Veröffentlicht am 25.05.2023

Hubbrücke Lübeck weiterhin gesperrt

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist für Reparatur und Sanierung zuständig

Hubbrücke Lübeck weiterhin gesperrt

Die Hubbrücken liegen im Verantwortungsbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Dieses ist für die Instandsetzung und Funktionalität der Hubbrücken verantwortlich. Aufgrund eines technische Defektes an einem Antriebsmotor ist die Straßenhubrücke seit dem 9. Februar 2023 im gehobener Zustand außer Betrieb. Die Hansestadt Lübeck erwartet, dass die Bundesbehörde die Schadensbehebung zügig in die Wege leitet, damit diese Verkehrsverbindung schnellstmöglich wieder zur Verfügung steht. Unterstützend steht die Hansestadt Lübeck deshalb im engen Dialog mit dem WSV, insbesondere um die weitere Nutzung der Fußgängerbrücke zu gewährleisten.

Im Zuge der Unterhaltung sind noch weitere Schäden im Bereich des Antriebes, hier zum Beispiel Abriss Hubzylinder und weitere Schadensentwicklung und Materialschwächung ersichtlich geworden. Aus diesem Grunde wurde eine maschinen- und elektrotechnische Begutachtung und Zustandsfeststellung durchgeführt.

Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass diverse Bauteile wie zum Beispiel Antriebskomponenten, Auflager, Druckrohrleitungen nicht mehr gebrauchstauglich sind und ein betriebs- und arbeitsschutzsicherer Zustand derzeitig nicht gewährleistet werden kann.

Aus diesem Grund sind ingenieurtechnische Instandsetzungsplanungen und -maßnahmen erforderlich. Diverse Bauteile müssen als Sonderanfertigung geplant, produziert und ersetzt werden.

Aus den zuvor genannten Gründen ist nach derzeitiger Planung eine Wiederinbetriebnahme in diesem Jahr nicht realisierbar.

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Quelle: WSV und Hansestadt Lübeck