BA vom 07.11.2005, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
49.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2003 / 2008 am Montag,
07.11.2005 um 14.00 Uhr
im Rathaus, Große Börse
- Öffentlicher Teil -
Anwesend :
als Vorsitzender Herr C. Freitag
als Ausschussmitglieder Frau Förster
Herr D. Freitag
Herr Dr. Gulski
Herr Howe
Herr Koolmann - Vertreter
Herr Lötsch
Herr Oldenburg – Vertreter
Frau Panther-Pätow - Vertreterin
Herr Quirder
Herr Schindler
Herr Schultz
Herr Tartemann
Herr Traut
Herr Zander
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herren Dr. Brock, Möller und Pluschkell
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Seniorenbeirat Herr Magdanz
Seniorrenbeirat Frau Pruß
Ausschuss für die Kurbetriebe Herr Fouquet
Fachbereichscontrolling Herr Zelazko
Stadtplanung Herr Weber – Protokollführer
Stadtplanung Herren Schnabel, Jeiler, Schünemann, Frau Lorenzen
Gebäudemanagement Frau Weise, Herr Schellenberger
Verkehr Herren Franke, Uhlig
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Wirz
Wasser und Hafen Herr Wiese
Personalrat Herr Zeuner
Finanzwirtschaft Herr Kurth
BA vom 07.11.2005, ÖT 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften
1.3.1 Niederschrift vom 05.09.2005
1.3.2 Niederschrift vom 19.09.2005
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 01.01.03 – Sand-/Wahm-/Königstraße – Ausgelegungsbeschluss (610)
2.2 61. Änderung des F-Planes für den Teilbereich Südl. Wallhalbinsel / Wallstraße – Ab-
schließender Beschluss (610
2.3 71. Änderung des F-Planes für den Teilbereich Kronsforder Landstraße / Vorrader Stra-
ße / Rothebek – Abschließender Beschluss und B-Plan 09.16.00 – Kronsforder Landstraße /
Vorrader Straße / Rothebek – Satzungsbeschluss (610)
2.4 22. Änderung des F-Planes Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West – Aufstel-
lungs- und Auslegungsbeschluss und B-Plan 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen /
Baggersand – Auslegungsbeschluss (610
2.5 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des zukünftigen B-Planes
04.33.00 – Warendorpplatz / Drögestraße (610)
2.6 Haushalt 2006:
2.6.1 Vermögenshaushalt 2006
2.6.2 Verwaltungshaushalt und Produktbuch 2006
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Parkraumbewirtschaftungskonzept und Parkleitsystem für Travemünde (610) – die Vor-
lage wurde in der Sitzung am 17.10.2005unter TOP 4.2 vertagt -
4.2 Auswahl und Festlegung von Kriterien für die Vermarktung / Vergabe städtischer Flächen
durch den Bereich Märkte in der Hansestadt Lübeck (710)
4.3 Verlagerung des Standortes für Volksfeste, Messen und andere Veranstaltungen (610)
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2. 1 Einrichtung zusätzlicher Kurzzeitparkplätze (661) – der Bericht wurde in der Sitzung am
17.10.2005 unter TOP 5.2.2 vertagt
5.2.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das
Haushaltsjahr 2005 – 1. Halbjahr (FC)
5.2.3 Zwischenbericht II/2005 Fachbereich Planen und Bauen (FC)
5.2.4 1. Standort für mögliche neue Zelt- und Caravanstellplätze, 2. Vorschläge für einen
Ersatz der jetzigen Jugendfreizeitstätte und 3. der Kindertagesstätte Arche Noah auf dem
Priwall (610)
5.2.5 Entfernung von parkraumvernichtenden Pollern (661)
5.2.6 Informations- und Hinweistafeln auf Parkraumflächen im Bereich der Altstadt (661)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
BA vom 07.11.2005, ÖT 3
6.2 Neue Anfragen
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Mitteilungen und Berichte
7.1 Aktuelle Informationen
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
Keine Vorlagen
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (HOAI...)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (HOAI...)
11.1 Objektplanung und örtliche Bauüberwachung im Zusammenhang mit der Ersatzneu-
baumaßnahme Kronsforder Allee-Brücke (661)
11.2 Umgestaltung An der Obertrave, örtliche Bauüberwachung für den Straßenbau und die
Freiflächengestaltung (661)
11.3 Umgestaltung An der Obertrave, örtliche Bauüberwachung für die konstruktiven Ingeni-
eurbauwerke (661)
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
13.1
Errichtung eines Wochenendhauses Sanddornweg 58 (610)
13.2 Errichtung eines Wochenendhauses Seeweg 54 a (610)
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
BA vom 07.11.2005, ÖT 4
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
TOP 4.1 - Parkraumbewirtschaftungskonzept u Parkleitsystem für Travemün-
de(610) : Die SPD wünscht die Vertagung um eine Sitzung
TOP 4.3 - Verlagerung des Standortes für Volksfeste, Messen und andere Veran
staltungen (610) : Die Vorlage wird vertagt bis zum Vorliegen eines einschlägigen
Gerichtsurteiles.
TOP 1.3 - Niederschrift vom 17.10.2005 – öffentlicher Tei l: Die CDU wünscht die
Vertagung um eine Sitzung
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung in der Fassung vom 27.10.2005 mit
den Änderungen einstimmig.
1.3 Niederschriften
1.3.1 Niederschrift vom 19.09.2005
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift.
1.3.2 Niederschrift vom 17.10.2005 Öffentlicher Teil
Öffentlicher Teil vertagt um eine Sitzung.
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 01.01.03 – Sand-/Wahm-/Königstraße (Haerder) – Ausgelegungs-
beschluss (610)
Herr Schindler fragt, ob die im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung angespro-
chene Tiefgaragenan- und –abfahrt lediglich über die Aegidienstraße oder auch an-
ders geführt werden könnte, ob Alternativen vom Investor geprüft worden sind und
falls ja, welche. Die Aegidienstraße sei durch die geplante Verkehrsführung sehr be-
lastet. Er regt an, eine Zufahrt von der Königstraße und eine Ausfahrt aus dem ge-
samten Haerderkomplex über die Aegidienstraße vorzusehen.
Herr Senator Boden teilt mit, dass im Vorfeld der Wettbewerbsauslobung alle erdenk-
baren Varianten untersucht wurden, um bereits optimale Vorgaben für den Wettbe-
werb und keine späteren Änderungsnotwendigkeiten zu erreichen. Die notwendige
Kombination von Anlieferung und Tiefgarage habe sich schließlich als nur praktikabel
herausgestellt, wenn die Zufahrt und die Abfahrt über die Aegidienstraße erfolgt. Die
Zufahrt Königstraße sei in diesem Zusammenhang sehr wohl untersucht worden. Da-
nach ist die jetzt vorgesehene Zufahrt die einzig funktionsfähige.
Herr Schindler stellt zudem fest, dass die gestalterischen Festsetzungen unter 1., 2.
und 4. erhebliche Abweichungen von der geltenden Gestaltungssatzung, die sich aus
BA vom 07.11.2005, ÖT 5
dem Wettbewerbsergebnis ergeben haben, darstellen. Der Text der Satzung wird den
Bauausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt, um die Abweichungen von der Sat-
zung im Bebauungsplan nachvollziehen zu können.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
I. Für den in der Anlage verbal und zeichnerisch dargestellten Geltungsbereich
werden
1. der Bebauungsplan 01.01.03 – Sand-/Wahm-/Königstraße – aufgestellt
sowie
2. die in der Begründung zum Bebauungsplan näher dargestellten Pla-
nungsziele angestrebt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) Satz 1 BauGB ortsüblich be-
kannt zu machen..
II. Der Bebauungsplan 01.01.03 – Sand-/Wahm-/Königstraße – in der vorliegen-
den Fassung einschließlich Text wird als Entwurf beschlossen und ist ein-
schließlich der vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich aus-
zulegen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
Sollten die Entwürfe des Bauleitplanes nach der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grund-
züge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Öffentlichkeits-
bzw. Behördenbeteiligung nach § 13 (2) BauGB durchzuführen.
Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.2 61. Änderung des F-Planes für den Teilbereich Südl. Wallhalbinsel / Wallstraße
– Abschließender Beschluss (610)
Herr Howe bemängelt, dass von den zahlreich aufgeführten Einwendungen nur sie-
ben berücksichtigt worden seien. Er sieht die Sichtbeziehungen Wallanlagen – Alt-
stadt durch die geplante Bebauung stark eingeschränkt und kritisiert das Nichteinhal-
ten des 50m-Schutzstreifens. Er stuft ferner den Verzicht auf Bebauung einer bereits
vorhandenen Grünfläche nicht als angemessenen Ausgleich ein.
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich bei einer Gegenstimme zu beschließen:
I. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 61. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen von:
1. den 24 Einwendern, die ihre Stellungnahmen mit gleichlautenden Inhalten abgeben
haben (Adressen liegen der Hansestadt Lübeck vor), werden zum Prolog und zu 2.,
3., 4., 5., und 6. zur Kenntnis genommen und zu 1. und 7. nicht berücksichtigt;
2. den 32 Einwendern, die ihre Stellungnahmen mit gleichlautenden Inhalten abgege-
ben haben (Adressen liegen der Hansestadt Lübeck vor), werden zu a, b, c, e und
Verfahren zur Kenntnis genommen und zu d, f und historisches Stadtbild nicht be-
rücksichtigt;
3. den 14 Einwendern, die ihre Stellungnahmen mit gleichlautenden Inhalten abgege-
ben haben (Adressen liegen der Hansestadt Lübeck vor), werden zu 1., 2., 3. und
4. zur Kenntnis genommen und zu 5. nicht berücksichtigt;
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4. den vier Einwendern, die ihre Stellungnahmen mit gleichlautenden Inhalten abge-
geben haben (Adressen liegen der Hansestadt Lübeck vor), werden zu 1., 2., 4., 5.,
6., 7., und 8. zur Kenntnis genommen und zu 3. nicht berücksichtigt;
5. einem Einwender, vorgebracht mit Schreiben vom 11.04.2005 wird zu 1. und 2. zur
Kenntnis genommen, zu 4., 5. und 6. berücksichtigt und zu 3. nicht berücksichtigt;
6. den zwei Einwendern, vorgebracht mit Schreiben vom 18.04.2005 werden zu 1. be-
rücksichtigt, zu a, b, c, e, zum Verfahren, dem Prolog und zu 2. bis 6. zur Kenntnis
genommen und zu d, f und zu 7. nicht berücksichtigt;
7. einer Einwenderin, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2005 wird zu 1. und 2. zur
Kenntnis genommen und zu 3. nicht berücksichtigt;
8. einem Einwender, vorgebracht mit Schreiben vom 25.04.2005 wird zu 2. zur
Kenntnis genommen und zu 1. teilweise berücksichtigt und zu 3. und 4. berück-
sichtigt;
9. einer Einwenderin, vorgebracht mit Schreiben von 21.04.2005 wird zu 1. bis 4. zur
Kenntnis genommen und zu 5. nicht berücksichtigt;
10. einem Einwender, vorgebracht mit Schreiben vom 21.04.2005 wird zu 3., 4., 6. und
8. zur Kenntnis genommen und zu 1., 2., 5. und 7. nicht berücksichtigt;
11. einer Einwenderin vorgebracht mit Schreiben vom 25.04.2005 wird zu 1. bis 3. und
5. bis 8. zur Kenntnis genommen und zu 4. nicht berücksichtigt;
12. einem Einwender für sich und im Namen einer Mandantin vom 25.04.2005 wird zu
3. berücksichtigt, zu 2. und 4. zur Kenntnis genommen und zu 1. und 5. nicht be-
rücksichtigt;
13. einem Einwender der vorgebracht mit Schreiben vom 11.04.05 und 18.05.2005
werden zur Kenntnis genommen.
II. Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbe-
reich „Südliche Wallhalbinsel / Wallstraße“ in der Fassung vom 17.08.2005 wird be-
schlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 17.08.2005 wird gebilligt.
DER BESCHLUSS ERGEHT UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIESSUNGS-
GRÜNDE).
2.3 71. Änderung des F-Planes für den Teilbereich Kronsforder Landstraße / Vorra-
der Straße / Rothebek – Abschließender Beschluss und B-Plan 09.16.00 –
Kronsforder Landstraße / Vorrader Straße / Rothebek – Satzungsbeschluss
(610)
Herr Howe stellt fest, dass die im Hochschulstadtteil und Bornkamp mögliche Bebau-
ung mit Einfamilienhäusern alle im Wohnbaulandkonzept ermittelten Bedarfe für den
Neubau dieser Wohnform abdeckt.
Herr Traut entgegnet, dass die Bebauung dieser beiden Gebiete doch nicht ausrei-
che, weil es einen Bürgerschaftsbeschluss von Ende der 90er Jahre gäbe, in dem
1.000 Einfamilienhaus-Baumöglichkeiten vorgesehen sind und damit über Bornkamp
und Hochschulstadtteil hinaus weitere Bauflächen erforderlich seien.
Herr Howe hält dem entgegen, dass dieser Bürgerschaftsbeschluss vor Erstellung
des Wohnbaulandkonzeptes gefasst wurde und die darin plakativ postulierten 1.000
Bauplätze im Wohnbaulandkonzept nicht mehr als Bedarf ermittelt worden sind. Er
bittet, die Ergebnisse des Gutachtens zu berücksichtigen.
Herr Traut entgegnet darauf, dass er trotzdem einen höheren Bedarf sieht.
Herr Lötsch stellt fest, dass im Bebauungsplan für ihn nicht erkennbar ist, wie die an-
gegebenen Bauabschnitte voneinander abgegrenzt seien.
Herr Senator Boden erläutert, dass durch die verschiedenen Nutzungszeiten der
noch vorhandenen Gärtnereiflächen eine stufenweise Entwicklung eintreten wird.
Frau Lorenzen ergänzt, dass insgesamt 4 Bauabschnitte vorgesehen sind, die sich
von der Stadt nach außen der Nachfrage entsprechend entwickeln sollen. Nach der
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jüngsten Baugesetzbuchnovelle ist es möglich, Baurecht zeitlich zu begrenzen bzw.
das Eintreten an Bedingungen zu knüpfen. Dies ist in diesem Bebauungsplan auf der
letzten Seite unter „II: Festsetzungen, die bis zum Eintritt bestimmter Umstände unzu-
lässig sind nach § 9 (2) BauGB“ vorgesehen.
Der Bauausschuss empfiehlt bei einer Gegenstimme mehrheitlich, wie folgt zu be-
schließen:
I. Die während der Behördenbeteiligung nach § 4 (1 und 2) BauGB bzw. der
Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB gegen die 71. Änderung des
Flächennutzungsplanes Kronsforder Landstraße/ Vorrader Straße – Ro-
thebek, vorgebrachten Anregungen von/vom:
1. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Postfach 71 28, 24171 Kiel, vor-
gebracht mit Schreiben vom 04.11.2004, werden zu 1. und 2. zur Kenntnis ge-
nommen.
2. Kabel Deutschland GmbH, Eckdrift 81, 19061 Schwerin, vorgebracht mit Schrei-
ben vom 05.07.2005, werden berücksichtigt.
3. Entsorgungsbetriebe Lübeck, Malmöstraße 22, 23539 Lübeck, vorgebracht mit
Schreiben vom 10.09.2004, werden zu 1. - 4. zur Kenntnis genommen.
4. Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung, Bereich Umweltschutz, Moislinger
Allee 3 23558 Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.07.2005, werden zu 1.
– 5. zur Kenntnis genommen und zu 6. und 7. berücksichtigt.
5. Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung, Bereich Naturschutz, Moislinger
Allee 1-3, 23558 Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 23.09.2004 und
03.12.2004, werden zu 1., 3. und 4. nicht berücksichtigt und zu 2. zur Kenntnis
genommen.
6. Fachbereich Kultur, Bereich Archäologie, Meesenring 8, 23539 Lübeck, Vorge-
bracht mit Schreiben vom 18.10.2004 werden zur Kenntnis genommen.
II. Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes Kronsforder Landstraße/ Vorrader
Straße – Rothebek – in der vorliegenden Fassung einschließlich Text wird beschlos-
sen. Der Erläuterungsbericht in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
III. Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) bzw. der öffentlichen
Auslegung nach § 3 (2) BauGB gegen den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes
09.16.00 – Kronsforder Landstraße - Vorrader Staße/ Rothebek – in der Fas-
sung vom August 2005 vorgebrachten Anregungen von/ vom:
1. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft, Postfach 5009,
vorgebracht mit Schreiben vom 04.11.2004, werden zu 1., 3., 4., 6. und 8.
zur Kenntnis genommen und sind zu 2., 5. und 7. nicht zu berücksichtigen;
2. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Postfach 71 28, 24171 Kiel,
vorgebracht mit Schreiben vom 04.11.2004 werden zu 1. zur Kenntnis ge-
nommen und sind zu 2. zu berücksichtigen;
3. Kabel Deutschland GmbH, Eckdrift 81 19061 Schwerin, vorgebracht mit
Schreiben vom 05.10.2004 sind zu berücksichtigen;
4. Deutsche Telekom AG, T-Com, Technik Niederlassung, 23564 Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 27.10.2004 werden zur Kenntnis genom-
men;
5. Entsorgungsbetriebe Lübeck, Malmöstraße 22, 23539 Lübeck, vorge-
bracht mit Schreiben vom 10.09.2004, 21.10.2004, 29.10.2004,
BA vom 07.11.2005, ÖT 8
01.11.2004, 21.02.2005 und vom 10.08.2005 sind zu 1., 7. und 10. zu be-
rücksichtigen und zu 2. - 6., 8. und 9. zur Kenntnis zu nehmen.
6. Fachbereich Wirtschaft, Soziales, Bereich Wohnen, Kronsforder Allee 2-6,
23560 Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 02.1102004 werden nicht
berücksichtigt;
7. Fachbereich Kultur, Bereich Archäologie, Meesenring 8, 23539 Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 18.10.2004 werden zur Kenntnis genom-
men.
8. Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung, Bereich Umweltschutz,
Moislinger Allee, 23558 Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom
25.10.2004 und vom 07.07.2005 werden zu 2., 3., 5., 6. und 7. berücksich-
tigt und zu 1.und 4. zur Kenntnis genommen.
9. Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung, Bereich Naturschutz, Mois-
linger Allee 1-3, 23558 Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom
23.09.2004 , werden zu 1. und 3. nicht berücksichtigt und zu 2. berück-
sichtigt, vom 03.12.2004 , zu 1., 5., 11. und 12. nicht berücksichtigt, zu 2. -
4., 7., 9. und 10. zur Kenntnis genommen und zu 6. und 8. berücksichtigt
und vom 28.02.2005 zu 1., 2. und 4. zur Kenntnis genommen und zu 3.
nicht berücksichtigt.
Die als Anlagen beigefügten Stellungnahmen werden gebilligt.
IV. Der Bebauungsplan 09.16.00 – Kronsforder Landstraße/ Vorrader Staße/ Ro-
thebek – in der vorliegenden Fassung einschließlich Text wird beschlossen.
Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
2.4 22. Änderung des F-Planes Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West –
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss und B-Plan 32.07.00 – Teilbereich
West – Fischereihafen / Baggersand – Auslegungsbeschluss (610)
Herr Howe sieht eine erhebliche Beeinträchtigung der vorhandenen naturräumlichen
Gegebenheiten einerseits und erkennt den vorhandenen Konflikt, der dadurch ent-
steht, dass andererseits ortsansässige Firmen nicht in ihrer Entwicklung behindert
werden sollen. Er bemängelt, dass die neu geplante Straßenführung dazu führe, dass
Betriebsgrundstücke – ähnlich wie Draeger durch die Finkenstraße - betriebsbeein-
trächtigend geteilt würden. Bei Belassen der ursprünglichen Straßenplanung wäre
das nicht so.
Der Bauausschuss empfiehlt -einstimmig bei einer Enthaltung- zu beschließen:
I. Für den in der Anlage zeichnerisch dargestellten Geltungsbereich wird die 22.
Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
II. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den
Teilbereich „Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West“ im Stadtteil Tra-
vemünde in der Fassung vom 01.09.2005 wird als Entwurf beschlossen und
ist öffentlich auszulegen. Die Begründung in der Fassung vom 01.09.2005
wird gebilligt.
III. Der Bebauungsplan 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen / Bagger-
sand – in der Fassung vom 01.09.2005 einschließlich Text wird als Entwurf
beschlossen und ist öffentlich auszulegen. Die Begründung in der Fassung
vom 01.09.2005 wird gebilligt.
BA vom 07.11.2005, ÖT 9
Sollte der Entwurf des Bauleitplanes nach der öffentlichen Auslegung gem. §
3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grundzü-
ge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Bürgerbeteiligung
nach § 3 (3) Satz 3 i.V.m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.5 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des zukünftigen B-
Planes 04.33.00 – Warendorpplatz / Drögestraße (610)
Herr Lötsch fragt, warum das ursprünglich enthaltene Grundstück Schwartauer Allee
Ecke Brolingstraße nicht mehr einbezogen sei. Herr Jeiler erläutert, dass dies in der
Erhaltungssatzung enthalten sei, da es aber in seinem Bestand nicht bedroht sei, sei
eine Einbeziehung in die Veränderungssperre nicht notwendig.
Die CDU-Fraktion beantragt, die Vorlage um eine Sitzung zu vertagen.
Der Bauausschuss beschließt die Vertagung auf die Sitzung am 21.11.2005.
2.6 Haushalt 2006:
2.6.1 Vermögenshaushalt 2006 / Investitionsprogramm 2005-2009
Der Vorsitzende erteilt Herrn Kurth – Bereich Finanzwirtschaft – das Wort, um die als
Tischvorlage umverteilte Liste der Haushaltsausgabereste aus dem Vermögenshaus-
halt 2004 zu erläutern. Er erklärt, dass er auf Bitten der CDU eine entsprechende Lis-
te (Stand Oktober 2005) über die Resthöhen der noch nicht ausgegebenen Mittel zu-
sammengestellt hat.
Trotz aller erheblichen Bemühungen der Bauverwaltung waren Ende 2004 103 Mio
Reste vorhanden, im Oktober 2005 immer noch 66 Mio von diesen nicht verausgabt.
Dabei handelt sich jedoch nicht um ein grundsätzliches Fehlhandeln, sondern jede
einzelne Position bedarf genauer Betrachtung. In den erwähnten 66 Mio nimmt z.B.
die Nordtangente mit 24 Mio, die aufgrund von Projektverzögerungen noch nicht aus-
gegeben werden konnten, einen großen Teil ein. Ähnliches gelte für viele andere Pro-
jekte, deren Abwicklung sich verzögert hat. Das Problem entstehe vielmehr bereits
bei der Aufstellung der Haushalte, in denen auf Initiative der Verwaltung und auf poli-
tischen Wunsch hin eine Vielzahl von Projekten aufgenommen würden, die am Ende
gar nicht umsetzbar seien, weil z.B. personelle Kapazitäten zur Betreuung oder Bear-
beitung nicht vorhanden sind.
Die Einschätzung, dass die Reste allgemein zu hoch seien, sieht Herr Kurth als falsch
an. Die Bedeutung ist nicht so groß und wegen intensiver Bemühungen der Verwal-
tung in dieser Richtung auch eher abnehmend. Zudem ist eine Restebildung für das
Begleichen von Rechnungen am Anfang des Folgejahres zwingend erforderlich.
Es sei jedoch eine realistische Planung dessen, was tatsächlich von der Betreuungs-
und Bearbeitungskapazität her bewältigt werden kann, erforderlich. Im übrigen sei
das Problem nicht neu, nicht brisanter als früher und eher pressebedingt überbetont.
Herr Senator Boden erläutert erneut, dass durch die Resterückgabe u.U. wichtige
Projekte gefährdet seien, weil keine neuen Kredite gewährt werden könnten.
Herr Kurth bestätigt die Vermutung von Herrn Lötsch, dass in der Spalte „angeordnet
bis 31.10.“ Anweisungen an die Stadtkasse enthalten sind und Spalte „angeordnet ab
01.11.“, was an Ermächtigung = Resten übrig bleibt. Herr Kurth erläutert ergänzend,
dass daraus nicht sichtbar sei, wie viel Aufträge vergeben und wie viel durch Ver-
tragsschlüsse bereits vorgemerkt seien.
Herr Senator Boden ergänzt, dass bei Kassenschluss im Dezember erkennbar sei,
wie viel Mittel noch abgeflossen seien.
BA vom 07.11.2005, ÖT 10
Herr Schindler fragt nach Planung und Realisierung zum Bahnhofsvorplatz. Nach
seiner Erinnerung sollte der Platz umgestaltet werden, wenn der Hauptbahnhof fertig
sei. Trotzdem seien im Investitionsprogramm für 2007 250.000,-- EUR vorgesehen
und erst 2009 eine weitere Million, obwohl der Bahnhof doch schon 2007 fertiggestellt
würde. Er regt an, bereits in 2006 zu planen und dann 2007 mit dem Umbau zu be-
ginnen, sobald der Bahnhof fertig ist. Die Mittel sollten in der Finanzplanung entspre-
chend vorgezogen werden, weil das Projekt für die Stadtentwicklung wichtig sei.
Herr Senator Boden erläutert, dass die mittelfristige Finanzplanung noch keine end-
gültige Festlegung bedeutet, z.B. seien öffentliche Maßnahmen für die Dräger-
Erweiterung mit 8,5 Mio sehr kurzfristig fällig geworden und hätte damit erhebliche
Haushaltsumschichtungen erfordert. Dagegen hätte sich die Nordtangente verzögert,
so dass hier Mittel erst später gebraucht würden. In Zusammenarbeit mit der Finanz-
wirtschaft können daher vom Fachbereich 5 Mittel projektabhängig verschoben wer-
den.
Herr Senator Boden geht davon aus, dass der Bahnhof wahrscheinlich erst 2008 fer-
tiggestellt würde und dann rechtzeitig Ende 2006 für den Haushalt 2007 Mittel ein-
stellbar seien. Es erfolge angesichts der von Herrn Schindler erwähnten Bedeutung
des Projekts für die Stadtentwicklung keine Zurückstufung in der Prioritätensetzung.
Herr Howe sieht dieser Wichtigkeit vergleichbar den Ausbau der Vogteistraße / Hir-
tengang und regt an, die Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung Travemündes vorzu-
ziehen.
Herr Lötsch fragt, ob für die Seelandstraße eine Planung in 2005 vorgesehen sei.
Herr Franke erläutert hierzu, dass die Planung 2006 erfolgen soll und in den Folge-
jahren Mittel für die Sanierung der Straße zur Verfügung gestellt werden sollen.
Herr Lötsch fragt weiter, ob die Planung noch nicht erfolgt sei, was Herr Franke be-
jaht. Er erläutert, dass bei der vorgesehenen Vergabe eine Betreuung der Planung
gewährleistet werden kann.
Herr Schindler fragt zur Umgestaltung Kohlmarkt / Sandstraße, ob die Stadt dem In-
vestor nach Fertigstellung des Haerderprojekts in 2007 eine zügige Fertigstellung des
Straßenumbaus angeboten hat.
Herr Senator Boden erläutert, dass vorgesehen sei, den Fußwegbereich direkt um
das Haerderprojekt zeitlich mit den Hochbaumaßnahmen abzuschließen. Die not-
wendige Verlagerung des Busverkehrs ist untersucht, eine andere Führung ist mög-
lich. Die Planung des Straßenumbaus erfolgt 2006, Mittel werden bei 610 geordnet.
Vorgesehen sind etwa 150.000,-- EUR hierfür. Der Straßenausbau erfolge dann erst
nach der Haerdereröffnung.
Herr Schindler fragt, ob die beiden zum Neubau vorgesehenen Brücken im Zuge der
Elektrifizierung der Strecke Hamburg – Lübeck nicht im Haushalt enthalten seien. Die
Verwaltung gibt in der nächsten Sitzung eine Erläuterung zum vorgesehenen Zeitplan
der Elektrifizierung.
Herr Lötsch fragt zur Kanalbrücke Oberbüssau, ob es richtig sei, dass die Brücke
breiter und tragfähiger gebaut werden soll. Herr Franke erläutert, dass die Verbreite-
rung nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen sei. Die Tragfähigkeit müsse im
Zuge von Brückenneu- und –umbauten neueren gesetzlichen Anforderungen und
verkehrlichen Sicherheitsbelangen angepasst werden.
Herr Lötsch fragt ergänzend, ob, wenn nur die Tragfähigkeit geändert würde, die
Hansestadt Lübeck sich auch finanziell beteiligen müsste, was Herr Franke bejaht.
Die Kosten für den Anteil nur der Verbreiterung werden mitgeteilt.
Herr Quirder fragt nach der Verbreiterung von Fuß- und Radwegen. Herr Franke er-
läutert dazu, dass diese der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient und insgesamt
nur Mindestbreiten entsprechend den Richtlinien vorgesehen werden.
Herr Zelazko erläutert, dass auf den Seiten 355 und 357 Maßnahmen für die Mühlen-
brücke versehentlich doppelt aufgeführt, jedoch nicht doppelt addiert seien.
BA vom 07.11.2005, ÖT 11
Der Bauausschuss beschließt die Vertagung der Vorlage um eine Sitzung auf den
21.11.2005.
2.6.2 Verwaltungshaushalt und Produktbuch 2006
Herr Kurth erläutert hierzu kurz, dass die in diesem Haushaltsplan vorgesehenen Mit-
tel immer nur bis Jahresende zur Verfügung stehen.
Herr Traut fragt nach den Kosten für Baugenehmigungen. Danach werden diese per
Gebührenbescheid vom Antragsteller bezahlt, trotzdem erreiche die Bauordnung nur
einen Kostendeckungsgrad von 82 %.
Herr Zelazko erläutert hierzu, dass der Bereich Bauordnung keine kostenrechnende
Einrichtung sei, die die Gebühren selbst festlegen könnte. Es gibt eine Gebührenord-
nung des Landes Schleswig-Holstein, die die absolute Höhe regelt.
Herr Senator Boden teilt mit, dass Herr Lauenroth eine entsprechende Anregung in
die Arbeitsgemeinschaft der Bauordnungsamtsleiter einbringen solle und die Gebüh-
renordnung entsprechend novelliert werden sollte.
Herr Schindler bittet bei der vorgesehenen Fahrzeugbeschaffung, auch Fahrzeuge
mit Erdgasantrieb zu berücksichtigen.
Er fragt weiter, in welcher Weise Gehwege befahren werden, dass sie saniert werden
müssen. Herr Franke erläutert hierzu, dass es sich nicht um Schäden an Gehweg-
überfahrten zu Grundstücken handele (die müssen von den Grundstückseigentümern
selbst instand gehalten werden), sondern durch missbräuchliche Nutzung durch Be-
fahren entstehende Schäden handele.
Herr Schindler fragt, ob Poller als Abhilfe in Frage kommen würden. Herr Franke er-
läutert, dass sich der Bereich Verkehr um alternative Möglichkeiten der Sicherung der
Gehwege vor unbefugtem Befahren bemühe, z.B. durch Findlinge, was aber nicht
überall möglich sei.
Herr Lötsch erinnert daran, dass es einen Haushaltsbegleitbeschluss gäbe, nach dem
der Verwaltungshaushalt um 3 % verringert werden soll und wünscht Informationen
darüber, wie weit dem Fachbereich 5 eine solche Reduktion gelungen ist. Herr Zelaz-
ko erläutert dazu, dass entsprechend dem Haushaltsbegleitbeschluss die Reduktion
bis 2010 erfolgen soll. Handlungsspielräume seien in den Anfangsjahren jedoch ge-
ringer als später. Dementsprechend seien die Anforderungen in diesen ersten Jahren
der Laufzeit nicht ganz erfüllt.
Herr Lötsch wünscht einen Perspektivbericht des Fachbereiches für den Zeitraum bis
2010. Herr Senator Boden sagt zu, in der letzten Sitzung des Jahres am 19.12.2005
im nichtöffentlichen Teil hierzu einen Bericht zu geben.
Herr Zelazko erläutert weiter, dass es gelungen sei, das Haushaltsdefizit von
1.200.000,-- EUR um ca. 300.000,-- EUR auf 916.200,-- EUR zu verringern, weitere
Reduktionen möglich seien und aktuelle Zahlen in der nächsten Sitzung geliefert
werden.
Der Bauausschuss beschließt die Vertagung der Vorlage um eine Sitzung auf den
21.11.2005.
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Parkraumbewirtschaftungskonzept und Parkleitsystem für Travemünde (610)
Die Vorlage wird vertagt auf den 21.11.2005.
BA vom 07.11.2005, ÖT 12
4.2 Auswahl und Festlegung von Kriterien für die Vermarktung / Vergabe städti-
scher Flächen durch den Bereich Märkte in der Hansestadt Lübeck (710)
Herr Schindler bittet darum zu gewährleisten, dass der Markt von Nutzungen weitge-
hend frei bleibt und fragt, ob es in Zukunft gesichert sei, dass Parken von Veranstal-
tern nur in geringem Umfang künftig stattfinden könne. Herr Oldenburg bemängelt,
dass in der Aufstellung die Obere Mengstraße fehle. Herr Jeiler erläutert dazu, dass
die gesamte Fläche rund um die Marienkirche bis auf die Gehwege der Kirchenge-
meinde gehöre, die sich um eine Verbesserung der räumlichen Situation bemühe und
hier Maßnahmen plant.
Herr Lötsch erinnert daran, dass bis Ende 2005 ein Konzept zur Umgestaltung des
Schrangen vorgelegt werden sollte.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei einer Enthaltung, zu
beschließen:
1. Die Richtlinien zur Auswahl und Festlegung von Kriterien für die Vermarktung /
Vergabe städt. Flächen durch den Bereich Märkte in der Hansestadt Lübeck
(Anlage 2) werden beschlossen.
2. Die Zuständigkeitsordnung in der am 29.04.2004 von der Bürgerschaft be-
schlossenen Fassung wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird folgende Nr. 6 eingefügt:
Wirtschaftsausschuss
Entscheidung über Widersprüche gegen die Ablehnung einer beantragten Ver-
gabe nach den „Richtlinien zur Auswahl und Festlegung von Kriterien für die
Vermarktung / Vergabe städt. Flächen durch den Bereich Märkte in der Hanse-
stadt Lübeck“.
3. Ein Jahr nach Bekanntgabe der genannten Richtlinie ist der Bürgerschaft ein
Erfahrungsbericht vorzulegen.
(Die Anlage liegt der Urschrift der Niederschrift bei.)
4.3 Verlagerung des Standortes für Volksfeste, Messen und andere Veranstaltun-
gen (610)
Die Vorlage wurde vertagt.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
vertagt auf den 21.11.2005
5.2 Sonstige Mitteilungen
5.2.1 Einrichtung zusätzlicher Kurzzeitparkplätze (661)
vertagt auf den 21.11.2005
5.2.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für
das Haushaltsjahr 2005 – 1. Halbjahr (FC)
vertagt auf den 21.11.2005
BA vom 07.11.2005, ÖT 13
5.2.3 Zwischenbericht II / 2005 Fachbereich Planen und Bauen (FC)
vertagt auf den 21.11.2005
5.2.4 1. Standorte für mögliche neue Zelt- und Caravanstellplätze, 2. Vorschläge für
einen Ersatz der jetzigen Jugendfreizeitstätte und 3. der Kindertagesstätte Ar-
che Noah auf dem Priwall
vertagt auf den 21.11.2005
5.2.5 Entfernung von parkraumvernichtenden Pollern (661)
vertagt auf den 21.11.2005
5.2.6 Informations- und Hinweistafeln auf Parkraumflächen im Bereich der Altstadt
(661)
vertagt auf den 21.11.2005
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Keine Berichte
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
Keine Vorlagen
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
vertagt auf den 21.11.2005
Ende des öffentlichen Teils: 15.15 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 15.15 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 15:40 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 15:40 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
BA vom 07.11.2005, ÖT 14
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende gibt der Öffentlichkeit die im nichtöffentlichen Teil ge-
fassten Beschlüsse und Ergebnisse bekannt und beendet die Sitzung um 15:45 Uhr.
Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am 21.11.2005 schon um
15:30 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung, Mühlendamm 10, statt.
gez. Christian Freitag gez. Wolfgang Weber
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer