| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.02.2025 |
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SI/2025/773 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Aktuelle Informationen aus 2.500 |
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| Ö 3.2 |
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Aktuelle Informationen zur Grundsicherung |
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| Ö 3.3 |
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NEU: AM Müller-Lornsen: Fragenkatalog zur Situation von Post-Covid-Erkrankten in Lübeck |
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| Ö 3.4 |
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NEU: AM Siegenbrink: Sachstand Housing First |
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| Ö 3.5 |
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NEU: AM Siegenbrink: Aktuelles von der Heilsarmee |
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| Ö 3.6 |
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NEU: AM Prüß: Zugang zu Wohngeldanträgen |
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| Ö 3.7 |
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NEU: AM Prüß Zugang zu präventiven Hausbesuchen |
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| Ö 3.8 |
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NEU: AM Prüß: Auswirkungen beim Jobcenter durch Einsparungen |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Information von der Aidshilfe Lübeck für sexuelle Gesundheit e.V. |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion LINKE & GAL: Bezahlkarte für geflüchtete Menschen (SozAusschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13722 |
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| Ö 6.2 |
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BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium (BA, SozA, HA (federf.) und zurück in die Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13741-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat. |
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28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.12 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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20.01.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.11 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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17.02.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.6 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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25.02.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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03.03.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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04.03.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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11.03.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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17.03.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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25.03.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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01.04.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss:Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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07.04.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - abgelehnt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Über den Antrag wurde in der geänderten Form unter TOP 4.1.1 abgestimmt.
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08.04.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - (offen) |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis (entfällt wegen der Ablehnung des Antrages unter TOP 6.1.1) | einstimmige Annahme | --- | einstimmige Ablehnung | --- | Ja-Stimmen | --- | Nein-Stimmen | --- | Enthaltungen | --- | Kenntnisnahme | --- | Vertagung | --- | Ohne Votum | --- |
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13.05.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.2 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 11 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich den Antrag abzulehnen.
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22.05.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis BM Mauritz ist nicht anwesend | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 35 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 8.1 |
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NEU: AM Müller-Lornsen zum Thema Schwangerschaftsberatungsstellen |
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| Ö 8.2 |
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NEU: AM Siegenbrink zum Thema Bahnhofsmission |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.02.2025 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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