Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege haben heute, 29. Juli 2020, in gemeinsamer Sondersitzung das Sonderhilfeprogramm „Strukturerhalt Kultur“ beschlossen. Insgesamt werden damit 1,2 Millionen Euro aus dem von der Lübecker Bürgerschaft im März 2020 beschlossenen Rettungsschirm zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, zur Unterstützung der Kulturschaffenden durch die Stadt bereitgestellt.
„Mit der Kulturhilfe stärken wir die für die Hansestadt Lübeck bedeutende Kulturvielfalt. Die Theater, Musikschulen, Kulturinitiativen und Kunstprojekte tragen alle dazu bei, dass Lübeck sich in den vergangenen Jahren als kulturell besonderer Ort entwickelt hat. Dies gilt es zu erhalten“, betont Bürgermeister Jan Lindenau.
Kultursenatorin Kathrin Weiher dankt ganz herzlich der Lübecker Politik, die mit diesem großzügigen Beschluss ein gemeinsames Bekenntnis abgibt. „Der Wert der Kultur und die Notwendigkeit ihrer Unterstützung wird damit deutlich gemacht! Zum Selbstverständnis unserer wunderbaren Hansestadt gehört es eben auch, Kulturstadt zu sein!“
Die Hilfeleistung bezuschusst anteilig die laufenden betrieblich verursachten Verbindlichkeiten für bis zu sechs Monate wie zum Beispiel Mieten oder Pachten und Personalkosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen in privater Trägerschaft und einzelne kulturell aktive Vereine mit Sitz beziehungsweise Spielstätte im Stadtgebiet Lübeck, die von einem Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und sich in einer individuellen, tatsächlichen, existenzgefährdeten Wirtschaftslage, verursacht durch die Corona-Pandemie, befinden, und die mindestens seit dem 1. Januar 2019 tätig sind. Die Förderung einer Einrichtung beziehungsweise eines Vereins kann maximal bis zu 50.000 Euro betragen.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen einer Antragstellung sind ab 30. Juli 2020 online unter www.luebeck.de/kulturhilfe abrufbar. Die Antragsfrist endet am 30. August 2020. Ein Zuschuss wird nur auf den schriftlichen und vollständigen Antrag gewährt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nur ein Antrag pro Einrichtung oder Verein gestellt werden darf. Für den Antrag ist unter anderem die Darstellung der Notsituation beziehungsweise aus der Corona-Pandemie resultierenden Bedrohung der Arbeit der Einrichtung erforderlich.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Notfallmittel aus dem Programm „Strukturerhalt Kultur“ besteht nicht.
Das kommunale Corona-Notprogramm zum Strukturerhalt von privaten Kultureinrichtungen sowie Kulturvereinen in der Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel, durch Teilkompensationen von Kosten die kulturelle Infrastruktur Lübecks zu erhalten und die pandemiebedingten, seit Frühjahr 2020 entstandenen Notlagen in der freien Lübecker Kulturszene zu mildern. Mit einem einmaligen Zuschuss sollen existenzgefährdete Einrichtungen vor der Schließung bewahrt oder Einrichtungen mit einem wesentlichen negativen Jahresergebnis insoweit unterstützt werden, dass sie die kommenden Monate gesichert gestalten können. Dieses Programm richtet sich an regelmäßig öffentlich zugängliche Einrichtungen mit eindeutig kultureller Ausrichtung außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften. +++