Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.10.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung       Lübeck, 06.10.2009 

 

NIEDERSCHRIFT 

 

öffentlicher Teil 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung 

und Polizeibeirat 

am Montag, 05.10.2009 um 16:00 Uhr 

 

Nr. 10 (Wahlperiode 2008/2013) 

Beginn der Sitzung:    16:00 Uhr

Ende der Sitzung:    19:00 Uhr

 

 

Tagungsort:     Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,  

Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck 

         

Anwesende

Ausschussmitglieder:

als Vorsitzender:    Herr Koch, FDP

        Herr Hinrichs, CDU

        Herr Mauritz, CDU   

Herr Gutjahr, CDU 

Frau Stockfisch, CDU

Herr Zahn, CDU

Herr Friedrichsen, SPD 

Herr Hoffmann, SPD

Herr Ollrogge, SPD

Herr Bruns, SPD

Herr Martens, Die Linke

Herr Zafferi, Die Linke

Herr Dedow, Bürger für Lübeck

Herr Möller, Bü90/ Die Grünen

Herr Stier, FDP 

 

Senator:       Herr Geißler 

 

 

Vertreterinnen und

Vertreter der Bereiche:    Frau Neitzke      Fachbereichscontrolling 

  Herr Rocksien      Meldstelle

   Herr Dr. Müller-Buder    Gewerbeangelegenheiten 

   Herr Siegrist       Verkehrsangelegenheiten 

   Herr Bäth      Feuerwehr

 

  Herr Radtke     Stadtfeuerwehrverband  

    Herr Muhs      Personalrat Feuerwehr 

    Herr Ohlow                       Verkehrsangelegenheiten 

    Herr Hüttmann                       Polizei Lübeck 

    Herr Johannsen                  Verkehr 

    Herr Georg                       Geschäftsführer Kriminal- 

         präventiver Rat 

   

Als Protokollführerin:  Frau Meinecke       Fachbereichsdienst 

       

Seniorenbeirat:   Herr Oldenburg, Frau Thalmann 

Abwesende 

Ausschussmitglieder:  Frau Schneider, CDU 

        Herr Welsch, SPD

 

 

 

Öffentlichkeit :     Mehrere Personen der Öffentlichkeit     

Tagesordnung                   

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung    Beratungsergebnis 

  Kennt-

nis 

Empfeh-

lung 

vertagt 

 

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 

2. Feststellung der Tagesordnung

3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für  

Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 07.09.2009

 

                                                                                                          

                                                                                                       

4. Mitteilungen 

4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

4.2.1 Kontrollen zum Waffengesetz in Lübeck

4.3 Beantwortung von Anfragen

5. Aktuelles aus der Bürgerschaft 

6. Überweisungen aus der Bürgerschaft 

6.1 Kriminalpräventionsarbeit der Hansestadt Lübeck (vertagt am 07.09.) 

6.2 Kinderunfälle im Straßenverkehr

6.3 Planungsgruppe Altstadtfest

7. Anträge 

8. Vorlagen

8.1 Zustimmung zur Wahl/ Wiederwahl von Ortswehrführern und stellv. Orts-  

      Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck 

8.2 Grundstücksankauf für neuen Standort der Feuerwehrwache 3 (Kücknitz) 

                                                                                                    

9. Berichte 

9.1 Kinderunfälle im Straßenverkehr

9.2 Über- und Außerplanmäßige Bewilligungen 1. Halbjahr  

10. Neue Anfragen und Verschiedenes 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

 

  

11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung 

des Ausschusses vom 07.09.2009                                   

                                                 

 

12. Mitteilungen

12.1 Zwischenbericht Tierpark Lübeck

13. Polizeibeirat-Mitteilung der Polizei

13.1 Resümee der Travemünder Woche

14. Beantwortung von Anfragen

14.1 Einbruch in den Tierpark Lübeck (vertagt am 07.09.) 

14.2 Zurückziehen der Polizei aus der Kontrolle des ruhenden Verkehrs  

15. Anträge

16. Vorlagen 

 

 

 

   X 

 

X

X

 

 

 

   X 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

  X

 

 

 

17. Neue Anfragen und Verschiedenes

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

  

18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-

schlüsse 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

Herr Koch begrüßt die Ausschussmitglieder. 

Herr Koch verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 GO Herrn Bruns als bürgerliches Ausschussmit- 

glied auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.  

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

 

Herr Koch stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung 

Herr Koch schlägt folgende Änderungen der Tagesordnung vor: 

 

  Zusammenlegung der TOP´s zum Thema Kinderunfälle im Straßenverkehr 

( 6.2/9.1) 

  Erweiterung um den TOP 4.3.1 Informationen zum Bauablauf Neubau Geräte- 

      haus FF-Innenstadt (Tischvorlagen zum TOP wurden verteilt) 

 

Der Ausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung einstimmig.   

TOP 3 – Feststellung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses 

 

für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 07.09.2009                                                                                   

Aufgrund der späteren Zustellung der Niederschriften, schlägt Herr Koch eine Vertagung 

des TOP´s vor. 

 

Der Ausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu.   

 

TOP 4 – Mitteilungen 

TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

Frau Müller, von der „Bürgerinitiative gegen den Tierpark Lübeck- Israelsdorf, hat eine 

an die Ausschussmitglieder gerichtete E-Mail an die Verwaltung gesendet. Die E-Mail

 

 

 

umfasst 3 Seiten und liegt bei Herrn Koch während der Sitzung zur Kenntnisnahme 

aus.

TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

 

TOP 4.2.1 Kontrollen zum Waffengesetz in Lübeck 

 

Herr Geißler berichtet dem Ausschuss, dass in Lübeck etwa 2.800 Personen im Besitz 

erlaubnispflichtiger Schusswaffen seien und dass der registrierte Waffenbestand rund 

8.200 Waffen umfasse. Per Gesetz sei jeder Waffenbesitzer direkt verpflichtet, für die 

sichere Verwahrung der Waffen und der Munition Sorge zu tragen. Des Weiteren gebe 

es jeden Monat 2-3 Fälle, in denen eine außendienstliche Überprüfung der Aufbewah-

rung von Waffen und Munition wahrgenommen werde. Prüfungen fänden vor Ort dann 

statt, wenn Erkenntnisse vorlägen, dass die gesetzlichen Bedingungen hinsichtlich der 

sicheren Verwahrung von Waffen und Munition nicht erfüllt seien. Die Sachbearbeitung 

erfolge im Wesentlichen durch eine Mitarbeiterin des Bereiches Gewerbeangelegenhei-

ten, welche neben dieser Tätigkeit noch andere gewerberechtliche Aufgaben wahrneh-

me. Durch die Änderung des Waffengesetzes im Juli 2009 seien die Erklärungs- und 

Nachweispflichten hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Muni-

tion geändert worden.

Herr Geißler trägt die folgenden Änderungen vor:

„ § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG 

(Nachweis sichere Aufbewahrung) : 

Alte Fassung 

Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde 

die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahem auf Verlangen

 

nachzuweisen. 

Neue Fassung:

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Ertei-

lung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat  der zuständigen Behörde die zur sicheren 

Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen . 

§ 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG

(Zutritt zum Ort der Aufbewahrung): 

Alte Fassung

Bestehen begründete Zweifel  an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Be-

sitzer verlangen , dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort 

der Aufbewahrung gewährt.

Neue Fassung:

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben 

außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu 

den Räumen zu gestatten , in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. 

Unverändert übernommen wurde § 36 Abs. 3 Satz 3 WaffG: 

(Betreten Wohnräume gegen den Willen des Inhabers)

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers  nur zur Verhütung dringender Ge-

fahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlich-

keit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt“ 

Die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers sei Voraussetzung für jede waffenrechtliche 

Erlaubnis. Die Zuverlässigkeitsprüfung werde von der Waffenbehörde alle 3 Jahre bei 

jedem Waffenbesitzer wiederholt, indem von der Behörde jeweils eine unbeschränkte 

Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizei-

dienststelle eingeholt werde.

 

 

 

Durch das Innenministerium Schleswig-Holstein seien die Waffenbehörden nunmehr 

aufgefordert worden, sämtliche registrierte Waffenbesitzer anzuschreiben und hinsicht-

lich der sicheren Aufbewahrung ihrer Schusswaffen und Munition zu sensibilisieren. Die-

se zusätzliche Aufgabe müsse mit den ohnehin knappen Personalressourcen umgesetzt 

werden. Seit Mai dieses Jahres würden die Waffenbesitzer sukzessiv zu der Aufbewah-

rung ihrer Waffen befragt. Es könnten aber nicht alle Waffenbesitzer gleichzeitig ange-

schrieben werden, da mit entsprechend vielen Antworten zu rechnen sei und eine zeit-

nahe Bearbeitung bei einem Serienbrief nicht gewährleistet wäre. Eine erste positive 

Bilanz könne man bereits ziehen, da von bisher 200 angeschriebenen Waffenbesitzern, 

50 Personen ihren Waffenbesitz komplett aufgegeben und damit 79 Waffen zur Vernich-

tung gegeben hätten.

Herr Hoffmann stellt folgende Frage:

Welche zusätzlichen Aufgaben hat die oben genannte Mitarbeiterin vom Gewerbeamt ?  

Wie groß ist der Anteil der Waffenkontrollen im Bezug zu ihrer Gesamttätigkeit?  

Welches Ergebnis hat sich bei den restlichen 150 angeschriebenen Waffenbesitzern 

ergeben?“

Ist eine Personalumschichtung möglich, um das Anschreiben der Waffenbesitzer in kür-

zerer Zeit als 2-3 Jahre zu bewältigen?

Herr Geißler antwortet, dass eine Personalumschichtung im Zuge der momentanen Um-

organisation des Bereiches Gewerbeangelegenheiten erfolgen könnte. 

Herr Dr. Müller-Buder erklärt, dass die Mitarbeiterin neben den Kontrollen zum Waffen-

gesetz allgemeine Gewerbeanmeldungen und Aufgaben im speziellen Gewerbebereich 

durchführe. Schätzungsweise 50% ihrer Tätigkeit würden die Kontrollen zum Waffenge-

setz ausmachen.

Herr Geißler erklärt, dass die restlichen 150 angeschriebenen Waffenbesitzer schriftlich 

quittiert hätten ihre Waffen und Munition ordnungsgemäß zu lagern oder bisher nicht 

geantwortet hätten.

Herr Dr. Müller-Buder erläutert, dass den Fällen, in denen die Waffenbesitzer noch nicht 

geantwortet hätten, nachgegangen werden müsse.

Herr Geißler erklärt, dass die Erwartungshaltung der Bevölkerung, jeden Waffenbesitzer 

durch Hausbesuche zu kontrollieren, vom Gesetz nicht vorgesehen sei. 

Herr Möller fragt nach, was über den Zugang von Jugendlichen zu Waffen bekannt sei 

und ob Jugendliche nicht eventuell illegal über Vereine in den Besitz von Waffen kom-

men könnten. Darüber hinaus fragt Herr Möller, ob es in öffentlichen Einrichtungen wie 

z.B. Schulen Notfallpläne gäbe.

Herr Geißler erläutert, dass die Frage nach eventuellen Notfallplänen an Schulen im 

Schulausschuss beantwortet werden könne. 

Herr Dr. Müller-Buder erklärt, dass bei Schützenvereinen spezielle Regelungen greifen 

und dass in der Vergangenheit die Jugendlichen über die Eltern an die Waffen gekom-

men seien, was nicht zu verhindern sei. 

Herr Möller fragt nach, ob Sportvereine auch Gegenstand der Kontrollen zum Waffenge-

setz seien und ob es nicht eine Gesetzeslücke sei, dass Jugendliche durch die Mitglied-

schaft in einem Schützenverein Zugriff auf Waffen hätten. 

Herr Dr. Müller-Buder teilt mit, dass die Schützenvereine nicht Gegenstand der Kontrol-

len seien und dass es vom Gesetzgeber gewollt sei, dass Menschen in Schützenverei-

nen dem Schießsport nachgehen könnten.

 

 

 

Herr Möller gibt zu bedenken, dass es aufgrund der Mitgliedschaft in einem Schützen-

verein einem Jugendlichen möglich sei an Waffen zu kommen, zu denen er als Privat-

person keinen Zugang hätte. Er fragt nach wer die privaten Schützenvereine kontrolliere. 

Herr Dr. Müller-Buder teilt dem Ausschuss mit, dass dies geprüft werden müsse. 

Herr Zahn äußert den Wunsch, dass Herr Geißler dem Ausschuss über die Personal-

umschichtung im Bereich Gewerbeangelegenheiten berichte. Des Weiteren soll berichtet 

werden, was es für Schützenvereine gibt und wer sie kontrolliert. 

Herr Geißler sagt dies zur nächsten Ausschusssitzung zu. 

Herr Dedow fragt nach, ob es eine Mitteilungspflicht zum Beispiel zwischen Staatsan-

waltschaft und Verwaltung gäbe.

Herr Geißler erklärt, dass Verdachtsfälle von der Polizei der Verwaltung gemeldet wür-

den.

Zu diesem Thema werde er im nichtöffentlichen Teil weitere Ausführungen machen. 

Herr Möller fragt nach, ob die Polizei es ihrer Erfahrung nach mehr mit illegalen oder mit 

legalen Waffen zu tun habe.

Herr Hüttmann erklärt, dass die meisten Probleme von illegalen Waffen her rührten und 

dass er dem Ausschuss gerne Zahlenmaterial liefere.    

 

 

                                                                                          Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen 

4.3.1 Informationen zum Bauablauf Neubau Gerätehaus FF-Innenstadt 

Herr Radtke teilt dem Ausschuss mit, dass Herr Gaul erwähnt habe, dass der Aus-

schuss über den Bauablauf Neubau Gerätehaus FF-Innenstadt informiert werden wol-

le. Herr Radtke trägt einen kurzen Bericht, der auch als Tischvorlage umverteilt wurde 

vor. Die Tischvorlage liegt der Niederschrift als  Anlage 1  bei. 

Herr Koch bedankt sich bei der Freiwilligen Feuerwehr für deren zahlreich erbrachte 

freiwillige Arbeiten.

                            

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft 

 

Es liegt nichts vor.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

 

 

TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft 

TOP 6.1 – Kriminalpräventionsarbeit der Hansestadt Lübeck 

Sitzung der Bürgerschaft am 16.07.2009

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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.5 mit Drs. Nrn. 843+912 die nachstehend aufgeführten 

Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE mit Mehrheit abschließend an 

den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung überwie-

sen:

(Kriminalpräventionsarbeit der HL)

CDU-Antrag, Drs. 843:

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur November-Sitzung 2009 über 

- bisherige Konzepte und Erfolge sowie weitere mögliche Maßnahmen der Stadtverwal-

tung im Kampf gegen Anschläge mit Graffiti und sog. „Tags“, Schmierereien und wildes 

Plakatieren,

- mögliche Präventionsmaßnahmen der Hansestadt Lübeck gegen Kleindiebstähle, 

Diebstähle (z.B. von Fahrrädern) und Vandalismus im Lübecker Stadtgebiet, 

 

-  die gegenwärtige kriminalpräventive Arbeit der Hansestadt Lübeck insbesonde-

re in diesen Bereichen, 

zu berichten. Hierbei ist auch auf die geplante Entwicklung der kriminalpräventiven 

Aktivitäten bei der Hansestadt Lübeck einzugehen.

DIE LINKE-Antrag, Drs. 912:

 

 

Der Bürgermeister wird beauftrag, bis zur Novembersitzung 2009 zu berichten über 

 

1.  die Arbeit des kriminalpräventiven Rates in den vergangenen zwei Jahren. 

2.  die Möglichkeit, die Arbeit des kriminalpräventiven Rates wieder aufzunehmen 

und auszubauen. 

3.  Möglichkeiten, innerhalb Lübecks Wandflächen für Graffiti-Künstler frei zu ge-

ben. 

Herr Georg erläutert dem Ausschuss, dass sich die Hansestadt Lübeck und der Krimi-

nalpräventive Rat (KPR) seit Jahren mit dem Thema Graffiti beschäftige. 

2000/2001 habe es ein einjähriges ABM-Projekt des KPR mit dem Namen „Beseitigung 

von Schmierereien und Graffiti“ in Zusammenarbeit mit der ARGE und der g/a/b GmbH 

gegeben, das jedoch schwierig verlaufen sei, da dieses Projekt in der Öffentlichkeit 

gemischte Reaktionen ausgelöst habe.

In der Bürgerschaft sei 2002 ein erneuter Antrag zu diesem Thema eingegangen. Es 

sei ein Konzept zur Entfernung und Bekämpfung von Farbschmierereien mit dem 

Schwerpunkt Äegidienviertel unter Federführung des KPR in enger Kooperation mit 

dem Bereich Hochbau und weiteren Partnern erstellt worden. Jedoch sei eine prakti-

sche Umsetzung wegen unzureichender Bauunterhaltungsmittel im städtischen Haus-

halt nicht gelungen.

Aktuell laufe ein ähnliches Projekt der Innung des Lübecker Baugewerbes in Koopera-

tion mit der ARGE und dem Jugendaufbauwerk zur Reinigung von städtischen und 

kirchlichen Gebäuden. Jedoch scheine die Zuweisung junger Menschen durch die 

ARGE zunehmend schwieriger zu werden.

Zum Antrag der Fraktion „DIE LINKE“ bezüglich Möglichkeiten, innerhalb Lübecks 

Wandflächen für Graffiti-Künstler freizugeben, antwortet Herr Georg, dass die Erfah-

rungen in Lübeck und bundesweit eher negativ seien. Ein legal gesprühtes Graffiti zie-

 

 

 

he in der Regel schnell weitere illegale Schmierereien nach sich. Aus Sicht der Verwal-

tung sei davon eher abzuraten, zumal für die meisten Jugendlichen der Reiz im heimli-

chen besprühen von Häuserwänden bestehe. 

Frau Stockfisch erläutert, dass es aus diesem Grund die Stadtverordnung gebe und 

erkundigt sich, ob es noch den „Graffititisch“ gebe. 

 

Herr Georg gibt zu bedenken, dass die Stadtverordnung nur bei Feststellung der Ver-

ursacher greife. 

Herr Martens erläutert, dass eine höhere Bestrafung keinen Sinn mache, da die meis-

ten Verursacher Minderjährige seien. Es wäre gut, wenn in Lübeck Flächen freigege-

ben oder Wände für diesen Zweck errichtet werden würden. 

Herr Hoffmann erklärt, dass er dies für keine gute Idee halte, besonders im Hinblick auf 

Lübeck als Kulturstadt und Weltkulturerbe. Er fragt, ob der KPR sich in Kiel zum Pro-

jekt „Klarschiff“ erkundigt habe und ob man aus diesem Projekt lernen könne. 

Herr Georg erklärt, dass man vor dem Projekt im Äegidienviertel in Kiel nachgefragt 

habe und die Erfahrungen von dort auch in das Projekt in Lübeck mit eingeflossen  

seien. 

Herr Mauritz gibt zu bedenken, dass auch München, mit für diesen Zweck bereitgestell-

ten Flächen und Wänden, schlechte Erfahrungen gemacht habe. 

Herr Möller merkt an, dass gerade in der Altstadt mehrere Straßenzüge betroffen sei-

en, aber eine Versiegelung zur leichteren Entfernung von den Graffitis nicht in Frage 

komme, da die alten Backsteinwände aufgrund ihrer Beschaffenheit dafür nicht geeig-

net seien. 

Er schlägt vor, dieses Thema im nichtöffentlichen Teil weiter zu behandeln. 

Herr Zahn erläutert, dass es für die Ahndung illegaler Schmierereien Regelungen in 

der Stadtverordnung von 2003 und §303 des Strafgesetzbuches gebe. Er liest aus dem 

Strafgesetzbuch vor:

„§ 303

Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis 

zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur 

unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

§ 1 Stadtverordnung

Es ist verboten, unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache gegen den Willen 

des Eigentümers oder sonst Berechtigten durch das Aufbringen von Farbe (z.B. Graffi-

ti) oder anderer Substanzen oder das Anbringen von Gegenständen (z.B. wildes Plaka-

tieren) nicht lediglich unerheblich zu verändern […] Die Ordnungswidrigkeit kann mit 

einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden.„ 

Herr Zahn äußert darüber hinaus, dass einige Jugendliche von Stadt zu Stadt reisten 

um sich mit ihren „Tags“ zu verewigen, was Herr Georg bestätigt, besonders in Hinblick 

auf einige Internetseiten, auf denen man sich zu solchen Aktionen verabrede.

 

 

 

Herr Gutjahr fragt nach, wie oft es in dieser Angelegenheit seit 2003 zu Anzeigen ge-

kommen sei.

Herr Siegrist antwortet, dass dies geprüft werden müsse und die Antwort zur nächsten 

Sitzung vorliegen werde.

Zum CDU-Antrag (unter anderem mögliche Präventionsmaßnahmen gegen Kleindieb-

stähle, Diebstähle (z.B. von Fahrrädern) und Vandalismus im Lübecker Stadtgebiet) 

erläutert Herr Georg, dass es in den ersten Jahren des Bestehens des KPR Lübeck  

mehrfach Projekte, Arbeitsgruppen und Aktionen zum Themenfeld „Technische Prä-

vention“ gegeben habe. Es würden auch weiterhin einzelne Veranstaltungen z.B. für 

Senioren, durchgeführt, jedoch habe der KPR seine Schwerpunkte mehr in Richtung 

Konfliktbewältigung, Streitschlichtung, Suchtprävention verlagert, ergänzt durch aktuel-

le und gezielte Einzelprojekte. Dazu gehören unter anderem Radio- und Theaterprojek-

te und die finanzielle Unterstützung einer Aufklärungskampagne.  

Im Jahre 2004 sei der KPR als Produkt in den Bereich Jugendarbeit eingegliedert wor-

den, dadurch seien personelle Ressourcen weggebrochen. Aber durch die Eingliede-

rung habe es auch eine stärkere Ausrichtung der Arbeit auf die Zielgruppe Kinder und 

Jugendliche gegeben. Zur Zeit gebe es 2 feste Arbeitsgruppen des KPR, die AG „Mit-

einander ohne Zoff“ in Kücknitz und die AG „Häusliche Gewalt“.  

Ende 2007 habe der KPR im Rahmen des Vorhabens „Soziale Stadt Buntekuh“ das 

Projekt „Jugend im Spiel“ auf den Weg gebracht, das ein Fußball-Fanprojekt beinhalte 

sowie den Aufbau eines kriminalpräventiven Netzwerkes in Buntekuh.  

Seit 1995 seien über 500.000 Euro an Fördermitteln aus den Haushaltsmitteln des 

KPR zur Förderung von Präventionsprojekten geflossen.  

Das Projekt „Jugend im Spiel“ werde jährlich insgesamt mit 150.000 Euro gefördert, 

wovon 25.000 Euro von der Hansestadt Lübeck gezahlt würden. 

Dem KPR blieben dann noch 12.000 bis 13.000 Euro zur Förderung anderer Projekte 

übrig.

Nach der Integration der Kriminalprävention in den Bereich Jugendarbeit sei versucht 

worden, die Personalreduzierung durch Synergieeffekte auszugleichen, jedoch ohne 

großen Erfolg. Durch den Rückgang des Personals habe das Kommunikationsnetz 

Lücken bekommen und die überregionale Arbeit mit anderen Städten und Kreisen sei 

zurück gegangen. Die Frage sei, wie man in Lübeck neue Ressourcen erschließen 

könne.

Herr Martens erläutert, dass Prävention ein wichtiges Thema und auch die Arbeit von 

Streetworkern wichtig sei.

Herr Georg erklärt, dass im Jugendhilfeausschuss darüber beraten und informiert wer-

den würde. 

Herr Mauritz fragt nach, was man gegen das wilde Plakatieren unternehmen könne. 

Herr Georg erläutert, dass es 2003 eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der Me-

diengesellschaft gegeben habe, in der extra Flächen für das Plakatieren benannt wor-

den wären.

Momentan gebe es allerdings keine Aktivität, da bei Plakaten meistens sichtbar sei, 

von wem diese stammten.

Herr Möller stellt den Antrag, im nichtöffentlichen Teil den TOP weiter zu besprechen. 

Herr Koch lässt über den Antrag von Herrn Möller abstimmen. 

 

            Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.

 

  

Der TOP wird im nichtöffentlichen Teil weiter beraten.

 

 

10  

 

TOP 6.2 und TOP 9.1 – Kinderunfälle im Straßenverkehr 

Sitzung der Bürgerschaft am 25.06.2009

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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 8.9 mit Drs. Nr. 896 den nachstehend aufgeführten Antrag der 

Fraktion DIE LINKE mit Mehrheit an den Bauausschuss, den Schul- und Sportausschuss  

sowie den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung überwiesen. Anschließend ist eine erneute 

Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

(Kinderunfälle im Straßenverkehr)

Die Bürgerschaft möge beschließen, dass ein weiterer Bericht zum Thema Kinderunfälle im 

Straßenverkehr erstellt wird, der die Zahl der Unfälle nach Wohnquartieren auflistet und die 

Unfallschwerpunkte benennt.

Herr Johannsen erklärt, dass die Verwaltung die im oben angegebenen Antrag gewünschten 

Daten nicht erfassen dürfe. Die Polizei erfasse zwar die erforderlichen Daten, habe aber 

nicht das nötige Personal, um diese darzustellen oder eine Datenanalyse durchführen zu 

können. 

Herr Martens erklärt, dass es schade sei, dass man so nicht nachvollziehen könne wo sich 

eventuelle Unfallschwerpunkte ergäben.

Herr Johannsen erläutert, dass die Polizei Präventivarbeit wie z.B. Verkehrsschulungen in 

der Jugendverkehrsschule am Meesenring aber auch Kontrollen durchführe. Wenn bei ei-

nem Unfall mit Kinderbeteiligung Bedenken hinsichtlich evtl. Mängel an der Verkehrsfüh-

rung/-beschilderung entstünden, würden diese Vorgänge sofort durch den Arbeitskreis für 

Verkehrsfragen geprüft. 

Es sei z.B. erwiesen, dass Kinder bis zum 8. Lebensjahr die Geschwindigkeit und Entfernung 

von Autos nicht richtig einschätzen könnten. Die Anzahl der in Lübeck verunglückten Kinder 

sei deutlich rückläufig. 

Herr Martens zieht den Antrag zurück und spricht sich für eine Empfehlung aus, den Bericht 

in der vorliegenden Fassung der Bürgerschaft vorzulegen. 

Herr Koch lässt abstimmen.

                

 

Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.  

 

TOP 6.3 – Planungsgruppe Altstadtfest 

Sitzung der Bürgerschaft am 16.07.2009

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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.12 Drs. Nr. 864 den nachstehen aufgeführten Antrag 

der Fraktion DIE LINKE mit Mehrheit  abschließend an den Wirtschaftsausschuss, den 

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat sowie den Ausschuss für Kul-

tur und Denkmalpflege überwiesen:

(Planungsgruppe Altstadtfest)

 

1.  Lübeck erstellt ein neues Konzept für das Altstadtfest. 

2.   In der ersten Phase wird zu einer Bürgerversammlung zu dem Thema eingela-

den.

 

 

11  

 

  Hierzu sind alle Vereine und Verbände und kulturelle Institutionen einzuladen. 

 

3.  Die aus der Versammlung entstandenen Ideen und Anregungen werden in die 

Ausschüsse Wirtschaft, Kultur- und Denkmalpflege, Sicherheit und Ordnung 

und Jugendhilfe verwiesen. 

4. Aufgrund der Ergebnisse der Bürgerversammlung und der Beratungen in den Aus-    

    Schüssen erstellt die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die Bürgerschaft. 

Herr Koch bittet Herrn Martens um eine Erklärung warum dieser Antrag an den Aus-

schuss für Sicherheit und Ordnung überwiesen worden sei. 

Herr Martens erklärt, dass es eine politische Entscheidung gewesen sei, er aber den 

Antrag in diesem Ausschuss zurückziehen möchte. Er werde das Thema bei der Bür-

gerversammlung weiterverfolgen.

 

Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.

 

TOP 7 – Anträge 

 

 

Es liegt nichts vor. 

              Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 8 – Vorlagen 

 

TOP 8.1 – Zustimmung zur Wahl/ Wiederwahl von Ortswehrführern und stellv.  

Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck 

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage einstimmig an.

 

 

TOP 8.2 Grundstücksankauf für neuen Standort der Feuerwehrwache 3 

(Kücknitz) 

Herr Geißler erklärt, dass von der Verwaltung 4 Grundstücke für einen neuen Standort 

geprüft worden seien. Dabei sei man zu dem Schluss gekommen, dass das Grund-

stück Stachelbeerenkamp am besten für die neue Feuerwehrwache 3 geeignet wäre. 

Die Wache würde dort eine optimale Anbindung an zwei Hauptverkehrsstraßen haben 

und eine Einhaltung der Hilfsfristen von 10 Mann in 10 Minuten  könne so garantiert 

werden.

Herr Zahn erkundigt sich, warum das gesamte Grundstück vom Bund gekauft werden 

müsse, ob ein Teil nicht reichen würde, da man die Gesamtfläche nicht benötigen wür-

de.

Herr Bäth erklärt, dass nur ein Ankauf des gesamten Grundstücks möglich sei und 

dass es dabei unerheblich sei, ob nur ein Teil des Grundstücks bebaut werden müsse. 

Es könne durchaus möglich sein, dass weniger Ausgleichsmaßnahmen notwendig wür-

den, wenn ein Teil des Waldes erhalten bleibe.

Auf die Frage Herrn Zahns, warum andere Grundstücke auf Geeignetheit geprüft wor-

den seien, antwortet Herr Geißler, dass es sich hierbei um eine Vorgabe der Verwal-

tungsspitze gehandelt habe. Für dieses Gutachten seien keine Kosten für externe Gut-

achter entstanden.

 

 

12  

 

Herr Möller stellt den Antrag, den Vermerk vom Bereich Naturschutz zur Vorlage nach-

zureichen.  

Herr Geißler sagt dies zu.

 

Die Vorlage wird einstimmig angenommen, mit der Maßgabe, der Vorlage den 

 

gewünschten Vermerk beizufügen.  

TOP 9 – Berichte 

 

 

9.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für 

das Haushaltsjahr 2009 – 1. Halbjahr 

 

Herr Geißler teilt dem Ausschuss mit, dass es im Verwaltungs- und Vermögenshaus-

halt der Ordnungsbereiche  zu keinen über- und außerplanmäßigen Bewilligungen ge-

kommen sei.

  

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis 

 

 

TOP 10 – Neue Anträge und Verschiedenes 

 

Herr Hoffmann merkt an, dass es in der letzten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit 

und Ordnung die Auskunft gegeben habe, dass ein Vorhalten von Alternativparkplätzen 

für die wegfallenden Anwohnerparkplätze Ellerbrook nicht möglich sei. Nun würden 

Anwohnerparkplätze im Gründerviertel wegfallen und es würden Alternativparkplätzen 

für die Anwohner vorgehalten werden. Er verstehe nicht, warum es im Gründerviertel 

möglich sei und bei der Baustelle Ellerbrook nicht. 

Herr Ohlow antwortet, dass es sich bei dem Wegfall der Anwohnerparkplätze El-

lerbrook nur um einen kurzfristigen Wegfall handele, die Parkplätze im Gründerviertel 

fielen jedoch dauerhaft weg.

Es wurden keine Anträge gestellt. 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 

 

Herr Koch stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift. 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

TOP 15 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-

schlüsse 

Herr Koch stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen 

Teil zwei Beschlüsse gefasst worden seien.

Herr Koch schließt um 19.00 Uhr die Sitzung.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

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                      Gerrit Koch 

Vorsitzender 

 

 

Deborah Meinecke 

                  Protokollführerin