Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung       Lübeck, 07.02.2012 

 

NIEDERSCHRIFT 

 

öffentlicher Teil 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung 

am Montag, 06.02.2012 um 16:00 Uhr 

 

Nr. 25 (Wahlperiode 2008/2013) 

Beginn der Sitzung:    16:09 Uhr

Ende der Sitzung:    20:51 Uhr

Tagungsort:      Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,  

Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck 

Anwesende   

Ausschussmitglieder:   Herr Stier, FDP (Vorsitzender) 

Herr Hinrichs, CDU 

        Frau Stockfisch, CDU 

Herr Gutjahr, CDU (vertritt Frau Schneider)

Herr Zahn, SPD

Herr Friedrichsen, SPD 

Herr Hoffmann, SPD

Herr Ollrogge, SPD 

Herr Welsch, SPD

Herr Martens, Die Linke (bis 20:15 Uhr)

Herr Dedow, BfL (bis 20:10 Uhr)

Herr Klinkel, Bündnis 90/ Grüne (bis 20:19 Uhr)

Frau Lenz, Bündnis 90/ Grüne (bis 20:15 Uhr)

Herr Rathcke, FDP (vertritt Frau Lange) (bis 19:25 Uhr) 

Abwesende 

Ausschussmitglieder:   Frau Schneider, CDU 

        Herr Mauritz, CDU

        Frau Lange, FDP 

 

Senator:       Herr Möller 

 

 

Vertreterinnen und

Vertreter der Bereiche:   Frau Neitzke    Fachbereichscontrolling 

  Herr Hopp    Fachbereichsdienste FB 3

  Herr Rocksien    Melde- und Gewerbeangelegenheiten

  Herr Dr. Müller-Buder    Verbraucherschutz und Tiergesundheit 

  Herr Ohlow    Verkehrsangelegenheiten

  Herr Bäth    Feuerwehr

    Herr Radtke       Stadtfeuerwehrverband

    Herr Vogt       Standesamt

    Herr Dr. Hamschmidt     Gesundheitsamt

    Frau Schmittner       Frauenbüro

    Herr Lukas       Lübeck und Travemünde Marketing GmbH 

    Herr Wohlsen     Feuerwehr

    Frau Seeberger     Stabstelle Integration

Seniorenbeirat:   Herr Oldenburg (bis 17:15 Uhr) 

Polizei:    Herr Hüttmann 

    Herr Pabst

    Herr Wolff

Als Protokollführerin:   Frau Paetzold      Fachbereichsdienste FB 3

 

 

 

Öffentlichkeit :     Herr Wolfgang Piest (Präsident des VfB Lübecks) 

Mehrere Personen der Öffentlichkeit 

        Pressevertreter

Tagesordnung

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung

 

   Beratungsergebnis 

  Kenntnis  Empfehlung  vertagt 

1.        Feststellung der Beschlussfähigkeit 

         

2.        Feststellung der Tagesordnung

         

3.        Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung  

           des Ausschusses vom 07.11.2011

                                                                                                       

4.        Mitteilungen 

4.1      Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

4.1.1   Rücktritt von Herrn Zafferi (Die Linke)

4.2      Mitteilungen der Fachbereichsleitung

4.2.1   Aktueller Sachstand Feuerwehrbeschaffungskartell 

4.2.2   Glücksspielstaatsvertrag

4.2.3   Zweites Notarzteinsatzfahrzeug für die Hansestadt Lübeck 

4.2.4   Großveranstaltungen

4.2.5   Kündigung der Kooperationsvereinbarung zur Geschwindigkeits- 

           überwachung in der Hansestadt Lübeck/ ortsfeste Geschwindig- 

           keitsüberwachungsanlagen der Hansestadt Lübeck 

4.2.6   Tierpark Lübeck

4.2.7   Qualitätskonzept – Erfahrungsbericht 2011

4.2.8   Leitstellenkooperation der Feuerwehr Lübeck 

4.3      Beantwortung von Anfragen

4.3.1   Tätigkeitsbericht Ordnungsbereich

4.3.2   Jugendverkehrsschule

4.4      Polizeibeirat

4.4.1   Neonazidemonstration 2012 inkl. Anfrage von Frau Lenz (Bündnis 90/ 

 

 

           Die Grünen)

4.4.2   Rockerbanden

4.4.3   Steinwurf auf die Lübecker Synagoge

5.        Aktuelles aus der Bürgerschaft

           Es liegt nichts vor.

         

6.        Überweisungen aus der Bürgerschaft 

6.1      Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen

7.        Anträge 

7.1      Gebührenbefreiung für Lübeck-Pass-InhaberInnen bei Ausstellung von 

 

 

           Personalausweisen

8.        Vorlagen

8.1      Kommunales Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck 

8.2      Finanzplan/ Investitionstätigkeiten 2012-2015 

8.3      Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012 

9.        Berichte

9.1      Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt  

           Lübeck 2012

10.      Neue Anfragen und Verschiedenes

 

 

 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung   

11.      Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die  

           Sitzung des Ausschusses vom 07.11.2011

12.      Mitteilungen  

12.1    Fußballgewalt Lübeck

12.2    Schusswaffengebrauch am 25.09.2011 und Gefährdung von zwei  

           Polizeibeamten im Dienst

13.      Beantwortung von Anfragen

           Es liegt nichts vor.

14.      Anträge  

           Es liegt nichts vor.

15.      Vorlagen

           Es liegt nichts vor.

16.      Berichte

           Es liegt nichts vor.

17.      Neue Anfragen und Verschiedenes

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

 

  

18.      Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten 

           Beschlüsse 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und die eingeladenen Gäste 

sowie die Öffentlichkeit und die Pressevertreter.

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

 

Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung 

Herr Stier erklärt, dass es keine schriftlichen Einwände gegen Tagesordnung gegeben 

habe und schlägt folgende Änderungen vor:

 

  TOP 12.2 „Schusswaffengebrauch am 25.09.2011 und Gefährdung von zwei 

Polizeibeamten im Dienst“ im öffentlichen Teil unter TOP 4.4.4 behandeln 

  TOP 12.1 „Fußballgewalt Lübeck“ im öffentlichen Teil unter TOP 10.1 nach 

TOP 4.1.1 behandeln 

  Die TOP 4.4.1 bis 4.4.4 und TOP 10.1 nach TOP 10.1 behandeln 

  Erweiterung der Tagesordnung um TOP 13.1 „Drogendelikte bei der Feuerwehr 

Lübeck“ und TOP 13.2 „Strukturoptimierungsprogramm der Freiwilligen Feuer-

wehren“ 

Herr Möller schlägt folgende Änderung vor:

 

  Zusammenbehandlung von TOP 4.2.4 und 4.2.7 

Herr Stier möchte wissen, ob es weitere Änderungswünsche gebe.

 

 

 

Der Ausschuss verneint dies.

Herr Stier lässt über die geänderte und erweiterte Tagesordnung abstimmen. 

 

 

Der Ausschuss stellt die geänderte und erweiterte Tagesordnung einstimmig fest. 

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für 

Sicherheit und Ordnung vom 06.02.2012 

Herr Stier erklärt, dass es keine schriftlichen Einwände gegen die Niederschrift gegeben 

habe, der Bereich Recht allerdings aus Krankheitsgründen erst nach der Frist ange-

merkt habe, dass der Ausschuss bei TOP 4.2.3 „Zweites Notarzteinsatzfahrzeug für die 

Hansestadt Lübeck“ versäumt habe, Herrn Dr. Lewejohann als sachkundiger Person 

das Rederecht offiziell zu erteilen, indem darüber abgestimmt wurde. Weiter möchte 

Herr Stier wissen, ob es Änderungswünsche gebe.

Der Ausschuss verneint. 

 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift einstimmig fest.  

 

TOP 4 – Mitteilungen 

TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

Herr Stier berichtet, dass der Seniorenbeirat zusammen mit dem Bereich Recht ver-

einbart habe, dass ab sofort zwei gleichberechtigte Sitzungsteilnehmer in Ausschüssen  

teilnehmen dürften. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.1.1 – Rücktritt von Herrn Zafferi (Die Linke) 

Herr Stier teilt mit, dass Herr Zafferi (Die Linke) als stellvertretendes bürgerliches Mit-

glied des Ausschusses zurückgetreten und Herr Sascha Lütkens gewählt worden sei. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 10.1 – Fußballgewalt Lübeck (zuvor TOP 12.1) 

Herr Stier erklärt, dass der Fanblock im Stadion Lohmühle nun neu platziert worden 

sei. Man wolle in der heutigen Sitzung die Auseinandersetzungen beim Hamburger 

Schweinske-Cup, welcher am 06.01.2012 stattgefunden habe, thematisieren. Insge-

samt seien 314 Polizisten im Einsatz gewesen, es habe 90 verletzte Personen, 74 

Gewahrsamnahmen von Randalierern, 2 Festnahmen und 23 Strafanzeigen gegeben. 

Herr Pabst führt aus, dass der Schweinske-Cup seit etlichen Jahren stattfinde, der VfB Lü-

beck jedoch zum ersten Mal eingeladen worden sei. Auch Holstein Kiel und der HSV seien 

eingeladen worden. Holstein Kiel habe von sich aus abgesagt, der HSV sei von der Polizei 

um sein Fernbleiben gebeten worden und sei dieser Bitte nachgekommen. Der VfB Lübeck 

habe insgesamt 110 Karten zur Verfügung gestellt bekommen, diese seien durch einen be-

reits auffälligen Problemfan überwiegend an Ultras verkauft worden. Man sei verwundert 

gewesen, dass alle Karten verkauft worden seien, da normalerweise kein großes Interesse 

daran bestünde. Die Hamburger Polizei sei im Vorwege darüber informiert worden, dass 

überwiegend Ultras zu dem Cup erscheinen würden. So seien zwei Shuttlebusse bereit ge-

stellt worden. Die Lübecker Fanszene, hauptsächlich Ultras und Fans der Kategorie C, habe 

sich am ZOB getroffen, um von dort aus geschlossen nach Hamburg zu fahren. Es seien T-

Shirts mit der Aufschrift „Fußballbande 1919“ getragen worden. Am Hamburger Hauptbahn-

hof seien noch circa 40 HSV-Fans zu der Gruppe dazugestoßen. Die Gruppe sei durch einen 

Nebeneingang in die Veranstaltungshalle geleitet worden, schon hierbei habe es Auseinan-

 

 

 

dersetzungen mit Pfeffersprayeinsatz seitens der Polizei gegeben. Die Halle sei nicht für 

eine Fantrennung geeignet. Durch die Toilettenräume, welche von beiden Seiten begehbar 

seien, könne man schnell auf die gegenüberliegende Seite gelangen. Das erste Spiel sei 

ohne Probleme verlaufen, danach habe es auf der Toilette Auseinandersetzungen gegeben. 

Die VfB Lübeck-Fans seien auf die Seite des FC St. Pauli gelangt und hätten deren Fahnen 

abgerissen. Daraufhin hätten die FC St. Pauli- Fans die Tribüne erklettert. Die Polizei forder-

te die Ultras des VfB Lübeck auf, die Halle zu verlassen, dies sei befolgt worden. In der Halle 

habe es weitere Angriffe des FC St. Pauli auf die Polizei und Einrichtungsgegenstände der 

Halle gegeben. Alle 74 Festnahmen seien FC St. Pauli-Fans gewesen. Gegen zwei VfB Lü-

beck – Fans würden Ermittlungsverfahren laufen, eins aufgrund Verwendens von Kennzei-

chen verfassungswidriger Organisationen, das andere aufgrund von Landfriedensbruch. Der 

Cup sei nicht vom DFB veranstaltet worden. Der szenekundige Beamte aus Lübeck habe der 

Hamburger Polizei im Vorfeld des Spiels Informationen angeboten, diese habe aber auf eine 

Zusammenarbeit verzichtet.

Herr Stier bittet darum, dass Herr Pabst noch einmal erklärt, in welchem Verhältnis die ver-

schiedenen Vereine zueinander stünden.

Herr Pabst antwortet, dass der HSV und der FC St. Pauli verfeindet seien, ebenso der VfB 

Lübeck und der FC St. Pauli. Der HSV und der VfB Lübeck seien befreundet. 

Herr Stier stellt den Antrag, den Präsidenten des VfB Lübeck Herrn Piest als sachkundige 

Person im Ausschuss anzuhören und ihm das Rederecht zu erteilen. 

 

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 14 Ja-Stimmen,  

0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu. 

Herr Zahn erklärt, dass der Fanbeauftragte des VfB Lübeck gewusst habe, dass es zu 

Auseinandersetzungen kommen werde und möchte wissen, wie die Hamburger Polizei 

Erkenntnis über das Gewaltpotenzial erlangt habe.

Herr Pabst antwortet, dass er als szenekundiger Beamter die Zahlen direkt an die 

Hamburger Polizei weitergegeben habe.

Herr Piest fügt hinzu, dass die Sicherheit durch die Polizei gewährleistet worden sei, 

soweit es dieser möglich gewesen sei. Der Informationsfluss sei wie gewohnt gelau-

fen. Er wisse nicht, in wie weit der Veranstalter mit der Polizei kooperiert habe. Der 

DFB bedaure die Vorfälle. Herr Kißlinger vom DFB werde in naher Zukunft nach Lü-

beck kommen, um sich die Sicherheitsveränderungen anzuschauen. Das Image des 

VfB Lübeck sei durch den Vorfall geschädigt worden, dies sei bedauerlich, acht Per-

sonen würden Stadionverbote erhalten. Einer der Althooligans sei ebenfalls beim 

Schweinske-Cup dabei gewesen, dieser habe bereits einige Stadionverbote und sei 

der rechten Szene zuzuordnen.

Herr Stier fragt nach, ob auch bei den acht Personen, die Stadionverbote erhalten 

würden, ein verstärktes Aufkommen von rechter Gesinnung zu beobachten sei. 

Herr Hüttmann erklärt, dass dies bei dem Fan der Fall sei, gegen den ein Ermittlungs-

verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 

geführt werde. Ansonsten seien keine festen Strukturen erkennbar, es handele sich 

um einzelne Mitläufer.

Herr Martens sagt, dass er es für grob fahrlässig halte, dass ein bekannter Problemfan 

die Karten für das Spiel erhalten habe, um diese zu verkaufen.

 

 

 

Herr Piest antwortet, dass er diese Mitteilung nicht teile. Selbst wenn die Karten nicht 

verkauft worden wären, wäre es nach seiner Auffassung zu Auseinandersetzungen vor 

der Halle gekommen. 

Herr Stier entgegnet, dass niemand die Schuld auf sich nehmen wolle und fragt nach, 

ob Stadionverbote keine Auswirkungen auf private Veranstaltungen hätten. 

Herr Piest berichtet, dass ein Stadionverbot nur bei Spielen des DFB gelte, nicht aber 

bei Privatspielen. Er wisse nicht, was man gegen die Weitergabe der Karten hätte tun 

können, personenbezogene Karten seien nicht umsetzbar. 

Herr Hüttmann führt aus, dass es seit den Umbaumaßnahmen an der Lohmühle keine 

Ausschreitungen mehr gegeben habe. Die Halle in Hamburg sei schlichtweg ungeeig-

net gewesen.

Frau Lenz fragt nach, warum die Fans des VfB Lübeck in die Halle gelassen worden 

seien, obwohl es schon am Eingang Rangeleien mit Pfeffersprayeinsatz gegeben ha-

be.

Herr Stier erklärt, dass dies nur die Hamburger Polizei beantworten könne, diese habe 

die Zusammenarbeit mit der Lübecker Polizei abgelehnt. 

Herr Rathcke informiert sich, was für Maßnahmen nun getroffen würden. 

Herr Piest antwortet, dass man sich in Zukunft überlegen werde, auf welche Spiele 

man gehe. Die Stadionverbote hätten bei der privaten Veranstaltung nicht gegolten. 

Herr Hüttmann entgegnet, dass der Veranstalter diese aber hätte übernehmen kön-

nen.

Herr Dedow sagt, dass dies einem Überwachungsstaat gleich komme. Man könne 

Krawall nicht ganz verhindern.

Herr Hüttmann führt aus, dass man hier ganz klare Grenzen ziehen müsse, was ein 

Überwachungsstaat sei und was nicht. Es gebe Vorschriften, die man einhalten müs-

se. Er halte es für notwendig, dass sich im Vorfeld einer solchen Veranstaltung über 

mögliche Stadionverbote informiert werde. 

Herr Hoffmann berichtet, dass die Stadt mit dem VfB Lübeck einen schweren Weg 

gegangen sei und diese auch weiterhin zur Seite stehen werde. Was in anderen Orten 

geschehe, kann man hier nicht beeinflussen. 

Herr Piest erklärt, dass der Verein überlege, einen „Sicherheitsausschuss Fußball“ zu 

gründen und es wünschenswert sei, dass ein bis zwei Mitglieder des Ausschusses für 

Sicherheit und Ordnung diesem beisitzen würden.

Frau Lenz möchte wissen, wie viele Personen explizit rechtsradikale Äußerungen ge-

macht hätten und wie viele Mitläufer es gebe.

Herr Hüttmann wiederholt, dass derzeit nur eine Straftat bekannt sei, die Auswertung 

aber noch nicht abgeschlossen sei.

Herr Piest fügt hinzu, dass er eine Person kennt, die sich seit 20 Jahren an den Kra-

wallen beteilige, mehr Erkenntnisse habe er nicht.

Herr Stier schlägt vor, sich am 11.03.2012 um 14 Uhr das Spiel VfB Lübeck gegen 

Holstein Kiel anzuschauen.

 

 

 

Herr Zahn fragt nach, ob das neue Sicherheitskonzept bei dem Spiel gegen Magde-

burg funktioniert habe.

Herr Hüttmann bejaht dies und führt aus, dass es keinerlei Schwierigkeiten gegeben 

habe. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.4 – Polizeibeirat 

TOP 4.4.1 – Neonazidemonstration 2012 inkl. Anfrage Frau Lenz (Bündnis 90/ Die 

Grünen) 

Herr Hüttmann berichtet, dass es derzeit eine Demonstrationsanmeldung der NPD für 

den 31.03.2012 gebe, welche dieselbe Route wie im Vorjahr enthalte. Konkurrierende 

Veranstaltungen seien in der Innenstadt und erstmals auch im selben Gebiet wie dem 

der NPD- Demonstration angemeldet. Nun müsse die Versammlungsbehörde zusam-

men mit der Polizei schauen, wie welche Veranstaltung durchsetzbar sei. Die Frage 

nach einem Verbot der rechten Demonstration sei noch ungeklärt. Die Anforderungen 

für solche ein Verbot sei sehr hoch, man versuche sehr intensiv mit der Versamm-

lungsbehörde zu arbeiten. Es werde geprüft, ob ein Verbot oder Einschränkungen 

möglich seien. Im Moment sortiere man alle Anmeldungen und entwerfe einen Ablauf-

plan. Die Polizei bereite sich auf eine mögliche Demonstration vor. Oberstes Ziel wird 

es wieder sein, konkurrierende Kundgebungen und Demonstrationen auseinander zu 

halten. 

Herr Oldenburg verlässt die Sitzung um 17:15 Uhr. 

Herr Möller erklärt, dass man in diesem Jahr in einer besonderen Lage sei, da der so-

genannte „Bombenterror“ genau 70 Jahre her sei und aufgrund der Erkenntnisse über 

den Neonaziterror. Auch jüngste Ereignisse würden berücksichtigt, insbesondere die 

Vorfälle in Ratzeburg und die Umbenennung der „Dr.-Julius-Leber-Straße“ in „Rudolf-

Brüggmann-Straße“ durch Neonazis. Es werde noch in der laufenden Woche ein Ge-

spräch mit dem Innenministerium geben, der Bereich Recht verfolge die aktuellen 

Rechtssprechungen und werte Erkenntnisse aus.

Herr Zahn bittet darum, in der März-Sitzung im nichtöffentlichen Teil noch einmal über 

den aktuellen Stand informiert zu werden.

Herr Hüttmann und Herr Möller sagen dies zu.

Frau Lenz fragt nach, ob die Stadt, neben der Polizei, auch mit anderen Gruppierungen 

zusammen arbeite und wie viele Polizisten eingesetzt würden. 

Herr Hüttmann antwortet, dass die Antifa der Polizei durch die Blockaden die Arbeit 

schwer mache. Man sei nicht komplett dialoglos, eine Zusammenarbeit sei aber bei-

derseits ausgeschlossen. Über die Anzahl der Einsatzkräfte sei noch nicht entschie-

den, dies sei abhängig von der tatsächlichen Situation. 

Herr Möller führt aus, dass auch die Stadt nicht mit der Antifa zusammenarbeite, man 

aber gerne Informationen erhalten würde, da auch die Antifa Erkenntnisse über Neo-

nazis hätten. Oberstes Ziel der Stadt sei es, einen friedlichen Tag zu erleben. 

Herr Martens möchte wissen, was geschehe, wenn die Neonazis trotz Verbot nach 

Lübeck kämen.

Herr Hüttmann erklärt, dass diese bei einem Verbot keine Chance hätten, sich in Lübeck zu 

versammeln. Es werde auch dann ein Polizeiaufgebot geben. Er fügt hinzu, dass Frau Lenz

 

 

 

einige Fragen eingereicht habe, welche er gerne beantworte. Zuerst sei die Frage gewesen, 

ob die bisherigen Erkenntnisse über die Terrorgruppe aus Thüringen zu einer Neubewertung 

der rechtsextremen Gefahr in Lübeck führe und welche praktischen Konsequenzen diese 

Neubewertung habe. Derzeit könnten keine aktuellen konkreten Bezüge zu Lübeck hergelei-

tet werden. Auch die Frage, ob es neue, polizeiliche Handlungskonzepte für Lübeck gebe, 

verneine er. Weiter frage Frau Lenz, wie sich der Datenaustausch und Informationsaus-

tausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei gestalte. Der Austausch zwischen dem Ver-

fassungsschutz Schleswig-Holstein und der Landespolizei/dem Landeskriminalamt, Abtei-

lung 3/ Polizeilicher Staatschutz erfolge im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelun-

gen. Auf die Frage, welche Schlüsse für die hiesige Arbeit aus den Fehlern der Ermittlungs-

behörden gezogen würden, könne er sagen, dass die Evaluation der Ermittlungsergebnisse 

anderer Landesbehörden der Polizei Lübeck nicht vorliege. Ein Einfluss auf das Handeln der 

Lübecker Ermittlungsbehörden sei daher nicht gegeben. Weiter sei gefragt worden, ob es in 

den vergangenen zehn Jahren Delikte an Menschen mit Migrationshintergrund gegeben ha-

be, bei denen sich ein rechtsextremer Hintergrund nicht ausschließen lasse oder solche, die 

sich gegen die Religion des Opfers wenden würden. Hier dürfte es sich um Delikte handeln, 

die im Definitionssystem PMK unter „fremdenfeindlich“ subsumiert würden bzw. bei denen 

sich diese Tatmotivation nicht gänzlich ausschließen lasse. Aufgrund der sehr allgemeinen 

Fragestellung sei hier in der Kürze der Zeit keine seriös recherchierte Antwort möglich. Im 

neu geschaffenen Gemeinsamen Abwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremis-

mus/Rechtsterrorismus (GAR) würden diesbezüglich retrograde Erhebungen und Überprü-

fungen durchgeführt. Folgend habe Frau Lenz wissen wollen, ob es in den vergangenen 10 

Jahren Kapitaldelikte an Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht aufgeklärt wurden. 

Die Mordkommission Kiel führe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tö-

tungsdelikts zum Nachteil eines deutschen Staatsangehörigen afghanischer Herkunft. Die 

bisherigen Ermittlungen hätten nicht zur Überführung eines Tatverdächtigen geführt. Das 

Motiv der Tat werde im persönlichen Bereich vermutet. Die Mordkommission Lübeck führe 

ein Verfahren wegen Verdachts des Mordes an einem seit dem 15.06.2005 vermissten 14 

jährigen türkischen Jungen aus Schwarzenbek. Am 13.09.2006 sei die skelettierte Leiche 

des Vermissten im ‚Rülauer Forst’ bei Schwarzenbek aufgefunden worden. Anhaltspunkte für 

eine rechtsextreme/ fremdenfeindliche Tatmotivation hätten sich im gesamten Ermittlungs-

verlauf nicht ergeben, diese sei jedoch nicht gänzlich auszuschließen, da die Tat bisher nicht 

habe aufgeklärt werden können. Ob die neuen Erkenntnisse über die rechtsextremen Taten 

zu einer Neubewertung der Lübecker Brandanschläge, insbesondere in der Hafenstraße 

führten, verneine er. Auf die Frage, welche Erkenntnisse es zur rechtsextremen Szene in 

Lübeck gebe, könne er sagen, dass im Verfassungsschutzbericht 2010 ausgeführt sei, dass 

der Bereich Lübeck nach wie vor zu den regionalen Schwerpunkten des Rechtsextremismus 

in Schleswig-Holstein zähle. Die hier beobachteten Aktivitäten würden die unmittelbare Ver-

knüpfung von NPD und „Freien Nationalisten“ schon seit Jahren besonders deutlich belegen. 

Derzeit gehe der Verfassungsschutz von einem extremistisch geprägten Personenkreis von 

etwa 50 bis 60 im Bereich Lübeck aus. Der aktionistische Unterstützerkreis liege bei ge-

schätzten 150 bis 180 Personen. Die rechte Szene habe Schwierigkeiten, sich zu ordnen, da 

es viele kleine Gruppierungen gebe. Ob die neuen Erkenntnisse Auswirkungen auf die Poli-

zeistatistik hätten, verneine er ebenfalls, da die Polizeistatistik eine Ausgangsstatistik erfass-

ter Straftaten sei. Die benannten Erkenntnisse hätten auf diese Statistik keinen Einfluss. 

Frau Lenz nächste Frage laute, wie sich die Zusammenarbeit der Polizei mit der Lübecker 

Verwaltung und Gremien gestalte, die sich mit Rechtsextremen befassen. Die Polizeidirekti-

on Lübeck arbeite eng mit der Verwaltung der Hansestadt Lübeck zusammen. Es sei eine 

Informationssammelstelle bei der Bezirkskriminaldirektion eingerichtet, die unter anderem 

auch den Informationsfluss vom und zum Innenministerium und Landeskriminalamt koordi-

niere. Weiter heiße es im Fragenkatalog, ob zum Beispiel die Reden der Nazis beim alljährli-

chen Aufmarsch im März aufgezeichnet, ausgewertet und der Lübecker Verwaltung zur Ver-

fügung gestellt würden. Die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen im Bereich des Ver-

sammlungsrechtes regele sich aus § 12a Versammlungsgesetz. Die angefertigten Aufnah-

men der Redebeiträge seien entsprechend gelöscht worden, da Straftatbestände nicht erfüllt 

seien. Ob es ein Präventions- und Schutzkonzept, zum Beispiel für Flüchtlingsunterkünfte, 

gebe, beantworte er so, dass es zurzeit gibt es in Lübeck keine Unterkünfte gebe, für die

 

 

 

besondere Schutzmaßnahmen der PD Lübeck angeordnet worden seien. Anders sei es zum 

Beispiel bei der Lübecker Synagoge, für welche besondere Schutzmaßnahmen getroffen 

würden.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

Herr Dr. Müller-Buder verlässt die Sitzung um 17:35 Uhr.  

TOP 4.4.2 – Rockerbanden 

Herr Wolff berichtet, dass es einen großen Polizeieinsatz bei dem Hells Angels Charter 

in Kiel gegeben habe, da der Innenminister ein Verbot des Charters ausgesprochen 

habe. Auch in Lübeck gebe es seit 2010 ein Hells Angels Charter. Die Kieler Hells An-

gels hätten insgesamt circa 25 Mitglieder, die für ihre Kriminalität bekannt seien, vor 

allem in Rotlichtviertel. Vor Erlass der Verbotsverfügung habe es lange Ermittlungen 

gegeben und auch die Hells Angels Flensburg seien verboten worden. Ebenfalls seien 

die Neumünsteraner Bandidos verboten worden. Man stelle sich die Frage, warum 

man nicht ein landesweites Verbot ausspreche. Da es in Schleswig-Holstein keinen 

Dachverband der Hells Angels gebe, sei für jede Niederlassung eine einzelne Verbots-

verfügung notwendig. In Lübeck seien derzeit keine aktuellen Straftaten bekannt, so-

dass zeitnah kein Verbot ausgesprochen werde. Das Lübecker Charter habe Verbin-

dung zu dem Kieler Charter, da bei einer Neueröffnung eines Charters häufig fünf bis 

sieben Personen aus einem anderen Charter mitwirken. Dies sei auch in Lübeck der 

Fall gewesen. Die Lübecker Niederlassung habe insgesamt 15 Mitglieder, davon seien 

10 Personen Full-Member. Bisher gebe es keine Erkenntnisse darüber, ob sich die 

Kieler dem Lübecker Charter anschließen. Weiter sei auszuführen, dass der Verkauf 

von 81er-Bier und dem Label legal sei. In Lübeck gebe es Gaststätten und Tattoostu-

dios der Hells Angels. Die Polizei stehe in Kontakt mit dem Präsidenten der Hells An-

gels, größere Veranstaltungen würden gemeldet, die Mitglieder würden den Eindruck 

machen, dass sie keine Probleme haben wollen. Auch der Supporter-Club „Red Devils 

Lübeck“ sei unauffällig. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.4.3 – Steinwurf auf die Lübecker Synagoge 

Herr Hüttmann führt aus, dass am frühen Vormittag des 01.01.2012 zwei männliche 

Personen Steine in Richtung Synagoge geworfen und dabei vier Fensterscheiben be-

schädigt hätten. Unmittelbar in Tatortnähe seien die beiden Tatverdächtigen gestellt 

worden. Gegen 14.30 Uhr habe der Polizeibeamte der Objektschutzwache bei der Lübecker 

Synagoge zwei Männer zunächst hinter der Grundstücksmauer entlang gehen sehen. Im 

Bereich des Toreinganges habe der Beamte wahrgenommen, wie die beiden Männer 

Wurfbewegungen ausgeführt hätten. Im Anschluss hätten Fensterscheiben geklirrt. Die bei-

den Täter hätten sich in Richtung Mühlenstraße entfernt. Dort habe man um 14.33 Uhr 

beide Tatverdächtige (20, 28 Jahre) stellen können. Zunächst sei die Personalienfeststellung 

erfolgt. Gegen 15.47 Uhr seien die beiden Tatverdächtigen erneut am Tatort erschienen und 

es sei eine vorläufige Festnahme erfolgt. Beide seien zum Behördenhochhaus verbracht 

worden. Ein 20-jähriger Tatverdächtiger stamme aus Lübeck. Er sei deutlich alkoholisiert 

gewesen. Ein freiwilliger Test habe einen vorläufigen Promillewert von 2,23 ergeben. Der 

zweite Tatverdächtige sei 28 Jahre alt. Er stamme aus Tunesien und habe die deutsche 

Staatsangehörigkeit. Er habe einen gerichtlich bestellten Betreuer. Der Mann sei nur leicht 

alkoholisiert gewesen. Ein freiwilliger Test habe 0,5 Promille als vorläufigen Wert ergeben. 

Beide Männer seien nach einer ersten Vernehmung und erkennungsdienstlichen 

Maßnahmen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck entlassen worden. Hinweise 

auf eine Tatbegehung mit staatsschutzrechtlichem Bezug seien zurzeit nicht gegeben. Beide 

seien diesbezüglich bisher nicht in Erscheinung getreten. An der Synagoge seien jeweils 

zwei Fensterscheiben im 1. Stock sowie im 2. Stock durch Steinwürfe beschädigt worden. 

Die Steine hätten je zirka drei bis fünf Zentimeter im Durchmesser und seien sichergestellt

 

 

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worden. Es seien Ermittlungsverfahren hinsichtlich einer gemeinschädlichen Sachbeschädi-

gung eingeleitet worden.

Herr Hoffmann erklärt, dass die Tat verurteilenswert sei, man müsse aber beachten, 

dass sich die Täter hätten entschuldigen wollen. Es sei positiv, dass kein rechtsradika-

ler Hintergrund bestehe, er frage sich aber, ob eventuell ein antisemitischer Hinter-

grund bestehe.

Herr Hüttmann antwortet, dass dies nicht völlig auszuschließen sei, es aber keinerlei 

Erkenntnisse darüber gebe. Der Vater eines Täters sei ebenfalls Jude. 

Herr Stier möchte wissen, wie eine solche Tat möglich gewesen sei, obwohl das Ob-

jekt unter besonderen Schutzmaßnahmen der Polizei stehe. 

Herr Hüttmann erklärt, dass die Polizeikräfte nicht immer Einblick auf die gesamte 

Straße hätten und eine solche Tat in Sekundenschnelle geschehen könne. Es sei dar-

auf reagiert worden, verhindern könne man eine solche Tat leider nicht immer. In na-

her Zukunft würden an der Synagoge umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgenom-

men, er werde mit der jüdischen Gemeinde Gespräche darüber führen, ob auch die 

Sicherheitstechnik verbessert werden könnten.

Herr Dedow sagt, er wundere sich, dass das Thema so hoch aufgehängt werde, es 

gebe viele andere Taten, die auch einen rechten Hintergrund haben könnten. 

Herr Hoffmann antwortet, dass man aufgrund der deutschen Geschichte mit diesem 

Thema besonders sensibel umgehen müsse. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.4.4 – Schusswaffengebrauch am 25.09.2011 und Gefährdung von zwei Po-

lizeibeamten im Dienst (zuvor TOP 12.2) 

Herr Dr. Hamschmidt erklärt, dass sich das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psy-

chisch kranker Menschen (PsychKG) grundsätzlich in zwei Teile gliedere. Zum einen 

gehe es um Hilfen zum anderen um die Unterbringung in einem Krankenhaus, die so-

genannte Zwangseinweisung. Eine Zwangseinweisung finde unter anderem statt, 

wenn eine Person ihr Leben, ihre Gesundheit oder Rechtsgüter anderer erheblich ge-

fährden würde und die Gefahr nicht anders abgewendet werden könne. Eine solche 

Gefahr bestehe insbesondere dann, wenn sich die Krankheit so auswirke, dass ein 

schadenstiftendes Ereignis unmittelbar bevorstehe oder unvorhersehbar sei, jedoch 

wegen besonderer Umstände jederzeit damit gerechnet werden müsse. Die Polizei 

informiere das Gesundheitsamt, welches dann ein Gutachten erstelle, bei dem abge-

wogen werde, ob die Person zwangseingewiesen werden müsse, freiwillig in ein Kran-

kenhaus gehe oder sogar wieder entlassen werden könne. Im Falle der Entscheidung 

für eine Zwangseinweisung müsse ein Richter innerhalb von 24 Stunden entscheiden, 

ob diese rechtens sei. Wenn sich eine eingewiesene Person innerhalb dieser 24 Stun-

den wieder gesund fühle und entlassen werden will, entscheide darüber ein Arzt. Über 

eine Zwangseinweisung würden die Angehörigen nur informiert, wenn der Betroffene 

dem zustimme, bei Minderjährigen würden immer die Angehörigen benachrichtigt. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

Herr Dr. Hamschmidt verlässt die Sitzung um 18:20 Uhr.

 

 

11  

 

TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

TOP 4.2.5 – Kündigung der Kooperationsvereinbarung zur Geschwindigkeits-

überwachung in der Hansestadt Lübeck durch die Polizeidirektion Lübeck/ orts-

feste Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der Hansestadt Lübeck 

Herr Möller teilt mit, dass die Landespolizei aufgrund ihrer derzeitigen Personalsituati-

on die Vereinbarung über das Verfahren der Geschwindigkeitsüberwachung mit der 

Hansestadt Lübeck zum 01.01.2013 gekündigt habe. Aufgrund dessen habe sich die 

Verwaltung weiter mit der Frage der Anschaffung von ortsfesten Geschwindigkeits-

überwachungsanlagen beschäftigt und das Konzept über die 28 Blitzersäulen umges-

taltet.

Herr Hüttmann führt aus, dass sich die Polizeidirektion Lübeck damit beschäftige, wie 

sie ihre Kräfte am effektivsten zuordnen könne. Trotz erhöhten Bedarfs gebe es keine 

Personalverstärkung. Beispielsweise bei der IT-Kriminalitätsverfolgung sei ein starker 

Bedarfsanstieg zu verzeichnen, auf den man nun einen Schwerpunkt setzen wolle. Die 

Geschwindigkeitsüberwachung sei zwar ein wichtiges Thema, allerdings laufe diese in 

Lübeck sehr gut, sodass die Geschwindigkeit in Lübeck seit sechs Jahren nicht mehr 

Hauptunfallursache sei. Das Verhalten der Kfz-Fahrer habe sich, aufgrund der Gefahr 

geblitzt zu werden, verbessert. Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung könne wei-

terhin durch die Verwaltung wahrgenommen werden. Die Polizei werde ihre Überwa-

chung nicht vollständig einstellen, sondern nur die regelmäßigen Kontrollen würden 

Ende 2012 wegfallen.

Herr Möller erklärt, dass die Vereinbarung seit 1996 bestehe und zu Verbesserungen 

der Geschwindigkeitslage geführt habe. Er bedaure, dass sich die Polizei für diese 

einseitige Kündigung entschieden habe, die Stadt aber keine finanziellen Mittel für die 

Mehrarbeit, die auf sie zukomme, erhalte. Man rechne mit circa 1.300 Überwachungs-

mehrstunden, dies sei bei der aktuell schwierigen Haushaltslage kritisch. 

Herr Zahn berichtet, dass er die Entscheidung ebenfalls bedaure und fragt nach, ob es 

sich bei den Beamten um Neumünsteraner handele.

Herr Hüttmann antwortet, dass es sich um drei bis vier Beamte der Lübecker Polizei 

handele. Dies habe die Polizeidirektion Lübeck selbst entschieden. 

Herr Klinkel befürchtet, dass die Berichterstattung in den Medien schnell zu Irrtümern 

bei der Bevölkerung führen könne und schneller gefahren werde, weil man davon aus-

gehe, dass nicht mehr kontrolliert werde. Dadurch könne sich die Statistik wieder ver-

schlechtern.

Frau Lenz fragt nach, ob auch die Unfallschwere abgenommen habe. 

Herr Hüttmann antwortet, dass die Unfallschwere bundesweit abgenommen habe, die 

Werte für Lübeck könnten bei Bedarf gelegentlich noch ergänzt werden. 

Herr Hoffmann möchte wissen, wo die eingesparten drei bis vier Polizeikräfte in Zu-

kunft eingesetzt würden.

Herr Hüttmann erläutert, dass diese in anderen Bereichen eingesetzt würden, zum 

Beispiel habe die Begleitung von Schwerlasttransporten enorm zugenommen. Man 

hoffe auf ein Gesetz, das privaten Firmen ebenfalls ermögliche, diese Aufgabe zu 

übernehmen.

Herr Hoffmann fragt weiter, wie viele Personen bei der Stadtverwaltung in der Ver-

kehrsüberwachung beschäftigt seien.

 

 

12  

 

Herr Ohlow antwortet, dass es zehn Planstellen gebe, die Mitarbeiter würden im Zwei-

Schicht-Betrieb eingesetzt. Mit den vorhandenen städtischen MitarbeiterInnen des Ord-

nungs- und Verkehrsdienstes könne die entstehende Lücke allerdings nicht gefüllt 

werden.

Herr Hoffmann erkundigt sich, ob es durch die Kündigung der Polizei auch Einschrän-

kungen bei der Überwachung durch die Stadt geben werde. 

Herr Ohlow antwortet, dass es in Lübeck zu einer spürbaren Reduzierung der Ge-

schwindigkeitsüberwachung kommen werde. Die Stadt habe dadurch mehr Standpunk-

te zu bedienen und einige würden seltener angefahren als bisher. 

Herr Möller fügt hinzu, dass mit dem Personal auch ein Fahrzeug und ein Überwa-

chungsgerät wegfallen würden, da dies dann von der Landespolizei in einer anderen 

Direktion eingesetzt würde.

Herr Zahn erkundigt sich, ob der Ordnungsdienst in Zukunft auch Fahrradfahrer anhal-

ten dürfe, da dies bisher nur die Polizei dürfe.

Herr Hüttmann verneint dies.

Herr Dedow fragt nach, ob es neben den Fahrradfahrern noch andere Fälle gebe, bei 

denen nicht vollstreckt werden könne.

Herr Ohlow antwortet, dass bei ausländischen Fahrzeugen eine Ahndung schwer mög-

lich sei.

 

Herr Hüttmann, Herr Pabst und Herr Wulff verlassen die Sitzung um 18:40 Uhr.  

Herr Ohlow berichtet, dass man durch den Verlust des Polizeifahrzeuges ein älteres 

Ersatzfahrzeug wieder nutzen müsse. Ergänzend zu dem Bericht „Einrichtung von orts-

festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zur Reduzierung der Lärmbelastung“ 

vom 18.08.2011 habe es weitere Überlegungen zu dem Thema gegeben. Auch ein 

Mietkauf sei in Betracht gezogen worden. Es gebe noch die Möglichkeit, einen Förder-

beitrag für Lärmschutzmaßnahmen von bis zu 240.000 Euro vom Bund zu erhalten. 

Insgesamt 25 Kreise bzw. kreisfreie Städte könnten diesen erhalten. Dafür müsse man 

sich bewerben, Antragsfrist sei der 15.03.2012. Die Abteilung „Lärmschutz“ werde die-

se Aufgabe übernehmen, falls eine Teilnahme Lübeckers erwünscht sei. 

Herr Ollrogge sagt, dass der Lärmschutz im Vordergrund stehe. Er sei mit der Situation 

in Kücknitz unzufrieden. Viele Verkehrsteilnehmer wüssten, dass eine der Spuren nicht 

geblitzt werde und würden auf dieser schneller fahren. 

Herr Möller entgegnet, dass sich die Lage dort laut Äußerungen der Anwohner verbes-

sert habe, seitdem dort Tempo 60 erlaubt sei. Teilweise werde die stationäre Überwa-

chung durch mobile Messungen ergänzt.

Frau Stockfisch fragt nach, wie hoch Lübecks Chancen seien, den Förderbeitrag zu 

erhalten.

Herr Ohlow antwortet, dass er darüber noch keine Erkenntnisse habe. 

Herr Möller erklärt, dass im Haushalt 250.000 Euro als eigene Leistung der Hansestadt 

Lübeck angemeldet worden seien, diese habe der Bereich Haushalt und Steuerung 

zunächst komplett gestrichen.

 

 

13  

 

Herr Hoffmann möchte wissen, wie viel teuerer der Mietkauf würde. 

Herr Ohlow erörtert, dass man einen niedrigen Zinssatz erwarten könne, den genauen 

Unterschied könne er aber noch nicht sagen.

Frau Lenz bittet darum, hierzu Zahlenmaterial zu erhalten. 

Herr Möller sagt zu, dem Protokoll die vorgestellte Kostenliste beifügen zu lassen ( An-

lage 1 ). 

Herr Rathcke erwähnt, dass der Aufwand und der Ertrag bei einem annähernd gleich 

seien und fragt nach, ob die Personalkosten schon mit einberechnet seien. 

Herr Möller bejaht dies. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.4 – Großveranstaltungen und  

TOP 4.2.7 – Qualitätskonzept - Erfahrungsbericht 2011 

Herr Möller erklärt, dass sich die Arbeitsgruppe „Großveranstaltungen“ weiterhin treffe, 

um ein Qualitäts- und Sicherheitskonzept, welches den Veranstaltern als Leitfaden 

dienen solle, zu erstellen.

Herr Lukas führt aus, dass man alle Großveranstaltungen nach 36 Einzelkriterien be-

werte. Jeder Veranstalter werde künftig bei Anmeldung eines Termins eine Checkliste 

und einen Vordruck erhalten, den er ausfüllen müsse. Wenn der LTM das Kurzkonzept 

vorliege, werde dieses an die beteiligten Bereiche weitergeleitet. 

Herr Wohlsen fügt hinzu, dass auf dem Handout für die Veranstalter bereits Feuer-

wehrzufahrten, Hydranten, Fluchtwege und weiteres eingezeichnet werden sollten. Das 

Sicherheitskonzept komme zum Einsatz, wenn eine Veranstaltung 5.000 Besucher 

oder mehr erwarte oder wenn die Art der Veranstaltung ein hohes Gefährdungspoten-

zial berge, beispielsweise bei rivalisierenden Gruppen oder zu erwartendem erhöhtem 

Alkoholverzehr. Auch die Verkehrssituation werde bei jeder Veranstaltung im Vorwege 

geprüft und entsprechende Auflagen erteilt.

Herr Lukas erklärt, dass es eine Homepage geben werde, auf der man sich vor Anmel-

dung einer Veranstaltung informieren könne.

Herr Zahn fragt nach, ob die Auflagen nur für Veranstaltungen der LTM gelten würden. 

Herr Lukas antwortet, dass die Auflagen für alle Veranstaltungen gelten würden, bei 

Sportvereinen und ähnlichem gebe es aber teilweise Besonderheiten. 

Herr Möller erörtert, dass in der Arbeitsgruppe alle Veranstalter an einem Tisch säßen. 

Ziel des Konzeptes sei die Erhöhung der Sicherheit. München beispielsweise habe ein 

hervorragendes Sicherheitskonzept, die „Wies’n“- Veranstalter würden sich aber gegen 

die Auflagen sträuben.

Herr Martens möchte wissen, ob das neue Konzept eine Kostensteigerung für die Ver-

anstalter bedeute.

Herr Möller antwortet, dass dies nicht unbedingt der Fall sein müsse. Man müsse sich 

nur an die Auflagen halten. Wenn ein Budenbesitzer auf dem Weihnachtsmarkt seinen 

Stand beispielsweise zu weit auf dem Weg stehen habe, müsse er diese noch einmal 

umstellen, dies könne Mehrkosten mit sich tragen.

 

 

14  

 

Frau Stockfisch bemängelt, dass die Buden auf dem Weihnachtsmarkt teilweise sehr 

eng aneinander stünden. Sie frage sich, ob dort die Rettungswege eingehalten würden. 

Herr Lukas antwortet, dass die Aufstellung in Abstimmung mit den Ämtern erfolge. 

Herr Wohlsen fügt hinzu, dass die Feuerwehr im Falle eines Notfalls mit dem Lösch-

fahrzeug nicht zwischen die Buden fahre, sondern von der Fußgängerzone aus agiere. 

Der Weihnachtsmarkt stünde unter ständiger Beobachtung, sodass eventuelle Brände 

schnell entdeckt und gelöscht würden.

Herr Dedow fragt nach, ob die Verkehrsführung nach bestimmten Veranstaltungen 

geändert werde.

Herr Lukas antwortet, dass es beispielsweise beim R.SH-Kindertag eine Änderung der 

Verkehrsführung gebe, bei dem Travemünder Feuerwerk aber nicht. Beispielsweise 

würden Einbahnstraßen und Ampelschaltungen geändert oder der ÖPNV durch Shut-

tlebusse entlastet. Dies ordne gegebenenfalls die Straßenverkehrsbehörde an. 

Frau Lenz möchte wissen, ob man den Veranstaltern nicht in Zusammenarbeit mit dem 

ÖPNV auch Konzepte anbieten könne. Außerdem habe sie von sogenannten „grünen 

Veranstaltungen“ gehört. Man könne den Veranstaltern verschiedene Modelle anbie-

ten.

Herr Lukas erklärt, dass dies teilweise bereits, in Form von Shuttlebussen oder erwei-

terten Zugangeboten, getan werde. Eine „grüne Veranstaltung“ werde nach sechs Kri-

terien bewertet, beispielsweise Mülltrennung. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

Herr Rathcke, Herr Lukas und Herr Wohlsen verlassen die Sitzung um 19:25 Uhr. 

TOP 4.2.2 – Glücksspielstaatsvertrag 

Herr Möller erklärt, dass das Thema „Glücksspielstaatsvertrag“ durch ein Missver-

ständnis auf die Tagesordnung gelangt sei und nicht im Ausschuss besprochen wer-

den solle. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.1 – Aktueller Sachstand Feuerwehrbeschaffungskartell 

Herr Möller teilt mit, dass das Bundeskartellamt gegen drei Hersteller von Feuerwehr-

fahrzeugen Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von 20,5 Millionen Euro erlassen 

habe, ein viertes Verfahren sei nicht abgeschlossen. Nun werde der Deutsche Städte-

tag ein Schadensgutachten zur außergerichtlichen Ermittlung der Schadenshöhe in 

Verbindung mit einem Konzept zur Schadensregulierung beauftragen. Außerdem wer-

de es ein Drehleiter-Kartell-Verfahren gegen eine Firma geben. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.3 – Zweites Notarzteinsatzfahrzeug für die Hansestadt Lübeck 

Herr Möller berichtet, dass seit Anfang des Jahres ein zweiter Notarzteinsatzwagen, 

probehalber für ein Jahr, in der Woche von Montag bis Freitag tagsüber eingesetzt sei.  

Herr Bäth führt aus, dass das zweite Notarzteinsatzfahrzeug mit einem Arzt des UKSH 

oder der Sana-Kliniken Krankenhaus Süd im wöchentlichen Wechsel und einem Beam-

ten der Berufsfeuerwehr als Fahrer und Assistent des Notarztes besetzt sei. Die ur-

sprünglich vorgesehene kurzfristige Einstellung von fertigen Beamten habe aus haus-

 

 

15  

 

haltstechnischen Gründen nicht realisiert worden können. Daher werde angestrebt, bis 

zur Sicherung der haushaltsmäßigen Ordnung für die zusätzlichen Beamtenstellen 

Rettungsassistenten im zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnis einzustellen. 

Schon jetzt sei an den Einsatzzahlen erkennbar, dass die Einrichtung eines zweiten 

Notarzteinsatzfahrzeugs unabdingbar gewesen sei. Die Feuerwehr sei für den Betrieb 

eines leistungsfähigen Rettungsdienstes verantwortlich. Insofern sei hinzunehmen, 

dass durch den Betreib des zweiten Notarzteinsatzfahrzeugs der Abbau von Überstun-

den vorübergehend im geringen Maße verlangsamt werde. 

Herr Zahn sagt, dass der Überstundenabbau oberste Prämisse habe und fragt nach, 

ob man nicht, auch schon im Probejahr, Personal hätte einstellen müssen. 

Herr Möller antwortet, dass es ein großes Risiko gewesen wäre, Personal einzustellen, 

das man weiterhin bezahlen müsse, falls die Probephase nicht verlängert werde. 

Herr Zahn bittet darum, über das weitere Verfahren im Ausschuss informiert zu wer-

den. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.6 – Tierpark Lübeck 

Herr Möller erklärt, dass es am 20.12.2011 eine erneute Begehung des ehemaligen 

Tierparkgeländes gegeben habe. Dabei sei festgestellt worden, dass die Rückbau-

maßnahmen im vollen Gange seien und sich keine Tiere mehr auf dem Gelände be-

fänden. Herr Lehmensiek habe den Bedarf, einige Aufbauten noch zu verwerten. Die 

Stadt habe mit den Anwälten von Herrn Lehmensiek und der Tierparkgesellschaft ver-

einbart, dass Herrn Lehmensiek gestattet werde, weiterhin auf dem Gelände tätig zu 

sein. Nun müsse ein Konzept zum Umgang mit dem Gelände entwickelt werden. Der-

zeit sei eine Verwaldung geplant, der Teich solle bleiben und der vorhandene Zaun 

solle aus Sicherheitsgründen um das gesamte Gelände erhalten werden. Das Emp-

fangsgebäude und der Eiskeller, welcher möglicherweise ein Quartier für Fledermäuse 

sei, sollten ebenfalls erhalten bleiben. Eine Fledermausexpertin werde sich das Gelän-

de anschauen. Die Tierparkgesellschaft werde zum 29.02.2012 aufgelöst. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.8 – Leitstellenkooperation der Feuerwehr Lübeck 

Herr Möller berichtet, dass die Vorlage „Vergabe eines Gutachterauftrages von mehr 

als 25.000,- Euro; hier : Planung und Baubegleitung der Modernisierung der Einsatzleit-

stelle bei der Feuerwehr in der Hansestadt Lübeck“ im Finanz- und Personalausschuss 

einstimmig verabschiedet worden sei und die Beauftragung eines Fachplaners nun 

erfolgen könne. Hierfür seien im Haushalt 1,65 Millionen Euro vorgesehen. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.9 – Botulismus und Schmallenberg-Virus 

Herr Möller teilt mit, dass in Lübeck bisher kein Fall bekannt sei. Botulismus werde mit 

einer sogenannten "Faktorenerkrankung der Rinder" in Zusammenhang gebracht, dies 

seien aber nur Vermutungen, ein Zusammenhang mit Biogasanlagen sei Herrn Dr. 

Müller-Buder nicht bekannt. Mit dem Schmallenberg-Virus könnten sich nur Schafe und 

Rinder infizieren, für den Menschen habe die Krankheit bisher keine Bedeutung. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

16  

 

TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen 

TOP 4.3.1 – Tätigkeitsbericht Ordnungsbereich 

Herr Möller beantragt, das Thema aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der noch 

bevorstehenden Haushaltsberatung, zu vertagen, die schriftlichen Ausführungen vom 

Bereich Verkehrsangelegenheiten aber zur Vorbereitung dem Protokoll bereits beizu-

fügen ( Anlage 2 ). 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 13 Ja-Stimmen,  

0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.  

TOP 4.3.2 – Jugendverkehrsschule 

Herr Möller beantragt das Thema, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der noch 

bevorstehenden Haushaltsberatung, ebenfalls zu vertagen.  

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 13 Ja-Stimmen,  

0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.  

TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft 

 

TOP 6.1 – Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen 

Sitzung der Bürgerschaft am 24. November  2011

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.12 mit Drs. Nr. 387 den nachstehenden Antrag der Fraktion 

Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit in geänderter Fassung zur Beratung an den Ausschuss 

für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat sowie den Bauausschuss (federführend) über-

wiesen:

Anschließend ist eine erneute  abschließende  Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen! 

(Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen)

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur März-Sitzung 2012 über Durchgangsverkehr in Tem-

po-30-Zonen zu berichten. 

 

1.  Es sind mindestens die Straßen aufzulisten, in denen der Verkehr zeitweise mehr als 

150 Fahrzeuge pro Stunde beträgt.  

2.  Der Durchgangsverkehr ist getrennt vom Anliegerverkehr anzugeben. 

 

3.  Neben Zählungen der Verwaltung sind Erkenntnisse der Stadtteilrunden abzufragen. 

Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, für die identifizierten „Schleichwege“ zur März-

Sitzung 2012 ein Konzept vorzulegen, dass den Durchgangsverkehr auf die dafür vorgese-

henen Durchgangsstraßen – und nicht in benachbarte Tempo-30-Straßen – verlagert.

 

 

17  

 

Herr Ohlow berichtet, dass der federführende Bauausschuss die Beratung der Überweisung 

bis nach der Sommerpause vertagt habe und schlägt vor, sich dieser Entscheidung anzu-

schließen.

Herr Stier stellt den Antrag, sich der Entscheidung des Bauausschusses anzuschließen. 

 

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 13 Ja-Stimmen,  

0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.  

TOP 7 – Anträge  

TOP 7.1 – Gebührenbefreiung für Lübeck-Pass-InhaberInnen bei Ausstellung 

von Personalausweisen 

Lübeck-Pass, Gebührenbefreiung für Personalausweisausstellungen 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

ich stelle folgenden Antrag. 

Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung möge folgendes beschließen: 

Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass Lübeck-Pass-Inhaber und In-

haberinnen keine Gebühren für die Neuausstellung eines Personalausweises bezahlen 

müssen . 

(Rolf Klinkel, Bündnis 90/ Die Grünen)

 

 

Herr Rocksien berichtet, dass ein vom Bereich Soziale Sicherung bestimmter und fest-

gesetzter Personenkreis Anspruch auf die Ausstellung und Verlängerung eines Lü-

beck-Passes habe, wenn dieser mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Lü-

beck gemeldet sei. Dies seien Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grund-

sicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch 

XII, Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 

II, Bewohner von Lübecker Alten- und Pflegeheimen, die einen Barbetrag zur Verfü-

gung erhalten, Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, Wehr- und Zivildienst-

leistende, Bewohner von stationären Lübecker Einrichtungen, die im Rahmen von 

Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII nur einen Barbetrag zur 

persönlichen Verfügung erhalten, Empfänger der Grundleistungen nach dem Asylbe-

werberleistungsgesetz und Angehörige des Freiwilligen Sozialen Jahres und Freiwilli-

gen Ökologischen Jahres. Der Lübeck-Pass werde in den Service-Büros des Verwal-

tungszentrums Mühlentor und in den Lübecker Stadtteilbüros ausgestellt. Im Jahre 

2011 seien 3.040 Lübeck-Pässe ausgestellt bzw. verlängert worden. Der Lübeck-Pass 

berechtige zur vergünstigten und zum Teil kostenlosen Teilhabe an Kultur, Sport und 

ähnlichen Leistungen. Er sei privat-rechtlicher Natur. Die Höhe der Verwaltungsgebüh-

ren für einen Personalausweis bestimme dagegen die sogenannte Personalausweis-

gebührenverordnung. Danach betrage die Gebühr für einen Personalausweis 28,80 

Euro. Die Hansestadt Lübeck müsse dafür 22,78 Euro an die Bundesdruckerei in Ber-

lin entrichten. Nach § 1 Abs. 6 der Personalausweisgebührenverordnung könne die 

Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises ermäßigt oder von ihrer Erhe-

bung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schulde, bedürftig sei. Zur 

Prüfung der Bedürftigkeit sei seitens der Personalausweisbehörden ein diese Frage 

regelnder Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 

11.04.2011 anzuwenden. Der Erlass verweise auf das sogenannte Regelbedarfs-

Ermittlungsgesetz, mit dem sowohl das Sozialgesetzbuch II als auch das Sozialge-

 

 

18  

 

setzbuch XII geändert worden sei. Danach seien die Gebühren für den Personalaus-

weis in den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsangaben in der Abteilung „Andere Wa-

ren und Dienstleistungen“ berücksichtigt. Daher sei ein Empfänger von Leistungen 

nach diesem Gesetz verpflichtet, die Gebühr für den von ihm beantragten Personal-

ausweis zu entrichten. Eine Gebührenermäßigung oder eine Gebührenbefreiung 

komme somit nicht in Betracht, weil die Kosten nunmehr durch andere Sozialleistun-

gen, die der Bedürftige vom Staat erhalte, abgedeckt seien. Anders verhalte es sich 

bei den Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen, die 

ein Taschengeld von etwa 100 Euro monatlich erhalten würden. Sie würden auf Antrag 

Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung erhalten. Diese Entscheidungen seien 

einzelfall- und einkommensabhängig. Schlussendlich sei festzuhalten, dass die Fest-

stellung der für die Gebührenermäßigung bzw. Gebührenbefreiung erforderliche Be-

dürftigkeit einzelfallbezogen sei. Das pauschalisierte Ansinnen, allen Lübeck-Pass-

Inhabern Gebührenfreiheit zu gewähren, sei unter den zurzeit geltenden Rechtsvor-

schriften nicht zulässig.

Herr Klinkel erklärt, er wolle den von ihm gestellten Antrag umformulieren und folgen-

dermaßen stellen: „Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung möge folgendes be-

schließen: Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gebühren für 

die Neuausstellung eines Personalausweises für Lübeck-Pass-Inhaber und Inhaberin-

nen übernommen werden. 

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag mit 3 Ja-Stimmen,   

10 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich ab. 

TOP 8 – Vorlagen 

TOP 8.1 – Kommunales Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck  

Gegenstand:

Kommunales Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck 

Beschlussvorschlag:

1. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck, als prozesshaftes Beteili- 

    gungsverfahren, wird als ganzheitlicher Orientierungsrahmen für die zukünftige Integra- 

    tionsarbeit Lübecks beschlossen, seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, 

    Maßnahmen und Projekten, zu berücksichtigen.

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist angesichts der 

    Komplexität des Themas, als sich entwickelnder und langfristiger Prozess angelegt. Die 

    Leit- und Teilziele sind den sich wandelnden Bedingungen anzupassen. 

 

3. Um die Leit- und Teilziele des Integrationskonzeptes zu erreichen, sind Maßnahmen 

oder Projekte zu entwickeln. Dieser Prozess erfolgt unter Einbindung der ‚Steuerungs-

gruppe Integration’ und der zuständigen Fachausschüsse. Die umzusetzenden Maßnah-

men oder Projekte werden separat beschlossen.   

4. Die dreimal jährlich tagende ‚Steuerungsgruppe Integration’, unter Federführung des 

Senators für Wirtschaft und Soziales, sollte um VertreterInnen aller Fachbereiche  

der Verwaltung, sowie um die Kompetenz einer Vertreterin  bzw. eines Vertreters  

der Migrationsfachdienste erweitert werden.  

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Sichtbarkeit und Steuerung des Integrations- 

    prozesses, ein Integrations-Monitoring auf der Basis der Leit- und Teilziele zu entwickeln. 

    Die ‚Stabsstelle Integration’ fertigt im Abstand von zwei Jahren einen indikatorenge- 

    stützten, fachbereichsübergreifenden Integrationsbericht für die Bürgerschaft.

 

 

19  

 

 

Frau Seeberger erklärt, dass sie sich vom Ausschuss Unterstützung in Form einer Empfeh-

lung an die Bürgerschaft wünsche und sie für Fragen gerne zur Verfügung stehe. 

Herr Hoffmann betont, dass alle Fraktionen an der Erstellung des Integrationskonzeptes 

beteiligt gewesen seien. Man sei für mehr Demokratie und wolle Integration wagen. 

Herr Stier lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

Der Ausschuss stimmt der Vorlage mit 13 Ja-Stimmen,   

0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.  

 

Frau Seeberger verlässt die Sitzung um 19:55 Uhr. 

TOP 8.2 – Finanzplan/ Investitionstätigkeiten 2012-2015 

Gegenstand:

Finanzplan/ Investitionstätigkeiten 2012-2015

Beschlussvorschlag:

In den Finanzplan 2012 werden die vom Bereich Haushalt und Steuerung empfohlenen 

Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gemäß Anlage 3 für das Jahr 2012 und für den 

mittelfristigen Zeitraum bis 2015 aufgenommen.

 

 

Herr Möller erläutert den Haushalt 2012. Die Beschaffung von Löschfahrzeugen werde zu-

nächst verschoben, weitere 100.000 Euro für bewegliche Anlagevermögen sollten bei der 

Feuerwehr eingespart werden.

Herr Bäth erklärt, dass darunter eher kleine Anschaffungen, wie Atemschutzmasken und 

Funkgeräte fallen würden.

Herr Möller berichtet weiter, dass für die Erneuerung der Technik in der Einsatzleitstelle 1,3 

Millionen Euro eingestellt worden seien, für den Neubau der Feuerwache 3 zunächst nur 

100.000 Euro Planungsmittel, um ein realistisches Konzept erstellen zu können, weitere 

Mittel würden dann ab 2013 eingestellt werden. Das Architektenauswahlverfahren sei be-

reits abgeschlossen. Ziel sei eine Kostenreduzierung. Für das Feuerwehrhaus FFW 

Kücknitz seien 60.000 Euro eingestellt.  Anstelle eines Gerätewagens Großunfall werde 

man voraussichtlich einen vorhandenen Unimog umrüsten. 

Herr Klinkel schlägt vor, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. 

Herr Zahn antwortet, dass er noch Klärungsbedarf habe, bevor eine Abstimmung erfolge. Er 

möchte wissen, ob die bereits im Ausschuss angesprochene Ersatzbeschaffung von Feuer-

wehrhelmen beachtet worden sei.

Herr Bäth antwortet, dass diese unter Schutzkleidung eingestellt worden seien. 

Herr Zahn fragt weiter, wozu die Feuerwehr zwei Laptops benötige. 

Herr Bäth antwortet, dass die Laptop-gestützten Notabfrageplätze für die Entlastung der 

Einsatzleitstelle bei der Entgegennahme der bei Großschadenslagen verstärkt auftretenden 

Notrufe benötigt würden.

 

 

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Herr Stier entgegnet, dass für die Verbesserung der Leitstelle bereits 1,3 Millionen Euro 

eingestellt worden seien und er frage sich, wie lange die Laptops benötigt würden. 

Herr Bäth antwortet, dass die Notabfrage solange benötigt würde, bis die Leitstelle fertig 

gestellt sei.

 

Herr Dedow verlässt die Sitzung um 20:10 Uhr. 

Herr Möller erklärt, dass die Notabfrageplätze zum Beispiel für den Trinkwasserausfall im 

vorigen Jahr nützlich gewesen wären, da es viele Anrufe bei der Feuerwehr gegeben habe. 

Herr Hopp fügt hinzu, dass die eingestellten 3.000 Euro nicht nur für die zwei Laptops seien, 

sondern auch für Head-Sets, Programme und ähnliches. 

Herr Klinkel stellt den Antrag, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. 

 

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 12 Ja-Stimmen,  

0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.  

 

Frau Lenz und Herr Martens verlassen die Sitzung um 20:15 Uhr. 

TOP 8.3 – Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012 

Gegenstand:

Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012 

Teilbereich:

Melde- und Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz und Tiergesundheit, Verkehrsan-

gelegenheiten (ohne verkehrslenkende Maßnahmen), Standesamt, Feuerwehr 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Entwurf des Produkthaushaltsplanes 2012 zu be-

schließen.

 

 

Herr Friedrichsen fragt nach, ob man beim Standesamt nur Kirchenaustritte oder auch Kir-

cheneintritte erklären könne.

Herr Vogt antwortet, dass das Standesamt lediglich für Kirchenaustritte zuständig sei, für 

Kirchenwiedereintritte sei die Gemeinde beziehungsweise der Pastor zuständig. 

Herr Hinrichs stellt den Antrag, die Vorlage ebenfalls ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. 

 

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 10 Ja-Stimmen,  

0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.

 

 

21  

 

TOP 9 – Berichte 

TOP 9.1 – Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lü-

beck 2012 

Gegenstand:

Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2012 

Anlass:

Anregung des Lübeck-Managements

 

 

Herr Möller erklärt, dass die verkaufsoffnen Sonntage unter den Themen „Lübeck blüht auf“, 

„Lübeck klingt“, „Eine Stadt feiert Erntedank“ und „Nordische Filmtage“ stünden. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis . 

TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis . 

Herr Ohlow, Herr Rocksien, Herr Vogt und Herr Klinkel verlassen die Sitzung um 20:19 Uhr. 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 

Herr Stier stellt die Nichtöffentlichkeit um 20:20 Uhr her. Darüber gibt es eine geson-

derte Niederschrift.

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

TOP 18 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-

schlüsse 

Herr Stier stellt die Öffentlichkeit um 20:50 Uhr wieder her und gibt bekannt, dass im 

nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst worden seien. 

Herr Stier schließt die Sitzung um 20:51 Uhr. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis . 

 

 

 

Carsten Stier 

Vorsitzender 

 

 

 

           Lisa Paetzold

         Protokollführerin