Veröffentlicht am 14.04.2025

Mehr Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen

Ab 1. Mai 2025 Umstellung auf digitale Erstellung – Vorübergehend nur Passbilder in Papierform

Online-Dienstleistungen

Am 11. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen veröffentlicht worden. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an die Melde- oder Ausländerbehörden übermittelt werden müssen. Das digitale Lichtbild wird in diesem Zusammenhang auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft. Das neue Verfahren soll für einen verstärkten Schutz gegen Manipulationen dienen.

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten werden die neuen Geräte nicht rechtzeitig zum 1. Mai 2025 an die Lübecker Bürgerservicebüros geliefert werden. Aus diesem Grunde gilt vorübergehend:

·         Ab 1. Mai 2025 werden nur noch biometrische Passbilder in Papierform zur Antragstellung akzeptiert, die seitens der Bürgerinnen und Bürger mitgebracht werden müssen

·         Die Anfertigung von Passbildern in den Bürgerservicebüros ist vorübergehend nicht mehr möglich

·         Die Vorabbeantragung von Ausweisdokumenten im Zusammenhang mit einer Eheschließung und der damit verbundenen Namensänderung ist bis zum 30. April 2025 aus technischen Gründen nicht möglich. Diese Möglichkeit besteht erst wieder ab 1. Mai 2025 unter Vorlage eines biometrischen Passbildes in Papierform. Sollten Sie bis zum 9. Mai 2025 eine Hochzeitsreise antreten wollen, so kann bis zum Reiseantritt nur ein vorläufiger Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden.

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