Tagesordnung - 47. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 47. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 10.03.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Niederschrift 24.02.26 öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2026 (Liegt vor)
SI/2026/009  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Nutzung von Social Media-Kanälen 2024/2025
VO/2025/14741  
Ö 3.1.1     Antwort auf Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Nutzung von Social Media-Kanälen 2024/2025
VO/2025/14741-01  
Ö 3.2     AM Voht: Überlastungsanzeigen 2023 bis 2025
VO/2025/14455  
Ö 3.2.1     Antwort auf Anfrage Überlastungsanzeigen 2023 bis 2025 von AM Gregor Voht
VO/2025/14455-01  
Ö 3.3     Antwort: AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ergänzung zu AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL): Barrierefreie Wahllokale
2024/13807-01-02  
Ö 3.4     AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nachhaltige Beschaffung der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 27.02.24)
VO/2024/13037  
Ö 3.4.1     Antwort auf Anfragen zur Fairen und Nachhaltigen Beschaffung (Anlage wird nachgereicht)    
Ö 3.5     Nachfrage zur Antwort zur Anfrage von Dr. Axel Flasbarth zum Sachstand Heiligen-Geist-Hospital (HGH)
2024/13498-01-01  
Ö 3.5.1     AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nachfrage zu - Nachfrage zur Antwort zur Anfrage von Dr. Axel Flasbarth zum Sachstand Heiligen-Geist-Hospital (HGH)
4/13498-01-01-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


 

Zu den Folgen und Konsequenzen der Entscheidung des Bürgermeisters, im Heiligen-Geist-Hospital (HGH) dringend benötigte Brandschutzmaßnahmen zu stoppen, obwohl in den betreffenden Gebäudeteilen noch rund 1,5 Jahre lang hilfsbedürftige Menschen lebten, ergeben sich einige Nachfragen.

Zu 2) Höhe des Schadens

a) In der VO/2024/13498-01 wurde Gesamtschaden für die Hansestadt Lübeck bis Ende 2024 durch die o.a. Entscheidung des Bürgermeisters von der Verwaltung auf 2,3 Mio. Euro beziffert (Stiftung HGH und SIE).

 

Welcher Schaden wird bis Ende 2026 erwartet (überschlägig über 3 Mio. Euro)?

 

b) In VO/2025/14483 wurde berichtet, dass sich dieser Vermögensschaden durch Steigerung der Baukosten und “kontinuierliche Verschlechterung der Substanz durch die Nichtnutzung” weiter erhöhte. Welcher zusätzliche Schaden wird durch diese Faktoren erwartet?

c) Wie hoch ist der Gesamtschaden aus a) und b)?

Zu 3) Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters

In der o.a. Antwort der Verwaltung wird dem Bürgermeister die Entscheidungskompetenz über den Stopp dringend benötigter Brandschutzmaßnahmen während des Betriebes der Senioreneinrichtung zugesprochen, da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handeln würde.

 

a)      Geschäfte der laufenden Verwaltung sind einfache, regelmäßig wiederkehrende Routineaufgaben ohne besondere politische Bedeutung (Dehn/Wolf, GO SH Kommentar, 16. Aufl., § 55 zu Abs. 1).

i) Wie regelmäßig werden bereits beschlossene Brandschutzmaßnahmen in der Lübecker Verwaltung gestoppt?

ii) Wie häufig im laufenden Betrieb von Einrichtungen mit hilfebedürftigen Menschen?

iii) Woraus leitet der Bürgermeister ab, dass ein Stopp von dringend benötigten Brandschutzmaßnahmen in einer städtischen Senioreneinrichtung keine besondere politische Bedeutung hat?

iv) Die vom Bürgermeister gestoppten Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes haben ein Investitionsvolumen ursprünglich 451.700 Euro (VO/2023/12668-01-01), inzwischen 1,05 Mio. Euro (VO/2024/13498-01). Fallen Entscheidungen dieser finanziellen Tragweite unter “einfache Routineaufgaben”?

 

b)      Eine Entscheidung ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung, wenn von den ursprünglichen Vorgaben und Beschlüssen der Bürgerschaft abgewichen wird (Dehn/Wolf, GO SH Kommentar, 16. Aufl., § 27 zu Abs. 1).

In den Haushaltsplänen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital 2021, 2022 und 2023 wurde von der Bürgerschaft die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im HGH beschlossen und dafür jeweils sechsstellige Beträge bereitgestellt.

Ist der Stopp der Brandschutzmaßnahmen durch den Bürgermeister (ohne Information an die Bürgerschaft) eine Abweichung von den Vorgaben der Bürgerschaft in diesen Haushaltsplänen?
 

Zu 4) Verletzung der Sorgfaltspflicht und Haftung

 

a)      Vermögensschaden

In der Antwort wird richtigerweise behauptet, dass die vollständige Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu Maßnahmen geführt hätte, die der anstehenden umfassenden Sanierung des HGH zum Opfer fallen würden.

Falsch ist jedoch die Behauptung, dass es sich deswegen um “nutzlose Aufwendungen” handeln würde.

Das Brandschutzkonzept hatte die Aufrechterhaltung des Betriebes im HGH zum Ziel. Die Teile des HGH, in denen die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen durch den Bürgermeister gestoppt wurde, mussten entsprechend im Oktober 2023 auf Basis eines Brandschutzgutachtens geschlossen werden (Koberghaus, Kammerhaus und Schrankhaus). Der heutige Leerstand hätte somit aller Wahrscheinlichkeit nach durch vollständige Umsetzung der Maßnahmen verhindert werden können. Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen hätte eine durchgehende Nutzung des HGH bis zur umfassenden Sanierung ermöglicht. Folglich ist durch die Entscheidung des Bürgermeisters ein Vermögensschaden durch die Kosten des Leerstands von überschlägig deutlich über 3 Mio. Euro bis Ende 2026 entstanden (siehe Frage 2). Da der Beginn der umfassenden Sanierung des HGH erst für 2032 erwartet wird, wäre der durch die Entscheidung des Bürgermeisters entstandene Vermögensschaden noch sehr viel höher ausgefallen, wenn die Bürgerschaft diese Entscheidung nicht bereits am 23.02.2023 korrigiert hätte (VO/2023/11920-01-01-01).

i) Hat der Bürgermeister auf der Grundlage angemessener Informationen im Sinne des Wohles der Stiftung gehandelt als er die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes stoppte bevor die Bürgerschaft über den Weiterbetrieb des HGH entschieden hat?

ii) Welche Indizien bzw. angemessene Informationen gab es für den Bürgermeister zum Zeitpunkt des Stopps der Brandschutzmaßnahmen, dass die Bürgerschaft seiner Empfehlung der Schließung des HGH folgen würde?
 

b)      Gefährdung von Personen

Zum Zeitpunkt des Stopps der Brandschutzmaßnahmen durch den Bürgermeister waren die Brandschutzprobleme im HGH so gravierend, dass die Bauaufsichtsbehörde ein Anhörungsverfahren zu einer Nutzungsuntersagung des gesamten HGH einleitete.

Ca. 1,5 Jahre danach musste der Teil des HGH nach einem Brandschutzgutachten geräumt werden, in dem der Bürgermeister die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen gestoppt hatte (Koberghaus, Kammerhaus und Schrankhaus). Während der Teil des HGH, in dem das Brandschutzkonzept nahezu vollständig umgesetzt wurde, weiter betrieben werden konnte.

i) Geht die Verwaltung davon aus, dass die Sicherheit von Menschen verbessert wird, die in einem akut brandschutzgefährdeten Gebäude leben, wenn dort Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden und ein Brandschutzgutachter danach einen Weiterbetrieb empfiehlt?

ii) Warum geht die Verwaltung davon aus, dass hilfsbedürftige Menschen nicht gefährdet werden, wenn sie in einem anderen Teil des Gebäudes mit akuten Brandschutzproblemen leben, der Bürgermeister dort die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen stoppt und der Brandschutzgutachter 1,5  Jahre später dort die Einstellung des Betriebes anordnet?

iii) Welches Gefährdungspotential leitet die Verwaltung aus der Tatsache ab, dass der Teil des HGH mit nahezu vollständiger Umsetzung des Brandschutzkonzeptes weiter betrieben werden konnte, während der Teil ohne diese nahezu vollständige Umsetzung geräumt werden musste?

iv) Auf Anfrage im Hauptausschuss nach einem Sachstand zum Brandschutz im HGH antwortete der Bürgermeister Ende September 2022, also mehrere Monate nach der Entscheidung über den Stopp von Brandschutzmaßnahmen schriftlich:

Momentan erfolgt die Erarbeitung einer Kostenzusammenstellung im Sinne einer Machbarkeitsstudie. In enger Absprache mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr wird parallel ein Interimskonzept erarbeitet, welches den sichere Weiterbetrieb bis zu einer ggf. möglichen Umsetzung von Maßnahmen sicherstellt.”

Der Stopp der Brandschutzmaßnahmen wurde der Bürgerschaft verschwiegen. Durch diese Fehlinformation nahm der Bürgermeister der Bürgerschaft die Gelegenheit, seine Entscheidung über den Stopp der Brandschutzmaßnahmen zeitnah zu korrigieren.

Wurde durch diese Fehlinformation des Bürgermeisters die Gefährdung der Bewohner*innen des HGH erhöht und gesteigert?

 

c)       Haftung

Auf Basis des durch die Entscheidung des Bürgermeisters über den Stopp von Brandschutzmaßnahmen entstandenen Vermögensschaden der Hansestadt von bisher schon deutlich über 3 Mio. Euro und der durch diese Entscheidunng verursachten nennenswerten Gefährdung von hilfsbedürftigen Menschen erscheint eine gravierende Sorgfaltsverletztung und Pflichtwidrigkeit des Bürgermeisters sehr plausibel.

i) Wer ist für die Durchsetzung von Haftungsansprüchen der Hansestadt verantwortlich?

ii) Welche Rolle hat das Rechtsamt als unabhängiges Organ der Rechtspflege?

iii) Welche Möglichkeiten bestehen für die Hansestadt, ihre Haftungsansprüche bei Weigerung der dafür Verantwortlichen durchzusetzen?

 


 

Ö 3.6     AM Andreas Zander (CDU): Ahndung von Verstößen im Passwesen
VO/2026/14803  
Ö 3.6.1     Antwort auf Anfrage AM Andreas Zander (CDU): Ahndung von Verstößen im Passwesen
VO/2026/14803-01  
Ö 3.7     AM Andreas Zander (CDU): Nutzung Ratskeller
VO/2026/14944  
Ö 3.8     Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Einsatzgebieten des Ordnungsdienstes
VO/2026/14962  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1     4. Quartalsbericht zum Haushalt 2025
Enthält Anlagen
VO/2026/14908  
Ö 4.2     Bericht zur Situation im Bereich Soziale Sicherung
Enthält Anlagen
VO/2026/14948  
Ö 4.3     Kostenoptimierte Fortsetzung des Lümo-Angebots ab 2027
Enthält Anlagen
VO/2026/14884  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1     Wohnungsmarktstrategie Lübeck (Zurückgestellt am 10.02.26)
Enthält Anlagen
VO/2025/14628  
Ö 5.1.1     Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage VO/2025/14628: Wohnungsmarktstrategie Lübeck
VO/2025/14628-04  
Ö 5.2     Projektfreigabe Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck 2026 - investiv
Enthält Anlagen
VO/2026/14858  
Ö 5.3     Projektfreigabe "Neubau Jugendverkehrsschule Meesenring, 23566 Lübeck" über 175.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2024/12952  
Ö 5.4     Instandsetzung von Straßen durch das DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kalteinbau) in der Hansestadt Lübeck 2026
Enthält Anlagen
VO/2026/14925  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8     Gleichstellung    
Ö 9     Digitalisierung    
Ö 10     Verschiedenes    
Ö 11     Ende des öffentlichen Teils    
N 12     Genehmigung der Niederschrift      
N 12.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2026 (Liegt vor)      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 14     Berichte      
N 14.1     Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in einem Neubau der Feuerwache 2 (Zurückgestellt am 24.02.26)      
N 14.2     Quartalsbericht IV/2025 der städtischen Gesellschaften und Betriebe      
N 14.3     Neuverpachtung Stiftsgut Krumbecker Hof (Liegt jetzt vor)      
N 15     Beschlussvorlagen      
N 16     Verschiedenes      
Ö 17     Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift 24.02.26 öffentl. Teil (581 KB)