4.410 Kunst und Kultur Lübeck, den 13. September 2004
4.410.00.14.03.02
Niederschrift Nr. 13
über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
in der Wahlperiode 2003 – 2008
am 13. September 2004 im Roten Saal im Rathaus
- Öffentlicher Teil -
Beginn: 16.00 Uhr Ende: 17.25 Uhr
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Ausschussmitglieder
Frau Adelheid Oldenburg, Vorsitzende
Herr Oliver Fraederich, stv. Vorsitzender
Herr Henri Abler
Frau Anke Eymer
Herr Peter Fick
Herr Dr. Heiner Freiesleben
Herr Frank-Thomas Gaulin
Herr Hans Millies
Frau Birgit Mohrhagen
Herr Bernd Möller
Herr Hans Müller
Herr Manfred Sawalich
Frau Gabriele Schopenhauer
Frau Astrid Stadthaus-Panissié
Herr Jürgen Struck
Stellvertretende Ausschussmitglieder:
Frau Gunda Diercks-Elsner
Weitere Anwesende:
Herr Wolfgang Drozella (FDP-Fraktion)
Seniorenbeirat
Frau Waltraut Carstens
Frau Marianne Vibach
Entschuldigt fehlen:
Frau Charlotte Harnack
Herr Andreas Zander
Verwaltung
Frau Senatorin Annette Borns
Herr Dr. Jörg Fligge
Herr Dr. Manfred Gläser
Frau Dr. Antjekathrin Graßmann
Frau Dr. Ingaburgh Klatt
Herr Dr. Wolfgang Muth
2
Frau Dr. Hildegard Vogeler
Herr Dr. Hans Wißkirchen
Frau Mirjam Ohlsen (Protokoll)
zu TOP 1 – Begrüßung
Die Vorsitzende Frau Oldenburg begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, die
Vertreter des Seniorenbeirats und der Verwaltung zur 13. Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Denkmalpflege.
zu TOP 2 – Evtl. Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Mitglieder
Es sind keine zu verpflichtenden Mitglieder anwesend.
zu TOP 3 – Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
zu TOP 4 – Feststellung der Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Die Tagesordnung wird wie folgt
festgestellt.
I. Öffentlicher Teil
1. Begrüßung
2. Evtl. Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Mitglieder
3. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Feststellung der Tagesordnung
5. Feststellung der Niederschrift Nr. 12 öffentlicher Teil
6. Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
7. Mitteilungen der Verwaltung
8. Vorlage „Änderung des Preistarifs für die Museen der Hansestadt Lübeck vom 02.
Februar 2004, gültig ab 01.04.2004“
9. Vorlage „Renovierung/ Sanierung Rathaus – Audienzsaal“ des Fachbereichs 5 Planen
und Bauen“
10.Bericht „Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für
das Haushaltsjahr 2004 – 1. Halbjahr im FB 4 – Kultur“
11.Bericht „Konsolidierungskonzept der Lübecker Theater GmbH“
12.Kulturhauptstadt Europas 2010
13.Auftragsliste Kulturausschuss
14.Anfragen
3
15.Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
16.Feststellung der Niederschrift Nr. 12 - nichtöffentlicher Teil
17.Zuwendungen der Hansestadt Lübeck an nichtstädtische kulturelle Einrichtungen und
Initiativen
18.Auftragsliste Kulturausschuss nichtöffentlicher Teil
19.Anfragen
20.Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil
21.Bekanntgabe der evtl. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
zu TOP 5 – Feststellung der Niederschrift Nr. 12 – öffentlicher Teil
Einwände gegen die Niederschrift liegen nicht vor.
Der Ausschuss stellt die Niederschrift fest.
zu TOP 6 – Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
Mitteilungen liegen nicht vor.
zu TOP 7 – Mitteilungen der Verwaltung
1. Frau Senatorin Borns trägt aufgrund der Anfrage von AM Herrn Möller in der Sitzung
des Ausschusses am 09.08.2004 zur denkmalpflegerischen Beurteilung des
sogenannten Malerwinkels aus der Stellungnahme des Bereiches Denkmalpflege
vor:
„Es steht fest, dass der sog. Malerwinkel schon über Jahre ein fester Begriff in
Lübeck ist, der den besonderen Reiz dieses Blickes auf die Altstadt charakterisiert.
So reizvoll dieser Blick auch ist, so ist er ein rechtlich nicht geschützter, auch nicht
durch den Denkmalschutz. Auch die Kohlenhandlung, die viele Menschen in den Reiz
der Situation einbeziehen, ist kein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal ausgewiesen ist nur der Wirtschaftshof, bestehend aus
Wohngebäude und Wirtschaftsteil auf dem Grundstück Wallstr. 25. Hier handelt es
sich um ein sog. einfaches Kulturdenkmal, für das es keinen Rechtsvorbehalt der
Denkmalpflege gibt. Es handelt sich also um eine freiwillige Verpflichtung, die nach
§ 1 Denkmalschutzgesetz von dem Land, den Kreisen und den Gemeinden gefördert
werden soll.
Als die neuen Pläne am Malerwinkel bekannt wurden, hat die Denkmalpflege alle
Beteiligten auf das dort befindliche Kulturdenkmal aufmerksam gemacht und auf die
oben genannte Verpflichtung hingewiesen. Wir haben weiter geprüft, ob es Fakten
gibt, die uns verpflichten, das Gebäude Wallstr. 25 als besonderes Kulturdenkmal in
4
das Denkmalbuch einzutragen. Die uns zur Verfügung stehenden Fakten reichten für
eine solche Eintragung aber nicht aus.
Die Abwägung in den verschiedenen Gremien und Entscheidungsebenen haben zu
der jetzt vorgenommenen Ausschreibung des Wettbewerbs geführt, bei der der
Abriss der Gebäudegruppe Wallstr. 25 ermöglicht wird. Auf dem Kolloquium zum
Wettbewerb habe ich noch einmal auf das Denkmal aufmerksam gemacht und
gebeten zu prüfen, ob die Erhaltung nicht doch mit dem Entwurf zu verbinden ist.
Mehr ist z.Zt. nicht möglich und ich habe das Ergebnis der Abwägung zu akzeptieren.
Das wirkliche Problem scheint aber weniger im Denkmalschutz als vielmehr in der
städtebaulichen Planung zu liegen. Hierzu sollte sich nicht die Denkmalpflege,
sondern das Baudezernat bzw. die Stadtplanung äußern.“
Zu dem Vortrag äußert sich AM Herr Möller.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
2. Frau Prof. Dr. Graßmann (Archiv) weist auf den „Tag der Archive“ am 25. September
2004 hin und verteilt hierzu den Flyer mit Programm für das Archiv der Hansestadt
Lübeck.
3. Frau Dr. Klatt (Bereich Kunst und Kultur) berichtet über den aktuellen Stand der
Aufstellung der Gedenktafel zu Ehren der vier Lübecker Märtyrergeistlichen und
erklärt, dass die Auftragsvergabe durch Herrn Fauth nach Möglichkeit bald erfolgen
wird.
4. Frau Senatorin Borns erklärt, dass die verschiedenen Theater in Lübeck die
Durchführung eines Theatertages/ einer Theaternacht im Frühjahr 2005 planen und
diesen/ diese in Zusammenarbeit aller Theater durchführen möchten.
5. Herr Dr. Wisskirchen (Kulturstiftung) erklärt, dass die Possehlstiftung und Herr Grass
nach vielen Verhandlungen bereit sind, jeweils ein Drittel der Ankaufsumme für die
Vorlassteile zu übernehmen. Der Anteil der Possehlstiftung fließt in den städtischen
Haushalt ein und vermindert den städtischen Zuschuss. Der Anteil von Herrn Grass
wird der Kulturstiftung zweckgebunden für Projekte zur Verfügung gestellt.
6. Herr Dr. Wißkirchen (Kulturstiftung) berichtet über die im Jahr 2005 geplante
Märchenaktion zum Anlass des 200. Geburtstages von Hans Christian Andersen.
Geplant sind Ausstellungen/ Veranstaltungen in den Häusern der Kulturstiftung sowie
die Einbindung von Theater, Kino, Behnhaus, Burgkloster und Geschäften.
Außerdem wird dieses Jahr ein Buch von Günter Grass erscheinen, dass sich
thematisch mit den Andersen-Märchen befasst. Der Umfang der Aktionen hängt
letztlich von der Höhe der bei verschiedenen Stiftungen eingeworbenen Zuschüsse
ab. Frau Senatorin Borns ergänzt hierzu, dass eine Ausrichtung der Sand World
2005 zu dem Thema Märchen hervorragend für dieses Projekt wäre.
AM Herr Müller weist auf die enge Verknüpfung des Themas Märchen zu den
Psychotherapietagen in Lübeck hin und regt an, diese in das Projekt einzubeziehen.
AM Frau Mohrhagen regt an, die Bilder des Märchenwaldes in leerstehenden
Schaufenstern in Lübeck auszustellen.
AM Herr Gaulin empfiehlt das Thema Andersen für die Sand World 2005.
Der Ausschuss empfiehlt der
Verwaltung einstimmig, diesen
5
Vorschlag im Namen des
Ausschusses der HLTS zu
übermitteln
7. Die umverteilten Sitzungstermine 2005 des Ausschusses für Kultur und
Denkmalpflege werden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
zu TOP 8.1 – Vorlage „Änderung des Preistarifs für die Museen der Hansestadt
Lübeck vom 02. Februar 2004, gültig ab 01.04.2004“
Dem Ausschuss liegt eine Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag vor:
Die als Anlage 1 beigefügte Änderung des Preistarifs für die Museen der Hansestadt Lübeck
wird beschlossen.
Anlage 1:
Der Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck gemäß Beschluss der Bürgerschaft
vom 29.01.2004 wird wie folgt geändert: (Änderungen sind kursiv gedruckt).
6. Jahreskarte
Gilt für Erwachsene und Jugendliche für den beliebigen Besuch der städtischen Museen und
ist übertragbar.
Der Preis beträgt € 60,-- (vorher € 75,--)
Die Jahreskarte gilt auch für die Einrichtungen der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck.
Die Gebühr für die Karte verbleibt bei der ausstellenden Einrichtung. (entfällt)
9. Sonderregelungen
1. Bei der Teilnahme an Kundenbonuskarten privater Firmen wird auf
Jahreskarten eine Ermäßigung in Höhe von bis zu 15% gewährt.
2. Bei einzelnen Veranstaltungen kann mit dem Herausgeber der Bonuskarte eine
Ermäßigung auf den Eintrittspreis der Veranstaltung gewährt werden.
3. Für werbliche Aktionen können durch die Fachbereichsleitung weitere
Sonderregelungen getroffen werden.
Die Änderung des Preistarifs für die Museen tritt zum 01.10.2004 in Kraft.
Frau Senatorin Borns erläutert die Vorlage und die geplante Beteiligung der Museen an der
LN Card einführend. Es äußern sich zu dem Tagesordnungspunkt AM Herr Gaulin, AM Herr
Möller, AM Frau Eymer und AM Herr Fraederich. Nachfragen werden durch Frau Dr. Klatt
(Bereich Kunst und Kultur) und Frau Borns beantwortet. AM Herr Fraederich bittet um eine
Darstellung der Entwicklung der Jahreskarten im Produktbuch.
6
Der Ausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig, gemäß
Beschlussvorschlag zu
beschließen.
Zu TOP 8.2 – Vorlage „Veränderte Gebührensatzung für die Stadtbibliothek“
Dem Ausschuss liegt eine Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag vor:
Die als Anlage 2 beigefügte Änderung der Gebührensatzung wird beschlossen.
Anlage 2
Gebührensatzung
für die Stadtbibliothek der Hansestadt Lübeck
vom
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein und der §§ 1,2,5 und 6 des KAG des Landes
Schleswig-Holstein in der Fassung vom 22.07.1996 (GVO Bl. Schl.-H. S. 564), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 30.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 614), wird nac h Beschlußfassung durch die Bürgerschaft der
Hansestadt Lübeck vom folgende Gebührensatzung erlassen:
§ 1
alt neu
In der Stadtbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:
a.) Benutzer/Benutzerinnen der Stadtbibliothek zahlen eine pauschale Benutzungsgebühr.
Die Pauschalgebühr beträgt für
aa) Benutzer/Benutzerinnen ab 18 Jahre für
- ein volles Jahr
- ein halbes Jahr
€ 20,00
€ 13,00
€ 20,00
€ 13,00
ab) Schüler/Schülerinnen ab 18 Jahre und Studierende, Auszubildende,
Inhaber/Inhaberinnen des Lübeck-Passes für
- ein volles Jahr
- ein halbes Jahr
€ 10,00
€ 6,50
€ 10,00
€ 6,50
b) Anstelle der Pauschalgebühr nach Buchstabe a) beträgt die Gebühr für
einen Entleihvorgang für max. 10 Medien
€ 2,50
€ 2,50
c) Säumnisgebühr bei einer Überschreitung des Rückgabetermins
für Benutzer/Benutzerinnen ab 18 Jahren
ca) 1. Woche pro angefangene Woche und Medium
ab 2. Woche zusätzlich pro angefangene Woche und Medium
€ 0,30
€ 0,50
€ 0,50
€ 0,70
Für Benutzer/Benutzerinnen unter 18 Jahren gelten die halben Gebührensätze.
cb) Bis zur Einführung des technikgestützten Mahnverfahrens (EDV) wird die
Säumnisgebühr wie folgt festgelegt:
Säumnisgebühr für jede angefangene Woche einer Überschreitung des Rückgabetermins
für einen Entleihvorgang (gleicher Rückgabetermin für mehrere Medien) für
Benutzer/Benutzerinnen ab 18 Jahren
7
Grundbetrag € 1,00 € 1,00
Zuzüglich zum Grundbetrag
- für jede weitere angefangene Woche
€ 1,50 € 1,50
Für Benutzer/Benutzerinnen unter 18 Jahren gelten die halben Gebührensätze.
d) Gebühren für Mahnschreiben (incl. Porto)
da) 1. Mahnschreiben
db) 2. Mahnschreiben
dc) 3. Mahnschreiben
---
---
---
€ 0,80
€ 0,90
€ 1,00
e) Gebühr für das Vorbestellen eines von einem anderen Benutzer/einer
anderen Benutzerin entliehenen Mediums
€ 1,00
€ 1,00
f) Gebühr für die Bearbeitung eines Anschaffungsvorschlages mit Benachrichtigung
--- € 1,00
g) Gebühr für die Inanspruchnahme des auswärtigen Leihverkehrs pro
Band oder Kopie
€ 1,00
€ 1,50
alt neu
h) Gebühr für die Beschädigung oder den Verlust von Medienetiketten/Lochkarten,
Kassetten-, CD-,Video-, DVD-Hüllen und Covern
---
€ 2,00
i) Einarbeitungsgebühr für ein Ersatzmedium
--- € 6,00
j) Gebühr für das Ausstellen eines Ersatzausweises
€ 2,50 € 2,50
k) Gebühr für das Nichträumen eines Münzgarderobenschrankes vor
Schluss der Öffnungszeiten am Tag des Benutzungsbeginns
€ 1,00 € 1,00
l) Gebühr für die Nichtrückgabe eines Schlüssels eines Münzgarderobenschrankes
zuzüglich entstehender Sachkosten
€ 11,00 € 11,00
m) Gebühr für die Ausleihe einer Videokassette oder DVD
- Erwachsene für 14 Tage
- Kinder bis 15 Jahren für 14 Tage
€ 2,00
€ 1,00
€ 2,00
€ 1,00
n) Gebühr für einen Readerprinterausdruck
- Eigenanfertigung pro Seite, A3
- Eigenanfertigung pro Seite, A4
- Anfertigung durch MitarbeiterInnen pro Seite
- Anfertigung für Schüler, Studenten, Doktoranden,
Auszubildende, pro Seite
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr pro Auftrag
- Versandgebühr
€ 1,50
€ 0,80
€ 3,00
€ 0,80
€ 4,50
---
€ 1,50
€ 0,80
€ 3,00
€ 0,80
€ 4,50
€ 5,00
o) Gebühr für Datenausgabe vom PC
- auf Papier pro Seite
€ 0,10
€ 0,10
p) Gebühr für die Internetnutzung
- pro 1/2 Stunde
€ 1,50
€ 1,50
§ 2
Gebührenschuldner/Gebührenschulderin ist der-/diejenige, der/die die Leistungen der Bibliothek der
Hansestadt Lübeck im Rahmen des § 1 in Anspruch nimmt.
§ 3
8
Der Gebührenanspruch für die in § 1 genannten Gebühren entsteht und wird fällig wie folgt:
a) bei Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistungen;
b) in den Fällen nicht termingerechter Rückgabe entliehener Medien mit Ablauf des Rückgabetermins;
c) beim Verlust bzw. bei Beschädigung von Medien oder Medienetiketten/ Lochkarten, Kassetten-, CD-,
Video-, DVD-Hüllen und Covern mit Kenntnisnahme des Verlustes oder der Beschädigung durch die
Bibliothek;
d) in den Fällen der nicht erfolgten Räumung eines Garderobenschrankes und/oder Rückgabe des
Schlüssels nach Schließung der Bibliothek am gleichen Tage.
§ 4
Der Leiter/die Leiterin der Bibliothek kann die Gebühr ermäßigen oder ganz von ihr absehen, soweit eine
Gebührenerhebung im Hinblick auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, insbesondere mit Rücksicht
auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Gebührenpflichtigen, nicht angebracht erscheint.
§ 5
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die
Stadtbibliothek der Hansestadt Lübeck vom 18.11.2001 ( Lübecker Stadtzeitung vom 27.11.2001) außer
Kraft.
Lübeck, den Der Bürgermeister
Frau Senatorin Borns erklärt, dass eine weitere Anpassung der Gebührensatzung im
Hinblick auf die Bedenken des Bereiches Steuern erfolgen wird. Zu dem
Tagesordnungspunkt äußert sich AM Herr Fraederich.
Der Ausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig, gemäß
Beschlussvorschlag zu
beschließen.
zu TOP 9 Vorlage „Renovierung/ Sanierung Rathaus – Audienzsaal“ des
Fachbereiches 5 Planen und Bauen
Dem Ausschuss liegt eine Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag vor:
1. Der Audienzsaal wird auf der Grundlage der in der HU Bau ermittelten
Gesamtkosten saniert.
2. Zur Sicherstellung der Durchführung der Gesamtmaßnahmen wird der
Bürgermeister beauftragt, mit Stiftungen, Förderern und Sponsoren und einem
Eigenanteil ein Finanzierungskonzept auszuarbeiten.
3. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Vermögenshaushalt 2005 herzustellen.
Es äußern sich zu dem Tagesordnungspunkt AM Herr Fraederich, AM Frau Mohrhagen und
AM Herr Möller. Nachfragen werden von Herrn Rummel (Bereich Hochbau) und Frau
Senatorin Borns beantwortet.
AM Herr Fraederich beantragt die folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages:
Ergänze Punkt 2: „Dem zuständigen Ausschuss wird vor Auftragsvergabe über die geplante
Höhe des Eigenanteils der Hansestadt Lübeck Bericht erstattet.“
9
Neuer Punkt 4: „Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur November-
Sitzung den zeitlichen Bedarf der Maßnahme und ein Ausweichkonzept für die bisherige
Nutzung des Audienzsaales vorzulegen.“
Der Ausschuss stimmt der
Ergänzung des
Beschlussvorschlages
einstimmig zu.
Der Ausschuss empfiehlt der
Bürgerschaft einstimmig, gemäß
geändertem Beschlussvorschlag
zu beschließen.
zu TOP 10 – Bericht „Über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2004 – 1. Halbjahr im
Fachbereich 4 – Kultur“
Frau Senatorin Borns erläutert kurz die den Kulturausschuss betreffenden Ausgaben/
Verpflichtungsermächtigungen. Es sprechen die Vorsitzende Frau Oldenburg, AM Herr
Fraederich und AM Herr Gaulin. Nachfragen werden von Frau Borns und Herrn Dr. Gläser
(Bereich Archäologie) beantwortet.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
zu TOP 11.1 – Bericht „Konsolidierungskonzept der Lübecker Theater GmbH“
Frau Senatorin Borns erläutert den Bericht und erklärt, dass es sich um einen
Zwischenbericht handelt. Mit Hilfe einer externen Gutachterin vom Bühnenverein soll eine
Stärken-/Schwachstellenanalyse erstellt werden. Seitens der Geschäftsführung liegt noch
kein Vorschlag zur Lösung der aktuellen finanziellen Probleme vor. Die Gesellschafter
werden sich in jedem Fall für die Einführung einer Kostenrechnung zur Erhöhung der
Kostentransparenz einsetzen.
Es äußern sich AM Herr Möller, AM Herr Gaulin und AM Herr Fraederich. AM Herr
Fraederich erklärt, dass die Ergebnisse des Konzeptes zum Zuschussbedarf vor der
Beratung des nächsten Theaterhaushalts vorliegen müssen.
AM Herr Möller beantragt die Vorlage der Stärken-/Schwachstellenanalyse im
Kulturausschuss.
Der Ausschuss ist
einverstanden.
Der Ausschuss nimmt den
Bericht als Zwischenbericht zur
Kenntnis.
zu TOP 11.2 – Theaterförderung des Landes (Antrag der FDP – Fraktion in der Sitzung
der Bürgerschaft am 26.08.04 TOP 4.15/ Drucksache Nr. 29)
Eine Nachfrage von AM Herrn Möller wird durch Frau Senatorin Borns beantwortet.
10
AM Herr Möller beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes bis die Stärken-/
Schwachstellenanalyse zum Theater vorliegt.
Der Ausschuss stimmt der
Vertagung einstimmig zu.
zu Top 12 – Kulturhauptstadt Europas 2010
Frau Senatorin Borns berichtet, dass der Bundesrat innerhalb der nächsten zwei Wochen
eine Jury beauftragen wird. Frau Borns berichtet weiterhin, dass die Projekte
weiterentwickelt und die Marketingmaßnahmen implementiert werden und der
Wiedererkennungseffekt inzwischen eintritt. Frau Borns zeigt in diesem Zusammenhang
eine Publikation des SAS Radisson Senator Hotels herum, die ebenfalls auf die
Kulturhauptstadtbewerbung verweist.
Nachfragen von der Vorsitzenden Frau Oldenburg, AM Herrn Fraederich und AM Frau
Eymer werden von Frau Borns beantwortet. Es äußert sich auch AM Herr Möller.
Der Ausschuss nimmt den
Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 13 – Auftragsliste Kulturausschuss
1. Frau Senatorin Borns erklärt, dass der Museumsentwicklungsplan noch nicht fertig ist.
Der bereits erstellte Entwurf muss mit den betroffenen Instituten und mit den Fraktionen
diskutiert werden. Im Januar kann mit dem Museumsentwicklungsplan gerechnet werden.
Auf Nachfrage von AM Herrn Möller erklärt Frau Borns, dass ein neues Verfahren
Anwendung findet, an dessen Ende das Aufzeigen von Alternativen steht.
Der Ausschuss ist einverstanden.
2. Frau Dr. Klatt (Bereich Kunst und Kultur) berichtet, dass das Lübecker Hansevolk die
Federführung für die Durchführung einer Mittelalterwoche übernommen hat und
demnächst ein Konzept entwickeln wird. Mit der Realisierung unter Beteiligung der HLTS
und des Bereiches Kunst und Kultur kann nicht vor 2006 gerechnet werden. Auf
Nachfrage der Vorsitzenden Frau Oldenburg erklärt Frau Dr. Klatt, dass der Bericht der
Bürgerschaft im November vorgelegt werden wird.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
3. Frau Borns erklärt, dass die Daten zu den Folgekosten der Kunsthalle nicht vorliegen. Für
die Sitzung im November wird ein Vertreter des Fachbereiches 5 um Berichterstattung im
Ausschuss gebeten, sofern die Folgekosten bis dahin nicht vorliegen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4. Frau Dr. Vogeler (Museen für Kunst und Kulturgeschichte) berichtet, dass es immer eine
enge Zusammenarbeit mit Hamburg gegeben hat und zur Zeit ein Bild von Max
Liebermann nach Hamburg ausgeliehen wurde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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zu TOP 14 Anfragen
Frau Borns erläutert auf Anfrage von AM Frau Schopenhauer den aktuellen Stand der
Umsiedlung der Alternative. Es äußern sich hierzu AM Herr Fraederich und AM Herr Möller.
zu TOP 15 Verschiedenes
AM Herr Gaulin bittet für die nächste Ausschusssitzung um einen Bericht, ob der Bereich
Denkmalpflege bei der Umgestaltung der Lobby der Bürgerschaft beteiligt wurde.
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
Zu TOP 21 Bekanntgabe der evtl. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten
Beschlüsse
Die Ausschussvorsitzende gibt bekannt, dass keine Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil
gefasst wurden.
Die Ausschussvorsitzende schließt die Sitzung um 17:25 Uhr. Die nächste Sitzung findet
statt bei Bedarf am 11.10.2004, 16.00 Uhr, andernfalls am 08.11.2004, 16.00 Uhr.
gez. Adelheid Oldenburg gez. Mirjam Ohlsen
Ausschussvorsitzende Protokollführerin