Tagesordnung - 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales  

Bezeichnung: 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales
Gremium: Ausschuss für Soziales
Datum: Di, 04.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift 4.2.25 öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.02.2025
SI/2025/773  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Aktuelle Informationen aus 2.500    
Ö 3.2  
Aktuelle Informationen zur Grundsicherung    
Ö 3.3  
NEU: AM Müller-Lornsen: Fragenkatalog zur Situation von Post-Covid-Erkrankten in Lübeck    
Ö 3.4  
NEU: AM Siegenbrink: Sachstand Housing First    
Ö 3.5  
NEU: AM Siegenbrink: Aktuelles von der Heilsarmee    
Ö 3.6  
NEU: AM Prüß: Zugang zu Wohngeldanträgen    
Ö 3.7  
NEU: AM Prüß Zugang zu präventiven Hausbesuchen    
Ö 3.8  
NEU: AM Prüß: Auswirkungen beim Jobcenter durch Einsparungen    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Information von der Aidshilfe Lübeck für sexuelle Gesundheit e.V.    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion LINKE & GAL: Bezahlkarte für geflüchtete Menschen (SozAusschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/13722  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die Lübecker Bürgerschaft spricht sich nachdrücklich dafür aus, die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete abzulehnen, falls die Landesgesetzgebung dies zulässt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, dies gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren.

Sofern die Bezahlkarte für Kommunen verpflichtend eingeführt werden soll, fordert die rgerschaft die Landesregierung dringend auf, in allen weiteren Beratungen die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:
 

  1. Die Bezahlkarte soll ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch in Aufnahmeeinrichtungen ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten soll es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben.
  2. Die Bezahlkarte soll das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und muss in allen Geschäften nutzbar sein.
  3. Überweisungen mindestens im Inland müssen möglich bleiben, ohne dass diese erst freigeschaltet werden müssen.
  4. Es soll keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben.
  5. Kindern soll ausreichend Bargeld zur Verfügung stehen. Dafür empfiehlt sich mindestens eine Orientierung an dem Betrag, der im AsylbLG für Kinder und Jugendliche festgelegt wurde.
  6. Alle volljährigen Mitglieder einer Bezugsgemeinschaft sollen eine eigene Bezahlkarte erhalten.
  7. Die Nutzung der Bezahlkarte soll nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da für Geflüchtete eine Flexibilität beim Konsum unabdingbar ist.
  8. Die Bezahlkarte soll bundesweit einsetzbar sein.
  9. Die Bezahlkarte soll dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern.
  10. Die Kommunen sollen keine Kosten tragen. Darunter fallen auch Kosten, die durch einen administrativen Mehraufwand entstehen.
  11. Parallel zur Bezahlkarte soll ein Monitoringtool etabliert werden, um zu überprüfen, ob:

(a) der Verwaltungsaufwand gesenkt wird,

(b) Integrationshürden für Geflüchtete entstehen,

(c) durch das Bezahlkartensystem keine Mehrkosten entstehen,

(d) der Zuzug Geflüchteter durch die Einführung der Bezahlkarte nachweislich verringert wird,

(e) vermeintliche Rücküberweisungen verhindert werden,

(f) das Existenzminimum von Geflüchteten gesichert ist.

Sollte der Monitoring Prozess zu dem Schluss kommen, dass die Kosten der Bezahlkarte den Nutzen überwiegen, soll die Bezahlkarte durch die Einführung eines Basiskontos für Geflüchtete ersetzt werden.

  1. Die Datenschutzerklärung, Gebrauchsanweisung sowie Beratung zur Bezahlkarte soll den Betroffenen in ihrer Muttersprache zur Verfügung stehen.
  2. Die Bezahlkarte soll keine Datenspeicherung und/ oder Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ermöglichen.
  3. Eine Verknüpfung mit dem AZR ist zu vermeiden, um Detailänderungen oder erforderliche Genehmigungen als Sanktionsmechanismus auszuschließen.
  4. Sollte die Bezahlkarte verpflichtend, aber mit einem inhaltlichen Gestaltungsspielraum für Kommunen eingeführt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o. g. Punkte nach Möglichkeit umzusetzen.


 

   
    28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.8 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 

   
    04.03.2025 - Ausschuss für Soziales
    Ö 6.1 - (offen)
   

Beschluss:

Die Lübecker Bürgerschaft spricht sich nachdrücklich dafür aus, die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete abzulehnen, falls die Landesgesetzgebung dies zulässt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, dies gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren.

Sofern die Bezahlkarte für Kommunen verpflichtend eingeführt werden soll, fordert die Bürgerschaft die Landesregierung dringend auf, in allen weiteren Beratungen die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:
 

  1. Die Bezahlkarte soll ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch in Aufnahmeeinrichtungen ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten soll es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben.
  2. Die Bezahlkarte soll das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und muss in allen Geschäften nutzbar sein.
  3. Überweisungen mindestens im Inland müssen möglich bleiben, ohne dass diese erst freigeschaltet werden müssen.
  4. Es soll keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben.
  5. Kindern soll ausreichend Bargeld zur Verfügung stehen. Dafür empfiehlt sich mindestens eine Orientierung an dem Betrag, der im AsylbLG für Kinder und Jugendliche festgelegt wurde.
  6. Alle volljährigen Mitglieder einer Bezugsgemeinschaft sollen eine eigene Bezahlkarte erhalten.
  7. Die Nutzung der Bezahlkarte soll nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da für Geflüchtete eine Flexibilität beim Konsum unabdingbar ist.
  8. Die Bezahlkarte soll bundesweit einsetzbar sein.
  9. Die Bezahlkarte soll dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern.
  10. Die Kommunen sollen keine Kosten tragen. Darunter fallen auch Kosten, die durch einen administrativen Mehraufwand entstehen.
  11. Parallel zur Bezahlkarte soll ein Monitoringtool etabliert werden, um zu überprüfen, ob:

(a) der Verwaltungsaufwand gesenkt wird,

(b) Integrationshürden für Geflüchtete entstehen,

(c) durch das Bezahlkartensystem keine Mehrkosten entstehen,

(d) der Zuzug Geflüchteter durch die Einführung der Bezahlkarte nachweislich verringert wird,

(e) vermeintliche Rücküberweisungen verhindert werden,

(f) das Existenzminimum von Geflüchteten gesichert ist.

Sollte der Monitoring Prozess zu dem Schluss kommen, dass die Kosten der Bezahlkarte den Nutzen überwiegen, soll die Bezahlkarte durch die Einführung eines Basiskontos für Geflüchtete ersetzt werden.

  1. Die Datenschutzerklärung, Gebrauchsanweisung sowie Beratung zur Bezahlkarte soll den Betroffenen in ihrer Muttersprache zur Verfügung stehen.
  2. Die Bezahlkarte soll keine Datenspeicherung und/ oder Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ermöglichen.
  3. Eine Verknüpfung mit dem AZR ist zu vermeiden, um Detailänderungen oder erforderliche Genehmigungen als Sanktionsmechanismus auszuschließen.
  4. Sollte die Bezahlkarte verpflichtend, aber mit einem inhaltlichen Gestaltungsspielraum für Kommunen eingeführt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o. g. Punkte nach Möglichkeit umzusetzen.


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Hierzu wurde unter TOP 1 ein Nichtbefassungsantrag mit 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung vom Ausschuss für Soziales beschlossen.
 

   
    27.03.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

Ö 6.2  
BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium (BA, SozA, HA (federf.) und zurück in die Bürgerschaft.)
VO/2024/13741-01  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 8.1  
NEU: AM Müller-Lornsen zum Thema Schwangerschaftsberatungsstellen    
Ö 8.2  
NEU: AM Siegenbrink zum Thema Bahnhofsmission    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.02.2025      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 2 öffentlich Niederschrift 4.2.25 öffentl. Teil (376 KB)