Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 10.11.2008
NIEDERSCHRIFT
öffentlicher Teil
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
und Polizeibeirat
am Montag, 03.11.2008 um 16:00 Uhr
Nr. 03 (Wahlperiode 2008/2013)
Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr
Ende der Sitzung: 19:30 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6
Haus Trave, 7. OG. Sitzungssaal
Anwesende
Ausschussmitglieder:
als Vorsitzender: Herr Koch, FDP
Herr Melchers, FDP
Herr Hinrichs, CDU
Herr Mauritz, CDU
Frau Schneider, CDU
Frau Stockfisch, CDU
Herr Ollrogge, SPD
Herr Friedrichsen, SPD
Herr Hoffmann, SPD
Frau Knöckel, SPD
Herr Welsch, SPD
Herr Freiheit, Die Linke
Herr Martens, Die Linke
Herr Dedow, Bürger für Lübeck
Herr Möller, Bü90/ Die Grünen
Senator: Herr Geißler
Vertreterinnen und
Vertreter der Bereiche: Frau Neitzke Fachbereichscontrolling
Herr Siegrist Verkehrsangelegenheiten
Herr Ohlow Verkehrsangelegenheiten
Herr Rocksien Meldestelle
Herr Dr. Müller-Buder Gewerbeangelegenheiten
Herr Bäth Feuerwehr
Herr Radtke Stadtfeuerwehrverband
Herr Muhs Personalrat Feuerwehr
Herr Fettköther Personalrat FB 3
Herr Behrends Polizeidirektion Lübeck
Als Protokollführer: Herr Hopp Fachbereichsdienst
Seniorenbeirat: Frau Thalmann
Abwesende
Ausschussmitglieder: Herr Zahn, SPD
Herr Lüdtke, SPD
Gäste: Herr Gesthüsen (Jugendamt)
Herr Ruland (Bereich Logistik)
Herr Mahnkopf (Bereich Stadtwald)
Frau Neskovic (Bereich Recht)
Frau Hartmann (Bereich Recht)
Frau Hoch (Bereich Naturschutz)
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TAGESORDNUNG
I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 06.10.2008
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Beschaffung eines Dienstfahrzeuges f. d. Bereich Verkehrsangelegenheiten
4.2.2 Erläuterungen zum Personalfaktor der Feuerwehr
4.3 Beantwortung von Anfragen
5. Aktuelles aus der Bürgerschaft
6. Überweisungen aus der Bürgerschaft
6.1 Datenschutz in Lübeck (Drs. Nr. 222)
6.2 Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt.
Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften- Datenschutzbeauftragter und
Datenschutzbericht (Drs. Nr. 297)
6.3 Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt.
Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften- Verbot des Datenhandels (Drs. 298)
7. Anträge der Fraktionen
8. Vorlagen
8.1 Zustimmung zur Wiederwahl des stellvertretenden Stadtwehrführers der Freiwilligen
Feuerwehren der Hansestadt
Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl von Ortswehrführern und stellvertretenden
Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck
8.2 Ergebnis des „Gutachtens über die Abdeckung der Wachbezirke 3 und 4 der
Hansestadt mit Leistungen der Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr)“
9. Berichte
10. Neue Anfragen und Verschiedenes
10.1 Beratung über die zukünftige Form des „Arbeitskreises gegen Extremismus“
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des
Ausschusses vom 06.10.2008
12. Beantwortung von Anfragen
13. Polizeibeirat – Mitteilung der Polizei
13.1. Bericht über das polizeiliche Vorgehen und die Vorkommnisse bei der
Demonstration am 29.03.2008
14. Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
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I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Koch begrüßt die Ausschussmitglieder.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Koch stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Koch stellt die Tagesordnung fest.
Herr Möller stellt folgenden Antrag:
Herr Dedow weist daraufhin, dass diesem Antrag der § 39 (3) der Geschäftsordnung der
Bürgerschaft entgegenstehe.
Herr Möller schlägt vor, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen und diesbezüglich
eine Stellungnahme des Bereiches Recht einholen zu lassen.
Herr Behrends betont, dass die Entscheidung entscheidenden Einfluss auf die Tiefe der
Aussagen der Polizei habe. Weiterhin könne die Funktion des Polizeibeirates, etwa das
Absprechen von Vorgehensweisen oder Erläuterungen und Hintergründe zu polizeilichen
Entscheidungen, bei einer Beratung im öffentlichen Teil der Sitzungen nicht mehr
gewährleistet werden.
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Herr Dedow, Frau Lenz, Herr Hinrichs und Herr
Möller.
Herr Möller bittet darum, dass für die Zukunft geprüft werde, ob eine Sitzung im öffentlichen
Teil möglich sei.
Der Ausschuss stimmt zu.
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Herr Möller schlägt vor, über den zweiten Teil des Antrages in einer geänderten Form
abzustimmen:
Künftig ist ein Tagesordnungspunkt Anträge auch für den nichtöffentlichen Teil
vorzusehen.
Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 06.10.2008
Herr Möller bittet darum, dass in die Niederschrift aufgenommen werde, dass er zu TOP 9.1
„Ergebnis des Gutachtens zur Kostenabschätzung für die Einrichtung einer regionalisierten
Leitstelle“ aus der Sitzung am 06.10.2008 angeregt habe, dass die Sicherheitspolitischen Sprecher
der Fraktionen mit den entsprechenden Personen im Kreis Ostholstein Kontakt aufnehmen, um
dieses Thema zu besprechen und eventuell weiter voran zu bringen.
Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.
Ferner stellt Herr Möller folgenden Antrag:
Die Niederschrift soll künftig Fragen und Beiträge der Ausschussmitglieder sowie ggf. die erfolgten
Reaktionen oder Auskünfte kurz inhaltlich wiedergeben.
Begründung:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP 4 – Mitteilungen
TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Es liegt nichts vor.
TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
TOP 4.2.1 – Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für den Bereich
Verkehrsangelegenheiten (TOP 4.2.3 aus der Sitzung vom 06.10.2008)
Herr Geißler teilt mit, dass der Bereich Verkehrsangelegenheiten plane, ein neues
Dienstfahrzeug zu beschaffen.
Herr Ohlow erläutert dem Ausschuss, dass die Bürgerschaft mit Beschluss vom 22.02.2007
alle Haushaltsansätze zur (Wieder)-Beschaffung von Straßenfahrzeugen mit einem
Sperrvermerk versehen habe, welche nur durch die zuständigen Ausschüsse im Einzelfall
aufgehoben werden könnten.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Sperrvermerk aufzuheben.
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TOP 4.2.1 – Erläuterungen zum Personalfaktor der Feuerwehr
Herr Bäth stellt dem Ausschuss folgende Grafik vor:
So beruhe die Ermittlung des tatsächlichen Personalfaktors auf der Bestimmung der Summe der
persönlichen Ausfallzeiten aller Beamten auf Planstellen des Schichtdienstes mD. Dabei stelle die
Abbildung die Beeinflussung des Personalfaktors durch die unterschiedlichen (durchschnittlichen)
Ausfallzeiten dar. Ferner gebe der Personalfaktor wieder, wie viele Planstellen notwendig seien,
um eine Funktionsstelle (Feuerwehrfunktion, die 24 Std. rund um die Uhr über das ganze Jahr
vorzuhalten sei) zu besetzen.
Hierfür seien die folgenden Rechengrößen von Bedeutung:
Konstanten
Die Soll-Stunden pro Jahr pro Funktionsstelle: Diese würden sich aus dem Produkt der 24 Stunden
des Tages, multipliziert mit den 365 Tagen des Jahres (8760 h), ergeben.
Die durchschnittliche wöchentliche Anwesenheitszeit im Bereitschaftsdienst (bis 2006 = 54 Std., ab
2007 = 48 Std.)
Die Brutto-Jahresanwesenheitsstunden je Beamter als Produkt der wöchentlichen
Anwesenheitszeit multipliziert mit der Anzahl der Wochen eines Jahres (2.503 h = 48 h x 52,14)
Die genannten Konstanten seien dabei auf ein Jahr bezogen bemessen und bei gegebenen
Rahmenbedingungen nicht veränderlich. Weiterhin würden sie das Grundgerüst der
Personalbedarfsberechnung bilden.
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Ausfallzeiten
Die Ausfallzeiten würden u. a. Urlaub, Krankheit und Fortbildungen umfassen.
Ausfallzeiten würden dabei mitarbeiterbezogen (wie z.B. Krankheit) ermittelt bzw. würden sich aus
den gesetzlichen Vorgaben (wie z.B. Urlaubsansprüche, gesetzlich festgelegte
Ausbildungsstunden) ergeben.
Ermittlung des Personalfaktors
Der Personalfaktor ergebe sich aus dem Quotient aus „Soll-Stunden pro Jahr pro Funktionsstelle“
zu „Netto-Anwesenheits-Jahresstunden pro Beamter“ (für 2008: 8760 h / 1779 h = 4,92)
Prognose
Herr Bäth halte eine Entwicklung des Personalfaktors von 4,92 im Jahre 2008 über 4,89 im Jahre
2009 auf 4,87 im Jahre 2010 für realistisch.
Verständnisfragen von Herrn Dedow und Herrn Möller beantwortet Herr Bäth.
Herr Möller stellt folgenden Antrag:
Herr Geißler weist darauf hin, dass Braunschweig bereits in der Vergangenheit nicht dazu bereit gewesen
sei, die Berechnungsweise und die Ergebnisse der Personalfaktor-Kalkulation darzulegen. Des Weiteren sei
Frankfurt auf Grund seiner Größe nur eingeschränkt vergleichbar.
Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
TOP 4.2.3 – Mitteilung über die Änderungen im Schornsteinfegergesetz
Herr Dr. Müller-Buder trägt vor, dass der Kunde bis 31.12.2012 kaum Veränderungen spüren
werde. Bis dahin bleibe es bei dem herkömmlichen System von Kehrbezirken. Dies bedeute, dass
der Kunde verpflichtet bleibe, Schornsteinfegerarbeiten durch den für ihn zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister ausführen zu lassen. Allerdings könne der Bezirksschornstein-
fegermeister nun auch Nebentätigkeiten ausführen und den Kunden in seinem Bezirk anbieten.
Ab dem 01.01.2013 bestehe dann für den Kunden die Möglichkeit, die laufenden
Schornsteinfegerarbeiten von einem Schornsteinfeger seiner Wahl ausführen zu lassen.
Allerdings blieben bestimmte Kontrollfunktionen, z.B. Bauabnahmen und Feuerstättenschauen,
einem behördlich bestellten Bezirksbevollmächtigten vorbehalten, welchem die Kunden eines
Kehrbezirks zugeordnet seien. Die Bezirksbevollmächtigten würden von der Behörde nach
Ausschreibung des Kehrbezirks für die Dauer von 7 Jahren ausgewählt und bestellt.
Der Bezirksbevollmächtigte habe zudem zu kontrollieren, ob die Hauseigentümer die
erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten haben ausführen lassen.
TOP 4.2.4 –Grootkoppel Tempo 30 Zone und Altstadtinsel 20 Tonnen Fahrzeuge
Grootkoppel Tempo 30 Zone:
Herr Geißler trägt eine Antwort des fachlich zuständigen Fachbereiches 5 vor:
Demnach würden die Straßen "Im Gleisdreieck" und Grootkoppel das Gewerbegebiet "Im
Gleisdreieck/Grootkoppel" bilden. Die Ausweisung von Tempo 30-Zonen komme nach der
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Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) "nur dort in Betracht,
wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der
Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- und Indurstiegebieten
kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht."
Demnach könne eine Ausweisung der Grootkoppel als Tempo 30-Zone nicht erfolgen. Die
Zunahme des Lkw-Verkehrs sei für ein Gewerbegebiet ein Zeichen für florierende Betriebe.
Durchgangsverkehr und insbesondere Lkw-Durchgangsverkehr könne hier auch nicht auftreten, da
es sich insgesamt um eine Art Sackgassenlage handele.
Altstadtinsel 20 Tonnen Fahrzeuge:
Herr Geißler trägt eine Antwort des fachlich zuständigen Fachbereiches 5 vor:
So dürften Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 20 Tonnen auf die Altstadtinsel fahren,
allerdings nicht über die Marienbrücke.
Eine Frage von Herrn Martens beantwortet Herr Koch.
TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts Aktuelles aus der Bürgerschaft vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
TOP 6.1 – Datenschutz in Lübeck (Drs. Nr. 222)
Sitzung der Bürgerschaft am 25. September 2008
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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.2 mit Drs. Nr. 222 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag
der CDU-Fraktion und Lübecker
BUNT mit Mehrheit abschließend an den Hauptausschuss und den
Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen:
(Datenschutz in Lübeck)
Der aktuell bekannt gewordene massenhafte Datenmissbrauch erfordert eine neue Sensibilität im Umgang
mit dem Datenschutz, auch in der Hansestadt Lübeck.
Aus diesem Grunde beantragt die CDU – Fraktion und der Lübecker BUNT, der Bürgermeister wird
beauftragt, mit Hilfe des/der Datenschutzbeauftragte/n für die Hansestadt Lübeck oder dem mit dieser
Tätigkeit Beauftragte/n, bis zur Novembersitzung 2008 der Bürgerschaft über die derzeitige Struktur und
das Konzept des Datenschutzes in der Lübecker Verwaltung detailliert zu berichten.
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In diesem Bericht sind auch die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur Bestellung eines eigenen
kommunalen Lübecker Datenschutzbeauftragten mit aufzunehmen und deren Vor- und Nachteile in der
jetzigen Struktur des Datenschutzes in der Hansestadt gegenüberzustellen.
Des Weiteren wird der Bürgermeister als Gesellschaftervertreter der Stadt in den städtischen
Gesellschaften aufgefordert, den Stand der Umsetzung des Datenschutzes und ggf. die Benennung von
eigenen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen zu erfragen und der Bürgerschaft zu berichten.
Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an.
TOP 6.2 – Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt.
Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften- Datenschutzbeauftragter und
Datenschutzbericht (Drs. Nr. 297)
Sitzung der Bürgerschaft am 25. September 2008
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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.49 mit Drs. Nr. 297 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit abschließend an den Hauptausschuss und den Ausschuss für
Sicherheit
und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen:
(Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt. Gesellschaften
und Beteiligungsgesellschaften – Datenschutzbeauftragter und Datenschutzbericht)
Der Bürgermeister wird aufgefordert,
1. der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung ein Konzept über die Einrichtung der Stelle eines
Datenschutzbeauftragten bzw. einer Datenschutzbeauftragten in der Stadtverwaltung, in den
Eigenbetrieben, in den städtischen Gesellschaften und in den Beteiligungsgesellschaften
vorzulegen.
2. der Bürgerschaft folgende Berichte vorzulegen:
über die Stelle die in der Lübecker Stadtverwaltung für die Einhaltung des Datenschutzes zuständig
ist, und über die Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
über Datenschutzüberprüfungen des ULD bei der Stadtverwaltung oder einzelnen Bereichen, den
Eigenbetrieben, den städtischen Gesellschaften und den Beteiligungsgesellschaften
über Empfehlungen und Anweisungen des ULD und der Kommunalaufsicht zur Wahrung des
Datenschutzes in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städtischen Gesellschaften und
in den Beteiligungsgesellschaften, sowie über deren Umsetzungen
in der Novembersitzung und danach jährlich fortlaufend einen Datenschutzbericht für die
Stadtverwaltung, für die Eigenbetriebe, für die städtischen Gesellschaften und
Beteiligungsgesellschaften.
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Herr Möller, Herr Welsch, Herr Dedow und Herr
Hinrichs.
Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an.
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TOP 6.3 – Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt.
Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften – Verbot des Datenhandels (Drs. 298)
Sitzung der Bürgerschaft am 25. September 2008
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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.50 mit Drs. Nr. 298 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit abschließend an den Hauptausschuss und den Ausschuss für
Sicherheit
und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen:
(Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt. Gesellschaften
und Beteiligungsgesellschaften – Verbot des Datenhandels)
Der Bürgermeister wird aufgefordert,
1. dafür zu sorgen, dass die Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe und die städtischen Gesellschaften
und Beteiligungsgesellschaften personen-bezogene Daten nicht an natürliche und juristische
Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts (nichtöffentliche
Stellen) verkaufen. Über die Umsetzung ist der Bürgerschaft zu berichten.
2. der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung zu berichten:
über den Datenhandel der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe der städtischen Gesellschaften und
der Beteiligungsgesellschaften mit nichtöffentlichen Stellen seit dem Inkrafttreten des Landesdaten-
schutzgesetzes - LDSG – (01.07.2000). Es soll u. a. auch berichtet werden über die jeweiligen
Käufer bzw. Käuferinnen, sowie die jeweilige Anzahl der verkauften Daten, den Zweck, die Kontrolle
über der missbräuchliche Verwendung durch die Käufer bzw. Käuferinnen und über die
Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
über die Übermittlung personenbezogene Daten an nichtöffentliche Stellen, über die
entsprechenden Verwaltungsvorschriften und über Maßnahmen, mit denen die missbräuchliche
Verwendung persönlicher Daten verhindert werden kann.
Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an.
TOP 7 – Anträge der Fraktionen
Es liegen keine Anträge vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 8 – Vorlagen
TOP 8.1 - Zustimmung zur Wiederwahl des stellvertretenden Stadtwehrführers der
Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt
Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl von Ortswehrführern und stellvertretenden
Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt
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Herr Geißler weist daraufhin, dass alle gewählten Personen die benötigten
Vorraussetzungen erfüllen würden.
Die Vorlage wird einstimmig empfohlen.
TOP 8.2 - Ergebnis des „Gutachtens über die Abdeckung der Wachbezirke 3 und 4 der
Hansestadt mit Leistungen der Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr )“ – vertagt in der
Sitzung am 06.10.2008
Herr Koch trägt ein Schreiben eines ehemaligen Mitarbeiters der Feuerwehr Lübeck vor,
welcher bezweifelt, dass das Gebiet Kücknitz nach einer Verlagerung der Feuerwache weiter
so gut abgedeckt werde.
Herr Bäth versichert, dass eine Verlagerung eine weit aus bessere Abdeckung ermögliche
und es nur im direkten Umfeld des ehemaligen Standorts zu einem geringfügig späteren
Eintreffen der Feuerwehr kommen könne, was aber nur an dem etwas verlängerten
Anfahrtsweg liege.
Fragen von Herrn Welsch und Herrn Hinrichs beantworten Herr Geißler und Herr Bäth.
Herr Möller stellt folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft die Beschlussfassung
mit folgendem Zusatz:
Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an.
Fragen von Herrn Hinrichs, Herrn Welsch, Herrn Martens beantworten Herr Geißler und Herr Bäth.
Die Vorlage wird (mit dem erweiterten Beschlussvorschlag) einstimmig empfohlen.
TOP 9 – Berichte
Es liegen keine Berichte vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes
TOP 10.1 – Beratung über die zukünftige Form des „Arbeitskreises gegen
Extremismus“
Herr Melchers würde es als sinnvoll erachten, den Arbeitskreis weiter bestehen zu lassen.
Frau Stockfisch hält den Arbeitskreis nicht für erforderlich, da aus ihrer Sicht bereits andere
Institutionen diese Themen abdecken würden beziehungsweise es besser abdecken
könnten.
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Herr Hoffmann hält das Thema Rechts- und Linksextremismus für ein überaus wichtiges
Thema und ist der Meinung, dass der Extremismus überall bekämpft werden müsse.
Herr Dedow sieht es als selbstverständlich an, dass dieses Thema in allen Ausschüssen
Beachtung findet und diese die Bekämpfung von Extremismus (nach ihrer Zielgruppe bzw.
thematischem Schwerpunkt) als Aufgabe wahrnehmen sollten. Er hält es für nicht richtig,
diese Aufgabe heraus zu lösen.
Herr Möller stellt heraus, dass der Arbeitskreis bisher keine wesentlichen Ergebnisse hervor
gebracht habe und nicht nur auf Grund von Symbolik bestehen sollte.
Ferner stellt Herr Möller folgenden Antrag:
Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Arbeitskreis gegen Extremismus nicht weiterzuführen.
Vielmehr soll bei entsprechender Sachlage erneut über die Notwendigkeit entscheiden
werden, den Arbeitskreis erneut einzuberufen.
Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an.
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Herr Koch stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 15 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Herr Koch stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil
keine Beschlüsse gefasst worden seien.
Herr Koch schließt um 19:30 Uhr die Sitzung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Gerrit Koch Ronny Hopp
Vorsitzender Protokollführer