitgestellten Haushaltsmittel tat-

sächlich eingespart wurden und auch zukünftig nicht für diese Baumaßnahmen benö-

tigt werden.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

   

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes  

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

6.1.1  Rückstufung der Kreisstraße 5, Herr Schindler, 610 und 661 

Herr  Schindler  nimmt  Bezug  auf  die  schriftliche  Antwort  zum  Protokoll  vom 

16.06.2008 und bittet aufgrund der negativen Beantwortung um weitere Erläuterun-

gen dazu. Herr Boden erklärt, dass diese klassifizierte Straße nicht mit Stadtrecht zu-

rückgestuft werden kann. Die Straße hat eine Funktion im Verkehrsnetz, zumindest 

solange bis die Ausweichstrecke K 13 gebaut ist. Danach wäre vielleicht eine Abstu-

fung möglich. Herr Dr. Klotz ergänzt, dass die Straßenverkehrsbehörde diese Rück-

stufung geprüft hat und auch nach der Fertigstellung der K 13 keine rechtliche oder 

bauliche  Voraussetzung  gegeben  ist,  die  K  5 zurückzustufen (fehlende  Anspruchs-

grundlage in der StVO).

Der Bauausschuss beschließt auf Antrag von Herrn Schindler einstimmig, Herrn Fink 

das Wort zu erteilen.

Herr Fink stellt sich als Anwohner der K 5 vor und berichtet über die erhebliche Zu-

nahme des Schwerlastverkehrs auf der K 5 auch aufgrund der umliegenden Gewer-

begebiete.  Zur  Grundschule  Steinrade  verlaufe  ein  Schulweg  ohne  Bordsicherung 

auf dem Seitenstreifen, auf den bei Bedarf LKW und Busse ausweichen. Dies stelle 

eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung dar und müsse somit von der HL geän-

dert werden. Zu den bekannten Straßenschäden, die von der HL zu beseitigen seien, 

kämen außerdem Gebäudeschäden aufgrund des erhöhten Schwerlastverkehrs.  

 

Herr Schindler meint, dass diese Entwicklung nicht vorhersehbar war und die K 

13 eine weitere Ausweichstrecke für LKW darstellt und somit auf der K 5 viel-

leicht eine Entlastung erfolgt. Herr Quirder bittet die Verwaltung zur Gefahrab-

wehr bzgl. des einseitigen Fußweges tätig zu werden. Herr Schultz fragt zudem 

nach weiteren Möglichkeiten, diese Strecke für die LKW unattraktiv zu machen. 

Herr Boden sagt eine Prüfung der genannten Defizite zu Gunsten der Anwohner 

zu und eine entsprechende Beseitigung, sollte tatsächlich ein derartiger Schul-

weg in der Ortslage betroffen sein. Jedoch besteht ohne eine ausreichende Be-

gründung außerhalb der Ortslage auch aufgrund des Bestandschutzes von Drit-

ten nur eingeschränkt Möglichkeiten tätig zu werden. Herr Dr. Klotz erklärt auf 

Nachfrage von Herrn Lüttke, dass die HL für die Straßenschäden selbst zustän-

dig ist. Für die Gebäudeschäden ist der Eigentümer in der Beweispflicht und 

muss die Schäden bei der Stadt anzeigen. Die Stadt ist dann zur Hilfe verpflichtet 

und auch jederzeit bereit, sie klärt die Sachlage in der Regel gemeinsam mit dem 

Eigentümer und einem Gutachter. 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

 

6.2  Neue Anfragen

 

 

BA vom 14.07.2008  14  

 

6.2.1  Blumenkübel in der Mecklenburger Straße, Herr Quirder, 610 

„Ist es möglich, Blumenkübel in der Mecklenburger Str. auf Höhe des AWO Jugend-

treffs aufzustellen. Es wird vom dortigen Leiter immer wieder beobachtet, dass Fahr-

zeuge mit überhöhter Geschwindigkeit am Jugendtreff vorbei fahren und es zu Ge-

fährdungen kommt.“

Antwort:

Herr Fechtel sagt eine Prüfung vor Ort zu.

 

6.2.2  Bänke im Schlutuper Hafen, Herr Quirder, 670 

„ Im Bereich des Bolzplatzes im Schlutuper Hafen sind defekte Bänke abgebaut wor-

den. Ist es beabsichtigt diese wieder zu ersetzen? Der Leiter des AWO Jugendtreffs 

würde als Projekt mit den Jugendlichen gegebenenfalls neue Bänke bauen.“ 

Antwort:  

Herr Schott erklärt, dass der Grund für den Abbau war, unerwünschte Nutzer der 

Bänke von dem Bolzplatz fernzuhalten, daher ist dies in Absprache mit den Anliegern 

und dem gemeinnützigen Verein abgesprochen worden. Herr Quirder informiert aber 

über die Beschwerde von den älteren Anwohnern, denen die Bänke fehlen und er bit-

tet deshalb um das Wiederaufstellen von Sitzmöglichkeiten. Herr Schott nimmt das 

Angebot des Jugendtreffs Bänke zu bauen an, möchte aber keine Bänke am Bolz-

platz aufstellen.

 

6.2.3  Ballfangzaun im Schlutuper Hafen, Herr Quirder, 670 

„Ist es möglich den Zaun des Bolzplatzes im Schlutuper Hafen zur Wasserseite hin 

zu erhöhen, um zu verhindern, dass Bälle beim Spielen in die Trave geschossen 

werden.“ 

Antwort:  

Herr Schott erklärt, dass ein Ballfangzaun theoretisch möglich, aber mit hohen Kos-

ten auch für die Herstellung der Betriebszufahrt verbunden wäre und es andere Prio-

ritäten gibt.

 

6.2.4  Gelände Lauerweg / Mecklenburger Straße, Herr Quirder, 661 

“ Im Lauerweg in Schlutup im Bereich zwischen Mecklenburger Str. und der Torein-

fahrt des ehem. Geländes der Firma Kühne befindet sich entlang des Bürgersteiges 

ein Geländer. Dies Geländer wird insbesondere von älteren Bürgerinnen und Bür-

gern aufgrund der starken Steigung intensiv genutzt und ist defekt. Wann wird das 

Geländer repariert und ist es möglich, es bis an die Toreinfahrt zu verlängern?“  

Antwort:  

Herr Dr. Klotz klärt die Eigentumsverhältnisse und damit die Zuständigkeit für diese 

Maßnahmen. Falls die HL nicht Eigentümer ist, könnte der Bauausschuss bei Bedarf 

jedoch die Mittel dafür zur Verfügung stellen. Im anderen Falle würde – wie kürzlich 

bei einem „herrenlosen“ Fahrgastunterstand an der Lastadie geschehen – der Be-

reich Verkehr das Geländer kurzerhand selbst entfernen und verschrotten. 

 

 

 

6.2.5  Baumstümpfe Mecklenburger Straße, Herr Quirder, 670

 

 

BA vom 14.07.2008  15  

 

„Werden die Baumstümpfe der gefällten Bäume in der Mecklenburger Str. noch ent-

fernt und werde Ersatz gepflanzt?“

Antwort:  

Herr Schott bejaht beide Fragen.

  

6.2.6  Grünflächenverbesserung in St. Lorenz Nord, Vorwerk, Herr Schultz, 610 / 670 

Herr Schultz bittet um einen Zwischenbericht in der nächsten Bauausschusssitzung 

zur geplanten Grünflächenverbesserung im o. g. Bereich. 

 

 

6.2.7  Zufahrt von der Travemünder Allee zur Jugendherberge, Herr Pluschkell, 610 

Welche Möglichkeiten gibt es, die Zu- und Wegfahrt direkt von der Travemünder Al-

lee zur Jugendherberge wieder zu ermöglichen und gleichzeitig den Schwerlastver-

kehr aus diesem Quartier fernzuhalten?

Antwort:  

Herr Boden antwortet dazu, dass dadurch wieder andere Bürger beeinträchtigt wer-

den und deshalb keine Möglichkeit besteht, den Schwerlastverkehr fernzuhalten. 

   

6.2.8  Parkplätze Travemünder Allee, Herr Pluschkell, 610 

Wie sehen die Planungen der Hansestadt Lübeck aus für die Einrichtung von Park-

plätzen in der Travemünder Allee in Höhe des Gerichts, insbesondere unter Berück-

sichtigung von Parkraumbedarf sowie von Verkehrsfluss und Verkehrsgefährdun-

gen?

 

Herr Howe bittet außerdem um Prüfung, ob in der Travemünder Allee eine 

Busspur eingerichtet werden kann. 

 

Antwort:

Herr Senator Boden informiert darüber, dass ein Schwerpunkt in 2009 die Gestaltung 

und das Parken am Gustav-Radbruch-Platz sein wird. Dort soll u.a. ein Parkhaus er-

richtet werden und das Parken in der Travemünder Allee wird dann mit einem abso-

lutem Halteverbot dort nicht mehr geduldet. Herr Schnabel erklärt für die Stadtpla-

nung /Stadtentwicklung, dass eine Fehlentwicklung, wie das Parken in der Trave-

münder Allee, nicht sanktioniert, sondern durch ein uneingeschränktes Halteverbot 

unterbunden werden müsse. Die dort parkenden Fahrzeuge gehören in das zu pla-

nende Parkhaus. 

 

6.2.9  Ergebnisse des Wettbewerbs „Wohnen mit Kindern“, Herr Pluschkell, 610 

Wie sehen die Ergebnisse des Wettbewerbs „Wohnen mit Kindern“ aus und was wird 

davon realisiert?

Antwort:

Wird in der nächsten Sitzung beantwortet.

 

6.2.10   Blindengerechte Gestaltung des ZOB, Herr Pluschkell, 661 

  Wann erfolgt die blindengerechte Gestaltung des ZOB? 

Antwort:  

Herr Dr. Klotz beantwortet die Frage dahin gehend, dass er sich aktuell nicht sicher 

sei, ob die geplante beschränkte Ausschreibung bereits erfolgt sei oder in Kürze er-

folge. Vorgesehen sei ein Start noch in den Sommerferien, so dass die Maßnahme 

spätestens in der kürzlich begonnenen zweiten Jahreshälfte 2008 abgeschlossen sei.

 

 

BA vom 14.07.2008  16  

 

6.2.11 EU-Verordnung ÖPNV, Herrn Pluschkell, 610 

Was bedeutet die im Dezember 2009 in Kraft tretende EU-Verordnung für den ÖPNV 

für die Ausgestaltung des ÖPNV in Lübeck? Welche Positionen vertritt die Hanse-

stadt Lübeck bei den Beratungen des 3. landesweiten Verkehrsplans? Was verbirgt 

sich hinter den neuen Vorschlägen des Landes Schleswig-Holstein und der LVS zu 

künftigen Formen der ÖPNV-Finanzierung?

Antwort:  

Nach erfolgter Diskussion in der Verwaltung entscheidet die Bürgerschaft über die of-

fizielle Stellungnahme der HL zum 3.Landesweiten Nahverkehrsplan. Im Bauaus-

schuss wird dann berichtet. 

 

6.2.12  Anfrage von Herrn Pluschkell, 610  

Wem gehört der Bunker am Hauptbahnhof?

Antwort:  

Wird geprüft.

 

6.2.13  Anfrage von Herrn Pluschkell, 610 

Welche Verhandlungen gab/gibt es zwischen der Hansestadt Lübeck und der DB 

hinsichtlich der Einrichtung einer Fahrradstation im Nordflügel des Hauptbahnhofs? 

Mit welchem bisherigen Ergebnis?

Antwort:  

Wird nach der Sommerpause beantwortet.

 

6.2.14  Anfrage von Herrn Pluschkell, 610    

Wie weit sind die Verhandlungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der DB (und 

ggf. dem Land SH) bezüglich der Einrichtung von Park & Ride-Flächen auf den ehe-

maligen Bahnsteigen der Bahnhöfe Travemünde Strand und Travemünde Hafen? 

  Antwort:  

Wird nach der Sommerpause beantwortet.

 

6.2.15  St. Jürgen Ring, Geschwindigkeitsbeschränkung auf  30 km/h , Herr Lüttke, 610 

und 661

Herr Lüttke erfragt den Stand der Verhandlungen mit der Bürgerinitiative zur Ver-

kehrsberuhigung des St.Jürgen-Rings, insbesondere nach der Geschwindigkeitsbe-

schränkung auf 30 km/h für Lkw.

Antwort:  

Herr Senator Boden erläutert, dass hier ein ganzer Bericht zur Vorgeschichte und 

zum derzeitigen Geschehen möglich sei, der dokumentieren würde, dass die Verwal-

tung hier schon seit langem tätig sei. Er sagt zu, dass Verkehrsplanung und Straßen-

verkehrsbehörde nach den Sommerferien über den dann aktuellen Stand berichten 

werden. Dann könne auch die Historie mündlich kurz berichtet oder ggf. einem Pro-

tokoll schriftlich beigefügt werden. 

  

6.2.16 Spielplatz Alsheide, Herr Lüttke, 670 

Herr Lüttke hat den Eindruck, dass der Spielplatz vom Bauverein überbaut wird.  

Antwort:

Herr Schott informiert, dass dies ein Spielplatz der HL ist und direkt daneben ein pri-

vater Spielplatz ist, der überbaut werden dürfte. Die befestigte und überbaute Fläche 

gehört der Wohnungsbaugesellschaft.

 

 

BA vom 14.07.2008  17  

 

 

Der Bauausschuss nimmt die Anfragen zur Kenntnis.

 

6.3   Herr Schindler bittet darum, die schon vorab bekannten Fragen schriftlich der Proto-

kollführerin zu schicken, damit die Verwaltung evtl. schon in der Sitzung dazu antwor-

ten kann.

 

 

Ende des öffentlichen Teils: 18:40 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18:50 Uhr 

Siehe eigenes Protokoll. 

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 20:10 Uhr 

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 20:10 Uhr 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse  

 

Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt. 

  Er beendet die Sitzung um 20:15 Uhr.

 

Die 

 

nächste Sitzung des Bauausschusses  

findet am 

01.09.2008 um 16:00 Uhr  

im Foyer der Bauverwaltung 

statt. 

 

gez.                gez.

Sven Schindler              Melanie Reichenauer 

  Vorsitzender des Bauausschusses    Protokollführerin