Tagesordnung - 21. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 11.12.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
Anlagen:
TOP 3.3.3. – Investitionscontrolling Vorschau 2025
Top 3.5 Zertifizierung
TOP 3.4. – Toilette für alle – VO-2025-14730
TOP 3.3.9. – Abfuhrplan
TOP 3.3.8. – Kleidertauschbörse 22.11.2025
TOP 3.3.4. – Stand Organisationsuntersuchung
TOP 3.3.5. – Stand Winterdienst
TOP 3.3.7. – Klimaschutzpreis Sparkassenstiftung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.10.2025
SI/2025/866  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.3     Mitteilungen der Direktion    
Ö 3.3.1  
Aktuelle Baumaßnahmen / Standortentwicklung EBL    
Ö 3.3.2  
Flintenbreite    
Ö 3.3.3  
Investitionscontrolling Vorschau 2025    
Ö 3.3.4  
Stand Organisationsuntersuchung    
Ö 3.3.5  
Stand Winterdienst    
Ö 3.3.6  
Stand RPA    
Ö 3.3.7  
Klimaschutzpreis Sparkasse    
Ö 3.3.8  
Kleidertauschbörse 22.11.2025    
Ö 3.3.9  
Abfuhrplan    
Ö 3.4  
Toilette für Alle
VO/2025/14730  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Quartalsbericht II/2025 der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14586  
Ö 4.2  
Quartalsbericht III/2025 der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2025/14745  
Ö 5  
Beschlussvorlagen    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion Linke & GAL: Regelung zu Wurfmaterial bei Straßenumzügen, wie z.B. Lübecker Volksfest (Überwiesen in den Werkausschuss/EBL mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
Enthält Anlagen
VO/2025/14622  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Beim Lübecker Volksfestumzug wurde von einigen Wagen buntes Papierkonfetti und glitzerndes Folienkonfetti sowie in Kunststoff verpackte Bonbons geworfen. Entlang der Route fand sich hinterher viel Müll auf Straßen und Gehwegen sowie mit Schnipseln verstopfte Regenwasserabläufe (siehe Fotos/ Anlage).

Die Entsorgungsbetriebe übernahmen anschließend die Reinigungsarbeiten. Es blieb jedoch

stellenweise Verpackungsmüll in Grünstreifen und an Straßenrändern liegen.

 

1. Die zuständige Verwaltung der Hansestadt Lübeck möge für Straßenumzüge Vorgaben machen, dass auf Wurfmaterial verzichtet wird oder dieses biologisch abbaubar und frei von Chemikalien sein muss.

 

2. Der Bürgermeister regt gegenüber Vereinen, wie z.B. Lübecker Karnevalsvereine, Volksfestkomitee e.V., Lübecker CSD e.V., an, dass, wenn diese bei Straßenumzügen oder Straßenfesten Süßigkeiten verteilen, mindestens ein Anteil der "Kamellen" aus fairem Handel stammen soll (siehe Nordrhein-Westfalen "Jecke Fairsuchung").


 

   
    27.11.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.5 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 

   
    11.12.2025 - Werkausschuss EBL
    Ö 6.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:


Beim Lübecker Volksfestumzug wurde von einigen Wagen buntes Papierkonfetti und glitzerndes Folienkonfetti sowie in Kunststoff verpackte Bonbons geworfen. Entlang der Route fand sich hinterher viel Müll auf Straßen und Gehwegen sowie mit Schnipseln verstopfte Regenwasserabläufe (siehe Fotos/ Anlage).

Die Entsorgungsbetriebe übernahmen anschließend die Reinigungsarbeiten. Es blieb jedoch

stellenweise Verpackungsmüll in Grünstreifen und an Straßenrändern liegen.

 

1. Die zuständige Verwaltung der Hansestadt Lübeck möge für Straßenumzüge Vorgaben machen, dass auf Wurfmaterial verzichtet wird oder dieses biologisch abbaubar und frei von Chemikalien sein muss.

 

2. Der Bürgermeister regt gegenüber Vereinen, wie z.B. Lübecker Karnevalsvereine, Volksfestkomitee e.V., Lübecker CSD e.V., an, dass, wenn diese bei Straßenumzügen oder Straßenfesten Süßigkeiten verteilen, mindestens ein Anteil der "Kamellen" aus fairem Handel stammen soll (siehe Nordrhein-Westfalen "Jecke Fairsuchung").


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 


 

   
    12.02.2026 - Werkausschuss EBL
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:


Beim Lübecker Volksfestumzug wurde von einigen Wagen buntes Papierkonfetti und glitzerndes Folienkonfetti sowie in Kunststoff verpackte Bonbons geworfen. Entlang der Route fand sich hinterher viel Müll auf Straßen und Gehwegen sowie mit Schnipseln verstopfte Regenwasserabläufe (siehe Fotos/ Anlage).

Die Entsorgungsbetriebe übernahmen anschließend die Reinigungsarbeiten. Es blieb jedoch

stellenweise Verpackungsmüll in Grünstreifen und an Straßenrändern liegen.

 

1. Die zuständige Verwaltung der Hansestadt Lübeck möge für Straßenumzüge Vorgaben machen, dass auf Wurfmaterial verzichtet wird oder dieses biologisch abbaubar und frei von Chemikalien sein muss.

 

2. Der Bürgermeister regt gegenüber Vereinen, wie z.B. Lübecker Karnevalsvereine, Volksfestkomitee e.V., Lübecker CSD e.V., an, dass, wenn diese bei Straßenumzügen oder Straßenfesten Süßigkeiten verteilen, mindestens ein Anteil der "Kamellen" aus fairem Handel stammen soll (siehe Nordrhein-Westfalen "Jecke Fairsuchung").

 

 

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig die Überweisung in die Bürgerschaft mit der Maßgabe der erneuten Beratung.

   
    26.02.2026 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.3 - abgelehnt
   

Beschluss:


Beim Lübecker Volksfestumzug wurde von einigen Wagen buntes Papierkonfetti und glitzerndes Folienkonfetti sowie in Kunststoff verpackte Bonbons geworfen. Entlang der Route fand sich hinterher viel Müll auf Straßen und Gehwegen sowie mit Schnipseln verstopfte Regenwasserabläufe (siehe Fotos/ Anlage).

Die Entsorgungsbetriebe übernahmen anschließend die Reinigungsarbeiten. Es blieb jedoch

stellenweise Verpackungsmüll in Grünstreifen und an Straßenrändern liegen.

 

1. Die zuständige Verwaltung der Hansestadt Lübeck möge für Straßenumzüge Vorgaben machen, dass auf Wurfmaterial verzichtet wird oder dieses biologisch abbaubar und frei von Chemikalien sein muss.

 

2. Der Bürgermeister regt gegenüber Vereinen, wie z.B. Lübecker Karnevalsvereine, Volksfestkomitee e.V., Lübecker CSD e.V., an, dass, wenn diese bei Straßenumzügen oder Straßenfesten Süßigkeiten verteilen, mindestens ein Anteil der "Kamellen" aus fairem Handel stammen soll (siehe Nordrhein-Westfalen "Jecke Fairsuchung").


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

BM Akyurt stimmt nicht mit ab

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

38

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.10.2025      
N 11     Anträge der Fraktionen      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden      
N 12.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 12.3     Mitteilungen der Direktion      
N 13     Berichte      
N 13.1     Quartalsbericht II/2025 der EZL GmbH      
N 13.2     Quartalsbericht III/2025 der EZL GmbH      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Vergabe eines eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 b Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Ertüchtigung der Förderbrunnen auf der Deponie Niemark      
N 14.2     Wirtschaftsplan der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH 2026      
N 14.3     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 1.000.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3b) Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: BV Notmaßnahme Große Kiesau      
N 14.4     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR gemäß gemäß § 10 Abs. 3 b Betriebssatzung der Entsorgungs-betriebe Lübeck Hier: Ausschreibung mehrerer Einzelgewerke für den Neu-/Umbau des Betriebsgebäudes auf dem Betriebshof im Ratekauer Weg 15 - 19      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.3.3. – Investitionscontrolling Vorschau 2025 (462 KB)    
Anlage 8 3 öffentlich Top 3.5 Zertifizierung (589 KB)    
Anlage 7 4 öffentlich TOP 3.4. – Toilette für alle – VO-2025-14730 (137 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich TOP 3.3.9. – Abfuhrplan (251 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich TOP 3.3.8. – Kleidertauschbörse 22.11.2025 (226 KB)    
Anlage 2 7 öffentlich TOP 3.3.4. – Stand Organisationsuntersuchung (360 KB)    
Anlage 3 8 öffentlich TOP 3.3.5. – Stand Winterdienst (462 KB)    
Anlage 4 9 öffentlich TOP 3.3.7. – Klimaschutzpreis Sparkassenstiftung (407 KB)