N I E D E R S C H R I F T
über die Sondersitzung des Bauaussc husses der Hansestadt Lübeck im Foyer
des Fachbereiches 5 – Planen und Ba uen - , Mühlendamm 12, am Montag,
29.11.2004, 16.30 Uhr
Wahlperiode 2003 / 2008 - Nr. 33 -
Anwesend
als Vorsitzender Herr Schmidt
als Ausschussmitglieder Herr Erdmann
Frau Förster
Herr Freitag
Herr Dr. Gulski
Herr Howe
Herr Krüger - Vertreter
Herr Lötsch
Herr Möller
Herr Oldenburg - Vertreter
Herr Quirder
Herr Schindler
Herr Zander
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herren Dr. Brock, Pluschkell, Tartemann und Traut.
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Fachbereichsdienste Her r Uhlig
Fachbereichsdienste Herr Kölsch – Schriftführer
Stadtplanung Frau Lorenzen, Herr Körber, Frau Schlonski
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Wirz
Stellv. Mitglied - Ausschuss Herr Fouquet
f. d. Kurbetriebe Travemünde
BA vom 29.11.2004 1
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 A llgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Es liegen keine Anträge vor.
2.0 Mitteilungen und Berichte
2.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Es liegen keine Mitteilungen vor.
2.2 Modifizierung des BauGB
Herr Senator Boden weist darauf hin, dass Anlass f ür die Nov ellierung des BauG B
gewesen sei, die eur opäischen Reg elungen und Neuer ungen der Recht sprechung
umzusetzen. Ferner seien Vereinfachungen im Baurecht eingearbeitet und den Neu-
regelungen zum Stadtumbau Rechnung getragen worden.
Er teilt ferner mit, dass
- Frau Lorenzen die Änderungen der §§ 1 bis 13,
- Herr Körber die der §§ 33 bis 35 und
- Frau Schlonski die des § 171 a bis e BauGB
vorstellen werden.
Im Zug e seiner Ausf ührungen inf ormiert Her r Senator Boden u.a. über folgende
Punkte:
Integration der Umweltprüfung in das Bauleitplanverfahren,
Änderungen bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften,
Flexibilisierung,
Teilungsgenehmigung,
Zulässigkeit von Vorhaben und
Stadtbau und Soziale Stadt.
Anhand von Overheadfolien gibt Frau Lorenzen nachstehende Erläuterungen:
§ 1 – Grundnorm der Bauleitplanung
Zu dem Abwägungsgebot und z um möglichen Verzicht auf Ausgleichsflächen spre-
chen die Herren Zander, Senator Boden und Dr. Gulski.
Struktur des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7
- Funktion des Abwägungsgebotes
- Abwägungsvorgang
- Abwägungsergebnis
Auf Nachf rage v on Her rn Dr . G ulski er klärt der Bausenator, dass nicht explizit er-
wähnt sei, dass Ausg leichsflächen aufgeführt werden müssen. Er erklärt ferner auf
Nachfrage von Herrn Quirder, dass nicht die Hansestadt Lübeck als Ganzes betrach-
tet, sonder n die Ver waltung einz elfallbezogen den Ausg leich pr üfe. Auf Fr age v on
Herrn Oldenburg, ob solche Ent scheidungen auch dem Bauausschuss v orgelegt
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würden, teilt Herr Senator Boden m it, dass bei j edem Satzungsbeschluss eine dies-
bezügliche Entscheidung getroffen werde.
Nach Meinung von Herrn Howe stehe meistens bei den Abwägungen „werden nicht
berücksichtigt“ oder „werden zur Kenntnis genommen“.
§ 1 a – Ergänzungsnorm zum Umweltschutz
Neustrukturierung der §§ 2 und 2 a
Vorgaben für die Umweltprüfung (UP) nach § 2 Abs. 4
– Funktion der Umweltprüfung
– Durchführung der Umweltprüfung
Materielle Anforderungen an die UP
– Vorgaben des BauGB
– Externe Vorgaben
Pflichten zur Durchführung der UP
– Grundsätzliche UP-Pflicht
– Entbehrlichkeit der UP
Praktische Abwicklung der UP
– Grundsatz
– Scoping
– Erstellung des Umweltberichtes
– Fortschreibung des Umweltberichtes
– Berücksichtigung des Umweltberichtes
– Unterrichtung über das Ergebnis der Umweltprüfung
Aufbau des Umweltberichtes
– Einleitung
– Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
– Zusätzliche Angaben
Checkliste der zu prüfenden Umweltbelange
– Umweltbelange des § 1 Abs. 6 Nr. 7
– Vorgaben des § 1 a
Monitoring gemäß § 4 c nach Abschluss des Planverfahrens
– Zweck des Monitorings
– Vorgaben für das Monitoring
Abwicklung des Monitorings
– Umsetzung der Ergebnisse
– Mängel des Monitorings
Neuregelungen zum Flächennutzungsplan (FNP)
– Begründung und zusammenfassende Erklärung
Überprüfung des Flächennutzungsplanes –
S teuerung privilegierter Vorhaben
Neuregelungen zum Bebauungsplan
– Vereinfachtes Verfahren
– Anwendungsbereich
– Zusatzvoraussetzungen
– Abwicklung des vereinfachten Verfahrens
Bezug nehmend auf die Anf rage v on Herrn Schindler – Bauausschuss vom
15.11.2004 – T OP 2. 2 „ B-Planbereich Kapit elsdörfer Kir chweg / Kr onsforder Land-
straße“ teilt Frau Lorenzen mit, dass das Mischgebiet nicht in ein allgemeines Wohn-
ebiet „umkippen“ dürfe. g
Herr Körber gibt Informationen zu folgenden Regelungen:
Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich sowie Satzungen nach § 34
Abs. 4
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Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich sowie Satzungen nach § 35 Abs. 6
Sicherung der Bauleitplanung
Frau Schlonski weist im Rahmen ihrer Ausführungen darauf hin, dass diese gesetzli-
chen Regelungen neu auf genommen worden seien; diese m üssten sich erst in der
Praxis bewähren. Sie verweist ferner auf die bisherigen Planungstätigkeiten: Altstadt-
sanierung, Soziale Stadt – St . Lorenz – und St adtumbau – W est. Die ent sprechen-
den Regelungen für den St adtumbau seien in den §§ 171 a bis d BauG B enthalten.
Mit diesen neuen Vor schriften sei das st ark formalisierte Verfahren um ein flexibles
Instrument er gänzt w orden. Sie er läutert außer dem die Begriffe Stadtumbaumaß-
nahmen, Stadtumbaugebiet / Städtebauliches Entwicklungskonzept, Stadtumbauver-
trag.
Zu den Neur egelungen z um T hema „ Soziale St adt“ v erweist sie auf den § 171 e
„Maßnahmen der Soz ialen St adt“ und er läutert die Beg riffe: Ö ffentliches Interesse,
Soziale Missstände, Entwicklungskonzept und Finanzierungs- und Fördermittel.
Herr Oldenburg bittet die Verwaltung – sof ern Erkenntnisse hierüber vorliegen – um
Mitteilung, inwieweit die ander en eur opäischen Staaten diese Neur egelungen in ih-
rem Bau- und Planungsrecht aufgenommen haben.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
3.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
3.1 Sitzung des Gestaltungsbeirates
Herr Senator Boden t eilt mit, dass die für den 03.12.2004 anberaumte Sitzung aus-
fällt, da entscheidungsrelevante Projekte nicht vorliegen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass die nächs te reguläre Sitzung des Bauausschusses am
06.12.2004 im Foyer der Bauverwaltung stattfinden werde.
Der Vorsitzende beendet die Sitzung um 18.15 Uhr.
gez. Jürgen Schmidt ge z. Sigurd Kölsch
Vorsitzender Schriftführer
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