BA vom 18.02.08, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
93.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2003 / 2008 am Montag,
18.02.2008
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend :
als Vorsitzender Herr C. Freitag
als Ausschussmitglieder Bleyder - Vertreter
Herr Fick
Frau Förster
Herr Dr. Gulski
Herr Howe
Herr Koolmann – Vertreter
Herr Kosanke - Vertreter
Herr Oldenburg
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Schindler
Herr Schultz
Herr Tartemann
Herr Traut
Herr Zander
Herr Boden – Senator
Herr Geißler - Senator
Nicht anwesend :
Herren Dr. Brock, D. Freitag, Lötsch
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herren Driessen, Magdanz
Fachbereichscontrolling Frau Krabbenhöft
Stadtplanung Herr Weber – Protokollführer
Stadtplanung Hr. Schnabel, Jeiler, Fechtel, Schünemann, Frau Lorenzen
GMHL Herr Schneck
Verkehr Herren Dr. Klotz, Franke, Johannsen, Frau Gutzeit
Stadtgrün und Friedhöfe Herren Wirz, Schott
Lübeck Port Authority Herr Wiese
Naturschutz Frau Dr. Kühn
Märkte Herr Upts
Zentrales Controlling Herr Manke
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Herr Erz
KWL Herr Gerdes, Frau Mohr
Personalrat Herren Klemm, Kölsch, Zeuner
Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften Frau Grau
Anwohner Schönböckener Straße unbekannter Bürger
Bürgerinitiative St.Jürgen-Ring Herr Prigge
BA vom 18.02.08, ÖT 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 21.01.08, öffentlicher Teil
1.3.2 Niederschrift vom 28.01.08, öffentlicher Teil
1.3.3 Niederschrift vom 04.02.08, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 22. F-Planänderung Fischereihafen/Baggersand – Teilbereich West Bebauungsplan 32.07.00
Teilbereich West – Fischereihafen/Baggersand - Abschließender Beschluss bzw. Satzungsbe-
schluss (610)
2.2 B-Plan 28.05.01 – Metallhüttengelände nach § 13 a BauGB B-Plan der Innenentwicklung –
Satzungsbeschluss (610)
2.3 B-Plan 33.05.00 „Priwall – Waterfront“- Aufstellungsbeschluss (610)
2.4 B-Plan 03.61.00 - Moislinger Allee/Töpferweg – Abwägungs- und Satzungsbeschluss für
einen B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB (610)
2.5 Einziehung Teilfläche des Parkplatzes an der Kaiserallee / Backbord (661)
2.6 Einziehung Teilfläche An der Mauer vor HsNr. 21 und 23 (661)
2.7 Teileinziehung der Straße Kolk zwischen Pagönnienstraße und Kleine Petersgrube zur
Fußgängerzone (661)
2.8 75. FNP-Änderung Rönnauer Weg; B-Plan 32.76.02 Rönnauer Weg – Abschließender Be-
schluss bzw. Satzungsbeschluss – (610)
2.9 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich
"Campingplatz Ivendorf, 2. Erweiterung" im Stadtteil Travemünde -Satzungsbeschluss- (610)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Integriertes Entwicklungskonzept Soziale Stadt Buntekuh (610)
4.2 Konzept Friedhof 2100 (670)
4.3 Übernahme eines Brückenbauwerks vom Wasser- und Schifffahrtsamt durch die Hanse-
stadt Lübeck (661) – vertagt am 04.02.08, TOP 4.2
4.4 Gesamtlandschaftsplan ( 3.391) – vertagt am 04.02.08, TOP 4.4
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen und Berichte
5.2. 1 Lübeck - "staufrei bis 2015" (610)
5.2.2 Betrauung der Stadtverkehr Lübeck GmbH mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung
zur Durchführung des auf Linienverkehrsgenehmigungen beruhenden straßengebundenen
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck (610)
5.2.3 Lärmaktionsplanung in der Hansestadt Lübeck (3.392)vertagt am 17.12.07, TOP 5.2.3, mdl.
5.2.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haus-
haltsjahr 2007 – 2. Halbjahr (1.201)
5.2.5 Flaniermeile An der Obertrave (661)
5.2.6 Kosten für Hochbaumaßnahmen 2006/2007 (651)
5.2.7 Stand Umsetzung Regiebetrieb GMHL (651) - vertagt am 04.02.08, TOP 5.2.4)
5.2.8 St. Jürgen-Ring: Lärmmessungen u. Geschwindigkeitsüberwachungen (610, 3.392), mdl.
5.2.9 „Handy-Parken“ (FBC)
5.2.10 Eckpunkte zur Entwicklung eines Bauinvestitionscontrollings (1.001 / 1.201)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
BA vom 18.02.08, ÖT 3
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 21.01.08, nicht öffentlicher Teil
7.1.2 Niederschrift vom 04.02.08, nicht öffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
Keine
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (VOF, HOAI)
11.1 Umbau altes Nordgate, Teilflächen II und III am Skandinavienkai (LPA)
11.2 Unterstützung der Projektleitung in der Planung und Baudurchführung der Hafenflächen-
erweiterung 2. BA, 1. UA am Skandinavienkai (LPA) -
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
BA vom 18.02.08, ÖT 4
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Folgende Änderungen der Tagesordnung werden beantragt:
Herr Senator Boden beantragt für die Verwaltung, den
TOP 5.2.3 – Lärmaktionsplanung in der Hansestadt Lübeck (3.392) und
TOP 5.2.8 – St. Jürgen-Ring, Lärmmessungen und Geschwindigkeitsüberwa-
chung (610 / 3.392)
gemeinsam zu behandeln und
TOP 4.4 – Gesamtlandschaftsplan (3.391)
zu Beginn der Tagesordnung zu behandeln.
Die Tagesordnung soll auf Antrag der Verwaltung zudem erweitert werden um
TOP 5.2.11 – Konzept zur Sicherstellung von Volksfesten, Frühjahrs- und
Herbstmärkten (2.280)
TOP 5.2.12 – Radverkehrsanlagen Mönkhofer Weg , mdl. (Bürgerschaftsaufträge)
(610) und
TOP 5.2.13 – Energiesanierung der städtischen Gebäude (651), vertagt am
04.02.08 .
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung in der Fassung vom
07.02.2008 mit den aufgelisteten Änderungen unter Anerkennung der gegebe-
nen Dringlichkeit der neu aufgenommenen Berichte einstimmig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 21.01.08, öffentlicher Teil
vertagt
1.3.2 Niederschrift vom 28.01.08, öffentlicher Teil
vertagt
1.3.3 Niederschrift vom 04.02.08, öffentlicher Teil
Vertagt
4.4 Gesamtlandschaftsplan (3.391), vorgezogen
Herr Senator Geißler erklärt einleitend, dass die Erarbeitung eines Gesamtland-
schaftsplanes (GLP) Pflichtaufgabe der Gemeinde sei und ein grundlegendes Pla-
nungserfordernis erfülle. Der GLP bestehe aus einem ersten deskriptiven Bestands-
erfassungsteil und einem zweiten, dem Planungsteil. Er ist in umfangreicher Abstim-
mung vor allem mit dem Fachbereich 5, den Umweltverbänden und der IHK als ein
einheitliches Werk für die Gesamtstadt erarbeitet worden.
Auf Herrn Schindlers Frage, in wieweit die Teillandschaftspläne, die es vor der Ge-
samtlandschaftsplanerarbeitung gegeben habe, in den Plan eingeflossen seien, er-
klärt Frau Dr. Kühn, dass die als Fortschreibung des alten Landschaftsplanes ent-
standenen räumlich begrenzten Teillandschaftspläne für Vorwerk, Wakenitz und
Brodten inhaltlich – soweit möglich - übernommen worden seien. Da diese Pläne a-
ber in einem erheblich feineren Detaillierungsgrad als der neue Gesamtlandschafts-
plan erarbeitet worden sind, bleiben die Detailaussagen der Teillandlandschaftspläne
über den GLP hinaus gültig, soweit sie dem GLP nicht widersprechen.
Herr Schindler fragt ergänzend, inwieweit die Bereiche, in denen die alten Teilland-
schaftspläne gelten, gekennzeichnet seien. Frau Dr. Kühn erklärt, dass diesen ein
eigenes Kapitel im Gesamtlandschaftsplan gewidmet sei sowie auf Nachfrage von
Herrn Schindler, dass diese räumlich im Plan nicht dargestellt seien, was dieser wie-
derum als Mangel bezeichnet.
Herr Howe erklärt, dass er einen Fachplan aus Naturschutzsicht erwartet hätte und
kein Werk, das von der Stadtplanung erarbeitet scheint. Seines Erachtens sei zu we-
nig Gewicht auf Naturschutzbelange gelegt worden.
BA vom 18.02.08, ÖT 5
Herr Senator Geißler erklärt, dass diese Belange in der kooperativen Erarbeitung des
Planung sehr wohl berücksichtigt worden seien. Er verweist auf die bestehenden
Vorgaben durch Bürgerschaftsbeschlüsse betr. Bebauungs- und Flächennutzungs-
planungen. Diese seien verbindliche Vorgaben. In Konfliktfällen bei konkreten Projek-
ten würden die Vorgaben des Gesamtlandschaftsplanes herangezogen und die Ent-
scheidungen wesentlich beeinflussen.
Herr Howe bemängelt im Detail, dass bürgerschaftlich beschlossene Ausgleichspläne
z.B. für Leuchtenfeld und Metallhüttengelände im Gesamtlandschaftsplan nicht be-
achtet seien. Frau Dr. Kühn erklärt, dass die genannten Flächen sowohl als festge-
setzte Ausgleichsfläche als auch als Prüfgebiet für Bebauung bzw. Freizeit darge-
stellt sind. Die sich aus dieser Darstellung ergebenen Konflikte wird nicht im Ge-
samtlandschaftsplan, sondern in den jeweiligen Verfahren gelöst werden. Zu Herrn
Howes Einwendungen gegen zu geringe Berücksichtigung der Naturschutzgesichts-
punkte erklärt Frau Dr. Kühn ferner, dass ein Kapitel des GLP eine rein naturschutz-
orientierte Betrachtung enthalte, in der auch die Belange der Erholung nicht einge-
flossen seien.
Herr Senator Boden erklärt, dass in verschiedenen Ebenen die Wertigkeit des Be-
standes festgehalten sei und diese bei der Beurteilung von konkreten Planungen he-
rangezogen würden, um Entscheidungen für oder gegen diese zu fällen. Die Wertig-
keit des Naturschutzes sei in einer diesen Ebenen herausgearbeitet und würde so
beachtet.
Herr Howe bemängelt weiter, dass das Leuchtfeld GLP als Prüffläche für Freizeitnut-
zung vorgesehen sei, wozu Herr Zander erklärt, dass mit der Prüfung noch keine
Umnutzung festgeschrieben sei. Erforderlich seien Abwägung und umfangreiche Be-
teiligungen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich bei einer Gegen-
stimme, zu beschließen:
Die Bürgerschaft beschließt den Gesamtlandschaftsplan (GLP) in der vorlie-
genden Fassung.
5.2.11 Konzept zur Sicherstellung von Volksfesten, Frühjahrs- und Herbstmärkten
(2.280), vorgezogen
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches Märkte zur Kenntnis.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 22. F-Planänderung Fischereihafen/Baggersand – Teilbereich West Bebau-
ungsplan 32.07.00 Teilbereich West – Fischereihafen/Baggersand - Abschlie-
ßender Beschluss bzw. Satzungsbeschluss (610)
Herr Schindler erklärt, dass die räumliche Zuordnung der Ausgleichsteilflächen in
Niendorf und Dornbreite auf den Plänen nicht zu finden sei (10.1, Seite 43, Eisen-
bahnbundesamt). Frau Lorenzen erklärt, dass der weit überwiegende Teil der Aus-
gleichsflächen unmittelbar am Hafenbahnhof liege, für Niendorf und in der Dornbreite
seien nur sehr untergeordnete Zusatzflächen vorhanden.
Herr Senator Boden erklärt, die räumliche Zuordnung auch dieser Kleinflächen werde
bis zur Abstimmung in der Bürgerschaft von der Stadtplanung nachgeliefert.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen:
I. Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) und § 4 (2) bzw.
der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB gegen den Entwurf der
22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Fischerei-
hafen / Baggersand – Teilbereich West und gegen den Entwurf des Be-
BA vom 18.02.08, ÖT 6
bauungsplanes 32.07.00 Teilbereich West - Fischereihafen / Baggersand -
vorgebrachten Anregungen von/vom
1. Grundstückseigentümer Travemünder Landstraße 300 – Marina Bal-
tica – vertreten durch RA Nebelsieck, vorgebracht mit Schreiben
vom 11.05.2005, 23.12.2005, 04.05.2007, 31.10.2007, 14.12.2007, wer-
den zu 1.1, 1.2, 1.4, 1.9, 1.10, 1.11, 1.12, 1.13, 1.14, 1.15, 1.16, 1.17,
1.18, 1.19, 1.20, 1.21, 1.22, 1.24, 1.25, 1.26, und 1.28 nicht berücksich-
tigt, zu 1.3, 1.6 und 1.23, berücksichtigt und zu 1.5, 1.7, 1.8 und 1.27
zur Kenntnis genommen.
2. Lübecker Hafengesellschaft – LHG -, Zum Hafenplatz 1, 23570 Lü-
beck, vorgebracht mit Schreiben vom 28.11.2005 werden zu 2.1 teil-
weise berücksichtigt.
3. Böbs-Werft GmbH, Travemünder Landstraße 304, 23570 Lübeck, ver-
treten durch Architekten Roden und Kuhfeldt, vorgebracht mit
Schreiben vom 04.05.2007 werden zu 3.1 und 3.2 nicht berücksich-
tigt und zu 3.3 teilweise berücksichtigt.
4. Staatliches Umweltamt, Außenstelle Lübeck, vorgebracht mit
Schreiben vom 27.10.2004, 02.03.2005 werden zu 4.1 und 4.2 berück-
sichtigt.
5. NABU Schleswig-Holstein, Carlstraße 189, 24537 Neumünster, vor-
gebracht mit Schreiben vom 04.03.2005, 05.12.2005 werden zu 5.1
nicht berücksichtigt und zu 5.2 teilweise berücksichtigt.
6. Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes
Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 14.03.2005 wer-
den zu 6.1 berücksichtigt.
7. Industrie und Handelskammer zu Lübeck, Fackenburger Allee 2,
vorgebracht mit Schreiben vom 18.03.2005, 07.12.2005, 30.04.2007
werden zu 7.1, 7.2 und 7.3 berücksichtigt, zu 7.4 zur Kenntnis ge-
nommen und zu 7.5 nicht berücksichtigt.
8. Amt für ländliche Räume, Sophienblatt 50a, 24114 Kiel, vorgebracht
mit Schreiben vom 14.03.2005 werden zu 8.1 nicht berücksichtigt.
9. 3.391 Bereich Naturschutz als untere Naturschutzbehörde Hanse-
stadt Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 03.03.2005.
21.11.2005, 03.05.2007 werden zu 9.1, 9.2 und 9.9 teilweise berück-
sichtigt, zu 9.3, 9.7 und 9.8 nicht berücksichtigt, zu 9.4, 9.6 und 9.10
berücksichtigt und zu 9.5 zur Kenntnis genommen.
10. Eisenbahn-Bundesamt, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg, vorge-
bracht mit Schreiben vom 20.04.2007 werden zu 10.1 berücksichtigt.
Die als Anlage beigefügte Abwägungsempfehlung wird gebilligt.
II. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Fi-
schereihafen / Baggersand – Teilbereich West - in der vorliegenden
Fassung wird beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fas-
sung wird gebilligt.
BA vom 18.02.08, ÖT 7
III. Der Bebauungsplan 32.07.00 Teilbereich West - Fischereihafen / Bag-
gersand – in der vorliegenden Fassung einschließlich Text wird als
Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung
wird gebilligt.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES
§ 22 GO (AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE )
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.2 B-Plan 28.05.01 – Metallhüttengelände nach § 13 a BauGB B-Plan der Innen-
entwicklung – Satzungsbeschluss (610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen:
I. Die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2)
bzw. der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB gegen den Entwurf
des Bebauungsplanes 28.05.01 – Gewerbegebiet ehem. Metallhüttenge-
lände – vorgebrachten Anregungen von/vom:
1. Bereich Naturschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 29.11.2007,
werden zu 1. Artenschutz, zu 2. Natura 2000 (FFH-
Verträglichkeitsprüfung) und zu 3. Hinweise zur Minimierung der
Lichtemissionen zur Kenntnis genommen.
Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen werden gebilligt.
II. Der Bebauungsplan 28.05.01 – Gewerbegebiet ehem. Metallhüttengelände
– in der vorliegenden Fassung einschließlich Text wird beschlossen. Die
Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
DER BESCHLUSS ERGEHT UNTER BEACHTUNG DES
§ 22 GO (AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE)
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.3 B-Plan 33.05.00 „Priwall – Waterfront“- Aufstellungsbeschluss (610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:
Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich werden
I. die Aufstellung des Bebauungsplanes 33.05.00, „Priwall Waterfront“ so-
wie
II. die in der Begründung näher dargestellten Planungsziele für den Gel-
tungsbereich angestrebt.
III. Die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die
Anhörung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB (uneingeschränkte Öf-
fentlichkeitsbeteiligung) sollen erfolgen.
IV. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
BA vom 18.02.08, ÖT 8
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES
§ 22 GO (AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE).
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.4 B-Plan 03.61.00 - Moislinger Allee/Töpferweg – Abwägungs- und Satzungsbe-
schluss für einen B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB (610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich bei einer Gegen-
stimme, zu beschließen:
I. Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB bzw. der
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zu dem Entwurf des
Bebauungsplanes 03.61.00 – Moislinger Allee/Töpferweg – vorgebrachten
Anregungen von/vom:
1. Interessengemeinschaft Hansering, vorgebracht mit Schreiben vom
06.12.2007, Unterschriftenliste vom 28.09.2007 mit ca. 540 Unter-
schriften, werden nicht berücksichtigt.
2. Eigentümerin in der Straße Hansering, 23558 Lübeck, vorgebracht
mit Schreiben vom 03.12.2007 werden nicht berücksichtigt.
3. Anwohnerin der Straße Hansering, 23558 Lübeck, vorgebracht mit
Schreiben vom 07.12.2007, werden zu 1. nicht berücksichtigt und zu
2. zur Kenntnis genommen.
4. Eigentümer Hansering 39, 23558 Lübeck, vorgebracht mit Schreiben
vom 18.12.2007 werden nicht berücksichtigt.
5. Ev.-Luth. Kirchengemeinde, Luther-Melanchthon zu Lübeck vorge-
bracht mit Schreiben vom 21.12.2007 werden nicht berücksichtigt.
6. Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte für Eigentümerin Töpferweg
57, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.2007 werden zu 1.-6. und
8.-10. nicht berücksichtigt und zu 7. berücksichtigt.
7. Polizeidirektion Lübeck, Sachgebiet 1.3, Verkehrssicherheitsarbeit,
vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.2007 werden zu 1. zur Kennt-
nis genommen und zu 2. nicht berücksichtigt.
8. Straßenverkehrsbehörde, Bereich Verkehr, vorgebracht mit Schrei-
ben vom 20.12.2007 werden zu 1. nicht berücksichtigt und zu 2. zur
Kenntnis genommen.
Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen werden gebilligt.
III. Der Bebauungsplan 03.61.00 – Moislinger Allee/Töpferweg – in der vorlie-
genden Fassung einschließlich Text wird beschlossen. Die Begründung
in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
DIE BESCHLÜSSE ERGEHEN UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUS-
SCHLIESSUNGSGRÜNDE)
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.5 Einziehung Teilfläche des Parkplatzes an der Kaiserallee / Backbord (661)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen:
BA vom 18.02.08, ÖT 9
Auf der Grundlage des §8 Abs. 1, Satz 2 StrWG für Schleswig-Holstein wird
folgende Einziehung gemäß anl. Plan beschlossen:
Gemarkung Travemünde, Flur 3, Flurstücke 44/14 tlw. und 44/12 tlw. – Teilflä-
che des öffentlichen Parkplatzes an der Kaiserallee/Backbord.
2.6 Einziehung Teilfläche An der Mauer vor HsNr. 21 und 23 (661)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen:
Auf der Grundlage des §8 Abs. 1, Satz 1 StrWG für Schleswig-Holstein wird
folgende Einziehung gemäß anl. Plan beschlossen:
Gemarkung Innere Stadt, Flur 24, Flurstücke 30/10, 30/16 tlw., 30/13 und 30/14 –
Teilfläche der öffentlichen Straße „An der Mauer“.
2.7 Teileinziehung der Straße Kolk zwischen Pagönnienstraße und Kleine Peters-
grube zur Fußgängerzone (661)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen:
Auf der Grundlage des §8 Abs. 1, Satz 2, StrWG für Schleswig-Holstein wird
die Teileinziehung der Straße Kolk zwischen Pagönnienstraße und Kleine Pe-
tersgrube gemäß Plan zu einer Fußgängerzone unter Beschränkung der Wid-
mung auf Fußgänger beschlossen.
2.8 75. FNP-Änderung Rönnauer Weg; B-Plan 32.76.02 Rönnauer Weg – Abschlie-
ßender Beschluss bzw. Satzungsbeschluss – (610)
Herr Schnabel erklärt, dass ein aktueller Kaufinteressent bereit sei, die dingliche Si-
cherung einer Käufererklärung, nicht gegen die Lärmimmissionen aus der Hafennut-
zung zu klagen, in die Kaufverträge zu übernehmen, und grundbuchlich sichern zu
lassen. Er stelle allerdings die Bedingung, dass sein Rücktrittsrecht um 1 Jahr ver-
längert werde und die KWL bei Rücktritt durch ihn alle seine Kosten trage. Er bittet
trotzdem den 1. Beschlusspunkt der Vorlage zum Flächennutzungsplan der Bürger-
schaft zu empfehlen, den 2. Punkt wolle die Verwaltung zurückziehen.
Herr Pluschkell verweist darauf, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes hin
zur Darstellung einer Wohnbaufläche, die an dieser Stelle zweifelhaft sei, nicht erfol-
gen solle, wenn diese nicht wenigstens durch einen Bebauungsplan konkretisiert
werde. Herr Senator Boden erklärt dazu, dass eine entsprechende Änderung des
Flächennutzungsplanes unstrittig sei. Herr Schnabel erklärt, dass die KWL die gefor-
derte Verpflichtung übernehmen wolle und die Vermarktung des Geländes an Einzel-
käufer selbst zu übernehmen beabsichtige. Da für diese Art der Vermarktung des
Grundstücks der Bebauungsplan angepasst werden müsse, solle dieser zurückgezo-
gen werden.
Herr Howe beantragt: Der Bauausschuss weist die Vorlage zu 1. und 2. zurück, da
dass für Wohnzwecke vorgesehene Gelände wegen zu starker Lärmimmission zum
Wohnen nicht geeignet sei.
Herr Pluschkell ergänzt, dass beim Hafen weiteres Wachstum erwartet werde, wo-
durch sich die Lärmsituation weiter verschärfe. Er beantragt, deshalb auch keine
FNP-Änderung vorzunehmen.
Herr Gerdes erklärt, dass wegen erforderlicher Konzeptüberarbeitung derzeit keine
Entscheidung des Bauausschusses erforderlich sei.
Daraufhin erklärt Herr Senator Boden, dass die Verwaltung die Vorlage insge-
samt zurückziehe.
BA vom 18.02.08, ÖT 10
2.9 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teil-
bereich "Campingplatz Ivendorf, 2. Erweiterung" im Stadtteil Travemünde -
Satzungsbeschluss- (610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen:
Die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den
Teilbereich Campingplatz Ivendorf, 2. Erweiterung in der Fassung vom
01.11.2007 wird beschlossen. Die Begründung vom 01.11.2007 wird gebilligt.
Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Integriertes Entwicklungskonzept Soziale Stadt Buntekuh (610)
Herr Schindler beantragt: Einzelmaßnahmen des Projektes Soziale Stadt Buntekuh
sollen außer im Bau- und Sozialausschuss auch im Jugendhilfeausschuss behandelt
werden.
Herr Schnabel stimmt zu, erklärt aber, dass eine Herbeiführung von
Bürgerschaftsbeschlüssen für jedes Einzelprojekt der jeweiligen Projektdurchführung
hinderlich wäre. Herr Senator Boden erklärt, dass hier wie im bisherigen Projekt
Soziale Stadt St. Lorenz verfahren werden sollte, wo der Sozial- und jetzt auch der
Jugendhilfeausschuss empfehlen. Der Bauausschuss beschließe dann über die
Einzelprojekte.
Herr Schindler ergänzt seinen Antrag entsprechend:
Wie bisher soll über die Maßnahmen im Projekt Soziale Stadt Buntekuh der
Bauausschuss über Einzelprojekte beschließen. Sozial- und Jugendhilfeausschuss
sind mit Empfehlungen zu beteiligen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, wie von Herrn Schindler beantragt,
zu verfahren.
4.2 Konzept Friedhof 2100 (670)
Herr Zander beantragt für die CDU-Fraktion die Vertagung, da noch Beratungsbedarf
bestehe.
Herr Schindler erklärt, dass trotzdem ein Bürgerschaftsbeschluss möglich bleiben
solle. Herr Senator Boden ergänzt, dass insofern eine Notwendigkeit bestehe, die
Bürgerschaft am 04.03.08 mit der Vorlage zu erreichen, weil aus Gründen der ange-
strebten Haushaltskonsolidierung die im Konzept enthaltenen umfangreichen Spar-
und Einnahmevorschläge kurzfristig realisiert werden sollen. Allerdings sei keine so-
fortige Beschlussfassung erforderlich, Beratungen seien noch bis zur nächsten Bau-
ausschusssitzung am 03.03.08 möglich, wenn dort für die am nächsten Tag stattfin-
dende Bürgerschaftssitzung eine Beschlussfassung erreicht werden könne.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Vorlage.
4.3 Übernahme eines Brückenbauwerks vom Wasser- und Schifffahrtsamt durch
die Hansestadt Lübeck (661)
BA vom 18.02.08, ÖT 11
Herr Senator Boden erklärt, dass seine Gespräche mit der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung ergeben hätten, dass der Bund derzeit bestrebt sei, möglichst viele Bau-
werke, die er nicht benötige, an Länder und Gemeinden zu veräußern. Die Konditio-
nen seien verhandelbar, im Falle der Brücke über die Trave erkläre das Wasser- und
Schifffahrtsamt, dass Instandsetzung oder Neubau durch dieses keinesfalls erfolgen
würden.
Herr Howe beantragt: Die Hansestadt Lübeck übernimmt die Brücke 100 vom Was-
ser- und Schifffahrtsamt als städtische Brücke. Die erforderlichen Mittel für Kauf und
Instandsetzung werden aus dem Brückenbauprogramm des Bereiches Verkehr fi-
nanziert.
Herr Senator Boden erklärt hierzu, dass -wenn jetzt eine Zustimmung der Hansestadt
Lübeck zum Kauf erfolge- es keine Notwendigkeit mehr für das Wasser- und Schiff-
fahrtsamt gäbe, zu verhandeln. Er sieht die Übernahme erst nach weiteren Verhand-
lungen zur Preissenkung als richtig an.
Die CDU beantragt:
1. Der Bürgermeister wird gebeten, umgehend in Verhandlungen mit der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSA) unter Beteiligung von politischen
Mandatsträgern zu treten. Vorrangiges Ziel soll die Erhaltung und Unterhaltung
oder der Neubau der Travebrücke in der Baulast des Bundes sein. Ist dies nicht
möglich, sollte der Bund eine Kostenbeteiligung für die Sanierung und einen
akzeptablen Ablösebetrag für die kommenden Jahrzehnte leisten.
2. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob bei für die Hansestadt Lübeck
negativem Ergebnis der Verhandlungen mit dem Bund die Travebrücke in die
Baulast des Bereiches Verkehr überführt werden könnte und dann aus den von
der Bürgerschaft am 20.12.2007 beschlossenen Mitteln des Radwegsanie-
rungsprogramms kostengünstig erneuert werden kann.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, jeweils eine exemplarische Kosten- und
Aufwandsübersicht für eine Hauptprüfung, für eine einfache Prüfung, für eine
Prüfung aus besonderem Anlass und für eine Prüfung nach besonderen Vor-
schriften gemäß den DIN 1076 im Rahmen des noch vorzulegenden Brücken-
bauberichtes zu erstellen.
Herrn Pluschkells Frage, ob mit den vier genannten Prüfungen unter 3. solche dieser
oder aller Brücken gemeint seien, beantwortet Herr Dr. Klotz so, dass jeweils für un-
terschiedliche Brücken unterschiedliche Zustandsuntersuchungen nach DIN 1076 er-
folgen müssten und dies, wie formuliert, exemplarisch gemeint sei. Ein Bezug zur ak-
tuellen Übernahme des Brückenbauwerkes über die Trave sei eigentlich nicht zu se-
hen. Das Wasser- und Schifffahrtsamt wolle derzeit 90.000,-- EUR bei Übernahme
der Brücke zahlen.
Auf Herrn Pluschkells Frage, ob diese Prüfungen hier alle erforderlich seien, erklärt
Herr Zander, dass die CDU den Pkt. 3 des Beschlussvorschlages zurückziehe.
Herr Howe wiederholt daraufhin seinen ursprünglichen Antrag.
Der Vorsitzende lässt über die beiden Anträge abstimmen.
Der Bauausschuss lehnt Herrn Howes Antrag bei einer Gegenstimme mehrheit-
lich ab.
Der Bauausschuss vertagt die Kenntnisnahme des Berichtes und beauftragt
die Verwaltung, wie von der CDU zu 1. und 2. beantragt.
4.4 Gesamtlandschaftsplan (3.391)
s. Beginn des Protokolls unter 1.3
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Keine
BA vom 18.02.08, ÖT 12
5.2 Sonstige Mitteilungen und Berichte
5.2.1 Lübeck - "staufrei bis 2015" (610)
Herr Zander dankt für den Bericht. Er weist darauf hin, dass die CDU das Staufrei-
Konzept mit dem Konzept für die Sanierung der Radwege beraten sehen will und
beantragt die Vertagung . Herr Senator Boden erklärt, dass die in der vorherigen
Bauausschusssitzung zugesagte Maßnahmenliste für die Radwegsanierung noch
nicht abschließend erarbeitet worden sei, diese werde kurzfristig fertiggestellt und mit
den Unterlagen zur nächsten Sitzung verschickt.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung.
5.2.2 Betrauung der Stadtverkehr Lübeck GmbH mit der gemeinwirtschaftlichen Ver-
pflichtung zur Durchführung des auf Linienverkehrsgenehmigungen beruhen-
den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Han-
sestadt Lübeck (610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches Stadtplanung zur Kennt-
nis.
5.2.3 Lärmaktionsplanung in der Hansestadt Lübeck (3.392) gemeinsam mit
5.2.8 St. Jürgen-Ring: Lärmmessungen u. Geschwindigkeitsüberwachungen (610,
3.392), mdl.
Frau Meybohm vom Bereich Umweltschutz und Herr Moor, beauftragter Gutachter,
zeigen zunächst Messpunkte an St. Jürgen-Ring, Steinrader Damm und Schönbö-
ckener Straße der Messungen am 15. bzw. 17.01.2008. Verkehrsplanung und Be-
reich Umweltschutz seien derzeit mit der Umsetzung der Lärmschutzrichtlinien be-
schäftigt. Dabei gäbe es große Unterschiede für den Lärmschutz zwischen EU-
Richtlinie und der Lärmschutzrichtlinie für Straßenbau. Herr Mohr erklärt, dass die
Messungen von den Berechnungen nach den EU-Vorschriften nur um 0,8 db (A) ab-
weichen würden. Dieser Unterschied ist für das menschliche Gehör nicht wahrnehm-
bar. Unter Zugrundelegung der jeweils deutschen und der EU-Richtlinien ergäbe eine
unterschiedlich große Zahl von Betroffenen, da die Richt- bzw. Auslöseschwellen in
den Vorgaben der beiden Richtlinien unterschiedlich hoch angesiedelt sind.
Zur vorgesehenen Lärmaktionsplanung erklärt Frau Meybohm, dass eine Arbeits-
gruppe aus Stadtplanung, Verkehr und Umweltschutz gegründet werde und diese
sich mit der Erarbeitung von Lärmschutzmaßnahmen beschäftigen werde. Sie ver-
weist auf den „Tag gegen den Lärm“ am 16.04.2008.
Herr Howe fragt, ob die Messpunkte da seien, wo es am lautesten sei. Herr Moor er-
klärt hierzu, dass die Messungen an dem Streckenabschnitt des St.-Jürgen-Rings mit
der höchsten Gesamtbetroffenheit durchgeführt wurden und die Messpunkte so an-
geordnet worden seien, dass die Werte der EU-Richtlinie und der Lärmschutz-
richtlinie im Straßenverkehr aufgrund unterschiedlicher Berechnungsverfahren ver-
gleichbar wären.
Der Bauausschuss beschließt auf Antrag von Herrn Freitag einstimmig, einem
Anwohner der Schönböckener Straße im Publikum das Wort zu erteilen.
Dieser fragt, ob auch der von der A 1 ausgehende Lärm eingerechnet worden sei.
Herr Moor erklärt hierzu, dass die Lärmkartierung das berücksichtige.
Herr Traut bezweifelt, dass ein mittlerer Schallpegel über 24 Stunden verteilt sinnvoll
beurteilt werden könne. Herr Moor erläutert, dass dieser Prognosewert den in 24
Stunden entstehenden Lärm insgesamt berücksichtige, wobei unterschiedliche
Schwergewichte auf die verschiedenen Tageszeiten gelegt würden; so würde die
BA vom 18.02.08, ÖT 13
lärmempfindlichere Nachtzeit umfangreicher in die Gesamtberechnung eingehen.
Grundlage für die entsprechenden Berechnungen seien auch tageszeitabhängige
Verkehrsaufkommen.
Herr Howe fragt, wann mit der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zu rechnen
sei. Frau Meybohm erklärt hierzu, dass die Arbeitsgruppe bis Sommer Maßnahmen
erarbeiten solle, Herr Moor ergänzt, dass der Maßnahmenplan nach den EU-
Vorgaben eigentlich im Juni beschlossen sein müsste, was jedoch wegen der erst vor
kurzem erfolgten Umsetzung in deutsches Recht nicht zu schaffen sei. Der Maß-
nahmenplan soll deshalb bis Ende des Jahres 2008 erarbeitet sein. Die Umsetzung
der Maßnahmen hänge dann von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab und sei e-
her langfristig zu erwarten.
Der Bauausschuss beschließt auf Antrag von Herrn Freitag einstimmig, Herrn
Prigge von der Bürgerinitiative St. Jürgen-Ring das Wort zu erteilen.
Dieser fragt, wie die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung gewährleistet sein solle. Frau
Meybohm erklärt hierzu, dass am erwähnten Lärmaktionstag am 16.04.08 umfang-
reiche Bürgermitwirkung erwartet werde. Herr Mohr verweist darauf, dass in Zusam-
menarbeit mit dem Lärmbeirat außer den Trägern öffentlicher Belange und der Han-
sestadt Lübeck auch Bürgerinitiativen an der Lärmaktionsplanung beteiligt werden
sollen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht „Lärmaktionsplanung in der Hansestadt
Lübeck“ des Bereiches Umweltschutz zur Kenntnis.
5.2.8 St. Jürgen-Ring: Lärmmessungen u. Geschwindigkeitsüberwachungen (3.392,
610)
Herr Ohlow vom Bereich Verkehrsangelegenheiten erklärt nach Einleitung durch
Herrn Schünemann, dass bei den Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mobile
und stationäre Anlagen zum Einsatz kämen. Neuere würden ohne Schaltschleifen in
der Straße auskommen. Die Kosten beliefen sich je nach Ausstattung und Aufstel-
lungsort auf 50.000,-- bis 100.000,-- EUR je Anlage. Die teuren seien die ohne
Schaltschleifen, diese seien jedoch wesentlich flexibler z.B. in verschiedenen Kästen
einzusetzen und deshalb wesentlich empfehlenswerter.
Auf Herrn Zanders Frage beziffert Herr Ohlow die Beschaffungskosten für eine sol-
che Anlage auf ca. 100.000,-- EUR. Herr Ohlow erklärt auf Herrn Howes Frage, dass
zwei Kameras an der B 75 in der Ortsdurchfahrt Rangenberg abgebaut wurden und
diese an neuen Standorten in Heiligen-Geist-Kamp und Ratzeburger Allee eingerich-
tet wurden. Als Ersatz für diese beiden Kameras wurden an der B 75 Attrappen auf-
gestellt
Der Bauausschuss nimmt den Bericht der Bereiche 3.392 und 610 „St. Jürgen-
Ring: Lärmmessungen und Geschwindigkeitsüberwachungen“ zur Kenntnis.
5.2.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für
das Haushaltsjahr 2007 – 2. Halbjahr (1.201)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.5 Flaniermeile An der Obertrave (661)
Herr Schindler fragt, ob es richtig sei, dass die Gesamtkosten für 4 Bänke tatsächlich
40.000,-- EUR betragen würden. Herr Schott bestätigt das und erläutert, dass die An-
frage bei der herstellenden Firma entsprechende Kosten ergeben hätte. Die Gesamt-
kosten würden die für die gesamte Maßnahme erforderlichen Zusatzarbeiten wie Be-
lagsarbeiten, Granitsockel usw. mit enthalten. Herr Magdanz erklärt für den Senio-
renbeirat, dass er diese Bänke sehr teuer finde.
Herr Zander beantragt für die CDU-Fraktion:
BA vom 18.02.08, ÖT 14
Die Verwaltung wird gebeten, kostengünstigere Bänke auszuwählen, die gestalte-
risch integriert An der Obertrave eingesetzt werden können.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Kenntnisnahme
des Berichtes und bittet die Verwaltung einstimmig kostengünstigere Bänke
auszuwählen, die gestalterisch integriert An der Obertrave eingesetzt werden
können.
5.2.6 Kosten für Hochbaumaßnahmen 2006/2007 (651)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des GMHL zur Kenntnis.
5.2.7 Stand Umsetzung Regiebetrieb GMHL (651)
Herr Schindler fragt entsprechend den Aussagen der Beratungsfirma BDO auf Seite
7 des Berichtes, welche Faktoren außer dem bekannten Personalmangel den Aufbau
des GMHL behindern würden. Hierzu erklärt Herr Senator Boden, dass derzeit Ge-
spräche zwischen den beteiligten Fachbereichen über die Abgrenzung der künftigen
Zuständigkeiten geführt würden. Der Bürgerschaftsbeschluss von 2005 zur Einrich-
tung eines GMHL würde unterschiedlich interpretiert. Derzeit werde aber eine recht-
lich verbindliche Vereinbarung erarbeitet.
Herr Schindler beantragt:
Die Verwaltung wird um Weiterführung der Verhandlungen und zur Einrichtung eines
GMHL gebeten.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des GMHL zur Kenntnis und bittet die
Verwaltung einstimmig um die Weiterführung der Verhandlungen und zur Ein-
richtung eines GMHL.
5.2.9 „Handy-Parken“ (FBC)
Herr Quirder entnimmt dem Bericht, dass das Parken bei Buchung per Handy teurer
als beim Parkscheinkauf im Automaten sei. Herr Johannsen erklärt hierzu, dass aus
verschiedenen Gründen keine einheitlichen Preise erzielbar seien. So würden unter-
schiedliche Kosten der Mobilfunkanbieter für die Verbindungen und für die Service-
leistung in der Summe zu individuell unterschiedlichen Parkgebühren führen. Die Ab-
rechnung erfolge, anders als am Automaten, minutengenau. Es werde nur noch zwei
Tarifzonen geben, die Kosten würden in der Innenstadtzone 1 0,10 EUR für 3 Minu-
ten betragen, in der Zone 2 Altstadtrand 6 Minuten für 0,10 EUR, was 1,-- EUR pro
Stunde entspreche. Barzahler sollten nach Auffassung der Hansestadt Lübeck und
KWL nicht benachteiligt werden.
Herr Quirder erklärt, dass ihm bekannt sei, dass anderenorts kostenlos für die Bu-
chung des Parkens telefoniert werden könne. Frau Mohr von der KWL erklärt hierzu,
dass ihr entsprechende Verträge von Mobilfunkanbietern mit Kommunen z.B. in
Flensburg bekannt seien. Hier würde ein privater Anbieter für zumindest 3 Jahre kei-
ne Kosten für die Gespräche erheben, diese und Werbung würden übernommen.
Danach gehe dies aber zu Lasten der Stadt Flensburg und reduziere dann die Ein-
nahmen aus dem bewirtschafteten Parkraum.
Herr Johannsen führt hierzu aus, dass aber Einnahmeeinbußen für die KWL durch
Einführung des Handyparkens nicht entstehen sollen, dieses werde im Bürger-
schaftsbeschluss vom 13.09.2007 zu Punkt 4.9 TO, Drucksache 714 explizit ausge-
führt.
Herr Howe fragt, an wen die im System erhobenen Daten übermittelt würden, wozu
Herr Johannsen erklärt, dass diese zwar auf einer bundesweiten/-einheitlichen Platt-
form geführt würden, allerdings sei dies eine private Plattform, die den Datenschutz-
bestimmungen unterliege und somit nicht frei zugänglich für irgendwelche Überwa-
chungsbehörden sei.
Herr Quirder teilt mit, dass ihn die Ausführungen nicht überzeugt hätten. Bisher wür-
de auch für unterschiedliches Parken z.B. nur an Automaten, hinter Schranken usw.
BA vom 18.02.08, ÖT 15
gleiche Gebühren verlangt. Herr Johannsen ergänzt, dass die Überwachung des
Handy-Parkens für die Hansestadt Lübeck u.a. dadurch aufwändiger sei, dass die
Politessen eine Mobilfunkanfrage zu jedem Fahrzeug mit Kennzeichenangabe usw.
durchführen müssten, wofür 55.000,-- EUR jährlich an Kosten entstünden.
Herr Schindler beantragt:
Die Verwaltung soll eine Gebührengegenüberstellung der verschiedenen Parkarten
mit Auflistung der jeweils insgesamt entstehenden Kosten erarbeiten.
Herr Traut kritisiert das komplizierte Vorgehen mit einem zusätzlichen Systembetrei-
ber, den Frau Mohr von der KWL jedoch für die Erbringung der Serviceleistung für
unabdingbar hält.
Herr Pluschkell fragt zum einen ob das Tagesticket für 5,--EUR bleibe, was mit ja für
Zone II beantwortet wird und zum anderen, ob weiterhin eine Erstattung in den Läden
erfolgen werde, was nachträglich zum Protokoll beantwortet wird.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Fachbereichscontrollings 5.060 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Gebühren-
gegenüberstellung der verschiedenen Parkarten mit Auflistung der jeweils ins-
gesamt entstehenden Kosten.
5.2.10 Eckpunkte zur Entwicklung eines Bauinvestitionscontrollings (1.001 / 1.201)
Herr Zander erklärt, dass ein Baukosten controlling, d.h. die Überwachung von lau-
fenden Bauvorhaben erwartet werde und nicht das im Bericht beschriebene Investiti-
onscontrolling, das wesentlich weitreichender sei. Der Bauausschuss lehne das mit
der im Bericht beschriebenen Einführung eines Bauinvestitionscontrollings verbunde-
ne, weit vorverlegte Eingreifen in Baumaßnahmen aus Gründen eigener Zuständig-
keit ab und weise den Bericht zurück.
Er beantragt:
Der Bürgermeister wird gebeten, einen Bericht zum Baukostencontrolling vorzulegen,
was Herr Schultz unterstützt.
Herr Howe fragt, was genau gemeint sei, wozu Herr Schultz erklärt, dass das beab-
sichtigte Controlling Bauzeitenüberwachung und Kostenkontrolle im Projektablauf
meine, nicht jedoch vorab eine Kontrolle von Investitionsentscheidung und Planungs-
inhalten. Die Entscheidung hierüber müsse dem Bauausschuss vorbehalten bleiben.
Herr Senator Boden erklärt, dass es passieren könne, dass bei Projekten, aus denen
Personal abgezogen werde, eine ausreichende Kostenkontrolle nicht gewährleistet
werden könne.
Herr Schindler erklärt, dass er eine Projektsteuerung jedoch für sinnvoll halte, was
Herr Pluschkell bestätigt. Dieser erklärt, dass Recherchen ergeben hätten, dass die
Einsparung von 5 Stellen bei der Stadtplanung externe Planungskosten von 2 Mio
EUR zur Folge gehabt hätte, was außerhalb jeden Verhältnisses zu den Einsparun-
gen durch Personalreduzierung stünde. Unbestritten sei jedoch eine Auftragsvergabe
bei speziellen Aufgabenstellungen bzw. zur Abdeckung von Arbeitsspitzen.
Herr Schultz regt eine Neuerarbeitung des Berichtes im besprochenen Sinne an und
erklärt ebenfalls, dass er eine Verstärkung der Projektsteuerung mit einer ausrei-
chenden Anzahl an Projektingenieuren innerhalb des Fachbereiches 5 erforderlich
sei. Eine Budgetaufstockung für Personalkosten, wie im Bericht vorgesehen, gehöre
nicht in den FB 1 sondern solle für Projektsteuerer im FB 5 angesiedelt werden.
Der Bauausschuss weist den vorliegenden Bericht des Zentralen Controllings
einstimmig zurück und bittet wiederum einstimmig die Verwaltung einen Be-
richt zum Baukostencontrolling vorzulegen.
5.2.11 Konzept zur Sicherstellung von Volksfesten, Frühjahrs- und Herbstmärkten
(2.280)
s. Beginn des Protokolls unter 1.3
5.2.12 Radverkehrsanlagen Mönkhofer Weg , mdl. (Bürgerschaftsaufträge) (610)
BA vom 18.02.08, ÖT 16
Herr Fechtel erläutert, dass im Streckenabschnitt Rilkeweg bis Ebner-Eschenbach-
Straße zur Fortführung der Radfahrstreifen auf dem Mönkhofer Weg die Verschmäle-
rung des überbreiten Parkstreifens und ein Teilumbau der Bushaltestelle erforderlich
seien ( geschätzte Baukosten: 58.000,-- EUR). Vorgesehen sei danach eine weiße
Randmarkierung und das Aufbringen von Radfahrer-Piktogrammen auf der Fahrbahn
(beidseitig). Eine Roteinfärbung der abgetrennten Wege würde zusätzlich 28.000,--
EUR kosten.
Auf Herrn Schindlers Frage, ob die Radwegführung nur bis zum Bahnübergang vor-
gesehen sei oder ob auch eine Führung bis zur Fachhochschule möglich sei , erklärt
Herr Fechtel, dass hinter dem Bahnübergang mit dem erheblichen Parkdruck aus der
Medizinischen Hochschule und der Fachhochschule eine ganz andere Situation vor-
handen sei. Hier sei zunächst eine Änderung der Parkregelung erforderlich.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches Stadtplanung zur Kennt-
nis.
5.2.13 Energiesanierung der städtischen Gebäude (651)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des GMHL zur Kenntnis.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Keine Berichte
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.1.1 Handläufe Obertravenbrücke, Herr Magdanz, 661
Herr Magdanz wiederholt seine Bitte zum Einbau von Leuchten und eines zweiten
Handlaufes für Behinderte.
Der Bauausschuss verweist darauf, dass er die Bitte bereits mehrfach zur
Kenntnis genommen habe.
6.1.2 Behindertengerechtigkeit Altstadt, Herr Magdanz, 661
Herr Magdanz erinnert an die seines Erachtens ausstehende Beantwortung eines
Briefes von Bielefelder Touristen.
Antwort:
Herrn Dr. Klotz ist der Vorgang recht genau bekannt. Er erklärt, dass seines Wissens
eine Antwort erfolgt sei. Er werde dies jedoch in seinem Bereich überprüfen lassen
und ggf. eine nochmalige Antwort an die Antragsteller versenden lassen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Fußgängerampel Baggersand, Herr Schindler, 661
Herr Schindler schlägt vor, die o.g. Bedarfsampel mit der benachbarten Lichtsignal-
anlage an der Kreuzung Gneversdorfer Weg / Torstraße zusammen zu schalten, da
die Bedarfsregelung zu einem eklatanten Stau in beide Fahrtrichtungen führe, dieses
BA vom 18.02.08, ÖT 17
auch schon bei mäßigem Verkehrsaufgekommen. Die langen Wartezeiten provozier-
ten bei vielen Fahrern ein gefährliches, aggressives Verhalten.
6.2.2 Neubau Bahnbetriebswerk St. Lorenz Süd, Herr Pluschkell, 610
Herr Pluschkell fragt, inwieweit die DB AG in Überlegungen zum Standort eines
eventuellen Bahnbetriebswerk-Neubaues einbezogen sei.
Antwort:
Herr Senator Boden erklärt, dass die Stadtplanung von der DB AG zunächst im
Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer kleinen Lagerhalle im Be-
reich des zu erhaltenden elektronischen Stellwerk beteiligt worden sei. Da dieses
Vorhaben jedoch die vorgesehene Neunutzung der aufgegebenen Güterbahnhofsflä-
chen beeinträchtige, sei dies von der Stadt im Rahmen der Beteiligung abgelehnt
worden. Für den Neubau einer Reparaturwerkstatt für Dieseltriebwagen, die nur er-
folgen sollte, falls das vorhandene Ausbesserungswerk geschlossen werde, habe die
DB Regio drei alternative Standorte vorgelegt, die jedoch alle die vorgesehene Um-
nutzung der brachgefallenen Flächen noch erheblich mehr beeinträchtigen würden
und deshalb von der Stadtplanung ebenfalls zurückgewiesen wurden. Von einer Ver-
nichtung von Arbeitsplätzen unter Mitwirkung der Hansestadt Lübeck könne keine
Rede sein, da das vorhandene Betriebswerk ohne Probleme erhalten bleiben oder
am Ort neu gebaut werden könne. Auch dessen Lärmemissionen seien im Rahmen
der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) bereits berücksichtigt. Ein Zwischenbericht
über die VU werde in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.3 Einsatz von LEDs für öffentliche Beleuchtung, Herr Pluschkell, 661
Herr Pluschkell bittet um eine schriftliche Information zum bisherigen oder geplanten
Einsatz und die Wirtschaftlichkeit von Leuchtdioden für die öffentliche Beleuchtung.
6.2.4 Citti-Abfahrt Padelügger Weg, Herr Schindler, 610
Herr Schindler bittet die Verwaltung zu prüfen und zu berichten, unter welchen Um-
ständen ein Anschluss des Citti-Grundstückes in Herrenholz an den Padelügger Weg
hergestellt werden kann. Dabei soll lediglich eine so genannte Rechts-rein / Rechts-
raus-Lösung zulässig sein. Ein „ungewolltes Linksabbiegen“ ist durch technische
Maßnahmen zu unterbinden. Die Kosten sind komplett von Citti zu übernehmen.
Hintergrund dieses Prüfauftrages ist der wachsende Parkdruck auf dem Citti-
Grundstück, insbesondere nach der geplanten Erweiterung des Parkhauses. Der
Verkehr in der Straße Herrenholz zur Kreuzung Padelügger Weg wird weiter anstei-
gen und zu vermehrten Rückstaus in beiden Richtungen führen, die sich auch für an-
dere Gewerbebetriebe nachteilig auswirken werden. Eine Zu- und Abfahrt in der Nä-
he des Citti-Parkhauses würde die Kreuzung erheblich entlasten und wäre daher
auch ökologisch sinnvoll. Aufgrund der besonderen Situation muss die beschriebene
Lösung kein Präzedenzfall für den ansonsten anbaufreien Padelügger Weg sein.
Herr Schindler bittet um Beantwortung bis April 08.
6.2.5 Radweg Wesloer Landstraße / Wesloer Straße, Herr Quirder, 661
Anfrage von Herrn Quirder:
Die Verwaltung möge berichten, wie und wann die nachfolgenden, von Schlutuper
Bürgern erkannten Gefahren auf dem Radweg an der Wesloer Landstraße / Wesloer
Straße zwischen den Straßeneinmündungen Kirschen Allee und Schlutup abgestellt
werden können.
1. Der Radweg ist – wie die Straße auch – völlig unbeleuchtet und wegen des Wal-
des extrem dunkel.
2. Es gibt nur einen Radweg: Entgegenkommende aufgeblendete Autoscheinwerfer
blenden die Richtung Innenstadt fahrenden Radler so sehr, dass schon Unfälle
passiert sind.
3. Bei Dunkelheit kann ein Radfahrer Wildwechsel nicht rechtzeitig erkennen, wie es
bereits passiert ist.
BA vom 18.02.08, ÖT 18
4. Glatte Stellen sind nicht zu erkennen, wie u.a. auch die gefährlich glatten Bahn-
schienen, wo ebenfalls schon viele Radfahrer gestürzt sind.
5. Eine schwer gestürzte Person wurde wegen der Dunkelheit nicht gesehen. Es
dauerte längere Zeit, bis man sie fand und ihr geholfen wurde.
6. Gefahrenpotential für Mädchen und Frauen.
6.3 Verschiedenes
6.3.1 Passantenstopper (661 / 610)
Herr Senator Boden teilt in Ergänzung zu den Ausführungen Herrn Zelazkos in der
letzten Sitzung mit, dass inzwischen klar sei, dass die in Aussicht gestellte Duldung
nicht erfolgen könne, da auch an die Wand gestellte Passantenstopper als Werbean-
lage einzustufen seien, die einer Genehmigung bedürften. Diese seien größtenteils
nach den Regelungen der Gestaltungssatzung und auch aus bauordnungsrechtlichen
Gründen nicht zulässig.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.3.2 Verkehrsführung in zwei Quartieren nach Eröffnung der Nordtangente (610)
Herr Schünemann erklärt, dass zur Vermeidung von Schleichverkehr nach Eröffnung
der Nordtangente in Wohngebieten verkehrslenkende Maßnahmen im Arbeitskreis
Verkehr unter Beteiligung von Polizei und Straßenverkehrsbehörde erarbeitet worden
seien. Dazu gehören auf der Westseite der Trave ein Abbiegeverbot von der Schwar-
tauer Landstraße in die Hoch-/Josephinenstraße und auf der Ostseite ein Linksab-
biegeverbot von der Travemünder Landstraße in die Straße Am Gertrudenkirchhof.
Das Quartier um die Hochstraße soll außerdem zur Tempo30 Zone ausgeschildert
werden.
Herr Senator Boden erklärt, dass die Verkehrsplanung an die Fa. Brüggen herange-
treten sei, um eine Änderung der (Lkw-) Lieferadresse der Firma Brüggen (von:
Gertrudenstraße zu: Neue Hafenstraße) zu erreichen.
Herr Schünemann erklärt, dass die Maßnahmen auch der Lärmminderung (Abbau
von Betroffenenzahlen) in den angesprochenen Gebieten dienten.
Herr Schindler und Herr Schultz sprechen sich für eine Vereinfachung der durch die
Abbiegeverbote beschränkten Erreichbarkeit des Scandic - Crown - Hotels aus („Re-
turn“-Lösung); Herr Schünemann wird diesen Vorschlag auf Machbarkeit prüfen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Ende des öffentlichen Teils: 18.00 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 18.00 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 18.25 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 18.25 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
und Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt.
Er beendet die Sitzung um 18.30 Uhr.
BA vom 18.02.08, ÖT 19
Die
nächste Sitzung des Bauausschusses
findet am
03.03.2008 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
gez. gez.
Christian Freitag Wolfgang Weber
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer