Tagesordnung - 56. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 56. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 06.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.08.2021
SI/2021/963  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.08.2021
SI/2021/964  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
127. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - abschließender Beschluss
Enthält Anlagen
VO/2021/10283  
Ö 3.2  
Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 - Helldahl / Leegerwall -
Enthält Anlagen
VO/2021/10318  
Ö 3.3  
Projektfreigabe "Grundschule am Koggenweg - Neubau Mensa mit Ganztagsräumen" Koggenweg 1, 23558 Lübeck, über 175.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2021/10254  
Ö 3.4  
Verlängerung des ganzjährigen Probebetriebs der Priwall-Norderfähre bis zum 30.06.2022
Enthält Anlagen
VO/2021/10291  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
DIE LINKE AT zu VO/2021/10346: Prüfantrag Enteignung von Grundstücken an der Roeckstraße
VO/2021/10346-01  
Ö 4.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: LÜMO barrierefrei
VO/2021/10353  
Ö 4.3  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & BM Antje Jansen (GAL) AT zu VO/2021/10357 Schottergärten in Lübeck
VO/2021/10357-01  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Gewerbeflächenprognose Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2021/10284  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Erhaltungsstrategie Gehwege / Radwege / Nebenflächen
Enthält Anlagen
VO/2021/10307  
Ö 5.3  
Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles
Enthält Anlagen
2020/09391-03-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):

 

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

 

  1. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.

 

  1. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.

 

  1. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

 

  1. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

 

  1. Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.

 

  1. Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.

 


 

   
    16.08.2021 - Bauausschuss
    Ö 5.9 - zurückgestellt
   

 


 

 


 

   
    06.09.2021 - Bauausschuss
    Ö 5.3 - zurückgestellt
   

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    13.09.2021 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 4.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:


Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):

 

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

 

  1. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.

 

  1. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.

 

  1. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

 

  1. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

 

  1. Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.

 

  1. r den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

   
    20.09.2021 - Bauausschuss
    Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Bericht:


Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):

 

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

 

  1. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.

 

  1. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.

 

  1. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

 

  1. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

 

  1. Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.

 

  1. r den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 7.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Hierzu spricht der Vorsitzende, der Erste Stellv. Stadtpräsident Herr Pluschkell und schlägt vor, den Bericht als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 Die Bürgerschaft ist einverstanden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme als Zwischenbericht

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

   
    08.11.2021 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 4.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:


Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):

 

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

 

  1. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.

 

  1. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlosSenatorin

 

  1. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

 

  1. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

 

  1. Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.

 

  1. r den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 5.4  
Schulwegsicherung in der Kalkbrennerstraße
VO/2021/09988-01  
Ö 5.5  
Bahnhaltepunkt Lübeck-Moisling
Enthält Anlagen
VO/2021/10305  
Ö 5.6  
Enthält Anlagen
Mittlere Wallhalbinsel - Beauftragung städtebauliches Konzept    
Ö 5.7  
Verkehrsversuch Beckergrube - Evaluation (Unterlagen werden nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2021/10328  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur Thematik Solarparks und ihrer baulichen Umsetzung im Stadtgebiet als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz
VO/2021/10428  
Ö 6.2.2  
Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, (FDP) zur vorgesehenen Beschränkung des Schiffsverkehrs an der Hubbrücke aufgrund des technischen Zustandes der Brücke
VO/2021/10426  
Ö 6.2.3  
Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu Turbobaustellen auf der Autobahn sowie deren Relevanz für die Hansestadt
VO/2021/10427  
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 6.4  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
mündliche Mitteilung (5.000): Vorstellung der Autobahn GmbH    
Ö 6.4.2  
mündliche Mitteilung (5.610): Vorstellung Vorhaben Baggersand 25    
Ö 6.4.3  
Enthält Anlagen
mündliche Mitteilung: Skateranlage Travemünde    
Ö 6.4.4  
CDU: Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Bauausschuss
VO/2021/10369-01  
Ö 6.4.5  
mündliche Mitteilung (5.651): nichtöffentliche Behandlung von Mietvertragsangelegenheiten    
Ö 6.4.6  
mündliche Mitteilung (5.660): Verkehrssituation Walderseestraße    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Dringlichkeitsantrag: AM Ulrich Pluschkell (SPD) : Fuß- und Radweg Großenhof
VO/2021/10361  
Ö 7.1.1  
AT: AM Pluschkell (SPD) und Lötsch (CDU): Fuß- und Radweg Großenhof
VO/2021/10361-02  
Ö 7.2  
Antrag des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Baulandmobilisierungsgesetz
VO/2021/10319  
Ö 7.2.1  
BM Wolfgang Neskovic: Antrag zu VO/2021/10319 Antrag des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Baulandmobilisierungsgesetz
VO/2021/10319-01  
Ö 7.3  
Dringlichkeitsantrag AM Ulrich Pluschkell (SPD) : Radweg Travemünde - Warnsdorf; Radweg Puppenbrücke
VO/2021/10363  
Ö 7.3.1  
Austauschantrag: AM Pluschkell (SPD) und Lötsch (CDU): Radweg Travemünde - Warnsdorf; Radweg Puppenbrücke
VO/2021/10363-02  
Ö 7.4  
Dringlichkeitsantrag AM Ulrich Pluschkell (SPD): Förderung des Fahrradverkehrs
VO/2021/10362  
Ö 7.4.1  
Austauschantrag: AM Pluschkell (SPD) und AM Lötsch (CDU): Förderung des Fahrradverkehrs
VO/2021/10362-01  
Ö 7.5  
Dringlichkeitsantrag von AM Carl Howe (GAL): Schulwegsicherung in der Kalkbrennerstraße
Enthält Anlagen
VO/2021/09988  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.08.2021      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.08.2021      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 11.1     Mittlere Wallhalbinsel - Beauftragung städtebauliches Konzept      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.2.1     Neue Anfragen während der Sitzung      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilung über Baugesuche      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse