Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


BA vom 18.02.08, ÖT  1 

 

N I E D E R S C H R I F T 

über die 

93.Sitzung des Bauausschusses   

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2003 / 2008 am Montag, 

18.02.2008 

um  16.00  Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12  

 

- Öffentlicher Teil - 

Anwesend : 

als Vorsitzender    Herr C. Freitag

als Ausschussmitglieder    Bleyder - Vertreter

    Herr Fick

    Frau Förster 

Herr Dr. Gulski

Herr Howe 

          Herr Koolmann – Vertreter

          Herr Kosanke - Vertreter

          Herr Oldenburg 

Herr Pluschkell

Herr Quirder 

          Herr Schindler

          Herr Schultz

          Herr Tartemann 

Herr Traut 

          Herr Zander 

Herr Boden – Senator

Herr Geißler - Senator 

 

 

Nicht anwesend  :  

          Herren Dr. Brock, D. Freitag, Lötsch

  

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

Seniorenbeirat      Herren Driessen, Magdanz

Fachbereichscontrolling    Frau Krabbenhöft

Stadtplanung        Herr Weber – Protokollführer

Stadtplanung  Hr. Schnabel, Jeiler, Fechtel, Schünemann, Frau Lorenzen 

GMHL         Herr Schneck

Verkehr        Herren Dr. Klotz, Franke, Johannsen, Frau Gutzeit 

Stadtgrün und Friedhöfe    Herren Wirz, Schott

Lübeck Port Authority     Herr Wiese

Naturschutz        Frau Dr. Kühn

Märkte         Herr Upts

Zentrales Controlling     Herr Manke

Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit  Herr Erz

KWL          Herr Gerdes, Frau Mohr

Personalrat        Herren Klemm, Kölsch, Zeuner

Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften  Frau Grau

Anwohner Schönböckener Straße  unbekannter Bürger

Bürgerinitiative St.Jürgen-Ring  Herr Prigge

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  2 

 

A. Tagesordnung 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

 

1.0  Allgemeiner Teil 

 

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit 

1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

1.3  Niederschriften, öffentlich 

1.3.1  Niederschrift vom 21.01.08, öffentlicher Teil 

1.3.2  Niederschrift vom 28.01.08, öffentlicher Teil 

1.3.3  Niederschrift vom 04.02.08, öffentlicher Teil 

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren 

2.1  22. F-Planänderung Fischereihafen/Baggersand – Teilbereich West Bebauungsplan 32.07.00 

Teilbereich West – Fischereihafen/Baggersand - Abschließender Beschluss bzw. Satzungsbe-

schluss  (610) 

2.2  B-Plan 28.05.01 – Metallhüttengelände nach § 13 a BauGB B-Plan der Innenentwicklung – 

Satzungsbeschluss  (610) 

2.3  B-Plan 33.05.00 „Priwall – Waterfront“- Aufstellungsbeschluss  (610) 

2.4  B-Plan 03.61.00 - Moislinger Allee/Töpferweg – Abwägungs- und Satzungsbeschluss für 

einen B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB   (610) 

2.5  Einziehung Teilfläche des Parkplatzes an der Kaiserallee / Backbord  (661) 

2.6  Einziehung Teilfläche An der Mauer vor HsNr. 21 und 23  (661) 

2.7  Teileinziehung der Straße Kolk zwischen Pagönnienstraße und  Kleine Petersgrube zur 

Fußgängerzone  (661) 

2.8  75. FNP-Änderung Rönnauer Weg; B-Plan 32.76.02 Rönnauer Weg  – Abschließender Be-

schluss bzw. Satzungsbeschluss – (610) 

2.9  78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich 

"Campingplatz Ivendorf, 2. Erweiterung" im Stadtteil Travemünde -Satzungsbeschluss- (610) 

 

3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

Keine

 

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1  Integriertes Entwicklungskonzept Soziale Stadt Buntekuh  (610) 

4.2  Konzept Friedhof 2100  (670) 

4.3  Übernahme eines Brückenbauwerks vom Wasser- und Schifffahrtsamt durch die Hanse-

stadt Lübeck  (661) – vertagt am 04.02.08, TOP 4.2 

4.4  Gesamtlandschaftsplan ( 3.391) – vertagt am 04.02.08, TOP 4.4 

5.0 Mitteilungen und Berichte  

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2  Sonstige Mitteilungen und Berichte 

5.2. 1  Lübeck - "staufrei bis 2015"  (610) 

5.2.2  Betrauung der Stadtverkehr Lübeck GmbH mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung 

zur Durchführung des auf Linienverkehrsgenehmigungen beruhenden straßengebundenen 

öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck   (610) 

5.2.3  Lärmaktionsplanung in der Hansestadt Lübeck  (3.392)vertagt am 17.12.07, TOP 5.2.3, mdl. 

5.2.4  Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haus-

haltsjahr 2007 – 2. Halbjahr  (1.201) 

5.2.5  Flaniermeile An der Obertrave  (661) 

5.2.6  Kosten für Hochbaumaßnahmen 2006/2007  (651) 

5.2.7  Stand Umsetzung Regiebetrieb GMHL  (651) - vertagt am 04.02.08, TOP 5.2.4) 

5.2.8  St. Jürgen-Ring: Lärmmessungen u. Geschwindigkeitsüberwachungen  (610, 3.392), mdl. 

5.2.9  „Handy-Parken“  (FBC) 

5.2.10  Eckpunkte zur Entwicklung eines Bauinvestitionscontrollings  (1.001 / 1.201) 

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen 

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters  

6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  3 

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

6.2  Neue Anfragen 

 

II.  Nicht öffentlicher  Teil  der  Sitzung  

7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte 

7.1  Niederschriften, nicht öffentlich 

7.1.1  Niederschrift vom 21.01.08, nicht öffentlicher Teil 

7.1.2  Niederschrift vom 04.02.08, nicht öffentlicher Teil 

7.2  Mitteilungen 

7.3  Berichte 

 

8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL) 

8.1  Siehe Anlage 

 

9.0  Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL) 

Keine

 

 

10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

10.1 Siehe Anlage

 

 

11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI) 

11.1  Umbau altes Nordgate, Teilflächen II und III am Skandinavienkai  (LPA) 

11.2  Unterstützung der Projektleitung in der Planung und Baudurchführung der Hafenflächen-

erweiterung 2. BA, 1. UA am Skandinavienkai  (LPA)  - 

12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge 

Keine Vorlagen 

13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren 

Keine Vorlagen 

14.0 Zurückstellung von Baugesuchen 

Keine Vorlagen 

15.0 Sonstige Beschlussvorlagen 

Keine Vorlagen 

16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

16.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

16.2  Neue Anfragen 

16.3  Anregungen und Verschiedenes 

 

 

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung  

17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

 

B. Protokoll: 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

1.0  Allgemeiner Teil  

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  4 

 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

Folgende Änderungen der Tagesordnung werden beantragt: 

Herr Senator Boden beantragt für die Verwaltung, den 

TOP 5.2.3 – Lärmaktionsplanung in der Hansestadt Lübeck  (3.392) und 

TOP  5.2.8  –  St.  Jürgen-Ring,  Lärmmessungen  und  Geschwindigkeitsüberwa-

chung  (610 / 3.392) 

gemeinsam zu behandeln und

TOP 4.4 – Gesamtlandschaftsplan  (3.391) 

zu Beginn der Tagesordnung zu behandeln.

Die Tagesordnung soll auf Antrag der Verwaltung zudem erweitert werden um   

TOP  5.2.11  –  Konzept  zur  Sicherstellung  von  Volksfesten,  Frühjahrs-  und 

Herbstmärkten  (2.280) 

TOP 5.2.12 – Radverkehrsanlagen Mönkhofer Weg , mdl. (Bürgerschaftsaufträge) 

(610)  und  

TOP  5.2.13  –  Energiesanierung  der  städtischen  Gebäude   (651),  vertagt  am 

04.02.08 . 

 

  Der  Bauausschuss  beschließt  die  Tagesordnung  in  der  Fassung  vom 

07.02.2008 mit den aufgelisteten Änderungen unter Anerkennung der gegebe-

nen Dringlichkeit der neu aufgenommenen Berichte einstimmig. 

1.3  Niederschriften, öffentlich

1.3.1  Niederschrift vom 21.01.08, öffentlicher Teil 

vertagt

 

1.3.2  Niederschrift vom 28.01.08, öffentlicher Teil 

vertagt

 

1.3.3  Niederschrift vom 04.02.08, öffentlicher Teil 

Vertagt

 

4.4  Gesamtlandschaftsplan  (3.391), vorgezogen 

Herr  Senator  Geißler  erklärt  einleitend,  dass  die  Erarbeitung  eines  Gesamtland-

schaftsplanes  (GLP)  Pflichtaufgabe  der  Gemeinde  sei  und  ein  grundlegendes  Pla-

nungserfordernis erfülle. Der GLP bestehe aus einem ersten deskriptiven Bestands-

erfassungsteil und einem zweiten, dem Planungsteil. Er ist in umfangreicher Abstim-

mung vor allem mit dem Fachbereich 5, den Umweltverbänden und der IHK als ein 

einheitliches Werk für die Gesamtstadt erarbeitet worden.  

Auf Herrn Schindlers Frage, in wieweit die Teillandschaftspläne, die es vor der Ge-

samtlandschaftsplanerarbeitung  gegeben  habe,  in  den  Plan  eingeflossen seien, er-

klärt  Frau  Dr.  Kühn,  dass  die  als  Fortschreibung  des  alten  Landschaftsplanes  ent-

standenen  räumlich  begrenzten  Teillandschaftspläne  für  Vorwerk,  Wakenitz  und 

Brodten inhaltlich – soweit möglich - übernommen worden seien. Da diese Pläne a-

ber in einem erheblich feineren Detaillierungsgrad als der neue Gesamtlandschafts-

plan erarbeitet worden sind, bleiben die Detailaussagen der Teillandlandschaftspläne 

über den GLP hinaus gültig, soweit sie dem GLP nicht widersprechen.  

Herr Schindler fragt ergänzend, inwieweit die Bereiche, in denen die alten Teilland-

schaftspläne  gelten,  gekennzeichnet  seien.  Frau  Dr.  Kühn  erklärt,  dass  diesen  ein 

eigenes  Kapitel  im  Gesamtlandschaftsplan  gewidmet  sei  sowie  auf  Nachfrage  von 

Herrn Schindler, dass diese räumlich im Plan nicht dargestellt seien, was dieser wie-

derum als Mangel bezeichnet.

Herr Howe erklärt, dass er einen Fachplan aus Naturschutzsicht erwartet hätte und 

kein Werk, das von der Stadtplanung erarbeitet scheint. Seines Erachtens sei zu we-

nig Gewicht auf Naturschutzbelange gelegt worden.

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  5 

 

Herr Senator Geißler erklärt, dass diese Belange in der kooperativen Erarbeitung des 

Planung  sehr  wohl  berücksichtigt  worden  seien.  Er  verweist  auf  die  bestehenden 

Vorgaben  durch  Bürgerschaftsbeschlüsse  betr.  Bebauungs-  und  Flächennutzungs-

planungen. Diese seien verbindliche Vorgaben. In Konfliktfällen bei konkreten Projek-

ten würden die Vorgaben des Gesamtlandschaftsplanes herangezogen und die Ent-

scheidungen wesentlich beeinflussen.

Herr Howe bemängelt im Detail, dass bürgerschaftlich beschlossene Ausgleichspläne 

z.B.  für  Leuchtenfeld  und  Metallhüttengelände  im  Gesamtlandschaftsplan  nicht  be-

achtet seien. Frau Dr. Kühn erklärt, dass die genannten Flächen sowohl als festge-

setzte  Ausgleichsfläche  als  auch  als  Prüfgebiet  für  Bebauung  bzw.  Freizeit  darge-

stellt  sind.  Die  sich  aus  dieser  Darstellung  ergebenen    Konflikte  wird  nicht  im  Ge-

samtlandschaftsplan,  sondern  in  den  jeweiligen  Verfahren  gelöst  werden. Zu Herrn 

Howes Einwendungen gegen zu geringe Berücksichtigung der Naturschutzgesichts-

punkte erklärt Frau Dr. Kühn ferner, dass ein Kapitel des GLP eine rein naturschutz-

orientierte Betrachtung enthalte, in der auch die Belange der Erholung nicht einge-

flossen seien.

Herr  Senator  Boden  erklärt,  dass  in  verschiedenen  Ebenen  die  Wertigkeit  des  Be-

standes festgehalten sei und diese bei der Beurteilung von konkreten Planungen he-

rangezogen würden, um Entscheidungen für oder gegen diese zu fällen. Die Wertig-

keit  des  Naturschutzes  sei  in  einer  diesen  Ebenen  herausgearbeitet  und  würde  so 

beachtet.

Herr Howe bemängelt weiter, dass das Leuchtfeld GLP als Prüffläche für Freizeitnut-

zung  vorgesehen  sei,  wozu  Herr  Zander  erklärt,  dass  mit  der  Prüfung  noch  keine 

Umnutzung festgeschrieben sei. Erforderlich seien Abwägung und umfangreiche Be-

teiligungen.

Der  Bauausschuss  empfiehlt  der  Bürgerschaft  mehrheitlich  bei  einer  Gegen-

stimme, zu beschließen:

 

  Die  Bürgerschaft  beschließt  den  Gesamtlandschaftsplan  (GLP)  in  der  vorlie-

genden Fassung. 

 

5.2.11  Konzept  zur  Sicherstellung  von  Volksfesten,  Frühjahrs-  und  Herbstmärkten 

(2.280),  vorgezogen 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches Märkte zur Kenntnis. 

 

 

2.0  Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren  

2.1  22.  F-Planänderung  Fischereihafen/Baggersand  –  Teilbereich  West  Bebau-

ungsplan  32.07.00  Teilbereich  West  –  Fischereihafen/Baggersand  -  Abschlie-

ßender Beschluss bzw. Satzungsbeschluss  (610)  

  Herr  Schindler  erklärt,  dass  die  räumliche  Zuordnung  der  Ausgleichsteilflächen  in 

Niendorf  und  Dornbreite  auf den Plänen nicht zu finden sei (10.1, Seite 43, Eisen-

bahnbundesamt). Frau Lorenzen erklärt, dass der weit überwiegende Teil der Aus-

gleichsflächen unmittelbar am Hafenbahnhof liege, für Niendorf und in der Dornbreite 

seien nur sehr untergeordnete Zusatzflächen vorhanden. 

  Herr Senator Boden erklärt, die räumliche Zuordnung auch dieser Kleinflächen werde 

bis zur Abstimmung in der Bürgerschaft von der Stadtplanung nachgeliefert. 

  Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen: 

 

I.    Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) und § 4 (2) bzw. 

der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB  gegen den Entwurf der 

22.  Änderung  des  Flächennutzungsplanes  für  den  Teilbereich  Fischerei-

hafen  /  Baggersand  –  Teilbereich  West  und  gegen  den  Entwurf  des  Be-

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  6 

 

bauungsplanes 32.07.00 Teilbereich West - Fischereihafen / Baggersand - 

vorgebrachten Anregungen von/vom 

 

1.  Grundstückseigentümer Travemünder Landstraße 300 – Marina Bal-

tica  –  vertreten  durch  RA  Nebelsieck,  vorgebracht  mit  Schreiben 

vom 11.05.2005, 23.12.2005, 04.05.2007, 31.10.2007, 14.12.2007, wer-

den zu 1.1, 1.2, 1.4, 1.9, 1.10, 1.11, 1.12, 1.13, 1.14, 1.15, 1.16, 1.17, 

1.18, 1.19, 1.20, 1.21, 1.22, 1.24, 1.25, 1.26, und 1.28 nicht berücksich-

tigt, zu 1.3, 1.6 und 1.23, berücksichtigt und zu 1.5, 1.7, 1.8 und 1.27 

zur Kenntnis genommen. 

2.  Lübecker  Hafengesellschaft  –  LHG  -,  Zum  Hafenplatz  1,  23570  Lü-

beck, vorgebracht mit Schreiben vom 28.11.2005 werden zu 2.1 teil-

weise berücksichtigt. 

 

3.  Böbs-Werft GmbH, Travemünder Landstraße 304, 23570 Lübeck, ver-

treten  durch  Architekten  Roden  und  Kuhfeldt,  vorgebracht  mit 

Schreiben vom 04.05.2007 werden zu 3.1 und 3.2 nicht berücksich-

tigt und zu 3.3 teilweise berücksichtigt. 

4.  Staatliches  Umweltamt,  Außenstelle  Lübeck,  vorgebracht  mit 

Schreiben vom 27.10.2004, 02.03.2005 werden zu 4.1 und 4.2 berück-

sichtigt. 

5.  NABU  Schleswig-Holstein,  Carlstraße  189,  24537  Neumünster,  vor-

gebracht  mit  Schreiben  vom  04.03.200505.12.2005  werden  zu  5.1 

nicht berücksichtigt und zu 5.2 teilweise berücksichtigt. 

 

6.  Ministerium  für  Wissenschaft,  Wirtschaft  und  Verkehr  des  Landes 

Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 14.03.2005 wer-

den zu 6.1 berücksichtigt. 

7.  Industrie  und  Handelskammer  zu  Lübeck,  Fackenburger  Allee  2, 

vorgebracht  mit  Schreiben  vom  18.03.200507.12.200530.04.2007 

werden  zu  7.1,  7.2  und  7.3  berücksichtigt,  zu  7.4  zur  Kenntnis  ge-

nommen und zu 7.5 nicht berücksichtigt. 

 

8.  Amt für ländliche Räume, Sophienblatt 50a, 24114 Kiel, vorgebracht 

mit Schreiben vom 14.03.2005 werden zu 8.1 nicht berücksichtigt. 

9.  3.391  Bereich  Naturschutz  als  untere  Naturschutzbehörde  Hanse-

stadt  Lübeck,  vorgebracht  mit  Schreiben  vom  03.03.2005

21.11.200503.05.2007  werden  zu  9.1,  9.2  und 9.9 teilweise berück-

sichtigt, zu 9.3, 9.7 und 9.8 nicht berücksichtigt, zu 9.4, 9.6 und 9.10 

berücksichtigt und zu 9.5 zur Kenntnis genommen. 

10.  Eisenbahn-Bundesamt,  Schanzenstraße  80,  20357  Hamburg,  vorge-

bracht mit Schreiben vom 20.04.2007 werden zu 10.1 berücksichtigt. 

 

Die als Anlage beigefügte Abwägungsempfehlung wird gebilligt. 

II.  Die  22.  Änderung  des  Flächennutzungsplanes  für  den  Teilbereich  Fi-

schereihafen  /  Baggersand  –  Teilbereich  West  -  in  der  vorliegenden 

Fassung  wird  beschlossen.  Die  Begründung in der vorliegenden Fas-

sung wird gebilligt.

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  7 

 

III.  Der  Bebauungsplan  32.07.00  Teilbereich  West  -  Fischereihafen  /  Bag-

gersand  –  in  der  vorliegenden  Fassung  einschließlich  Text  wird  als 

Satzung  beschlossen.  Die  Begründung  in  der  vorliegenden  Fassung 

wird gebilligt. 

 

DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES 

§ 22 GO (AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE ) 

  (Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.) 

2.2  B-Plan  28.05.01  –  Metallhüttengelände  nach  §  13  a  BauGB  B-Plan  der  Innen-

entwicklung – Satzungsbeschluss  (610)  

  Keine Wortmeldungen. 

  Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen: 

 

I.  Die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) 

bzw. der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB gegen den Entwurf 

des  Bebauungsplanes  28.05.01  –  Gewerbegebiet  ehem.  Metallhüttenge-

lände – vorgebrachten Anregungen von/vom: 

 

1.   Bereich  Naturschutz,  vorgebracht  mit  Schreiben  vom  29.11.2007

werden  zu  1.  Artenschutz,  zu  2.  Natura  2000  (FFH-

Verträglichkeitsprüfung)  und  zu  3.  Hinweise  zur  Minimierung  der 

Lichtemissionen zur Kenntnis genommen. 

 

Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen werden gebilligt. 

 

II.  Der Bebauungsplan 28.05.01 – Gewerbegebiet ehem. Metallhüttengelände 

– in der vorliegenden Fassung einschließlich Text wird beschlossen. Die 

Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.  

 

 

DER BESCHLUSS ERGEHT UNTER BEACHTUNG DES 

§ 22 GO (AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE) 

 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.) 

  

2.3  B-Plan 33.05.00 „Priwall – Waterfront“- Aufstellungsbeschluss  (610)  

  Keine Wortmeldungen. 

  Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme: 

  Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich werden 

I.  die  Aufstellung  des  Bebauungsplanes  33.05.00,  „Priwall  Waterfront“  so-

wie 

 

 

II.  die  in  der  Begründung  näher  dargestellten  Planungsziele  für  den  Gel-

tungsbereich angestrebt. 

 

III.  Die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die 

Anhörung  der  Öffentlichkeit  gem.  §  3  (1)  BauGB  (uneingeschränkte  Öf-

fentlichkeitsbeteiligung) sollen erfolgen. 

 

IV.  Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu 

machen.

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  8 

 

DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES

§ 22 GO (AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE). 

 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.) 

2.4  B-Plan  03.61.00  -  Moislinger  Allee/Töpferweg  –  Abwägungs-  und  Satzungsbe-

schluss  für  einen  B-Plan  der  Innenentwicklung  im  beschleunigten  Verfahren 

gem. § 13 a BauGB   (610)  

  Keine Wortmeldungen. 

  Der  Bauausschuss  empfiehlt  der  Bürgerschaft  mehrheitlich  bei  einer  Gegen-

stimme, zu beschließen: 

 

I.    Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB bzw. der 

Beteiligung  der  Öffentlichkeit  nach  §  3  (2)  BauGB  zu  dem  Entwurf  des 

Bebauungsplanes 03.61.00 – Moislinger Allee/Töpferweg – vorgebrachten 

Anregungen von/vom: 

 

1.  Interessengemeinschaft Hansering, vorgebracht mit Schreiben vom 

06.12.2007,  Unterschriftenliste  vom  28.09.2007  mit  ca.  540  Unter-

schriften,  werden nicht berücksichtigt. 

2.  Eigentümerin  in  der  Straße  Hansering,  23558  Lübeck,  vorgebracht 

mit Schreiben vom 03.12.2007 werden nicht berücksichtigt. 

3.  Anwohnerin  der  Straße  Hansering,  23558  Lübeck,  vorgebracht  mit 

Schreiben vom 07.12.2007, werden zu 1. nicht berücksichtigt und zu 

2. zur Kenntnis genommen. 

4.  Eigentümer Hansering 39, 23558 Lübeck, vorgebracht mit Schreiben 

vom 18.12.2007 werden nicht berücksichtigt. 

5.  Ev.-Luth.  Kirchengemeinde,  Luther-Melanchthon  zu  Lübeck  vorge-

bracht mit Schreiben vom 21.12.2007 werden nicht berücksichtigt. 

6.  Grooterhorst  &  Partner  Rechtsanwälte  für  Eigentümerin  Töpferweg 

57,  vorgebracht  mit  Schreiben vom 20.12.2007 werden zu 1.-6. und 

8.-10. nicht berücksichtigt und zu 7. berücksichtigt. 

7.  Polizeidirektion  Lübeck,  Sachgebiet  1.3,  Verkehrssicherheitsarbeit, 

vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.2007 werden zu 1. zur Kennt-

nis genommen und zu 2. nicht berücksichtigt. 

8.  Straßenverkehrsbehörde,  Bereich  Verkehr,  vorgebracht  mit  Schrei-

ben vom 20.12.2007 werden zu 1. nicht berücksichtigt und zu 2. zur 

Kenntnis genommen. 

 

Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen werden gebilligt. 

 

III.  Der Bebauungsplan 03.61.00 – Moislinger Allee/Töpferweg – in der vorlie-

genden  Fassung  einschließlich  Text  wird  beschlossen.  Die  Begründung 

in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.  

 

 

DIE  BESCHLÜSSE  ERGEHEN  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUS-

SCHLIESSUNGSGRÜNDE) 

 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.) 

2.5  Einziehung Teilfläche des Parkplatzes an der Kaiserallee / Backbord  (661) 

Keine Wortmeldungen.

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen:

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  9 

 

Auf der Grundlage des §8 Abs. 1, Satz 2 StrWG für   Schleswig-Holstein  wird 

folgende Einziehung gemäß anl. Plan beschlossen:

Gemarkung Travemünde, Flur 3, Flurstücke 44/14 tlw. und 44/12 tlw. – Teilflä-

che des öffentlichen Parkplatzes an der Kaiserallee/Backbord. 

 

2.6  Einziehung Teilfläche An der Mauer vor HsNr. 21 und 23  (661) 

Keine Wortmeldungen.

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen: 

Auf der Grundlage des §8 Abs. 1, Satz 1 StrWG für   Schleswig-Holstein  wird 

folgende Einziehung gemäß anl. Plan beschlossen:

Gemarkung Innere Stadt, Flur 24, Flurstücke 30/10, 30/16 tlw., 30/13 und 30/14 – 

Teilfläche der öffentlichen Straße „An der Mauer“. 

 

2.7  Teileinziehung der Straße Kolk zwischen Pagönnienstraße und  Kleine Peters-

grube zur Fußgängerzone  (661) 

Keine Wortmeldungen.

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen: 

Auf der Grundlage des §8 Abs. 1, Satz 2, StrWG für Schleswig-Holstein wird 

die Teileinziehung der Straße Kolk zwischen Pagönnienstraße und Kleine Pe-

tersgrube gemäß Plan zu einer Fußgängerzone unter Beschränkung der Wid-

mung auf Fußgänger beschlossen. 

 

2.8  75. FNP-Änderung Rönnauer Weg; B-Plan 32.76.02 Rönnauer Weg – Abschlie-

ßender Beschluss bzw. Satzungsbeschluss – (610) 

Herr Schnabel erklärt, dass ein aktueller Kaufinteressent bereit sei, die dingliche Si-

cherung einer Käufererklärung, nicht gegen die Lärmimmissionen aus der Hafennut-

zung zu klagen, in die Kaufverträge zu übernehmen, und grundbuchlich sichern zu 

lassen. Er stelle allerdings die Bedingung, dass sein Rücktrittsrecht um 1 Jahr ver-

längert werde und die KWL bei Rücktritt durch ihn alle seine Kosten trage. Er bittet 

trotzdem den 1. Beschlusspunkt der Vorlage zum Flächennutzungsplan der Bürger-

schaft zu empfehlen, den 2. Punkt wolle die Verwaltung zurückziehen. 

Herr Pluschkell verweist darauf, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes hin 

zur Darstellung einer Wohnbaufläche, die an dieser Stelle zweifelhaft sei, nicht erfol-

gen  solle,  wenn  diese  nicht  wenigstens  durch  einen  Bebauungsplan  konkretisiert 

werde.  Herr  Senator  Boden  erklärt  dazu,  dass  eine  entsprechende  Änderung  des 

Flächennutzungsplanes unstrittig sei. Herr Schnabel erklärt, dass die KWL die gefor-

derte Verpflichtung übernehmen wolle und die Vermarktung des Geländes an Einzel-

käufer  selbst  zu  übernehmen  beabsichtige.  Da  für  diese  Art  der  Vermarktung  des 

Grundstücks der Bebauungsplan angepasst werden müsse, solle dieser zurückgezo-

gen werden.

Herr Howe beantragt:  Der Bauausschuss weist die Vorlage zu 1. und 2. zurück, da 

dass für Wohnzwecke vorgesehene Gelände wegen zu starker Lärmimmission zum 

Wohnen nicht geeignet sei.

Herr  Pluschkell  ergänzt,  dass  beim  Hafen  weiteres  Wachstum  erwartet werde, wo-

durch  sich  die  Lärmsituation  weiter  verschärfe.   Er  beantragt,  deshalb  auch  keine 

FNP-Änderung vorzunehmen.

Herr  Gerdes  erklärt,  dass  wegen  erforderlicher  Konzeptüberarbeitung  derzeit  keine 

Entscheidung des Bauausschusses erforderlich sei.

Daraufhin erklärt Herr Senator Boden, dass die Verwaltung die Vorlage insge-

samt zurückziehe.

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  10  

 

2.9  78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teil-

bereich  "Campingplatz  Ivendorf,  2.  Erweiterung"  im  Stadtteil  Travemünde  -

Satzungsbeschluss- (610) 

Keine Wortmeldungen.

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen: 

Die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den 

Teilbereich  Campingplatz  Ivendorf,  2.  Erweiterung  in  der  Fassung  vom 

01.11.2007 wird beschlossen. Die Begründung vom 01.11.2007 wird gebilligt. 

Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

 

(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.) 

 

 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln  

  Keine Vorlagen

 

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen  

4.1  Integriertes Entwicklungskonzept Soziale Stadt Buntekuh  (610)    

Herr  Schindler  beantragt:  Einzelmaßnahmen  des  Projektes  Soziale  Stadt  Buntekuh 

sollen außer im Bau- und Sozialausschuss auch im Jugendhilfeausschuss behandelt 

werden.

Herr  Schnabel  stimmt  zu,  erklärt  aber,  dass  eine  Herbeiführung  von 

Bürgerschaftsbeschlüssen für jedes Einzelprojekt der jeweiligen Projektdurchführung 

hinderlich  wäre.  Herr  Senator  Boden  erklärt,  dass  hier  wie  im  bisherigen  Projekt 

Soziale Stadt St. Lorenz verfahren werden sollte, wo der Sozial- und jetzt auch der 

Jugendhilfeausschuss  empfehlen.  Der  Bauausschuss  beschließe  dann  über  die 

Einzelprojekte.

Herr Schindler ergänzt seinen Antrag entsprechend:

Wie  bisher  soll  über  die  Maßnahmen  im  Projekt  Soziale  Stadt  Buntekuh  der 

Bauausschuss  über  Einzelprojekte  beschließen.  Sozial-  und  Jugendhilfeausschuss 

sind mit Empfehlungen zu beteiligen.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, wie von Herrn Schindler beantragt, 

zu verfahren. 

  

4.2  Konzept Friedhof 2100  (670)  

Herr Zander beantragt für die CDU-Fraktion die Vertagung, da noch Beratungsbedarf 

bestehe.

Herr  Schindler  erklärt,  dass  trotzdem  ein  Bürgerschaftsbeschluss  möglich  bleiben 

solle.  Herr  Senator  Boden  ergänzt,  dass  insofern  eine  Notwendigkeit  bestehe,  die 

Bürgerschaft am 04.03.08 mit der Vorlage zu erreichen, weil aus Gründen der ange-

strebten  Haushaltskonsolidierung  die  im  Konzept  enthaltenen  umfangreichen  Spar- 

und Einnahmevorschläge kurzfristig realisiert werden sollen. Allerdings sei keine so-

fortige Beschlussfassung erforderlich, Beratungen seien noch bis zur nächsten Bau-

ausschusssitzung am 03.03.08 möglich, wenn dort für die am nächsten Tag stattfin-

dende Bürgerschaftssitzung eine Beschlussfassung erreicht werden könne. 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Vorlage. 

 

4.3  Übernahme  eines  Brückenbauwerks  vom  Wasser-  und  Schifffahrtsamt  durch 

die Hansestadt Lübeck  (661)

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  11  

 

  Herr Senator Boden erklärt, dass seine Gespräche mit der Wasser- und Schifffahrts-

verwaltung ergeben hätten, dass der Bund derzeit bestrebt sei, möglichst viele Bau-

werke, die er nicht benötige, an Länder und Gemeinden zu veräußern. Die Konditio-

nen seien verhandelbar, im Falle der Brücke über die Trave erkläre das Wasser- und 

Schifffahrtsamt, dass Instandsetzung oder Neubau durch dieses keinesfalls erfolgen 

würden. 

  Herr Howe beantragt: Die Hansestadt Lübeck übernimmt die Brücke 100 vom Was-

ser- und Schifffahrtsamt als städtische Brücke. Die erforderlichen Mittel für Kauf und 

Instandsetzung  werden  aus  dem  Brückenbauprogramm  des  Bereiches  Verkehr  fi-

nanziert. 

  Herr Senator Boden erklärt hierzu, dass -wenn jetzt eine Zustimmung der Hansestadt 

Lübeck zum Kauf erfolge- es keine Notwendigkeit mehr für das Wasser- und Schiff-

fahrtsamt gäbe, zu verhandeln. Er sieht die Übernahme erst nach weiteren Verhand-

lungen zur Preissenkung als richtig an. 

  Die CDU beantragt: 

1.  Der Bürgermeister wird gebeten, umgehend in Verhandlungen mit der Wasser- 

und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSA) unter Beteiligung von politischen 

Mandatsträgern zu treten. Vorrangiges Ziel soll die Erhaltung und Unterhaltung 

oder der Neubau der Travebrücke in der Baulast des Bundes sein. Ist dies nicht 

möglich,  sollte  der  Bund  eine  Kostenbeteiligung  für  die  Sanierung  und  einen 

akzeptablen  Ablösebetrag für die kommenden Jahrzehnte leisten. 

2.  Der  Bürgermeister  wird  gebeten  zu  prüfen,  ob  bei für die Hansestadt Lübeck 

negativem Ergebnis der Verhandlungen mit dem Bund die Travebrücke in die 

Baulast des Bereiches Verkehr überführt werden könnte und dann aus den von 

der  Bürgerschaft  am  20.12.2007  beschlossenen  Mitteln  des  Radwegsanie-

rungsprogramms kostengünstig erneuert werden kann. 

3.  Der  Bürgermeister  wird  beauftragt,  jeweils  eine  exemplarische  Kosten-  und 

Aufwandsübersicht  für  eine  Hauptprüfung,  für  eine  einfache  Prüfung,  für eine 

Prüfung aus besonderem Anlass und für eine Prüfung nach besonderen Vor-

schriften gemäß den DIN 1076 im Rahmen des noch vorzulegenden Brücken-

bauberichtes zu erstellen. 

Herrn Pluschkells Frage, ob mit den vier genannten Prüfungen unter 3. solche dieser 

oder aller Brücken gemeint seien, beantwortet Herr Dr. Klotz so, dass jeweils für un-

terschiedliche Brücken unterschiedliche Zustandsuntersuchungen nach DIN 1076 er-

folgen müssten und dies, wie formuliert, exemplarisch gemeint sei. Ein Bezug zur ak-

tuellen Übernahme des Brückenbauwerkes über die Trave sei eigentlich nicht zu se-

hen. Das Wasser- und Schifffahrtsamt wolle  derzeit 90.000,-- EUR bei Übernahme 

der Brücke zahlen.

Auf Herrn Pluschkells Frage, ob diese Prüfungen hier alle erforderlich seien, erklärt 

Herr Zander, dass die CDU den Pkt. 3 des Beschlussvorschlages zurückziehe. 

Herr Howe wiederholt daraufhin seinen ursprünglichen Antrag. 

Der Vorsitzende lässt über die beiden Anträge abstimmen. 

Der Bauausschuss lehnt Herrn Howes Antrag bei einer Gegenstimme mehrheit-

lich ab. 

Der  Bauausschuss  vertagt  die  Kenntnisnahme  des  Berichtes  und  beauftragt 

die Verwaltung, wie von der CDU  zu 1. und 2. beantragt. 

 

4.4  Gesamtlandschaftsplan  (3.391) 

  s. Beginn des Protokolls unter 1.3 

 

5.0  Mitteilungen und Berichte  

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden  

Keine

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  12  

 

5.2  Sonstige Mitteilungen und Berichte

5.2.1  Lübeck - "staufrei bis 2015"  (610)  

   

Herr Zander dankt für den Bericht. Er weist darauf hin, dass die CDU das Staufrei-

Konzept    mit  dem  Konzept  für  die  Sanierung der Radwege beraten sehen will  und 

beantragt  die  Vertagung .  Herr  Senator  Boden  erklärt,  dass  die  in  der  vorherigen 

Bauausschusssitzung  zugesagte  Maßnahmenliste  für  die  Radwegsanierung  noch 

nicht abschließend erarbeitet worden sei, diese werde kurzfristig fertiggestellt und mit 

den Unterlagen zur nächsten Sitzung verschickt.   

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung. 

5.2.2  Betrauung der Stadtverkehr Lübeck GmbH mit der gemeinwirtschaftlichen Ver-

pflichtung  zur  Durchführung  des  auf  Linienverkehrsgenehmigungen  beruhen-

den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Han-

sestadt Lübeck   (610)  

Keine Wortmeldungen.

Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches Stadtplanung zur Kennt-

nis. 

5.2.3  Lärmaktionsplanung in der Hansestadt Lübeck  (3.392) gemeinsam mit  

 

5.2.8  St.  Jürgen-Ring:  Lärmmessungen  u.  Geschwindigkeitsüberwachungen   (610, 

3.392), mdl. 

Frau  Meybohm  vom  Bereich Umweltschutz und Herr Moor, beauftragter Gutachter, 

zeigen  zunächst  Messpunkte  an  St.  Jürgen-Ring,  Steinrader  Damm  und  Schönbö-

ckener  Straße  der  Messungen  am  15.  bzw.  17.01.2008.  Verkehrsplanung  und  Be-

reich  Umweltschutz  seien  derzeit  mit  der  Umsetzung  der  Lärmschutzrichtlinien  be-

schäftigt.  Dabei  gäbe  es  große  Unterschiede  für  den  Lärmschutz  zwischen  EU-

Richtlinie  und  der  Lärmschutzrichtlinie  für  Straßenbau.  Herr  Mohr  erklärt,  dass  die 

Messungen von den Berechnungen nach den EU-Vorschriften nur um 0,8 db (A) ab-

weichen würden. Dieser Unterschied ist für das menschliche Gehör nicht wahrnehm-

bar. Unter Zugrundelegung der jeweils deutschen und der EU-Richtlinien ergäbe eine 

unterschiedlich große Zahl von Betroffenen, da die Richt- bzw. Auslöseschwellen in 

den Vorgaben der beiden Richtlinien unterschiedlich hoch angesiedelt sind. 

Zur  vorgesehenen  Lärmaktionsplanung  erklärt  Frau  Meybohm,  dass  eine  Arbeits-

gruppe  aus  Stadtplanung,  Verkehr  und  Umweltschutz  gegründet  werde  und  diese 

sich  mit  der  Erarbeitung  von  Lärmschutzmaßnahmen  beschäftigen  werde.  Sie  ver-

weist auf den „Tag gegen den Lärm“ am 16.04.2008.

Herr Howe fragt, ob die Messpunkte da seien, wo es am lautesten sei. Herr Moor er-

klärt hierzu, dass die Messungen an dem Streckenabschnitt des St.-Jürgen-Rings mit 

der höchsten Gesamtbetroffenheit durchgeführt wurden und die Messpunkte so an-

geordnet  worden  seien,  dass  die  Werte  der  EU-Richtlinie  und  der  Lärmschutz-

richtlinie  im  Straßenverkehr  aufgrund  unterschiedlicher  Berechnungsverfahren  ver-

gleichbar wären.

Der Bauausschuss beschließt auf Antrag von Herrn Freitag einstimmig, einem 

Anwohner der Schönböckener Straße im Publikum das Wort zu erteilen. 

Dieser fragt, ob auch der von der A 1 ausgehende Lärm eingerechnet worden sei. 

Herr Moor erklärt hierzu, dass die Lärmkartierung das berücksichtige. 

Herr Traut bezweifelt, dass ein mittlerer Schallpegel über 24 Stunden verteilt sinnvoll 

beurteilt  werden  könne.  Herr  Moor  erläutert,  dass  dieser  Prognosewert  den  in  24 

Stunden  entstehenden  Lärm  insgesamt  berücksichtige,  wobei  unterschiedliche 

Schwergewichte  auf  die  verschiedenen  Tageszeiten  gelegt  würden;  so  würde  die

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  13  

 

lärmempfindlichere  Nachtzeit  umfangreicher  in  die  Gesamtberechnung  eingehen. 

Grundlage  für  die  entsprechenden  Berechnungen  seien  auch  tageszeitabhängige 

Verkehrsaufkommen.

Herr Howe fragt, wann mit der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zu rechnen 

sei. Frau Meybohm erklärt hierzu, dass die Arbeitsgruppe bis Sommer Maßnahmen 

erarbeiten  solle,  Herr  Moor  ergänzt,  dass  der  Maßnahmenplan  nach  den  EU-

Vorgaben eigentlich im Juni beschlossen sein müsste, was jedoch wegen der erst vor 

kurzem  erfolgten  Umsetzung  in  deutsches  Recht  nicht  zu  schaffen  sei.  Der  Maß-

nahmenplan soll deshalb bis Ende des Jahres 2008 erarbeitet sein. Die Umsetzung 

der Maßnahmen hänge dann von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab und sei e-

her langfristig zu erwarten.

Der Bauausschuss beschließt auf Antrag von Herrn Freitag einstimmig, Herrn 

Prigge von der Bürgerinitiative St. Jürgen-Ring das Wort zu erteilen. 

Dieser fragt, wie die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung gewährleistet sein solle. Frau 

Meybohm erklärt hierzu, dass am erwähnten Lärmaktionstag am 16.04.08 umfang-

reiche Bürgermitwirkung erwartet werde. Herr Mohr verweist darauf, dass in Zusam-

menarbeit mit dem Lärmbeirat außer den Trägern öffentlicher Belange und der Han-

sestadt Lübeck auch Bürgerinitiativen an der Lärmaktionsplanung beteiligt werden 

sollen.

Der Bauausschuss nimmt den Bericht „Lärmaktionsplanung in der Hansestadt 

Lübeck“ des Bereiches Umweltschutz zur Kenntnis.

 

5.2.8  St.  Jürgen-Ring:  Lärmmessungen  u.  Geschwindigkeitsüberwachungen   (3.392, 

610) 

Herr  Ohlow  vom  Bereich  Verkehrsangelegenheiten  erklärt  nach  Einleitung  durch 

Herrn  Schünemann,  dass  bei  den  Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen  mobile 

und stationäre Anlagen zum Einsatz kämen. Neuere würden ohne Schaltschleifen in 

der Straße auskommen. Die Kosten beliefen sich je nach Ausstattung und Aufstel-

lungsort  auf  50.000,--  bis  100.000,--  EUR  je  Anlage.  Die  teuren  seien  die  ohne 

Schaltschleifen, diese seien jedoch wesentlich flexibler z.B. in verschiedenen Kästen 

einzusetzen und deshalb wesentlich empfehlenswerter. 

Auf Herrn Zanders Frage beziffert Herr Ohlow die Beschaffungskosten für eine sol-

che Anlage auf ca. 100.000,-- EUR. Herr Ohlow erklärt auf Herrn Howes Frage, dass 

zwei Kameras an der B 75 in der Ortsdurchfahrt Rangenberg abgebaut wurden und 

diese an neuen Standorten in Heiligen-Geist-Kamp und Ratzeburger Allee eingerich-

tet wurden. Als Ersatz für diese beiden Kameras wurden an der B 75 Attrappen auf-

gestellt

Der Bauausschuss nimmt den Bericht der Bereiche 3.392 und 610 „St. Jürgen-

Ring: Lärmmessungen und Geschwindigkeitsüberwachungen“ zur Kenntnis. 

 

5.2.4  Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für 

das Haushaltsjahr 2007 – 2. Halbjahr  (1.201)  

Keine Wortmeldungen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.2.5  Flaniermeile An der Obertrave  (661)  

Herr Schindler fragt, ob es richtig sei, dass die Gesamtkosten für 4 Bänke tatsächlich 

40.000,-- EUR betragen würden. Herr Schott bestätigt das und erläutert, dass die An-

frage bei der herstellenden Firma entsprechende Kosten ergeben hätte. Die Gesamt-

kosten würden die für die gesamte Maßnahme erforderlichen Zusatzarbeiten wie Be-

lagsarbeiten,  Granitsockel  usw.  mit  enthalten.  Herr  Magdanz  erklärt  für  den  Senio-

renbeirat, dass er diese Bänke sehr teuer finde.

Herr Zander beantragt für die CDU-Fraktion:

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  14  

 

Die  Verwaltung  wird  gebeten,  kostengünstigere  Bänke  auszuwählen,  die  gestalte-

risch integriert An der Obertrave eingesetzt werden können. 

Der  Bauausschuss  beschließt  einstimmig  die  Vertagung  der  Kenntnisnahme 

des  Berichtes  und  bittet  die  Verwaltung  einstimmig  kostengünstigere  Bänke 

auszuwählen,  die  gestalterisch  integriert  An  der  Obertrave  eingesetzt  werden 

können.

 

5.2.6  Kosten für Hochbaumaßnahmen 2006/2007  (651) 

  Keine Wortmeldungen. 

  Der Bauausschuss nimmt den Bericht des GMHL zur Kenntnis. 

5.2.7  Stand Umsetzung Regiebetrieb GMHL  (651) 

  Herr Schindler fragt entsprechend den Aussagen der Beratungsfirma BDO auf Seite 

7 des Berichtes, welche Faktoren außer dem bekannten Personalmangel den Aufbau 

des GMHL behindern würden. Hierzu erklärt Herr Senator Boden, dass derzeit Ge-

spräche zwischen den beteiligten Fachbereichen über die Abgrenzung der künftigen 

Zuständigkeiten  geführt würden. Der Bürgerschaftsbeschluss von 2005 zur Einrich-

tung eines GMHL würde unterschiedlich interpretiert. Derzeit werde aber eine recht-

lich verbindliche Vereinbarung erarbeitet.

Herr Schindler beantragt:

Die Verwaltung wird um Weiterführung der Verhandlungen und zur Einrichtung eines 

GMHL gebeten.  

  Der  Bauausschuss  nimmt  den  Bericht  des  GMHL  zur  Kenntnis  und  bittet  die 

Verwaltung einstimmig um die Weiterführung der Verhandlungen und zur Ein-

richtung eines GMHL. 

 

5.2.9  „Handy-Parken“  (FBC) 

Herr Quirder entnimmt dem Bericht, dass das Parken bei Buchung per Handy teurer 

als beim Parkscheinkauf im Automaten sei. Herr Johannsen erklärt hierzu, dass aus 

verschiedenen Gründen keine einheitlichen Preise erzielbar seien. So würden unter-

schiedliche Kosten der Mobilfunkanbieter für die Verbindungen und für die Service-

leistung in der Summe zu individuell unterschiedlichen Parkgebühren führen. Die Ab-

rechnung erfolge, anders als am Automaten, minutengenau. Es werde nur noch zwei 

Tarifzonen geben, die Kosten würden in der Innenstadtzone 1   0,10 EUR für 3 Minu-

ten betragen, in der Zone 2 Altstadtrand 6 Minuten für 0,10 EUR, was 1,-- EUR pro 

Stunde  entspreche.  Barzahler  sollten  nach Auffassung der Hansestadt Lübeck und 

KWL nicht benachteiligt werden.

Herr Quirder erklärt, dass ihm bekannt sei, dass anderenorts kostenlos für die Bu-

chung des Parkens telefoniert werden könne. Frau Mohr von der KWL erklärt hierzu, 

dass  ihr  entsprechende  Verträge  von  Mobilfunkanbietern  mit  Kommunen  z.B.  in 

Flensburg bekannt seien. Hier würde ein privater Anbieter für zumindest 3 Jahre kei-

ne  Kosten  für  die  Gespräche  erheben,  diese  und  Werbung  würden  übernommen. 

Danach gehe dies aber zu Lasten der Stadt Flensburg und reduziere dann die Ein-

nahmen aus dem bewirtschafteten Parkraum. 

Herr Johannsen führt hierzu aus, dass aber Einnahmeeinbußen für die KWL durch 

Einführung  des  Handyparkens  nicht  entstehen  sollen,  dieses  werde  im  Bürger-

schaftsbeschluss vom 13.09.2007 zu Punkt 4.9 TO, Drucksache 714 explizit ausge-

führt. 

Herr Howe fragt, an wen die im System erhobenen Daten übermittelt würden, wozu 

Herr Johannsen erklärt, dass diese zwar auf einer bundesweiten/-einheitlichen Platt-

form geführt würden, allerdings sei dies eine private Plattform, die den Datenschutz-

bestimmungen  unterliege  und  somit  nicht  frei zugänglich für irgendwelche Überwa-

chungsbehörden sei.

Herr Quirder teilt mit, dass ihn die Ausführungen nicht überzeugt hätten. Bisher wür-

de auch für unterschiedliches Parken z.B. nur an Automaten, hinter Schranken usw.

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  15  

 

gleiche  Gebühren  verlangt.  Herr  Johannsen  ergänzt,  dass  die  Überwachung  des 

Handy-Parkens  für  die  Hansestadt  Lübeck  u.a.  dadurch  aufwändiger  sei,  dass  die 

Politessen eine Mobilfunkanfrage zu jedem Fahrzeug mit Kennzeichenangabe usw. 

durchführen müssten, wofür 55.000,-- EUR jährlich an Kosten entstünden. 

Herr Schindler beantragt:

Die  Verwaltung  soll  eine  Gebührengegenüberstellung  der  verschiedenen  Parkarten 

mit Auflistung der jeweils insgesamt entstehenden Kosten erarbeiten.  

Herr Traut kritisiert das komplizierte Vorgehen mit einem zusätzlichen Systembetrei-

ber, den Frau Mohr von der KWL jedoch für die Erbringung der Serviceleistung für 

unabdingbar hält.

Herr Pluschkell fragt zum einen ob das Tagesticket für 5,--EUR bleibe, was mit ja für 

Zone II beantwortet wird und zum anderen, ob weiterhin eine Erstattung in den Läden 

erfolgen werde, was nachträglich zum Protokoll beantwortet wird. 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Fachbereichscontrollings 5.060 zur 

Kenntnis  und  beauftragt  die  Verwaltung  mit  der  Erarbeitung  einer  Gebühren-

gegenüberstellung der verschiedenen Parkarten mit Auflistung der jeweils ins-

gesamt entstehenden Kosten.

 

5.2.10  Eckpunkte zur Entwicklung eines Bauinvestitionscontrollings  (1.001 / 1.201) 

Herr  Zander  erklärt,  dass  ein  Baukosten controlling,  d.h.  die  Überwachung  von  lau-

fenden Bauvorhaben erwartet werde und nicht das im Bericht beschriebene  Investiti-

onscontrolling, das wesentlich weitreichender sei. Der Bauausschuss lehne das mit 

der im Bericht beschriebenen Einführung eines Bauinvestitionscontrollings verbunde-

ne, weit vorverlegte Eingreifen in Baumaßnahmen aus Gründen eigener Zuständig-

keit ab und weise den Bericht zurück.

Er beantragt:

Der Bürgermeister wird gebeten, einen Bericht zum Baukostencontrolling vorzulegen, 

was Herr Schultz unterstützt.

Herr Howe fragt, was genau gemeint sei, wozu Herr Schultz erklärt, dass das beab-

sichtigte  Controlling  Bauzeitenüberwachung  und  Kostenkontrolle  im  Projektablauf 

meine, nicht jedoch vorab eine Kontrolle von Investitionsentscheidung und Planungs-

inhalten. Die Entscheidung hierüber müsse dem Bauausschuss vorbehalten bleiben. 

Herr Senator Boden erklärt, dass es passieren könne, dass bei Projekten, aus denen 

Personal  abgezogen  werde,  eine  ausreichende  Kostenkontrolle  nicht  gewährleistet 

werden könne.

Herr  Schindler  erklärt,  dass  er  eine Projektsteuerung jedoch für sinnvoll halte, was 

Herr Pluschkell bestätigt. Dieser erklärt, dass Recherchen ergeben hätten, dass die 

Einsparung von 5 Stellen bei der Stadtplanung  externe Planungskosten von 2 Mio 

EUR zur Folge gehabt hätte, was außerhalb jeden Verhältnisses zu den Einsparun-

gen durch Personalreduzierung stünde. Unbestritten sei jedoch eine Auftragsvergabe 

bei speziellen Aufgabenstellungen bzw. zur Abdeckung von Arbeitsspitzen. 

Herr Schultz regt eine Neuerarbeitung des Berichtes im besprochenen Sinne an und 

erklärt  ebenfalls,  dass  er  eine  Verstärkung  der  Projektsteuerung  mit  einer  ausrei-

chenden  Anzahl  an  Projektingenieuren  innerhalb  des  Fachbereiches  5  erforderlich 

sei. Eine Budgetaufstockung für Personalkosten, wie im Bericht vorgesehen, gehöre 

nicht in den FB 1 sondern solle für Projektsteuerer im FB 5 angesiedelt werden. 

Der Bauausschuss weist den vorliegenden Bericht des Zentralen Controllings 

einstimmig  zurück  und  bittet  wiederum  einstimmig  die  Verwaltung   einen  Be-

richt zum Baukostencontrolling vorzulegen.

 

5.2.11  Konzept  zur  Sicherstellung  von  Volksfesten,  Frühjahrs-  und  Herbstmärkten  

(2.280) 

  s. Beginn des Protokolls unter 1.3 

5.2.12  Radverkehrsanlagen Mönkhofer Weg , mdl. (Bürgerschaftsaufträge) (610)

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  16  

 

  Herr  Fechtel  erläutert,  dass  im  Streckenabschnitt  Rilkeweg  bis  Ebner-Eschenbach-

Straße zur Fortführung der Radfahrstreifen auf dem Mönkhofer Weg die Verschmäle-

rung des überbreiten Parkstreifens und ein Teilumbau der Bushaltestelle erforderlich 

seien ( geschätzte Baukosten: 58.000,-- EUR). Vorgesehen sei danach eine weiße 

Randmarkierung und das Aufbringen von Radfahrer-Piktogrammen auf der Fahrbahn 

(beidseitig).  Eine  Roteinfärbung  der abgetrennten Wege würde zusätzlich 28.000,-- 

EUR kosten.

Auf Herrn Schindlers Frage, ob die Radwegführung nur bis zum Bahnübergang vor-

gesehen sei  oder ob auch eine Führung bis zur Fachhochschule möglich sei , erklärt 

Herr Fechtel, dass hinter dem Bahnübergang mit dem erheblichen Parkdruck aus der 

Medizinischen Hochschule und der Fachhochschule eine ganz andere Situation vor-

handen sei. Hier sei zunächst eine Änderung der Parkregelung erforderlich.  

  Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches Stadtplanung zur Kennt-

nis.

 

5.2.13  Energiesanierung der städtischen Gebäude  (651) 

Keine Wortmeldungen.

Der Bauausschuss nimmt den Bericht des GMHL zur Kenntnis. 

 

  

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen 

Keine Berichte  

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters 

Keine Vorlagen 

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes  

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

6.1.1  Handläufe Obertravenbrücke, Herr Magdanz, 661 

Herr  Magdanz  wiederholt  seine  Bitte  zum  Einbau  von  Leuchten  und  eines  zweiten 

Handlaufes für Behinderte.

Der  Bauausschuss  verweist  darauf,  dass  er  die  Bitte  bereits  mehrfach  zur 

Kenntnis genommen habe.

 

6.1.2  Behindertengerechtigkeit Altstadt, Herr Magdanz, 661 

Herr  Magdanz  erinnert  an  die  seines  Erachtens  ausstehende  Beantwortung  eines 

Briefes von Bielefelder Touristen.

Antwort:

Herrn Dr. Klotz ist der Vorgang recht genau bekannt. Er erklärt, dass seines Wissens 

eine Antwort erfolgt sei. Er werde dies jedoch in seinem Bereich überprüfen lassen 

und ggf. eine nochmalige Antwort an die Antragsteller versenden lassen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.2  Neue Anfragen 

 

6.2.1  Fußgängerampel Baggersand, Herr Schindler, 661 

  Herr Schindler schlägt vor, die o.g. Bedarfsampel mit der benachbarten Lichtsignal-

anlage an der Kreuzung Gneversdorfer Weg / Torstraße zusammen zu schalten, da 

die Bedarfsregelung zu einem eklatanten Stau in beide Fahrtrichtungen führe, dieses

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  17  

 

auch schon bei mäßigem Verkehrsaufgekommen. Die langen Wartezeiten provozier-

ten bei vielen Fahrern ein gefährliches, aggressives Verhalten. 

6.2.2  Neubau Bahnbetriebswerk St. Lorenz Süd, Herr Pluschkell, 610 

  Herr Pluschkell fragt, inwieweit die DB AG in Überlegungen zum Standort eines  

eventuellen Bahnbetriebswerk-Neubaues einbezogen sei. 

  Antwort:  

  Herr  Senator  Boden  erklärt,  dass  die  Stadtplanung  von  der  DB  AG  zunächst  im 

Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer kleinen Lagerhalle im Be-

reich  des  zu  erhaltenden  elektronischen  Stellwerk  beteiligt  worden  sei.  Da  dieses 

Vorhaben jedoch die vorgesehene Neunutzung der aufgegebenen Güterbahnhofsflä-

chen  beeinträchtige,  sei  dies  von  der  Stadt  im  Rahmen  der  Beteiligung  abgelehnt 

worden. Für den Neubau einer Reparaturwerkstatt für Dieseltriebwagen, die nur er-

folgen sollte, falls das vorhandene Ausbesserungswerk geschlossen werde, habe die 

DB Regio drei alternative Standorte vorgelegt, die jedoch alle die vorgesehene Um-

nutzung  der  brachgefallenen  Flächen  noch  erheblich  mehr  beeinträchtigen  würden 

und deshalb von der Stadtplanung ebenfalls zurückgewiesen wurden. Von einer Ver-

nichtung  von  Arbeitsplätzen  unter  Mitwirkung  der  Hansestadt  Lübeck  könne  keine 

Rede  sein,  da  das  vorhandene  Betriebswerk  ohne  Probleme  erhalten  bleiben  oder 

am Ort neu gebaut werden könne. Auch dessen Lärmemissionen seien im Rahmen 

der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) bereits berücksichtigt. Ein Zwischenbericht 

über die VU werde in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt. 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.2.3  Einsatz von LEDs für öffentliche Beleuchtung, Herr Pluschkell, 661 

Herr Pluschkell bittet um eine schriftliche Information zum bisherigen oder geplanten 

Einsatz und die Wirtschaftlichkeit von Leuchtdioden für die öffentliche Beleuchtung. 

 

6.2.4  Citti-Abfahrt Padelügger Weg, Herr Schindler, 610 

  Herr Schindler bittet die Verwaltung zu prüfen und zu berichten, unter welchen Um-

ständen ein Anschluss des Citti-Grundstückes in Herrenholz an den Padelügger Weg 

hergestellt werden kann. Dabei soll lediglich eine so genannte Rechts-rein / Rechts-

raus-Lösung  zulässig  sein.  Ein  „ungewolltes  Linksabbiegen“  ist  durch  technische 

Maßnahmen zu unterbinden. Die Kosten sind komplett von Citti zu übernehmen. 

  Hintergrund  dieses  Prüfauftrages  ist  der  wachsende  Parkdruck  auf  dem  Citti-

Grundstück,  insbesondere  nach  der  geplanten  Erweiterung  des  Parkhauses.  Der 

Verkehr in der Straße Herrenholz zur Kreuzung Padelügger Weg wird weiter anstei-

gen und zu vermehrten Rückstaus in beiden Richtungen führen, die sich auch für an-

dere Gewerbebetriebe nachteilig auswirken werden. Eine Zu- und Abfahrt in der Nä-

he  des  Citti-Parkhauses  würde  die  Kreuzung  erheblich  entlasten  und  wäre  daher 

auch ökologisch sinnvoll. Aufgrund der besonderen Situation muss die beschriebene 

Lösung kein Präzedenzfall für den ansonsten anbaufreien Padelügger Weg sein. 

  Herr Schindler bittet um Beantwortung bis April 08. 

6.2.5  Radweg Wesloer Landstraße / Wesloer Straße, Herr Quirder, 661 

  Anfrage von Herrn Quirder: 

  Die  Verwaltung  möge  berichten,  wie  und  wann  die  nachfolgenden,  von  Schlutuper 

Bürgern erkannten Gefahren auf dem Radweg an der Wesloer Landstraße / Wesloer 

Straße zwischen den Straßeneinmündungen Kirschen Allee und Schlutup abgestellt 

werden können.

1.  Der Radweg ist – wie die Straße auch – völlig unbeleuchtet und wegen des Wal-

des extrem dunkel. 

2.  Es gibt nur einen Radweg: Entgegenkommende aufgeblendete Autoscheinwerfer 

blenden  die  Richtung Innenstadt fahrenden Radler so sehr, dass schon Unfälle 

passiert sind. 

3.  Bei Dunkelheit kann ein Radfahrer Wildwechsel nicht rechtzeitig erkennen, wie es 

bereits passiert ist.

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  18  

 

4.  Glatte Stellen sind nicht zu erkennen, wie u.a. auch die gefährlich glatten Bahn-

schienen, wo ebenfalls schon viele Radfahrer gestürzt sind. 

5.  Eine  schwer  gestürzte  Person  wurde  wegen  der  Dunkelheit  nicht  gesehen.  Es 

dauerte längere Zeit, bis man sie fand und ihr geholfen wurde. 

6.  Gefahrenpotential für Mädchen und Frauen.

 

 

6.3  Verschiedenes 

6.3.1  Passantenstopper  (661 / 610)  

Herr Senator Boden teilt in Ergänzung zu den Ausführungen Herrn Zelazkos in der 

letzten Sitzung mit, dass inzwischen klar sei, dass die in Aussicht gestellte Duldung 

nicht erfolgen könne, da auch an die Wand gestellte Passantenstopper als Werbean-

lage einzustufen seien, die einer Genehmigung bedürften. Diese seien größtenteils 

nach den Regelungen der Gestaltungssatzung und auch aus bauordnungsrechtlichen 

Gründen nicht zulässig.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.3.2  Verkehrsführung in zwei Quartieren nach Eröffnung der Nordtangente  (610) 

Herr Schünemann erklärt, dass zur Vermeidung von Schleichverkehr nach Eröffnung 

der  Nordtangente  in  Wohngebieten  verkehrslenkende  Maßnahmen  im  Arbeitskreis 

Verkehr unter Beteiligung von Polizei und Straßenverkehrsbehörde erarbeitet worden 

seien. Dazu gehören auf der Westseite der Trave ein Abbiegeverbot von der Schwar-

tauer  Landstraße  in  die  Hoch-/Josephinenstraße  und  auf  der  Ostseite  ein  Linksab-

biegeverbot von der Travemünder Landstraße in die Straße Am Gertrudenkirchhof. 

Das  Quartier  um  die  Hochstraße  soll  außerdem  zur  Tempo30  Zone  ausgeschildert 

werden.

Herr Senator Boden erklärt, dass die Verkehrsplanung an die Fa. Brüggen herange-

treten  sei,  um  eine    Änderung  der  (Lkw-)  Lieferadresse  der  Firma  Brüggen  (von: 

Gertrudenstraße zu: Neue Hafenstraße) zu erreichen.  

Herr  Schünemann  erklärt,  dass  die  Maßnahmen  auch  der  Lärmminderung  (Abbau 

von Betroffenenzahlen) in den angesprochenen Gebieten dienten. 

Herr Schindler und Herr Schultz sprechen sich für eine Vereinfachung der durch die 

Abbiegeverbote beschränkten Erreichbarkeit des Scandic - Crown - Hotels aus („Re-

turn“-Lösung); Herr Schünemann wird diesen Vorschlag auf Machbarkeit prüfen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

Ende des öffentlichen Teils: 18.00 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.00 Uhr 

Siehe eigenes Protokoll. 

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18.25 Uhr 

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18.25 Uhr 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse  

 

Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt. 

  Er beendet die Sitzung um 18.30 Uhr.

 

 

BA vom 18.02.08, ÖT  19  

 

Die 

nächste Sitzung des Bauausschusses  

findet am 

03.03.2008 um 16:00 Uhr  

im Foyer der Bauverwaltung 

statt. 

gez.                gez.

Christian Freitag              Wolfgang Weber 

  Vorsitzender des Bauausschusses    Protokollführer