Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 06.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:07 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.06.2022
SI/2022/146  
   
   
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Aktueller Sachstand Digitalisierung/Social Media in der Offenen Kinder- u. Jugendarbeit    
Ö 4.1.2  
Situation in den Einrichtungen der Jugendhilfe/Jugendarbeit vor dem Hintergrund der Energiekrise    
Ö 4.1.3  
Corona-Folgen für junge Menschen und ihre Familien    
Ö 4.1.4  
Vorstellung Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen    
Ö 4.2  
Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Auslaufen des Bundesförderprogramms "Sprach-Kitas" zum Jahresende
VO/2022/11309  
Ö 4.2.1  
Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Auslaufen des Bundesförderprogramms "Sprach-Kitas" zum Jahresende
VO/2022/11309-01  
Ö 4.3  
AM Jens Zimmermann (CDU): Anfrage zu VO/2020/09466 - Aktuelle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Aufrechterhaltung der Angebote
VO/2022/11509  
Ö 4.4  
Anfrag von AM Jens Zimmermann (CDU): Sachstand angestrebter Umzug des Jugendzentrums in Schlutup
VO/2022/11543  
Ö 4.5  
Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP): Verfahren bei steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten
VO/2022/11534  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen.

Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf.

Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.

 

Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?

 

Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? 

 

Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? 

 

Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 

   
    06.10.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.5 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen.

Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf.

Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.

 

Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?

 

Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? 

 

Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? 

 

Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    02.02.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.2.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen.

Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf.

Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.

 

Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?

 

Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? 

 

Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? 

 

Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    02.03.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

Von steigenden Kosten für Energie- und Sachkosten sind auch Kindertagespflegepersonen sowie die freien Träger von Kindertagesstätten, aber auch Jugendzentren und weitere Einrichtungen betroffen. Bei städt. Kindertagesstätten und Jugendzentren werden die Mehrkosten direkt vom städtischen Haushalt übernommen.

Eine Anpassung in den Budgetverträgen der freien Träger findet jeweils auf Basis der Inflationsrate zum 1. August eines jeden Jahres statt. Die Kostensteigerungen fallen allerdings aktuell an und summieren sich dann bis zur nächsten Erhöhung auf.

Die Landesmittel für Sachkosten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Das Sozialministerium hat angekündigt 5 Mio. € zusätzlich ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung zu stellen um Mehrkosten bei den Kitaträgern abzumildern.

 

Wie bewertet die Verwaltung diese Problematik aus Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen städtischen Einrichtungen und denen freier Träger?

 

Wie bewertet die Verwaltung, die auf Lübeck entfallende Summe. Ist diese bedarfsgerecht? Wann werden die Kitaträger von den erhöhten Sachkostenanteilen des Landes profitieren können? 

 

Aufgrund höherer Kosten und einen Ausgleich von Kostensteigerungen erst zum 1. August 2023 durch eine Budgeterhöhung können Liquiditätsprobleme bei den Trägern drohen. Welche Möglichkeiten gibt es nachgewiesene Kostensteigerung bzw. Mehrkosten durch die Stadt bzw. durch gezahlten Landesmittel zu übernehmen? 

 

Was passiert mit den zum 1. Januar erhöhten Landesmitteln, die an die Stadt fließen, bis die Erhöhung des Budgetvolumen zum 1. August wirksam wird?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
365 Tage Demokratie - ein Jahr Partnerschaft für Demokratie Lübeck (PfD)
VO/2022/11447  
Ö 5.2  
mdl. Bericht: Kompetenzteams Inklusion - neue Richtlinie    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
Austauschantrag der Fraktion Die Unabhängigen zur VO/202/10079: Hilfen für Kinder und Jugendliche hinsichtlich deren Betroffenheit durch die pandemiebedingten Umstände
VO/2021/10079-01  
Ö 8  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils