Tagesordnung - 1. Sitzung des Werkausschusses EBL (Wahlperiode 2023 - 2028)  

Bezeichnung: 1. Sitzung des Werkausschusses EBL (Wahlperiode 2023 - 2028)
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 13.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
Anlagen:
Anlage 1 zur Niederschrift WA am 13.07.2023
Anlage 2 zur Niederschrift WA am 13.07.2023

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 3     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 3.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.05.2023
SI/2023/422  
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.1.1  
Stand AKW Bauschutt    
Ö 4.2     Mitteilungen der Direktion    
Ö 4.2.1  
Stand Gebäude-Neubau Warthestraße (ZKW) - Sasse + Sasse GmbH (Präsentation)    
Ö 4.2.2  
Masterplan Stadtentwässerung: Sachstandsmeldung 2022    
Ö 4.2.3  
Abwassergebühren-Ranking Haus & Grund    
Ö 5  
Berichte    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2023/12191  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


r den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:

 

  1. Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
  2. Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
  3. Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
  4. Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 glichst abzuschließen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

   
    13.07.2023 - Werkausschuss EBL
    Ö 6.1 - geändert beschlossen
   

 

 

 

 

Beschluss:


Für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:

 

  1. Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
  2. Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
  3. Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
  4. Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 möglichst abzuschließen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

in abgeänderter Form

als Empfehlung

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    29.08.2023 - Hauptausschuss
    Ö 5.13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:


Für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:

 

  1. Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
  2. Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
  3. Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
  4. Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 möglichst abzuschließen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

   
    31.08.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.4 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:


Für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:

 

  1. Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
  2. Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
  3. Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
  4. Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 möglichst abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

42

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
 

Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
AM Detlef Thannhäuser (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Initiierung des Aktionstag #allesimflussluebeck für saubere Gewässer und eine saubere Hansestadt Lübeck
VO/2023/12355  
Ö 8.2  
AM Detlef Thannhäuser (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Systematische Erfassung bestehender Maßnahmen zur Abfallvermeidung
VO/2023/12356  
Ö 8.3  
AM Detlef Thannhäuser (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Erstellung und Ausgestaltung eines Abfallvermeidungskonzeptes
VO/2023/12357  
Ö 8.4  
AM Astrid Helzel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Vergleich der EBL mit anderen Abwasserbetrieben
VO/2023/12364  
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.05.2023      
N 12     Mitteilungen      
N 12.1     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 12.2     Mitteilungen der Direktion      
N 12.2.1     Ausschreibung Bio-Abfallverwertung ZVO      
N 12.2.2     Phosphor-Recycling aus Klärschlamm - Studie im Auftrag AZV/EBL      
N 12.2.3     Kostenerhöhung des Batteriespeichers im AWZ Raabrede      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Planung für die Errichtung eines Betriebshofes für die Abteilung Straßenreinigung/Winterdienst im Stockholmring      
N 14.2     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 1.000.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: KA Priwall Sanierung Rechen & Sandfang (M/E - Technik)      
N 14.3     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 1.000.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3b) Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Erneuerung der Regen- und Schmutzwasserkanäle sowie der Hausanschlussleitungen in der Brehmerstraße und Teilen der Gartenstraße      
N 14.4     Freigabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 1.000.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Sanierung des Regenüberlaufes Hafenstraße      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zur Niederschrift WA am 13.07.2023 (616 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 zur Niederschrift WA am 13.07.2023 (550 KB)