Tagesordnung - 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 28. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 12.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtungen / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.05.2022
SI/2022/063  
   
   
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.06.2022
SI/2022/064  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1.1  
Mitteilung der Nordischen Filmtage Lübeck    
Ö 3.1.2  
Mitteilung der Stadtbibliothek    
Ö 3.1.3  
Mitteilung der Kulturstiftung    
Ö 3.2  
Mitteilung zum Fund des Schiffswracks aus dem 17. Jh. in der Travemündung    
Ö 3.3  
Mitteilung zur Sanierung Wakenitzmauer 164-166    
Ö 3.4  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Anfrage zu Restitutionen aus Lübecker Sammlungsbeständen
VO/2022/11180  
Ö 3.5  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Förderungen aus dem Kulturbudget für die Jahre 2020, 2021 und tlw. 2022
VO/2022/11182  
Ö 3.5.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Förderungen aus dem Kulturbudget für die Jahre 2020, 2021 und tlw. 2022
VO/2022/11182-01  
Ö 3.6  
AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kulturförderung in Lübeck
VO/2022/11204  
Ö 3.6.1  
Beantwortung der Anfrage des AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kulturförderung in Lübeck
VO/2022/11204-01  
Ö 3.7  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): zum Sachstand des Klageverfahrens zur Rückgabe der Funde aus Groß Pampau an das Grabungsteam
VO/2022/11461  
Ö 3.8  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): zum Sachstand Völkerkundesammlung
VO/2022/11463  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht der Verwaltung zum Energiesparen im Kulturbereich (Berichtsbitte des AM Wolfgang Neskovic)    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 175.000,- EUR zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck
VO/2022/11267  
Ö 5.2  
Konzept zur Neu-Aufstellung der Erinnerungskultur in Lübeck
Enthält Anlagen
9/07965-01-01-02  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
FDP: Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Museums für Stadtgeschichte (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 25.08.2022 mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2022/11311  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Werbeflächen für Kultur
VO/2022/11223  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Der Kulturausschuss möge beschließen:

 

Die Stadtverwaltung prüft bis zur nächsten Ausschusssitzung am 14.11.2022, wo sich im öffentlichen Raum in Lübeck geeignete Freiflächen befinden oder installiert werden können, auf denen KulturakteurInnen werben könnten. Das können zum Beispiel sein:

 

- Litfaßulen

- Plakatwände

- kleinere Plakatflächen

- bereits vorhandene Anlagen, deren Funktion erweitert werden könnte, z.B. Stromkästen.

 

Dabei sollte für jeden Stadtteil möglichst eine größere, zentral gelegene Kultur-Werbefläche benannt werden. Auch die Möglichkeit einer Ergänzung um Flyerboxen und hinterleuchtete Flächen ist zu prüfen. Der Zugang zu der Plakatfläche sollte barrierefrei nutzbar sein, um auch kleineren, lokalen und nicht-institutionellen Akteuren Sichtbarkeit zu ermöglichen.

 

Zusätzlich werden über den Stadtteil verteilt weitere Orte benannt, welche grundsätzlich geeignet wären für eine spätere Ausweisung als kleinere legale Plakatfläche.

 

Bei acht großen und ca. 24 kleinen (neuen) Standorten: Wie hoch wären die geschätzten Kosten für Planung, Kauf und Installation, Wandmiete, Instandhaltung etc. der Werbeflächen?

 

Besondere Situation in der Innenstadt:

 

Auf der Altstadtinsel sind Werbeanlagen gemäß der Werbesatzung der Hansestadt nur begrenzt zulässig. Es ist gut, das Stadtbild nicht durch Werbung zu überfrachten. Andererseits haben Kulturorte ein großes Interesse, ihre Veranstaltungen und Angebote zu präsentieren, und die Stadtöffentlichkeit hat ein Interesse, von ihnen zu erfahren.

Deshalb sind demnach “Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen” auf “Anschlagsäulen und ähnlichen Stadtmöbeln für Klebemedien im öffentlichen Raum” zulässig.

 

Hohe Bedarfe nach der Corona-Pandemie:

 

Gerade nach der Corona-Pandemie klagen viele Kulturstätten darüber, dass ihre Veranstaltungen nicht annähernd auf dem Niveau von 2019 gebucht sind. Das Ausweisen von Plakatflächen wäre eine sehr effektive Maßnahme, um den Kultureinrichtungen zu einem Neustart zu verhelfen. Anders als die WallDecaux-Werbeflächen würden frei zugängliche Klebeflächen auch kleineren Kulturstätten die Chance geben, sich niedrigschwellig zu präsentieren.

nstlerInnen haben die Möglichkeit, sich niedrigschwellig UND KURZFRISTIG darzustellen. Der Bedarf dafür ist da: Schon vor Corona gab es Klagen über das Fehlen legaler Plakatflächen. Darin sind sich bspw. die Lübecker Museen einig mit dem Veranstaltungsort “Treibsand”.

 


 

   
    12.09.2022 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Der Kulturausschuss möge beschließen:

 

Die Stadtverwaltung prüft bis zur nächsten Ausschusssitzung am 14.11.2022, wo sich im öffentlichen Raum in Lübeck geeignete Freiflächen befinden oder installiert werden können, auf denen KulturakteurInnen werben könnten. Das können zum Beispiel sein:

 

- Litfaßulen

- Plakatwände

- kleinere Plakatflächen

- bereits vorhandene Anlagen, deren Funktion erweitert werden könnte, z.B. Stromkästen.

 

Dabei sollte für jeden Stadtteil möglichst eine größere, zentral gelegene Kultur-Werbefläche benannt werden. Auch die Möglichkeit einer Ergänzung um Flyerboxen und hinterleuchtete Flächen ist zu prüfen. Der Zugang zu der Plakatfläche sollte barrierefrei nutzbar sein, um auch kleineren, lokalen und nicht-institutionellen Akteuren Sichtbarkeit zu ermöglichen.

 

Zusätzlich werden über den Stadtteil verteilt weitere Orte benannt, welche grundsätzlich geeignet wären für eine spätere Ausweisung als kleinere legale Plakatfläche.

 

Bei acht großen und ca. 24 kleinen (neuen) Standorten: Wie hoch wären die geschätzten Kosten für Planung, Kauf und Installation, Wandmiete, Instandhaltung etc. der Werbeflächen?

 

Besondere Situation in der Innenstadt:

 

Auf der Altstadtinsel sind Werbeanlagen gemäß der Werbesatzung der Hansestadt nur begrenzt zulässig. Es ist gut, das Stadtbild nicht durch Werbung zu überfrachten. Andererseits haben Kulturorte ein großes Interesse, ihre Veranstaltungen und Angebote zu präsentieren, und die Stadtöffentlichkeit hat ein Interesse, von ihnen zu erfahren.

Deshalb sind demnach “Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen” auf “Anschlagsäulen und ähnlichen Stadtmöbeln für Klebemedien im öffentlichen Raum” zulässig.

 

Hohe Bedarfe nach der Corona-Pandemie:

 

Gerade nach der Corona-Pandemie klagen viele Kulturstätten darüber, dass ihre Veranstaltungen nicht annähernd auf dem Niveau von 2019 gebucht sind. Das Ausweisen von Plakatflächen wäre eine sehr effektive Maßnahme, um den Kultureinrichtungen zu einem Neustart zu verhelfen. Anders als die WallDecaux-Werbeflächen würden frei zugängliche Klebeflächen auch kleineren Kulturstätten die Chance geben, sich niedrigschwellig zu präsentieren.

nstlerInnen haben die Möglichkeit, sich niedrigschwellig UND KURZFRISTIG darzustellen. Der Bedarf dafür ist da: Schon vor Corona gab es Klagen über das Fehlen legaler Plakatflächen. Darin sind sich bspw. die Lübecker Museen einig mit dem Veranstaltungsort “Treibsand”.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

Der Kultur- und Denkmalpflegeausschuss beschließt mehrheitlich die Nichtzuständigkeit des Kultur- und Denkmalpflegeausschusses für den Antrag und damit die Nichtbefassung.


 

Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Anmietung Wesloer Straße 112 - Lagerfläche      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse